- 2. LUSTBLATT, April/Mai 05
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- Neu erschienen:
Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden unabhängig
von der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im deutschen Recht
zunehmend berücksichtigt.
Sowohl im Mietrecht als auch im Sozialrecht sind eigene Regelungen
für Lesben- und Schwulenpaare vorgesehen, die keine Eingetragene
Partnerschaft eingegangen sind. In der im März 2004 erschienenen
grundlegend überarbeiteten Neuauflage der Broschüre
Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften
informiert das Hessische Sozialministerium hierüber und
zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für gleichgeschlechtliche
Paare. Es lassen sich viele Fragen auch ohne Eingehen einer
Eingetragenen Partnerschaft regeln. In unserer Broschüre
regen wir zum Nachdenken darüber an. Wir informieren auf
36 Seiten über rechtliche Fragen des Zusammenziehens und
-lebens; wir empfehlen auch, über Regelungen für den
Krankheits- und Todesfall nachzudenken. Auf Grund der vielen
Nachfragen haben wir die Themen Zusammenleben mit Kindern und
Hartz IV in die Broschüre aufgenommen., erläutert
der Hessische Sozialstaatssekretär Gerd Krämer. Ebenfalls
Thema der Broschüre sind Partnerschaftsverträge und
die derzeit kontrovers diskutierten Patientenverfügungen.
- Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften Informationen, Tipps und Mustertexte. Ausgabe
2005. Broschüre A 6 L / 36 Seiten
Die Broschüre kann unter folgender Adresse kostenlos bestellt
werden:
Hessisches Sozialministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit
Dostojewskistr.4 65187 Wiesbaden. Telefon (Zentrale): 0611 /
817-3301 e-mail:
publikationen@hsm.hessen.de mailto:poststelle@hsm.hessen.de oder
online unter: http://www.sozialministerium.hessen.de/ca/ba/qw/