- 82. LUST; Frühling 05
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- Inland-News
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- Rechtsextreme und schwulenfeindliche Vorfälle
bei Kölner Polizei?
- Nach einem heute beim whk Rheinland eingegangen
Schreiben hat der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen untergebene Beamte
einleiten lassen. Hierzu erklärt das wissenschaftlich-humanitäres
komitee (whk):
(...) Das Schwule Überfalltelefon hatte in seinem Jahresbericht
von der Internetseite der nordrhein-westfälischen Vereinigung
lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol) aus
dem Artikel So eine schwule Scheiße zitiert,
in dem es allgemein um fehlende Toleranz bei der Polizei gegenüber
homosexuellen Beamten geht.
In dem Text kommt unter anderem eine anonyme Absolventin der
Kölner Polizeischule mit einer Beschwerde über die
mittelalterlichen Zustände bei der dortigen
Kriminalbehörde zu Wort.
Wörtlich schrieb die Beamtin im Juni 2004: Seit letztem
Jahr besuche ich die FH in Köln und mache gerade mein Praktikum
in den KKs [Kriminalkommissariaten]. Welches Gedankengut
dort herrscht (ausgerechnet in Köln) hat mich doch arg schockiert.
Da wird davon geschwärmt, daß man die Schwulen damals
vom Timp bis in die Wache geprügelt hat, da Schwulsein ja
ein Straftatbestand war. Dass alle Schwulen widerlich seien und
es doch unglaublich sei, dass es so was wie den CSD überhaupt
geben kann [...] Auch fand ich es nicht unbedingt passend, dass
Marschlieder aus dem Dritten Reich angesungen wurden. Erschreckend
fand ich die ganzen Kopfnicker und Mitläufer die es sowohl
im VK wie KK gibt.
In dem vom 14. Februar datierten Schreiben des Polizeipräsidiums
heißt es nun, der Inhalt des whk-Schreibens vom Januar
sowie die Schilderungen des Anti-Gewalt-Reports 2004 beinhalten
... strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Kölner
Polizeibeamte. Herr Polizeipräsident Steffenhagen sah sich
deshalb veranlaßt, Ihr Schreiben zunächst an die Staatsanwaltschaft
Köln weiterzuleiten. Dort wird geprüft werden, ob sich
Beamte strafbar gemacht haben könnten.
Die Behördenleitung kündigt gegenüber dem whk
an, sich über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen informieren lassen und dies dem whk nach deren
Abschluß unaufgefordert mitzuteilen.
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- (Quellen: Presseerklärugen des LSVD
und des whk)