78. LUST, Frühling 04

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Meisner ein
Das gegen Joachim Kardinal Meisner eingeleitete Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln ist eingestellt worden.
Dem Kölner Erzbischof war vorgeworfen worden, er habe im Rahmen eines Vortrages bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Hanns-Seidel-Stiftung im Oktober 2003 in Budapest Homosexuelle beleidigt. Nach eingehender Prüfung kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, die Äußerungen des Kardinals seien weder ein Tatbestand der Volksverhetzung noch der Beleidigung. Kardinal Meisner habe allgemein über Homosexualität aus Sicht der katholischen Moral, nicht aber über Homosexuelle gesprochen.
Zudem decke das Grundrecht der freien Meinungsäußerung auch die Meinungsäußerung des Kölner Erzbischofs ab.
Wenn man gegen die Homosexualität hetzt, beleidigt man nicht die Homosexuellen? Er behauptetein der Rede, die Homosexuellen, die Nach-Achtundsechtiger, die Fortschritts- und Wissenschaftsgläubigen, die Drogensüchtigen und die Terroristen würde Europa bedrohen und Europa müsse dieses Gift ausschwitzen. Die entsprechendn Schwulengruppen, die ihn wegen Beleidigung anzeigten, hätten ihn wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen anzeigen sollen. Aber das hätte noch viel weniger gebracht, denn die Kirche ist ja nicht staatlich sondern schwebt irgendwo. (js)