Januar/Februar 2016
 
25.02.2016
19. März 2016: Für ein „Europa der Menschenrechte“
LSVD unterstützt bundesweiten Aktionstag

(25.02.2016) Angesichts der steigenden Hetze und des wachsenden Rassismus bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft hinein, starteten am 2. Oktober 2015 zahlreiche Organisationen, darunter auch der LSVD, den Aufruf „Für ein Europa der Menschenrechte". Bei der Kundgebung am Brandenburger Tor sprach LSVD-Bundesvorstand Helmut Metzner.
Mittlerweile ist aus dieser Aktion ein Bündnis geworden, das zu einem bundesweiten Aktionstag am 19. März 2016 aufruft. Möglichst viele Menschen werden aufgefordert, an diesem Tag gemeinsam an möglichst vielen Orten zu zeigen, dass wir füreinander einstehen – unabhängig von Glauben, Herkunft, Hautfarbe und sexueller Identität. Hier finden Sie den Aufruf mit den Forderungen.
Wir bitten Sie ebenso herzlich wie dringend: Beteiligen Sie sich an möglichst vielen Orten an Aktionen oder schließen Sie sich bestehenden Aktivitäten und Bündnissen, z.B. den örtlichen Bündnissen für Demokratie und Toleranz, an. Das Bündnis „Europa der Menschenrechte" stellt für den Aktionstag Plakate, Flyer, Aufkleber und Luftballons kostenlos zur Verfügung. Spenden sind aber natürlich herzlich willkommen.
Der Aktionsleitfaden gibt Ihnen ein paar Ideen und stellt die Aktion noch einmal vor. Es kommt weniger darauf an, dass überall große Aktionen stattfinden, sondern dass sie an vielen Orten sichtbar werden. Um die bundesweite Dimension deutlich zu machen, wird auf der Website des Bündnisses eine Landkarte zu sehen sein, in der alle Aktionen eingetragen werden können. Wenn Sie also etwas machen, melden Sie Ihre Aktion bitte auf der Website an.
Auf www.hand-in-hand-gegen-rassismus.de finden Sie auch ein Bestellformular für die Materialien.
Es wäre toll, wenn sich viele Einzelne oder auch Gruppen an Aktionen an diesem Tag beteiligen würden und alle gemeinsam Flagge zeigen.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
 
20.02.2016
Erste Gemeinschaftsunterkunft für queere Geflüchtete wird bezogen
In der kommenden Woche werden die ersten queeren Geflüchteten (LSBTI: Lesben, Schwule, Bi-, Trans und Intersexuelle) in eine eigens für sie eingerichtete Unterkunft im Berliner Bezirk Treptow einziehen. Das Haus, das als Not- und Gemeinschaftsunterkunft dienen wird, bietet Platz für bis zu 124 Bewohner. Es ist die erste größere Gemeinschaftsunterkunft für LSBTI Geflüchtete in Deutschland.

Die Berliner Bürgermeisterin und Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat erklärt dazu: „Die Regenbogenstadt Berlin hat jetzt auch eine Unterkunft für queere Geflüchtete. Diese Menschen erfahren Diskriminierung und Gewalt und brauchen daher unseren besonderen Schutz. Es gibt in Berlin bereits eine von uns geförderte Infrastruktur von Projekten, die sich schon sehr intensiv um queere Geflüchtete kümmern. Es ist gut und folgerichtig, dass sie nun auch eine eigene Unterkunft haben.“
Die Unterkunft wird von der Schwulenberatung Berlin betrieben. Geschäftsführer Marcel de Groot: „Wir wollen mit dem Haus einen Beitrag dazu leisten die teilweise dramatische Situation von LSBTI Geflüchteten zu verbessern. Wir hoffen dass unsere Unterkunft auch in anderen Bundesländern und Städten Nachahmer findet. Die Situation, in der sich diese Menschen befinden, ist geprägt von Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt. Es ist unser aller Aufgabe, dies zu verbessern.“
Als erstes Bundesland hat das Land Berlin in seinem Senatskonzept zur Unterbringung im August letzten Jahres diese besondere Schutzbedürftigkeit von LSBTI Geflüchteten anerkannt und diese gerade mit Blick auf die Planung zukünftiger Unterbringungsformen berücksichtigt. Ebenfalls 2015 hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen damit begonnen die Leitungen und Sozialarbeiter_innen von Gemeinschaftsunterkünften hinsichtlich der besonderen Situation von LSBTI Geflüchteten zu schulen, damit diese auf konkrete Bedürfnisse reagieren können - zum Beispiel, wenn es zu Diskriminierungen aufgrund von Outings kommt. Die Fortbildungen gehen in diesem Jahr weiter. Ziel ist es, das Personal aller Unterkünfte in Berlin zu schulen.
Mit der Unterkunft in Treptow haben die Betreiber anderer Unterkünfte jetzt eine Möglichkeit, LSBT Geflüchtete, die sich in ihren Unterkünften outen, an eine spezielle Unterkunft weiterzuleiten. Die Entscheidung dort einzuziehen liegt aber bei den Geflüchteten selbst.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Berlin
 
17.02.16
Vielfalt in Medien stärken
LSVD Niedersachsen-Bremen bekommt Sitz in der niedersächsischen Landesmedienanstalt

Anlässlich der Landtagssitzung am 17.02. zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes erklärt Benjamin Rottmann, Vorsitzender des LSVD Niedersachsen-Bremen:
"Mit großer Freude reagiert der LSVD auf die heute beschlossene Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes. Der novellierte und bereits im Landtag verabschiedete Entwurf sieht vor, dass neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch endlich Lesben und Schwule Sitz und Stimme in der Vollversammlung der Medienanstalt Niedersachsen bekommen werden.
Die Gesetzesänderung ist ein wichtiges und deutliches Signal für Vielfalt und Gleichstellung in Gesellschaft und Medien. Als LSVD werden wir uns zukünftig dafür einsetzen, dass sich die Lebenswirklich-keit von Lesben, Schwulen, Bi-sexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) stärker als bisher in den niedersächsischen Medien wiederfinden wird. Gleichzeitig geht von der heutigen Entscheidung auch ein wichtiges Signal an andere Bundesländer aus, gesellschaftliche Realitäten endlich auch in ihren öffentlichrechtlichen Rundfunkräten abzubilden und eine gleichberechtigte Interessenvertretung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Räten zu ermöglichen."
Benjamin Rottmann, l. Vor-sitzender LSVD Niedersach-sen-Bremen e.V.
http://nds-bremen.lsvd.de
Kommentar:
Die Rundfunkräte haben in erster Linie vielfache Aufgaben bei den öffentlichrechtlichen Medien, aber haben auch eine Aufsichtspflicht bei den privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten.
Bisher waren ja unter den "gesellschaftlich relevanten Gruppen" hauptsächlich die Kirchen und konservative Verbände „relevant“, besonders z.B. im Landesmedienrat von Bayern. Aber schon durch die Landtagswahl in Thüringen (Ministerpräsident Bodo Ramelow, Linke) bekamen wir einen LGBT-Vertreter in den ZDF-Fernsehrat. Rheinland-Pfalz konnte trotz guten Willen dies nicht ermöglichen, da der Platz schon an einen Behindertenvertreter vergeben war.
Nun geht es also um die Landesrunfumkvertretung in den Bundesländern, obwohl sich die Berichterstattung über uns ja weitgehend verbesser hat. Das ist ein gutes Zeichen.
 
Nach dem 2. Weltkrieg wollte man bei der Konstitution der Rundfunkanstalten vermeiden, dass die Rundfunk- und Fernsehamstalten durch die Wirtschaft oder durch die jeweiligen Regierungen dominiert werden, nach den Erfahrungen im sogenannten tausendjährigen Reich (das 12 Jahre dauerte).
Und da die Printmedien schon privatwirtschaftlich konstruiert waren, machte man die Rundfunk- und Fernsehanstalten zu öffentlich-rechtliche Körperschaften, die dafür zu sorgen hatten, dass die wichtigsten gesellschaftlich relevanten Gruppen auf diese Medien Einfluss bekommen sollten. Dies ist allerdings vielfach trickreich unterlaufen worden, besonnders auch durch die Zulassung der privatwirtschaftlich betriebenen Rundfunk- und Fernsehanstalten.
Privatwirtschaftlich betriebene Unternehmen haben das Ziel, Gewinne zu machen, das heißt, sie sind von den Werbeeinnahmen aus der Wirtschaft abhänging und dürfen ihre Geldgeber nicht verärgern.
Der Einfluss der Wirtschaft soll durch die Rundfunkgebühren unterlaufen werden, der Einfluss der Regierungen soll durch die Rundfunk- und Fernsehräte unterlaufen werde. Das klappt nicht immer. JS (RoLü)
 
02.02.16
Homosexuellen-Verfolgerstaaten sind keine „sicheren Herkunftsländer“
LSVD protestiert gegen Gesetzentwurf zu Algerien, Marokko und Tunesien

Zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die Länder Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung. In allen drei Ländern gibt es politische Verfolgung, sind nicht zuletzt Schwule und Lesben massiven Verfolgungen ausgesetzt. In Algerien, Marokko und Tunesien ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert dagegen, dass die Bundesregierung mit ihren Vorstoß die weltweiten Bemühungen um die Entkriminalisierung von Homosexualität mit Füßen tritt. Wer Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, rechtfertigt die Verfolgung Homosexueller. Er macht sich mitschuldig, dass dort Menschen politisch verfolgt, eingesperrt und misshandelt werden, nur weil sie anders lieben.
Es ist unfassbar, dass die SPD die Hand dazu reicht. Wir erwarten von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ spätestens im Bundesrat stoppen. Von CDU/CSU, die die politische Hauptverantwortung tragen für die frühere menschenrechtswidrige Strafverfolgung von Homosexualität in der Bundesrepublik, ist hier offenbar nicht zu erwarten, dass ihnen die Grundrechte Homosexueller irgendetwas bedeuten.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt klar und eindeutig: „Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ (BVerfGE 94, 115). Für die Bevölkerungsgruppe der Lesben und Schwulen besteht diese Sicherheit in Algerien, Marokko und Tunesien in keiner Weise. Denn die homophoben Strafgesetze werden auch angewandt, wie selbst die Bundesregierung einräumen musste.
Verbunden mit dem ebenfalls empörenden Asylrechtseinschränkungen im „Asylpaket II“ wie der Einführung von Schnellverfahren und der Lagerpflicht für Schutzsuchende aus so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ wird damit das Asylrecht zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt.
Das ist eine perfide Instrumentalisierung der Ereignisse in der Silvesternacht in Köln. Sexistischen Übergriffen muss mit Prävention, guter Polizeiarbeit und konsequenter Strafverfolgung entschieden entgegengetreten werden und nicht damit, dass ausgerechnet Menschen, die vor sexistischer und homophober Verfolgung zu uns flüchten, der Schutz abgeschnitten wird.
http://www.lsvd.de
Hintergrund:
http://www.queer-refugees.de
Urteil „sichere Herkunftsstaaten“ des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfGE 94/155)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv094115.html
 
27.01.2016
Flüchtlingsunterkünfte dürfen keine rechtsfreien Räume sein
Homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge: Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule schult Berliner Polizei zur Lebenssituation von homosexuellen und transgeschlechtlichen Flüchtlingen

Am heutigen Mittwoch (27.01.2016)schult die Leiterin des LSVD-Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule, Jouanna
Hassoun, die Berliner Polizei zur Lebenssituation und den Problemen von homosexuellen und transgeschlechtlichen Flüchtlingen. Von August bis Dezember 2015 wendeten sich 95 homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge wegen Gewaltvorfällen an den Lesben- und Schwulenverband.
Die meisten Gewalttaten ereigneten sich in Flüchtlingsunterkünften. Auch im Januar 2016 kam es wiederholt zu solchen Straftaten. Der Großteil der Vorfälle wurde bisher nicht bei der Polizei angezeigt. Hierzu erklärt Kriminaloberkommissarin Maria Tischbier, Ansprechpartnerin für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie
trans- und intergeschlechtliche Menschen bei der Polizei Berlin:
„Der Lesben- und Schwulenverband ist ein wertvoller Kooperationspartner im Zusammenhang mit Gewalttaten gegen homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge. Unser regelmäßiger Austausch ist eine wichtige Informationsquelle zur Situation von LSBTI-Flüchtlingen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der sehr
wenigen Strafanzeigen aus diesem Bereich von großer Bedeutung für uns.“
Der Lesben- und Schwulenverband ruft alle Beratungseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte dazu auf, sich in Fällen von Gewalttaten gegen queere Flüchtlinge an die Berliner Polizei oder den LSVD zu wenden. Die Erkenntnisgrundlagen sind für Opferhilfe, Prävention und Strafverfolgung wichtig. Bereits im vergangenen Herbst hat die Arbeiterwohlfahrt
in Berlin seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Flüchtlingsbereich durch den Lesben- und Schwulenverband schulen lassen. Sensibilisierungsplakate sowie Beratungsflyer des LSVD in deutscher, englischer und arabischer Sprache wurden allen AWO-Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus haben Engagierte von „Wedding hilft“ eine Arbeitsgruppe zu queeren Flüchtlinge gegründet, die sich zukünftig in Einrichtungen der AWO engagieren wird. Der Lesben- und Schwulenverband steht zudem in engem Kontakt mit der Caritas und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.
„Es ist gut, dass nun in Nürnberg und Berlin spezielle Unterkünfte für homosexuelle und transgeschlechtliche
Flüchtlinge entstehen. Zugleich muss sichergestellt sein, dass alle Flüchtlingsunterkünfte sichere Orte für nicht-heterosexuelle Menschen sind. Flüchtlingsunterkünfte dürfen keine rechtsfreien Räume sein“, so Yasmine-Blanche Werder, Vorständin beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg. Zuletzt wurden auch in der größten Berliner Flüchtlingsunterkunft, dem ehemaligen Flughafen Tempelhof, homophobe Gewaltvorfälle bekannt. Der Betreiber und der Lesben- und Schwulenverband wollen die Zusammenarbeit daher intensivieren. Die meisten Angebote für Flüchtlinge finanziert der LSVD derzeit über Spenden. Spendenkonto: http://www.berlin.lsvd.de/spenden
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
15. Januar 2016
Gewalt in Flüchtlingsunterkünften
Homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge in Berlin

Im vergangenen Jahr fanden 1.453 Beratungen von queeren Flüchtlingen durch den Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) statt. Von August bis Dezember 2015 wendeten sich 95 homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge wegen Gewaltvorfällen an den LSVD. Die meisten Gewalttaten ereigneten sich in Flüchtlingsunterkünften. Der Großteil der Vorfälle wurde nicht bei der Polizei angezeigt.
Darüber hinaus kam es seit April 2015 bei 34 Ämterbegleitungen in 19 Fällen zu verbalen Beleidigungen durch das Sicherheitspersonal und/oder die Sprachmittler(innen).
Homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge in Berlin
Seit 1999 unterstützt das Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) des LSVD Berlin-Brandenburg homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen mit Migrationshintergrund. Seit 2015 sind die Beratungs- und Unterstützungsanfragen von Flüchtlingen sehr stark gestiegen. Im vergangenen Jahr fanden 1.453 Beratungen von
queeren Flüchtlingen durch den LSVD statt. Dies war nur aufgrund von umfangreicher ehrenamtlicher Unterstützung möglich. Seit August 2015 werden Gewaltvorfälle gesondert erfasst. Von August bis Dezember 2015
wendeten sich 95 homosexuelle und transgeschlechtliche Flüchtlinge wegen Gewaltvorfällen an den Lesben- und Schwulenverband. Die meisten Gewalttaten ereigneten sich in Flüchtlingsunterkünften. Der Großteil der Vorfälle wurde nicht bei der Polizei angezeigt.
Darüber hinaus kam es seit April 2015 bei 34 Ämterbegleitungen in 19 Fällen zu verbalen Beleidigungen durch das Sicherheitspersonal und/oder die Sprachmittler(innen).
LSVD Berlin-Brandenburg
10787 Berlin
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
15.01.2016
Anlässlich des Entschlusses der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland die kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD Landesverbands Nordrhein-Westfalen e.V. :
Evangelische Kirche im Rheinland:
Liebe ist absolut und fragt nicht mehr nach dem Geschlecht -Rheinische Landeskirche wird künftige auch gleichgeschlechtliche Paare trauen.

Der Lesben- und Schwulenverband Nordrhein-Westfalen (LSVD NRW e.V.) freut sich sehr, dass die rheinische Landeskirche zukünftig die Liebe zweier Menschen traut – egal ob lesbisch, schwul oder heterosexuell.
Das zeigt, dass Religion und Akzeptanz von Vielfalt sich nicht ausschließen.
In der evangelischen Kirche werden Schwule und Lesben immer mehr als gleichberechtigte Gemeindeglieder akzeptiert.
Es setzt sich die Auffassung durch, dass die Ehe durch den Konsens zweier Menschen und voraussetzungslos geschlossen wird. Auch wenn die EKD die Ehe lange Zeit als Verbindung von Mann und Frau definierte, wird spätestens in der Orientierungshilfe der EKD diese Sicht aufgegeben.
Aus einer modern-protestantischen Perspektive wird heute nicht mehr nach der äußeren Form einer Partnerschaft, sondern nach den dort gelebten Werten gefragt.
Dies bedeutet, dass es für eine ungleiche Behandlung von homo- oder heterosexuellen Paaren keine Rechtfertigung aus theologischen Gründen gibt.
Obwohl einige Landeskirchen, besonders in Sachsen und in Württemberg, immer noch Schwulen und Lesben die kirchliche Akzeptanz verweigern und sie oftmals nicht in ihren Gemeinden respektieren, mehren sich die Stimmen innerhalb der EKD, die die Öffnung der Ehe unterstützen und die Akzeptanz von Lesben und Schwulen in den Gemeinden fordern.
Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung der Evangelischen Kirche im Rheinland und insbesondere auch darüber, dass Lesben und Schwule, die bisher eine Partnerschaftssegnung hatten und sich eine Trauung wünschen, nun die Möglichkeit haben diese zu erhalten.
 
 
15.01.16
Landeskirche traut sich
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Trauung für lesbische und schwule Paare in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Zur Entscheidung der Landessynode der Rheinischen Kirche, in Zukunft Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe gleichzustellen, erklären Thorsten Maruschke und Markus Gutfleisch von der Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK):
Die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche gratuliert der Evangelischen Kirche im Rheinland und den lesbischen und schwulen Paaren zwischen Emmerich und Saarbrücken, Aachen und Koblenz. Die Landeskirche will künftig alle Partnerschaften gleich behandeln. Es kommt nicht mehr darauf an, ob homo oder hetero, sondern darauf, ob die Paare Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung leben. Weil Gott bei den Menschen keine Rangfolge kennt, darf auch die Kirche keine Unterschiede machen.
Nicht alle lesbischen und schwulen Paare wollen heiraten. Die, die es möchten, werden durch die Trauung ihren Glauben und ihre Kirchenverbundenheit stärken. Die rheinische Synode hat Nägel mit Köpfen gemacht. Endlich wird Trauung genannt, was sich schon längst so anfühlte, aber nur „Gottesdienstliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern“ heißen durfte. Es ist nur konsequent, dass die Kirche den Paaren, die in den letzten 15 Jahren die gottesdienstliche Begleitung in Anspruch genommen haben, die nachträgliche Anerkennung als Trauung ermöglicht.
Das Signal, das von der Evangelischen Kirche im Rheinland ausgeht, sollte die Mitglieder und Synodalen anderer Landeskirchen anregen. Theologische Erkenntnis ist kein Privileg der Rheinländer. Als nächstes steht die Entscheidung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz an. Den Landeskirchen, die noch zögern, empfehlen wir, sich die rheinische Entscheidung genau anzusehen, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen in den eigenen Reihen wahrzunehmen und in Beratungen einzubinden. Auch in Cottbus, Dresden, Karlsruhe und München möchten lesbische und schwule Paare ihre Partnerschaft vor Gott bringen. Sie wollen keine kirchliche Sonderbehandlung, sondern Gleichbehandlung.
Kontakt:
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche http://www.huk.org
 
 
Interessante Nachrichten in anderen Medien:
 Queer.de: Papst Franziskus macht erneut Wahlkampf gegen Homo-Rechte. Der Papst ist ein Wiederholungstäter
 
Neuer Vorstand des LesbenRing e.V. ruft zu politischer Mitarbeit auf!
Die Mitfrauen des LesbenRing e.V. haben auf ihrer Mitfrauenversammlung am 12.12.2015 in Berlin den neuen Vorstand gewählt.

Die neu gewählten Vorstandsfrauen sind Ulrike Rolf, Gabi Stummer und Judith Völkel aus Köln und Berlin. Die Geschäftsstelle in Heidelberg bleibt unter der Leitung von Jule Blum erhalten.
Auch unter dem neuen Vorstand des LesbenRings gilt der Grundsatz: „Wir machen mit Lust und Liebe Politik“.
Neben der Weiterführung der Vertretung im Frauenrat und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gilt es die internen Vereinsstrukturen des LesbenRings zu beleben, sowie die Mitfrauen und -organisationen intensiver zu vernetzen.
Hierzu richtet der neue Vorstand ein Augenmerk darauf, mehr Lesben zur Mitarbeit im Verein zu gewinnen.
In der nächsten Denkwerkstatt im April 2016 wird es um die inhaltliche und strategische Ausrichtung des LesbenRings gehen. Der neue Vorstand des LesbenRings heißt alle interessieren Lesben willkommen und ruft zur politischen Mitarbeit auf!
Safe the Date: Denkwerkstatt vom 22.-24. April 2016.
Kontakt:
http://www.lesbenring.de
mailto:buero@lesbenring.de
 
Kranzniederlegung am Denkmal für die homosexuellen Opfer
Am 27. Januar 2016 wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 71. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden aus diesem Grund zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Blumen und Kränze niederzulegen.
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Lokale Berlins geschlossen. Die vollständige Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden aufgelöst, verboten, zerschlagen und zerstört. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Strafrechtsparagrafen 175 und 175a verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 5.000 Männer überlebten diese Qualen nicht.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Mittwoch, 27. Januar 2016, 14.00 Uhr
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten

LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
08.01.2016
Eine moderne Familienpolitik diskriminiert nicht
Gleichstellung beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Einrichtungen erforderlich

Angesichts eines Erlasses aus dem Bundesfamilienministerium, mit dem alle unverheirateten Paare zukünftig genau wie Ehepaare eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, sollten sie bei ihrem unerfüllten Kinderwunsch eine reproduktionsmedizinische Einrichtung in Anspruch nehmen, erklärt Inken Renner, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Familienministerin Manuela Schwesig betont, dass eine moderne Familienpolitik allen Paaren die Erfüllung eines Kinderwunsches ermöglichen muss. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass letztlich „alle Paare“ hier jedoch wieder nur „heterosexuelle Paare“ meint. Die Erweiterung der Beihilfe für reproduktionsmedizinische Maßnahmen auch auf eheähnliche Paare beschränkt sich nämlich auf homologe Kinderwunschbehandlungen. Lebenspartnerinnen scheiden damit aus, weil bei ihnen nur heterologe Kinderwunschbehandlungen möglich sind. Frauenpaare, die Eltern werden wollen, bleiben außen vor. Das kann mit moderner Familienpolitik wohl nicht gemeint sein.
Der LSVD fordert, die Gleichstellung verheirateter, verpartnerter und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebender Paare bei der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wie es etwa in Belgien, den Niederlanden, den skandinavischen Ländern, Großbritannien, Spanien und Frankreich bereits Gang und Gäbe ist. Das kann das Familienministerium zwar nicht auf dem Erlassweg durchsetzen, demnächst wird im Bundestag jedoch ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen beraten. Die Große Koalition hat versprochen rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, zu beseitigen.
Eine moderne Familienpolitik diskriminiert nicht. Wir messen die Regierung letztlich nicht an Versprechungen, sondern an Taten.
Hintergrund
http://www.lsvd.de/lebensformen/lsvd-familienseiten/beratungsfuehrer-regenbogenfamilien.html

http://www.lsvd.de/recht/andere-rechtsgebiete/kuenstliche-befruchtung.html
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
 
 
Zum Januar 2016
Das Jahr 2015 ist, während wir die Januar-Ausgabe der LUSTBLÄTTCHENs druckfertig machen, nahezu vorbei. Aber es könnte ja die letzten Tage noch etwas wesentliches passieren. Das Jahr 2015 geht als wärmstes Jahr in die Geschichte ein. Neben einem langen und heißen Sommer war es in einigen Monaten deutlicher kälter als in anderen Jahren.

Das war wahrscheinlich schon eine der besten Ereignisse, auf das wir über das bald vergangene Jahr 2015 zurückblicken können. Doch halt, das war doch noch am 22. Mai die Volksabstimmung in Irland, bei der die katholische Bevölkerung sich der Propaganda der katholischen Kirche entzog und für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule stimmte.
Naja, dann gab es noch etwas Positives in den USA: Mit einem historischen Urteil hat der Oberste Gerichtshof der USA am 26. Juni die Ehe in allen Bundesstaaten für homosexuelle Paare legalisiert. das ist doch schon mal was, auch wenn man sich in einigen Bundesstaaten damit schwer tut.
Kommen wir auf das Jahr 2016, das nun vor uns liegt. Da finden in einigen Bundesländern Landtagswahlen statt, deren Ergebnisse uns das Leben lesben- und schwulenpolitisch eher schwerer statt leichter machen könnte:
13. März Baden-Württemberg.
13. März Rheinland-Pfalz.
13. März Sachsen-Anhalt.
4. September Mecklenburg-Vorpommern.
Durch einen Regierungswechsel könnte es in Baden-Württemberg schlechter kommen, denn vor der grün-roten Koalition stand für die Verpartnerungen noch nicht das Standesamt zur Verfügung, sondern die KFZ-Zulassungsstelle.
In Rheinland-Pfalz hat die sehr beliebte Frau Malu Dreyer (Malu ist Marie-Luise) in ihrer rot-grünen Koalition auch für Lesben und Schwule eine wirklich zufriedenstellende Politik gemacht, was man von der ehrgeizigen ehemaligen Weinkönigin, Frau Julia Klöckner, nicht sagen kann, die Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz werden will. Hat sie doch, was unsere Belange betrifft, eher die Haltung der Kanzlerin, was die Ehe-Öffnung ausschließt. Gleichzeitig will sie von Asylanten verlangen, dass sie homosexuelle Menschen achten müssen, um in Deutschland leben zu dürfen. Aber sie setzt sich gekonnt in jeder Talk-Show und auch auf vielen Titelblättern in Szene. In den beiden genannten Bundesländern kommt es auch darauf an, ob die AfD einzieht. Zieht sie ein, gibt es den befürchteten Wechsel und andere Koalitionen. Zieht sie nicht ein, kann es auch zum Wechsel kommen.
Wenn man die politischen Probleme der Zukunkt bedenkt, müssten wir gehöriges Glück haben, dass sie auf eine Weise gelöst werden, die Nationalismus und zunehmende Untoleranz ausschließen.
Es grüßt Euch
die LUSTBLÄTTCHEN-Redaktion