2. LUSTBLATT, April/Mai 05
 
Neu erschienen:
Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden unabhängig von der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im deutschen Recht zunehmend berücksichtigt.
Sowohl im Mietrecht als auch im Sozialrecht sind eigene Regelungen für Lesben- und Schwulenpaare vorgesehen, die keine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind. In der im März 2004 erschienenen grundlegend überarbeiteten Neuauflage der Broschüre Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften informiert das Hessische Sozialministerium hierüber und zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare. „Es lassen sich viele Fragen auch ohne Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft regeln. In unserer Broschüre regen wir zum Nachdenken darüber an. Wir informieren auf 36 Seiten über rechtliche Fragen des Zusammenziehens und -lebens; wir empfehlen auch, über Regelungen für den Krankheits- und Todesfall nachzudenken. Auf Grund der vielen Nachfragen haben wir die Themen Zusammenleben mit Kindern und Hartz IV in die Broschüre aufgenommen.“, erläutert der Hessische Sozialstaatssekretär Gerd Krämer. Ebenfalls Thema der Broschüre sind Partnerschaftsverträge und die derzeit kontrovers diskutierten Patientenverfügungen.
Rechtsinformationen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften Informationen, Tipps und Mustertexte. Ausgabe 2005. Broschüre A 6 L / 36 Seiten
Die Broschüre kann unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden:
Hessisches Sozialministerium Referat Öffentlichkeitsarbeit Dostojewskistr.4 65187 Wiesbaden. Telefon (Zentrale): 0611 / 817-3301 e-mail:
publikationen@hsm.hessen.de mailto:poststelle@hsm.hessen.de oder online unter: http://www.sozialministerium.hessen.de/ca/ba/qw/