April 2012
 
24.04.2012
Veranstaltungshinweis: Aus der Geschichte lernen.
Wirkung, Bedeutung und Aktualität von Magnus Hirschfeld
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „5 Jahre Hirschfeld-Eddy-Stiftung“ laden wir gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Abendveranstaltung am 22. Mai Uhr in Berlin ein.
Wann: 22. Mai 2012, ab 17.30 Uhr
Wo: Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin.
Mit Bettina Luise Rürup (Friedrich-Ebert-Stiftung), Axel Hochrein (Hirschfeld-Eddy-Stiftung), Dr. Klaus Müller (Soziologe und Filmemacher), Jörg Steinert (LSVD Berlin-Brandenburg), Günter Dworek (Hirschfeld-Eddy-Stiftung), Sylvia Groneick (Auswärtiges Amt), Wanja Kilber (Coming out St. Petersburg), Prof. Dr. Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte), Christoph Strässer (MdB).
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung: Welche Lehren lassen sich aus der Verfolgungsgeschichte von Homosexuellen in Deutschland für unser menschenrechtliches Engagement ziehen? Welche Verantwortung erwächst uns allen daraus? Welche Bedeutung hat das Wirken von Magnus Hirschfeld heute?
Hintergrund: Homosexualität ist noch immer in 75 Staaten strafbar. In einigen Ländern wie zum Beispiel Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien und dem Sudan werden homosexuelle Handlungen sogar mit dem Tod bestraft. In der menschenrechtlichen Tradition von Magnus Hirschfeld wollen die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit der gemeinsamen Veranstaltung ein Zeichen gegen Verfolgung, Diskriminierung und Ausgrenzung überall auf der Welt setzen.
Hier geht es zum Veranstaltungsflyer mit Programm und Anmeldeformular:
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/veranstaltungen/Einladung_Magnus_Hirschfeld_06.pdf
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de

24.04.2012
In Not geratene FDP spielt nun auch die Homokarte aus
Die nachfolgende hier veröffentlichte Pressemeldung macht deutlich, wofür die Diskriminierung homosexueller Menschen gut sein kann, nämlich um in Zeiten politischer Not plötzlich in einem Bereich angeblich die Ungleichbehandlung homosexueller Menschen zu beenden. Natürlich käme uns die Gleichstellung sehr gelegen, doch mit wem als Koalitionspartner würde die FDP solch eine Forderung denn durchsetzen wollen, sofern sie noch einmal irgendwo einziehen würde? Mit den Unionsparteien und gerade mit der amtierenden Familienministerin? (RoLü)
Pressemeldung des LSVD:
Jetzt fehlt nur noch die Union - FDP fordert Öffnung der Ehe
Zu den „Freiheitsthesen“, die die FDP am Wochenende auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe beschlossen hat, erklärt Dr. Julia Borggräfe, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der LSVD begrüßt das ausdrückliche Bekenntnis der FDP, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Die aktuell bestehende rechtliche Situation diskriminiert eingetragene Lebenspartnerschaften und vor allem Kinder in
Regenbogenfamilien in unangemessener Weise und führt zu nicht gerechtfertigten Benachteiligungen.
Die FDP weist daher zu Recht darauf hin, dass bei Rechten und Pflichten keine Unterschiede zwischen
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten bestehen dürfen.
Als Partner der Regierungskoalition hat sich die FDP bereits im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU zum Abbau der steuerrechtlichen Diskriminierung bekannt. Deshalb sollte sie nun auch zügig politisch handeln und ihrem neuen Grundsatzprogramm Taten folgen lassen.
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD haben in der Vergangenheit bereits die Gleichstellung in allen Rechtsbereichen und die Öffnung der Ehe gefordert. Jetzt fehlt nur noch die Union.
LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de

24.04.2012
[LSVD Berlin-Brandenburg] 10. Mai 2012:
Lesben- und Schwulenverband und Israelische Botschaft laden zu Gesprächsrunde
10. Mai 2012: Lesben- und Schwulenverband und Israelische Botschaft laden zu Gesprächsrunde ein
Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler eröffnet Veranstaltung im Rathaus Schöneberg
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) lädt in Kooperation mit der Botschaft des Staates Israel in Berlin am 10. Mai um 18.30 Uhr zu einer Gesprächsrunde ins Rathaus Schöneberg ein.
Hintergrund der Veranstaltung ist das Zusammentreffen einer Gruppe von jüdisch-gläubigen lesbischen Frauen und schwulen Männern der Organisationen „Bat Kol – Queer Jewish Women“ und „Havruta – Religious Gays“ mit dem Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) im LSVD Berlin-Brandenburg.
Die Zusammenkunft trägt zum Austausch zwischen Lesben und Schwulen aus Israel und Deutschland bei.
Bat-Kol und Havruta engagieren sich für den Abbau von Stereotypen und fordern eine religiöse Kultur, die sich tolerant zeigt gegenüber sexuellen Minderheiten.
Die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler, begrüßt die Gäste von Seiten des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg, Jörg Steinert vom LSVD Berlin-Brandenburg leitet in die gemeinsame Gesprächsrunde im Louis-Schroeder-Saal des Rathauses Schöneberg ein.
Interessierte sind herzlich eingeladen, mehr über die Situation von Lesben und Schwulen in Israel, insbesondere in Bezug auf Religion, zu erfahren.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um eine formlose Anmeldung per E-Mail unter berlin@lsvd.de oder telefonisch unter 030/22 50 22 15.
Gesprächsrunde mit Mitgliedern von „Bat Kol“ und „Havruta“
Donnerstag, 10. Mai 2012, 18.30 Uhr
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin
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20.04.2012
[LSVD Berlin-Brandenburg]
Berliner solidarisieren sich mit Herry H.
Schwulem Mann droht Zwangsverheiratung in Indonesien

Mehrere hundert Menschen sowie der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg haben sich inzwischen dem Protest des Flüchtlingsrats Berlin und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) gegen die Abschiebung von Herry H. angeschlossen.
Der aus Indonesien stammende Herry H. soll nach dem bisherigen Willen der Berliner Innenverwaltung abgeschoben werden, obwohl ihm aufgrund seiner Homosexualität im Herkunftsland die Zwangsverheiratung droht. Die Familie von Herry H. hat gegen seinen Willen bereits eine Frau für ihn ausgesucht und die Hochzeit geplant.
Das Verfahren ist aktuell im Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses anhängig. Zusätzlich wurde eine Online-Petition eingerichtet.
Solidarisieren auch Sie sich mit Herry H.: http://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-herry-h
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
18.04.2012
22. April 2012: Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Auf Initiative des Vereins UM-QUEER/Schwule und Lesben in der Uckermark und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg wird am 22. April 2012 um 12 Uhr eine Gedenktafel im Konzentrationslager Ravensbrück eingeweiht. Durch die Errichtung der Tafel soll an die wegen Homosexualität verfolgten Männer im Konzentrationslager Ravensbrück gedacht und erinnert werden.
Bei der Gedenkfeier werden Christian Hartphiel von UM-QUEER, Sabine Stüber, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Katrin Wolf vom LSVD Berlin-Brandenburg eine Rede halten. Alexander Zinn, Mitglied des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, wird über die Mordaktion 1942 sprechen. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung vom Chor canta:re.
Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Sonntag, 22. April 2012, 12 bis 13 Uhr
Gedenkstätte Ravensbrück, 16798 Fürstenberg

Anmerkung zur Anreise mit dem Zug: Die Züge aus Berlin kommen am Bahnhof Fürstenberg um 11:25 Uhr an. Aus der anderen Richtung kommend fährt der Zug um 11:13 Uhr in Fürstenberg ein. Es wird ein kostenloser Shuttle-Service vom Bahnhof zur Gedenkstätte eingerichtet.
http://www.berlin.lsvd.de
 
18.04.2012
Bundesfinanzhof bejaht Anspruch der Lebenspartner auf einstweiligen Rechtschutz
Finanzämter müssen Lebenspartnern auf Antrag im Wege der Aussetzung der Vollziehung gemeinsame Veranlagung und Änderung der Lohnsteuerklassen gewähren
Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 05.03.2012 - III B 6/12) Lebenspartnern auf Antrag gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung und auf Änderung ihrer Lohnsteuerklassen Aussetzung der Vollziehung gewähren, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Bundesfinanzhof hatte über die Beschwerde eines Paares zu entscheiden, das beim Finanzgericht Niedersachsen für das Jahr 2010 die Änderung ihrer Steuerklassen im Wege der Aussetzung der Vollziehung durchgesetzt hatte. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2010 musste das Finanzamt das Paar nach dem geltenden Einkommensteuerrecht wieder als Ledige veranlagen.
Das führte zu einer Nachforderung, die in Höhe von 2.212,00 € darauf zurückzuführen war, dass der Arbeitgeber 2010 nur die geringere Lohnsteuer für Verheiratete an das Finanzamt abgeführt hatte. Daraufhin setzte das Paar beim Finanzgericht Niedersachsen die Aussetzung der Vollziehung der Nachforderung durch, sodass es die Nachforderung nicht zu bezahlen brauchte. Dagegen hat das Finanzamt Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt.
Dieser hat die Beschwerde durch Beschluss vom 05.03.2012 - III B 6/12 - als unbegründet zu rückgewiesen. Den Beschluss können Sie herunterladen: http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
Der Bundesfinanzhof hat die Rechtsprechung zahlreicher Finanzgerichte bestätigt, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren rechtlich ernsthaft zweifelhaft ist und dass das Interesse der Lebenspartner an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das öffentliche Interesse am Vollzug des geltenden Einkommensteuergesetzes überwiegt. Allerdings merkt man der Begründung des Beschlusses an, wie schwer dem Bundesfinanzhof das Einlenken gefallen ist. Er hat über mehrere Seiten ausgeführt, dass seine vom Bundesverfassungsgericht verworfene bisherige Rechtsprechung eigentlich doch richtig ist.
Wir hoffen, dass nun auch Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU zur Einsicht kommen und ihren Wiederstand gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgeben. Das komplizierte und arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren ist eine Zumutung für die Bürger und die Finanzämter.
Die Abteilungsleiter (Steuern) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten zwar Ende Februar vereinbart, dass Lebenspartner auf Antrag gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung und auf Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung gewährt werden soll. Aber wegen des Widerstands des Bundesfinanzministeriums setzen das bisher nur die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt um.
http://www.lsvd.de
 
18.04.2012
Dittmar:
Rehabilitierung von Homosexuellen ist längst überfällig
Zur Bundesratsinitiative des Landes Berlin, schwule Männer, die nach 1945 nach Paragraf 175 StGB verurteilt wurden zu rehabilitieren, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Rehabilitierung von schwulen Männern, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen auch nach 1945 verurteilt wurden, begrüßen wir ausdrücklich. Eine solche Rehabilitierung ist längst überfällig.
Während die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus schon aufgehoben wurden, sind die schwulen Männer, die nach 1945 durch denselben Paragrafen verurteilt wurden, bis heute nicht rehabilitiert. Es wurde in dieser Zeit jedes Jahr tausendfaches Unrecht begangen, es wurden Existenzen zerstört, aus Liebenden wurden Gefangene gemacht. Gerade Mitte der 50er und Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden jährlich rund 3.000 Männer nach § 175 StGB verurteilt.
Erst die Strafrechtsreform unter dem damaligen Justizminister Gustav Heinemann führte zu einer Reduzierung der Strafen. Erst 1994 führte eine Strafrechtsharmonisierung aufgrund der Wiedervereinigung zu einer Streichung dieses Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch.
Zwischen 1946 und 1994 wurden fast 65.000 Männer verurteilt – nur, weil sie schwul waren. Eine Rehabilitation dieser Männer ist dringend notwendig, um deutlich zu machen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich der eigenen Menschenrechtsverstöße und der Verstöße gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit besinnt. Wichtig ist, dass diese Initiative nicht im Sande verläuft oder von den Regierungsparteien torpediert wird – das gebietet schon alleine der Respekt vor den 65.000 Opfern dieses unwürdigen Paragrafen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Parteivorstand
 
17.04.2012
§ 175 Strafgesetzbuch:
Senat setzt sich für Rehabilitierung schwuler Männer ein
Der Senat startet eine Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung schwuler Männer, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilt wurden.
Während Urteile aus der Nazizeit inzwischen aufgehoben wurden und Überlebende Anspruch auf Entschädigung haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute nicht rehabilitiert. Der Berliner Senat hat deshalb auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, beschlossen, aktiv zu werden: Durch eine Entschließung des Bundesrates soll die Bundesregierung zur Wiedergutmachung aufgefordert werden. Es gehe um eine gesellschaftliche Rehabilitierung, aber auch darum, die rückwirkende Aufhebung der Urteile und Entschädigungsansprüche zu prüfen.
Nach 1945 galt in der Bundesrepublik Deutschland der § 175 Strafgesetzbuch weiter in der Form, wie er in der Zeit der Nazi-Diktatur verschärft worden war. Schon erotische Annäherungen standen unter Strafe. Ca. 50.000 Männer wurden verurteilt. Sie mussten Gefängnis- und Zuchthausstrafen verbüßen, nicht selten wurde ihre bürgerliche Existenz zerstört. Razzien und Denunziationen waren an der Tagesordnung. Das widerfahrene Unrecht und Leid wird bisher von den Betroffenen – zu ihrem eigenen Schutz – weitgehend verschwiegen. 1969 wurde der Paragraf entschärft, erst 1994 wurde er in der Bundesrepublik endgültig gestrichen. Auch in der DDR stand männliche Homosexualität zwischen Erwachsenen bis 1968 unter Strafe.
Senatorin Kolat: „Mit Betroffenheit habe ich die Berichte darüber gelesen, wie schwule Männer in den 1950er und 1960er Jahren von Staat und Justiz bedrängt, verfolgt und bestraft wurden. Aus dem damaligen Zeitgeist heraus hat sogar das Bundesverfassungsgericht 1957 das Gesetz gerechtfertigt. Heute sehen wir, dass diese Strafandrohung gegen fundamentale Menschenrechte und das Grundrecht der Freiheit der Persönlichkeit verstößt. Deshalb ist es höchste Zeit, die Initiative für eine Rehabilitierung der noch lebenden Verurteilten zu ergreifen.“
Außerdem will der Senat dafür sorgen, dass auch dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte erforscht und dokumentiert wird. Hierzu will er mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung des Bundes zusammenarbeiten. Berlinbezogene Forschung soll initiiert werden, die Öffentlichkeit und insbesondere junge Menschen sollen mehr über Verfolgung und Diskriminierung von Schwulen, Lesben und transgeschlechtlichen Menschen bis in die 1990er Jahre erfahren.
Bisherige Versuche zur Rehabilitierung scheiterten an rechtlichen Bedenken. Der Senat hat deshalb eine verfassungsrechtliche Expertise in Auftrag gegeben. Der Professor für internationales Recht und Politikwissenschaften, Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Mengel, kommt darin zu dem Ergebnis, dass eine rückwirkende Aufhebung der Urteile rechtlich zulässig und politisch geboten ist.
Kolat: „Gerne übernehme ich mit der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung und dem angegliederten Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen die Verantwortung dafür, dass die Berliner Aktivitäten zur Rehabilitierung und Erforschung der jüngeren Homosexuellengeschichte koordiniert und zügig weiter entwickelt werden.“
Hintergrundinformationen finden Sie in den Dokumenten lesbisch-schwuler Emanzipation Nr. 28 und 29 auf http://www.berlin.de/lads/gglw/publikationen
Berlin, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
 
16.04.20012
Abschiebung von Herry H. trotz drohender Zwangsverheiratung
Flüchtlingsrat und Lesben- und Schwulenverband kritisieren Entscheidung der Berliner Innenverwaltung

Am kommenden Donnerstag soll der aus Indonesien stammende Herry H. abgeschoben werden, obwohl ihm aufgrund seiner Homosexualität im Herkunftsland die Zwangsverheiratung droht. Die Familie von Herry H. hat gegen seinen Willen bereits eine Frau für ihn ausgesucht und die Hochzeit geplant.
Herry H. lebt seit über 13 Jahren in Deutschland, zuletzt hat er Elektrotechnik an der Technischen Universität Berlin studiert. Er spricht sehr gut Deutsch und engagiert sich ehrenamtlich für eine schwul-lesbische Jugendgruppe. Sein Coming-out hatte Herry H. in Deutschland. Seit sieben Jahren war er nicht mehr in Indonesien, da er dort aufgrund familiärer und gesellschaftlicher Zwänge als schwuler Mann nicht frei leben kann.
Weil er sein Studium aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste, forderte ihn die Berliner Ausländerbehörde zur Ausreise auf. Einen Antrag der Berliner Härtefallkommission auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat Innensenator Frank Henkel abgelehnt. Damit scheitert Herrys Traum, eine Ausbildung zum Koch zu machen – denn die ihm bereits zugesicherte Ausbildungsstelle in einem renommierten Hotelbetrieb kann er ohne Aufenthaltserlaubnis nicht antreten.
Der Flüchtlingsrat Berlin e.V. und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. protestieren scharf gegen die vorgesehene Abschiebung von Herry H. und fordern die Berliner Innenverwaltung auf, Herry H. eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg:
„Erst im März 2011 hat der Bundestag ein Gesetz zum besseren Schutz vor Zwangsverheiratung beschlossen und seine Absicht betont, Opfer von Zwangsheirat besser zu schützen. Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf Deutschlands eigene Geschichte der Homosexuellenverfolgung ist es dringend geboten, Herry H. eine Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu geben.“
Seit dem heutigen Montag ist im Berliner Abgeordnetenhaus eine Petition für Herry H. anhängig.
http://www.berlin.lsvd.de
 
06.04.2012
Erste Verhaftungen in St. Petersburg
Spiegel-Online berichtete, dass es in St. Petersburg schon Verhaftungen aufgrund des neuien Gesetzes gegeben hat, nach dem nun u.a. Werbung für Homosexualität verboten ist: "Der russische Staat will Homosexualität aus der Öffentlichkeit verbannen. In St. Petersburg wurden jetzt erstmals zwei schwule Männer festgenommen. Sie hatten ein Plakat mit der Aufschrift "Homosexualität ist normal" hochgehalten. Doch das verstößt gegen das neue Propaganda-Gesetz.":
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,826173,00.html
 
06.04.2012
Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Auf Initiative des Vereins UM-QUEER/Schwule und Lesben in der Uckermark und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg wird am 22. April 2012 um 12 Uhr eine Gedenktafel im Konzentrationslager Ravensbrück eingeweiht. Durch die Errichtung der Tafel soll an die wegen Homosexualität verfolgten Männer im Konzentrationslager Ravensbrück gedacht und erinnert werden.
Bei der Gedenkfeier werden Christian Hartphiel von UM-QUEER, Sabine Stüber, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Katrin Wolf vom LSVD Berlin-Brandenburg eine Rede halten. Alexander Zinn, Mitglied des Beirates der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, wird über die Mordaktion 1942 sprechen. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung vom Chor canta:re.
Einweihung der Gedenktafel für die homosexuellen Männer im KZ Ravensbrück
Sonntag, 22. April 2012, 12 bis 13 Uhr
Gedenkstätte Ravensbrück, 16798 Fürstenberg

Anmerkung zur Anreise mit dem Zug: Die Züge aus Berlin kommen am Bahnhof Fürstenberg um 11:25 Uhr an. Aus der anderen Richtung kommend fährt der Zug um 11:13 Uhr in Fürstenberg ein. Bei Bedarf wird ein kostenloser Shuttle-Service vom Bahnhof zur Gedenkstätte eingerichtet. Bitte teilen Sie uns bis 13. April mit, wenn Sie eine Anreise mit dem Zug planen: berlin@lsvd.de
Eine zweite Gedenktafel zum Gedenken an die lesbischen Frauen aller Haftgruppen im Konzentrationslager Ravensbrück wird voraussichtlich in den kommenden Monaten errichtet.
http://www.berlin.lsvd.de
 
04.04.2012
Trägern von Umpolungsangeboten die Gemeinnützigkeit aberkennen!
Der LSVD braucht Eure Hilfe!

Das LSVD-Netzwerk „Mission Aufklärung“ braucht Eure Unterstützung. „Dialog über Deutschland“, eine Internetplattform der Bundeskanzlerin Angela Merkel, wird mehr und mehr für die Verbreitung von Homophobie genutzt. Hartmut Rus, Leiter von „Mission Aufklärung“ hat nun eine Gegenaktion gestartet:
Unter https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/10-Wie-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=16329 fordert er die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Organisationen mit Umpolungsangeboten für Lesben und Schwule.
Zum Hintergrund: „Dialog über Deutschland“ gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Vorschläge über das zukünftige gesellschaftliche Zusammenleben abzugeben und zu diskutieren. Für einige gehören Lesben und Schwule zu diesem Zusammenleben nicht dazu. Denn für sie werden Umpolungsangebote verlangt, ein Vorschlag dem über tausend Menschen bereits zugestimmt haben. Daher der Gegenvorschlag. Hartmut Rus erklärt dazu:
„Es gibt eine lautstarke Minderheit von christlich-evangelikalen selbsternannten Therapeuten und Beratern, die Lesben und Schwule zur Heterosexualität „missionieren“ wollen. Homosexualität gilt ihnen als ein erlerntes Symptom psychischer Probleme und muss geheilt werden. So werden insbesondere homosexuelle Jugendliche im Coming-out aber auch gläubige Lesben und Schwule zutiefst verunsichert und in pseudowissenschaftliche wie gefährliche Therapieversuche getrieben. Zudem stehen diese kruden Theorien auch hinter neusten Zensurgesetzen wie etwa in Russland oder legitimieren eine Verschärfung von Verfolgungsgesetzen beispielsweise in Uganda oder Kamerun.
In Deutschland werden einige Organisationen, die diese Therapieangebote anbieten, staatlich unterstützt, indem man ihnen Steuervorteile einräumt. Wir fordern daher ein Ende der staatlichen Förderung derartiger Organisationen und den Entzug der Gemeinnützigkeit. Stattdessen sollte die Bundesregierung das Symptom „Homophobie“ stärker bekämpfen. Denn Lesben und Schwule leiden nicht an ihrer Homosexualität, sondern unter Vorurteilen und Hassgewalt!“
 
04.04.2012
HUK sieht Akzeptanz für Homosexuelle in der katholischen Kirche wachsen
Weil 2 Kardinäle der römisch katholischen Kirche homosexuelle Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben wollen, nicht verurteilen und die entsprechenden Regierungen nicht angreifen und verurteilen, wie dies durch den Papst geschieht, kommen christliche Homosexuelle, die in der Gruppe HUK organisiert sind, zu dem Schluss, dass die Akzeptanz für Homosexuelle in der katholischen Kirche wachse. Die entsprechende Erklärung dazu siehe bitte unten! (js)
Hier die uns zugesandte Presseerklärung:
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche HuK e.V.
Akzeptanz für Homosexuelle in der katholischen Kirche wächst
Diskriminierung ist niemals christlich - Kardinäle gehen mit gutem Beispiel voran

Der frühere Mailänder Kardinal Martini und der Wiener Kardinal Schönborn überraschten in den letzten Tagen mit Erklärungen, die große Wertschätzung für homosexuelle Partnerschaften sowie das Engagement Homosexueller in der Kirche erkennen lassen. Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) zeigt sich über diesen Fortschritt sehr erfreut.
Kardinal Carlo Martini hatte in einem jüngst erschienenen Buch geschrieben, er teile nicht die Position von Menschen in der Kirche, die sich über homosexuelle Partnerschaften aufregen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften hätten einen Wert und der Staat dürfe sie fördern. Martini ist einer der führenden Theologen und Bischöfe Italiens; er galt auch als aussichtsreicher Kandidat bei der Papstwahl 2005. Kardinal Christoph Schönborn, Vorsitzender der österreichischen Bischofskonferenz, hatte die Wahl eines Mannes, der in einer homosexuellen Partnerschaft lebt und mit beeindruckend hoher Stimmenzahl in den Pfarrgemeinderat gewählt wurde, ausdrücklich bestätigt.
Beide Kardinäle, so Markus Gutfleisch vom Vorstand der Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, drücken damit aus, dass offen lebende Lesben und Schwule in der katholischen Kirche einen Platz haben. „Als Homosexuelle in der Kirche zu leben, sich zur Liebe und Partnerschaft zu bekennen und sich in der Kirche zu engagieren, das ist für viele Menschen selbstverständlich. Wir freuen uns, dass namhafte Kirchenführer dies nun bekräftigen, “ so Gutfleisch. Die katholische Kirche tue sich zwar mit Veränderungen schwer, die Anzeichen für mehr Akzeptanz seien aber unübersehbar.
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche arbeitet seit 35 Jahren gegen Diskriminierung und für die volle Teilhabe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans* am kirchlichen und gesellschaftlichen Leben. Die Gruppe wird mit eigenen Aktionen beim 98. Deutschen Katholikentag im Mai 2012 in Mannheim vertreten sein; sie fordert die katholische Deutsche Bischofskonferenz nachdrücklich auf, Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans* zur Beteiligung am so genannten Dialogprozess der deutschen Bischofskonferenz einzuladen. Markus Gutfleisch meint: „Wir wünschen den deutschen Bischöfen ausdrücklich den Mut, auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans* zuzugehen und dem Beispiel der Kardinäle Martini und Schönborn zu folgen. Mehr Akzeptanz ist nicht nur möglich, sondern ein Gebot der Stunde, denn Diskriminierung ist niemals christlich“. Die Veränderung müsse auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens umgesetzt werden. Selbstverständlich dürften dann schwule Schützenkönige auch öffentlich mit ihrem Partner auftreten. Ein Dachverband katholischer Schützenbruderschaften hatte sich kürzlich auf christliche Glaubensgrundsätze berufen und das öffentliche Auftreten von gleichgeschlechtlichen Königspaaren untersagt.
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche HuK e.V.
http://www.huk.org
 
04.04.2012
Anders wäre besser
Kampagne ohne Einbeziehung der Zielgruppe?

Zum Motiv „andersrum“ der neuen Kampagne „mach’s mit - Wissen & Kondom“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in ihrer Kampagne auch Männer, die Sex mit Männern haben und schwule Männer ansprechen will. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Zum Video „andersrum“ gibt es wachsende Kritik in der schwulen Community. Es wird von vielen als klischeehaft empfunden.
Mit Klischees zu arbeiten, kann ein Ansatz zur Antidiskriminierungsarbeit im Bereich Homophobie sein. Es verlangt allerdings Fingerspitzengefühl, damit Klischees wirklich bearbeitet und nicht nur bedient werden. Eine kluge und emotional ansprechende Kampagne gelingt aller Erfahrung nach nur über einen partizipativen Ansatz, der die Zielgruppe bei der Entwicklung intensiv mit einbezieht. Das ist hier versäumt worden.
Der LSVD hat der BzgA seine Kritik übermittelt. Wir forderen eine unverzügliche und grundlegende Überarbeitung der „mach’s mit“-Kampagne im Bereich Homosexualität, unter Einbeziehung der Kompetenz der Deutschen AIDS-Hilfe, der Community und ihrer Organisationen.
Der Brief an die BzgA und das Video finden sich im LSVD-Blog unter: http://www.lsvd-blog.de/?p=2441

http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
04.04.2012
Sexuelle Identität und Gender -
(K)Ein Thema in Schulbüchern?
Konferenz über Möglichkeiten, Herausforderungen und Chancen zeitgemäßer Lehrmaterialien und moderner Schulbücher

Am 20. April 2012 laden die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zu der Fachkonferenz „Sexuelle Identität und Gender - (K)Ein Thema in Schulbüchern?“ ein.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Regenbogenfamilien werden in den Lehrmitteln weitgehend totgeschwiegen. Es ginge auch anders: Warum kann im Mathebuch nicht auch mal der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie – Mama, Mami und Kind – als Rechenbeispiel dienen? Warum schweigen sich Textbücher in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch über die Existenz von Lesben und Schwulen aus?
Die Konferenz stellt eine aktuelle Studie zur Darstellung von Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen in deutschen Schulbüchern vor, diskutiert die Positionen von Pädagogik, Politik und Verlagswesen und fragt: Was wollen wir in den Schulbüchern der nächsten Generation lesen?
Eingeladen sind Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Angehörige, Mitarbeitende von Verlagen, Expertinnen aus der Politik und alle Interessierten. Der Eintritt ist frei.
Vor Ort besteht die Möglichkeit, die Mobile Bibliothek des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg kennenzulernen.
Fachkonferenz „Sexuelle Identität und Gender - (K)Ein Thema in Schulbüchern?“
Wann: Freitag, 20. April 2012, 16–19 Uhr
Wo: Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastr.17, 10785 Berlin
Anmeldung unter: forumpug@fes.de
Den Einladungsflyer finden Sie hier:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/Tagungen/Sexuelle_Identitaet_und_Gender.__K_ein_Thema_fuer_Schulbuecher.pdf
Zu dem Thema hat der LSVD jüngst die Resolution „Respekt und Vielfalt in Schulbüchern“ verabschiedet:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Verbandstage/VT-2012/2012_Schulbuecher.pdf

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01.04.2012
Berliner Finanzverwaltung stellt homosexuelle Paare gleich
Weiterer Etappensieg auf dem Weg zur Öffnung der Ehe
Nach Recherche der dpa wird die Berliner Finanzverwaltung Eingetragene Lebenspartnerschaften ab sofort gleichbehandeln.
Die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten sich bei Ihrem routinemäßigen Treffen vom 28. Februar bis 1. März 2012 geeinigt, dass Lebenspartnern auf Antrag gegen die Ablehnung von Anträgen auf Zusammenveranlagung und auf Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung gewährt werden soll.
Der Lesben- und Schwulenverband hatte daraufhin die Bundesländer aufgefordert, einheitlich das umsetzen, was die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei ihrem Treffen Ende Februar vereinbart haben.
Nach den Rückmeldungen, die der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland erhalten hat, haben bisher die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Aussetzung der Vollziehung – wie abgesprochen – gewährt. Diesem Vorgehen ist somit auch das Bundesland Berlin gefolgt.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Lesben und Schwule stehen genau wie Heterosexuelle in ihren Beziehungen füreinander ein. Dennoch wurden sie bisher im Steuerrecht erheblich benachteiligt. Daher begrüßen wir diese Praxis durch die Berliner Finanzverwaltung.
Die Aussetzungsverfahren sind allerdings sowohl für die Finanzämter als auch für die Betroffenen mit einem großen Aufwand verbunden. Deshalb appellieren wir an Bundesfinanzminister Schäuble, die Finanzverwaltungen und die Bürger von den unsinnigen Aussetzungsverfahren zu entlasten. Geben Sie endlich nach und beenden Sie die Diskriminierung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht!
Bereits vor 20 Jahren hat der Lesben- und Schwulenverband mit der Aktion Standesamt auf die eklatanten Ungleichbehandlungen in Deutschland hingewiesen. Der hässliche Flickenteppich an Ungleichbehandlungen sollte endlich der Vergangenheit angehören. Unser Ziel ist die vollständige Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren durch die Öffnung der Ehe.
http://www.berlin.lsvd.de
 
01.04.2012
Bundesjugendministerin (und Frauen und Familie) Christina Schröder bereitet neues Gesetz vor:
Eltern erhalten monatlich 500 Euro, wenn sie ihr Kind nicht in die Schule schicken, sondern selbst unterrichten
Um die Kosten für die Bundesländer zu senken und die Familienarbeit der Eltern aufzuwerten, sollen Eltern, die zukünftig ihre Kinder nicht in die Schule schicken, sondern selber unterrichten, mit 500 Euro pro Kind monatlich für ihre Aufwendungen aus den Landesbildungshaushalten entlohnt werden.
Hierzu erklärt die Ministerin, dass die Mittel für Privatschulen durch dieses Gestz erheblich aufgestockt werden können, wenn die öffentlichen Schulen von den Kindern bildungsferner Schichten entlastet würden. Die Landeshaushalte könnten auf diese Weise erheblich entlastet werden, da die Lehrkräfte der Grund-, Haupt, Real- und Gesamtschulen freigesetzt werden können.
Das Gestz habe aber nicht hauptsächlich die Einsparungen zum Hintergrund, es gehe im Gegenteil vorrangig um das Wohl der Kinder und die Aufwertung der Erziehungsarbeit der Eltern. Diese Kinder könnten dann gemäß ihrer Anlagen von ihren Eltern angemessener unterrichtet werden, als dies vorher in den öffentlichen Schulen der Fall war. Diese Bildungsaufwendungen seien entsprechen der Zukunftsaussichten dieser Kinder ohnehin in keinem angemessenen Verhältmis zum Nutzen für die Gesellschaft gewesen. Die Kinder wären mit dem Lehrstoff nur gequält worden.
Die neuen Lehrpläne für die Eltern ... (hier geht es weiter)