78. LUST, Frühling 04
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren
gegen Kardinal Meisner ein
Das gegen Joachim Kardinal Meisner eingeleitete Ermittlungsverfahren
bei der Staatsanwaltschaft Köln ist eingestellt worden.
Dem Kölner Erzbischof war vorgeworfen worden, er habe im
Rahmen eines Vortrages bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und der
Hanns-Seidel-Stiftung im Oktober 2003 in Budapest Homosexuelle
beleidigt. Nach eingehender Prüfung kommt die Staatsanwaltschaft
zu dem Ergebnis, die Äußerungen des Kardinals seien
weder ein Tatbestand der Volksverhetzung noch der Beleidigung.
Kardinal Meisner habe allgemein über Homosexualität
aus Sicht der katholischen Moral, nicht aber über Homosexuelle
gesprochen.
Zudem decke das Grundrecht der freien Meinungsäußerung
auch die Meinungsäußerung des Kölner Erzbischofs
ab.
Wenn man gegen die Homosexualität hetzt, beleidigt man nicht
die Homosexuellen? Er behauptetein der Rede, die Homosexuellen,
die Nach-Achtundsechtiger, die Fortschritts- und Wissenschaftsgläubigen,
die Drogensüchtigen und die Terroristen würde Europa
bedrohen und Europa müsse dieses Gift ausschwitzen. Die entsprechendn
Schwulengruppen, die ihn wegen Beleidigung anzeigten, hätten
ihn wegen verfassungsfeindlicher Äußerungen anzeigen
sollen. Aber das hätte noch viel weniger gebracht, denn die
Kirche ist ja nicht staatlich sondern schwebt irgendwo. (js)