Dezember 2011
 
22.12.2011
Save the date: Neuer Film im Homosexuellen-Denkmal
Veranstaltung zur Übergabe an die Öffentlichkeit
Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin wurde 2008 der Öffentlichkeit übergeben. Initiatoren waren die Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken« und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Es entstand nach dem Entwurf des dänisch-norwegischen Künstlerduos Michael Elmgreen und Ingar Dragset. Bestandteil des Denkmals ist ein Film, der in Abständen durch Filme anderer Künstlerinnen und Künstler ersetzt werden soll. Am 26. Januar 2012 wird der zweite Film in einem Festakt der Öffentlichkeit präsentiert.
PROGRAMM
Begrüßung
Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Grußwort
Günter Dworek, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Einführung zum Film
Dr. Klaus Müller, Jurymitglied
Festvortrag
Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat)
Dankworte der Künstler
Gerald Backhaus, Bernd Fischer und Ibrahim Gülnar
anschließend Kranzniederlegung
Wann: 26. Januar 2012, um 14 Uhr,
Wo: Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Ort der Information, Cora-Berliner-Straße 1, 10117 Berlin
 
22.12.2011
Vorerst kein Hassgesetz in St. Petersburg
St. Petersburg wird vorerst kein neues Gesetz bekommen, nach dem etwa Homosexuelle mit harten Strafen bedroht werden. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtpolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hervor.
Dazu erklärt er:
Dieses infame Hassgesetz liegt glücklicherweise auf Eis. Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in St. Petersburg müssen nun vorerst keine harten Strafen befürchten. Einem gemütlichen Winterspaziergang zu zweit oder einem Kuss zu Neujahr steht nun zumindest das Ordnungswidrigkeitenrecht nicht mehr im Wege. Ähnliche Vorschriften in den Regionen Archangelsk und Rjasan müssen nun abgeschafft werden.
Es ist allerdings bezeichnend, dass das Stadtparlament es nicht geschafft hat, gegen diesen absurden Gesetzentwurf zu stimmen. Er wurde nur einfach nicht mehr behandelt. Da die Legislaturperiode des Stadtparlaments mittlerweile abgelaufen ist, das Gesetz aber noch nicht beschlossen wurde, ist der Gesetzgebungsprozess nun einstweilen beendet. Diesen Grundsatz der Diskontinuität kennt glücklicherweise auch das russische Recht. Der Gesetzentwurf kann in der neuen Legislaturperiode jedoch wieder unverändert eingebracht werden.
Wir müssen nun wachsam bleiben. Zwar haben die nationalistischen Hardliner der Partei „Einiges Russland“ bei den vergangenen Wahlen landesweit einen schweren Dämpfer erlitten. Und auch das Wahlkampfgetöse ist nun glücklicherweise leiseren Tönen gewichen. Der Hass auf Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle ist aber in Teilen der russischen Gesellschaft und Politelite immer noch verbreitet. Neue Initiativen zu derartigen Hassgesetzen sind daher in St. Petersburg, Moskau oder auf Föderationsebene durchaus möglich.
Die Bundesregierung und Bundesaußenminister Westerwelle haben die Pflicht, hier weiterhin am Ball zu bleiben und für die Menschenrechte einzustehen. Denn bei aller Erleichterung über das einstweilige Scheitern des Gesetzes in St. Petersburg bleibt offensichtlich, dass Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in Russland nach wie vor schwer diskriminiert und gesellschaftlich an den Rand gedrängt werden. Wer sich also in St. Petersburg an Neujahr öffentlich küsst, muss zwar derzeit nicht die Polizei, aber leider den nationalistischen Nachbarn fürchten.
In den Regionen Archangelsk und Rjasan allerdings gibt es bereits Gesetze, die dem Entwurf in St. Petersburg sehr ähnlich sind. Dass muss sich ändern, denn mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassung der Russischen Föderation sind sie nicht in Einklang zu bringen. Auch an diesen weniger prominenten Orten muss die Bundesregierung genau hinschauen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zieht sie sich hier allzu leicht aus der Affäre.
 
16.12.2011
UN veröffentlichen bahnbrechenden Report zu sexueller Identität und Orientierung
Zum heute veröffentlichten UN-Report über sexuelle Identität und Orientierung erklärt Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtpolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen:
Der heute veröffentlichte Report der Vereinten Nationen ist bahnbrechend. Hinter den staubtrockenen Formulierungen verbergen sich großartige Neuigkeiten. Die UN fordern ihre Mitgliedstaaten sehr eindringlich und nachdrücklich auf, die gesetzliche und gesellschaftliche Diskriminierung von LGBTI zu beenden.
Bundesaußenminister Westerwelle muss jetzt eine Strategie zur Umsetzung und Unterstützung des Reports in den Mitgliedsstaaten auf den Weg bringen.
Dieser Report macht Hoffnung, dass sich weltweit endlich etwas zur Verbesserung der Situation der LGBTI verändert. Der 16. Dezember 2011 ist ein guter Tag für die Durchsetzung der Menschenrechte und in der Geschichte der Vereinten Nationen. Jetzt sind die UN, die Zivilgesellschaft und wir Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler in der Pflicht, diese geforderten Veränderungsprozesse einzufordern und zu überwachen.
Der Katalog der Empfehlungen schreibt allen UN-Mitgliedsstaaten ins Stammbuch, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Diskriminierung und Gewalt gegenüber LGBTI sind Menschenrechtsverletzungen. Daher müssen nun alle Staaten Gewaltverbrechen an LGBTI rückhaltlos aufklären und ihre eigenen Gesetze endlich human und menschenrechtskonform gestalten. Straftatbestände, die Homosexualität unter Strafe stellen, verstoßen nun klar gegen die Forderungen der Vereinten Nationen. Ebenso diskriminierendes Staatshandeln in allen öffentlichen Lebensbereichen.
Als erstes dürfte sich Russland von dem Report angesprochen fühlen. Die angekündigten Diskriminierungsgesetze in St. Petersburg und anderen russischen Regionen sind nun nicht mehr mit Russlands Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen in Einklang zu bringen. Und viele weitere Staaten der Welt müssen nun ihre Rechtslage überprüfen und ändern.
Der Report wird öffentlich präsentiert im Rahmen der 19. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im März 2012. Im Rahmen dessen wird eine öffentliche Paneldiskussion am 7. März 2012 in Genf stattfinden, an der Volker Beck teilnehmen wird.
 
14.12.2011
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
SPD greift Forderung des LSVD auf
Die SPD-Bundestagsfraktion wird einen Antrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundestag einbringen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die klare Positionierung der SPD zur Öffnung der Ehe. Dem Beschluss des Bundesparteitages entsprechend, hat nun die Bundestagsfraktion einen Antrag zum Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Damit greift die SPD eine seit langem vom LSVD erhobene Forderung auf.
Zu Recht betont die SPD, dass die Öffnung der Ehe der logische und beste Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist. Nach zehn Jahren Eingetragener Lebenspartnerschaft ist Deutschland nun reif für die homosexuelle Ehe, die Bevölkerung akzeptiert die Lebenspartnerschaft schon längst als Homosexuellen-Ehe.
Der Gesetzgeber kann die Ehe durch eine Neufassung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB) öffnen. Dafür reicht eine einfache Mehrheit. Die Forderung nach Öffnung der Ehe wird bislang von den drei Oppositionsparteien getragen. In der FDP gibt es noch keinen Beschluss dazu, die Union verweigert sich der vollständigen Gleichstellung.
http://www.lsvd.de
 
09.12.2011
Council of Europe (COE): LGBTI Rights in Europe
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/
Der Europarat hat den zweiten Report über die Lage von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern in Europa veröffentlicht: LGBTI Rights in Europe
 
 
08.12.2011
Glückliches Ende eines langen Kampfes
Baden-Württemberg öffnet die Standesämter

Der Landtag von Baden-Württemberg hat gestern das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Drucksache 15 / 768) verabschiedet. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Endlich ist der lange Kampf ums Standesamt zu Ende. Zehn Jahre hat es gedauert, erst jetzt können sich Lesben und Schwule im ganzen Bundesgebiet in den Standesämtern das Ja-Wort geben.
Baden-Württemberg war das letzte Bundesland, das von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht hatte und über Jahre lesbische und schwule Paare mit unübersichtlichen Sonderregelungen traktierte. Wir freuen uns, dass die neue Landesregierung diese homophobe Gesetzgebung abgeschafft hat.
Damit gilt in der ganzen Bundesrepublik nun einheitlich das Personenstandsrecht: Das heißt, es sind die gleichen Behörden zuständig und jedes Paar kann heiraten, wo es will. Auch wer nicht in Baden-Württemberg lebt, kann ab Bekanntgabe des Gesetzes die Standesämter dort aufsuchen.
Wir danken allen, die uns in diesem langen Kampf unterstützt haben.
http://www.lsvd.de
 
07.12.2011
Aufklärung über Homosexualität in der russischsprachigen Community in Berlin
Lesben- und Schwulenverband veröffentlicht mit Unterstützung von Harmonie e.V. und Jüdischer Gemeinde Aufklärungsbroschüren

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) hat im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ von der 72-seitigen Aufklärungsbroschüre „Liebe verdient Respekt“ eine deutsch-russische Variante produziert. Unterstützt wurde der LSVD Berlin-Brandenburg dabei vom Integrationszentrum Harmonie e.V.
Hierzu erklärt Larissa Neu, Geschäftsführerin des Integrationszentrums Harmonie e.V.:
„Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Wir leben zusammen in einer Gesellschaft. Doch leider werden Migrantinnen und Migranten sowie Homosexuelle noch immer diskriminiert – wir wenden uns entschieden gegen solche gesellschaftlichen Missstände.“
Harmonie e.V. ist ein Verein von und für Migrantinnen und Migranten aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Der Verein hat in den vergangenen Monaten die „sexuelle Vielfalt” in den Mittelpunkt der Projektarbeit gestellt. Die Vereinsvertreterinnen und –vertreter von Harmonie wurden u.a. von den Leiterinnen des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) des LSVD Berlin-Brandenburg geschult. Eine enge Partnerschaft zwischen den beiden Vereinen ist in 2011 erwachsen.
Darüber hinaus haben der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg und das Integrationszentrum Harmonie e.V. mit Unterstützung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin einen deutsch-russischen Elternbrief zum Thema gleichgeschlechtliche Liebe produziert. Damit setzt die Jüdische Gemeinde sowohl als Religionsgemeinschaft als auch als Organisation, deren Mitglieder zu 70 Prozent russischsprachig aufgewachsen sind, abermals ein sichtbares Zeichen gegen Homophobie. Als Kooperationspartner konnten die Arbeitsgemeinschaft schwule Lehrer in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin und das Jugendnetzwerk Lambda Berlin-Brandenburg gewonnen werden.
Zudem sollen russischsprachige Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zukünftig stärker durch Gruppenangebote empowert und unterstützt werden. Seit September 2011 treffen sich die Mitglieder von Quarteera e.V. jeden zweiten Dienstag in den Räumen des LSVD Berlin-Brandenburg und bieten damit eine neue Möglichkeit zum Austausch. Weitere Informationen unter:
http://www.berlin.lsvd.de
 
06.12.2011
Dittmar:
Klares Signal zur Gleichstellung von Lesben und Schwule
Zur heutigen Entscheidung des SPD Bundesparteitages, die Ehe auch für Lesben und Schwule zu öffnen, erklärt der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
„Die SPD hat ein deutliches Zeichen für die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft gesetzt. Es gibt heute keine Legitimation mehr für die beiden parallel laufenden Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft. Die SPD hat damit wieder bewiesen, dass sie die Fortschrittspartei ist und die gesellschaftliche Weiterentwicklung entscheidend prägt. Und sie hat ein deutliches Zeichen gesetzt für ihren Willen, eine moderne, tolerante Gesellschaft zu gestalten!“
http://www.spd.de/spd_organisationen/schwusos/
 
02.12.2011
Danke Lala Süsskind!
Lesben- und Schwulenverband dankt Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für ihr Engagement gegen Homophobie

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) bedankt sich bei der Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Lala Süsskind, für ihr Engagement gegen Homophobie und beglückwünscht sie zum Tolerantia-Preis von Maneo, der ihr gestern im Roten Rathaus vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit überreicht wurde. Lala Süsskind selbst bezeichnete ihr Wirken als „Selbstverständlichkeit“ gesellschaftlichen Engagements. Der lange Applaus der geladenen Gäste – darunter Vertreterinnen und Vertreter von Lesben- und Schwulenorganisationen aus der ganzen Welt – machte hingegen deutlich, welche herausragende Anerkennung Lala Süsskind genießt.
Von 1990 bis 2003 war Lala Süsskind Vorsitzende der zionistischen karitativen Frauenorganisation WIZO in Deutschland. Im Januar 2008 wurde sie zur Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Berlin gewählt. Seit September 2008 gehört sie dem Präsidium des Zentralrats der Juden an. Am kommenden Wochenende wird die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin neu gewählt. Lala Süsskind tritt nicht wieder an, zukünftig möchte sich die 65jährige wieder mehr Zeit für ihre Familie nehmen.
Von Anfang an hat Lala Süsskind die sog. „Regenbogenbrücke“ zwischen Berlin, Tel Aviv und Köln unterstützt. Und auch in Berlin hat sie sichtbare Akzente gegen Homophobie und Hassgewalt gesetzt. Sie unterstützte den Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg bei dem Vorhaben, das Spreeufer gegenüber dem Bundeskanzleramt nach dem Begründer der ersten homosexuellen Emanzipationsbewegung, Dr. Magnus Hirschfeld, zu benennen. Am 8. Mai 2008 fand die gemeinsame Einweihungsfeier statt. Im Jahr 2009 folgte die Gründung des „Bündnisses gegen Homophobie“, die Jüdische Gemeinde zu Berlin zählte als einzige Religionsgemeinschaft zu den Gründungsmitgliedern. Die Evangelische Kirche folgte später diesem Beispiel. Im September 2011 fand die gemeinsame Einweihung von zwei Gedenktafeln für die erste homosexuelle Emanzipationsbewegung am Magnus-Hirschfeld-Ufer statt. In der gesamten Gedenkpolitik der vergangenen Jahre können die Jüdische Gemeinde zu Berlin und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg auf eine kontinuierliche und fruchtbare Zusammenarbeit zurückblicken. Vielen Dank Lala Süsskind!
http://www.berlin.lsvd.de
 
02.12.2011
Hirschfeld-Eddy-Stiftung, Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
Drohende Verschärfung des homophoben Strafrechts in Nigeria
Protestbriefe an die nigerianische Botschaft

Der nigerianische Senat hat am 29.11.2011 die sog. "Same Gender Marriage Prohibition Bill" verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass Personen, die eine gleichgeschlechtliche Ehe oder Partnerschaft eingehen, mit einer Haftstrafe von 14 Jahren belegt werden.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass jede Person, die Homosexuellen-Clubs, Gesellschaften oder Organisationen registriert, unterhält oder unterstützt oder eine gleichgeschlechtliche Zuneigung zur Schau stellt, ein Verbrechen begeht, das mit eine Haftstrafe von zehn Jahren geahndet wird.
Das Gesetz, das noch vom Repräsentantenhaus verabschiedet und vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden muss, verletzt elementare Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) festgelegt sind, den auch Nigeria unterzeichnet hat.
Wir haben den Bundesaußenminister heute gebeten, gegenüber den nigerianischen Behörden auf die Einhaltung bestehender Verträge zu dringen, gegen das homophobe Vorhaben Protest einzulegen und den nigerianischen Kolleginnen und Kollegen deutlich zu machen, dass die sexuelle Identität ein Menschenrecht ist und selbstverständlich auch Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender Anspruch auf die Gewährung der Menschenrechte haben.
Wir rufen dazu auf, wegen des Gesetzesvorhabens Protestbriefe an die nigerianische Botschaft zu schicken. Ein Musterbrief findet sich hier!
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
 
01.12.2011
Film "Romeos" erst ab 16 Jahre
Homophobe Begründung der FSK

Der Arbeitsausschuss der FSK hat mit Entscheid vom 05.09.2012 die beantragte Freigabe ab 12 Jahren für den Film "Romeos" von Sabine Bernardi zurückgewiesen und erst ab 16 Jahren freigegeben. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Beurteilung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) zu dem Film "Romeos" ist vollkommen unakzeptabel. Die FSK begründet die Altersbeschränkung (ab 16 Jahre) damit, der Film behandle "ein schwieriges Thema, welches für die Jüngsten der beantragten Altersgruppe, die sich in diesem Alter in ihrer sexuellen Orientierungsphase befinden, sehr belastbar sein könnte".
Wie ist das gemeint? Verbietet die FSK auch Filme über heterosexuelle Jugendliche, die sich den Problemen der ersten Liebe widmen? Hat sich die FSK schon mal überlegt, welche Belastung die wiederholte Darstellung von vermeintlich normaler Heterosexualität für heranwachsende homo- oder bisexuelle Menschen hat?
In der Begründung heißt es weiter: "die Schilderung einer völlig einseitigen Welt von Homosexualität im Film könnte hier zu einer Desorientierung in der sexuellen Selbstfindung führen." Die Qualifizierung des privaten Umfelds von Lesben, Schwulen und Transgender als "einseitige Welt von Homosexualität" diffamiert eine ganze Bevölkerungsgruppe. Die sich daran anschließenden Behauptung, das im Film zu sehen, könne zu Desorientierung in der sexuellen Selbstfindung führen, bedient sich des Vorurteils, Homosexualität sei ansteckend oder könne gar durch das Betrachten von Bildern übertragen werden.
In diesem homosexuellenfeindlichen Tenor geht es weiter, etwa wenn die FSK schreibt, die "explizite Darstellung von schwulen und lesbischen Jugendlichen und deren häufiger Partnerwechsel können verwirrend auf junge Zuschauer wirken". Wir sind schockiert, dass die FSK eine Umpolungsrhetorik benutzt, die wir sonst nur aus Kreisen fundamentalistischer Homosexuellenhasser kennen.
Wie wenig die FSK das Anliegen und die Nöte von homo- und transsexuellen Jugendlichen verstanden hat und wie wichtig solche Aufklärungsfilme sind, zeigt die Behauptung der FSK "der Film spiegele eine verzerrte Realität wieder".
Es ist wissenschaftlich vollkommen unumstritten, dass Homo- und Transsexualität ganze normale Spielarten von geschlechtlicher Orientierung und sexueller Identität sind, die in der Regel bereits in früher Kindheit festgelegt sind. Erst die ständige Tabuisierung und permanente Verleugnung lässt den Eindruck entstehen, diese Jugendlichen gehören nicht zum ganz normalen Alltag.
Der LSVD hat die homophobe Begründung in einem Brief an die FSK kritisiert und die Geschäftsleitung aufgefordert, die Entscheidung noch einmal züberprüfen.
LSVD - Pressestelle
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
01.12.2011
Aids Memorials, Orte des Gedernkens und kollektiven Erinnerns:
http://blog.aidshilfe.de/2011/12/01/orte-des-gedenkens-und-kollektiven-erinnerns/
 
01.12.2011
Anlässlich des heutigen Welt-AIDS-Tages erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Am Welt-AIDS-Tag wird traditionell der Menschen gedacht, deren Leben sich durch HIV und AIDS grundlegend verändert hat sowie derjenigen, die den Kampf gegen diese Krankheit verloren haben. Jedes Jahr infizieren sich rund 2.700 Menschen in Deutschland mit dem HI-Virus. 2 700 Einzelschicksale, die die Betroffenen und ihre Angehörigen grundlegend treffen und ihr Leben verändern.
Diese Infektionsraten lassen aufmerken und sollten zum politischen Handeln auffordern. Mehr Prävention, mehr Aufklärung sollte die Reaktion sein. Die Bundesregierung und die konservativ-liberalen Landesregierungen reagieren jedoch mit Reduzierung und Ausgrenzung. So wurden beispielsweise in Sachsen im Doppelhaushalt 2011/2012 die Mittel zur Bekämpfung der HIV/AIDS-Erkrankung um 120.000 Euro gekürzt - ohne Rücksicht auf die Infektionsraten. Die Bundesregierung hat in Ihrem Bundeshaushalt 2012 ebenso eine Kürzung von einer Million Euro im Bereich der HIV/AIDS-Bekämpfung in Osteuropa vorgesehen.
Mit dieser vollkommen verfehlten Politik handeln CDU und FDP nicht nur fahrlässig. Sie handeln auch volkswirtschaftlich töricht. Prävention und aktive Bekämpfung von HIV und AIDS führen nicht nur zu einer Reduzierung von Neuinfektionen, sie vermeiden damit auch die enormen Folgekosten.
Wir brauchen gezielte Aufklärung, Prävention, Solidarität, einen umfassenden Diskriminierungsschutz der Betroffenen sowie eine pharmaunabhängige Forschung in Deutschland. Wir müssen aus dem HIV/AIDS-Nationalplan der rot-grünen Bundesregierung aus 2009 Schlüsse ziehen und für eine staatliche, zwischenmenschliche und gesellschaftspolitische Zusammenarbeit werben, die an HIV/AIDS erkrankte Menschen ins Leben einfügt anstatt auszugrenzen und ihnen ein Leben in der Gesellschaft auf allen Ebenen ermöglicht.
...
30.11.2011 - 11:15
Pressemitteilung zum Welt-Aids-Tag: Gleiches Recht für alle!
Anlässlich des morgigen Welt-Aids-Tages weist die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) auf gravierende Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung sowie das Menschenrecht auf den bestmöglichen erreichbaren Gesundheitszustand in Deutschland hin.

Rote Schleife: Ernst machen mit der Solidarität!Manche Menschen haben keinen ausreichenden Zugang zu Schutz vor HIV beziehungsweise Medikamenten. HIV-Positive sind noch immer rechtlich benachteiligt.
"Der Welt-Aids-Tag ist ein Tag der Solidarität mit Menschen, die von HIV betroffenen oder in besonderem Maße bedroht sind. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Justiz dazu auf, sich nicht nur die Rote Schleife ans Revers zu stecken, sondern mit dem Anliegen dieses Tages ernst zu machen!", sagt DAH-Vorstandsmitglied Carsten Schatz.
Folgende Missstände gilt es zu beseitigen:
1. Menschen in Haft haben in Deutschland keinen Zugang zu sauberen Spritzbestecken und häufig auch nicht zu Informationen über Schadensminimierung beim Drogenkonsum. (Ausnahme: Gefangene in der JVA Berlin-Lichtenberg für Frauen.) Dies obwohl diese Maßnahmen die Zahl der Infektionen mit HIV und Hepatitis sowie andere Gesundheitsrisiken nachweislich erheblich reduzieren. Außerdem haben die meisten Häftlinge keinen Zugang zu einer Substitutionsbehandlung, obwohl es sich dabei um die erfolgreichste Behandlungsform der Opiatabhängigkeit handelt. Bei der Substitution wird die Droge durch ein Medikament ersetzt. Risiken, die mit der Injektion verbunden sind, können so vermieden werden. Rund ein Drittel der Inhaftierten in Deutschland sitzt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein, HIV und Hepatitis sind in Gefängnissen stark verbreitet. Gefangene haben ein Recht auf den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheit. Die Einführung der Spritzenvergabe und die flächendeckende Verfügbarkeit von Substitution sind überfällig!
2. In neun deutschen Bundesländern gibt es noch immer keine Drogenkonsumräume, in denen Drogenkonsumenten sich unter sauberen Bedingungen Drogen injizieren können. Solche Räume retten nachweislich Leben, da im Notfall - zum Beispiel bei einer Überdosis oder einem Atemstillstand - medizinische Hilfe bereit steht. Außerdem erhalten Drogenkonsumenten in solchen Räumen saubere Spritzbestecke und Informationen zur Schadensminimierung beim Drogenkonsum, zugleich bieten sie Zugang zu weiterführenden Angeboten. Es gibt keinen vernünftigen Grund gegen solche Drogenkonsumräume. Trotzdem haben Bundesländer wie Bayern aus ideologischen Gründen bisher nicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.
3. Manche Menschen in Deutschland haben keinen Zugang zu den lebens- und gesundheitserhaltenden HIV-Therapien. Dies betrifft vor allem Flüchtlinge ohne Papiere. Wir brauchen in Deutschland eine angemessene medizinische Versorgung auch für Menschen in dieser besonders schwierigen Lebenssituation. Gesundheit und Leben dürfen nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen!
4. Noch immer ist in Deutschland die Übertragung von HIV strafbar. Auch bei ungeschütztem Sex ohne Übertragung von HIV machen Menschen mit HIV sich strafbar, wenn der Partner nicht über die Infektion informiert wurde und ausdrücklich eingewilligt hat. Mit dieser Rechtspraxis wird HIV-Positiven einseitig die Verantwortung zugeschrieben. HIV-Negative erhalten das fatale Signal, allein die HIV-Positiven hätten sich um Schutz zu kümmern und werden so möglicherweise dazu verleitet, darauf zu verzichten. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung und -Exposition schadet darum sowohl Menschen mit HIV als auch der Prävention. Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert ein Ende der Kriminalisierung. Politik und Juristen sind aufgerufen, offensiv auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
DAH-Vorstandsmitglied Carsten Schatz weiter: "Wir freuen uns sehr, dass in Deutschland die Zahl der Neuinfektionen in den letzten Jahren gesunken ist. Das ist ein Erfolg einer Prävention, die dazu ermutigt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Die von uns mitgetragene Welt-Aids-Tags-Kampagne ,Positiv zusammen leben. Aber sicher!' trägt viel dazu bei, über das Leben mit HIV in Zeiten wirksamer Therapien zu informieren und Diskriminierung abzubauen. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass viele Menschen nach wie vor kaum eine Chance haben sich zu schützen und keinen angemessenen Zugang zu Medikamenten haben und dass die deutsche Rechtsprechung Verantwortung vor allem Menschen mit HIV zuschreibt. Daran zu erinnern, ist ein wesentlicher Teil des Welt-Aids-Tages!"
Weitere Informationen:
http://www.aidshilfe.de
http://www.welt-aids-tag.de