- Juli/August 2016
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- 01.07.2016
Historische Entscheidung beim UN-Menschenrechtsrat
Votum für Unabhängige Expert_innenstelle
zum Schutz der Menschenrechte von LSBTI
Anlässlich der gestrigen Entscheidung des UN-Menschenrechtsrates
in Genf, die Resolution Protection against violence and
discrimination based on sexual orientation, and gender identity
anzunehmen und somit den Weg zu Etablierung einer Expert_innenstelle
zum Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans* und intergeschlechtlichen (LSBTI) Menschen frei zu machen,
erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Das Votum ist eine historische Entscheidung für den Menschenrechtsschutz.
Die Entscheidung macht den Weg frei für eine unabhängige
Institution bei den VN, die die Wahrung der Menschenrechte von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen
(LSBTI) Menschen überwachen wird. Sie stärkt so die
Menschenrechtsverteidiger_innen in aller Welt bei ihrer schwierigen
Arbeit und wird die Entkriminalisierung von Homosexualität
in vielen Verfolgerstaaten voranbringen. Die Entscheidung bedeutet
mehr Schutz für LSBTI in aller Welt vor Gewalt und Diskriminierung.
Darüber hinaus wird die Menschenrechtslage von LSBTI nun
regelmäßig bei den VN thematisiert werden und nicht
nur in Kontext von Resolutionsentwürfen.
628 Nichtregierungsorganisationen aus 151 Staaten, darunter auch
der LSVD, hatten im Vorfeld der gestrigen Entscheidung den Menschenrechtsrat
aufgefordert, die Resolution zu verabschieden. Dieser Aufforderung
kamen 23 Staaten nach, 18 Staaten stimmten dagegen und sechs
enthielten sich.
Nun ist es an der Zeit, dass Mandat des Rates schnell umzusetzen
und die Stelle auch finanziell angemessen auszustatten.
- LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
- Hintergrund
http://ilga.org/united-nations-makes-history-sexual-orientation-gender-identity/
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1. Juli 2016:
- Hissen der Regenbogenflagge mit dem Regierenden
Bürgermeister
- Bündnis gegen Homophobie präsentiert
Kampagne zum Thema Geflüchtete
- Evangelische Kirche traut ab 1. Juli Paare
in Eingetragener Lebenspartnerschaft
- Berlins Regierender Bürgermeister,
Michael Müller, und der Lesben- und Schwulen- verband Berlin-Brandenburg,
unter anderem vertreten durch Geschäftsführer Jörg
Steinert, hissen am 1. Juli 2016 um 12.30 Uhr die Regenbogenflagge
am U-Bahnhof Nollendorfplatz. Unterstützt werden sie dabei
von:
- Ulrike Trautwein, Generalsuperintendentin
im Sprengel Berlin, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz (EKBO),
Dirk Schulte, Vorstand für Personal und Soziales der Berliner
Verkehrsbetriebe,
Frauke Bank, Leiterin Unternehmenskommunikation der Wall AG sowie
Jörn Kriebel, Geschäftsführer der HELDISCH Werbeagentur.
- Aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus
findet die Eröffnung der Pride Weeks am U-Bahnhof Nollendorfplatz
statt. Bei dem Pressetermin wird unter anderem auch die diesjährige
Kampagne des Bündnisses gegen Homophobie präsentiert,
welche maßgeb-lich von den Bündnis-Mitgliedern Wall
AG und HELDISCH Werbeagentur getragen wird. Zudem trägt
sich der Regierende Bürgermeister vor der Veranstaltung
in das Kondolenz-buch des schwulen Überfalltelefons für
die Opfer von Orlando ein. Besondere Aktualität hat das
Hissen der Regenbogenflagge auch deswegen, weil in der EKBO ab
1. Juli 2016 Paare in Eingetragener Lebenspartnerschaft erstmals
Traugottesdienste feiern können.
- Ab dem 1. Juli beginnen die Berliner Bezirke
mit dem Beflaggen ihrer Rathäuser. Zudem schließen
sich zahlreiche Unternehmen, Verbände und andere Berliner
Einrichtungen dieser vor 20 Jahren auf Initiative des Lesben-
und Schwulenverbandes begründeten Berliner Tradition an.
Im Jahr 1996 wurden erstmals die Rathäuser von Schöneberg,
Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Die Regenbogenflagge wird
in diesem Jahr an über 80 offiziellen Standorten in Berlin
feierlich gehisst. Eine Übersicht finden Sie hier. Zu den
angegebenen Terminen sind Besucherinnen und Besucher herzlich
willkommen.
- Mit dem Hissen der Regenbogenflagge werden
die Pride Weeks mit mehreren Großveranstaltungen eingeläutet.
Der erste große Event im diesjährigen Regenbogen-monat
Juli sind die Respect Gaymes am 2. Juli im Friedrich-Ludwig-Jahn
Sportpark.
- Am 16.-17. Juli findet das lesbisch-schwule
Stadtfest statt. Es folgen der CSD auf der Spree, der interreligiöse
CSD-Gottesdienst in der St.-Marienkirche und das CSD-Gedenken.
- Abschließender Höhepunkt ist die
CSD-Demonstration am 23. Juli 2016.
- Hissen der Regenbogenflagge:
Freitag, 1. Juli 2016, 12.30 Uhr (Get-together ab 12.00 Uhr),
U-Bahnhof Nollendorfplatz, Ausgang Motzstraße
http://www.berlin.lsvd.de
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- Justizministerkonferenz:
- Nach §175 verurteilte homosexuelle
Männer rehabilitieren,
Bundesregierung und Bundestag in der Pflicht
(02.06.2016) Anlässlich des Beschlusses der Justizministerkonferenz
zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 aufgrund
von § 175 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilten Männer
erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Die Justizministerkonferenz hat heute ihren Beschluss von 2015
bekräftigt, dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung
durch § 175 StGB und andere Bestimmungen rehabilitiert und
entschädigt werden müssen. Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) begrüßt diesen politischen Rückenwind
und sieht die Bundesregierung und den Bundestag in der Pflicht,
die Betroffenen schnell zu rehabilitieren.
Erst jüngst ist ein im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes erstelltes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass
der Gesetzgeber die nach 1949 aufgrund von § 175 StGB verurteilten
Männer nicht nur rehabilitieren kann, sondern muss.
Die Beseitigung dieses Unrechts, das im Namen der Bundesrepublik
Deutschland erfolgte, muss noch in dieser Legislatur-Periode
geschehen. Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung
noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung
ihrer Würde erleben.
Der LSVD fordert die gesetzliche Rehabilitierung aller nach 1949
menschenrechtswidrig wegen homosexueller Handlungen Verurteilten,
eine individuelle Entschädigung für das erlittene Unrecht
sowie einen kollektiven Ausgleich. Ein dementsprechendes Positionspapier
hat der LSVD gemeinsam mit der Bundesinteressenvertretung schwuler
Senioren (BISS) und der Deutschen AIDS-Hilfe verabschiedet.
- Hintergrund
Für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch
nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt
und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos
fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der
nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes
Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger
Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher
homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis,
verloren ihren Beruf ihre gesamte bürgerliche Existenz
wurde zerstört. Während die Urteile nach § 175
aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt
für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR
noch aus.
- Verurteilungen nach § 175 StGB
Plädoyer gegen die Scheinargumente. Warum die Rehabilitierung
rechtlich geboten ist
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und
Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
- Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft
können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche
Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen
Dank.
- LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- Warum die Rehabilitierung rechtlich geboten
ist
Wir kennen nicht die wahren Gründe, warum die CDU/CSU, Teile
der SPD und die FDP die Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten
Männer ablehnen. Die Angst vor Entschädigungsansprüchen
kann es nicht sein. Uns sind nur wenige Männer bekannt,
die vor 1969 nach § 175 StGB verurteilt worden sind und
jetzt eine Entschädigung verlangen könnten. Die meisten
scheinen das Verstecken so verinnerlicht zu haben, dass sie es
auch jetzt nicht schaffen, sich zu outen.
Die Parteien lehnen die Rehabilitierung mit formalen Erwägungen
ab, die nach unserer Auffassung nur vorgeschoben sind.
1). Sie bringen vor, wenn sich die Auffassungen über die
Strafbarkeit eines Verhaltens änderten, sei das kein Grund,
frühere Verurteilungen aufzuheben.
ABER: Bei den Verurteilungen wegen einverständlicher homosexueller
Handlungen hat sich nicht nur die Auffassung über die Strafbarkeit
geändert, sondern der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat inzwischen wiederholt entschieden,
dass diese Praxis menschenrechtswidrig war. Demgemäß
hat der Deutsche Bundestag 2000 einstimmig anerkannt, dass die
homosexuellen Bürger durch die menschenrechtswidrige Strafverfolgung
in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Nach Art. 1
GG ist aber die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Sie hat deshalb auch die Aufgabe der Rehabilitation und Wiedergutmachung,
wenn Menschen durch die staatliche Gewalt in ihrer Menschenwürde
verletzt worden sind.
2). Die Verurteilungen nach § 175 StGB seien vom Bundesverfassungsgericht
gebilligt worden.
ABER: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1957 die Strafverfolgung
homosexueller Männer aufgrund des von den Nazis verschärften
§ 175 StGB mit der Begründung gebilligt, dass sich
homosexuelle Männer für ihre Art der Sexualität
nicht auf das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
(Art. 2 Abs. 1 GG) berufen könnten. Das Gericht hat aber
inzwischen seine Rechtsprechung geändert und in insgesamt
fünf Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz entschieden,
dass Lebensgemeinschaften homosexueller Menschen zwar nicht durch
Art. 6 Abs. 1 GG, wohl aber durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt
sind. Damit hat es seine alte Entscheidung von 1957 stillschweigend
kassiert. Außerdem vertritt das Bundesverfassungsgericht
die Auffassung, dass Entscheidungen des EGMR, die neue Aspekte
für die Auslegung des Grundgesetzes enthalten, rechtserheblichen
Änderungen gleichstehen, die zu einer Überwindung der
Rechtskraft einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
führen können.
3). Auch dürfe der Gesetzgeber keine rechtskräftigen
Urteile aufheben. Das verstoße gegen den Grundsatz der
Gewaltenteilung.
ABER: Wenn der EGMR zur Auffassung gelangt, dass eine strafgerichtliche
Verurteilung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt,
kann er die Verurteilung nicht aufheben, sondern nur dem Staat,
der die Verurteilung zu vertreten hat, die Zahlung einer Entschädigung
an den Verurteilten auferlegen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber
1998 in die Strafprozessordnung einen neuen Wiederaufnahmegrund
eingeführt. Danach kann eine Verurteilung ausdrücklich
aufgehoben werden, wenn der EGMR festgestellt hat, dass die Verurteilung
gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. In dem
Gesetzgebungsverfahren hatten die Grünen beantragt, die
Wiederaufnahme für alle gleichgelagerten Verurteilungen
zuzulassen. Zur Begründung hatten sie auf die Strafurteile
nach § 175 StGB verwiesen. Das wurde damals aber abgelehnt.
Es hindert den Gesetzgeber also nichts, nunmehr für eine
Gruppe von Verurteilungen, die nach der Rechtsprechung des EGMR
auf einer menschenrechts- und damit auch grundrechtswidrigen
Norm beruhen, entweder ein Wiederaufnahmeverfahren einzuführen
oder zur Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwands
die Urteile insgesamt aufzuheben, wenn die Verletzung der Menschenrechte
evident ist. Das ist bei den Verurteilungen nach § 175 StGB
der Fall und vom Bundestag bereits anerkannt worden.
Manfred Bruns
LSVD-Bundesvorstand
- http://www.lsvd.de
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- PRESSEMITTEILUNG
Papst Franziskus geht auf Schwule und
Lesben zu
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Papst-Forderung
Das gab es noch nie: Papst Franziskus fordert die katholische
Kirche auf, Homosexuelle um Entschuldigung zu bitten. Für
die Ausgrenzung, die sie erlebt haben. Er bekräftigt, dass
Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen, sondern
mit Respekt zu behandeln sind. Die Kirche habe die Aufgabe, ihnen
Begleitung in der Seelsorge anzubieten. Franziskus knüpfte
bei einer Pressekonferenz im Flugzeug an seine Worte aus dem
Jahr 2013 an. Die zentrale Aussage des Papstes lautet: Wenn
ein Mensch so fühlt und dabei guten Willens ist und Gott
sucht, wer sind wir, um zu urteilen? Das katholische Kirchenoberhaupt
stellt sich in diesen Tagen auf die Seite derer, die nicht zögern,
zu benennen, dass beim Terroranschlag in Orlando die meisten
Opfer Homosexuelle waren.
Markus Gutfleisch, Sprecher der Ökumenischen Arbeitsgruppe
Homosexuelle und Kirche (HuK), begrüßt, dass Franziskus
der Kirche den Weg weist, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen
um Entschuldigung zu bitten. Der Papst öffnet damit
die Tür weit, so Gutfleisch. Gläubige Homosexuelle
warten seit vielen Jahren auf ein deutliches Zeichen von einem
Papst, damit eine umfassende Versöhnung der katholischen
Kirche mit Schwulen und Lesben möglich wird.
Der Papst hat ein Beispiel gegeben, dem in der Kirche hoffentlich
viele folgen werden, sagt Michael Brinkschröder, Leiter
des HuK-Projekts Gleichberechtigung für Schwule und
Lesben in der katholischen Kirche. Da auch die evangelische
Kirche sich mit der Aufarbeitung ihrer Schuldgeschichte gegenüber
Schwulen und Lesben auseinandersetzt, so Brinkschröder
weiter, läge es nahe, wenn die beiden Kirchen jetzt
gemeinsam ein umfassendes Forschungsprojekt auf die Beine stellen
würden, um ihre Schuldgeschichte aufzuarbeiten.
Markus Gutfleisch fordert, dass der Papst sein Programm der Offenheit
und Barmherzigkeit weiter denkt: Wenn die katholische Kirche
homosexuelle Menschen mit Respekt betrachtet, dann gehören
auch die Partnerschaften von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Trans*-Menschen dazu. Leider sind diese im jüngsten Lehrschreiben
des Papstes gerade nicht anerkannt worden.
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche
http://www.huk.org