Keine Pathologisierung von Coming-out-Prozessen
Sofortige Streichung der Diagnose Ichdystone Sexualorientierung
Die Lesbentelefone, die LAG Lesben in NRW, der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) und der Lesbenring haben eine gemeinsame Initiative zur
ersatzlosen Streichung der Diagnosen Psychische und Verhaltensstörungen
in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
(F66.- ICD-10 Gm) gestartet.
Dazu erklären Gisela Wolf, An-sprechpartnerin für die
Lesbentelefone, Gabriele Bischoff, Vorstand LAG Lesben in NRW,
Annette Hecker, Sprecherin des LSVD sowie Konstanze Gerhard für
den Lesbenring:
Die Diagnosen Psychische und Verhaltensstörungen in
Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
(F66.- ICD-10 Gm) können zum Schaden von lesbischen, schwulen
und bisexuellen Klientinnen und Klienten angewandt werden.
Sie pathologisieren die persönliche Auseinandersetzung mit
hetero-normativen Zumutungen und gesellschaftlichen Diskriminierungen
im Coming-out-Prozess.
Die Irritationen, die Lesben und Schwule verarbeiten müssen,
weil sie in einer Gesellschaft leben, die sie nicht willkommen
heißt, dürfen nicht stigmatisiert und als krankhaft
etikettiert werden
.Wenn jemand sich im Coming-out-Prozess nicht akzeptiert, stellt
das keine Persönlichkeits- und Verhal-tensstörung dar.
Die Diagnose der Ichdystonen Sexualorientierung (ICD-10
Gm, F66.1) bereitet den Boden für die Anwendung von gefährlichen
Umpo-lungsansätzen. Wenn erst einmal die Ichdystone
Sexualorientier-ung aktenkundig ist, berufen sich darauf
auch diejenigen, die nachweislich schädigende Psychothe-rapien
mit dem Ziel der Konversion in Richtung einer heterosexuellen
Orientierung anbieten.
Depressive Episoden und Leiden von Lesben, Schwulen und Trans-gender
müssen ernst genommen werden, aber die professionelle Hilfe
ist nicht auf eine Klassifizierung dieser Leiden als Ichdystone
Sexualorientierung angewiesen. Das Etikett ICD-10
Gm, F66.1 ist für eine fachkom-petente Diagnose redundant,
es befördert Vorurteile und ist politisch gefährlich.
Wir haben uns deshalb in Briefen an das Bundesgesundheits-ministerium,
an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation
und Information (DIMDI) sowie an das European Observatory on
Health Systems and Policies (WHO) gewandt, um eine Stellungnahme
gebeten und die Abschaffung dieser Diagnose gefordert.
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