- Januar2011
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- 31.01.2011
- Volker Beck widerspricht Papst Benedikt XVI.,
der Aufklärungskurse als "Angriff" auf Religionsfreiheit
bezeichnet:
- "Der Papst treibt Schindluder mit
dem hohen menschenrechtlichen Gut der Religionsfreiheit, wenn
er Aufklärung und offenen Umgang mit Homosexualität,
Scheidung und Informationen über Empfängnisverhütung
und Abtreibung als Anschlag auf die Familie und Relionsfreiheit
geisselt. Angesichts der ernsthaften religiösen Verfolgung,
gerade auch vieler Christen, ist diese Polemik in meinen Augen
geradezu unanständig. Homosexualität, Scheidung, Empfaengnisverhütung
und HIV-Prävention gehören zur Lebensrealität
junger Menschen, die sich von einem mittelalterlichen Menschenbild
und einer sexualfeindlichen Moral emanzipiert haben. Informationen
sind Grundlage für die freie Entscheidungsfindung. Nur in
dieser Freiheit können Menschen ihre Religion auch frei
ausüben und sich genauso gut dazu entscheiden, diese nicht
zu leben. Das ist tatsächliche Religionsfreiheit."
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- Hamburger Oberlandesgericht: Adoptionsverbot
für Lesben und Schwule verfassungswidrig
- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in
einem Beschluss vom 22.12.2010 das Verbot der sukzessiven Adoption
innerhalb einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft von Lesben
bzw. Schwulen Paaren als verfassungswidrig bewertet und die Frage
dem Bundesverfassungsgericht zum Entscheid vorgelegt. Dazu erklärt
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und menschenrechtspolitischer Sprecher:
- Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
muss jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Diskriminierung
von homosexuellen Eltern und ihren Kindern im Adoptionsrecht
beendet. Die Bundesregierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen
aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub dabei ist
mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts wieder einmal deutlich
geworden, dass das Adoptionsverbot für Schwule und Lesben
nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es steht zu erwarten,
dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung zeitnah bestätigt.
- Das Verbot der gemeinsamen Adoption benachteiligt
die Kinder in Regenbogenfamilien und verstößt
damit gegen den Grundsatz des Kindeswohles. In dem aktuellen
Fall, der dem Oberlandesgericht vorlag, wurde beispielsweise
deutlich, dass es nicht im Interesse des Kindes liegt, nur gegenüber
einem Elternteil eine rechtliche Absicherung zu erhalten. Das
Gericht stellt fest, dass dem Kind Erb- und Unterhaltsansprüche
verloren gehen. Dies alles macht deutlich: Das Adoptionsverbot
von lesbischen und schwulen Paaren gefährdet das Kindeswohl
und muss deswegen aufgehoben werden.
- Den Wortlaut des Beschlusses des Hanseatischen
Oberlandesgerichts finden Sie hier:
- http://www.volkerbeck.de/cms/files/OLGHamburg.pdf
29.08.2011
- Nach Ohrfeige aus Karlsruhe: Innenminister
muss endlich Gesetzentwurf zum Transsexuellengesetz vorlegen!
- Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden,
dass Transsexuelle künftig auch dann eine Lebenspartnerschaft
eingehen können, wenn sie sich keiner Geschlechtsumwandlung
unterzogen haben. Bislang stand solchen Paaren nur die Ehe offen,
da die Partner standesrechtlich noch verschiedenen Geschlechtern
angehören. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
- Die Bundesregierung hat erneut eine Ohrfeige
aus Karlsruhe bekommen. Dieses Mal, weil sie das - selbst als
nicht zeitgemäß erklärte - Transsexuellengesetz
immer noch nicht reformiert hat. Dies hat allerdings eine Tradition.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor über 30 Jahren haben
die Karlsruher Richterinnen und Richter die Bestimmungen des
Gesetzes sechs Mal als verfassungswidrig beanstandet.
- Innenminister de Maizière muss jetzt
endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, das das Verfahren für
die Geschlechtsanpassung deutlich vereinfacht und den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt. Es ist
grundrechtswidrig, von transsexuellen Menschen einen schweren
operativen Eingriff sowie eine Sterilisation zu verlangen. Das
Innenministerium soll allerdings Tätig werden, bevor es
sich erneut von Gerichten blamieren wird.
Als grüne Bundestagsfraktion bieten wir unseren Gesetzentwurf
(Drs. 17/2211: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702211.pdf)
an, den wir letztes Jahr im Parlament vorgelegt haben.
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- 28.01.2011
- "Korrigierende Vergewaltigungen",
eine barbarische Praxis, mit der Lesben zu heterosexuellen Frauen
"umerzogen" werden sollen, wird zu einer Krise in Südafrika.
Millicent Gaika wurde letztes Jahr in einem Angriff gefesselt,
gewürgt, gefoltert und mehrmals vergewaltigt. "Korrigierende
Vergewaltigungen", eine barbarische Praxis, mit der Lesben
zu heterosexuellen Frauen "umerzogen" werden sollen,
wird zu einer Krise in Südafrika.
Millicent Gaika wurde letztes Jahr in einem Angriff gefesselt,
gewürgt, gefoltert und mehrmals vergewaltigt. Doch mutige
Südafrikanische Aktivistinnen riskieren ihr Leben, damit
Millicents Fall einen Wandel auslöst. Ihr Appell an den
Justizminister entfachte einen Proteststurm mit über 130.000
Unterschriften und zwang ihn zu einer Reaktion im Staatsfernsehen.
Wenn jetzt genug von uns mitmachen können wir diese Kampagne
verstärken und ausweiten, um einen nationalen Aktionsplan
zur Beendigung von "korrigierenden Vergewaltigungen"
zu erreichen. Lassen Sie uns Präsident Zuma und den Justizminister
dazu auffordern, "korrigierende Vergewaltigungen" öffentlich
zu verurteilen, diese Hassverbrechen zu kriminalisieren und den
Kampf gegen Vergewaltigungen und Homophobie aufzunehmen. Unterschreiben
Sie jetzt und informieren Sie Ihre Freunde. http://www.avaaz.org/de/stop_corrective_rape/?copy
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- Karlsruhe stärkt erneut Grundrechte
von Transsexuellen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einer homosexuell
empfindenden transsexuellen Frau unabhängig von ihrem biologischen
Geschlecht die Eingetragene Lebenspartnerschaft offen stehen
muss.
- Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Sie stärkt die Rechte von Transsexuellen und zeigt, dass
Grundrechte nicht vom biologischen Geschlecht abhängig gemacht
werden dürfen.
Der Klägerin, einer lesbisch empfindende Transsexuelle,
die in einer Partnerschaft mit einer Frau lebt und ihren Vornahmen
geändert hatte, verwehrte das Transsexuellen Gesetz (TSG)
bislang die Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft
eingehen zu können. Diese Regelung des TSG hat das Bundesverfassungsgericht
nun für nichtig erklärt. Das Gericht folgte damit der
Argumentation des LSVD, die wir in einer Stellungnahme zum Verfahren
unterbreitet hatten. Jede und jeder muss die gewählte Partnerschaft
absichern und anerkennen lassen können, das darf nicht von
Operationen und Geschlechterideologien abhängig gemacht
werden.
Zum wiederholten Male hat damit das höchste Gericht die
rigiden und vollkommen überholten Bestimmungen des TSG für
verfassungswidrig erklärt. Von dem ursprünglichen Gesetz
sind nur noch Rudimente übrig.
- Wir brauchen endlich ein modernes Gesetz,
das die Rechte Transsexueller Menschen sichert anstatt diese
einzuengen.
LSVD - Pressestelle
- Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen
Über 40 Abgeordnete nehmen an Gedenkveranstaltung teil
Heute wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
begangen. Anlass ist der 66. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers
Auschwitz.
Der Lesben und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und
die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden
aus diesem Anlass zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten
ein. Die Veranstaltung beginnt um 11.30 Uhr. Anja Kofbinger,
Vorstandsmitglied des LSVD Berlin Brandenburg, wird eine Rede
halten.
Über 40 Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner
Abgeordnetenhauses haben Ihre Teilnahme an der Gedenkfeier angekündigt.
Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Blumen
und Kränze niederzulegen.
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für
eine widernatürliche Veranlagung, für eine
den so genannten Volkskörper schädigende
Seuche, die auszurotten sei. Schon kurz
nach der
- nationalsozialistischen Machtübernahme
wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Kneipen
Berlins geschlossen. Die gesamte Infrastruktur der ersten deutschen
Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage und Zeitschriften
wurden aufgelöst, zerschlagen und zerstört. Im Herbst
1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer
ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst,
rund 50.000 nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer
wurden in Konzentrationslager verschleppt, mit dem Rosa
Winkel erniedrigt und gefoltert. Viele von ihnen wurden
zu Tode geschunden oder ermordet.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Donnerstag, 27. Januar 2011, 11.30 Uhr, Denkmal für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße
auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
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- Hirschfeld-Eddy-Stiftung,Stiftung für
die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
- Transgender:
Mord an schwulem Aktivisten in Uganda
Unterstützt Sexual Minorities Uganda SMUG!
Gestern wurde in Uganda der schwule Aktivist David Kato brutal
ermordet. Zusammen mit anderen Personen war er von der der ugandischen
Wochenzeitung "Rolling Stone" als homosexuell geoutet
worden, verbunden mit der Aufforderung: Hängt sie.
Seitdem hatte er immer wieder Morddrohungen erhalten. David Kato
engagierte sich in der ugandischen Organisation Sexual Minorities
Uganda SMUG.
Wir sind entsetzt über diese erneute schreckliche Gewalttat
in Uganda. Unser Mitgefühl gilt David Katos Familie und
seinen Freundinnen und Freunden. Es ist empörend, dass die
Regierung von Uganda ihren homosexuellen Bürgerinnen und
Bürgern praktisch jeden Schutz verweigert und die homophobe
Stimmung im Land selbst befördert.
Diese erneute schreckliche Gewalttat muss endlich zu einem Umdenken
bei Ugandas Regierung führen. Erst vergangenen November
war SMUG-Geschäftsführer Frank Mugisha auf Einladung
des Auswärtigen Amtes in Berlin. Dort besuchten wir gemeinsam
mit anderen afrikanischen
- Aktivistinnen und Aktivisten auch das Denkmal
für die im Nationalsozialismus ermordeten Homosexuellen.
Frank Mugisha schilderte uns in Berlin eindrücklich die
Situation in Uganda und berichtete über die wertvolle Arbeit
von SMUG.
Zum Mord an seinem Mitstreiter sagt Frank Mugisha: "Keine
Art der Einschüchterung kann unsern Kampf aufhalten. Davids
Tod wird erst gesühnt sein, wenn unser Kampf für Gerechtigkeit
und Gleichheit gewonnen sein wird. David ist gegangen und viele
von uns werden folgen, aber unseren Kampf werden wir gewinnen.
David wollte ein Uganda sehen, in dem alle gleichbehandelt werden,
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung."
Wir rufen dazu auf, den Kampf unserer Freundinnen und Freunde
in Uganda auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen.
Die 2004 in Kampala gegründete SMUG tritt ein für gleiche
Rechte für
- alle Ugander unabhängig von Geschlecht
oder sexueller Identität. Zudem will SMUG die Homophobie
und antihomosexuelle Gewalt im Land sowie HIV und Aids bekämpfen.
Zusammen mit lokalen und internationalen Partnerorganisationen
will SMUG die Menschenrechte von LSBT in Uganda voranbringen.
SMUG ist auch im internationalen NGO-Beirat der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
vertreten.
Weitere Informationen zur Situation in Uganda und Arbeit von
SMUG:
- http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/laender-informationen/laenderberichte/uganda/
Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung leitet Spenden eins zu eins nach
Uganda weiter. Die Freundinnen und Freunde dort leisten unter
schwierigsten Bedingungen wertvolle Aufklärungs- und Akzeptanzarbeit,
die unsere Solidarität verdienen.
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- 07.01.2011: PRESSEMITTEILUNG
- Comic-Lesung von Ralf König in Mainz
- Der national wie international vielfach ausgezeichnete
Comic-Zeichner und Autor Ralf König kommt nach Mainz: Am
19. Januar um 20.00 Uhr liest er in der Bar jeder Sicht
unter anderem aus ANTITYP, dem gerade erschienenen letzten Band
seiner Bibel-Trilogie.
- Auch wenn die Trilogie eine Weltreligion
zum Thema hat bei Ralf König geht nichts ohne Humor.
Und so ist es ziemlich erheiternd, wenn im letzten Band ein Heiliger
durch die Welt apostelt er heißt diesmal Paul
und fällt zu Anfang gleich vom Gaul. Bei seiner Lesung
stellt Ralf König jedoch nicht nur seinen biblischen Rundumschlag
bestehend aus ARCHETYP, PROTOTYP und ANTITYP vor, er präsentiert
eine bunte Mischung seines bisherigen Schaffens und spricht
alle seine Figuren selbst, während seine Zeichnungen auf
Großbildleinwand projiziert werden.
- Mit seinen witzigen, oft hintersinnigen und
bewegenden Geschichten übt Ralf König nicht nur Religionskritik,
er engagiert sich seit vielen Jahren auch gegen Vorurteile gegenüber
Schwulen und Lesben. Ralf König ist der weltweit populärste
Autor explizit schwuler Comics und Geschichten. Im Anschluss
an die Lesung wird der Künstler für eine Signierstunde
zur Verfügung stehen.
- Ralf König folgt mit seiner Lesung einer
Einladung der Sektion Mainz/Rheinhessen der Giordano Bruno Stiftung,
die im vergangenen Herbst ihre Arbeit aufgenommen hat. In der
aufklärerischen Tradition ihres Namensgebers, den die Inquisition
vor über 400 Jahren der Ketzerei anklagte und zum Tod auf
dem Scheiterhaufen verurteilte, stehen Fachvorträge und
Lesungen hochkarätiger Experten und Künstler auf dem
Programm der neuen Regionalgruppe der Stiftung.
- Die Giordano Bruno Stiftung hat sich die
Entwicklung des "friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens
der Menschen im Diesseits zum Titel gesetzt. Auf der Basis
aktueller geistes- und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse will
die Stiftung, der zahlreiche namhafte Wissenschaftler, Philosophen
und Künstler angehören, eine humanistische Ethik und
Politik auf den Weg bringen.
- Comic-Lesung und Signierstunde19. Januar
2011, 20.00 Uhr Bar jeder Sicht, Hintere Bleiche 29, 55116 Mainz
Eintritt frei
- Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie
über die Veranstaltung berichten würden. Bei rechtzeitiger
Anmeldung reservieren wir Ihnen gerne Sitzplätze.
- Kontakt: Anna Ulutas, presse@gbs-mainz.de,
06131-4828852, Ansprechpartner vor Ort sind Tobias Trapp, Thorsten
Barnickel und Anna Ulutas. Weitere Informationen:
- http://www.giordano-bruno-stiftung.de/ - http://www.gbs-mainz.de/
- http://www.ralf-koenig.com/
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- 03.01.2011
- Eine gute Nachricht für Regenbogenfamilien
AG Elmshorn: Bei Inseminationskindern ist das Adoptionspflegejahr
nicht einzuhalten.
§ 1744 BGB bestimmt, dass die Annahme als Kind in der Regel
erst ausgesprochen werden soll, wenn der Annehmende das Kind
eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Viele Jugendämter
und Familiengerichte bestehen auch bei Lebenspartnerinnen auf
einer Adoptionspflege, deren Dauer unterschiedlich bemessen wird.
Wir haben dagegen eingewandt, dass es zwischen den üblichen
Fällen von Stiefkindadoptionen und den Stiefkindadoptionen
von Inseminationskindern durch Lebenspartnerinnen
wesentliche strukturelle Unterschiede gibt. Bei den üblichen
Fällen von Stiefkindadoptionen geht es um die Eingliederung
eines Kindes aus einer früheren Beziehung eines der Partner
oder aus einer anderen Familie. Hier ist es sinnvoll, mit Hilfe
einer längeren Adoptionspflege zu erproben, ob sich die
Kinder in ihre neue Familie problemlos eingliedern. Inseminationskinder
werden dagegen als Wunschkinder in die Familien ihrer
Mütter hineingeboren. Der Ausspruch der Stiefkindadoption
hat auf den Verbleib der Kinder in ihren Familien
keinen Einfluss. Sie werden weiter in diesen Familien aufwachsen,
auch wenn die Stiefkindadoption abgelehnt oder unverhältnismäßig
verzögert wird. Der Ausspruch der Stiefkindadoption hat
aber zur Folge, dass die Kinder rechtlich besser abgesichert
sind.
Das hat das Amtsgericht Elmshorn jetzt anerkannt und außerdem
die Auffassung vertreten, die vom Jugendamt problematisierte
Entscheidung der Lebenspartnerinnen, die Insemination mit einer
anonymen Samenspende vornehmen zu lassen, stehe der Stiefkindadoption
nicht entgegen (Beschluss vom 22.12.2010 - 46 F 9/10). Der Beschluss
kann bei juris und auf unserer Webseite aufgerufen werden: http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/AGElmshorn-101222.pdf
Wir haben viele Regenbogenfamilien beraten, wissen aber nicht,
wie weit die Adoptionsverfahren jeweils gediehen sind. Falls
sie noch nicht abgeschlossen sind, empfehlen wir, das Familiengericht
auf den Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn hinzuweisen.
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- 02.01.2011
- Skandalös und respektlos Minister
Rösler will lesbischen Paaren weiterhin die künstliche
Befruchtung verwehren
Die Bundesregierung will lesbische Frauen weiterhin bei der künstlichen
Befruchtung bzw. der assistierten Reproduktion diskriminieren.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor. Dazu erklärt
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Dass ausgerechnet ein FDP-Minister lesbischen Paaren aus einer
Eingetragenen Lebenspartnerschaft Leistungen zur künstlichen
Befruchtung mit dem Argument verweigert, anderen nicht-ehelichen
Lebensgemeinschaften sei dies auch verwehrt, konnte ich
mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen. Es
ist skandalös und respektlos, dass Minister Rösler
lesbischen Frauen weiterhin nicht gestatten will, die Leistungen
der künstlichen Befruchtung legal und gleichberechtigt zu
nutzen. Der FDP-Minister beharrt feige auf vorgestrigen Rechtspositionen,
statt die gesetzlichen Spielräume seines Hauses zu nutzen.
Es wird deutlich, dass bei der FDP entweder völlige Unkenntnis
oder völliges Desinteresse in Bezug auf die Probleme von
Regenbogenfamilien vorherrschen. Die Antworten des Ministers
zeugen von mangelnder Sachkenntnis und beweisen einmal mehr,
wie wichtig es ist, die Eingetragene Lebenspartnerschaft umfassend
mit der Ehe gleichzustellen.
Die Bundesregierung will daran festhalten, dass Maßnahmen
zur künstlichen Befruchtung nur für Ehepaare finanziert
werden. Zugleich weigert sich das Ministerium, eine Klarstellung
dahingehend zu treffen, dass Frauen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
selbstverständlich das Recht haben, eine künstliche
Befruchtung unter ärztlicher Fürsorge durchführen
zu lassen. Rößler schiebt die Verantwortung an standesrechtliche
Organisationen wie die Bundesärztekammer weiter, statt klar
Stellung zu beziehen. Damit lässt er die lesbischen Paare,
aber auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, allein
in einer rechtlichen Grauzone ohne politische Richtlinie. Von
einer liberalen Rechtstaatspartei erwarte ich aber klare Positionen,
wenn es um Diskriminierung und ungerechtfertigte Gängelung
geht.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen
Bundestagsfraktion finden Sie unter folgendem Link:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/KA-kuenstlicheBefruchtung.pdf
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- 02.01.2011
- Die Vollversammlung der Vereinten Nationen
hat gestern einem Antrag der USA zugestimmt, willkürliche
Exekutionen von Schwulen und Lesben wieder zu verurteilen.
- Hierzu erklärt Volker Beck:
"Ich begrüße die aktive Rolle der USA für
die Menschenrechte. Dies würde ich mir von Westerwelles
Aussenpolitik auch wünschen."
Zum Hintergrund: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat
sich gestern auf einen Antrag der USA hin in der Vollversammlung
mehrheitlich (93 zu 55) dafür ausgesprochen den Terminus
sexuelle Orientierung wieder in die Resolution zur
Verurteilung extralegaler Hinrichtungen mit aufzunehmen. Damit
wird die Tötung von Menschen wegen ihrer "sexuellen
Orientierung" ausdrücklich verurteilt.
Der Vatikan musste darüber nicht abstimmen, weil er als
Heiliger Stuhl nur als permanenter Beobachter zugelassen ist.
Er darf bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen,
ohne die Erlaubnis anderer Staaten abwarten zu müssen, und
hat auch das Recht zu antworten, soweit es um den Heiligen Stuhl
geht. Abstimmen aber nicht.
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- 02.01.2011
- Familie./Sorgerecht
Leutheusser-Schnarrenberger soll endlich ihre Hausaufgaben im
Familienrecht machen
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer,
erklärt:
Die Bundesjustizministerin muss im Familienrecht auch endlich
ihre Hausaufgaben bei Kindern in Eingetragenen Lebenspartnerschaften
machen. Hier ist sie als FDP-Politikerin im Wort.
Legen Sie einen Gesetzentwurf vor, Frau Ministerin! Die Diskriminierung
von Kindern in Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht
und von lesbischen Lebenspartnerschaften bei der künstlichen
Insemination muss endlich ein Ende haben.
Früher existierende europarechtliche Hindernisse wurden
bereits von Leutheusser-Schnarrenbergers Amtsvorgängerin
beseitigt. Eine von der Großen Koalition veranlasste wissenschaftliche
Studie belegt, es gibt keine rationalen Gründe gegen die
Gleichstellung auch in diesem Bereich.
Erstaunlich ist, dass der FDP-Gesundheitsminister Rösler
gerade in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen
die Benachteiligung lesbischer Eingetragener Lebenspartnerschaften
gerechtfertigt hat. Hier steht die FDP vor einem Wortbruch.
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- 01.01.2011
- Kritik des Papstes am Laizismus zurückgewiesen
Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher, erklärt
zur Neujahrsansprache des Papstes in Rom:
Die heutigen pauschalen Angriffe des Papstes auf den Laizismus
sind nicht akzeptabel. Es ist eine Beleidigung aller säkular
orientierten Menschen, den Laizismus mit dem religiösen
Fundamentalismus in einem Atemzug zu nennen.
Weltanschauliche Neutralität des Staates, religiöse
Toleranz und der Schutz der Religionsfreiheit bedingen einander.
Zur Religionsfreiheit gehört neben der individuellen und
kollektiven Religionsfreiheit eben auch die negative Glaubensfreiheit.
Die negative Glaubensfreiheit bedeutet eben auch, dass man nicht
nach den Glaubensüberzeugungen der Mehrheit bzw. der katholischen
Kirche leben muss.
Hier hat die katholische Kirche seit dem II. Vaticanum eher Rückschritte
als Fortschritte gemacht. Wenn der Heilige Stuhl in Lehrschreiben
katholische Politiker immer wieder auffordert, wie sie bei Antidiskriminierungspolitik,
Sexualaufklärung, AIDS-Prävention oder des Familienrechtes
zu stimmen haben, zeugt dies von einem mangelnden Respekt der
Religionsfreiheit durch die Spitze der römisch-katholischen
Kirche.