26.07.2013 Änderung bestandskräftiger
Einkommensteuerbescheide wegen neuer Tatsachen
Das solltet Ihr probieren!
Hallo,
nach allgemeiner Auffassung ist eine Wiederaufnahme rechtskräftiger
Einkommensteuerbescheide aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 07.05.2013 und der anschließenden Änderung des
Einkommensteuergesetzes nicht möglich. So habe ich bisher
alle Anfragen zu diesem Thema beantwortet.
Nun hat mich ein Mitstreiter darauf hingewiesen, dass eine Änderung
nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen neuer Tatsachen in Betracht
kommt, wenn das Finanzamt Lebenspartner als Ledige zur Einkommensteuer
veranlagt hat und dem Finanzamt dabei nicht bekannt war, dass
der Steuerpflichtige verpartnert ist. Die nachträgliche
Mitteilung der Verpartnerung sei eine neue Tatsache im Sinne
von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.
Ein solcher Antrag kommt natürlich nur für solche Lebenspartner
in Betracht, die dem Finanzamt bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 07.05.2013 nicht mitgeteilt hatten, dass sie verpartnert
sind.
Wenn Lebenspartner dagegen Unterhaltsleistungen für Ihre
Partner als außergewöhnlich Belastung geltend gemacht
und die Anlage "Unterhalt für bedürftige Personen"
ausgefüllt haben, haben sie damit dem Finanzamt mitgeteilt,
dass sie verpartnert sind.
Ich habe bisher noch keine Erfahrung, wie die Finanzämter
und Finanzgerichte auf Anträge nach § 173 Abs. 1 Nr.
2 AO reagieren, halte solche Anträge aber durchaus für
aussichtsreich und empfehlen deshalb allen Betroffenen, es zumindest
zu probieren.
Eine Vorlage für einen solchen Antrag findet Ihr hier. Sie stammt ebenfalls von dem Mitstreiter, dem ich
dafür herzlich danke.
Beste Grüße,
Manfred Bruns http://www.lsvd.de
25.07.201
Erstes Regenbogenfamilienseminar in Baden-Württemberg
2013 Regenbogenfamilien - Die Vielfalt des Regenbogens
Unter der Schirmherrschaft der baden-württembergischen Sozialministerin
Katrin Altpeter
Wann: 4. 6. Oktober 2013
Wo: Stuttgart, Jugendherberge International
Herzlich eingeladen sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle
und Transgender mit Kindern oder Kinderwunsch und natürlich
die Kinder
Bereits zum 10. Mal findet ein Regenbogenfamilienseminar des
LSVD statt und zu unserer großen Freude zum 1. Mal in Baden-Württemberg.
Neben dem Thema Kinderwunsch stehen auch Vernetzung und gegenseitiger
Erfahrungsaustausch zum Familienalltag von Regenbogenfamilien
im Zentrum des Seminars:
Wie gestalten wir einen gelingenden Familienalltag, sei es
nun allein mit Kind, als soziale oder Co-Eltern, in Queerfamilien,
mit Pflege- oder Adoptivkindern? Wie begegnen wir der heteronormativen
Vorstellung von Familie in Kindergarten und Schule?
Wie gehen wir mit familiären Herausforderungen wie Trennung
um?
Welche Chancen und Herausforderungen bieten Patchworkfamilien?
Wie ist die aktuelle Situation in Politik und Gesetzgebung
z.B. beim Ehegattensplitting oder der Adoption?
Was erleben andere Kinder und Jugendliche, die in einer Regenbogenfamilie
aufwachsen?
Neben einer alters entsprechenden Kinderbetreuung während
der Seminarzeiten gibt es erstmalig extra Workshops für
Jugendliche. Hier gehts zu mehr Infos, Programm und Anmeldung.
Landesvorstand LSVD Baden-Württemberg
Lesben- und Schwulenverband http://www.ba-wue.lsvd.de
18.07.2013 Die Finanzämter diskriminieren
Lebenspartner weiter
Nur Baden-Württemberg hat seine Finanzämter
angewiesen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort umzusetzen.
Die Finanzämter führen zurzeit
trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sofortigen
Anwendung des Splittingtarifs für Lebenspartner aufgrund
diverser formeller, organisatorischer und insbesondere technischer
Fragen noch keine Zusammenveranlagungen durch. Dazu erklärt
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband
in Deutschland (LSVD):
Nach unseren Informationen sind vor allem
die programmtechnischen Probleme so gravierend, dass die abschließende
Klärung auf Bundesebene noch längere Zeit in Anspruch
nehmen wird. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat
deshalb eine Übergangsregelung erlassen. Danach sollen die
Finanzämter die Lebenspartner maschinell als Ehegatten veranlagen
und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften nachbearbeiten.
Soweit wir wissen, haben die Finanzverwaltungen
der anderen Bundesländer solche vorläufigen Regelungen
(noch) nicht erlassen. Deshalb lassen die Finanzämter dieser
Bundesländer Anträge auf Durchführung der Zusammenveranlagung
unbearbeitet liegen.
Man kann zwar gegen diese Untätigkeit
Einspruch einlegen, aber das nützt
wenig. Die Finanzämter lassen die Sachen gleichwohl liegen,
zum Teil auch, weil sie entsprechende Anweisungen haben. Deshalb
müsste man dann eine Untätigkeitsklage erheben. Die
bringt aber nichts, weil solche Verfahren bei den Finanzgerichten
erfahrungsgemäß sehr lange dauern.
Sinnvoller sind Aussetzungsanträge, siehe die Vorlage in unserem Mustertext. Die Finanzämter
haben schon bisher Aussetzungsanträgen stattgegeben, wenn
die Einkommensteuerbescheide auf eine Nachforderung lauteten.
Sie können deshalb jetzt Aussetzungsanträge nicht mit
der Begründung ablehnen, dass die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für eine vorläufige Zusammenveranlagung
noch nicht gegeben seien.
Die Aussetzungsanträge sollten aber
mit Ankündigung verbunden werden, dass man alsbald das Finanzgericht
anrufen werde, wenn die Aussetzungsanträge ebenfalls nicht
bearbeitet werden. Das ist den Finanzämtern unangenehm.
Sie wollen nicht, dass "ihr" Finanzgericht mit eigentlich
unsinnigen Aussetzungsanträgen behelligt werden, weil sie
befürchten, dass das die Finanzgerichte gegen sie aufbringen
könnte.
Wenn sich das Finanzamt in den nächsten
zwei Wochen nach Absendung des Aussetzungsantrags nicht rührt,
sollte man noch einmal nachfragen, ob das Finanzamt bereit ist,
wenigstens die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide auszusetzen.
Wenn sich das Finanzamt ablehnend oder hinhaltend äußert,
sollte man einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das
Finanzgericht stellen. Eine entsprechende Vorlage findet Ihr
in unserem Mustertext.
Wenn sehr viele solche Aussetzungsanträge
stellen, werden auch die anderen Finanzverwaltungen nachgeben.
Die Aussetzung der Vollziehung ist eine Maßnahme
des vorläufigen Rechtsschutzes. Wenn das Finanzamt die Aussetzung
der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids bewilligt (richtig:
Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung der Zusammenveranlagung),
werden die Lebenspartner vorläufig zusammenveranlagt. Das
heißt, die Lebenspartner bekommen die Erstattung, die ihnen
bei einer Zusammenveranlagung zusteht, sofort. Irgendwann werden
sie dann auch den endgültigen Einkommensteuerbescheid erhalten.
Aber ob das noch lange dauert, ist dann gleichgültig.
18.07.2013 Parteien beantworten Prüfsteine des LSVD zur Bundestagswahl
Mehrheit für Eheöffnung und
Adoption
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
hatte zehn Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen
Parteien und an die Piratenpartei geschickt. Die Auswertung der
Parteienantworten ist abgeschlossen. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Antworten der Parteispitzen auf die Fragen
des LSVD zeigen deutliche Unterschiede: bei der Antidiskriminierungspolitik
wie bei der Arbeit gegen Homosexuellenfeindlichkeit. Wer Engagement
für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt will, sollte genau
hinschauen.
Wir haben die Parteienantworten ausgewertet
und in einer Grafik zusammengestellt. Es gibt eine parlamentarische
Mehrheit für die Öffnung der Ehe und für das gemeinsame
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Doch nicht
jede Regierungskoalition will oder kann den Willen der Parlamentsmehrheit
umsetzen und für gleiche Rechte und Respekt sorgen.
Der LSVD ruft alle Wahlberechtigten auf,
ihre Stimme nur den Parteien und Personen zu geben, die für
eine vollständige Gleichstellung von Lesben, Schwulen und
Transgender eintreten.
Unsere Fragen konzentrieren sich auf die
Themen Eheöffnung, Familiengründung, Nichtdiskriminierung,
Aktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz, Bildung, Menschenrechte
in der Außen- und Entwicklungspolitik, Trans- und Intersexuelle
sowie Rehabilitierung der Opfer der § 175 StGB bzw. §
151 StGB DDR.
Hier
geht es zu den Antworten der Parteien und zu Auswertung des LSVD.
Wir brauchen mehr als Worte im Kampf gegen
Homophobie im Sport
Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
der Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar und
die Fachsprecherin im Bundesvorstand der Schwusos für den
Bereich "Homophobie und Sport" Martina Wilczynski erklären
zur "Berliner Erklärung" gegen Homophobie:
Eins ist klar: Es tut sich was! Erfreut nehmen
wir zur Kenntnis, dass sich in den letzten Monaten im deutschen
Sport viele Initiativen und Erklärungen gefunden haben,
um den Abbau homophober Störungen voran zu treiben. So ermunterte
erst dieser Tage die Fußball-Nationaltorhüterin Nadine
Angerer, ihre schwulen Sportfreunde zum Outing und verwies auf
die Erfahrungen nach ihrem Outing. Das sehen wir als ein wichtiges
Zeichen gerade auch an die Adresse der Fans in den Sportvereinen.
So hat sich gerade ein Fußballverein wie der 1. FC Sankt
Pauli in besonderer Weise mit Aktionen und Statements hervor
getan, um Fans für den Umgang mit schwulen Fußballprofis
zu sensibilisieren. Mit jedem dieser einzelnen Schritte kann
es gelingen, sich als Sportler offen und unverkrampft zu seiner
sexuellen Identität zu bekennen.
Die SPD steht für den Kampf für
einen offenen, toleranten und vielfältigen Sport. Aber Resolutionen
und Erklärungen reichen allein nicht auch. Es müssen
Taten folgen. Anlaufstellen und Beratungsangebote für betroffene
Sportlerinnen und Sportler müssen geschaffen werden. Und
es muss für zielführende Aufklärung gesorgt werden,
vor allem in der Ausbildung von Trainern und anderen Vertrauenspersonen.
Das ist das zwingende Ergebnis solcher Erklärungen.
Für viele aktive Fußballer ist
ein Outing noch heute undenkbar. Gerade diese müssen unterstützt
und begleitet werden, um auch dahingehend ein Vorbild zu sein.
Ein Vorbild für Tausende Jugendliche, die sich täglich
mit ihrem eigenen Coming-Out quälen. Hier kann der Sport
eine wichtige Quelle und Unterstützung sein.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
Dei Informationen in diesem beitrag stammen
von Queer.de.
In Berlin wurde heute die "Berliner
Erklärung: Gemeinsam gegen Homophobie. Für Vielfalt,
Respekt und Akzeptanz im Sport" vorgestellt. Die "Sport
Bild" erscheint dazu mit einem Homo-Schwerpunkt, der DFB
veröffentlicht seine lang angekündigte Broschüre.
Auf Initiative der Bundesstiftung Magnus
Hirschfeld haben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Familienministerin
Kristina Schröder (CDU) gemeinsam mit der Antidiskriminierungsbeauftragten
des Bundes Christine Lüders (FDP) sowie Spitzenfunktionären
von Sport- und Fußballvereinen die "Berliner Erklärung:
Gemeinsam gegen Homophobie. Für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz
im Sport" unterzeichnet.
Die Vorstellung der "Berliner Erklärung"
wurde als staattragende Feierlichkeit inszeniert. Aktive Fußballer
suchte man vergeblich, Faninitiativen saßen nur im Publikum.
Eine solche sicherlich nicht unwichtige Veranstaltung
solle uns aber nicht davon ablenken, dass die Unionsparteien
selber uns gegenüber keine Zugeständnisse machen und
in talkshows usw. eher den homophoben Kräften im Lande beipflichten
bzw. selber homophob agieren. Und ihr Koalitionspartner, die
FDP, spricht sich zwar gegen Homophie aus und scheint unsere
Anliegen teilweise zu unterstützen, stimmt aber in der Koalition
auf der Seite der Union gegen unsere Interessen. (Rosa Lüste,18.07.13)
Ausführliche Informationen darüber findet Ihr bei
Queer.de
Sollte CSD Rostock durch das Stadtamt
ausgebremst werden?
Wir fanden auf der Seite des CSD Rostock
folgende Presseerklärung:
Pressemitteilung des CSD Rostock e.V. Der CSD in Rostock am 20.07.2013 wird
wie gewohnt stattfinden
Rostock, 12.07.2013
Im Vorfeld des 11. CSD in Rostock am 20.07.2013 erging seitens
des Stadtamtes am 09.07.2013 ein Auflagenkatalog, den der CSD
Rostock e.V. in diesem Maße nicht mittragen konnte und
wollte.
Der Vorstand wandte sich daraufhin an den Oberbürgermeister
der Hansestadt Rostock, Herr Roland Methling, an die Bürgerschaftspräsidentin
und Schirmherrin, Frau Karina Jens, und die an die einzelnen
Fraktionen der Bürgerschaft.
Diesbezüglich wies der Oberbürgermeister Herr Methling,
als oberster Verwaltungschef, das Stadtamt an, ein ergebnisorientiertes
Gespräch mit dem CSD Rostock e.V. zu führen.
Heute setzten sich der Amtsleiter des Stadtamtes mit dem Vorstand
des CSD Rostock e.V. und deren Anwalt zusammen. In diesem Gespräch,
das sehr offen von allen Seiten geführt wurde, entschuldigte
sich der Amtsleiter für den ergangenen Bescheid und für
die Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Amt und dem CSD.
Das Ergebnis dieses Gespräches war, dass der CSD Rostock,
wie in den vergangenen 10 Jahren auch, stattfinden wird.
Die strittigen Auflagenpunkte werden entweder gestrichen oder
dem CSD in Rostock entsprechend angepasst. Weiterhin wurde dem
Verein zugesichert, dass der CSD in Rostock auch in Zukunft in
vollem Umfang in der Hansestadt Rostock stattfinden wird.
Der CSD Rostock e.V. möchte sich an dieser Stelle beim Oberbürgermeister
der Hansestadt Rostock, Herrn Roland Methling, der Bürgerschaftspräsidentin
der Hansestadt Rostock, Frau Karina Jens, den Fraktionen der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock und nicht zuletzt auch
allen Unterstützern des CSD Rostock, die uns in den letzten
Tagen und Stunden so tatkräftig mit Wort und Tat beigestanden
haben, danken.
Der CSD Rostock e.V. freut sich auf einen politischen und farbenprächtigen
11. CSD am 20.07.2013 auf dem Neuen Markt in Rostock.
Der Vorstand des CSD Rostock e.V.
Was das für seltsame Auflagen waren,
stand nirgendwo nachzulesen, aber es ist in Etwa aus der Presseerklärung
der SPD Rostock zu entnehmen.
Die SPD sandte uns folgende Presseerklärung: Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaften
der Lesben und Schwulen in der SPD, der Jungsozialistinnen und
Jungsozialisten in der SPD und der SPD-Bundestagsabgeordneten
Sonja Steffen:
Wir kämpfen gegen Intoleranz in Rostock
- Auch in der Stadtverwaltung
Das Vorgehen der Rostocker Stadtverwaltung
erinnert an russische Verhältnisse. Nicht erklärlich
ist für die SPD aus welchem Grund gerade der Christopher
Street Day in Rostock keine Abschlusskundgebung auf dem
Neuen Markt mit Sitzbänken und Verpflegung machen darf,
sagt Marcus Kreft, Vorsitzender der AG der Lesben und Schwulen
in der SPD MV, dies war in den vergangenen Jahren nie ein Problem.
Allein die Forderung, dass sich niemand so verkleiden darf,
dass sein Geschlecht nicht mehr zu erkennen ist, zeigt die Intoleranz
der Rostocker Ordnungsbehörde, sagt Luisa Heide,
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und
Jungsozialisten in der SPD. Ganz davon abgesehen, dass die Drag
Queen bzw. der Drag King zum lesbisch-schwulen Leben dazugehört
wie Pech und Schwefel, kämpft der CSD auch für die
Akzeptanz von Trans- und Intersexualität.
Möchte die Ordnungsbehörde bei
jedem Trans- und Intersexuellen vor Ort prüfen, ob sein
Aussehen, seinem im Ausweis verzeichneten Geschlecht entspricht?
fragt sich Sonja Steffen, zuständige SPD-Berichterstatterin
für den Bereich im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags.
Das grenzt an staatlich verordnetes Outing! In jeder deutschen
Stadt sind Veranstaltungen wie der CSD möglich, dies sollte
auch die Stadt Rostock nun ohne Auflagen so genehmigen. Gerade
dieses Vorgehen der Stadt zeigt doch, dass es in Rostock umso
mehr Grund gibt, friedlich und fröhlich für Toleranz
zu werben.
Sonja Steffen, MdB
Deutscher Bundestag
Wir freuen uns, dass es den Rostocker
Schwulen und Lesben gelungen ist, durch Kontaktaufnahme mit BündnispartnerInnen
ihren CSD zu retten und am 20.07. durchführen zu können.
Zusammenfassung: ROSA LÜSTE.
12.07.2013
Presseservice des SPD-Parteivorstandes
Berlin, 12. Juli 2013 358/13
Mitteilung für die Presse Schwusos: Auch für die EU-Ratspräsidentschaft
gilt das europäische Recht
Zur den neuesten Entwicklungen in Litauen
erklären der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der
Lesben und Schwulen (Schwusos) Ansgar Dittmar und sein Stellvertreter
(verantwortlich für Internationales) Lars Vorberger:
Es ist empörend, was sich im EU-Land Litauen abspielt. Die
Querelen um den Baltic Pride in Litauens Hauptstadt Vilnius,
der am 27. Juli stattfinden soll, gehen in eine neue Runde. Nachdem
das zuständige Verwaltungsgericht eine Demonstration in
der Innenstadt und nicht wie ursprünglich von der
Stadtverwaltung zugedacht am Rande der Stadt genehmigt
hat, erklärte die Stadtverwaltung nun teils aus fadenscheinigen
Gründen und verwaltungstechnischen Finessen gegen
diese Entscheidung vorzugehen. Erschütternd ist die Aussage
der litauischen Präsidentin und Karlspreisträgerin
Dalia Grybauskaite, die dieses Verhalten der Stadtverwaltung
unterstützt!
Dieses Verhalten ist nicht länger hinzunehmen. Da die politische
Demonstration nicht komplett verboten werden kann, wird nun seit
geraumer Zeit versucht, alles Mögliche zu tun, um die Demonstration
möglichst klein und ohne großen Einfluss zu halten
beziehungsweise ganz zum Erliegen zu bringen
Und dies in der Hauptstadt Litauens, das seit dem 1. Juli die
EU-Ratspräsidentschaft innehat. Solch eine Situation darf
nicht unbeachtet bleiben. Für alle Menschen in der Europäischen
Union müssen dieselben Rechte gelten. Gerade in Litauen
ist eine Demonstration von Lesben und Schwulen für gleiche
Rechte notwendig. Seit Anfang des Jahres wird über ein Gesetz
zum Verbot von Homosexuellenpropaganda ähnlich wie
jüngst in Russland beschlossen diskutiert. Vor drei
Jahren kam es während des Baltic Prides zu gewaltsamen Ausschreitungen.
Anstatt also mit allen Mitteln gegen den Baltic Pride zu kämpfen,
sollte von offizieller Seite in Litauen alles dafür getan
werden, um die Situation für Lesben und Schwule dort zu
verbessern. Dazu zählt eben auch eine Demonstration für
gleiche Rechte durch die Innenstadt Vilnius.
Wir dürfen nicht still zusehen, sondern müssen
gerade vor dem Hintergrund der EU-Ratspräsidentschaft
die Aufmerksamkeit auf die Situation von Lesben und Schwulen
in Litauen richten. Wie immer hat die Bundesregierung nichts
zu sagen: Der Außenminister schweigt zu diesen ungeheuerlichen
Entwicklungen in einem EU-Staat. Zu Europa gehören eben
auch die unveräußerlichen Menschen- und Bürgerrechte
und deren Einhaltung!
12.07.2013
SchLiMm c/o Harald Blaull - der andere
Buchladen M2,1 68161 Mannheim
Pressemeldung: Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl
2013
Gleiches Recht für Dich und mich
welche Punkte müssen nach der Wahl angegangen werden?
Eine Veranstaltung des CSD Rhein-Neckar in Zusammenarbeit mit
der Schwul-Lesbischen Initiative Mannheim.
am Dienstag den 16.07.2013 ab 20.00 Uhr
Ökumenisches Bildungszentrum sanctclara, B 5,19, 68159 Mannheim
Zugesagt haben:
die Mannheimer Bundestags - abgeordneten
Stefan Rebmann (SPD),
Dr. Birgit Reinemund (FDP),
Dr. Gerhard Schick (DIE GRÜNEN),
Michael Schlecht (DIE LINKE)
Und der Kandidat
Stefan Taege (Piraten Partei).
Unsere Gäste machen damit deutlich, dass Ihnen die Verbesserung
der Lebenssituation von LSBTTIQ (Lesben, Schwulen Bisexuellen)
am Herzen liegt.
Die Moderation an diesem Abend übernimmt Frau Dr. Claudia
Seyler.
Die Positiven Urteile des Bundesverfassungsgerichts bei der Gleichstellung
von Verpartnerten zu Verheirateten haben zum Teil den Eindruck
erweckt als gäbe es bei der Gleichstellung keine Unterschiede
mehr. Dagegen spricht das eher wiederwillige verhalten der Bundesregierung
bei dem abwarten auf Endscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
und bei der Umsetzung der Endscheidungen. An Hand von Drei Themenblöcken
wollen wir an diesem Abend deutlich machen, wo es unserer Auffassung
nach noch Handlungsbedarf gibt.
Zu den drei Themenblöcken wird es eine kurze Einführung
in die Thematik gibt, um dann die Diskussion im Podium weiter
zu führen, zu jedem Themenblock werden auch am ende Wortmeldungen
aus dem Besucherkreis erbeten.
Die drei Themenblöcke sind:
1. Regenbogen Familie / Ehe Öffnung
Kurzeinführung von Frau Heike Rödel von ILSE (Initiative
lesbischer und schwuler Eltern)
2. Transsexualität und Transsexuellengesetz
Kurzeinführung Kerstin Erlewein vom der Selbsthilfegruppe
für transsexuelle Menschen und deren Angehörige beim
Heidelberger Selbsthilfebüro
3. Änderung des Artikel 3 im Grundgesetz und Rehabilitation
von Verurteilten nach §175
Kurzeinführung Harald Blaull Vorsitzender des CSD Rhein
Eckar e.V.
Wir freuen uns wenn sie über diese Veranstaltung die im
Rahmen des CSD-Rhein-Neckar e.V. stattfindet berichten würden.
mit freundlichen Grüßen
Harald Blaul (Moderator)
für die SchLiMm -
Schwul- Lesbische Initiative Mannheim
12.07.2013
20.000 Euro Wahlkampfspende für die
Anliegen der schwul-lesbischen Community
Bruno Gmünder Verlag GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,
Der Berliner Verlagsgründer Bruno Gmünder, der Verleger
Tino Henn (Bruno Gmünder Verlag) sowie David Berger, Chefredakteur
von Deutschlands größtem Schwulenmagazin MÄNNER,
spenden 20.000 Euro an vier bekannte Bundespolitiker: Volker
Beck (Bündnis90/Grünen), Johannes Kahrs (SPD), Michael
Kauch (FDP) und Stefan Kaufmann (CDU). Mit der Summe wollen sie
sich für deren bisheriges Engagement im Hinblick auf die
rechtliche Gleichstellung Homosexueller bedanken und ihren Bundestagswahlkampf
unterstützen. Zugleich rufen sie in einer gemeinsamen Erklärung
zu Wahlkampfspenden für die vier Abgeordneten auf. Sie stehen
stellvertretend für eine größere Gruppe von Bundestagsabgeordneten
aus allen Parteien, die sich in den letzten Jahren für LGBTI-Rechte
stark gemacht haben.
In dem Aufruf heißt es:
Rechtliche Gleichstellung für Schwule und Lesben steht
ganz oben auf der Agenda unserer Community. Jeder von uns hat
seinen gesellschaftlichen Beitrag dazu getragen. In der vergangenen
Legislaturperiode haben sich einige Bundestagsabgeordnete besonders
für unsere Ziele eingesetzt. Sie verdienen unseren Respekt,
unsere Unterstützung und Ermunterung, ihre Arbeit im Bundestag
fortzusetzen. Sie gehören zu den Schlüsselpersonen,
die unsere Anliegen in den verschiedenen Parteien vertreten und
dafür werben.
Jeder, der erwartet, dass sich ein Abgeordneter auch mal abweichend
von seiner Partei seine Stimme erhebt, muss auch die Einzelperson
unterstützen. Nur so kann auch die Meinungsbildung in den
Parteien voran kommen.
Als Dank für das Engagement und zugleich als Ermunterung,
im nächsten Bundestag für die Belange der Community
im Bundestag die Stimme zu erheben, spenden wir für deren
Bundestagswahlkampf 20.000 Euro, verteilt auf die folgenden Kandidaten.
Und wir rufen alle dazu auf, die Unabhängigkeit dieser Kandidaten
ebenso mit einer Spende zu unterstützen.
Bruno Gmünder, Tino Henn und David Berger
i. A. Dennis Schulz
Bruno Gmünder Verlag GmbH
05.07.2013
Steuersplitting auch für Lesben und
Schwule
Bundesrat fordert Öffnung der Ehe
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013"
zugestimmt und mit einem Entschließungsantrag kommentiert
(Ds.532/1/13). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des
Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt
die Entscheidung des Bundesrates, die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht
auf den Weg zu bringen. Seit Jahren fordern wir, dass gleiche
Pflichten auch mit gleichen
Rechten einhergehen müssen, jetzt haben Lesben und Schwule
endlich die Möglichkeit, dies auch vor dem Finanzamt geltend
zu machen.
Das Gesetz ist eine Reaktion der Merkel-Regierung
auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Schwarz-Gelb
setzt die Anforderungen kleinmütig und ohne Herzblut um.
So haben es Union und FDP nicht einmal geschafft, alle steuerrechtlichen
Regelungen anzugleichen. Es fehlen zahlreiche Einzelbestimmungen,
selbst die Regelungen zum Kindergeld und zur Altersvorsorge blieben
ausgespart.
Die Länderkammer hatte die schwierige
Wahl zwischen der Zustimmung für die ungenügende Umsetzung
oder der Blockade der Gesetzesvorlage und damit weiterer steuerlicher
Diskriminierung von Eingetragenen
Lebenspartnerschaften. Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat
eine weitere Verzögerung verhindert und mit seinem Entschließungsantrag
deutlich klar gestellt, dass auch diesmal die Regierung Merkel
wieder nur ungenügend und halbherzig gehandelt hat.
Auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat
noch einmal ganz deutlich die vollständige Gleichstellung,
das gemeinsame Adoptionsrecht und die Öffnung der Ehe gefordert.
Der LSVD
begrüßt diesen Beschluss, der zeigt, dass die Länderkammer
im Gegensatz zur Bundesregierung auf eine wirkliche Gleichstellung
abzielt.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro http://www.lsvd.de http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
Noch nix los, außer,
dass Joachim am 01.07. gerade mal 69 Jahre
alt wurde. Die Zahl gefällt ihm, das Alter aber nicht, da
er dann im nächsten Jahr 70 Jahre alt wird.