- April 2011
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- 30.04.2011
Berlin, 18. April 2010
Die Union bekennt sich erneut zur Diskriminierung
von Schwulen und Lesben
Die Union versperrt den Bemühungen
um die Gleichstellung von Lebenspartnern erneut den Weg und tritt
damit offen für die Fortsetzung der Diskriminierung von
Homosexuellen ein. Aufgrund der Entscheidung
der unionsgeführten Bundesländer lehnte der Bundesrat
am Freitag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Einkommenssteuer-
und Adoptionsrecht ab. Beide Anträge wurden von Hamburg
und Berlin eingebracht, wobei beim Antrag auf Gleichstellung
bei der Einkommenssteuer auch Bremen und Nordrhein-Westfalen
mitwirkten.
Bernd Schachtsiek, Vorsitzender des Völklinger Kreis e.V.,
Bundesverband schwuler Führungskräfte (VK): Die
Diskriminierung von lesbischen und schwulen Partnerschaften ist
gleichheitswidrig und verstößt damit gegen die Verfassung.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits in einem Grundsatzentscheid
im Juli 2009 deutlich gemacht und 2010 erneut unterstrichen.
Es ist beschämend, dass die Union aus Überzeugung
die klare Tendenz des Bundesverfassungsgerichts und die ausdrückliche
Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das eine
Benachteiligung beim Ehegattensplitting im Oktober 2010 für
verfassungswidrig erklärte, in dieser Weise missachtet.
Der VK fordert die uneingeschränkte Gleichbehandlung von
Berufstätigen, die sich vor dem Gesetz verpflichten für
einander einzustehen und zu sorgen und damit auch den
Staat entlasten ungeachtet ihrer sexuellen Identität.
Solange Ehepartner mit und ohne Kinder vom Steuersplitting profitieren
dürfen, muss dasselbe Privileg eingetragenen Lebenspartnern
zustehen. Wenn die Förderung von Familien mit Kindern das
Ziel ist, gibt es keinen Grund, warum Regenbogenfamilien von
diesen Vorteilen ausgeschlossen werden sollten.
Der VK ruft berufstätige, eingetragene Lebenspartner bundesweit
dazu auf, das ihnen zustehende Recht auf Steuersplittinggleichstellung
einzuklagen und sich künftig bei der steuerlichen Veranlagung
auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom Oktober 2010
zu berufen. Trotz der ablehnenden Haltung seitens der Union,
ist zu erwarten, dass die künftigen Entscheidungen zugunsten
der Herstellung der verfassungsgebotenen Gleichstellung ausfallen
werden.
Der Völklinger Kreis e. V. (VK) ist der Bundesverband schwuler
Führungskräfte. Er setzt sich für ein diskriminierungsfreies
Arbeits- und Lebensumfeld schwuler Führungskräfte ein
und kämpft aktiv für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
im Arbeitsleben, z. B. bei den berufsständischen Versorgungswerken
sowie im Beamtenrecht auf Bundes- und Länderebene.
Gegründet 1991 in Hamburg, organisieren sich die 700 Mitglieder
in 21 Regional- und 14 Fachgruppen. Als Netzwerk werden dort
der berufsübergreifende Erfahrungsaustausch sowie gegenseitige
Unterstützung im beruflichen und privaten Bereich gelebt.
In den Fachgruppen bündelt der Völklinger Kreis sein
Fachwissen und macht es seinen Mitgliedern nutzbar.
www.vk-online.de
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- 30.04.2011
Bundestag diskutiert Menschenrechte
von Intersexuellen
Zum Grünen Bundestagsantrag Die Grundrechte von intersexuellen
Menschen wahren (Dr. 17/5528) erklärt Volker Beck,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer
Sprecher:
Es ist an der Zeit, dass sich das deutsche Parlament auch mit
den Rechten von Intersexuellen befasst. Zwangsoperationen und
Totschweigen sind nicht hinnehmbar, nur weil die Anzahl der Betroffenen
gering sein mag. Intersexuelle, also Menschen die mit uneindeutigen
Geschlechtsmerkmalen geboren werden, sind selbstverständlich
gleichberechtigt Teil unserer Gesellschaft.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Eintragung ins Personenstandsregister
so zu ändern, dass auch die Existenz von Intersexuellen
berücksichtigt wird. Prophylaktische Operationen von Kleinkindern
sind zu unterlassen. Vor allem geht es darum, dass Aufklärung,
Beratung und Hilfe für die Betroffenen und ihre Eltern zur
Verfügung gestellt wird.
Der Antrag "Die Grundrechte von intersexuellen Menschen
wahren" wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
am 13.4.2011 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie finden
ihn unter folgendem Link: http://dserver.bundestag.btg/btd/17/055/1705528.pdf
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- 29.04.2011
Die rebellischen Priester
Reportage über ein schwules Priester-Paar
Am Sonntag, 01.05. zeigt der WDR die Reportage Die rebellischen
Priester:
Vor 13 Jahren sind die katholischen Priester Christoph Schmidt
und Norbert Reicherts aus dem Amt ausgeschieden, um endlich
Priester zu werden, wie sie sagen. Die beiden sind seit
16 Jahren ein homosexuelles Paar und da sie ihre Liebe nicht
mehr verheimlichen und ohne Lüge leben wollten,
haben sie ihr Amt niedergelegt.
Die beiden fühlen sich immer noch als Priester und leben
ihre Berufung weiter auch ohne Kirchenamt.
Christoph Schmidt arbeitet als Sozialtherapeut und Sterbebegleiter
in einem Hospiz in Bonn Bad-Godesberg und Norbert Reicherts als
freiberuflicher Seelsorger, d.h. er leitet Trauungen, Beerdigungen,
Taufen und ist Ansprechpartner für Menschen in Not.
Einmal im Monat feiern sie in ihrer kleinen Kapelle in ihrem
Haus in Köln öffentliche Gottesdienste manchmal
mit, manchmal ohne Eucharistie. Für die Kirche ist das eine
Todsünde.
Martin Blachmann hat die beiden mit seinem Team bei einem Gottesdienst
zuhause besucht und wollte von ihnen wissen, warum sie an ihrem
Beruf noch immer so bedingungslos festhalten? Er hat Christoph
Schmidt im Hospiz in Bonn besucht und wollte von der katholischen
Kirche wissen, ob das, was die beiden machen, Sünde
ist? Dazu hat er den Kölner Weihbischof Dr. Koch befragt.
Anfang des Jahres meldeten sich Christoph Schmidt und Norbert
Reicherts im Kölner rik-Magazin mit folgendem Leserbrief
zu Wort:
Danke für das Editorial im Februar! Auch wir widersprechen
dieser katholischen Kirche und setzen Akzente der Freiheit und
vor allem des Respekts. Wir sind zwei katholische Priester, miteinander
verheiratet, nicht mehr im kirchlichen Dienst, aber mit denselben
Angeboten. Als LSVD-Mitglieder werden wir schauen, welche öffentlichen
Akzente zu setzen sind, um beim Papstbesuch gegen seine Diskriminierung
vorzugehen.
http://www.berlin.lsvd.de/
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28.04.2011
Gleichstellung und Aktionsplan gegen Homophobie
Koalitionsvertrag verspricht Engagement
für Respekt
Zu dem zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in
Baden-Württemberg vereinbarten Koalitionsvertrag erklären
Heinrich Kuck-Linse und Brigitte Aichele-Frölich vom LSVD:
Wir begrüßen den Entwurf des Koalitionsvertrags von
Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. In dem verabredeten
Regierungsprogramm sind die Forderungen des LSVD nach Engagement
für eine Kultur der Vielfalt, des Respekts und der Akzeptanz
weitgehend übernommen worden.
So ist in dem Abschnitt Lesben und Schwule gleiche
Rechte die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern
im Landesrecht versprochen worden. Lesben und Schwule müssen
das Recht haben, ihre Partnerschaft im Standesamt zu den gleichen
Gebühren begründen zu können und sie müssen
auch im Beamtenrecht endlich gleichgestellt werden. Die schwarz-gelbe
Vorgängerregierung hatte das wiederholt verweigert.
Sehr erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag einen landesweiten
Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und die Einbeziehung
der Lebensrealität unterschiedlicher sexueller Identitäten
in die Bildungsstandards vorsieht. Außerdem ist die Förderung
von Projekten gegen Gewalt, Rassismus und Homophobie im Sport
vorgesehen. Auch unsere Forderung, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen bei der Polizei zu benennen, ist berücksichtigt
worden.
Auf Bundesebene verspricht die neue Regierung Baden-Württembergs,
sich für die Gleichstellung im Steuerrecht, für das
gemeinsame Adoptionsrecht und die Aufnahme des Merkmals sexuelle
Identität im Grundgesetz stark zu machen. Begrüßenswert
ist auch das Bekenntnis für eine Politik der Antidiskriminierung
auf EU-Ebene.
http://www.ba-wue.lsvd.de/
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- 21.04.2011
EVANGELISCHE KIRCHE tritt BÜNDNIS
GEGEN HOMOPHOBIE bei
Homosexualität ist weder sündhaft noch krankhaft
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
hat sich für eine Mitgliedschaft im BÜNDNIS GEGEN HOMHOPHOBIE
entschieden.
Hierzu erklärt Carsten Bolz, Superintendent der Evangelischen
Kirche Berlin-Charlottenburg:
Im Sommer 1991 erklärte die Kirchenleitung der Evangelischen
Kirche in Berlin-Brandenburg aus Anlass gewalttätiger Angriffe
auf das Frühlingsfest von Lesben und Schwulen im Gründerzeitmuseum
von Charlotte von Mahlsdorf: Homosexualität ist
wie wir heute wissen weder sündhaft noch krankhaft,
sondern eine anderer Ausdruck menschlicher Sexualität. Die
Ausgrenzung homosexuell geprägter Menschen hat in unserer
Gesellschaft eine lange, leidvolle Vorgeschichte. Wir bedauern,
dass daran auch die christliche Kirche eine erhebliche Mitschuld
trägt. Wir appellieren an die Menschen in unserem Land,
Toleranz gegenüber den homosexuellen Mitbürgern zu
üben und ihnen Furcht vor Verunglimpfung zu nehmen, damit
sie ihre geschlechtliche Prägung nicht verleugnen müssen.
Die Landessynode hat sich diese Erklärung in der Folge zu
Eigen gemacht und es ist uns seither ein Anliegen, gegen Homophobie
einzutreten und sie auch in den eigenen Reihen zu überwinden.
Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz leben rund 6,0 Millionen Menschen. Von diesen bekennen
sich 1,22 Millionen zur Evangelischen Kirche.
Die Mitglieder des
- BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE:
AKADEMIE DER KÜNSTE - AOK NORDOST - BERLINER FUSSBALL-VERBAND
E.V. - BERLINER BANK - DER POLIZEIPRÄSIDENT IN BERLIN -
BERLINER STADTREINIGUNGSBETRIEBE (BSR) - BERLIN TOURISMUS MARKETING
GMBH / VISIT BERLIN - COCA-COLA ERFRISCHUNGSGETRÄNKE AG
UND COCA-COLA GMBH - DEUTSCHE BANK BERLIN - DEUTSCHE OPER BERLIN
- DEUTSCHER FUSSBALL-BUND E.V. (DFB) - DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND
BERLIN-BRANDENBURG (DGB) - DEUTSCHES ROTES KREUZ BERLIN
EVANGELISCHE KIRCHE BERLIN-BRANDENBURG SCHLESISCHE OBERLAUSITZ
- FRIEDRICHSTADTPALAST - HERTHA BSC BERLIN - HOWOGE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT
MBH HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS (HVD) - INTERNATIONALE
FILMFESTSPIELE BERLIN / BERLINALE - JÜDISCHE GEMEINDE ZU
BERLIN - KAISER´S TENGELMANN - LANDESSPORTBUND BERLIN -
LANDESVERBAND DEUTSCHER SINTI UND ROMA BERLIN-BRANDENBURG E.V.
- PFIZER DEUTSCHLAND - SAP AG - STIFTUNG BRANDENBURGISCHE GEDENKSTÄTTEN
- STIFTUNG DENKMAL FÜR DIE ERMORDETEN JUDEN EUROPAS - TENNIS
BORUSSIA BERLIN E.V. (TEBE) - TERRE DES FEMMES - MENSCHENRECHTE
FÜR DIE FRAU E.V. - THEATER AN DER PARKAUE - TÜRKISCHER
BUND IN BERLIN-BRANDENBURG (TBB) - TÜRKIYEMSPOR BERLIN 1978
E.V. - VEREIN IRANISCHER FLÜCHTLINGE E.V. - WALL AG - ZENTRALRAT
DEUTSCHER SINTI UND ROMA 1EDU
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- 21.04.2011
BMZ-Ausschreibung "Umsetzung der
Menschenrechte sexueller und
geschlechtlicher Minderheiten"
Zur Aktualisierung der NRO-Fazilität Menschenrechte des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) erklärt Uta Kehr, Sprecherin des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die neue Ausschreibung des BMZ, in der
erstmalig der Wille zur Förderung von Projekten von und
für Lesben, Schwule, Transsexuelle und Intersexuelle (LGBTI)
ausgedrückt wird. Das ist ein wichtiger Erfolg unserer Arbeit:
Der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung haben immer wieder
betont,
Menschenrechte gelten auch für LGBTI. Bislang hat das allerdings
in der Entwicklungszusammenarbeit kaum eine Rolle gespielt. Umso
erfreulicher ist es, dass das Ministerium diese Verpflichtung
nun klar benennt. Ausdrücklich schreibt das BMZ, dass Menschenrechte
auch die Rechte von "sexuellen Minderheiten" sind.
Die Ausschreibung zur NRO-Fazilität Menschenrechte umfasst
ein Volumen von 3 Millionen Euro. Darin wird eine Förderung
von Projektvorschlägen insbesondere zur "Umsetzung
der Menschenrechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten
(LSBTI)" angekündigt.
Wir rufen dazu auf, das Programm aktiv und intensiv zu nutzen.
Viele LGBTI-Gruppen haben Partnerprojekte im globalen Süden,
diese Verbindungen können jetzt gestärkt werden. Die
Hirschfeld-Eddy-Stiftung unterstützt LGBTI-Menschenrechtsarbeit
auf nationaler und internationaler Ebene und steht für Beratung
und Kooperation bereit.
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- 18.04.2011
Pressemitteilung, 18. April 2011
Ungarn: Neue Verfassung beschädigt
Informationsfreiheit
Budapest/Berlin/Madrid, 18. April 2011 Das ungarische
Parlament hat heute eine neue Verfassung verabschiedet, die eine
unabhängige Kontrolle des Rechts auf Informationsfreiheit
abschafft. Das Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung
n-ost, Access Info Europe und das South East Network for Professionalization
(SEENPM) kritisieren, dass damit die Meinungs- und Informationsfreiheit
substanziell eingeschränkt wird.
Die drei Organisationen bemängeln, dass die neue Verfassung
den unabhängigen Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragten
durch eine neue Behörde ersetzt. Das höhlt das Recht
auf Informationsfreiheit in Ungarn aus, das im Jahr 1992 das
erste osteuropäische Land war, das ein solches Gesetz verabschiedet
hatte.
Die neue Verfassung erklärt nicht, wie die neue Behörde
arbeiten soll und schafft eine Abhängigkeit von parteip
olitischen Mehrheiten. Denn das entsprechende Ausführungsgesetz
(Artikel VI, Paragraf 3) muss direkt vom Parlament verabschiedet
werden. Bis heute ist kein Entwurf eines solchen Ausführungsgesetzes
bekannt. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die neue Behörde
dieselbe Unabhängigkeit und dieselben Rechte besitzen wird
wie der bisherige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die neue Verfassung beschränkt somit auch den Geltungsbereich
des derzeitigen Informationsfreiheits-Gesetzes in Ungarn. Andere
Absätze in der neuen Verfassung schränken die Unabhängigkeit
der Justiz ein und erlauben es ungarischen Bürgern künftig
nicht mehr, sich mit einzelnen Beschwerden an das Verfassungsgericht
zu wenden.
Die ungarische Regierung darf diese Beschneidung des Rechts
auf Informationsfreiheit auf gar keinen Fall umsetzen. Die neue
Verfassung beschädigt die Medienfreiheit. Und das ist umso
bedauerlicher, weil Ungarn in Europa einstmals ein Vorreiter
bei d er Informationsfreiheit war, sagte Andreas Bock,
Redakteur der Journalistenorganisation n-ost.
Der ungarische Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragte
war bislang eine Schlüsselfigur für die Garantie des
Rechts auf Informationsfreiheit und weltweit vorbildhaft,
ergänzt Helen Darbishire, Geschäftsführerin der
Menschenrechtsorganisation Access Info Europe. Dieser Schritt
beendet die Unabhängigkeit des gegenwärtigen Informationsfreiheitsbeauftragten
sofort und ersetzt ihn durch eine machthörige Behörde.
Access Info Europe, n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung
und das South East Network for Professionalization (SEENPM) of
the Media haben ihre Sorgen auch am vergangenen Freitag in Budapest
geäußert. Dort haben sie im Rahmen eines mehrtägigen
Trainings die ungarische Version des Legal Leaks-Handbuchs vorgestellt,
mit dem ungarische investigative Journalisten bei der Anwendung
ihres Rechts auf Informationsfreiheit ermutigt wurden.
n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung http://www.n-ost.org
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- 13.04.2011
Diskriminierungsschutz für Homosexuelle hat seit heute
im Saarland Verfassungsrang
Landtag verabschiedet Antrag einstimmig,
ohne Enthaltung!
Zur heutigen Ergänzung der saarländischen Landesverfassung
erklärt Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Nach jahrelangem Engagement des LSVD Saar für eine Verfassungsänderung
haben heute alle fünf Fraktionen des saarländischen
Landtages einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12, Absatz
3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die Formulierung
"sexuelle Identität" ergänzt (Verfassung
des Saarlandes, Artikel 12 (3):
"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen,
seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt
werden."
Der Schutz, den Homosexuelle ab sofort im Saarland genießen,
hat nunmehr Verfassungsrang. Damit wurde nicht nur ein starkes
Zeichen für Akzeptanz,
Toleranz und Respekt für die Würde gleichgeschlechtlich
Liebender gesetzt, sondern auch eine staatliche Verpflichtung
gegen bestehende Diskriminierung und für die rechtliche
Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen.
In Zeiten, in denen der Begriff "schwul" zu den meist
bemühten Schimpfwörtern dieser Gesellschaft, z.B. auf
Schulhöfen, gehört, hat die Entscheidung des Saarlandes
Vorbildfunktion. Sie wird helfen, in den Köpfen der Menschen
etwas zu verändern.
Der LSVD Saar fordert heute insbesondere die saarländischen
Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP auf, nunmehr auch der
entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen
und somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen.
http://www.artikeldrei.de
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- 13.04.2011
Europäischer Gerichtshof bestätigt
Recht auf Pride
Der Europäische Gerichtshof hat einen Einspruch Russlands
gegen eine Entscheidung zurückgewiesen, die das mehrfache
Verbot einer schwul-lesbischen Demonstration in Moskau als Verstoß
gegen die Menschenrechte bezeichnet hatte. Diese ist nun rechtskräftig.
Die Entscheidung von fünf Richtern der Großen Kammer
vom Montag, den Fall nicht zur Berufung anzunehmen, machte der
Moskauer CSD-Organisator Nikolai Aleksejew am Mittwoch bekannt.
Er hatte selbst gegen das seit 2006 jährlich ausgesprochene
Verbot eines CSDs in Moskau geklagt.
Die europäischen Richter hatten im letzten Oktober einstimmig
und mit der Stimme eines russischen Richters entschieden, dass
die Verbote gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Recht
auf wirksame Beschwerde und das Diskriminierungsverbot verstoßen
haben (queer.de berichtete). Religiöse oder gesellschaftliche
Begründungen für ein Verbot kanzelten sie ebenso ab
wie vermeintliche Sicherheitsbedenken, wie sie der frühere
Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow mehrfach ins Feld geführt
hatte.
Die Richter stellten in dem Urteil fest, dass Artikel elf der
Menschenrechtskonvention auch dann das Recht auf öffentliche
Protestkundgebungen garantiere, wenn das Anliegen der Demonstranten
nicht von der Mehrheit geteilt wird und Gegenveranstaltungen
provoziert. Die Richter erklärten, dass das Verbot nicht
wegen Sicherheitsbedenken ausgesprochen wurde, sondern um die
"moralischen Werte der Mehrheit" zu verteidigen.
Dem CSD-Organisator Nikolai Aleksejew wurden damals rund 30.000
Euro an Schmerzensgeld für Diskriminierung sowie für
Auslagen zugesprochen, die nun fällig werden. Auch hat er
ein neues Druckmittel gegen die Stadtverwaltung in der Hand:
Erst am Dienstag hatte er einen Genehmigungsantrag für den
diesjährigen Moskauer CSD am 28. Mai eingereicht.
Die Urteile des Menschengerichtshofs sind für alle beteiligten
Staaten verbindlich, er kann aber nur Geldstrafen verhängen,
um diese durchzusetzen. Nichtsdestotrotz wird dieses Urteil auch
außerhalb Russlands Signalwirkung haben.
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- 08.04.2011
Resolution zur Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes
Breites Bündnis protestiert gegen die menschenfeindliche
Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes
Das vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD)
initiierte Bündnis Der Papst kommt hat bei seinem
gestrigen Treffen im Nachbarschaftshaus Moabit folgende Resolution
beschlossen:
Besuch von Papst Benedikt XVI. in Deutschland
Breites Bündnis protestiert
gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik
des Papstes
Im September 2011 besucht Papst Benedikt XVI. Deutschland. Dabei
spricht er auch vor dem Deutschen Bundestag in Berlin. Dagegen
protestieren wir. Der Papst steht für eine menschenfeindliche
Geschlechter- und Sexualpolitik. Sie grenzt Menschen aus und
diskriminiert.
Wir wenden uns gegen den Papst als einen der Hauptverantwortlichen
für die Unterdrückung von Lesben, Schwulen und Transgender
auf der Welt. Auf internationaler Ebene kämpft der Vatikanstaat
Seite an Seite selbst mit brutalen Diktaturen gegen die Menschenrechte
von Lesben, Schwulen und Transgender. Die Entscheidungen demokratisch
gewählter Parlamente zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher
Paare schmäht Joseph Ratzinger als Legalisierung des
Bösen und ruft Katholiken zum Widerstand auf.
Wir kritisieren die Missachtung der Rechte von Frauen, die der
Vatikan in seinem Kampf gegen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
an den Tag legt. Gerade die sexuellen und reproduktiven Rechte
von Frauen werden, z.B. durch das Verbot von Schwangerschaftsverhütung
und -abbruch, deutlich negiert.
Wir verurteilen die Sexual- und Kondom-Politik des Papstes. Sie
behindert in vielen Ländern massiv wirksame HIV-Prävention,
stürzt Menschen in schwere Gewissenskonflikte, verdammt
sie zu Krankheit und nimmt ihren Tod damit billigend in Kauf.
Wir protestieren gegen die demokratiefeindliche Politik von Papst
Benedikt XVI., der die freiheitliche Gesellschaft eine Diktatur
des Relativismus nennt. So hat er z.B. die Pius-Brüder
wieder in die Kirche aufgenommen, obwohl sich in deren Reihen
Holocaust-Leugner finden, sie die freiheitliche Demokratie ablehnen
und die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Beziehungen fordern.
Diese Kritik wird von vielen gläubigen Katholikinnen und
Katholiken geteilt, die wir einladen, unseren Protest zu unterstützen.
Den Bestrebungen des Papstes, die eigenen Dogmen zur staatlichen
Norm anderer Länder zu erheben, setzen wir unseren Widerstand
entgegen.
Die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik von Papst
Benedikt XVI. darf nicht unwidersprochen bleiben. Wir rufen alle
Menschen zum friedlichen Protest in Berlin auf.
Über 20 Organisationen sowie zahlreiche Privatpersonen unterstützen
die Bündnisaktivitäten. Interessierte Personen sind
herzlich eingeladen, am nächsten Treffen am 5. Mai 2011
teilzunehmen. Um Voranmeldung wird gebeten: Pascal Ferro, pascal.ferro@lsvd.de
www.berlin.lsvd.de
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- 07.04.2011
Zuviel Weihrauch in der Vertretung
des Vatikan bei der UN
Zu den Äußerungen des Vertreters des Vatikans bei
der UN, Erzbischof Tomasi, wonach Staaten das Recht hätten
homosexuelles Verhalten zu verfolgen und Kritik an Homosexuellen
sei ein Menschenrecht, erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Offenbar wird in der Vertretung des Vatikans bei der UN
zu viel Weihrauch verbrannt. Nur mit geistiger Vernebelung lassen
sich diese Äußerungen erklären. Mir sind keine
Mobs von aufgebrachten Schwulen und Lesben gegen katholische
Prediger bekannt. Aber es ist Tatsache, dass beispielsweise in
Uganda evangelikale Gruppen versuchen, eine Progromstimmung gegen
Schwule und Lesben zu erzeugen. Hier hätte der Vatikan eine
Verpflichtung zu handeln.
Der Vatikan zeigt in seinen Äußerungen ein tiefes
Unverständnis für die menschenrechtliche Dimension
von homosexuellem Verhalten, wenn der Vatikan den Staaten das
Recht zuspricht, homosexuelles Verhalten zu regulieren und Homosexualität
wieder in einem Atemzug mit Pädophilie nennt. Die Staaten
haben nur das Recht sexuelles Verhalten zu regulieren, d.h. auch
strafrechtlich zu verbieten, wenn dieses Verhalten die Rechte
anderer beeinträchtigt.
Einvernehmliches homosexuelles wie heterosexuelles Verhalten
beeinträchtigt aber nicht die Rechte anderer, daher sind
Verbote und Benachteiligungen hier ein Verstoß gegen die
Menschenrechte. Pädophile sexuelle Verhaltensweisen schädigen
Kinder und Kinder sind daher mit dem Strafrecht hiervor zu schützen.
- Erklärung im Original: http://www.radiovaticana.org/EN1/Articolo.asp?c=471925
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- 07.04.2011
Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten im UN-Menschenrechtsrat
Erklärung der Generalversammlung
und NGO-Statement
23. März 2011 Gestern haben im Genfer UN-Menschenrechtsrat 85 Länder
in einer gemeinsamen Erklärung die Staatengemeinschaft aufgefordert,
die anhaltenden, schweren Menschenrechtsverletzungen aufgrund
der sexuellen Indentität endlich zu beenden. Die ist ein
großer Erfolg. Nie zuvor haben so viele Staaten in den
Vereinten Nationen eine solche Erklärung unterstützt.
Im Dezember 2008 unterstützten 66 Staaten in der UN-Generalversammlung
ein Ende der Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten.
Zu den Unterstützern der Erklärung "Ending Acts
of Violence and Related Human Rights Violations Based on Sexual
Orientation and Gender Identity", die von Kolumbien vorgetragen
wurde, gehören außer Europa und Nordamerika auch alle
lateinamerikanischen Staaten außer Peru sowie 16 asiatische
Länder. Als erstes Land der englischsprachigen Karibik unterzeichnete
Dominica das joint statement.
Der Vatikan verweigerte seine Unterschrift unter das Dokument
ebenso wie die fünf europäischen Staaten Ascherbaidschan,
Belarus, Moldawien, Russland und Türkei. Besonders das Verhalten
der Türkei ist enttäuschend. Empörend ist zudem,
dass der Vatikan in einer gewundenen Stellungnahme zwischen den
Zeilen erklärte, die Kriminalisierung homosexuellen Verhaltens
sei legitim. Der Vaktikan-Vertreter verstieg sich sogar dazu,
es als Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen, wenn Staaten gegen
die Beleidigung und Entwürdigung von Lesben und Schwulen
einschreiten. Damit werden Täter zu Opfern stilisiert.
Der LSVD freut sich über das starke Votum im UN-Menschenrechtsrat
und begrüßt auch das Engagement Deutschlands in der
Sache. Wir hatten das Auswärtige Amt gebeten, sich aktiv
an der Überzeugungsarbeit von potentiellen Unterstützerstaaten
zu beteiligen, was auch zugesagt worden war. Auch das Forum Menschenrechte
und das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützten
die Infiative im Rahmen von gemeinsamen Erklärungen.
Zudem hat der LSVD im Vorfeld zusammen mit 119 Nichtregierungsorganisationen
aus aller Welt die Initiative mit einer gemeinsamen NGO Erklärung
unterstützt, die im UN-Menschenrechtsrat vorgetragen wurden.
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- 06.04.2011
Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen erneut beschädigt
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg verurteilt
die erneute Beschädigung des Denkmals für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen. Das Denkmal wurde seit seiner Einweihung
im Mai 2008 bereits mehrfach beschädigt und demoliert.
Der Objektschutz der Polizei stellte am vergangenen Freitag fest,
dass in das Sichtfenster des Denkmals mehrere Buchstaben eingeritzt
wurden. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde eingeleitet. Die für
die Betreuung des Denkortes zuständige Stiftung Denkmal
für die ermordeten Juden Europas hat die Kratzer auf der
Sichtscheibe mittels Polierverfahren weitestgehend entfernen
lassen. Weitere Möglichkeiten der Reparatur werden derzeit
geprüft.
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
entstand nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos
Michael Elmgreen und Ingar Dragset. Den Anstoß für
diesen Gedenkort gaben der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland
(LSVD) und die Initiative Der homosexuellen NS-Opfer gedenken.
Das Denkmal wurde auf Beschluss des Deutschen Bundestages aus
dem Jahr 2003 gebaut. Es soll die verfolgten und ermordeten Opfer
ehren, die Erinnerung an das Unrecht wachhalten sowie ein beständiges
Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber
Homosexuellen setzen.
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- 04.04.2011
Buchpräsentation und Podiumsdiskussion u.a. mit Klaus
Wowereit
Das Glück kam immer
zu mir
Campus-Verlag präsentiert Biographie des KZ-Überlebenden
Rudolf Brazda
Am 6. April präsentiert der Campus-Verlag in Kooperation
mit dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Stiftung
Denkmal für die ermordeten Juden Europas, den Stiftungen
Brandenburgische Gedenkstätten und Gedenkstätten Buchenwald
und Mittelbau-Dora sowie dem Lesben- und Schwulen­verband
Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. die Biographie: Das Glück
kam immer zu mir. Rudolf Brazda das Überleben
eines Homosexuellen im Dritten Reich. Die Veranstaltung findet
um 13 Uhr im Wappensaal des Roten Rathauses in Berlin statt.
An die Buchvorstellung schließt sich ein Podiumsgespräch
über die bis heute nicht abgeschlossene Rehabilitierung
und Entschädigung der im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen an. Neben dem Regierenden Bürgermeister von
Berlin Klaus Wowereit und dem Autor Alexander Zinn werden an
der Diskussion Prof. Dr. Günter Morsch, Direktor der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten, Prof. Dr. Rüdiger Lautmann,
Universität Bremen, und Rikola-Gunnar Lüttgenau, Stellv.
Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
teilnehmen. Moderiert wird das Gespräch von Uwe Neumärker,
Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
Rudolf Brazda, geboren 1913, ist der vermutlich letzte
noch lebende Zeitzeuge, der wegen Homosexualität in einem
Konzentrationslager inhaftiert war. Nach zwei Haftstrafen aufgrund
des antihomosexuellen Paragraphen 175 wird er 1942 ins KZ Buchenwald
verschleppt. Optimismus, Humor und viel Glück ermöglichen
es ihm, Verfolgung und Terror zu überleben.
- Alexander Zinn erzählt die Geschichte
eines erfüllten Lebens, das trotz aller Widrigkeiten von
Liebe und Lebensfreude geprägt ist. Zugleich schildert er
die unbarmherzige Verfolgung homosexueller Männer
eine Geschichte, die 1945 noch nicht zu Ende war. Denn der Paragraph
175 blieb bis 1969 in der durch die Nationalsozialisten verschärften
Fassung bestehen.
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- 31.03.2011
Zehn Jahre Öffnung der Ehe in den Niederlanden
Auch Deutschland ist reif für
den nächsten Schritt
Am Freitag, den 1. April 2011 feiern die Niederlande das 10-jährige
Jubiläum der Öffnung der Ehe, seit 1998 gab es dort
bereits eine registrierte Partnerschaft. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- undSchwulenverbandes (LSVD):
Wir gratulieren den Bürgerinnen und Bürgern der Niederlande
zu ihrem klaren Bekenntnis zu Akzeptanz und Gleichstellung von
Lesben und Schwulen. Vor zehn Jahren wurden dort, erstmalig auf
der ganzen Welt, homosexuelle Paare ehelich getraut. Der Schritt
hat sich gelohnt: Heute sind die Niederlande der Staat in Europa,
in dem die geringsten Vorbehalte gegen Homosexuelle
bestehen.
Die Niederlande sind uns ein großes Vorbild: 2001 mussten
wir hier in Deutschland noch gegen die Widerstände aus Union
und FDP kämpfen, die im Bundestag sogar das Gesetz zur Eingetragenen
Lebenspartnerschaft abgelehnt hatten. Dieses Rechtsinstitut haben
mittlerweile auch CDU/CSU anerkannt, sie sprechen sich aber weiter
gegen die volle Gleichstellung aus. Weiterhin bestehen rechtliche
Diskriminierungen, insbesondere im Einkommensteuerrecht und im
Adoptionsrecht.
In Deutschland jährt sich am 1. August 2011 zum zehnten
Mal die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Deutschland ist reif für den nächsten Schritt. Wir
fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die zehn Jahre alten
Vorbehalte über Bord zu werfen und die Ehe endlich auch
für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Alle Meinungsumfragen
der letzten Jahre zeigen: Die Bürgerinnen und Bürger
sind mit deutlicher Mehrheit dafür.
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- 30.03.2011
Stopp der Hasskriminalität
Umfrage zu Gewalt gegen Schwule
und Lesben jetzt auch im Internet unter http://www.broken-rainbow.de/de/umfrage.html
Wo sind Angsträume und Tatorte, wer sind die Täter,
und wer ist wann schon einmal Opfer
geworden das will eine Umfrage des Arbeitskreises Jour
Fix Homosexualität herausfinden.
Mit dem auf die Zielgruppe der Lesben und Schwule ausgerichteten
Fragebogen wollen wir die Betroffenen ermutigen, Auskunft über
Ihre Erfahrungen im Bereich der Gewalt und Anmache zu geben und
so mehr Licht in das Dunkelfeld der Deliktstruktur zu bringen.
- Das Ergebnis der Umfrage wird ein wichtiger
Beitrag sein, zielgruppenspezifische Präventionsarbeit zu
leis-ten, erläutert Frank Goldberg, Geschäftsführer
des Präventionsrates der Stadt Frankfurt die Aktion.
Der Arbeitskreis Jour Fix Homosexualität der
Stadt Frankfurt am Main besteht seit über 10 Jahren. Seine
Mitglieder sind der Präventionsrat der Stadt Frankfurt,
die Polizei Frankfurt, das lesbische Antigewaltprojekt Broken
Rainbow, das Ordnungsamt Frankfurt und das schwule Antigewaltprojekt
Unschlagbar. Ein Ziel des Arbeitskreises ist es, Gewalt gegen
Lesben und Schwule entgegenzuwirken. Bereits 2010 wurde im Rahmen
des Christopher Street Day eine Umfrage zu Gewalt gegen Schwule,
Lesben und Transsexuelle Menschen durchgeführt. Um darüber
hinausgehend weitere Informationen zu erhalten hat sich der Arbeitskreis
entschlossen, die Umfrage im Internet unter http://www.broken-rainbow.de/de/umfrage.html
einzustellen und damit vielen Nutzern zugänglich zu machen.
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- 30.03.2011
Lesben und Schwule in die Verfassung
LSVD übergibt Unterschriften
an das Bundesjustizministerium
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat heute dem Bundesministerium
für Justiz (BMJ) neun Pakete mit Unterstützungslisten
zur Forderung nach Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal
der sexuellen Identität überreicht. Dazu erklärt
Axel Hochrein, Sprecher des LSVD:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert eine Ergänzung
des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen
Identität. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle
Menschen sollen so ausdrücklich in den Diskriminierungsschutz
des Gleichbehandlungsartikels aufgenommen werden.
Unserer Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den
Rechten von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen
Menschen. Das hat negative Auswirkungen auf die Gesetzgebung,
die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation
der betroffenen Menschen.
Mit der Aktion 3+ haben wir zahlreiche Bürgerinnen und Bürger
und viele gesellschaftliche Gruppen für dieses Anliegen
gewinnen können. 50.000 Unterschriften für die Ergänzung
von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität
wurden heute dem BMJ überreicht, ebenso eine umfangreiche
Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die unser Anliegen unterstützen.
Die lange und vielfältige Liste der Unterstützenden
macht deutlich: Unsere Forderung ist in der Mitte der Gesellschaft
angekommen. Wir haben Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als
die fachlich zuständige Ministerin aufgefordert sich des
Anliegens anzunehmen.
Die 3+ Forderung, die Argumente, die Gesetzesinitiativen und
die Liste der Unterstützenden auf: http://www.artikeldrei.de