- April 2012
-
- 24.04.2012
- Veranstaltungshinweis: Aus der Geschichte
lernen.
- Wirkung, Bedeutung und Aktualität
von Magnus Hirschfeld
- Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe
5 Jahre Hirschfeld-Eddy-Stiftung laden wir gemeinsam
mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Abendveranstaltung
am 22. Mai Uhr in Berlin ein.
- Wann: 22. Mai
2012, ab 17.30 Uhr
Wo: Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Hiroshimastraße
17, 10785 Berlin.
- Mit Bettina Luise Rürup (Friedrich-Ebert-Stiftung),
Axel Hochrein (Hirschfeld-Eddy-Stiftung), Dr. Klaus Müller
(Soziologe und Filmemacher), Jörg Steinert (LSVD Berlin-Brandenburg),
Günter Dworek (Hirschfeld-Eddy-Stiftung), Sylvia Groneick
(Auswärtiges Amt), Wanja Kilber (Coming out St. Petersburg),
Prof. Dr. Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte),
Christoph Strässer (MdB).
- Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der
Veranstaltung: Welche Lehren lassen sich aus der Verfolgungsgeschichte
von Homosexuellen in Deutschland für unser menschenrechtliches
Engagement ziehen? Welche Verantwortung erwächst uns allen
daraus? Welche Bedeutung hat das Wirken von Magnus Hirschfeld
heute?
- Hintergrund: Homosexualität ist noch
immer in 75 Staaten strafbar. In einigen Ländern wie zum
Beispiel Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien und dem Sudan
werden homosexuelle Handlungen sogar mit dem Tod bestraft. In
der menschenrechtlichen Tradition von Magnus Hirschfeld wollen
die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung
mit der gemeinsamen Veranstaltung ein Zeichen gegen Verfolgung,
Diskriminierung und Ausgrenzung überall auf der Welt setzen.
- Hier geht es zum Veranstaltungsflyer mit
Programm und Anmeldeformular:
- http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/veranstaltungen/Einladung_Magnus_Hirschfeld_06.pdf
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
- 24.04.2012
- In Not geratene FDP spielt nun auch die
Homokarte aus
- Die nachfolgende hier veröffentlichte
Pressemeldung macht deutlich, wofür die Diskriminierung
homosexueller Menschen gut sein kann, nämlich um
in Zeiten politischer Not plötzlich in einem Bereich angeblich
die Ungleichbehandlung homosexueller Menschen zu beenden. Natürlich
käme uns die Gleichstellung sehr gelegen, doch mit wem als
Koalitionspartner würde die FDP solch eine Forderung denn
durchsetzen wollen, sofern sie noch einmal irgendwo einziehen
würde? Mit den Unionsparteien und gerade mit der amtierenden
Familienministerin? (RoLü)
- Pressemeldung des LSVD:
- Jetzt fehlt nur noch die Union - FDP fordert Öffnung der
Ehe
- Zu den Freiheitsthesen, die
die FDP am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe
beschlossen hat, erklärt Dr. Julia Borggräfe, Sprecherin
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
- Der LSVD begrüßt das ausdrückliche
Bekenntnis der FDP, die Ehe auch für homosexuelle Paare
zu öffnen. Die aktuell bestehende rechtliche Situation diskriminiert
eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem Kinder in
Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu
nicht gerechtfertigten Benachteiligungen.
- Die FDP weist daher zu Recht darauf hin,
dass bei Rechten und Pflichten keine Unterschiede zwischen
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten bestehen
dürfen.
- Als Partner der Regierungskoalition hat sich
die FDP bereits im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU zum Abbau
der steuerrechtlichen Diskriminierung bekannt. Deshalb sollte
sie nun auch zügig politisch handeln und ihrem neuen Grundsatzprogramm
Taten folgen lassen.
- Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
und die SPD haben in der Vergangenheit bereits die Gleichstellung
in allen Rechtsbereichen und die Öffnung der Ehe gefordert.
Jetzt fehlt nur noch die Union.
LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
24.04.2012
- [LSVD Berlin-Brandenburg] 10. Mai 2012:
- Lesben- und Schwulenverband und Israelische
Botschaft laden zu Gesprächsrunde
10. Mai 2012: Lesben- und Schwulenverband
und Israelische Botschaft laden zu Gesprächsrunde ein
- Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler
eröffnet Veranstaltung im Rathaus Schöneberg
- Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
(LSVD) lädt in Kooperation mit der Botschaft des Staates
Israel in Berlin am 10. Mai um 18.30 Uhr zu einer Gesprächsrunde
ins Rathaus Schöneberg ein.
- Hintergrund der Veranstaltung ist das Zusammentreffen
einer Gruppe von jüdisch-gläubigen lesbischen Frauen
und schwulen Männern der Organisationen Bat Kol
Queer Jewish Women und Havruta Religious Gays
mit dem Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule (MILES)
im LSVD Berlin-Brandenburg.
- Die Zusammenkunft trägt zum Austausch
zwischen Lesben und Schwulen aus Israel und Deutschland bei.
- Bat-Kol und Havruta engagieren sich für
den Abbau von Stereotypen und fordern eine religiöse Kultur,
die sich tolerant zeigt gegenüber sexuellen Minderheiten.
- Die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg,
Angelika Schöttler, begrüßt die Gäste von
Seiten des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg, Jörg Steinert
vom LSVD Berlin-Brandenburg leitet in die gemeinsame Gesprächsrunde
im Louis-Schroeder-Saal des Rathauses Schöneberg ein.
- Interessierte sind herzlich eingeladen, mehr
über die Situation von Lesben und Schwulen in Israel, insbesondere
in Bezug auf Religion, zu erfahren.
- Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und
bitten um eine formlose Anmeldung per E-Mail unter berlin@lsvd.de
oder telefonisch unter 030/22 50 22 15.
- Gesprächsrunde mit Mitgliedern von Bat
Kol und Havruta
Donnerstag, 10. Mai 2012, 18.30 Uhr
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
http://www.berlin.lsvd.de
- 20.04.2012
[LSVD Berlin-Brandenburg]
- Berliner solidarisieren sich mit Herry
H.
Schwulem Mann droht Zwangsverheiratung in Indonesien
Mehrere hundert Menschen sowie der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg
haben sich inzwischen dem Protest des Flüchtlingsrats Berlin
und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD)
gegen die Abschiebung von Herry H. angeschlossen.
Der aus Indonesien stammende Herry H. soll nach dem bisherigen
Willen der Berliner Innenverwaltung abgeschoben werden, obwohl
ihm aufgrund seiner Homosexualität im Herkunftsland die
Zwangsverheiratung droht. Die Familie von Herry H. hat gegen
seinen Willen bereits eine Frau für ihn ausgesucht und die
Hochzeit geplant.
Das Verfahren ist aktuell im Petitionsausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses anhängig. Zusätzlich wurde eine
Online-Petition eingerichtet.
Solidarisieren auch Sie sich mit Herry H.: http://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-herry-h
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 18.04.2012
- 22. April 2012: Einweihung der Gedenktafel
für die homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Auf Initiative des Vereins UM-QUEER/Schwule und Lesben in der
Uckermark und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg
wird am 22. April 2012 um 12 Uhr eine Gedenktafel im Konzentrationslager
Ravensbrück eingeweiht. Durch die Errichtung der Tafel soll
an die wegen Homosexualität verfolgten Männer im Konzentrationslager
Ravensbrück gedacht und erinnert werden.
Bei der Gedenkfeier werden Christian Hartphiel von UM-QUEER,
Sabine Stüber, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Katrin
Wolf vom LSVD Berlin-Brandenburg eine Rede halten. Alexander
Zinn, Mitglied des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten,
wird über die Mordaktion 1942 sprechen. Musikalisch begleitet
wird die Veranstaltung vom Chor canta:re.
Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer
im KZ Ravensbrück
Sonntag, 22. April 2012, 12 bis 13 Uhr
Gedenkstätte Ravensbrück, 16798 Fürstenberg
Anmerkung zur Anreise mit dem Zug: Die Züge aus Berlin kommen
am Bahnhof Fürstenberg um 11:25 Uhr an. Aus der anderen
Richtung kommend fährt der Zug um 11:13 Uhr in Fürstenberg
ein. Es wird ein kostenloser Shuttle-Service vom Bahnhof zur
Gedenkstätte eingerichtet.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 18.04.2012
- Bundesfinanzhof bejaht Anspruch der Lebenspartner
auf einstweiligen Rechtschutz
- Finanzämter müssen Lebenspartnern
auf Antrag im Wege der Aussetzung der Vollziehung gemeinsame
Veranlagung und Änderung der Lohnsteuerklassen gewähren
- Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes
(Beschluss vom 05.03.2012 - III B 6/12) Lebenspartnern auf Antrag
gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung
und auf Änderung ihrer Lohnsteuerklassen Aussetzung der
Vollziehung gewähren, erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
- Der Bundesfinanzhof hatte über die Beschwerde
eines Paares zu entscheiden, das beim Finanzgericht Niedersachsen
für das Jahr 2010 die Änderung ihrer Steuerklassen
im Wege der Aussetzung der Vollziehung durchgesetzt hatte. Bei
der Einkommensteuerveranlagung 2010 musste das Finanzamt das
Paar nach dem geltenden Einkommensteuerrecht wieder als Ledige
veranlagen.
- Das führte zu einer Nachforderung, die
in Höhe von 2.212,00 darauf zurückzuführen
war, dass der Arbeitgeber 2010 nur die geringere Lohnsteuer für
Verheiratete an das Finanzamt abgeführt hatte. Daraufhin
setzte das Paar beim Finanzgericht Niedersachsen die Aussetzung
der Vollziehung der Nachforderung durch, sodass es die Nachforderung
nicht zu bezahlen brauchte. Dagegen hat das Finanzamt Beschwerde
zum Bundesfinanzhof eingelegt.
- Dieser hat die Beschwerde durch Beschluss
vom 05.03.2012 - III B 6/12 - als unbegründet zu rückgewiesen.
Den Beschluss können Sie herunterladen: http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
- Der Bundesfinanzhof hat die Rechtsprechung
zahlreicher Finanzgerichte bestätigt, dass der Ausschluss
der Lebenspartner vom Splittingverfahren rechtlich ernsthaft
zweifelhaft ist und dass das Interesse der Lebenspartner an der
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das öffentliche
Interesse am Vollzug des geltenden Einkommensteuergesetzes überwiegt.
Allerdings merkt man der Begründung des Beschlusses an,
wie schwer dem Bundesfinanzhof das Einlenken gefallen ist. Er
hat über mehrere Seiten ausgeführt, dass seine vom
Bundesverfassungsgericht verworfene bisherige Rechtsprechung
eigentlich doch richtig ist.
- Wir hoffen, dass nun auch Bundesfinanzminister
Schäuble und die CDU/CSU zur Einsicht kommen und ihren Wiederstand
gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes an die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts aufgeben. Das komplizierte und
arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren ist eine Zumutung für
die Bürger und die Finanzämter.
- Die Abteilungsleiter (Steuern) der obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten zwar
Ende Februar vereinbart, dass Lebenspartner auf Antrag gegen
die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung und
auf Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung
gewährt werden soll. Aber wegen des Widerstands des Bundesfinanzministeriums
setzen das bisher nur die Länder Berlin, Bremen, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt um.
- http://www.lsvd.de
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- 18.04.2012
- Dittmar:
- Rehabilitierung von Homosexuellen ist
längst überfällig
Zur Bundesratsinitiative des Landes Berlin, schwule Männer,
die nach 1945 nach Paragraf 175 StGB verurteilt wurden zu rehabilitieren,
erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der
Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Rehabilitierung
von schwulen Männern, die wegen einvernehmlicher sexueller
Handlungen auch nach 1945 verurteilt wurden, begrüßen
wir ausdrücklich. Eine solche Rehabilitierung ist längst
überfällig.
Während die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus
schon aufgehoben wurden, sind die schwulen Männer, die nach
1945 durch denselben Paragrafen verurteilt wurden, bis heute
nicht rehabilitiert. Es wurde in dieser Zeit jedes Jahr tausendfaches
Unrecht begangen, es wurden Existenzen zerstört, aus Liebenden
wurden Gefangene gemacht. Gerade Mitte der 50er und Anfang der
60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden jährlich
rund 3.000 Männer nach § 175 StGB verurteilt.
- Erst die Strafrechtsreform unter dem damaligen
Justizminister Gustav Heinemann führte zu einer Reduzierung
der Strafen. Erst 1994 führte eine Strafrechtsharmonisierung
aufgrund der Wiedervereinigung zu einer Streichung dieses Paragrafen
aus dem Strafgesetzbuch.
- Zwischen 1946 und 1994 wurden fast 65.000
Männer verurteilt nur, weil sie schwul waren. Eine
Rehabilitation dieser Männer ist dringend notwendig, um
deutlich zu machen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich
der eigenen Menschenrechtsverstöße und der Verstöße
gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
besinnt. Wichtig ist, dass diese Initiative nicht im Sande verläuft
oder von den Regierungsparteien torpediert wird das gebietet
schon alleine der Respekt vor den 65.000 Opfern dieses unwürdigen
Paragrafen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Parteivorstand
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- 17.04.2012
- § 175 Strafgesetzbuch:
- Senat setzt sich für Rehabilitierung
schwuler Männer ein
- Der Senat startet eine Bundesratsinitiative
zur Rehabilitierung schwuler Männer, die wegen einvernehmlicher
sexueller Handlungen verurteilt wurden.
- Während Urteile aus der Nazizeit inzwischen
aufgehoben wurden und Überlebende Anspruch auf Entschädigung
haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute
nicht rehabilitiert. Der Berliner Senat hat deshalb auf Vorlage
der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek
Kolat, beschlossen, aktiv zu werden: Durch eine Entschließung
des Bundesrates soll die Bundesregierung zur Wiedergutmachung
aufgefordert werden. Es gehe um eine gesellschaftliche Rehabilitierung,
aber auch darum, die rückwirkende Aufhebung der Urteile
und Entschädigungsansprüche zu prüfen.
- Nach 1945 galt in der Bundesrepublik Deutschland
der § 175 Strafgesetzbuch weiter in der Form, wie er in
der Zeit der Nazi-Diktatur verschärft worden war. Schon
erotische Annäherungen standen unter Strafe. Ca. 50.000
Männer wurden verurteilt. Sie mussten Gefängnis- und
Zuchthausstrafen verbüßen, nicht selten wurde ihre
bürgerliche Existenz zerstört. Razzien und Denunziationen
waren an der Tagesordnung. Das widerfahrene Unrecht und Leid
wird bisher von den Betroffenen zu ihrem eigenen Schutz
weitgehend verschwiegen. 1969 wurde der Paragraf entschärft,
erst 1994 wurde er in der Bundesrepublik endgültig gestrichen.
Auch in der DDR stand männliche Homosexualität zwischen
Erwachsenen bis 1968 unter Strafe.
- Senatorin Kolat: Mit Betroffenheit
habe ich die Berichte darüber gelesen, wie schwule Männer
in den 1950er und 1960er Jahren von Staat und Justiz bedrängt,
verfolgt und bestraft wurden. Aus dem damaligen Zeitgeist heraus
hat sogar das Bundesverfassungsgericht 1957 das Gesetz gerechtfertigt.
Heute sehen wir, dass diese Strafandrohung gegen fundamentale
Menschenrechte und das Grundrecht der Freiheit der Persönlichkeit
verstößt. Deshalb ist es höchste Zeit, die Initiative
für eine Rehabilitierung der noch lebenden Verurteilten
zu ergreifen.
- Außerdem will der Senat dafür
sorgen, dass auch dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte
erforscht und dokumentiert wird. Hierzu will er mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung
des Bundes zusammenarbeiten. Berlinbezogene Forschung soll initiiert
werden, die Öffentlichkeit und insbesondere junge Menschen
sollen mehr über Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen,
Lesben und transgeschlechtlichen Menschen bis in die 1990er Jahre
erfahren.
- Bisherige Versuche zur Rehabilitierung scheiterten
an rechtlichen Bedenken. Der Senat hat deshalb eine verfassungsrechtliche
Expertise in Auftrag gegeben. Der Professor für internationales
Recht und Politikwissenschaften, Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Mengel,
kommt darin zu dem Ergebnis, dass eine rückwirkende Aufhebung
der Urteile rechtlich zulässig und politisch geboten ist.
- Kolat: Gerne übernehme ich mit
der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung
und dem angegliederten Fachbereich für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen die Verantwortung dafür, dass die Berliner
Aktivitäten zur Rehabilitierung und Erforschung der jüngeren
Homosexuellengeschichte koordiniert und zügig weiter entwickelt
werden.
- Hintergrundinformationen finden Sie in den
Dokumenten lesbisch-schwuler Emanzipation Nr. 28 und 29 auf http://www.berlin.de/lads/gglw/publikationen
- Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
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- 16.04.20012
- Abschiebung von Herry H. trotz drohender
Zwangsverheiratung
Flüchtlingsrat und Lesben- und Schwulenverband kritisieren
Entscheidung der Berliner Innenverwaltung
Am kommenden Donnerstag soll der aus Indonesien stammende Herry
H. abgeschoben werden, obwohl ihm aufgrund seiner Homosexualität
im Herkunftsland die Zwangsverheiratung droht. Die Familie von
Herry H. hat gegen seinen Willen bereits eine Frau für ihn
ausgesucht und die Hochzeit geplant.
Herry H. lebt seit über 13 Jahren in Deutschland, zuletzt
hat er Elektrotechnik an der Technischen Universität Berlin
studiert. Er spricht sehr gut Deutsch und engagiert sich ehrenamtlich
für eine schwul-lesbische Jugendgruppe. Sein Coming-out
hatte Herry H. in Deutschland. Seit sieben Jahren war er nicht
mehr in Indonesien, da er dort aufgrund familiärer und gesellschaftlicher
Zwänge als schwuler Mann nicht frei leben kann.
Weil er sein Studium aus gesundheitlichen Gründen abbrechen
musste, forderte ihn die Berliner Ausländerbehörde
zur Ausreise auf. Einen Antrag der Berliner Härtefallkommission
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären
Gründen hat Innensenator Frank Henkel abgelehnt. Damit scheitert
Herrys Traum, eine Ausbildung zum Koch zu machen denn
die ihm bereits zugesicherte Ausbildungsstelle in einem renommierten
Hotelbetrieb kann er ohne Aufenthaltserlaubnis nicht antreten.
Der Flüchtlingsrat Berlin e.V. und der Lesben- und Schwulenverband
Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. protestieren scharf gegen die
vorgesehene Abschiebung von Herry H. und fordern die Berliner
Innenverwaltung auf, Herry H. eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des LSVD Berlin-Brandenburg:
Erst im März 2011 hat der Bundestag ein Gesetz zum
besseren Schutz vor Zwangsverheiratung beschlossen und seine
Absicht betont, Opfer von Zwangsheirat besser zu schützen.
Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf Deutschlands
eigene Geschichte der Homosexuellenverfolgung ist es dringend
geboten, Herry H. eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland
zu geben.
Seit dem heutigen Montag ist im Berliner Abgeordnetenhaus eine
Petition für Herry H. anhängig.
- http://www.berlin.lsvd.de
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- 06.04.2012
- Erste Verhaftungen in St. Petersburg
- Spiegel-Online berichtete, dass es in St.
Petersburg schon Verhaftungen aufgrund des neuien Gesetzes gegeben
hat, nach dem nun u.a. Werbung für Homosexualität verboten
ist: "Der russische Staat will Homosexualität aus
der Öffentlichkeit verbannen. In St. Petersburg wurden jetzt
erstmals zwei schwule Männer festgenommen. Sie hatten ein
Plakat mit der Aufschrift "Homosexualität ist normal"
hochgehalten. Doch das verstößt gegen das neue Propaganda-Gesetz.":
- http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826173,00.html
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- 06.04.2012
- Einweihung der Gedenktafel für die
homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Auf Initiative des Vereins UM-QUEER/Schwule und Lesben in der
Uckermark und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg
wird am 22. April 2012 um 12 Uhr eine Gedenktafel im Konzentrationslager
Ravensbrück eingeweiht. Durch die Errichtung der Tafel soll
an die wegen Homosexualität verfolgten Männer im Konzentrationslager
Ravensbrück gedacht und erinnert werden.
Bei der Gedenkfeier werden Christian Hartphiel von UM-QUEER,
Sabine Stüber, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Katrin
Wolf vom LSVD Berlin-Brandenburg eine Rede halten. Alexander
Zinn, Mitglied des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten,
wird über die Mordaktion 1942 sprechen. Musikalisch begleitet
wird die Veranstaltung vom Chor canta:re.
Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer
im KZ Ravensbrück
Sonntag, 22. April 2012, 12 bis 13 Uhr
Gedenkstätte Ravensbrück, 16798 Fürstenberg
Anmerkung zur Anreise mit dem Zug: Die Züge aus Berlin kommen
am Bahnhof Fürstenberg um 11:25 Uhr an. Aus der anderen
Richtung kommend fährt der Zug um 11:13 Uhr in Fürstenberg
ein. Bei Bedarf wird ein kostenloser Shuttle-Service vom Bahnhof
zur Gedenkstätte eingerichtet. Bitte teilen Sie uns bis
13. April mit, wenn Sie eine Anreise mit dem Zug planen: berlin@lsvd.de
Eine zweite Gedenktafel zum Gedenken an die lesbischen Frauen
aller Haftgruppen im Konzentrationslager Ravensbrück wird
voraussichtlich in den kommenden Monaten errichtet.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 04.04.2012
- Trägern von Umpolungsangeboten die
Gemeinnützigkeit aberkennen!
Der LSVD braucht Eure Hilfe!
Das LSVD-Netzwerk Mission Aufklärung braucht
Eure Unterstützung. Dialog über Deutschland,
eine Internetplattform der Bundeskanzlerin Angela Merkel, wird
mehr und mehr für die Verbreitung von Homophobie genutzt.
Hartmut Rus, Leiter von Mission Aufklärung hat
nun eine Gegenaktion gestartet:
Unter https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=16329
fordert er die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für
Organisationen mit Umpolungsangeboten für Lesben und Schwule.
Zum Hintergrund: Dialog über Deutschland gibt
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Vorschläge
über das zukünftige gesellschaftliche Zusammenleben
abzugeben und zu diskutieren. Für einige gehören Lesben
und Schwule zu diesem Zusammenleben nicht dazu. Denn für
sie werden Umpolungsangebote verlangt, ein Vorschlag dem über
tausend Menschen bereits zugestimmt haben. Daher der Gegenvorschlag.
Hartmut Rus erklärt dazu:
Es gibt eine lautstarke Minderheit von christlich-evangelikalen
selbsternannten Therapeuten und Beratern, die Lesben und Schwule
zur Heterosexualität missionieren wollen. Homosexualität
gilt ihnen als ein erlerntes Symptom psychischer Probleme und
muss geheilt werden. So werden insbesondere homosexuelle Jugendliche
im Coming-out aber auch gläubige Lesben und Schwule zutiefst
verunsichert und in pseudowissenschaftliche wie gefährliche
Therapieversuche getrieben. Zudem stehen diese kruden Theorien
auch hinter neusten Zensurgesetzen wie etwa in Russland oder
legitimieren eine Verschärfung von Verfolgungsgesetzen beispielsweise
in Uganda oder Kamerun.
In Deutschland werden einige Organisationen, die diese Therapieangebote
anbieten, staatlich unterstützt, indem man ihnen Steuervorteile
einräumt. Wir fordern daher ein Ende der staatlichen Förderung
derartiger Organisationen und den Entzug der Gemeinnützigkeit.
Stattdessen sollte die Bundesregierung das Symptom Homophobie
stärker bekämpfen. Denn Lesben und Schwule leiden nicht
an ihrer Homosexualität, sondern unter Vorurteilen und Hassgewalt!
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- 04.04.2012
- HUK sieht Akzeptanz für Homosexuelle
in der katholischen Kirche wachsen
- Weil 2 Kardinäle der römisch katholischen
Kirche homosexuelle Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft
leben wollen, nicht verurteilen und die entsprechenden Regierungen
nicht angreifen und verurteilen, wie dies durch den Papst geschieht,
kommen christliche Homosexuelle, die in der Gruppe HUK organisiert
sind, zu dem Schluss, dass die Akzeptanz für Homosexuelle
in der katholischen Kirche wachse. Die entsprechende Erklärung
dazu siehe bitte unten! (js)
- Hier die uns zugesandte Presseerklärung:
- Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle
und Kirche HuK e.V.
Akzeptanz für Homosexuelle in der
katholischen Kirche wächst
Diskriminierung ist niemals christlich - Kardinäle gehen
mit gutem Beispiel voran
Der frühere Mailänder Kardinal Martini und der Wiener
Kardinal Schönborn überraschten in den letzten Tagen
mit Erklärungen, die große Wertschätzung für
homosexuelle Partnerschaften sowie das Engagement Homosexueller
in der Kirche erkennen lassen. Die Ökumenische Arbeitsgruppe
Homosexuelle und Kirche (HuK) zeigt sich über diesen Fortschritt
sehr erfreut.
Kardinal Carlo Martini hatte in einem jüngst erschienenen
Buch geschrieben, er teile nicht die Position von Menschen in
der Kirche, die sich über homosexuelle Partnerschaften aufregen.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften hätten einen Wert
und der Staat dürfe sie fördern. Martini ist einer
der führenden Theologen und Bischöfe Italiens; er galt
auch als aussichtsreicher Kandidat bei der Papstwahl 2005. Kardinal
Christoph Schönborn, Vorsitzender der österreichischen
Bischofskonferenz, hatte die Wahl eines Mannes, der in einer
homosexuellen Partnerschaft lebt und mit beeindruckend hoher
Stimmenzahl in den Pfarrgemeinderat gewählt wurde, ausdrücklich
bestätigt.
Beide Kardinäle, so Markus Gutfleisch vom Vorstand der Arbeitsgruppe
Homosexuelle und Kirche, drücken damit aus, dass offen lebende
Lesben und Schwule in der katholischen Kirche einen Platz haben.
Als Homosexuelle in der Kirche zu leben, sich zur Liebe
und Partnerschaft zu bekennen und sich in der Kirche zu engagieren,
das ist für viele Menschen selbstverständlich. Wir
freuen uns, dass namhafte Kirchenführer dies nun bekräftigen,
so Gutfleisch. Die katholische Kirche tue sich zwar
mit Veränderungen schwer, die Anzeichen für mehr Akzeptanz
seien aber unübersehbar.
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche arbeitet
seit 35 Jahren gegen Diskriminierung und für die volle Teilhabe
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans* am kirchlichen und
gesellschaftlichen Leben. Die Gruppe wird mit eigenen Aktionen
beim 98. Deutschen Katholikentag im Mai 2012 in Mannheim vertreten
sein; sie fordert die katholische Deutsche Bischofskonferenz
nachdrücklich auf, Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*
zur Beteiligung am so genannten Dialogprozess der deutschen Bischofskonferenz
einzuladen. Markus Gutfleisch meint: Wir wünschen
den deutschen Bischöfen ausdrücklich den Mut, auf Lesben,
Schwule, Bisexuelle und Trans* zuzugehen und dem Beispiel der
Kardinäle Martini und Schönborn zu folgen. Mehr Akzeptanz
ist nicht nur möglich, sondern ein Gebot der Stunde, denn
Diskriminierung ist niemals christlich. Die Veränderung
müsse auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens umgesetzt
werden. Selbstverständlich dürften dann schwule Schützenkönige
auch öffentlich mit ihrem Partner auftreten. Ein Dachverband
katholischer Schützenbruderschaften hatte sich kürzlich
auf christliche Glaubensgrundsätze berufen und das öffentliche
Auftreten von gleichgeschlechtlichen Königspaaren untersagt.
- Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle
und Kirche HuK e.V.
http://www.huk.org
-
- 04.04.2012
- Anders wäre besser
Kampagne ohne Einbeziehung der Zielgruppe?
Zum Motiv andersrum der neuen Kampagne machs
mit - Wissen & Kondom der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzgA) in ihrer Kampagne auch Männer, die
Sex mit Männern haben und schwule Männer ansprechen
will. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Zum Video
andersrum gibt es wachsende Kritik in der schwulen
Community. Es wird von vielen als klischeehaft empfunden.
Mit Klischees zu arbeiten, kann ein Ansatz zur Antidiskriminierungsarbeit
im Bereich Homophobie sein. Es verlangt allerdings Fingerspitzengefühl,
damit Klischees wirklich bearbeitet und nicht nur bedient werden.
Eine kluge und emotional ansprechende Kampagne gelingt aller
Erfahrung nach nur über einen partizipativen Ansatz, der
die Zielgruppe bei der Entwicklung intensiv mit einbezieht. Das
ist hier versäumt worden.
Der LSVD hat der BzgA seine Kritik übermittelt. Wir forderen
eine unverzügliche und grundlegende Überarbeitung der
machs mit-Kampagne im Bereich Homosexualität,
unter Einbeziehung der Kompetenz der Deutschen AIDS-Hilfe, der
Community und ihrer Organisationen.
Der Brief an die BzgA und das Video finden sich im LSVD-Blog
unter: http://www.lsvd-blog.de/?p=2441
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
-
- 04.04.2012
- Sexuelle Identität und Gender -
- (K)Ein Thema in Schulbüchern?
Konferenz über Möglichkeiten, Herausforderungen und
Chancen zeitgemäßer Lehrmaterialien und moderner Schulbücher
Am 20. April 2012 laden die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) zu der Fachkonferenz Sexuelle Identität
und Gender - (K)Ein Thema in Schulbüchern? ein.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Regenbogenfamilien
werden in den Lehrmitteln weitgehend totgeschwiegen. Es ginge
auch anders: Warum kann im Mathebuch nicht auch mal der Einkaufswagen
einer Regenbogenfamilie Mama, Mami und Kind als
Rechenbeispiel dienen? Warum schweigen sich Textbücher in
Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch über die
Existenz von Lesben und Schwulen aus?
Die Konferenz stellt eine aktuelle Studie zur Darstellung von
Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen in deutschen
Schulbüchern vor, diskutiert die Positionen von Pädagogik,
Politik und Verlagswesen und fragt: Was wollen wir in den Schulbüchern
der nächsten Generation lesen?
Eingeladen sind Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und
Schüler sowie deren Angehörige, Mitarbeitende von Verlagen,
Expertinnen aus der Politik und alle Interessierten. Der Eintritt
ist frei.
Vor Ort besteht die Möglichkeit, die Mobile Bibliothek des
Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg kennenzulernen.
Fachkonferenz Sexuelle Identität und Gender - (K)Ein
Thema in Schulbüchern?
Wann: Freitag, 20. April 2012, 1619 Uhr
Wo: Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastr.17, 10785 Berlin
Anmeldung unter: forumpug@fes.de
Den Einladungsflyer finden Sie hier:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/Tagungen/Sexuelle_Identitaet_und_Gender.__K_ein_Thema_fuer_Schulbuecher.pdf
Zu dem Thema hat der LSVD jüngst die Resolution Respekt
und Vielfalt in Schulbüchern verabschiedet:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Verbandstage/VT-2012/2012_Schulbuecher.pdf
http://www.berlin.lsvd.de
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- 01.04.2012
- Berliner Finanzverwaltung stellt homosexuelle
Paare gleich
- Weiterer Etappensieg auf dem Weg zur Öffnung
der Ehe
- Nach Recherche der dpa wird die Berliner
Finanzverwaltung Eingetragene Lebenspartnerschaften ab sofort
gleichbehandeln.
- Die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten sich
bei Ihrem routinemäßigen Treffen vom 28. Februar bis
1. März 2012 geeinigt, dass Lebenspartnern auf Antrag gegen
die Ablehnung von Anträgen auf Zusammenveranlagung und auf
Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung
gewährt werden soll.
- Der Lesben- und Schwulenverband hatte daraufhin
die Bundesländer aufgefordert, einheitlich das umsetzen,
was die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden
des Bundes und der Länder bei ihrem Treffen Ende Februar
vereinbart haben.
- Nach den Rückmeldungen, die der Lesben-
und Schwulenverband in Deutschland erhalten hat, haben bisher
die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die Aussetzung der Vollziehung wie
abgesprochen gewährt. Diesem Vorgehen ist somit auch
das Bundesland Berlin gefolgt.
- Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
- Lesben und Schwule stehen genau
wie Heterosexuelle in ihren Beziehungen füreinander ein.
Dennoch wurden sie bisher im Steuerrecht erheblich benachteiligt.
Daher begrüßen wir diese Praxis durch die Berliner
Finanzverwaltung.
- Die Aussetzungsverfahren sind allerdings
sowohl für die Finanzämter als auch für die Betroffenen
mit einem großen Aufwand verbunden. Deshalb appellieren
wir an Bundesfinanzminister Schäuble, die Finanzverwaltungen
und die Bürger von den unsinnigen Aussetzungsverfahren zu
entlasten. Geben Sie endlich nach und beenden Sie die Diskriminierung
der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht!
- Bereits vor 20 Jahren hat der Lesben-
und Schwulenverband mit der Aktion Standesamt auf die eklatanten
Ungleichbehandlungen in Deutschland hingewiesen. Der hässliche
Flickenteppich an Ungleichbehandlungen sollte endlich der Vergangenheit
angehören. Unser Ziel ist die vollständige Gleichstellung
von lesbischen und schwulen Paaren durch die Öffnung der
Ehe.
- http://www.berlin.lsvd.de
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- 01.04.2012
- Bundesjugendministerin (und Frauen und
Familie) Christina Schröder bereitet neues Gesetz vor:
Eltern erhalten monatlich 500 Euro, wenn
sie ihr Kind nicht in die Schule schicken, sondern selbst unterrichten
- Um die Kosten für die Bundesländer
zu senken und die Familienarbeit der Eltern aufzuwerten, sollen
Eltern, die zukünftig ihre Kinder nicht in die Schule schicken,
sondern selber unterrichten, mit 500 Euro pro Kind monatlich
für ihre Aufwendungen aus den Landesbildungshaushalten entlohnt
werden.
- Hierzu erklärt die Ministerin, dass
die Mittel für Privatschulen durch dieses Gestz erheblich
aufgestockt werden können, wenn die öffentlichen Schulen
von den Kindern bildungsferner Schichten entlastet würden.
Die Landeshaushalte könnten auf diese Weise erheblich entlastet
werden, da die Lehrkräfte der Grund-, Haupt, Real- und Gesamtschulen
freigesetzt werden können.
- Das Gestz habe aber nicht hauptsächlich
die Einsparungen zum Hintergrund, es gehe im Gegenteil vorrangig
um das Wohl der Kinder und die Aufwertung der Erziehungsarbeit
der Eltern. Diese Kinder könnten dann gemäß ihrer
Anlagen von ihren Eltern angemessener unterrichtet werden, als
dies vorher in den öffentlichen Schulen der Fall war. Diese
Bildungsaufwendungen seien entsprechen der Zukunftsaussichten
dieser Kinder ohnehin in keinem angemessenen Verhältmis
zum Nutzen für die Gesellschaft gewesen. Die
Kinder wären mit dem Lehrstoff nur gequält worden.
- Die neuen Lehrpläne für die Eltern
... (hier geht
es weiter)