- Januar-Februar 2015
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- 20.02.2015
- Bundesländer wollen ZDF
- als lesben- und schwulenfreie Zone
LSVD protestiert gegen geplante Ausgrenzung
aus dem ZDF-Fernsehrat
(20.02.2015) Zu den Beratungen der Bundesländer über
den neuen ZDF-Staatsvertrag erklärt Henny-Engels, Sprecherin
des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland:
Lesben, Schwule oder Transgender sollen aus den ZDF-Gremien weiter
ausgeschlossen bleiben. Das sieht der Entwurf für den neuen
ZDF-Staatsvertrag vor, auf den sich die 16 Landesregierungen
Ende Januar 2015 geeinigt haben.
In einem Protestbrief an alle Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder fordert der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD), die diskriminierende Ausgrenzung
zu korrigieren. In dem Schreiben heißt es unter anderem:
Als 1961 der erste ZDF-Staatsvertrag unterzeichnet wurde,
war männliche Homosexualität in Bundesrepublik Deutschland
noch strafbar (§ 175 StGB). Schwule Männer waren schwerer
menschenrechtswidriger Strafverfolgung ausgesetzt. Lesben, Schwule,
Bisexuelle, Transsexuelle/Transgender und Intersexuelle (LSBTI)
wurden insgesamt damals von großen Teilen der Politik und
Gesellschaft extrem geächtet. Ihnen wurde ein selbstbestimmtes
Leben in freier Selbstentfaltung verweigert, ebenso eine gerechte
Teilhabe in der Gesellschaft und ihren Institutionen.
Es ist für uns unfassbar, dass der gesellschaftliche Bereich
LSBTI auch im Jahr 2015 weiter aus den Gremien des ZDF ausgeschlossen
bleiben soll, dessen Sendungen laut § 5 des Staatsvertrages
auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken
sollen. 54 Jahre nach Unterzeichnung des ersten ZDF-Staatsvertrages
wird LSBTI weiterhin Teilhabe verweigert. Mit dieser Ausgrenzung
wird Diskriminierung in unerträglicher Weise fortgeschrieben.
Diese Ausgrenzung ist offenbar erst in den letzten Monaten bewusst
politisch so entschieden worden. Denn in Eckpunkten der Länder
zur künftigen Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats vom Oktober
2014 waren LSBTI noch ausdrücklich bei den gesellschaftlichen
Gruppen genannt, die im ZDF-Fernsehrat zukünftig vertreten
sein sollen. Der Sinneswandel ist völlig unverständlich.
Gerade angesichts der auch in Deutschland wieder stärker
zu vernehmenden homophoben und transphoben Stimmen, die z.B.
Putins Unterdrückungsmaßnahmen gegen LSBTI bejubeln,
ist die Politik erst recht in der Verantwortung, sich solch menschenverachtenden
Haltungen entgegenzustellen. Die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft
muss sich endlich auch in den Rundfunk- und Fernsehräten
abbilden.
Den Protestbrief können Sie hier aufrufen:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Politik/Musterbrief_zum__ZDF_Staatsvertrag_Rheinland-Pfalz.pdf
LSVD-Bundesverband
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- Glaubwürdige Menschenrechtspolitik
lässt Selbstkritik zu
Große Koalition muss Unabhängigkeit
des Deutschen Instituts für Menschenrechte sichern.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll gemäß
der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen gesicherten rechtlichen
Status erhalten und auf Grundlage der Pariser Prinzipien auf
eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dazu erklärt
Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Deutschland braucht eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution,
die ihre Aufmerksamkeit auch auf die Menschenrechtslage im eigenen
Land richtet. Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Vielmehr weiß der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) aus
eigener Erfahrung, dass Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung
nicht nur anderswo sondern auch in Deutschland vorkommen. Das
zu benennen ist eine der zentralen Aufgaben nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Denn die Möglichkeit unabhängiger Kritik an staatlicher
Politik ist gerade Ausdruck der Stärke eines demokratischen
Rechtsstaats.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich sowohl
national wie international einen hervorragenden Ruf erarbeitet.
Die Große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf
geeinigt, dass das Institut in seiner jetzigen Verfassung eine
stabile Grundlage auf Basis der Pariser Prinzipien
erhalten soll. Umso weniger haben wir Verständnis dafür,
dass sich die Große Koalition nicht auf den Gesetzentwurf
von Bundesjustizminister Maas einigen kann. Dieser würde
nämlich dem Institut sowohl die notwendige gesetzliche Grundlage
geben als auch dessen Unabhängigkeit sichern.
Wir fordern die Große Koalition auf, dieser im Koalitionsvertrag
vereinbarten Selbstverpflichtung unverzüglich nachzukommen.
Sie muss allen Bestrebungen, die Unabhängigkeit des Instituts
einzuschränken oder gar abzuschaffen, entschieden entgegenzutreten.
- Hintergrund
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 7.3.2001
durch einen Bundestagsbeschlusses vom 7.12.2000 gegründet.
In der Begründung seines Beschlusses berief sich der Bundestag
auf die 1993 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Pariser
Prinzipien, die den Staaten die Einrichtung einer Nationalen
Menschrechtsinstitution empfehlen. Das Internationale Koordinationskomitee
der Nationalen Menschenrechtsorganisationen hat das Deutsche
Institut für Menschenrechte als den Pariser Prinzipien entsprechend
akkreditiert. Seit November 2013 läuft das Re-Akkreditierungsverfahren.
Der Akkreditierungsausschuss wird auf einer gesetzlichen Grundlage
bestehen. Dies geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung
mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Im Koalitionsvertrag
ist vereinbart, das Deutsche Institut für Menschenrechte
auf eine stabile Grundlage entsprechend den Pariser Prinzipien
zu stellen.
LSVD-Bundesverband
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- 06.02.15
460 Fälle von Zwangsverheiratung
in Berlin
Krisenwohnung für homosexuelle Männer
fehlt Grab von Hatun Sürücü verwahrlost
Eine Umfrage des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung
hat ergeben, dass im Jahr 2013 insgesamt 460 Fälle von Zwangsverheiratung
bekannt geworden sind. Hier finden Sie die Zusammenfassung der
Umfrage zu Zwangsverheiratung.
Anlässlich des 10. Todestages von Hatun Sürücü
hat der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung zudem
einen Forderungskatalog erstellt.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD):
Auch Lesben und Schwule leiden unter falschen Ehrvorstellungen
in Familien, sie werden Opfer von Gewalt und Zwangsverheiratung.
Noch immer fehlt es an Krisenwohnungen für Männer,
die zum Bespiel aufgrund ihrer Homosexualität zwangsverheiratet
werden sollen. Der Staat vernachlässigt diesbezüglich
seine Fürsorgepflicht.
Der Lesben- und Schwulen fordert zudem Politik und öffentliche
Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Grab von
Hatun Sürücü würdig gepflegt wird und nicht
weiter verwahrlost.
Seit 1999 werden Lesben und Schwule mit Migrationshintergrund
im LSVD-Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule (MILES)
dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Erfahrung der Arbeit zeigt, dass es insbesondere einen Bedarf
an Krisenwohnungen für schwule Männer im Erwachsenenalter
gibt.
Seit 2002 beschäftigen sich der Berliner AK gegen Zwangsverheiratung
und die Unterarbeitsgruppe Schulaktionen gegen Gewalt,
die von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes
Friedrichshain-Kreuzberg koordiniert werden, mit dem Thema Zwangsverheiratung.
In den oben genannten Gremien sind die Berliner Antigewaltprojekte,
Krisen- und Zufluchtseinrichtungen, TERRE DES FEMMES, der Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg, Frauenhäuser, Schulen,
Rechtsanwältinnen, Polizei, Jugendämter und Jobcenter,
die mit dem Thema konfrontiert sind, vertreten.
LSVD Berlin-Brandenburg
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- 14.01.2014
Österreichischer Verfassungsgerichtshof:
- Verbot
der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner verstößt
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Das gilt natürlich genauso für
das deutsche Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner.
In einem heute veröffentlichten Urteil vom 11.12.2014 (Az.
G 119-120/2014-12) hat der österreichische Verfassungsgerichtshof
(VfGH) entschieden, dass das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption
eines Kindes durch Lebenspartner gegen Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Art.
14 EMRK verstößt. Da das österreichische Recht
die Stiefkindadoption durch Lebenspartner zulasse, sei es inkohärent,
gleichzeitig die gemeinschaftliche Adoption zu verbieten. Das
Verbot könne auch nicht mit dem Schutz der Ehe oder der
traditionellen Familie gerechtfertigt werden, da die gemeinschaftliche
Annahme eines Kindes durch Lebenspartner die Ehe nicht gefährden
könne. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das
Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH)
mit dem er das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche
Partner aufhebt. Die deutsche Bundesregierung sollte das österreichische
Urteil zum Anlass nehmen, das deutsche Verbot der gemeinschaftlichen
Adoption durch Lebenspartner nun endlich ebenfalls zu beseitigen.
Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass
rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
schlechter stellen, beseitigt werden. Dazu gehört
auch die Ungleichbehandlung beim gemeinsamen Adoptionsrecht.
Statt ihren homophoben Markenkern zu pflegen, müssen die
Union und Kanzlerin Merkel endlich ihre Bauchgefühle überwinden
und sich an den Koalitionsvertrag und die Europäische Menschenrechtskonvention
halten. Die SPD sollte auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags
drängen und die versprochenen 100% Gleichstellung so konsequent
umzusetzen, wie sie das bei anderen Wahlversprechen getan hat.
Die ganz einfache Lösung dafür: Die Öffnung der
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit wäre die
Ungleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Paaren endlich
vom Tisch.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.02.2013
zur Sukzessivadoption von Kindern durch Lebenspartner festgestellt,
dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern
können wie die einer Ehe (1 BvL 1/11 u. 1 BvR 3247/09 juris,
BVerfGE 133, 59. Dem hat sich der Bundesgerichtshof inzwischen
angeschlossen (Beschl. v. 10.12.2014 - XII ZB 463/13 juris).
Es wird Zeit, dass die Koalition das endlich umsetzt.
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- Hintergrund
Das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch
Lebenspartner hat in Deutschland praktisch keine Bedeutung mehr,
weil Lebenspartner es dadurch umgehen können, dass sie ein
Kind nacheinander adoptieren. Das ist sogar in ein und demselben
Termin möglich. Der Familienrichter kann zunächst die
Annahme des Kindes durch einen der Lebenspartner beschließen
und den Beschluss diesem Lebenspartner sofort aushändigen.
Damit ist der Beschluss wirksam und sofort rechtskräftig
(§ 197 FamFG i.V.m. § 15 Abs. 2 FamFG und § 173
ZPO). Deshalb kann der Familienrichter sofort danach den Beschluss
über die Annahme des Kindes durch den anderen Lebenspartner
fassen und dem anderen Lebenspartner aushändigen. Die Zulassung
der gemeinschaftlichen Adoption wäre deshalb auch eine Verfahrensvereinfachung
und würde die Belastung der Familiengerichte verringern.
Link zur Pressemitteilung und Entscheidung des VfGH:
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/7/7/CH0003/CMS1421221451546/adoptionen_ep_presseinformation.pdf
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/7/7/CH0003/CMS1421221451546/adoptionen_ep_entscheidung.pdf
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