61. LUST, August/September 00
Liebe Freunde,
ein Freund hat mir den Energiekonsensvertrag zugeschickt, den
ich Euch nicht vorenthalten will: Konsens ist wichtig! vor allem,
wenn es um so schwierige Themen geht wie AKWs. nun ja, ich
hoffe, dass ihr nicht allzu viele Hoffnungen in die Neue Regierung
gesetzt habt. Hier der Energiekonsensvertrag. ;-)
Energiekonsensvertrag
Folgende Punkte werden von den Endunterzeichneten als bindend
für den Betrieb von atomtechnischen Anlagen i.S. des Atomgesetzes
festgelegt:
§ 1
(1) Die Atomindustrie verspricht, dass alles ganz sicher ist und
praktisch nichts passieren kann.
(2) Falls doch was passiert, sind jedenfalls nicht die Grünen
schuld.
§ 2
(1) Alles muss schön umweltfreundlich zugehen.
(2) Als zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Teilchenbeschleunigung
gilt Tempo 100.
(3) Im Reaktorkern wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
(4) Die elektrischen Anlagen des Atomkraftwerks werden durch eine
auf dem Dach des AKW installierte Solaranlage versorgt.
§ 3
Sämtliche Generatoren werden strikt nach dem Rotationsprinzip
betrieben. Andernfalls droht die sofortige Stillegung.
§ 4
(1) Frauen, Ausländer, Ausländerinnen und behinderte
MitbürgerInnen haben jederzeit freien Zugang zum
Reaktorkern.
(2) Frauen dürfen aber nicht alleine schweres Wasser heben.
Dabei muss ihnen jemand helfen, z.B. ein Behinderter.
(3) Auf dem Hof vom Atomkraftwerk müssen ausreichend Fahrradständer
und beleuchtete Frauenparkplätze vorhanden sein.
§ 5
(1) Atommüll muss sortenrein getrennt und in mindestens drei
verschiedenfarbigen Behältern aufgehoben werden.
(2) Atommüll darf aber erst weggeworfen werden, wenn ganz
sicher ist, dass man nicht noch irgendwas davon brauchen kann.
(3) Es darf nicht immer derselbe dran sein mit Atommüll runterbringen.
(4) Wer Brennstäbe in die falsche Tonne wirft, kann was erleben.
§ 6
(1) Sogenannte weiche Drogen sind auf dem gesamten Gelände
des AKW legal.
(2) Natürlich auch in der Schaltzentrale.
(3) Immer schön langsam machen.
(4) Die komischen Farben haben nichts zu bedeuten und waren vorher
schon da.
§ 7
(1) In sog. Schnellen Brütern dürfen nur noch Freilandelektronen
aus Bodenhaltung verwendet werden.
(2) Sämtliche Schutzanzüge müssen asbestsaniert
werden.
(3) Der Kraftwerksbetreiber wird von der Pflicht zur Bereitstellung
einer vegetarischen Vollwertmahlzeit auch dann nicht entbunden,
wenn ein GAU oder so eintreten sollte.
(4) Der Bierpreis beträgt auf dem gesamten AKW-Gelände
fünf Mark pro Liter.
(5) Die zum Betrieb eines AKW nötigen Tiertransporte dürfen
nicht über mehr als 150 Kilometer Entfernung führen.
Der Fahrer muss zwischendurch auch mal anhalten und den Tieren
gut zureden.
§ 8
(1) Homosexuelle dürfen im Atomkraftwerk heiraten.
(2) Und Kinder adoptieren.
(3) Aber nicht missbrauchen.
§ 9
Politisch Verfolgte genießen Asyl.
§ 10
Uran darf nicht aus solchen Ländern bezogen werden, wo es
von kleinen Kindern mit bloßen Händen abgebaut wird.
§ 11
(1) Niemand darf Blutkrebs bekommen.
(2) Sonst muss er zum Arzt.
§ 12
Die Grünen müssen an der Regierung bleiben, sonst macht
die Atommafia, was sie will.
Achim Schmitz, Stuttgart