Juli - August 2017
 
18.08.2017
25 Jahre „Aktion Standesamt“
Umsetzung der Ehe für Alle nicht verschleppen
Vor 25 Jahren, am 19. August 1992, haben der damalige Schwulenverband (SVD) und die Schwulen Juristen gemeinsam die „Aktion Standesamt“ organisiert. Damit war der Startschuss für den gesellschaftlichen Kampf um die Ehe für Alle gefallen. Am 01. Oktober ist es nun soweit und gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten. „Es darf jetzt nicht passieren, dass die Umsetzung der verabschiedeten Gesetze durch eine willkürliche Blocka-dehaltung innerhalb der Verwaltung verschleppt wird.“, erklärten Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), und Dirk Siegfried von den Schwulen Juristen. „Wir fordern den Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die Innenministerien der Länder sowie die Standesämter nachdrücklich auf, die tatsächliche Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung mit Inkrafttreten der Eheöffnung am 01. Oktober auch wirklich überall in Deutschland sicherzustellen. Die Gesetzesänderungen sind unabhängig von der parteipolitischen Einstellung innerhalb einzelner Verwaltungen korrekt und termingerecht umzusetzen.“
Gegenwärtig erreichen den LSVD und die Schwulen Juristen jedoch zahlreiche Berichte von heiratswilligen, gleichgeschlechtlichen Paaren, die von den für sie zuständigen Standesämtern bei Terminanfragen vertröstet werden. Unter Verweis auf angeblich fehlende Anweisungen wird in einigen Standesämtern darauf beharrt, erst ab dem 01. Oktober Anmeldungen entgegennehmen zu dürfen. „Diese Behauptung ist grob falsch. Denn in anderen Standesämtern funktioniert die Terminvergabe durchaus reibungslos.
Ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht, darf indes nicht von ihrem Wohnort abhängig sein.“, wie Lünsmann und Siegfried betonten.
Das vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedete Gesetz enthält - neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch - auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personen-standsverordnung umgesetzt werden.
Rund 250 lesbische und schwule Paare haben am 19. August 1992 im Rahmen der „Aktion Standesamt“ bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Lünsmann und Siegfried unterstrichen, dass diese Paare heute Silberhochzeit feiern könnten, wenn die Entscheidungen der Standesämter sowie der Amts- und Landgerichte nicht negativ aus-gefallen wären.
Mehrere Gerichte hoben be-reits damals die sich aus dem Eheverbot ergebenden Benachteiligungen und die Notwendigkeit entsprechender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich hervor. Im Jahr 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht, gleichgeschl. Paare hätten keinen verfas-sungsrechtlichen Anspruch auf eine Zulassung zur Ehe. Es stellte jedoch auch ausdrücklich fest, dass ein Wandel im gesellschaftlichen Bild der Ehe eintreten könne.
Dieser Wandel ist inzwischen von einer breiten gesellschaftlichen Bewegung erkämpft worden. Deutschland ist schon lange reif für die Ehe für Alle.
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LSVD Berlin, 18.08.2017:
25 Jahre „Aktion Standesamt“
Vor 25 Jahren fand in Deutschland die AKTION STANDESAMT statt. Am 19. August 1992 bestellten 250 lesbische und schwule Paare bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland waren Schwule und Lesben in Presse, Funk und Fernsehen so präsent. Die vom Schwulenverband in Deutschland (heute: Lesben- und Schwulenverband) und den Schwulen Juristen (heute: Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen) initiierte Aktion gab der abstrakten Forderung nach Gleichstellung ein Gesicht, beziehungsweise viele sympathische Gesichter. Zum ersten Mal wehrten sich Lesben und Schwule gegen das Eheverbot für Homosexuelle. Der Schwerpunkt der Kampagne lag in Berlin. Mit der AKTION STANDESAMT erlebte die homosexuelle Bürgerrechtsbewegung eine neue Blüte. Zuvor hatten sich Befürworter und Gegner innerhalb der Homosexuellenbewegung gegenseitige gelähmt. Die Aktion muss daher als Meilenstein bei der Durchsetzung des Gedankens der Gleichberechtigung betrachtet werden.
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09.08.2017
Anstieg homophober Hasskriminalität
LSVD fordert Bund-Länder-Programm

(09.08.2017) Laut Innenministerium wurden 2017 bislang 130 Fälle von Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst. Das ist ein Anstieg von über 27% im Vergleich zum Vorjahr. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der deutliche Anstieg in der Statistik zeigt, dass homo- und transphobe Hasskriminalität in Deutschland zum Alltag gehören. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung. Das muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung werden. Eine offene Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.
Längst nicht jeder homo- und transphobe Übergriff wird erfasst. Es braucht ein verbessertes Meldeverfahren sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und Community. Das würde die Anzeigebereitschaft erhöhen und die Dunkelziffer von nach wie vor 80% senken. Polizei, Opferschutz und Justiz müssen sensibilisiert sein. Homo- und Transphobie in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden.
Die jetzige Bundesregierung hat es versäumt, Hasskriminalität und Alltagshomo- und –transphobie anzugehen. Sowohl der verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Rassismus als auch die Reform der Hasskriminalitätsgesetzgebung ignorieren homo- und transphobe Gewalt weitgehend statt effektive Maßnahmen für Prävention, Erfassung und Strafverfolgung auf den Weg zu bringen.
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03.07.2017
Wir warnen de Maizière, die Ehe für alle zu verschleppen
LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor
Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „
nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.
Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.
Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.
Es ist die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.
Brief an Innenminister Thomas de Maizière:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Politik/Oeffnung_der_Ehe/2017_07_03_Brief_BMI_EheFueralle.pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
http://www.lsvd.de
 
 
01.07.2017
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
EHE FÜR ALLE
EHE FÜR ALLE auf der Tagesordnung des Bundesrates am 7. Juli
Dankes-Kundgebung vor dem Bundesrat
Die vom Bundestag beschlossene EHE FÜR ALLE steht am 7. Juli 2017 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz hatte der Bundesrat das Gesetz dazu auf den Weg gebracht.
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wird als Tagesordnungspunkt 104 behandelt, das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Tagesordnungspunkt 98 ist zudem das Gesetz zur Rehabilitierung der Männer, die nach dem Strafrechtsparagrafen 175 verurteilt wurden.
Die Bundesratssitzung am 7. Juli beginnt um 9.30 Uhr. Der Lesben- und Schwulenverband ruft um 9.00 Uhr zur Kundgebung „Danke, lieber Bundesrat!“ auf. Mehrere Landesvertretungen wollen an dem Tag zudem die Regenbogenflagge hissen.
Deutschland ist das 14. europäische Land und das 23. weltweit, das die Ehe öffnet. Die sich daraus ergebenden
Kundgebung vor dem Bundesrat
Freitag, 7. Juli 2017, 9.00 Uhr
Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin

LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
28.06.17
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Am Ende siegen Vernunft und der konsequente Kampf für die Öffnung der Ehe
Zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur „Ehe für alle“ erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Ende der rechtlichen Diskriminierung ist zum Greifen nah. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat mehrheitlich empfohlen, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll. Die Blockade ist aufgebrochen. Damit ist der Weg frei für die Abgeordneten des Bundestages, ihrem Gewissen zu folgen.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Abgeordneten auf, der Ehe für alle am Freitag mit breiter Mehrheit ihr Ja-Wort zu geben. Die Bevölkerung hat das längst getan. Langjährige Überzeugungsarbeit trägt nun endlich Früchte.
Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem wird in Gesellschaft und Parlament breit darüber diskutiert. Seitdem kämpft der LSVD auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe. Jetzt kommt der Tag der Entscheidung.
Wir sind froh, dass ein langer Weg, den unser Verband zusammen mit vielen Verbündeten gegangen ist, sich dem Ende nähert. Die Abgeordneten können nun das tun, wofür sie gewählt wurden: Dem Wohle des Volkes dienen und dafür sorgen, dass im Eherecht für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Gleichheit vor dem Gesetz gilt.
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Orientierungshilfe Gleichberechtigung
Neuauflage der zehnsprachigen Broschüre und online neu in einfacher Sprache
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat zusammen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und dem Paritätischen Gesamtverband eine Broschüre zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen mit verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in Deutschland“ entwickelt.

Die Orientierungshilfe ist zehnsprachig (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch). Ein Download der Broschüre als PDF ist hier möglich. Online ist sie ab sofort auch in einfacher Sprache erhältlich.
Die Publikation eignet sich z.B. als Einleger für Willkommensmappen in Flüchtlingsunterkünften oder zur Auslage in Beratungsstellen, an Treffpunkten und in Bildungsstätten. Sie kann auch in den Integrations- und Sprachkursen als Unterrichtsmaterial und Diskussionsgrundlage dienen.
Die Broschüre erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen.
Seit ihrem Erscheinen wurden weit über 10.000 Exemplare verschickt. Inzwischen wurden 10.000 weitere Exemplare nachgedruckt. Gedruckte Exemplare können, solange der Vorrat reicht, wieder kostenfrei bestellt werden beim Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V. ausschließlich per E-Mail unter presse (at) asb-nrw.de.
Unterstützt wurde die Erstellung der Publikation von www.refugeeguide.de und Staatsministerin Aydan Özoguz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Hintergrund
Geflüchtete – Fragen und Antworten
Handreichung für die Betreuung und Unterstützung von LSBTTI*-Flüchtlingen - 44seitige Broschüre, herausgegeben vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem LSVD und dem Paritätischen Gesamtverband
„Gleichberechtigung von Menschen mit verschiedener sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in Deutschland“ – Broschüre in zehn Sprachen, herausgegeben vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem LSVD und dem Paritätischen Gesamtverband
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
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