August 2011
 
26.08.2011
Motto für die Demo des Bündnisses „Der Papst kommt“
Abstimmung im Internet startet am 26. August 2011
Das Bündnis „Der Papst kommt“ ruft für den 22. September 2011 zu einer Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes auf. Die Demonstration soll parallel zum politischen Auftritt des Papstes im Deutschen Bundestag stattfinden. Über 100 Motto-Vorschläge wurden bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingereicht, über die besten 14 Sprüche kann nun im Internet abgestimmt werden:
http://derpapstkommt.lsvd.de/Abstimmung
Das Bündnis „Der Papst kommt“ wurde Anfang des Jahres vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) initiiert, ihm gehören mittlerweile 54 Organisationen an – darunter Gliederungen von SPD, FDP und Grünen sowie der Berliner Landesverband der Partei DIE LINKE. Die gemeinsame Demonstration des Bündnisses wird vom Berliner CSD e.V. organisiert.
Mehrere tausend Personen haben die Bündnis-Resolution bereits unterzeichnet. Auch prominente Personen, wie z.B. Uta Ranke-Heinemann, David Berger und Gabi Decker, haben sich der Kritik angeschlossen.
Weitere Informationen unter: http://www.DerPapstKommt.de
 
25.08.2011
Gedenktafeln für die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung
Einweihungsfeier mit Lala Süsskind und André Schmitz

Am 2. September 2011 erhält Berlin am Magnus-Hirschfeld-Ufer zwei Gedenktafeln, die an die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung erinnern. Innerhalb der kommenden Jahre soll darüber hinaus ein Denkmal für die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung entstehen.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) wird u.a. zusammen mit dem Berliner Staatssekretär für Kultur, André Schmitz sowie der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Lala Süsskind, das Denkmal-Projekt vorstellen:
Ort: Magnus-Hirschfeld-Ufer, gegenüber dem Haus der Kulturen der Welt Datum: Freitag, 2. September 2011, 11.00 Uhr
Bei der Veranstaltung werden zudem Axel Hochrein von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und Dr. Günter Grau von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft eine Rede halten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Teilnahme bestätigen: hirschfeld-denkmal@lsvd.de
Der jüdische Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) war Initiator und maßgeblicher Vertreter der ersten homosexuellen Emanzipationsbewegung in Deutschland.
1897 – 30 Jahre nachdem Karl Heinrich Ulrichs auf dem deutschen Juristentag die Straflosigkeit homosexueller Handlungen gefordert hatte – gründete Hirschfeld in Berlin das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK). 1919 richtete er auf dem Gelände zwischen dem heutigen Bundeskanzleramt und dem Haus der Kulturen der Welt das Institut für Sexualwissenschaft ein.
Hirschfelds Wirken nahm weltweit Einfluss auf die Abschaffung antihomosexueller Straftatbestände. Zur Aufhebung des § 175 StGB (Strafgesetzbuch) richtete das WhK mehrere Petitionen an den Deutschen Reichstag, denn dieser Paragraf bedrohte „beischlafähnliche Handlungen“ zwischen Männern mit Strafe. 1929 beschloss der Strafrechtsausschuss des Reichtages schließlich, homosexuelle Handlungen nicht mehr unter Strafe zu stellen. Doch zur Abschaffung des § 175 kam es nicht mehr.
Nach Hitlers Machtübernahme im Januar 1933 plünderten Studenten und SA Männer das Institut für Sexualwissenschaft. Zahlreiche Schriften sowie eine Büste von Magnus Hirschfeld wurden bei der Bücherverbrennung auf dem Berliner Opernplatz (heute: Bebelplatz) im Mai 1933 vernichtet. Hirschfeld wurde vertrieben und später ausgebürgert. Er starb 1935 im französischen Exil.
http://www.berlin.lsvd.de
 
25.08.2011
Es gibt für Regenbogenfamilien, die ein Kind adoptieren wollen, eine Petition an den Bundestag mit folgendem Text:
"Petition: Annahme als Kind - Regelungen zum Adoptionsrecht vom 22.06.2011
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Zustandekommen von Adoptionen gefördert und insbesondere für alleinstehende und/oder homosexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen wird, ein oder mehrere Kinder zu adoptieren.
Begründung
Der Kinderwunsch beschränkt sich nicht auf Ehepaare. Es handelt sich hierbei um eine menschliche Sehnsucht, unabhängig von der sexuellen Identität oder der partnerschaftlichen Lebenssituation.
Im Jahre 2009 war fast jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. Und die Tendenz ist steigend. Gab es 1996 noch 1,3 Millionen Alleinerziehende, waren es 2009 bereits 1,6 Millionen. (Quelle: Statistisches Bundesamt) – Es gibt bereits über zwei Millionen alleinerziehende Mütter und Väter. Das „Modell“ Kleinfamilie funktioniert.
Auch das „Modell“ „Regenbogenfamilie“ funktioniert. Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist bereits in vielen Ländern (Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien, Kanada, Mexico, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Südafrika, Uruguay und den Vereinigte Staaten von Amerika) möglich.
Mit Ausnahme der CDU/CSU hatten alle im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien die Adoption von Kindern durch homosexuelle Menschen als Wahlkampfthema zur letzten Bundestageswahl. Die Gesamtheit dieser Fraktionen (SPD, FDP, B90/Die Grünen und DIE LINKE) verfügt über 383 der 620 Mandate.
Die Alterspyramide der Bundesrepublik Deutschland zeigt eine Verschiebung der älteren Menschen (über 65 Jahre) von derzeit 21 auf 36 Prozent (im Jahr 2050). Die Geburtenrate sinkt stetig. Es sollen demnach verstärkte Anstrengungen durch die Bundesregierung unternommen werden, das Zustandekommen von Adoptionen zu fördern. Hierbei beziehe ich mich neben der Legalisierung auf die Intensivierung diplomatischer Beziehungen, mit dem Ziel, das die Adoption von Kindern aus dem Ausland erleichtert bzw. überhaupt möglich wird.
Eine Erklärung für die rückgängige Geburtenrate könnte auf die Anzahl homosexueller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sein. Der prozentuale Anteil beträgt mindestens vier Prozent unter den Männern und zwei Prozent bei den Frauen (Studie Universität Magdeburg, 2002/2003), was bedeutet, dass diese Menschen im Regelfall ohne die legalisierte Erfüllung des eigenen Kinderwunsches, dem demografischen Wandel nicht zumindest teilweise entgegenwirken können. Gleiches trifft für alleinstehende Menschen zu, wenn diese keinen (Lebens-)Partner/in für die Erfüllung des eigenen Kinderwunsches finden."
Falls Euch dieses Thema interessiert, findet Ihr hier die Petition auf der Seite des Bundestages.
 
16.08.2011
Gutes Signal aber zu schwach
Fünf Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Vor fünf Jahren, am 18. August 2006, trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Verabschiedung des AGG im Sommer 2006 war ein Sieg der Vernunft gegenüber Vorurteilen und Schreckensgespenstern. Gegen die Widerstände aus Wirtschaft und Politik gelang es das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen zu integrieren. Ein wichtiges Signal, das Lesben und Schwulen den Rücken gestärkt hat.
Dennoch ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enttäuschend schwach, weil Staat und Kirche von der Verpflichtung der Nichtdiskriminierung ausgenommen wurden. Für die massiven Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenbesoldungsrecht gilt das AGG nicht. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei kirchlichen Trägern beschäftigt sind, können keinen Schutz erwarten.
Ein besonders großes Problem ist die Praxis der katholischen Kirche, den Mitarbeitern zu kündigen, wenn sie sich verpartnernlassen.
Auch für den vorgesehenen Regelungsbereich hat sich das AGG als zahnlos erwiesen: Benachteiligungen bei Bewerbungen und Beförderungen lassen sich trotz der Beweiserleichterungen in der Regel nicht beweisen, und die Einspruchsfristen sind viel zu kurz.
Wir fordern ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Nur so können die Betroffenen sinnvoll geschützt und Musterklagen gegen unredliche Praktiken erstritten werden.
LSVD - Pressestelle
 
15.08.2011
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, kritisiert das Bundesverfassungsgericht
In einem FAZ-Interview sagte der Bundestagsabgeordnete aus Mönchengladbach: "Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden - auch vom Bundesverfassungsgericht." Der "besondere Schutz von Ehe und Familie", wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes festgehalten werde, müsse als "zentrale Aussage" berücksichtigt werden. "Wir brauchen Richter, die die Verfassung ernst nehmen", sagte Krings in Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichts zur Verpartnerung.
Immer wieder kommen aus der konservativen Ecke neue Vorstöße, mit dem Ziel, uns das Leben schwer zu machen. Die CSD-Events sind vorbei, die Landtagswahlen nach der Wahl in Berlin am 28.09. ebenfalls und nun kommt man zur eigentlichen konservativen Politik zurück. Krings kritisiert im Interview vom 11.08. dass das Verfassungsgericht anstatt die Lebenspartnerschaft an Artikel 6 zu messen, der Artikel 3, also der Gleichbehandlungspara-graph des Grundgesetzes bemühen würde, obwohl er die sexuelle Orientierung gar nicht umfasse. Auch ginge mit der Privilegierung einer Lebenspartnerschaft, der Ehe nach Artikel 6, die Benachteiligung anderer Lebensformen einher.
Vielleicht möchte Krings mithilfe der Union und der Kirche selber Verfassungsrichter werden Bislang ist er nur Honorarprofessor an der Universität zu Köln. Er ist auch Gegner des Antidiskriminierungsgesetzes. Folglich, so scheint es, möchte er einen gesetzlichen Rahmen haben, aus dem heraus unter staatlichem Schutz einfach fleißig weiter diskriminiert werden kann. (js)
09.08.2011
Demonstrationsverbot vor dem Brandenburger Tor?
Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit während des Papst-Besuches in Berlin!

Das Bündnis „Der Papst kommt“ hat anlässlich der Rede des Papstes im Deutschen Bundestag für den 22. September um 16.00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor und anschließender Demonstration aufgerufen. Die Versammlungsbehörde plant nunmehr diese Kundgebung vor dem Brandenburger Tor zu verbieten. Diese teilte die Versammlungsbehörde gegenüber dem Berliner CSD e.V. und dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg gestern mit.
Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit von Papst Benedikt XVI. gewährleistet werden muss. Den Papst vor der Wahrnehmbarkeit und Hörbarkeit einer Protestkundgebung zu schützen, gehört jedoch nicht dazu. Das Brandenburger Tor befindet sich außerhalb der Bannmeile des Deutschen Bundestages. Das Bündnis „Der Papst kommt“ wendet sich entschieden gegen die beabsichtigte Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Auf dem vierten Netzwerktreffen am vergangenen Donnerstag haben die Mitglieder des Bündnisses „Der Papst kommt“ beschlossen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit notfalls auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Über die weiteren Schritte werden sich die Bündnis-Mitglieder in den kommenden Tagen verständigen.
Wir appellieren an die Versammlungsbehörde, die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit auch während des Papst-Besuches zu gewährleisten.
Das Bündnis „Der Papst kommt“ wurde Anfang des Jahres vom Lesben- und Schwulenverband initiiert, ihm gehören mittlerweile 52 Organisationen an. Mehrere tausend Menschen haben die Resolution des Bündnisses im Internet unterzeichnet. Die gemeinsame Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik wird vom Berliner CSD e.V. organisiert.
http://www.DerPapstKommt.de
 
04.08.2011
Rudolf Brazda gestorben
Rudolf Brazda war der letzte noch lebende homosexuelle KZ-Häftling des Nationalsozialismus

Am gestrigen Mittwoch, 03.08.2011, ist Rudolf Brazda verstorben. Unser Mitgefühl und aufrichtiges Beileid gilt den Hinterbliebenen von Rudolf Brazda.
Der 98jährige Brazda war der letzte bekannte Zeitzeuge, der wegen seiner Homosexualität in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Im August 1942 verschleppten ihn die Nationalsozialisten nach Buchenwald, wo er bis zur Befreiung durch die Amerikaner im April 1945 gefangen gehalten wurde.
Rudolf Brazda hatte sich im Mai 2008 anlässlich der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. gemeldet. Kurz darauf kam er auf Einladung des LSVD nach Berlin und besichtigte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit das neue Denkmal. Seit Herbst 2008 war Rudolf Brazda Ehrenmitglied des Berliner LSVD.
Der LSVD hat seither zahlreiche Gedenkprojekte mit Rudolf Brazda organisiert. Der ehemalige Pressesprecher des LSVD, Alexander Zinn, hat im Frühjahr 2011 eine umfangreiche Biographie über Brazdas Leben veröffentlicht. Das Buch trägt den Titel von Brazdas Lebensmotto „Das Glück kam immer zu mir“ (Campus Verlag).
Rudolf Brazda hatte vor wenigen Monaten von Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy die höchste Auszeichnung des Landes, den Orden der Ehrenlegion, verliehen bekommen. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg hatte Brazda zudem für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Zu einer Verleihung ist es nicht mehr gekommen, ein Verleihung posthum ist nicht möglich.
Zur Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht und die damit verbundenen Schicksale werden am morgigen Freitag in der Motzstraße zwei Stolpersteine für Albrecht von Krosigk und Otto Hampel verlegt. Um 16.30 Uhr finden vor der Motzstraße 9 und um 17.00 Uhr vor der Motzstraße 30 Gedenkveranstaltungen statt.
Jörg Steinert, Geschäftsführer und Pressesprecher, LSVD Berlin-Brandenburg e.V.
http://www.berlin.lsvd.de
 
03.08.2011
Schwules Schützenpaar anerkennen
Unredliche Intervention der katholischen Kirche

Der Kölner Weihbischof Heiner Koch hat in seiner Funktion als Vorsitzender der Schützenbruderschaften dem schwulen Schützenkönig aus Münster untersagt, gemeinsam mit seinem Lebenspartner aufzutreten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Kölner Weihbischof Heiner Koch will befehlen, dass der Lebenspartner eines Schützenkönigs beim Festumzug nicht neben, sondern eine Reihe hinter ihm marschieren muss. Das ist ein Musterbeispiel von Scheinheiligkeit und Realitätsverleugnung.
Diese skurrile Posse zeigt: Der Papstbesuch in Deutschland wirft offenbar seine Schatten voraus. Mit seiner unredlichen Intervention zeigt der Kölner Weihbischof Heiner Koch, dass die katholische Kirche ihren Einfluss weiter ausdehnen will.
Immer wieder verlangt die katholische Kirche, dass Lesben und Schwule sich und ihre Familien verstecken. Es ist schlimm genug, dass die Bischofskonferenz allen Angestellten in katholischen Einrichtungen mit Kündigung droht, wenn sie eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Mit dem gegen den schwulen Schützenkönig gerichteten Verbot dringt sie in weitere Kreise vor. Hier wird versucht, die Zivilgesellschaft dem Primat der Religion unterzuordnen. Das dürfen wir nicht dulden.
Die katholische Kirche muss endlich akzeptieren, dass sie von einer aufgeklärten und vielfältigen Gesellschaft umgeben ist. Die Formalitäten eines Schützenumzuges gehören nicht zum Verkündigungsauftrag. Wir fordern die Schützenbruderschaft auf, sich nicht dem Diktat des Bischofs zu unterwerfen und den schwulen Schützenkönig und seinen Mann als Bürger wie alle anderen anzuerkennen.
www.lsvd.de