82. LUST; Frühling 05
 
Inland-News
 
Rechtsextreme und schwulenfeindliche Vorfälle bei Kölner Polizei?
Nach einem heute beim whk Rheinland eingegangen Schreiben hat der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen untergebene Beamte einleiten lassen. Hierzu erklärt das wissenschaftlich-humanitäres komitee (whk):

(...) Das Schwule Überfalltelefon hatte in seinem Jahresbericht von der Internetseite der nordrhein-westfälischen „Vereinigung lesbischer und schwuler Polizeibediensteter“ (VelsPol) aus dem Artikel „So eine schwule Scheiße“ zitiert, in dem es allgemein um fehlende Toleranz bei der Polizei gegenüber homosexuellen Beamten geht.

In dem Text kommt unter anderem eine anonyme Absolventin der Kölner Polizeischule mit einer Beschwerde über die „mittelalterlichen Zustände“ bei der dortigen Kriminalbehörde zu Wort.

Wörtlich schrieb die Beamtin im Juni 2004: „Seit letztem Jahr besuche ich die FH in Köln und mache gerade mein Praktikum in den KK’s [Kriminalkommissariaten]. Welches Gedankengut dort herrscht (ausgerechnet in Köln) hat mich doch arg schockiert. Da wird davon geschwärmt, daß man die Schwulen damals vom Timp bis in die Wache geprügelt hat, da Schwulsein ja ein Straftatbestand war. Dass alle Schwulen widerlich seien und es doch unglaublich sei, dass es so was wie den CSD überhaupt geben kann [...] Auch fand ich es nicht unbedingt passend, dass Marschlieder aus dem Dritten Reich angesungen wurden. Erschreckend fand ich die ganzen Kopfnicker und Mitläufer die es sowohl im VK wie KK gibt.“

In dem vom 14. Februar datierten Schreiben des Polizeipräsidiums heißt es nun, der Inhalt des whk-Schreibens vom Januar sowie die Schilderungen des Anti-Gewalt-Reports 2004 „beinhalten ... strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Kölner Polizeibeamte. Herr Polizeipräsident Steffenhagen sah sich deshalb veranlaßt, Ihr Schreiben zunächst an die Staatsanwaltschaft Köln weiterzuleiten. Dort wird geprüft werden, ob sich Beamte strafbar gemacht haben könnten“.

Die Behördenleitung kündigt gegenüber dem whk an, „sich über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen informieren lassen“ und dies dem whk nach deren Abschluß „unaufgefordert“ mitzuteilen.
 
(Quellen: Presseerklärugen des LSVD und des whk)