- Februar 2012
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- 29.02.2012
- Duma in St. Petersburg verabschiedet homophobes
Gesetz:
Anschlag auf die Menschenrechte
Bundeskanzlerin muss aktiv werden
- (29.02.2012) Das St. Petersburger Stadtparlament
hat heute endgültig das umstrittene Gesetz verabschiedet,
das "die Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus,
Transgenderismus und Pädophilie" unter Strafe stellt.
Unter dem Begriff "Sodomie" verstehen die Autoren männliche
Homosexualität. Die Abgeordneten der Putin-Partei Vereintes
Russland haben einstimmig dafür gestimmt. Es besteht kein
Zweifel, dass Stadtgouverneur Poltavchenko das Gesetz binnen
14 Tagen unterzeichnen wird, so dass es in Kraft treten wird.
- Das Gesetz schürt Homophobie und Vorurteile,
da es Homo- und Transsexualität in Verbindung bringt mit
Pädophilie. Es wird Intoleranz und Hass gegen Minderheiten
befördern und institutionalisieren. Russland ist Mitglied
im Europarat und somit an die "Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK) gebunden, die
die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das
Verbot der Diskriminierung postuliert.
- Nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt die
Benachteiligung von Lesben und Schwulen wegen ihrer sexuellen
Identität gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK
in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat-
und Familienlebens). Die gleichen Grundsätze gelten für
Bisexuelle und Transgender.
- Das Vorhaben widerspricht auch russischem
Recht und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Es zielt darauf ab, die stärker werdende LGBT-Bewegung in
Russland mundtot zu machen.
- Wir haben heute die Bundeskanzlerin aufgefordert,
gegenüber ihrem Amtskollegen Putin gegen das Gesetz Protest
einzulegen und es klipp und klar als das zu verurteilen, was
es ist: Ein Anschlag auf die Menschenrechte.
- Ähnliche Gesetze wurden bereits in den
Regionen Rjasan, Archangelsk und Kostroma umgesetzt. Es besteht
Anlass zu der Befürchtung, dass die Regierungspartei Vereintes
Russland ein solches Gesetz auch auf Bundesebene durchsetzen
will. Damit würde ganz offen der Menschenrechtsschutz für
LGBT in Russland praktisch abgeschafft.
- Klaus Jetz
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
- http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 28.02.2012
- Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen,
Linken und Piraten senden gemeinsamen Brief nach St. Petersburg
Solidarität mit Lesben, Schwulen,
Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) in St. Petersburg
und Russland
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg begrüßt
den Offenen Brief von Abgeordneten aus dem Berliner Abgeordnetenhaus
an die Abgeordneten des St. Petersburger Stadtparlaments ausdrücklich:
Offener Brief
Betreff: Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) in St. Petersburg und
Russland
Sehr geehrte Abgeordnete des St. Petersburger Stadtparlamentes,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir sind entsetzt und bestürzt zu gleich über Ihr Gesetzesvorhaben,
dass sich gegen die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transgender und Intersexuellen in St. Petersburg richtet. Mit
Ihrem Gesetz sollen Träger und Vereine gehindert werden,
ihre Präventions- und Aufklärungsaktivitäten vor
Ort umzusetzen. Es darf nicht sein, dass die Bürgerrechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen
praktisch außer Kraft gesetzt und mit Füßen
getreten werden.
Wir solidarisieren uns mit diesem Offenen Brief mit den Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in St.
Petersburg und ganz Russland. Ihr Gesetzesvorhaben fördert
Vorurteile und führt zur Ausgrenzung von sexuellen Minderheiten.
Dies ist kein Ausweis für eine demokratische Kultur und
tolerante Gesellschaft. Es schürt so bewusst Ängste
bis hin zu Homophobie und Hassgewalt. Dies nehmen wir mit Besorgnis
zur Kenntnis.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben
und Schwulen wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot
des Art. 14 der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten" (EMRK) in Verbindung mit Art. 8 der
EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens). Die
gleichen Grundsätze gelten für Bisexuelle und Transgender.
Nach Artikel 10 der Verfassung von Berlin gilt das Benachteiligungsverbot
auch für Menschen unterschiedlicher sexueller Identität.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 02.4.2009 die Initiative
"Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz
sexueller Vielfalt/ Aktionsplan gegen Homophobie" einstimmig
beschlossen.
Das Land Berlin bekräftigte so sein Bekenntnis zur sexuellen
Vielfalt. Der Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus sehen
sich in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie
diese Botschaft bei jeder geeigneten Gelegenheit im städtischen
bis hin zum internationalen Rahmen nachdrücklich öffentlich
vertreten. Es ist uns wichtig, die Sensibilität für
die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen zu stärken
und Opfern von Diskriminierung die Solidarität der Gesellschaft
zu vermitteln.
Seit 1991 pflegt Berlin mit Moskau eine Städtepartnerschaft.
Es wird Aufgabe des Landes Berlin sein, den Dialog über
den Umgang mit sexuellen Minderheiten in Russland zu suchen und
unsere Position deutlich machen, dass LSBTTI die gleichen Menschenrechte
haben wie alle anderen Menschen.
Wir fordern Sie dringend auf, Ihr Gesetzesvorhaben zurückzunehmen
und einen politischen und gesellschaftlichen Dialog über
die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und
Intersexuellen aufzunehmen!
Tom Schreiber (SPD-Fraktion), Stefan Evers (CDU-Fraktion), Thomas
Birk / Anja Kofbinger (Grüne-Fraktion), Dr. Klaus Lederer
(Linke-Fraktion), Philipp Magalski (Piraten-Fraktion)
LSVD Berlin- Brandenburg e.V.
http://www.berlin.lsvd.de
- 27.02.2012
- Foto für die Menschenrechte
Hassgesetz in St. Petersburg verhindern
Liebe Freundinnen und Freunde,
am Mittwoch, 29.02.2012, will das Stadtparlament von St. Petersburg
einen Gesetzentwurf in dritter und entgültiger Lesung verabschieden,
der die "Propagierung" von Homosexualität unter
Strafe stellt. Damit werden die Bürgerechte von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen
(LGBTTI) außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus wird
jedes Eintreten für Toleranz und Gleichberechtigung, jedes
offene Auftreten von Lesben und Schwulen verboten und strafbar.
- Russland ist Mitglied im Europarat und somit
an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden, die
die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sowie
das Verbot der Diskriminierung garantiert. Hamburg, als Partnerstadt
von St. Petersburg, hat bereits in einem interfraktionellen Beschluss
tiefe Besorgnis über diese aktuelle Entwicklung zum Ausdruck
gebracht.
- Wir bitten alle um Unterstützung, um
dieser Verletzung der Menschenrechte in St. Petersburg entgegen
zu treten. Setzen Sie mit uns vor dem Brandenburger Tor ein Zeichen!
Wir wollen in großen Buchstaben die Botschaft "LGBTTI-Rights
are Human Rights! In Russia too!" aus Berlin an das Parlament
von St. Petersburg senden. Plakate mit den Buchstaben halten
wir bereit.
- Schenken Sie uns am Dienstag, den 28.02.2012
von 12:30-13:30 Uhr am Brandenburger Tor Ihre Anwesenheit und
demonstrieren Sie mit uns für die Einhaltung und Gewährung
der Menschenrechte für LGBTTI auch in Russland. Die öffentlichkeitswirksame
Aktion findet pünktlich um 13 Uhr statt. Ähnliche Aktionen
werden an diesem Tag weltweit in verschiedenen Städten stattfinden.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung, Vielen Dank!
Vorstand Berliner CSD e.V ; Vorstand Hirschfeld-Eddy-Stiftung;
Vorstand Quarteera e.V.
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 22.02.2012
- Hirschfeld-Eddy-Stiftung unterstützt
Freedom and Roam Uganda (Farug)
Hate No More Kampagne gegen
- homophobe Gewalt und Gesetzgebung
Uganda beherrscht regelmäßig die Schlagzeilen mit
traurigen Neuigkeiten über staatlich geförderte und
gesellschaftlich grassierende Homo- und Transphobie. Mutige Aktivistinnen
und Aktivisten gehen jeden Tag ein lebensgefährliches Risiko
ein und verteidigen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und
Transgender. Dazu gehören auch die Frauen und Transgender
von Freedom and Roam Uganda (Farug), die nun von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
finanziell unterstützt werden.
Farug wurde 2003 von Kasha Jacqueline Nabagesera gegründet.
Die Menschenrechtsverteidigerin erhebt im ugandischen Fernsehen
oder Radio ihre Stimme, um der alltäglichen Hassgewalt etwas
entgegenzusetzen. Nach der berüchtigten Hang-them-Kampagne
der ugandischen Zeitschrift Rolling Stone musste auch sie fliehen.
Bald kehrte sie zurück, um den Kampf wieder aufzunehmen.
Zusammen mit David Kato von Sexual Minorities Uganda (SMUG) verklagte
sie die Zeitschrift und gewann den Unterlassungsprozess. Kato
hat sein Engagement mit dem Leben bezahlt.
Trotz aller Gefahren geben Nabagesera und FARUG nicht auf. Seit
Herbst 2011 läuft ihre Hate No More Kampagne.
Dieser Kampf verdient unsere Unterstützung. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung
unterstützt die Arbeit mit 2.000 Euro.
Wir sammeln auch weiterhin Spendengelder für unsere Freundinnen
und Freunde in Uganda:
Spendenkonto:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Konto 50 100 00
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 370 205 00 / BFSWDE33XXX
IBAN: DE64370205000005010000
Stichwort: Uganda
Mehr Informationen unter:
http://farug.blogspot.com/
http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/PrixMartinEnnals.aspx
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- 16.02.2012
- Lesben- und Schwulenverband solidarisiert
sich mit Sehitlik-Moschee
Gemeinsames Zeichen gegen rassistische
Bedrohung durch Teilnahme am Freitagsgebet
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) unterstützt
die Solidarisierungsaktion des Berliner Senats mit der Sehitlik-Moschee.
- So wie Senatorin Dilek Kolat, Staatssekretär
André Schmitz, Staatssekretär Farhad Dilmaghani und
Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening werden auch
Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes am 17. Februar 2012
am Freitagsgebet in der Neuköllner Sehitlik-Moschee teilnehmen.
- Damit reagiert der LSVD Berlin-Brandenburg
auf eine erneute Bedrohung der Neuköllner Moschee, die in
den vergangenen Jahren bereits mehrfach Angriffsziel war. Ein
Unbekannter hat einen Drohbrief mit volksverhetzenden Parolen
an die Neuköllner Sehitlik-Gemeinde geschickt und deren
Mitglieder Gewalt angedroht.
Hierzu erklärt Bodo Mende, Mitglied des Vorstandes des Lesben-
und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Ein sichtbares Zeichen gegen volksverhetzende rassistische
Parolen halten wir für dringend geboten. Berliner Nicht-Muslime
sind aufgerufen, sich mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern
muslimischen Glaubens zu solidarisieren. Gewalt, Bedrohungen
und Hetze dürfen nicht hingenommen werden. In Berlin muss
Jeder nach seiner Facon glücklich werden können.
- Hinweise für die Presse:
Der Besuch der Sehitlik-Moschee beginnt um 12 Uhr. Für Fotomedien
gelten für den Besuch der Moschee während des Freitagsgebets
Einschränkungen. Bitte beachten Sie die Hinweise durch die
Gemeinde vor Ort.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 14.02.2012
- Elmar Kraushaar über den homosexuellen
Mann,
- eine unregelmäßig erscheinende
Kolumne in der taz von ihm.
- http://www.taz.de/Die-Wahrheit/!87640/
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- 12.02.2012
- Demonstration vor der russischen Botschaft
in Berlin
Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg ist Anschlag auf
die Menschenrechte
- Die russischsprachige LGBT-Vereinigung Deutschlands
"QUartEERa" (Berlin), das lesbisch-schwule Menschenrechtsfilmfestival
Side by Side (St. Petersburg), "Rainbow Association"(Moskau),
die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) rufen auf zur Demonstration vor der russischen Botschaft
in Berlin.
- Termin: Mittwoch, 15.02.2012, 17.00 Uhr
Ort: vor der russischen Botschaft, Unter den Linden 63-65, Berlin.
- Am Mittwoch will das St. Petersburger Stadtparlament
endgültig einen Gesetzentwurf verabschieden, der die "Propagierung"
von Homosexualität unter Strafe stellt. Damit würden
die Bürgerrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender
praktisch außer Kraft gesetzt. Jedes Eintreten für
Toleranz und Gleichberechtigung, jedes offene Auftreten von Lesben
und Schwulen wären damit verboten.
- Der Gesetzentwurf wurde von der Regierungspartei
Vereintes Russland eingebracht, der Partei von Präsident
Dmitri Medwedew und Ministerpräsident Wladimir Putin. In
erster und zweiter Lesung stimmte die Mehrheit der Abgeordneten
trotz nationaler und internationaler Proteste dem Gesetzentwurf
bereits zu. Als Begründung für das antidemokratische
Zensur- und Knebelgesetz wird der Schutz von Minderjährigen
vorgeschoben.
- Wir protestieren gegen diese menschenrechtswidrige
und menschenverachtende Politik. Das Gesetz schürt Homophobie
und Vorurteile und ist ein Anschlag auf die Menschenrechte. Es
richtet sich gegen die Arbeit von Bürgerrechtsorganisationen
und zielt darauf ab, die stärker werdende Bürgerrechtsbewegung
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Russland
mundtot zu machen.
- Das Vorhaben widerspricht russischem Recht
und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ähnliche
Gesetze wurden bereits in den Regionen Rjasan und Archangelsk
umgesetzt. Es besteht Anlass zu der Befürchtung, dass die
Regierungspartei Vereintes Russland ein solches Gesetz auch auf
Bundesebene durchsetzen will. Damit würde ganz offen der
Menschenrechtsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgender in Russland praktisch abgeschafft.
- Russland ist Mitglied im Europarat und somit
an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gebunden,
die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie
das Verbot der Diskriminierung garantiert.
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 12.02.2012
- Sex lass nach!
Dazu meint Peter Thommen aus Basel: Denn wenn es um Sex mit Teenagern
geht, kennt die US-Justiz kein Pardon. Dabei spielt es keine
Rolle, wie gross der Altersunterschied zwischen dem Paar ist:
Unterliegt man dem Schutzalter was von Bundesstaat zu
Bundesstaat verschieden geregelt wird ist sogar der Sex
zwischen Gleichaltrigen verboten. Wie weit dieses Verbot gehen
kann, musste Ken Thornsberry (mittlerweile 26 Jahre alt) aus
Royal Oak, Michigan, am eigenen Leib erfahren. Seine Geschichte
ist dermaßen absurd, dass sie kürzlich sogar dem Nachrichtenmagazin
«Newsweek» eine mehrseitige Reportage wert war.
- http://blog.bazonline.ch/mamablog/index.php/21998/sex-lass-nach/
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- 11.02.2012
- Dokumentation und Expertise zur Rehabilitierung
homosexueller Männer erschienen
Der neue Berliner Senat setzt sich für die Rehabilitierung
der nach 1945 in beiden deutschen Staaten verurteilten Homosexuellen
ein. Dazu veröffentlicht die Landesantidiskriminierungsstelle
der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
eine von ihr in Auftrag gegebene Expertise sowie eine Dokumentation.
Es geht darin um Zeitzeugnisse, historische Bestandsaufnahmen
und Analysen sowie verfassungsrechtliche Fragen zur Rehabilitierung
und Entschädigung.
In den 1950er und 1960er Jahren wurden in der Bundesrepublik
Deutschland ca. 50.000 schwule Männer nach dem § 175
wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie
mussten Gefängnis- und Zuchthausstrafen verbüßen,
nicht selten wurde ihre bürgerliche Existenz zerstört.
Razzien und Denunziationen waren an der Tagesordnung.
Dazu die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek
Kolat: Der von den Nationalsozialisten verschärfte
§ 175 Strafgesetzbuch wurde in der frühen Bundesrepublik
weiter angewendet. Schon eine erotisch gefärbte Annäherung
konnte zu einem Strafverfahren führen. Der Paragraf 175
bedrohte schwule Männer im Kern ihrer Persönlichkeit,
der sexuellen Identität. Er zerstörte Existenzen und
trieb nicht wenige in den Suizid. Es ist ein dunkles Kapitel
deutscher Geschichte, dass die Betroffenen bis heute nicht rehabilitiert
wurden.
Das Land Berlin ergreift deshalb die Initiative, um dieses Unrecht,
das fundamentale Menschenrechte verletzte, wieder gut zu machen.
Mit dieser Broschüre möchte ich zur öffentlichen
Thematisierung der Leidensgeschichte schwuler Männer in
beiden deutschen Staaten beitragen, Informationen und sachliche
Argumente für die längst überfällige Wiedergutmachung
liefern. Politische Schritte zur Rehabilitierung sollen zügig
folgen.
Die 120-seitige Broschüre § 175 StGB. Rehabilitierung
der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer und
die Expertise Strafrechtliche Verfolgung homosexueller
Handlungen in Deutschland nach 1945 von Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim
Mengel finden Sie im Internet http://www.berlin.de/lb/ads/gglw/publikationen.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin
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- 10.02.2012
- Wie ist die Lage?
- Die Diskriminierung der Schwulen und Lesben
"vergrößert" sich nicht, aber der Widerstand
hat zugenommen. Dabei geht es um die religiös motivierten
Vorstellungen vom "Arschficken" und um die unangenehme
Realität von schwul orientierten Kindern und Jugendlichen
- die "verführt" werden. Lies die interessante
sozio-globale Übersicht in der Süddeutschen Zeitung!
- <http://www.sueddeutsche.de/politik/hass-auf-homosexuelle-gefaehrliche-reinheitsphantasien-1.1280363>
- Peter Thommen, Schwulenaktivist, 62, Basel
- ARCADOS Buchladen und Versand - Gästebuch
- Es gibt auch gute Bücher für Dich selber, die nicht
zuvorderst angeboten werden!
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- 08.02.2012
- Homophobes Gesetzesvorhaben in St. Petersburg:
Anschlag auf die Menschenrechte
(08.02.2012) Heute hat das St. Petersburger
Stadtparlament in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet,
der "die Propagierung von Sodomie, Lesbianismus, Bisexualismus,
Transgenderismus und Pädophilie" unter Strafe stellt.
Es gehe um den Schutz von Minderjährigen.
- Der Gesetzentwurf wurde von der Partei Vereintes
Russland eingebracht. Unter dem Begriff "Sodomie" verstehen
die Autoren männliche Homosexualität.
Wir haben umgehend das Auswärtige Amt und das deutsche Generalkonsulat
in St. Petersburg gebeten, gegenüber den russischen Behörden
auf Einhaltung bestehender Verträge zu pochen und gegen
das homophobe Vorhaben Protest einzulegen.
Durch die Verbindung von Homo- und Transsexualität mit Pädophilie
schüren die Parlamentarier Homophobie und Vorurteile. Das
Gesetz ist ein Anschlag auf die Menschenrechte. Ein solches Gesetz
würde Intoleranz und Hass gegen Minderheiten befördern
und institutionalisieren. Russland ist Mitglied im Europarat
und somit an die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten" (EMRK) gebunden, die die Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot der Diskriminierung
postuliert.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte verstößt die Benachteiligung von Lesben
und Schwule wegen ihrer sexuellen Identität gegen das Diskriminierungsverbot
des Art. 14 EMRK in Verbindung mit Art. 8 der EMRK (Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens). Die gleichen Grundsätze
gelten für Bisexuelle und Transgender.
Das Vorhaben widerspricht auch russischem Recht und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte. Es zielt darauf ab, die stärker
werdende LGBT-Bewegung in Russland mundtot zu machen. Unsere
Freundinnen und Freunde in St. Petersburg geben die Hoffnung
nicht auf und kämpfen weiterhin für ihre Rechte und
gegen staatlich geförderte Homo- und Transphobie. Sie hoffen,
auch mit internationaler Unterstützung, das Gesetzesvorhaben
noch verhindern zu können.
Wir rufen zu reger Beteiligung an der von Coming out St. Petersburg
initiierten Telefonaktion auf: http://www.allout.org/en/actions/russia_call
Ähnliche Gesetze wurden bereits in den Regionen Rjasan und
Archangelsk umgesetzt. Es besteht Anlass zu der Befürchtung,
dass die Regierungspartei Vereintes Russland ein solches Gesetz
auch auf Bundesebene durchsetzen will. Damit würde ganz
offen der Menschenrechtsschutz für LGBT in Russland praktisch
abgeschafft.
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 02.02.2012
Lesben- und Schwulenverband gegen Bau von Gewahrsamseinrichtung
auf Hauptstadtflughafen
Asylschnellverfahren gehört
abgeschafft
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) wendet
sich gegen den Bau und die Inbetriebnahme einer sog. Gewahrsamseinrichtung
zur Durchführung von Asylschnellverfahren auf dem Gelände
des Flughafens BER Willy Brandt. Der LSVD Berlin-Brandenburg
unterstützt damit eine vom Flüchtlingsrat Berlin und
Flüchtlingsrat Brandenburg, vom Erzbistum Berlin und der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
und vielen weiteren Organisationen veröffentlichte Stellungnahme.
Durch Bau einer Gewahrsamseinrichtung auf dem neuen
Großflughafen in Berlin-Schönefeld sollen einreisende
Asylsuchende zukünftig festgehalten und nach einem dort
stattfindenden Asylschnellverfahren möglichst rasch außer
Landes geschafft werden. Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung
des Asylantrages ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag
als offensichtlich unbegründet abgelehnt oder
die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als offensichtlich
unbegründet bleibt der asylsuchenden Person nur noch
drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie
einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Vorstandsmitglied des
LSVD Berlin-Brandenburg:
Der Zeitdruck macht es den geflüchteten und traumatisierten
Menschen faktisch unmöglich, ihre Asylgründe substantiiert
vorzutragen. Aufgrund der Eile sind die Asylschnellverfahren
anfällig für Fehlentscheidungen.
Wir fordern die für die Einrichtung verantwortliche Ausländerbehörde
Brandenburg und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
auf, auf die Inbetriebnahme zu verzichten, um Asylsuchenden ein
reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen.
Auf den meisten deutschen Flughäfen findet das Flughafenverfahren
nicht statt, so auch in Berlin-Tegel.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 01.02.2012
- Unsere Fassenacht in der Glotze
Ihr versteht, Fassenacht ist in der Glotze, und zwar Tag und
Nacht, den ganzen Februar durch bis Aschermittwoch. Das interessiert
uns weniger.
Fassenacht ist auch für unsere lesbisch-schwule Szene ein
Thema, in vielen Städten gibts Sitzungen von diversen lesbisch-schwulen
Vereinen, so z.B. die Röschen-Sitzung in Köln,
die die Rosa Sitzung abgelöst hat. Der WDR überträgt
sie nicht mehr oder noch nicht, vielleicht gabs von ZuschauerInnenseite
her entsprechend viel Protest, so dass die Führungselite
des WDR dann wohl verkündete, das Niveau für ihren
Sender sei nicht erreicht.
Und alle Sitzungen in allen Städten, so weit wir das beurteilen
können, sind schon lange ausverkauft, keine Chance mehr,
irgendwo reinzukommen. In unserer Szene wird unsere Fassenacht
durchaus angenommen. Fassenacht ist allerdings nicht frei, nicht
zensurlor, wie man annehmen sollte, es soll und muss bestimmten
bürgerlichen Kreisen gefallen und darf sie vor allem nicht
verärgern.
Als einzige im Fernsehen gezeigte Fassenacht leuchtet, oh Wunder,
nun schon im zweiten Jahr Hessens 3. Programm mit Rosa
Wölkchen, und zwar im HR am Do. dem 09.02.
von 23.05 Uhr bis 0.35 Uhr, doppelt gesichert, nämlich
nur ein Zusammenschnitt und zu einer Zeit, wo die Kinder längst
schlafen. Die könnten ja sonst später auch lesbisch
bzw. schwul werden.
Die Sitzung Rosa Wölkchen - Gay is Scheei - weils
einfach Spaß macht ist traditionell
- originell - homosexuell und es treten auf: Schmidts
Tivoli (aus Hamburg) - Karamba! Die 70er-Jahre-Schlager-Revue.
Olaf Henning & Band - Komm hol das Lasso raus... Bodo
Bach - Ich hätt´ da gern mal ein Problem. Olga
Orange - Travestie echt hessisch. Torsten Dornberger -
Der singende Apfelweinwirt. GERDAS Ensemble - Der Name
ist Programm. Heddemer Dreigestirn - Stimmung Pur aus
Klaa Paris. Axel Heilmann - Dressman. Princess Nicole
- ABBA Revival Songs. Sound for Fun GE - Sitzungskapelle. Und
viele andere mehr. Die Sitzung am 23. und 24. Januar war längst
ausverkauft, als wir davon erfuhren. Also, was beim Zusammenschnitt
noch übrig ist, könnt Ihr dann sehen/hören.
Bemerkenswert ist noch die sogenannte alternative Fastnacht,
die man noch im WDR sehen kann.
Da wäre die Stunk-Sitzung in Köln mit mehr als
20 Auftritten, die alle ausverkauft sind. Im WDR: The best
of am Sa. 11.02. ab 23.30 Uhr. Am Do. 16.02. von 22.00
- 23.30 h ein Zusammenschnitt des aktuellen Programms 2012
und am Sa. ab 0.45 Uhr die lange Fassung.
Zur alternativen Fassenacht gehört auch Pink Punk Panteon,
das Sitzungsduo aus Bonn, das im WDR am 16.02. ab 23.30 h
zu sehen ist, aufgemotzt durch andere Gruppen, die dort auftreten.
(js)