Januar2011
 
31.01.2011
Volker Beck widerspricht Papst Benedikt XVI., der Aufklärungskurse als "Angriff" auf Religionsfreiheit bezeichnet:
"Der Papst treibt Schindluder mit dem hohen menschenrechtlichen Gut der Religionsfreiheit, wenn er Aufklärung und offenen Umgang mit Homosexualität, Scheidung und Informationen über Empfängnisverhütung und Abtreibung als Anschlag auf die Familie und Relionsfreiheit geisselt. Angesichts der ernsthaften religiösen Verfolgung, gerade auch vieler Christen, ist diese Polemik in meinen Augen geradezu unanständig. Homosexualität, Scheidung, Empfaengnisverhütung und HIV-Prävention gehören zur Lebensrealität junger Menschen, die sich von einem mittelalterlichen Menschenbild und einer sexualfeindlichen Moral emanzipiert haben. Informationen sind Grundlage für die freie Entscheidungsfindung. Nur in dieser Freiheit können Menschen ihre Religion auch frei ausüben und sich genauso gut dazu entscheiden, diese nicht zu leben. Das ist tatsächliche Religionsfreiheit."
 
Hamburger Oberlandesgericht: Adoptionsverbot für Lesben und Schwule verfassungswidrig
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 22.12.2010 das Verbot der sukzessiven Adoption innerhalb einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft von Lesben bzw. Schwulen Paaren als verfassungswidrig bewertet und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zum Entscheid vorgelegt. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger muss jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Diskriminierung von homosexuellen Eltern und ihren Kindern im Adoptionsrecht beendet. Die Bundesregierung ist offenbar süchtig nach Ohrfeigen aus Karlsruhe. Sie stellt sich blind und taub – dabei ist mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts wieder einmal deutlich geworden, dass das Adoptionsverbot für Schwule und Lesben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es steht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung zeitnah bestätigt.
Das Verbot der gemeinsamen Adoption benachteiligt die Kinder in Regenbogenfamilien – und verstößt damit gegen den Grundsatz des Kindeswohles. In dem aktuellen Fall, der dem Oberlandesgericht vorlag, wurde beispielsweise deutlich, dass es nicht im Interesse des Kindes liegt, nur gegenüber einem Elternteil eine rechtliche Absicherung zu erhalten. Das Gericht stellt fest, dass dem Kind Erb- und Unterhaltsansprüche verloren gehen. Dies alles macht deutlich: Das Adoptionsverbot von lesbischen und schwulen Paaren gefährdet das Kindeswohl und muss deswegen aufgehoben werden.
Den Wortlaut des Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden Sie hier:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/OLGHamburg.pdf

29.08.2011
Nach Ohrfeige aus Karlsruhe: Innenminister muss endlich Gesetzentwurf zum Transsexuellengesetz vorlegen!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Transsexuelle künftig auch dann eine Lebenspartnerschaft eingehen können, wenn sie sich keiner Geschlechtsumwandlung unterzogen haben. Bislang stand solchen Paaren nur die Ehe offen, da die Partner standesrechtlich noch verschiedenen Geschlechtern angehören. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Die Bundesregierung hat erneut eine Ohrfeige aus Karlsruhe bekommen. Dieses Mal, weil sie das - selbst als nicht zeitgemäß erklärte - Transsexuellengesetz immer noch nicht reformiert hat. Dies hat allerdings eine Tradition. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor über 30 Jahren haben die Karlsruher Richterinnen und Richter die Bestimmungen des Gesetzes sechs Mal als verfassungswidrig beanstandet.
Innenminister de Maizière muss jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, das das Verfahren für die Geschlechtsanpassung deutlich vereinfacht und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt. Es ist grundrechtswidrig, von transsexuellen Menschen einen schweren operativen Eingriff sowie eine Sterilisation zu verlangen. Das Innenministerium soll allerdings Tätig werden, bevor es sich erneut von Gerichten blamieren wird.
Als grüne Bundestagsfraktion bieten wir unseren Gesetzentwurf (Drs. 17/2211: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702211.pdf) an, den wir letztes Jahr im Parlament vorgelegt haben.
 
28.01.2011
"Korrigierende Vergewaltigungen", eine barbarische Praxis, mit der Lesben zu heterosexuellen Frauen "umerzogen" werden sollen, wird zu einer Krise in Südafrika. Millicent Gaika wurde letztes Jahr in einem Angriff gefesselt, gewürgt, gefoltert und mehrmals vergewaltigt. "Korrigierende Vergewaltigungen", eine barbarische Praxis, mit der Lesben zu heterosexuellen Frauen "umerzogen" werden sollen, wird zu einer Krise in Südafrika.
Millicent Gaika wurde letztes Jahr in einem Angriff gefesselt, gewürgt, gefoltert und mehrmals vergewaltigt. Doch mutige Südafrikanische Aktivistinnen riskieren ihr Leben, damit Millicents Fall einen Wandel auslöst. Ihr Appell an den Justizminister entfachte einen Proteststurm mit über 130.000 Unterschriften und zwang ihn zu einer Reaktion im Staatsfernsehen.
Wenn jetzt genug von uns mitmachen können wir diese Kampagne verstärken und ausweiten, um einen nationalen Aktionsplan zur Beendigung von "korrigierenden Vergewaltigungen" zu erreichen. Lassen Sie uns Präsident Zuma und den Justizminister dazu auffordern, "korrigierende Vergewaltigungen" öffentlich zu verurteilen, diese Hassverbrechen zu kriminalisieren und den Kampf gegen Vergewaltigungen und Homophobie aufzunehmen. Unterschreiben Sie jetzt und informieren Sie Ihre Freunde. http://www.avaaz.org/de/stop_corrective_rape/?copy
 
Karlsruhe stärkt erneut Grundrechte von Transsexuellen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einer homosexuell empfindenden transsexuellen Frau unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht die Eingetragene Lebenspartnerschaft offen stehen muss.
Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie stärkt die Rechte von Transsexuellen und zeigt, dass Grundrechte nicht vom biologischen Geschlecht abhängig gemacht werden dürfen.
Der Klägerin, einer lesbisch empfindende Transsexuelle, die in einer Partnerschaft mit einer Frau lebt und ihren Vornahmen geändert hatte, verwehrte das Transsexuellen Gesetz (TSG) bislang die Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu können. Diese Regelung des TSG hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt. Das Gericht folgte damit der Argumentation des LSVD, die wir in einer Stellungnahme zum Verfahren unterbreitet hatten. Jede und jeder muss die gewählte Partnerschaft absichern und anerkennen lassen können, das darf nicht von Operationen und Geschlechterideologien abhängig gemacht werden.
Zum wiederholten Male hat damit das höchste Gericht die rigiden und vollkommen überholten Bestimmungen des TSG für verfassungswidrig erklärt. Von dem ursprünglichen Gesetz sind nur noch Rudimente übrig.
Wir brauchen endlich ein modernes Gesetz, das die Rechte Transsexueller Menschen sichert anstatt diese einzuengen.
LSVD - Pressestelle
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Über 40 Abgeordnete nehmen an Gedenkveranstaltung teil
Heute wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 66. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz.
Der Lesben und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden aus diesem Anlass zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Die Veranstaltung beginnt um 11.30 Uhr. Anja Kofbinger, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin Brandenburg, wird eine Rede halten.
Über 40 Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses haben Ihre Teilnahme an der Gedenkfeier angekündigt. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Blumen und Kränze niederzulegen.
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der
nationalsozialistischen Machtübernahme wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Kneipen Berlins geschlossen. Die gesamte Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage und Zeitschriften wurden aufgelöst, zerschlagen und zerstört. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst, rund 50.000 nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt, mit dem „Rosa Winkel“ erniedrigt und gefoltert. Viele von ihnen wurden zu Tode geschunden oder ermordet.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Donnerstag, 27. Januar 2011, 11.30 Uhr, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
 
Hirschfeld-Eddy-Stiftung,Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender:
Mord an schwulem Aktivisten in Uganda
Unterstützt Sexual Minorities Uganda SMUG!

Gestern wurde in Uganda der schwule Aktivist David Kato brutal ermordet. Zusammen mit anderen Personen war er von der der ugandischen Wochenzeitung "Rolling Stone" als homosexuell geoutet worden, verbunden mit der Aufforderung: „Hängt sie“. Seitdem hatte er immer wieder Morddrohungen erhalten. David Kato engagierte sich in der ugandischen Organisation Sexual Minorities Uganda SMUG.
Wir sind entsetzt über diese erneute schreckliche Gewalttat in Uganda. Unser Mitgefühl gilt David Katos Familie und seinen Freundinnen und Freunden. Es ist empörend, dass die Regierung von Uganda ihren homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern praktisch jeden Schutz verweigert und die homophobe Stimmung im Land selbst befördert.
Diese erneute schreckliche Gewalttat muss endlich zu einem Umdenken bei Ugandas Regierung führen. Erst vergangenen November war SMUG-Geschäftsführer Frank Mugisha auf Einladung des Auswärtigen Amtes in Berlin. Dort besuchten wir gemeinsam mit anderen afrikanischen
Aktivistinnen und Aktivisten auch das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Homosexuellen. Frank Mugisha schilderte uns in Berlin eindrücklich die Situation in Uganda und berichtete über die wertvolle Arbeit von SMUG.
Zum Mord an seinem Mitstreiter sagt Frank Mugisha: "Keine Art der Einschüchterung kann unsern Kampf aufhalten. Davids Tod wird erst gesühnt sein, wenn unser Kampf für Gerechtigkeit und Gleichheit gewonnen sein wird. David ist gegangen und viele von uns werden folgen, aber unseren Kampf werden wir gewinnen. David wollte ein Uganda sehen, in dem alle gleichbehandelt werden, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung."
Wir rufen dazu auf, den Kampf unserer Freundinnen und Freunde in Uganda auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Die 2004 in Kampala gegründete SMUG tritt ein für gleiche Rechte für
alle Ugander unabhängig von Geschlecht oder sexueller Identität. Zudem will SMUG die Homophobie und antihomosexuelle Gewalt im Land sowie HIV und Aids bekämpfen. Zusammen mit lokalen und internationalen Partnerorganisationen will SMUG die Menschenrechte von LSBT in Uganda voranbringen. SMUG ist auch im internationalen NGO-Beirat der Hirschfeld-Eddy-Stiftung vertreten.
Weitere Informationen zur Situation in Uganda und Arbeit von SMUG:
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/laender-informationen/laenderberichte/uganda/
Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung leitet Spenden eins zu eins nach Uganda weiter. Die Freundinnen und Freunde dort leisten unter schwierigsten Bedingungen wertvolle Aufklärungs- und Akzeptanzarbeit, die unsere Solidarität verdienen.
 
07.01.2011: PRESSEMITTEILUNG
Comic-Lesung von Ralf König in Mainz
Der national wie international vielfach ausgezeichnete Comic-Zeichner und Autor Ralf König kommt nach Mainz: Am 19. Januar um 20.00 Uhr liest er in der „Bar jeder Sicht“ unter anderem aus ANTITYP, dem gerade erschienenen letzten Band seiner „Bibel-Trilogie“.
Auch wenn die Trilogie eine Weltreligion zum Thema hat – bei Ralf König geht nichts ohne Humor. Und so ist es ziemlich erheiternd, wenn im letzten Band ein Heiliger durch die Welt apostelt – „er heißt diesmal Paul und fällt zu Anfang gleich vom Gaul.“ Bei seiner Lesung stellt Ralf König jedoch nicht nur seinen biblischen Rundumschlag bestehend aus ARCHETYP, PROTOTYP und ANTITYP vor, er präsentiert eine bunte Mischung seines bisherigen Schaffens – und spricht alle seine Figuren selbst, während seine Zeichnungen auf Großbildleinwand projiziert werden.
Mit seinen witzigen, oft hintersinnigen und bewegenden Geschichten übt Ralf König nicht nur Religionskritik, er engagiert sich seit vielen Jahren auch gegen Vorurteile gegenüber Schwulen und Lesben. Ralf König ist der weltweit populärste Autor explizit schwuler Comics und Geschichten. Im Anschluss an die Lesung wird der Künstler für eine Signierstunde zur Verfügung stehen.
Ralf König folgt mit seiner Lesung einer Einladung der Sektion Mainz/Rheinhessen der Giordano Bruno Stiftung, die im vergangenen Herbst ihre Arbeit aufgenommen hat. In der aufklärerischen Tradition ihres Namensgebers, den die Inquisition vor über 400 Jahren der Ketzerei anklagte und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilte, stehen Fachvorträge und Lesungen hochkarätiger Experten und Künstler auf dem Programm der neuen Regionalgruppe der Stiftung.
Die Giordano Bruno Stiftung hat sich die Entwicklung des "friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der Menschen im Diesseits“ zum Titel gesetzt. Auf der Basis aktueller geistes- und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse will die Stiftung, der zahlreiche namhafte Wissenschaftler, Philosophen und Künstler angehören, eine humanistische Ethik und Politik auf den Weg bringen.
Comic-Lesung und Signierstunde19. Januar 2011, 20.00 Uhr Bar jeder Sicht, Hintere Bleiche 29, 55116 Mainz Eintritt frei
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie über die Veranstaltung berichten würden. Bei rechtzeitiger Anmeldung reservieren wir Ihnen gerne Sitzplätze.
Kontakt: Anna Ulutas, presse@gbs-mainz.de, 06131-4828852, Ansprechpartner vor Ort sind Tobias Trapp, Thorsten Barnickel und Anna Ulutas. Weitere Informationen:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/ - http://www.gbs-mainz.de/ - http://www.ralf-koenig.com/ -
 
03.01.2011
Eine gute Nachricht für Regenbogenfamilien
AG Elmshorn: Bei Inseminationskindern ist das Adoptionspflegejahr nicht einzuhalten.
§ 1744 BGB bestimmt, dass die Annahme als Kind in der Regel erst ausgesprochen werden soll, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat. Viele Jugendämter und Familiengerichte bestehen auch bei Lebenspartnerinnen auf einer Adoptionspflege, deren Dauer unterschiedlich bemessen wird.
Wir haben dagegen eingewandt, dass es zwischen den üblichen Fällen von Stiefkindadoptionen und den Stiefkindadoptionen von „Inseminationskindern“ durch Lebenspartnerinnen wesentliche strukturelle Unterschiede gibt. Bei den üblichen Fällen von Stiefkindadoptionen geht es um die Eingliederung eines Kindes aus einer früheren Beziehung eines der Partner oder aus einer anderen Familie. Hier ist es sinnvoll, mit Hilfe einer längeren Adoptionspflege zu erproben, ob sich die Kinder in ihre neue Familie problemlos eingliedern. „Inseminationskinder“ werden dagegen als „Wunschkinder“ in die Familien ihrer Mütter hineingeboren. Der Ausspruch der Stiefkindadoption hat auf den Verbleib der Kinder in „ihren Familien“ keinen Einfluss. Sie werden weiter in diesen Familien aufwachsen, auch wenn die Stiefkindadoption abgelehnt oder unverhältnismäßig verzögert wird. Der Ausspruch der Stiefkindadoption hat aber zur Folge, dass die Kinder rechtlich besser abgesichert sind.
Das hat das Amtsgericht Elmshorn jetzt anerkannt und außerdem die Auffassung vertreten, die vom Jugendamt problematisierte Entscheidung der Lebenspartnerinnen, die Insemination mit einer anonymen Samenspende vornehmen zu lassen, stehe der Stiefkindadoption nicht entgegen (Beschluss vom 22.12.2010 - 46 F 9/10). Der Beschluss kann bei juris und auf unserer Webseite aufgerufen werden: http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/AGElmshorn-101222.pdf
Wir haben viele Regenbogenfamilien beraten, wissen aber nicht, wie weit die Adoptionsverfahren jeweils gediehen sind. Falls sie noch nicht abgeschlossen sind, empfehlen wir, das Familiengericht auf den Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn hinzuweisen.
 
02.01.2011
Skandalös und respektlos – Minister Rösler will lesbischen Paaren weiterhin die künstliche Befruchtung verwehren
Die Bundesregierung will lesbische Frauen weiterhin bei der künstlichen Befruchtung bzw. der assistierten Reproduktion diskriminieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion hervor. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Dass ausgerechnet ein FDP-Minister lesbischen Paaren aus einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft Leistungen zur künstlichen Befruchtung mit dem Argument verweigert, anderen „nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften“ sei dies auch verwehrt, konnte ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen. Es ist skandalös und respektlos, dass Minister Rösler lesbischen Frauen weiterhin nicht gestatten will, die Leistungen der künstlichen Befruchtung legal und gleichberechtigt zu nutzen. Der FDP-Minister beharrt feige auf vorgestrigen Rechtspositionen, statt die gesetzlichen Spielräume seines Hauses zu nutzen. Es wird deutlich, dass bei der FDP entweder völlige Unkenntnis oder völliges Desinteresse in Bezug auf die Probleme von Regenbogenfamilien vorherrschen. Die Antworten des Ministers zeugen von mangelnder Sachkenntnis und beweisen einmal mehr, wie wichtig es ist, die Eingetragene Lebenspartnerschaft umfassend mit der Ehe gleichzustellen.
Die Bundesregierung will daran festhalten, dass Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur für Ehepaare finanziert werden. Zugleich weigert sich das Ministerium, eine Klarstellung dahingehend zu treffen, dass Frauen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft selbstverständlich das Recht haben, eine künstliche Befruchtung unter ärztlicher Fürsorge durchführen zu lassen. Rößler schiebt die Verantwortung an standesrechtliche Organisationen wie die Bundesärztekammer weiter, statt klar Stellung zu beziehen. Damit lässt er die lesbischen Paare, aber auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, allein in einer rechtlichen Grauzone ohne politische Richtlinie. Von einer liberalen Rechtstaatspartei erwarte ich aber klare Positionen, wenn es um Diskriminierung und ungerechtfertigte Gängelung geht.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion finden Sie unter folgendem Link:
http://www.volkerbeck.de/cms/files/KA-kuenstlicheBefruchtung.pdf
 
02.01.2011
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat gestern einem Antrag der USA zugestimmt, willkürliche Exekutionen von Schwulen und Lesben wieder zu verurteilen.
Hierzu erklärt Volker Beck:
"Ich begrüße die aktive Rolle der USA für die Menschenrechte. Dies würde ich mir von Westerwelles Aussenpolitik auch wünschen."
Zum Hintergrund: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat sich gestern auf einen Antrag der USA hin in der Vollversammlung mehrheitlich (93 zu 55) dafür ausgesprochen den Terminus “sexuelle Orientierung” wieder in die Resolution zur Verurteilung extralegaler Hinrichtungen mit aufzunehmen. Damit wird die Tötung von Menschen wegen ihrer "sexuellen Orientierung" ausdrücklich verurteilt.
Der Vatikan musste darüber nicht abstimmen, weil er als Heiliger Stuhl nur als permanenter Beobachter zugelassen ist. Er darf bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen, ohne die Erlaubnis anderer Staaten abwarten zu müssen, und hat auch das Recht zu antworten, soweit es um den Heiligen Stuhl geht. Abstimmen aber nicht.
 
02.01.2011
Familie./Sorgerecht
Leutheusser-Schnarrenberger soll endlich ihre Hausaufgaben im Familienrecht machen
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt:
Die Bundesjustizministerin muss im Familienrecht auch endlich ihre Hausaufgaben bei Kindern in Eingetragenen Lebenspartnerschaften machen. Hier ist sie als FDP-Politikerin im Wort.
Legen Sie einen Gesetzentwurf vor, Frau Ministerin! Die Diskriminierung von Kindern in Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht und von lesbischen Lebenspartnerschaften bei der künstlichen Insemination muss endlich ein Ende haben.
Früher existierende europarechtliche Hindernisse wurden bereits von Leutheusser-Schnarrenbergers Amtsvorgängerin beseitigt. Eine von der Großen Koalition veranlasste wissenschaftliche Studie belegt, es gibt keine rationalen Gründe gegen die Gleichstellung auch in diesem Bereich.
Erstaunlich ist, dass der FDP-Gesundheitsminister Rösler gerade in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen die Benachteiligung lesbischer Eingetragener Lebenspartnerschaften gerechtfertigt hat. Hier steht die FDP vor einem Wortbruch.
 
01.01.2011
Kritik des Papstes am Laizismus zurückgewiesen
Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher, erklärt zur Neujahrsansprache des Papstes in Rom:
Die heutigen pauschalen Angriffe des Papstes auf den Laizismus sind nicht akzeptabel. Es ist eine Beleidigung aller säkular orientierten Menschen, den Laizismus mit dem religiösen Fundamentalismus in einem Atemzug zu nennen.
Weltanschauliche Neutralität des Staates, religiöse Toleranz und der Schutz der Religionsfreiheit bedingen einander. Zur Religionsfreiheit gehört neben der individuellen und kollektiven Religionsfreiheit eben auch die negative Glaubensfreiheit.
Die negative Glaubensfreiheit bedeutet eben auch, dass man nicht nach den Glaubensüberzeugungen der Mehrheit bzw. der katholischen Kirche leben muss.
Hier hat die katholische Kirche seit dem II. Vaticanum eher Rückschritte als Fortschritte gemacht. Wenn der Heilige Stuhl in Lehrschreiben katholische Politiker immer wieder auffordert, wie sie bei Antidiskriminierungspolitik, Sexualaufklärung, AIDS-Prävention oder des Familienrechtes zu stimmen haben, zeugt dies von einem mangelnden Respekt der Religionsfreiheit durch die Spitze der römisch-katholischen Kirche.