Februar 2012
 
29.02.2012
Duma in St. Petersburg verabschiedet homophobes Gesetz:
Anschlag auf die Menschenrechte
Bundeskanzlerin muss aktiv werden
(29.02.2012) Das St. Petersburger Stadtparlament hat heute endgültig das umstrittene Gesetz verabschiedet, das "die Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus und Pädophilie" unter Strafe stellt. Unter dem Begriff "Sodomie" verstehen die Autoren männliche Homosexualität. Die Abgeordneten der Putin-Partei Vereintes Russland haben einstimmig dafür gestimmt. Es besteht kein Zweifel, dass Stadtgouverneur Poltavchenko das Gesetz binnen 14 Tagen unterzeichnen wird, so dass es in Kraft treten wird.
Das Gesetz schürt Homophobie und Vorurteile, da es Homo- und Transsexualität in Verbindung bringt mit Pädophilie. Es wird Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren. Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK) gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung postuliert.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Die gleichen Grundsätze gelten für Bisexuelle und Transgender.
Das Vorhaben widerspricht auch russischem Recht und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es zielt darauf ab, die stärker werdende LGBT-Bewegung in Russland mundtot zu machen.
Wir haben heute die Bundeskanzlerin aufgefordert, gegenüber ihrem Amtskollegen Putin gegen das Gesetz Protest einzulegen und es klipp und klar als das zu verurteilen, was es ist: Ein Anschlag auf die Menschenrechte.
Ähnliche Gesetze wurden bereits in den Regionen Rjasan, Archangelsk und Kostroma umgesetzt. Es besteht Anlass zu der Befürchtung, dass die Regierungspartei Vereintes Russland ein solches Gesetz auch auf Bundesebene durchsetzen will. Damit würde ganz offen der Menschenrechtsschutz für LGBT in Russland praktisch abgeschafft.
Klaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
28.02.2012
Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen, Linken und Piraten senden gemeinsamen Brief nach St. Petersburg
Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) in St. Petersburg und Russland
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg begrüßt den Offenen Brief von Abgeordneten aus dem Berliner Abgeordnetenhaus an die Abgeordneten des St. Petersburger Stadtparlaments ausdrücklich:

Offener Brief
Betreff: Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) in St. Petersburg und Russland
Sehr geehrte Abgeordnete des St. Petersburger Stadtparlamentes,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir sind entsetzt und bestürzt zu gleich über Ihr Gesetzesvorhaben, dass sich gegen die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in St. Petersburg richtet. Mit Ihrem Gesetz sollen Träger und Vereine gehindert werden, ihre Präventions- und Aufklärungsaktivitäten vor Ort umzusetzen. Es darf nicht sein, dass die Bürgerrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen praktisch außer Kraft gesetzt und mit Füßen getreten werden.
Wir solidarisieren uns mit diesem Offenen Brief mit den Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in St. Petersburg und ganz Russland. Ihr Gesetzesvorhaben fördert Vorurteile und führt zur Ausgrenzung von sexuellen Minderheiten. Dies ist kein Ausweis für eine demokratische Kultur und tolerante Gesellschaft. Es schürt so bewusst Ängste bis hin zu Homophobie und Hassgewalt. Dies nehmen wir mit Besorgnis zur Kenntnis.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK) in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Die gleichen Grundsätze gelten für Bisexuelle und Transgender.
Nach Artikel 10 der Verfassung von Berlin gilt das Benachteiligungsverbot auch für Menschen unterschiedlicher sexueller Identität. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 02.4.2009 die Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt/ Aktionsplan gegen Homophobie" einstimmig beschlossen.
Das Land Berlin bekräftigte so sein Bekenntnis zur sexuellen Vielfalt. Der Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus sehen sich in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie diese Botschaft bei jeder geeigneten Gelegenheit im städtischen bis hin zum internationalen Rahmen nachdrücklich öffentlich vertreten. Es ist uns wichtig, die Sensibilität für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen zu stärken und Opfern von Diskriminierung die Solidarität der Gesellschaft zu vermitteln.
Seit 1991 pflegt Berlin mit Moskau eine Städtepartnerschaft. Es wird Aufgabe des Landes Berlin sein, den Dialog über den Umgang mit sexuellen Minderheiten in Russland zu suchen und unsere Position deutlich machen, dass LSBTTI die gleichen Menschenrechte haben wie alle anderen Menschen.
Wir fordern Sie dringend auf, Ihr Gesetzesvorhaben zurückzunehmen und einen politischen und gesellschaftlichen Dialog über die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen aufzunehmen!
Tom Schreiber (SPD-Fraktion), Stefan Evers (CDU-Fraktion), Thomas Birk / Anja Kofbinger (Grüne-Fraktion), Dr. Klaus Lederer (Linke-Fraktion), Philipp Magalski (Piraten-Fraktion)
LSVD Berlin- Brandenburg e.V.
http://www.berlin.lsvd.de
27.02.2012
Foto für die Menschenrechte – Hassgesetz in St. Petersburg verhindern
Liebe Freundinnen und Freunde,
am Mittwoch, 29.02.2012, will das Stadtparlament von St. Petersburg einen Gesetzentwurf in dritter und entgültiger Lesung verabschieden, der die "Propagierung" von Homosexualität unter Strafe stellt. Damit werden die Bürgerechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTTI) außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus wird jedes Eintreten für Toleranz und Gleichberechtigung, jedes offene Auftreten von Lesben und Schwulen verboten und strafbar.
Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sowie das Verbot der Diskriminierung garantiert. Hamburg, als Partnerstadt von St. Petersburg, hat bereits in einem interfraktionellen Beschluss tiefe Besorgnis über diese aktuelle Entwicklung zum Ausdruck gebracht.
Wir bitten alle um Unterstützung, um dieser Verletzung der Menschenrechte in St. Petersburg entgegen zu treten. Setzen Sie mit uns vor dem Brandenburger Tor ein Zeichen! Wir wollen in großen Buchstaben die Botschaft "LGBTTI-Rights are Human Rights! In Russia too!" aus Berlin an das Parlament von St. Petersburg senden. Plakate mit den Buchstaben halten wir bereit.
Schenken Sie uns am Dienstag, den 28.02.2012 von 12:30-13:30 Uhr am Brandenburger Tor Ihre Anwesenheit und demonstrieren Sie mit uns für die Einhaltung und Gewährung der Menschenrechte für LGBTTI auch in Russland. Die öffentlichkeitswirksame Aktion findet pünktlich um 13 Uhr statt. Ähnliche Aktionen werden an diesem Tag weltweit in verschiedenen Städten stattfinden. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, Vielen Dank!
Vorstand Berliner CSD e.V ; Vorstand Hirschfeld-Eddy-Stiftung; Vorstand Quarteera e.V.
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
22.02.2012
Hirschfeld-Eddy-Stiftung unterstützt Freedom and Roam Uganda (Farug)
“Hate No More“ Kampagne gegen
homophobe Gewalt und Gesetzgebung
Uganda beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen mit traurigen Neuigkeiten über staatlich geförderte und gesellschaftlich grassierende Homo- und Transphobie. Mutige Aktivistinnen und Aktivisten gehen jeden Tag ein lebensgefährliches Risiko ein und verteidigen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Transgender. Dazu gehören auch die Frauen und Transgender von Freedom and Roam Uganda (Farug), die nun von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung finanziell unterstützt werden.
Farug wurde 2003 von Kasha Jacqueline Nabagesera gegründet. Die Menschenrechtsverteidigerin erhebt im ugandischen Fernsehen oder Radio ihre Stimme, um der alltäglichen Hassgewalt etwas entgegenzusetzen. Nach der berüchtigten „Hang-them“-Kampagne der ugandischen Zeitschrift Rolling Stone musste auch sie fliehen. Bald kehrte sie zurück, um den Kampf wieder aufzunehmen.
Zusammen mit David Kato von Sexual Minorities Uganda (SMUG) verklagte sie die Zeitschrift und gewann den Unterlassungsprozess. Kato hat sein Engagement mit dem Leben bezahlt.
Trotz aller Gefahren geben Nabagesera und FARUG nicht auf. Seit Herbst 2011 läuft ihre „Hate No More“ Kampagne. Dieser Kampf verdient unsere Unterstützung. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung unterstützt die Arbeit mit 2.000 Euro.
Wir sammeln auch weiterhin Spendengelder für unsere Freundinnen und Freunde in Uganda:
Spendenkonto:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Konto 50 100 00
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 370 205 00 / BFSWDE33XXX
IBAN: DE64370205000005010000
Stichwort: Uganda
Mehr Informationen unter:
http://farug.blogspot.com/

http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/PrixMartinEnnals.aspx
 
 
16.02.2012
Lesben- und Schwulenverband solidarisiert sich mit Sehitlik-Moschee
Gemeinsames Zeichen gegen rassistische Bedrohung durch Teilnahme am Freitagsgebet

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) unterstützt die Solidarisierungsaktion des Berliner Senats mit der Sehitlik-Moschee.
So wie Senatorin Dilek Kolat, Staatssekretär André Schmitz, Staatssekretär Farhad Dilmaghani und Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening werden auch Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes am 17. Februar 2012 am Freitagsgebet in der Neuköllner Sehitlik-Moschee teilnehmen.
Damit reagiert der LSVD Berlin-Brandenburg auf eine erneute Bedrohung der Neuköllner Moschee, die in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Angriffsziel war. Ein Unbekannter hat einen Drohbrief mit volksverhetzenden Parolen an die Neuköllner Sehitlik-Gemeinde geschickt und deren Mitglieder Gewalt angedroht.
Hierzu erklärt Bodo Mende, Mitglied des Vorstandes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Ein sichtbares Zeichen gegen volksverhetzende rassistische Parolen halten wir für dringend geboten. Berliner Nicht-Muslime sind aufgerufen, sich mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern muslimischen Glaubens zu solidarisieren. Gewalt, Bedrohungen und Hetze dürfen nicht hingenommen werden. In Berlin muss Jeder nach seiner Facon glücklich werden können.
Hinweise für die Presse:
Der Besuch der Sehitlik-Moschee beginnt um 12 Uhr. Für Fotomedien gelten für den Besuch der Moschee während des Freitagsgebets Einschränkungen. Bitte beachten Sie die Hinweise durch die Gemeinde vor Ort.
http://www.berlin.lsvd.de
 
14.02.2012
Elmar Kraushaar über den homosexuellen Mann,
eine unregelmäßig erscheinende Kolumne in der taz von ihm.
http://www.taz.de/Die-Wahrheit/!87640/
 
12.02.2012
Demonstration vor der russischen Botschaft in Berlin
Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg ist Anschlag auf die Menschenrechte
Die russischsprachige LGBT-Vereinigung Deutschlands "QUartEERa" (Berlin), das lesbisch-schwule Menschenrechtsfilmfestival Side by Side (St. Petersburg), "Rainbow Association"(Moskau), die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) rufen auf zur Demonstration vor der russischen Botschaft in Berlin.
Termin: Mittwoch, 15.02.2012, 17.00 Uhr
Ort: vor der russischen Botschaft, Unter den Linden 63-65, Berlin.
Am Mittwoch will das St. Petersburger Stadtparlament endgültig einen Gesetzentwurf verabschieden, der die "Propagierung" von Homosexualität unter Strafe stellt. Damit würden die Bürgerrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender praktisch außer Kraft gesetzt. Jedes Eintreten für Toleranz und Gleichberechtigung, jedes offene Auftreten von Lesben und Schwulen wären damit verboten.
Der Gesetzentwurf wurde von der Regierungspartei Vereintes Russland eingebracht, der Partei von Präsident Dmitri Medwedew und Ministerpräsident Wladimir Putin. In erster und zweiter Lesung stimmte die Mehrheit der Abgeordneten trotz nationaler und internationaler Proteste dem Gesetzentwurf bereits zu. Als Begründung für das antidemokratische Zensur- und Knebelgesetz wird der Schutz von Minderjährigen vorgeschoben.
Wir protestieren gegen diese menschenrechtswidrige und menschenverachtende Politik. Das Gesetz schürt Homophobie und Vorurteile und ist ein Anschlag auf die Menschenrechte. Es richtet sich gegen die Arbeit von Bürgerrechtsorganisationen und zielt darauf ab, die stärker werdende Bürgerrechtsbewegung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Russland mundtot zu machen.
Das Vorhaben widerspricht russischem Recht und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ähnliche Gesetze wurden bereits in den Regionen Rjasan und Archangelsk umgesetzt. Es besteht Anlass zu der Befürchtung, dass die Regierungspartei Vereintes Russland ein solches Gesetz auch auf Bundesebene durchsetzen will. Damit würde ganz offen der Menschenrechtsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in Russland praktisch abgeschafft.
Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung garantiert.
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
12.02.2012
Sex lass nach!
Dazu meint Peter Thommen aus Basel: Denn wenn es um Sex mit Teenagern geht, kennt die US-Justiz kein Pardon. Dabei spielt es keine Rolle, wie gross der Altersunterschied zwischen dem Paar ist: Unterliegt man dem Schutzalter – was von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden geregelt wird – ist sogar der Sex zwischen Gleichaltrigen verboten. Wie weit dieses Verbot gehen kann, musste Ken Thornsberry (mittlerweile 26 Jahre alt) aus Royal Oak, Michigan, am eigenen Leib erfahren. Seine Geschichte ist dermaßen absurd, dass sie kürzlich sogar dem Nachrichtenmagazin «Newsweek» eine mehrseitige Reportage wert war.
http://blog.bazonline.ch/mamablog/index.php/21998/sex-lass-nach/
 
11.02.2012
Dokumentation und Expertise zur Rehabilitierung homosexueller Männer erschienen
Der neue Berliner Senat setzt sich für die Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten verurteilten Homosexuellen ein. Dazu veröffentlicht die Landesantidiskriminierungsstelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eine von ihr in Auftrag gegebene Expertise sowie eine Dokumentation. Es geht darin um Zeitzeugnisse, historische Bestandsaufnahmen und Analysen sowie verfassungsrechtliche Fragen zur Rehabilitierung und Entschädigung.
In den 1950er und 1960er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 50.000 schwule Männer nach dem § 175 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie mussten Gefängnis- und Zuchthausstrafen verbüßen, nicht selten wurde ihre bürgerliche Existenz zerstört. Razzien und Denunziationen waren an der Tagesordnung.
Dazu die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat: „Der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 Strafgesetzbuch wurde in der frühen Bundesrepublik weiter angewendet. Schon eine erotisch gefärbte Annäherung konnte zu einem Strafverfahren führen. Der Paragraf 175 bedrohte schwule Männer im Kern ihrer Persönlichkeit, der sexuellen Identität. Er zerstörte Existenzen und trieb nicht wenige in den Suizid. Es ist ein dunkles Kapitel deutscher Geschichte, dass die Betroffenen bis heute nicht rehabilitiert wurden.
Das Land Berlin ergreift deshalb die Initiative, um dieses Unrecht, das fundamentale Menschenrechte verletzte, wieder gut zu machen. Mit dieser Broschüre möchte ich zur öffentlichen Thematisierung der Leidensgeschichte schwuler Männer in beiden deutschen Staaten beitragen, Informationen und sachliche Argumente für die längst überfällige Wiedergutmachung liefern. Politische Schritte zur Rehabilitierung sollen zügig folgen.“
Die 120-seitige Broschüre „§ 175 StGB. Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer“ und die Expertise „Strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen in Deutschland nach 1945“ von Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Mengel finden Sie im Internet http://www.berlin.de/lb/ads/gglw/publikationen.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin
 
10.02.2012
Wie ist die Lage?
Die Diskriminierung der Schwulen und Lesben "vergrößert" sich nicht, aber der Widerstand hat zugenommen. Dabei geht es um die religiös motivierten Vorstellungen vom "Arschficken" und um die unangenehme Realität von schwul orientierten Kindern und Jugendlichen - die "verführt" werden. Lies die interessante sozio-globale Übersicht in der Süddeutschen Zeitung!
<http://www.sueddeutsche.de/politik/hass-auf-homosexuelle-gefaehrliche-reinheitsphantasien-1.1280363>
Peter Thommen, Schwulenaktivist, 62, Basel
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08.02.2012
Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg:
Anschlag auf die Menschenrechte
(08.02.2012) Heute hat das St. Petersburger Stadtparlament in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der "die Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus, Transgenderismus und Pädophilie" unter Strafe stellt. Es gehe um den Schutz von Minderjährigen.
Der Gesetzentwurf wurde von der Partei Vereintes Russland eingebracht. Unter dem Begriff "Sodomie" verstehen die Autoren männliche Homosexualität.
Wir haben umgehend das Auswärtige Amt und das deutsche Generalkonsulat in St. Petersburg gebeten, gegenüber den russischen Behörden auf Einhaltung bestehender Verträge zu pochen und gegen das homophobe Vorhaben Protest einzulegen.
Durch die Verbindung von Homo- und Transsexualität mit Pädophilie schüren die Parlamentarier Homophobie und Vorurteile. Das Gesetz ist ein Anschlag auf die Menschenrechte. Ein solches Gesetz würde Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern und institutionalisieren. Russland ist Mitglied im Europarat und somit an die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK) gebunden, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung postuliert.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben und Schwule wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Die gleichen Grundsätze gelten für Bisexuelle und Transgender.
Das Vorhaben widerspricht auch russischem Recht und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es zielt darauf ab, die stärker werdende LGBT-Bewegung in Russland mundtot zu machen. Unsere Freundinnen und Freunde in St. Petersburg geben die Hoffnung nicht auf und kämpfen weiterhin für ihre Rechte und gegen staatlich geförderte Homo- und Transphobie. Sie hoffen, auch mit internationaler Unterstützung, das Gesetzesvorhaben noch verhindern zu können.
Wir rufen zu reger Beteiligung an der von Coming out St. Petersburg initiierten Telefonaktion auf: http://www.allout.org/en/actions/russia_call
Ähnliche Gesetze wurden bereits in den Regionen Rjasan und Archangelsk umgesetzt. Es besteht Anlass zu der Befürchtung, dass die Regierungspartei Vereintes Russland ein solches Gesetz auch auf Bundesebene durchsetzen will. Damit würde ganz offen der Menschenrechtsschutz für LGBT in Russland praktisch abgeschafft.
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
02.02.2012
Lesben- und Schwulenverband gegen Bau von „Gewahrsamseinrichtung“ auf Hauptstadtflughafen
Asylschnellverfahren gehört abgeschafft
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) wendet sich gegen den Bau und die Inbetriebnahme einer sog. „Gewahrsamseinrichtung“ zur Durchführung von Asylschnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt. Der LSVD Berlin-Brandenburg unterstützt damit eine vom Flüchtlingsrat Berlin und Flüchtlingsrat Brandenburg, vom Erzbistum Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und vielen weiteren Organisationen veröffentlichte Stellungnahme.
Durch Bau einer „Gewahrsamseinrichtung“ auf dem neuen Großflughafen in Berlin-Schönefeld sollen einreisende Asylsuchende zukünftig festgehalten und nach einem dort stattfindenden Asylschnellverfahren möglichst rasch außer Landes geschafft werden. Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrages ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bleibt der asylsuchenden Person nur noch drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg:
„Der Zeitdruck macht es den geflüchteten und traumatisierten Menschen faktisch unmöglich, ihre Asylgründe substantiiert vorzutragen. Aufgrund der Eile sind die Asylschnellverfahren anfällig für Fehlentscheidungen.
Wir fordern die für die Einrichtung verantwortliche Ausländerbehörde Brandenburg und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf, auf die Inbetriebnahme zu verzichten, um Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen.“
Auf den meisten deutschen Flughäfen findet das Flughafenverfahren nicht statt, so auch in Berlin-Tegel.
http://www.berlin.lsvd.de
 
01.02.2012
Unsere Fassenacht in der Glotze
Ihr versteht, Fassenacht ist in der Glotze, und zwar Tag und Nacht, den ganzen Februar durch bis Aschermittwoch. Das interessiert uns weniger.
Fassenacht ist auch für unsere lesbisch-schwule Szene ein Thema, in vielen Städten gibts Sitzungen von diversen lesbisch-schwulen Vereinen, so z.B. die Röschen-Sitzung in Köln, die die Rosa Sitzung abgelöst hat. Der WDR überträgt sie nicht mehr oder noch nicht, vielleicht gab‘s von ZuschauerInnenseite her entsprechend viel Protest, so dass die Führungselite des WDR dann wohl verkündete, das Niveau für ihren Sender sei nicht erreicht.
Und alle Sitzungen in allen Städten, so weit wir das beurteilen können, sind schon lange ausverkauft, keine Chance mehr, irgendwo reinzukommen. In unserer Szene wird unsere Fassenacht durchaus angenommen. Fassenacht ist allerdings nicht frei, nicht zensurlor, wie man annehmen sollte, es soll und muss bestimmten bürgerlichen Kreisen gefallen und darf sie vor allem nicht verärgern.
Als einzige im Fernsehen gezeigte Fassenacht leuchtet, oh Wunder, nun schon im zweiten Jahr Hessens 3. Programm mit Rosa Wölkchen, und zwar im HR am Do. dem 09.02. von 23.05 Uhr bis 0.35 Uhr, doppelt gesichert, nämlich nur ein Zusammenschnitt und zu einer Zeit, wo die Kinder längst schlafen. Die könnten ja sonst später auch lesbisch bzw. schwul werden.
Die Sitzung „Rosa Wölkchen - Gay is Scheei - weils einfach Spaß macht“ ist „traditionell - originell - homosexuell“ und es treten auf: Schmidts Tivoli (aus Hamburg) - Karamba! Die 70er-Jahre-Schlager-Revue. Olaf Henning & Band - Komm hol das Lasso raus... Bodo Bach - Ich hätt´ da gern mal ein Problem. Olga Orange - Travestie echt hessisch. Torsten Dornberger - Der singende Apfelweinwirt. GERDAS Ensemble - Der Name ist Programm. Heddemer Dreigestirn - Stimmung Pur aus Klaa Paris. Axel Heilmann - Dressman. Princess Nicole - ABBA Revival Songs. Sound for Fun GE - Sitzungskapelle. Und viele andere mehr. Die Sitzung am 23. und 24. Januar war längst ausverkauft, als wir davon erfuhren. Also, was beim Zusammenschnitt noch übrig ist, könnt Ihr dann sehen/hören.
Bemerkenswert ist noch die sogenannte alternative Fastnacht, die man noch im WDR sehen kann.
Da wäre die Stunk-Sitzung in Köln mit mehr als 20 Auftritten, die alle ausverkauft sind. Im WDR: The best of am Sa. 11.02. ab 23.30 Uhr. Am Do. 16.02. von 22.00 - 23.30 h ein Zusammenschnitt des aktuellen Programms 2012 und am Sa. ab 0.45 Uhr die lange Fassung.
Zur alternativen Fassenacht gehört auch Pink Punk Panteon, das Sitzungsduo aus Bonn, das im WDR am 16.02. ab 23.30 h zu sehen ist, aufgemotzt durch andere Gruppen, die dort auftreten. (js)