Juli 2013
 
26.07.2013
Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide wegen neuer Tatsachen
Das solltet Ihr probieren!

Hallo,
nach allgemeiner Auffassung ist eine Wiederaufnahme rechtskräftiger Einkommensteuerbescheide aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 und der anschließenden Änderung des Einkommensteuergesetzes nicht möglich. So habe ich bisher alle Anfragen zu diesem Thema beantwortet.
Nun hat mich ein Mitstreiter darauf hingewiesen, dass eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen neuer Tatsachen in Betracht kommt, wenn das Finanzamt Lebenspartner als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt hat und dem Finanzamt dabei nicht bekannt war, dass der Steuerpflichtige verpartnert ist. Die nachträgliche Mitteilung der Verpartnerung sei eine neue Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Ein solcher Antrag kommt natürlich nur für solche Lebenspartner in Betracht, die dem Finanzamt bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 nicht mitgeteilt hatten, dass sie verpartnert sind.
Wenn Lebenspartner dagegen Unterhaltsleistungen für Ihre Partner als außergewöhnlich Belastung geltend gemacht und die Anlage "Unterhalt für bedürftige Personen" ausgefüllt haben, haben sie damit dem Finanzamt mitgeteilt, dass sie verpartnert sind.
Ich habe bisher noch keine Erfahrung, wie die Finanzämter und Finanzgerichte auf Anträge nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO reagieren, halte solche Anträge aber durchaus für aussichtsreich und empfehlen deshalb allen Betroffenen, es zumindest zu probieren.
Eine Vorlage für einen solchen Antrag
findet Ihr hier. Sie stammt ebenfalls von dem Mitstreiter, dem ich dafür herzlich danke.
Beste Grüße,
Manfred Bruns
http://www.lsvd.de
 
 
25.07.201
Erstes Regenbogenfamilienseminar in Baden-Württemberg 2013 Regenbogenfamilien - Die Vielfalt des Regenbogens
Unter der Schirmherrschaft der baden-württembergischen Sozialministerin Katrin Altpeter
Wann: 4. – 6. Oktober 2013
Wo: Stuttgart, Jugendherberge International
Herzlich eingeladen sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Transgender mit Kindern oder Kinderwunsch und natürlich die Kinder
Bereits zum 10. Mal findet ein Regenbogenfamilienseminar des LSVD statt und zu unserer großen Freude zum 1. Mal in Baden-Württemberg. Neben dem Thema Kinderwunsch stehen auch Vernetzung und gegenseitiger Erfahrungsaustausch zum Familienalltag von Regenbogenfamilien im Zentrum des Seminars:
Wie gestalten wir einen gelingenden Familienalltag, sei es nun allein mit Kind, als soziale oder Co-Eltern, in Queerfamilien, mit Pflege- oder Adoptivkindern? Wie begegnen wir der heteronormativen Vorstellung von Familie in Kindergarten und Schule?
Wie gehen wir mit familiären Herausforderungen wie Trennung um?
Welche Chancen und Herausforderungen bieten Patchworkfamilien?
Wie ist die aktuelle Situation in Politik und Gesetzgebung z.B. beim Ehegattensplitting oder der Adoption?
Was erleben andere Kinder und Jugendliche, die in einer Regenbogenfamilie aufwachsen?
Neben einer alters entsprechenden Kinderbetreuung während der Seminarzeiten gibt es erstmalig extra Workshops für Jugendliche. Hier gehts zu mehr Infos, Programm und Anmeldung.
Landesvorstand LSVD Baden-Württemberg
Lesben- und Schwulenverband
http://www.ba-wue.lsvd.de
 
 
18.07.2013
Die Finanzämter diskriminieren Lebenspartner weiter
Nur Baden-Württemberg hat seine Finanzämter angewiesen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort umzusetzen.
Die Finanzämter führen zurzeit trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sofortigen Anwendung des Splittingtarifs für Lebenspartner aufgrund diverser formeller, organisatorischer und insbesondere technischer Fragen noch keine Zusammenveranlagungen durch. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“ (LSVD):
Nach unseren Informationen sind vor allem die programmtechnischen Probleme so gravierend, dass die abschließende Klärung auf Bundesebene noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat deshalb eine Übergangsregelung erlassen. Danach sollen die Finanzämter die Lebenspartner maschinell als Ehegatten veranlagen und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften nachbearbeiten.
Soweit wir wissen, haben die Finanzverwaltungen der anderen Bundesländer solche vorläufigen Regelungen (noch) nicht erlassen. Deshalb lassen die Finanzämter dieser Bundesländer Anträge auf Durchführung der Zusammenveranlagung unbearbeitet liegen.
Man kann zwar gegen diese Untätigkeit Einspruch einlegen, aber das nützt wenig. Die Finanzämter lassen die Sachen gleichwohl liegen, zum Teil auch, weil sie entsprechende Anweisungen haben. Deshalb müsste man dann eine Untätigkeitsklage erheben. Die bringt aber nichts, weil solche Verfahren bei den Finanzgerichten erfahrungsgemäß sehr lange dauern.
Sinnvoller sind Aussetzungsanträge, siehe die Vorlage in unserem Mustertext. Die Finanzämter haben schon bisher Aussetzungsanträgen stattgegeben, wenn die Einkommensteuerbescheide auf eine Nachforderung lauteten. Sie können deshalb jetzt Aussetzungsanträge nicht mit der Begründung ablehnen, dass die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine vorläufige Zusammenveranlagung noch nicht gegeben seien.
Die Aussetzungsanträge sollten aber mit Ankündigung verbunden werden, dass man alsbald das Finanzgericht anrufen werde, wenn die Aussetzungsanträge ebenfalls nicht bearbeitet werden. Das ist den Finanzämtern unangenehm. Sie wollen nicht, dass "ihr" Finanzgericht mit eigentlich unsinnigen Aussetzungsanträgen behelligt werden, weil sie befürchten, dass das die Finanzgerichte gegen sie aufbringen könnte.
Wenn sich das Finanzamt in den nächsten zwei Wochen nach Absendung des Aussetzungsantrags nicht rührt, sollte man noch einmal nachfragen, ob das Finanzamt bereit ist, wenigstens die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide auszusetzen. Wenn sich das Finanzamt ablehnend oder hinhaltend äußert, sollte man einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Finanzgericht stellen. Eine entsprechende Vorlage findet Ihr in unserem Mustertext.
Wenn sehr viele solche Aussetzungsanträge stellen, werden auch die anderen Finanzverwaltungen nachgeben.
Die Aussetzung der Vollziehung ist eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes. Wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids bewilligt (richtig: Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung der Zusammenveranlagung), werden die Lebenspartner vorläufig zusammenveranlagt. Das heißt, die Lebenspartner bekommen die Erstattung, die ihnen bei einer Zusammenveranlagung zusteht, sofort. Irgendwann werden sie dann auch den endgültigen Einkommensteuerbescheid erhalten. Aber ob das noch lange dauert, ist dann gleichgültig.
Bundespressestelle
http://www.lsvd.de
 
 
18.07.2013
Parteien beantworten Prüfsteine des LSVD zur Bundestagswahl
Mehrheit für Eheöffnung und Adoption
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hatte zehn Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien und an die Piratenpartei geschickt. Die Auswertung der Parteienantworten ist abgeschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Antworten der Parteispitzen auf die Fragen des LSVD zeigen deutliche Unterschiede: bei der Antidiskriminierungspolitik wie bei der Arbeit gegen Homosexuellenfeindlichkeit. Wer Engagement für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt will, sollte genau hinschauen.
Wir haben die Parteienantworten ausgewertet und in einer Grafik zusammengestellt. Es gibt eine parlamentarische Mehrheit für die Öffnung der Ehe und für das gemeinsame Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Doch nicht jede Regierungskoalition will oder kann den Willen der Parlamentsmehrheit umsetzen und für gleiche Rechte und Respekt sorgen.
Der LSVD ruft alle Wahlberechtigten auf, ihre Stimme nur den Parteien und Personen zu geben, die für eine vollständige Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender eintreten.
Unsere Fragen konzentrieren sich auf die Themen Eheöffnung, Familiengründung, Nichtdiskriminierung, Aktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz, Bildung, Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik, Trans- und Intersexuelle sowie Rehabilitierung der Opfer der § 175 StGB bzw. § 151 StGB DDR.
Hier geht es zu den Antworten der Parteien und zu Auswertung des LSVD.
LSVD-Bundesgeschäftsstelle
http://www.lsvd.de
 
 
18.07.2013
Mitteilung für die Presse
Wir brauchen mehr als Worte im Kampf gegen Homophobie im Sport
Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar und die Fachsprecherin im Bundesvorstand der Schwusos für den Bereich "Homophobie und Sport" Martina Wilczynski erklären zur "Berliner Erklärung" gegen Homophobie:
Eins ist klar: Es tut sich was! Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass sich in den letzten Monaten im deutschen Sport viele Initiativen und Erklärungen gefunden haben, um den Abbau homophober Störungen voran zu treiben. So ermunterte erst dieser Tage die Fußball-Nationaltorhüterin Nadine Angerer, ihre schwulen Sportfreunde zum Outing und verwies auf die Erfahrungen nach ihrem Outing. Das sehen wir als ein wichtiges Zeichen gerade auch an die Adresse der Fans in den Sportvereinen. So hat sich gerade ein Fußballverein wie der 1. FC Sankt Pauli in besonderer Weise mit Aktionen und Statements hervor getan, um Fans für den Umgang mit schwulen Fußballprofis zu sensibilisieren. Mit jedem dieser einzelnen Schritte kann es gelingen, sich als Sportler offen und unverkrampft zu seiner sexuellen Identität zu bekennen.
Die SPD steht für den Kampf für einen offenen, toleranten und vielfältigen Sport. Aber Resolutionen und Erklärungen reichen allein nicht auch. Es müssen Taten folgen. Anlaufstellen und Beratungsangebote für betroffene Sportlerinnen und Sportler müssen geschaffen werden. Und es muss für zielführende Aufklärung gesorgt werden, vor allem in der Ausbildung von Trainern und anderen Vertrauenspersonen. Das ist das zwingende Ergebnis solcher Erklärungen.
Für viele aktive Fußballer ist ein Outing noch heute undenkbar. Gerade diese müssen unterstützt und begleitet werden, um auch dahingehend ein Vorbild zu sein. Ein Vorbild für Tausende Jugendliche, die sich täglich mit ihrem eigenen Coming-Out quälen. Hier kann der Sport eine wichtige Quelle und Unterstützung sein.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
http://www.spd.de
 
 
17.07.13
Berliner Erklärung
Dei Informationen in diesem beitrag stammen von Queer.de.
In Berlin wurde heute die "Berliner Erklärung: Gemeinsam gegen Homophobie. Für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport" vorgestellt. Die "Sport Bild" erscheint dazu mit einem Homo-Schwerpunkt, der DFB veröffentlicht seine lang angekündigte Broschüre.
Auf Initiative der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld haben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Familienministerin Kristina Schröder (CDU) gemeinsam mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes Christine Lüders (FDP) sowie Spitzenfunktionären von Sport- und Fußballvereinen die "Berliner Erklärung: Gemeinsam gegen Homophobie. Für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport" unterzeichnet.
Die Vorstellung der "Berliner Erklärung" wurde als staattragende Feierlichkeit inszeniert. Aktive Fußballer suchte man vergeblich, Faninitiativen saßen nur im Publikum.
Eine solche sicherlich nicht unwichtige Veranstaltung solle uns aber nicht davon ablenken, dass die Unionsparteien selber uns gegenüber keine Zugeständnisse machen und in talkshows usw. eher den homophoben Kräften im Lande beipflichten bzw. selber homophob agieren. Und ihr Koalitionspartner, die FDP, spricht sich zwar gegen Homophie aus und scheint unsere Anliegen teilweise zu unterstützen, stimmt aber in der Koalition auf der Seite der Union gegen unsere Interessen. (Rosa Lüste,18.07.13)
Ausführliche Informationen darüber findet Ihr bei Queer.de
18.07. zur Berliner Erklärung bei Queer.de 
17.07. zur Berliner Erklärung bei Queer.de
 
 
12.07.2013
Sollte CSD Rostock durch das Stadtamt ausgebremst werden?
Wir fanden auf der Seite des CSD Rostock folgende Presseerklärung:
 
Pressemitteilung des CSD Rostock e.V.
Der CSD in Rostock am 20.07.2013 wird wie gewohnt stattfinden
Rostock, 12.07.2013
Im Vorfeld des 11. CSD in Rostock am 20.07.2013 erging seitens des Stadtamtes am 09.07.2013 ein Auflagenkatalog, den der CSD Rostock e.V. in diesem Maße nicht mittragen konnte und wollte.
Der Vorstand wandte sich daraufhin an den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, Herr Roland Methling, an die Bürgerschaftspräsidentin und Schirmherrin, Frau Karina Jens, und die an die einzelnen Fraktionen der Bürgerschaft.
Diesbezüglich wies der Oberbürgermeister Herr Methling, als oberster Verwaltungschef, das Stadtamt an, ein ergebnisorientiertes Gespräch mit dem CSD Rostock e.V. zu führen.
Heute setzten sich der Amtsleiter des Stadtamtes mit dem Vorstand des CSD Rostock e.V. und deren Anwalt zusammen. In diesem Gespräch, das sehr offen von allen Seiten geführt wurde, entschuldigte sich der Amtsleiter für den ergangenen Bescheid und für die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Amt und dem CSD. Das Ergebnis dieses Gespräches war, dass der CSD Rostock, wie in den vergangenen 10 Jahren auch, stattfinden wird.
Die strittigen Auflagenpunkte werden entweder gestrichen oder dem CSD in Rostock entsprechend angepasst. Weiterhin wurde dem Verein zugesichert, dass der CSD in Rostock auch in Zukunft in vollem Umfang in der Hansestadt Rostock stattfinden wird.
Der CSD Rostock e.V. möchte sich an dieser Stelle beim Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock, Herrn Roland Methling, der Bürgerschaftspräsidentin der Hansestadt Rostock, Frau Karina Jens, den Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und nicht zuletzt auch allen Unterstützern des CSD Rostock, die uns in den letzten Tagen und Stunden so tatkräftig mit Wort und Tat beigestanden haben, danken.
Der CSD Rostock e.V. freut sich auf einen politischen und farbenprächtigen 11. CSD am 20.07.2013 auf dem Neuen Markt in Rostock.
Der Vorstand des CSD Rostock e.V.
 
Was das für seltsame Auflagen waren, stand nirgendwo nachzulesen, aber es ist in Etwa aus der Presseerklärung der SPD Rostock zu entnehmen.
 
 
Die SPD sandte uns folgende Presseerklärung:
Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaften der Lesben und Schwulen in der SPD, der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD und der SPD-Bundestagsabgeordneten Sonja Steffen:
Wir kämpfen gegen Intoleranz in Rostock - Auch in der Stadtverwaltung
Das Vorgehen der Rostocker Stadtverwaltung erinnert an russische Verhältnisse. Nicht erklärlich ist für die SPD aus welchem Grund gerade der Christopher Street Day in Rostock keine Abschlusskundgebung auf dem Neuen Markt mit Sitzbänken und Verpflegung machen darf, sagt Marcus Kreft, Vorsitzender der AG der Lesben und Schwulen in der SPD MV, dies war in den vergangenen Jahren nie ein Problem. Allein die Forderung, dass sich niemand so verkleiden darf, dass sein Geschlecht nicht mehr zu erkennen ist, zeigt die Intoleranz der Rostocker Ordnungsbehörde, sagt Luisa Heide, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD. Ganz davon abgesehen, dass die Drag Queen bzw. der Drag King zum lesbisch-schwulen Leben dazugehört wie Pech und Schwefel, kämpft der CSD auch für die Akzeptanz von Trans- und Intersexualität.
Möchte die Ordnungsbehörde bei jedem Trans- und Intersexuellen vor Ort prüfen, ob sein Aussehen, seinem im Ausweis verzeichneten Geschlecht entspricht? fragt sich Sonja Steffen, zuständige SPD-Berichterstatterin für den Bereich im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Das grenzt an staatlich verordnetes Outing! In jeder deutschen Stadt sind Veranstaltungen wie der CSD möglich, dies sollte auch die Stadt Rostock nun ohne Auflagen so genehmigen. Gerade dieses Vorgehen der Stadt zeigt doch, dass es in Rostock umso mehr Grund gibt, friedlich und fröhlich für Toleranz zu werben.
Sonja Steffen, MdB
Deutscher Bundestag
 
Wir freuen uns, dass es den Rostocker Schwulen und Lesben gelungen ist, durch Kontaktaufnahme mit BündnispartnerInnen ihren CSD zu retten und am 20.07. durchführen zu können. Zusammenfassung: ROSA LÜSTE.
 
 
12.07.2013
Presseservice des SPD-Parteivorstandes
Berlin, 12. Juli 2013 358/13
Mitteilung für die Presse
Schwusos: Auch für die EU-Ratspräsidentschaft gilt das europäische Recht
Zur den neuesten Entwicklungen in Litauen erklären der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (Schwusos) Ansgar Dittmar und sein Stellvertreter (verantwortlich für Internationales) Lars Vorberger:

Es ist empörend, was sich im EU-Land Litauen abspielt. Die Querelen um den Baltic Pride in Litauens Hauptstadt Vilnius, der am 27. Juli stattfinden soll, gehen in eine neue Runde. Nachdem das zuständige Verwaltungsgericht eine Demonstration in der Innenstadt und nicht – wie ursprünglich von der Stadtverwaltung zugedacht – am Rande der Stadt genehmigt hat, erklärte die Stadtverwaltung nun – teils aus fadenscheinigen Gründen und verwaltungstechnischen Finessen – gegen diese Entscheidung vorzugehen. Erschütternd ist die Aussage der litauischen Präsidentin und Karlspreisträgerin Dalia Grybauskaite, die dieses Verhalten der Stadtverwaltung unterstützt!
Dieses Verhalten ist nicht länger hinzunehmen. Da die politische Demonstration nicht komplett verboten werden kann, wird nun seit geraumer Zeit versucht, alles Mögliche zu tun, um die Demonstration möglichst klein und ohne großen Einfluss zu halten beziehungsweise ganz zum Erliegen zu bringen
Und dies in der Hauptstadt Litauens, das seit dem 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Solch eine Situation darf nicht unbeachtet bleiben. Für alle Menschen in der Europäischen Union müssen dieselben Rechte gelten. Gerade in Litauen ist eine Demonstration von Lesben und Schwulen für gleiche Rechte notwendig. Seit Anfang des Jahres wird über ein Gesetz zum Verbot von Homosexuellenpropaganda – ähnlich wie jüngst in Russland beschlossen – diskutiert. Vor drei Jahren kam es während des Baltic Prides zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Anstatt also mit allen Mitteln gegen den Baltic Pride zu kämpfen, sollte von offizieller Seite in Litauen alles dafür getan werden, um die Situation für Lesben und Schwule dort zu verbessern. Dazu zählt eben auch eine Demonstration für gleiche Rechte durch die Innenstadt Vilnius‘.
Wir dürfen nicht still zusehen, sondern müssen – gerade vor dem Hintergrund der EU-Ratspräsidentschaft – die Aufmerksamkeit auf die Situation von Lesben und Schwulen in Litauen richten. Wie immer hat die Bundesregierung nichts zu sagen: Der Außenminister schweigt zu diesen ungeheuerlichen Entwicklungen in einem EU-Staat. Zu Europa gehören eben auch die unveräußerlichen Menschen- und Bürgerrechte und deren Einhaltung!
 
 
12.07.2013
SchLiMm • c/o Harald Blaull - der andere Buchladen • M2,1 • 68161 Mannheim
Pressemeldung:
Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl 2013
„Gleiches Recht für Dich und mich“

welche Punkte müssen nach der Wahl angegangen werden?
Eine Veranstaltung des CSD Rhein-Neckar in Zusammenarbeit mit der Schwul-Lesbischen Initiative Mannheim.
am Dienstag den 16.07.2013 ab 20.00 Uhr
Ökumenisches Bildungszentrum sanctclara, B 5,19, 68159 Mannheim
Zugesagt haben:
die Mannheimer Bundestags - abgeordneten
Stefan Rebmann (SPD),
Dr. Birgit Reinemund (FDP),
Dr. Gerhard Schick (DIE GRÜNEN),
Michael Schlecht (”DIE LINKE”)
Und der Kandidat
Stefan Taege (Piraten Partei).
Unsere Gäste machen damit deutlich, dass Ihnen die Verbesserung der Lebenssituation von LSBTTIQ (Lesben, Schwulen Bisexuellen) am Herzen liegt.
Die Moderation an diesem Abend übernimmt Frau Dr. Claudia Seyler.
Die Positiven Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Gleichstellung von Verpartnerten zu Verheirateten haben zum Teil den Eindruck erweckt als gäbe es bei der Gleichstellung keine Unterschiede mehr. Dagegen spricht das eher wiederwillige verhalten der Bundesregierung bei dem abwarten auf Endscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und bei der Umsetzung der Endscheidungen. An Hand von Drei Themenblöcken wollen wir an diesem Abend deutlich machen, wo es unserer Auffassung nach noch Handlungsbedarf gibt.
Zu den drei Themenblöcken wird es eine kurze Einführung in die Thematik gibt, um dann die Diskussion im Podium weiter zu führen, zu jedem Themenblock werden auch am ende Wortmeldungen aus dem Besucherkreis erbeten.
Die drei Themenblöcke sind:
1. Regenbogen Familie / Ehe Öffnung
Kurzeinführung von Frau Heike Rödel von ILSE (Initiative lesbischer und schwuler Eltern)
2. Transsexualität und Transsexuellengesetz
Kurzeinführung Kerstin Erlewein vom der Selbsthilfegruppe für transsexuelle Menschen und deren Angehörige beim Heidelberger Selbsthilfebüro
3. Änderung des Artikel 3 im Grundgesetz und Rehabilitation von Verurteilten nach §175
Kurzeinführung Harald Blaull Vorsitzender des CSD Rhein Eckar e.V.
Wir freuen uns wenn sie über diese Veranstaltung die im Rahmen des CSD-Rhein-Neckar e.V. stattfindet berichten würden.
mit freundlichen Grüßen
Harald Blaul (Moderator)
für die SchLiMm -
Schwul- Lesbische Initiative Mannheim
 
 
12.07.2013
20.000 Euro Wahlkampfspende für die Anliegen der schwul-lesbischen Community
Bruno Gmünder Verlag GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,
Der Berliner Verlagsgründer Bruno Gmünder, der Verleger Tino Henn (Bruno Gmünder Verlag) sowie David Berger, Chefredakteur von Deutschlands größtem Schwulenmagazin MÄNNER, spenden 20.000 Euro an vier bekannte Bundespolitiker: Volker Beck (Bündnis90/Grünen), Johannes Kahrs (SPD), Michael Kauch (FDP) und Stefan Kaufmann (CDU). Mit der Summe wollen sie sich für deren bisheriges Engagement im Hinblick auf die rechtliche Gleichstellung Homosexueller bedanken und ihren Bundestagswahlkampf unterstützen. Zugleich rufen sie in einer gemeinsamen Erklärung zu Wahlkampfspenden für die vier Abgeordneten auf. Sie stehen stellvertretend für eine größere Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus allen Parteien, die sich in den letzten Jahren für LGBTI-Rechte stark gemacht haben.
In dem Aufruf heißt es:
„Rechtliche Gleichstellung für Schwule und Lesben steht ganz oben auf der Agenda unserer Community. Jeder von uns hat seinen gesellschaftlichen Beitrag dazu getragen. In der vergangenen Legislaturperiode haben sich einige Bundestagsabgeordnete besonders für unsere Ziele eingesetzt. Sie verdienen unseren Respekt, unsere Unterstützung und Ermunterung, ihre Arbeit im Bundestag fortzusetzen. Sie gehören zu den Schlüsselpersonen, die unsere Anliegen in den verschiedenen Parteien vertreten und dafür werben.
Jeder, der erwartet, dass sich ein Abgeordneter auch mal abweichend von seiner Partei seine Stimme erhebt, muss auch die Einzelperson unterstützen. Nur so kann auch die Meinungsbildung in den Parteien voran kommen.
Als Dank für das Engagement und zugleich als Ermunterung, im nächsten Bundestag für die Belange der Community im Bundestag die Stimme zu erheben, spenden wir für deren Bundestagswahlkampf 20.000 Euro, verteilt auf die folgenden Kandidaten. Und wir rufen alle dazu auf, die Unabhängigkeit dieser Kandidaten ebenso mit einer Spende zu unterstützen.“
Bruno Gmünder, Tino Henn und David Berger
i. A. Dennis Schulz
Bruno Gmünder Verlag GmbH
 
 
05.07.2013
Steuersplitting auch für Lesben und Schwule
Bundesrat fordert Öffnung der Ehe
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur „Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" zugestimmt und mit einem Entschließungsantrag kommentiert (Ds.532/1/13). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht auf den Weg zu bringen. Seit Jahren fordern wir, dass gleiche Pflichten auch mit gleichen
Rechten einhergehen müssen, jetzt haben Lesben und Schwule endlich die Möglichkeit, dies auch vor dem Finanzamt geltend zu machen.
Das Gesetz ist eine Reaktion der Merkel-Regierung auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Schwarz-Gelb setzt die Anforderungen kleinmütig und ohne Herzblut um. So haben es Union und FDP nicht einmal geschafft, alle steuerrechtlichen Regelungen anzugleichen. Es fehlen zahlreiche Einzelbestimmungen, selbst die Regelungen zum Kindergeld und zur Altersvorsorge blieben ausgespart.
Die Länderkammer hatte die schwierige Wahl zwischen der Zustimmung für die ungenügende Umsetzung oder der Blockade der Gesetzesvorlage und damit weiterer steuerlicher Diskriminierung von Eingetragenen
Lebenspartnerschaften. Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat eine weitere Verzögerung verhindert und mit seinem Entschließungsantrag deutlich klar gestellt, dass auch diesmal die Regierung Merkel wieder nur ungenügend und halbherzig gehandelt hat.
Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat noch einmal ganz deutlich die vollständige Gleichstellung, das gemeinsame Adoptionsrecht und die Öffnung der Ehe gefordert. Der LSVD
begrüßt diesen Beschluss, der zeigt, dass die Länderkammer im Gegensatz zur Bundesregierung auf eine wirkliche Gleichstellung abzielt.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
 
Noch nix los, außer,
dass Joachim am 01.07. gerade mal 69 Jahre alt wurde. Die Zahl gefällt ihm, das Alter aber nicht, da er dann im nächsten Jahr 70 Jahre alt wird.