Nachrichten (überwiegend Inlands-Nachrichten) und Pressemeldungen im Februar 2014
 
28.02.2014
Verantwortung, die Verfolgten zu schützenKategorie:
Homosexuelle in Uganda brauchen jetzt noch mehr Unterstützung

Präsident Museveni hat das Anti-Homosexualitätsgesetz für Uganda unterzeichnet. Er machte das öffentlich, um allen zu zeigen, wo er steht: Er steht für die, die Homosexuellen die Rechte absprechen, sie verfolgen, ihnen den Schutz verweigern. Die Aktion hatte unmittelbare Konsequenzen. Boulevardblätter wie Red Pepper schossen sofort los: Auf dem Titelblatt wurden angeblich homosexuelle Menschen wie Verbrecher gezeigt, die nächste Ausgabe veröffentlichte eine Liste der 200 „top“ Homosexuellen und dann wieder heißt es, die Homosexuellen seien bereit, das Gesetz mit Blut zu tränken. Jeden Tag kommen neue Berichte von Toten, Verletzen und Menschen in Angst.
Das Perfide an dem Gesetz ist, dass sich danach auch alle die strafbar machen, die Homosexuellen helfen oder sie nicht anzeigen. Angehörige, Freundinnen und Freunde, Ärzte oder auch Vermieter werden so gezwungen, sich an der Verfolgung zu beteiligen. Dabei ist das Gesetz formal gesehen noch nicht einmal gültig. Der unterschriebene Text enthält kein Datum des Inkrafttretens, das müsste noch nachgeholt werden. Aber um rechtstaatliche Fragen geht es dabei ja auch gar nicht. Hier wird mit Homophobie Politik gemacht. Es geht um die Popularität der Machthaber wie etwa Yoweri Kaguta Museveni und nicht um das Land. So schreibt unsere Partnerorganisation FARUG (Freedom and Roam Uganda): Das Gesetz macht Homosexuelle zu Opfern politischer Ambitionen, es werde keines der großen politischen Probleme des Landes lösen: fehlende Medikamente, ein unzureichendes Bildungssystem und grassierende Korruption.
Direkt vor Ort helfen: Ganz wichtig ist jetzt die direkte und unbürokratische Hilfe für Lesben, Schwule und Transgender vor Ort: Die internationale LGBT– Community muss die finanzielle und organisatorische Solidarität weiter führen. Menschen müssen in Sicherheit gebracht werden, Rechtsanwälte müssen bezahlt und neue Wohnungen gesucht werden. Wir haben deshalb sofort einen Spendenaufruf gestartet.
Direkte Hilfe für die Verfolgten bedeutet auch, dass die asylrechtlichen Regelungen offener und unbürokratischer gestaltet werden. Lesben und Schwule aus Uganda haben einen Hilferuf an die Welt gerichtet. Deutschland sollte großzügige Aufnahmeregelungen schaffen.
Gelder klug umleiten: Aber auch das Bundesministerium für Zusammenarbeit (BMZ) ist gefordert.
„Deutschland ist unter den zehn wichtigsten Gebern Ugandas“ heißt es auf der Webseite des BMZ. Als allgemeine Schwerpunkte werden Wasser– und Sanitärversorgung, erneuerbare Energien, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Good Governance und Korruptionsbekämpfung sowie die Wahrung der Menschenrechte genannt. Die Bundesregierung hat also auch eine entsprechend große Verantwortung: Sie muss alle diplomatischen Mittel und alle Kanäle nutzen, um die Regierung in Uganda zum Umdenken zu bewegen und die Situation nicht zu verschärfen. Das heißt vor allem: Die Gelder an die richtigen Stellen leiten. Zivilgesellschaftliche und soziale Organisationen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte müssen weitergeführt werden. Falsch ist es hingegen, mit Institutionen zu kooperieren, die die Bürger nicht schützen. Und das ist vor allem die Regierung. Sie darf keine Budgethilfe bekommen. Auch sollte Bundesaußenminister Steinmeier den ugandischen Botschafter einbestellen und die deutsche Haltung persönlich unterstreichen.
In der Verantwortung stehen aber auch andere Organisationen, Unternehmen und Stiftungen, die in Uganda arbeiten. Das sind beispielsweise Brot für die Welt, Misereor und auch die politischen Stiftungen wie etwa die Konrad-Adenauer-Stiftung. Sie alle sind aufgefordert, die Projekte und Maßnahmen, die sie in Uganda durchgeführen, so zu gestalten, dass sie Lesben, Schwulen und Transgender Schutz gewähren. Das betrifft ganz besonders die christlichen Organisationen. Denn das Anti-Homosexualitätsgesetz ist ein Ergebnis christlich-fundamentalistischer Einmischung.
Übrigens: Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die den Großteil der entwicklungspolitischen Arbeit aus Deutschland betreut, hat ein neues Projekt eingerichtet: Gesucht wird eine Leitung für das Projekt „Stärkung der Menschenrechte in Uganda“. Kein leichter Job. Aber wichtig.
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
 
21.02.2014
Verfolgerstaaten rüsten auf
Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen
Trotz internationaler Proteste hat der ugandische Präsident Museveni das Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet. Es ist nun nach jahrelangem Hin und Her in Kraft getreten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben-und Schwulenverbandes (LSVD):
Mit großer Bestürzung lesen wir die Berichte über die Verschärfung der staatlichen Verfolgung von Homosexuellen und Transgender in Uganda. Das Gesetz verletzt elementare Menschenrechte, die Verabschiedung ist ein Angriff auf die Würde aller Menschen. Nach Nigeria hat sich nun ein weiterer
Staat zur massiven strafrechtlichen Aufrüstung und für systematische Menschenrechtsverletzungen entschieden.
Jahrelang hat eine Koalition aus über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Uganda gegen den Gesetzentwurf gekämpft. Die Aktivistinnen und Aktivisten sind in höchster Lebensgefahr. Schon beginnen die ersten Medien mit Aufrufen zu Hass und Gewalt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um die Regierung in Uganda zu Milde zu bewegen. In der Verantwortung stehen auch alle anderen Organisationen, Unternehmen und Stiftungen, die in Uganda arbeiten. Insbesondere die kirchlichen Gruppen und Träger der Entwicklungszusammenarbeit sind gefordert, ihre Angebote für die Zivilgesellschaft so zu gestalten, dass sie Lesben, Schwulen und Transgender
Schutz gewähren. Deutschland muss Hilfeleistungen auf allen Ebenen bieten.
Das neue Anti-Homosexualitätsgesetz erweitert die schon bestehende Kriminalisierung von Homosexuellen und Transgender. Menschen, die ein zweites Mal ergriffen werden, drohen lebenslange Haftstrafen. Zudem werden
Angehörige, Freundinnen, Ärzte und Lehrer gezwungen, sich an der Verfolgung zu beteiligen.
Das Gesetz hat dramatische Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft, die Gesundheitsarbeit und das Leben von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sowie deren Angehörigen. Sie brauchen unsere Unterstützung:
Spenden Sie!
Spendenaufruf der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
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LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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21.02.2014
Bundesverfassungsgericht lässt Entscheidung zur Adoption aus formalen Gründen offen
Gleiche verfassungsrechtliche Sachverhalte wie bei Sukzessivadoption
Das Bundesverfassungsgericht hat heute bekanntgegeben, dass es die Richtervorlage des Amtsgerichts Schöneberg bezüglich des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner (1BvL 2/13 sowie 1 BvL 3/13) aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung annimmt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen vorerst keine Entscheidung über das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner treffen wird. Erfreulich sind aber die klaren Worte in der Sache, die das Gericht bezüglich der rechtlichen Situation gefunden hat. Es sagt deutlich, dass die Frage der gemeinschaftlichen Adoption „ähnliche oder sogar identische verfassungsrechtliche“ Sachverhalte wie die Entscheidung zur Sukzessivadoption betrifft. In der Entscheidung von 2013 hatte das Gericht das Verbot der Sukzessivadoption außer Kraft gesetzt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert.
Bundestag und Bundesregierung können sich nicht hinter der formalen Zurückweisung verstecken. Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass für die verfassungsrechtliche Frage der gemeinschaftlichen Adoption die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Sukzessivadoption. Das heißt: Keine Diskriminierung. Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Adoptionsrecht endlich entsprechend zu reformieren.
Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch Lebenspartner hat praktisch keine Bedeutung mehr, weil Lebenspartner es dadurch umgehen können, dass sie ein Kind nacheinander adoptieren. Das ist sogar in ein und demselben Termin möglich. Der Familienrichter kann zunächst die Annahme des Kindes durch einen der Lebenspartner beschließen und den Beschluss diesem Lebenspartner sofort aushändigen. Damit ist der Beschluss wirksam und sofort rechtskräftig (§ 197 FamFG i.V.m. § 15 Abs. 2 FamFG und § 173 ZPO). Deshalb kann der Familienrichter sofort danach den Beschluss über die Annahme des Kindes durch den anderen Lebenspartner fassen und dem anderen Lebenspartner aushändigen. Damit ist die Adoption des Kindes durch die beiden Lebenspartner vollzogen.
Die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption wäre deshalb auch eine Verfahrensvereinfachung und würde die Belastung der Familiengerichte verringern.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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21.02.2014
Gedenktafel für Opfer des Nationalsozialismus beschädigt
Lesben- und Schwulenverband erstattet Anzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Sachbeschädigung
Die Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus am U-Bahnhof Nollendorfplatz wurde beschädigt. Auf der Tafel finden sich Beschimpfungen wie „Arschlöcher“ und „Verbrecher“. Zudem werden die homosexuellen Opfer als „Nationalsozialisten“ diffamiert. Der Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD), Jörg Steinert, hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und wegen Sachbeschädigung gestellt. Zudem hat der LSVD das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und die Berliner Verkehrsbetriebe in Kenntnis gesetzt, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann. Zeitgleich wurde im Bezirksamt festgestellt, dass fünf Ausstellungstafeln der schwul-lesbischen Ausstellung im Schöneberger Rathaus zu „Karl Heinrich Ulrichs“ (von Gerhard Hoffmann) entwendet und in Müllcontainer geworfen wurden.
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Lokale Berlins geschlossen. Die vollständige Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden aufgelöst, verboten, zerschlagen und zerstört. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Strafrechtsparagrafen 175 und 175a verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 5.000 Männer überlebten diese Qualen nicht.
LSVD Berlin-Brandenburg
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13.02.2014
Lesben- und Schwulenverband fordert Krisenwohnplätze für homosexuelle Opfer von Gewalt und Zwangsheirat
Anhörung zum Aktionsplan gegen Homophobie im Berliner Abgeordnetenhaus
Bei der heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Fortführung und Weiterentwicklung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ fordert der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) Krisenwohnplätze für Opfer von Gewalt und Zwangsheirat. Der Lesben- und Schwulenverband wird bei der Anhörung von So-Rim Jung – Leiterin des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) – vertreten.
In Berlin herrscht ein Notstand bei der Unterbringung erwachsener schwuler, bisexueller und transgeschlechtlicher Männer, die sich in Lebensgefahr befinden, Gewalt erleiden oder von Zwangsverheiratung bedroht sind. Manche Gewaltopfer gehen aus Verzweiflung heterosexuelle Scheinehen ein. Dies erscheint ihnen die vermeintlich einzige Option zu sein, Leib und Leben zu sichern, da sie von staatlicher Seite nicht ausreichend geschützt werden. Seit mehreren Jahren weist das Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule des LSVD auf diesen Missstand hin. Der Staat muss seiner Fürsorgepflicht diesbezüglich endlich nachkommen. Die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ sollte dafür genutzt werden, um Menschen in Notsituationen gerecht zu werden.
In der Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes wird zudem für eine stärkere Akzeptanzförderung im Bereich Sport sowie die Unterstützung von Regenbogenfamilien gefordert. Der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen befasst sich mit einem ressortübergreifenden Antrag der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion. Im Bildungsausschuss wurde der Antrag im Juni 2013 ohne Anhörung abgelehnt. Zugleich sind ein Antrag der Fraktion Bündnis90 Die Grünen sowie ein dazugehöriger Änderungsantrag anhängig.
LSVD Berlin-Brandenburg
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06.02.2014
Deutsche Bischofskonferenz muss Stellung beziehen
Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender in Nigeria
Der Vorsitzende der nigerianische Bischofskonferenz Ignatius Kaigama hat die Verschärfung des nigerianischen Antihomosexualitätsgesetzes als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. In seinem Brief an den nigerianischen Präsidenten behauptet er, das Gesetz schütze die Würde des Menschen und die Heiligkeit der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Die Äußerungen des Vorsitzenden der nigerianische Bischofskonferenz Ignatius Kaigama sind ein Beitrag zu Mord und Totschlag. Sie unterstützen das Klima von Hass und Gewalt gegen Homo- und Transsexuelle in Nigeria. Das darf nicht unwidersprochen bleiben. Hier sind die Verantwortlichen der katholischen Kirche auch in Deutschland gefragt.
Wir fordern die Deutsche Bischofskonferenz und ihre in Nigeria tätigen Hilfswerke auf, die unglaublichen Vorgänge in Nigeria klar zu verurteilen. Alle Menschen haben unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität das Recht auf Leben, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Nur die Beachtung der Menschenrechte schützt die Würde des Menschen."
Der LSVD hat sich mit einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Robert Zollitsch gewandt, ihn zur Stellungnahme aufgefordert und um ein Gespräch gebeten.
Seit der Unterzeichnung des Gesetzes durch den nigerianischen Präsidenten Goodluck Jonathan gibt es regelrechte Hexenjagden auf Lesben, Schwule und Transgender. Unsere Partnerorganisationen berichten, dass die Polizei in den letzten Tagen rund 100 Homosexuelle verhaftete und folterte, Menschen gingen im Mob auf andere los, weil sie sie für homosexuell hielten.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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06.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf folgenden Termin aufmerksam machen und würden uns freuen, wenn Sie daran teilnehmen könnten:
Kundgebung und Schweigeminute zur Eröffnung der olympischen Winterspiele in Sotschi
Freitag, 07.02.2014, 16.30 Uhr Brandenburger Tor, Pariser Platz, 10117 Berlin sowie
Schweigeminute um 17.14 vor der Russischen Botschaft
Anlässlich der Eröffnung der Olympischen Winterspiele in Sotschi am Freitag, 07.02.2014 um 17.14 Uhr MEZ rufen die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der LSVD im Rahmen der Kampagne „Gay Folks Movement“ zu einer weltweiten Schweigeminute vor russischen Botschaften und Konsulaten auf. Damit soll an die desolate Menschenrechtslage im Gastland, insbesondere die staatliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Inter* erinnert werden.
Geplanter Ablauf:
16.30 Uhr
Eröffnung Helmut Metzner, Hirschfeld-Eddy-Stiftung
16.35 Uhr
Reden
· Dr. Jan-Marco Luczak, MdB (CDU)
· Mechthild Rawert, MdB (SPD)
· Harald Petzold, MdB (Die Linke)
· Volker Beck, MdB (Bündnis 90 / Die Grünen)
· Michael Kauch, Bundesvorsitzender der Liberalen Lesben und Schwulen (FDP)
· Ali Utlu, Bundesthemenbeauftragter LGBTI (Queer) (PIRATEN)
· Konstantin Sherstyuk, Quarteera e.V.
17.05 Uhr
Spaziergang zur Russischen Botschaft, Unter den Linden 63, 10117 Berlin
17.14 Uhr
Schweigeminute vor der Russischen Botschaft
Helmut Metzner, Hasso Müller-Kittnau und Tobias Zimmermann, vom LSVD- Bundesvorstand stehen für Interviews zur Verfügung.
https://www.gayfolksmovement.org
 
 
06.02.2014
Vielfalt und Sport gehören zueinander
Zu den bevorstehenden Olympischen Spielen in Sotschi 2014 und der Besorgnis erregenden Menschenrechtssituation in Russland erklären der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar, und seine Stellvertreterin und Fachsprecherin für Sport, Martina Wilczynski:
Mit gemischten Gefühlen sehen wir den Olympischen Spielen in Sotschi entgegen. Wir freuen uns einerseits mit den Sportlerinnen und Sportlern, die ihre Leistung in dem bedeutendsten internationalen Wettbewerb unter Beweis können. Ein Wettbewerb, auf den sie sich jahrelang vorbereitet haben. Andererseits sehen wir die unverhohlene Diskriminierung von Lebensformen unter Präsident Wladimir Putin. Wir sind besorgt um den wahren Gedanken der Olympischen Spiele. Die Kriminalisierung von Homosexualität in Russland desavouiert faire und die Menschen verbindende Spiele. Dabei können sich die Funktionäre des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), aber auch des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nicht aus Ihrer Verantwortung stehlen. Die Wahrung der Olympischen Carta gebietet auch, sich offen und klar für lesbische und schwule Sportlerinnen, Sportler, Funktionäre, Besucher und Mitarbeiter in Sotschi einzusetzen. Bislang üben sich beide Organisationen in vornehmer
Zurückhaltung – das ist ein falsches Signal.
Einen generellen Boykott halten wir für den falschen Weg. Umso mehr begrüßen wir es, dass eine Reihe von Politikern aus der EU und Deutschland den Spielen wegen der diskriminierenden Situation in Russland fernbleiben. Dennoch ist das alleine nicht das geeignete Mittel. Wir müssen die NGOs vor Ort unterstützen, um die Situation in Russland zu verändern. Dazu können auch die Spiele genutzt werden, um den notwendigen Dialog anzustoßen. Hier sind das IOC, die Vertreter der Nationen aber auch Russlands gefragt, diesen Dialog zu beginnen und für eine Veränderung von innen zu sorgen. Wir Schwusos und unsere internationalen Partnerorganisationen werden diesen Prozess national und international begleiten und unterstützen.
Den Olympischen Spielen im russischen Sotschi wünschen wir einen sportlichen, fairen und dem Sinn der Völkerverbindung und Toleranz entsprechenden Verlauf. Vielfalt und Sport sind Begriffe, die zueinander gehören und gelebt werden müssen!
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
http://www.spd.de
 
 
06.02.2014
Pressemitteilung
Senator Henkel und Staatssekretär Statzkowski reisen mit Regenbogenschal zu den Olympischen Winterspielen
Berliner Delegation will Homophobie bei Treffen mit Bürgermeister von Sotschi thematisieren
Der Berliner Senator für Inneres und Sport, Frank Henkel, und Sportstaatssekretär Andreas Statzkowski reisen mit zwei Regenbogenschals zu den Olympischen Winterspielen nach Sotschi. Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD), übergab am Mittwochabend Andreas Statzkowski das Symbol der Homosexuellenbewegung. Der Staatssekretär kündigte dabei an, dass die Schals bei dem offiziellen Treffen mit dem Bürgermeister von Sotschi getragen werden. Homophobie soll in diesem Rahmen thematisiert werden.
„Die Lebenssituation von Homosexuellen in Russland hat sich in den vergangenen Monaten dramatisch verschlimmert. Es ist daher richtig, dass die Berliner Delegation in Sotschi ein positives Zeichen für die Menschenrechte setzt. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender benötigen Fürsprache all derjenigen, die mit russischen Entscheidungsträgern im Dialog stehen“, so Jörg Steinert vom Lesben- und Schwulenverband.
Am 13. Februar 2014 findet der Berliner Empfang im Deutschen Haus von Krasnaja Poljana statt.
Weitere Informationen unter:
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
03.02.2014
Offene Briefe gegen Homophobie, Transphobie und Diskriminierungen
Christopher Street Day-Organisator_innen in Deutschland schreiben an Sportverbände und Bundesregierung.
Der CSD Christoper Street Day Deutschland e.V. ist ein Kooperationsverbund der deutschen CSD- und PRIDE-Vereine sowie Organisator_innen. Gemeinsam haben die Träger der Veranstaltungen für Akzeptanz und Gleichberechtigung von LSBTTIQ-Menschen zwei offene Briefe verfasst.
Mit dem Schreiben an das International Olympic Committee sowie den Deutschen Olympischen Sportbund wird auf die sehr beunruhigende Entwicklung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (LSBTTIQ) hingewiesen. Das durch das russische Parlament im Juni 2013 beschlossene Gesetz gegen „Propaganda nicht traditioneller sexueller Beziehungen“ macht eine objektive Berichterstattung und Aufklärung über sexuelle Minderheiten unmöglich. Das Gesetz gibt rechtsradikalen Gruppen in Russland Auftrieb und schürt den Hass gegenüber allen sexuellen Minderheiten und der Vielfalt von Geschlecht in der gesamten Bevölkerung.
Im Brief der CSDs heißt es: „Wir fordern daher mit Nachdruck auf, vor und während der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi klare Worte im Sinne des Olympischen Gedankens zu finden und darauf hinzuwirken, dass lesbisch-schwul-bi-trans-inter-Menschen öffentlich zu ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität stehen können.“
An die Adresse der Deutschen Bundesregierung richten die CSD Veranstalter_innen unter anderem die Forderung, klare Worte gegen die Verletzung von Menschenrechten und rechtliche, politische und/oder gesellschaftliche Diskriminierung zu finden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Bundesregierung insgesamt sollen darauf hinwirken, dass den bedrohten Menschen sowie den Aktivist_innen, die sich für die Rechte von lesbisch-schwul-bi-trans-inter-Personen einsetzen, in Deutschland unbürokratisch ein politisches Asyl gewährt wird. „Wir fordern Sie auf, nicht tatenlos zuzusehen, wenn Menschen aufgrund ihrer Sexualität in ihrer Heimat verfolgt, misshandelt, inhaftiert oder sogar getötet werden“, heißt es in dem offenen Brief, welcher direkt an die Bundeskanzlerin ist.
Neben den baden-württembergischen CSD Organisator_innen aus Karlsruhe, Konstanz, Rhein-Neckar (Mannheim), Stuttgart und Ulm/Neu-Ulm haben sich den beiden Briefen mehr als 35 weitere Veranstalter-Vereine aus ganz Deutschland angeschlossen.
Offener Brief an die Kanzlerin
Offener Brief an das Internationale Olympische Kommitee
Offener Brief an die deutschen Sportverbände und die Bundesregierung