- August 2011
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- 26.08.2011
- Motto für die Demo des Bündnisses
Der Papst kommt
- Abstimmung im Internet startet am 26.
August 2011
- Das Bündnis Der Papst kommt
ruft für den 22. September 2011 zu einer Demonstration gegen
die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes
auf. Die Demonstration soll parallel zum politischen Auftritt
des Papstes im Deutschen Bundestag stattfinden. Über 100
Motto-Vorschläge wurden bei der Koordinierungsstelle des
Bündnisses eingereicht, über die besten 14 Sprüche
kann nun im Internet abgestimmt werden:
- http://derpapstkommt.lsvd.de/Abstimmung
- Das Bündnis Der Papst kommt
wurde Anfang des Jahres vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
(LSVD) initiiert, ihm gehören mittlerweile 54 Organisationen
an darunter Gliederungen von SPD, FDP und Grünen
sowie der Berliner Landesverband der Partei DIE LINKE. Die gemeinsame
Demonstration des Bündnisses wird vom Berliner CSD e.V.
organisiert.
- Mehrere tausend Personen haben die Bündnis-Resolution
bereits unterzeichnet. Auch prominente Personen, wie z.B. Uta
Ranke-Heinemann, David Berger und Gabi Decker, haben sich der
Kritik angeschlossen.
- Weitere Informationen unter: http://www.DerPapstKommt.de
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- 25.08.2011
- Gedenktafeln für die erste homosexuelle
Emanzipationsbewegung
Einweihungsfeier mit Lala Süsskind
und André Schmitz
Am 2. September 2011 erhält Berlin am Magnus-Hirschfeld-Ufer
zwei Gedenktafeln, die an die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung
erinnern. Innerhalb der kommenden Jahre soll darüber hinaus
ein Denkmal für die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung
entstehen.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) wird
u.a. zusammen mit dem Berliner Staatssekretär für Kultur,
André Schmitz sowie der Vorsitzenden der Jüdischen
Gemeinde zu Berlin, Lala Süsskind, das Denkmal-Projekt vorstellen:
Ort: Magnus-Hirschfeld-Ufer, gegenüber dem Haus der
Kulturen der Welt Datum: Freitag, 2. September 2011, 11.00
Uhr
Bei der Veranstaltung werden zudem Axel Hochrein von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
und Dr. Günter Grau von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft
eine Rede halten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Teilnahme bestätigen:
hirschfeld-denkmal@lsvd.de
Der jüdische Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld
(1868-1935) war Initiator und maßgeblicher Vertreter der
ersten homosexuellen Emanzipationsbewegung in Deutschland.
- 1897 30 Jahre nachdem Karl Heinrich
Ulrichs auf dem deutschen Juristentag die Straflosigkeit homosexueller
Handlungen gefordert hatte gründete Hirschfeld in
Berlin das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK). 1919
richtete er auf dem Gelände zwischen dem heutigen Bundeskanzleramt
und dem Haus der Kulturen der Welt das Institut für Sexualwissenschaft
ein.
Hirschfelds Wirken nahm weltweit Einfluss auf die Abschaffung
antihomosexueller Straftatbestände. Zur Aufhebung des §
175 StGB (Strafgesetzbuch) richtete das WhK mehrere Petitionen
an den Deutschen Reichstag, denn dieser Paragraf bedrohte beischlafähnliche
Handlungen zwischen Männern mit Strafe. 1929 beschloss
der Strafrechtsausschuss des Reichtages schließlich, homosexuelle
Handlungen nicht mehr unter Strafe zu stellen. Doch zur Abschaffung
des § 175 kam es nicht mehr.
Nach Hitlers Machtübernahme im Januar 1933 plünderten
Studenten und SA Männer das Institut für Sexualwissenschaft.
Zahlreiche Schriften sowie eine Büste von Magnus Hirschfeld
wurden bei der Bücherverbrennung auf dem Berliner Opernplatz
(heute: Bebelplatz) im Mai 1933 vernichtet. Hirschfeld wurde
vertrieben und später ausgebürgert. Er starb 1935 im
französischen Exil.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 25.08.2011
- Es gibt für Regenbogenfamilien,
die ein Kind adoptieren wollen, eine Petition an den Bundestag
mit folgendem Text:
- "Petition: Annahme als Kind - Regelungen
zum Adoptionsrecht vom 22.06.2011
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das
Zustandekommen von Adoptionen gefördert und insbesondere
für alleinstehende und/oder homosexuelle Menschen die Möglichkeit
geschaffen wird, ein oder mehrere Kinder zu adoptieren.
- Begründung
Der Kinderwunsch beschränkt sich nicht auf Ehepaare. Es
handelt sich hierbei um eine menschliche Sehnsucht, unabhängig
von der sexuellen Identität oder der partnerschaftlichen
Lebenssituation.
Im Jahre 2009 war fast jede fünfte Familie mit minderjährigen
Kindern alleinerziehend. Und die Tendenz ist steigend. Gab es
1996 noch 1,3 Millionen Alleinerziehende, waren es 2009 bereits
1,6 Millionen. (Quelle: Statistisches Bundesamt) Es gibt
bereits über zwei Millionen alleinerziehende Mütter
und Väter. Das Modell Kleinfamilie funktioniert.
Auch das Modell Regenbogenfamilie funktioniert.
Die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ist bereits in
vielen Ländern (Andorra, Argentinien, Australien, Belgien,
Brasilien, Großbritannien, Kanada, Mexico, Niederlande,
Norwegen, Schweden, Spanien, Südafrika, Uruguay und den
Vereinigte Staaten von Amerika) möglich.
Mit Ausnahme der CDU/CSU hatten alle im Deutschen Bundestag vertretenden
Parteien die Adoption von Kindern durch homosexuelle Menschen
als Wahlkampfthema zur letzten Bundestageswahl. Die Gesamtheit
dieser Fraktionen (SPD, FDP, B90/Die Grünen und DIE LINKE)
verfügt über 383 der 620 Mandate.
Die Alterspyramide der Bundesrepublik Deutschland zeigt eine
Verschiebung der älteren Menschen (über 65 Jahre) von
derzeit 21 auf 36 Prozent (im Jahr 2050). Die Geburtenrate sinkt
stetig. Es sollen demnach verstärkte Anstrengungen durch
die Bundesregierung unternommen werden, das Zustandekommen von
Adoptionen zu fördern. Hierbei beziehe ich mich neben der
Legalisierung auf die Intensivierung diplomatischer Beziehungen,
mit dem Ziel, das die Adoption von Kindern aus dem Ausland erleichtert
bzw. überhaupt möglich wird.
Eine Erklärung für die rückgängige Geburtenrate
könnte auf die Anzahl homosexueller Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland zurückzuführen sein. Der prozentuale Anteil
beträgt mindestens vier Prozent unter den Männern und
zwei Prozent bei den Frauen (Studie Universität Magdeburg,
2002/2003), was bedeutet, dass diese Menschen im Regelfall ohne
die legalisierte Erfüllung des eigenen Kinderwunsches, dem
demografischen Wandel nicht zumindest teilweise entgegenwirken
können. Gleiches trifft für alleinstehende Menschen
zu, wenn diese keinen (Lebens-)Partner/in für die Erfüllung
des eigenen Kinderwunsches finden."
- Falls Euch dieses Thema interessiert, findet
Ihr hier die Petition auf der Seite des Bundestages.
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- 16.08.2011
- Gutes Signal aber zu schwach
Fünf Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Vor fünf Jahren, am 18. August 2006,
trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dazu
erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Die Verabschiedung des AGG im Sommer 2006 war ein Sieg der Vernunft
gegenüber Vorurteilen und Schreckensgespenstern. Gegen die
Widerstände aus Wirtschaft und Politik gelang es das Merkmal
der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen zu integrieren.
Ein wichtiges Signal, das Lesben und Schwulen den Rücken
gestärkt hat.
Dennoch ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enttäuschend
schwach, weil Staat und Kirche von der Verpflichtung der Nichtdiskriminierung
ausgenommen wurden. Für die massiven Benachteiligungen von
Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenbesoldungsrecht
gilt das AGG nicht. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die bei kirchlichen Trägern beschäftigt sind, können
keinen Schutz erwarten.
- Ein besonders großes Problem ist die
Praxis der katholischen Kirche, den Mitarbeitern zu kündigen,
wenn sie sich verpartnernlassen.
Auch für den vorgesehenen Regelungsbereich hat sich das
AGG als zahnlos erwiesen: Benachteiligungen bei Bewerbungen und
Beförderungen lassen sich trotz der Beweiserleichterungen
in der Regel nicht beweisen, und die Einspruchsfristen sind viel
zu kurz.
Wir fordern ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände.
Nur so können die Betroffenen sinnvoll geschützt und
Musterklagen gegen unredliche Praktiken erstritten werden.
LSVD - Pressestelle
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- 15.08.2011
- Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion
im Bundestag, Günter Krings, kritisiert das Bundesverfassungsgericht
In einem FAZ-Interview sagte der Bundestagsabgeordnete aus Mönchengladbach:
"Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden
- auch vom Bundesverfassungsgericht." Der "besondere
Schutz von Ehe und Familie", wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes
festgehalten werde, müsse als "zentrale Aussage"
berücksichtigt werden. "Wir brauchen Richter, die die
Verfassung ernst nehmen", sagte Krings in Hinblick auf die
Rechtsprechung des Gerichts zur Verpartnerung.
Immer wieder kommen aus der konservativen Ecke neue Vorstöße,
mit dem Ziel, uns das Leben schwer zu machen. Die CSD-Events
sind vorbei, die Landtagswahlen nach der Wahl in Berlin am 28.09.
ebenfalls und nun kommt man zur eigentlichen konservativen Politik
zurück. Krings kritisiert im Interview vom 11.08. dass das
Verfassungsgericht anstatt die Lebenspartnerschaft an Artikel
6 zu messen, der Artikel 3, also der Gleichbehandlungspara-graph
des Grundgesetzes bemühen würde, obwohl er die sexuelle
Orientierung gar nicht umfasse. Auch ginge mit der Privilegierung
einer Lebenspartnerschaft, der Ehe nach Artikel 6, die Benachteiligung
anderer Lebensformen einher.
Vielleicht möchte Krings mithilfe der Union und der Kirche
selber Verfassungsrichter werden Bislang ist er nur Honorarprofessor
an der Universität zu Köln. Er ist auch Gegner des
Antidiskriminierungsgesetzes. Folglich, so scheint es, möchte
er einen gesetzlichen Rahmen haben, aus dem heraus unter staatlichem
Schutz einfach fleißig weiter diskriminiert werden kann.
(js)
- 09.08.2011
- Demonstrationsverbot vor dem Brandenburger
Tor?
Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit
während des Papst-Besuches in Berlin!
Das Bündnis Der Papst kommt hat anlässlich
der Rede des Papstes im Deutschen Bundestag für den 22.
September um 16.00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger
Tor und anschließender Demonstration aufgerufen. Die Versammlungsbehörde
plant nunmehr diese Kundgebung vor dem Brandenburger Tor zu verbieten.
Diese teilte die Versammlungsbehörde gegenüber dem
Berliner CSD e.V. und dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
gestern mit.
Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit von Papst
Benedikt XVI. gewährleistet werden muss. Den Papst vor der
Wahrnehmbarkeit und Hörbarkeit einer Protestkundgebung zu
schützen, gehört jedoch nicht dazu. Das Brandenburger
Tor befindet sich außerhalb der Bannmeile des Deutschen
Bundestages. Das Bündnis Der Papst kommt wendet
sich entschieden gegen die beabsichtigte Einschränkung der
Versammlungsfreiheit.
Auf dem vierten Netzwerktreffen am vergangenen Donnerstag haben
die Mitglieder des Bündnisses Der Papst kommt
beschlossen, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit notfalls
auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Über die weiteren Schritte
werden sich die Bündnis-Mitglieder in den kommenden Tagen
verständigen.
Wir appellieren an die Versammlungsbehörde, die grundgesetzlich
garantierte Versammlungsfreiheit auch während des Papst-Besuches
zu gewährleisten.
Das Bündnis Der Papst kommt wurde Anfang des
Jahres vom Lesben- und Schwulenverband initiiert, ihm gehören
mittlerweile 52 Organisationen an. Mehrere tausend Menschen haben
die Resolution des Bündnisses im Internet unterzeichnet.
Die gemeinsame Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter-
und Sexualpolitik wird vom Berliner CSD e.V. organisiert.
http://www.DerPapstKommt.de
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- 04.08.2011
- Rudolf Brazda gestorben
Rudolf Brazda war der letzte noch lebende homosexuelle KZ-Häftling
des Nationalsozialismus
Am gestrigen Mittwoch, 03.08.2011, ist Rudolf Brazda verstorben.
Unser Mitgefühl und aufrichtiges Beileid gilt den Hinterbliebenen
von Rudolf Brazda.
Der 98jährige Brazda war der letzte bekannte Zeitzeuge,
der wegen seiner Homosexualität in einem Konzentrationslager
inhaftiert war. Im August 1942 verschleppten ihn die Nationalsozialisten
nach Buchenwald, wo er bis zur Befreiung durch die Amerikaner
im April 1945 gefangen gehalten wurde.
Rudolf Brazda hatte sich im Mai 2008 anlässlich der Einweihung
des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.
gemeldet. Kurz darauf kam er auf Einladung des LSVD nach Berlin
und besichtigte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister
Klaus Wowereit das neue Denkmal. Seit Herbst 2008 war Rudolf
Brazda Ehrenmitglied des Berliner LSVD.
Der LSVD hat seither zahlreiche Gedenkprojekte mit Rudolf Brazda
organisiert. Der ehemalige Pressesprecher des LSVD, Alexander
Zinn, hat im Frühjahr 2011 eine umfangreiche Biographie
über Brazdas Leben veröffentlicht. Das Buch trägt
den Titel von Brazdas Lebensmotto Das Glück kam immer
zu mir (Campus Verlag).
Rudolf Brazda hatte vor wenigen Monaten von Frankreichs Staatspräsident
Nicolas Sarkozy die höchste Auszeichnung des Landes, den
Orden der Ehrenlegion, verliehen bekommen. Der Lesben- und Schwulenverband
Berlin-Brandenburg hatte Brazda zudem für das Bundesverdienstkreuz
vorgeschlagen. Zu einer Verleihung ist es nicht mehr gekommen,
ein Verleihung posthum ist nicht möglich.
Zur Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht und die
damit verbundenen Schicksale werden am morgigen Freitag in der
Motzstraße zwei Stolpersteine für Albrecht von Krosigk
und Otto Hampel verlegt. Um 16.30 Uhr finden vor der Motzstraße
9 und um 17.00 Uhr vor der Motzstraße 30 Gedenkveranstaltungen
statt.
Jörg Steinert, Geschäftsführer und Pressesprecher,
LSVD Berlin-Brandenburg e.V.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 03.08.2011
- Schwules Schützenpaar anerkennen
Unredliche Intervention der katholischen Kirche
Der Kölner Weihbischof Heiner Koch hat in seiner Funktion
als Vorsitzender der Schützenbruderschaften dem schwulen
Schützenkönig aus Münster untersagt, gemeinsam
mit seinem Lebenspartner aufzutreten. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Kölner Weihbischof Heiner Koch will befehlen, dass der
Lebenspartner eines Schützenkönigs beim Festumzug nicht
neben, sondern eine Reihe hinter ihm marschieren muss. Das ist
ein Musterbeispiel von Scheinheiligkeit und Realitätsverleugnung.
Diese skurrile Posse zeigt: Der Papstbesuch in Deutschland wirft
offenbar seine Schatten voraus. Mit seiner unredlichen Intervention
zeigt der Kölner Weihbischof Heiner Koch, dass die katholische
Kirche ihren Einfluss weiter ausdehnen will.
Immer wieder verlangt die katholische Kirche, dass Lesben und
Schwule sich und ihre Familien verstecken. Es ist schlimm genug,
dass die Bischofskonferenz allen Angestellten in katholischen
Einrichtungen mit Kündigung droht, wenn sie eine Eingetragene
Lebenspartnerschaft eingehen.
Mit dem gegen den schwulen Schützenkönig gerichteten
Verbot dringt sie in weitere Kreise vor. Hier wird versucht,
die Zivilgesellschaft dem Primat der Religion unterzuordnen.
Das dürfen wir nicht dulden.
Die katholische Kirche muss endlich akzeptieren, dass sie von
einer aufgeklärten und vielfältigen Gesellschaft umgeben
ist. Die Formalitäten eines Schützenumzuges gehören
nicht zum Verkündigungsauftrag. Wir fordern die Schützenbruderschaft
auf, sich nicht dem Diktat des Bischofs zu unterwerfen und den
schwulen Schützenkönig und seinen Mann als Bürger
wie alle anderen anzuerkennen.
www.lsvd.de