- Juli/August 2016
  
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- 01.07.2016
  Historische Entscheidung beim UN-Menschenrechtsrat
  Votum für Unabhängige Expert_innenstelle
  zum Schutz der Menschenrechte von LSBTI
  Anlässlich der gestrigen Entscheidung des UN-Menschenrechtsrates
  in Genf, die Resolution Protection against violence and
  discrimination based on sexual orientation, and gender identity
  anzunehmen und somit den Weg zu Etablierung einer Expert_innenstelle
  zum Schutz der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
  trans* und intergeschlechtlichen (LSBTI) Menschen frei zu machen,
  erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und
  Schwulenverbandes (LSVD):
  Das Votum ist eine historische Entscheidung für den Menschenrechtsschutz.
  Die Entscheidung macht den Weg frei für eine unabhängige
  Institution bei den VN, die die Wahrung der Menschenrechte von
  Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen
  (LSBTI) Menschen überwachen wird. Sie stärkt so die
  Menschenrechtsverteidiger_innen in aller Welt bei ihrer schwierigen
  Arbeit und wird die Entkriminalisierung von Homosexualität
  in vielen Verfolgerstaaten voranbringen. Die Entscheidung bedeutet
  mehr Schutz für LSBTI in aller Welt vor Gewalt und Diskriminierung.
  Darüber hinaus wird die Menschenrechtslage von LSBTI nun
  regelmäßig bei den VN thematisiert werden und nicht
  nur in Kontext von Resolutionsentwürfen.
  628 Nichtregierungsorganisationen aus 151 Staaten, darunter auch
  der LSVD, hatten im Vorfeld der gestrigen Entscheidung den Menschenrechtsrat
  aufgefordert, die Resolution zu verabschieden. Dieser Aufforderung
  kamen 23 Staaten nach, 18 Staaten stimmten dagegen und sechs
  enthielten sich.
  Nun ist es an der Zeit, dass Mandat des Rates schnell umzusetzen
  und die Stelle auch finanziell angemessen auszustatten.
  - LSVD-Bundesverband
  Hauptstadtbüro
  http://www.lsvd.de
  - Hintergrund
  http://ilga.org/united-nations-makes-history-sexual-orientation-gender-identity/
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  1. Juli 2016:
  - Hissen der Regenbogenflagge mit dem Regierenden
  Bürgermeister
  
- Bündnis gegen Homophobie präsentiert
  Kampagne zum Thema Geflüchtete
  
- Evangelische Kirche traut ab 1. Juli Paare
  in Eingetragener Lebenspartnerschaft
  
- Berlins Regierender Bürgermeister,
  Michael Müller, und der Lesben- und Schwulen- verband Berlin-Brandenburg,
  unter anderem vertreten durch Geschäftsführer Jörg
  Steinert, hissen am 1. Juli 2016 um 12.30 Uhr die Regenbogenflagge
  am U-Bahnhof Nollendorfplatz. Unterstützt werden sie dabei
  von:
  
- Ulrike Trautwein, Generalsuperintendentin
  im Sprengel Berlin, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
  Oberlausitz (EKBO),
  Dirk Schulte, Vorstand für Personal und Soziales der Berliner
  Verkehrsbetriebe,
  Frauke Bank, Leiterin Unternehmenskommunikation der Wall AG sowie
  Jörn Kriebel, Geschäftsführer der HELDISCH Werbeagentur.
  - Aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus
  findet die Eröffnung der Pride Weeks am U-Bahnhof Nollendorfplatz
  statt. Bei dem Pressetermin wird unter anderem auch die diesjährige
  Kampagne des Bündnisses gegen Homophobie präsentiert,
  welche maßgeb-lich von den Bündnis-Mitgliedern Wall
  AG und HELDISCH Werbeagentur getragen wird. Zudem trägt
  sich der Regierende Bürgermeister vor der Veranstaltung
  in das Kondolenz-buch des schwulen Überfalltelefons für
  die Opfer von Orlando ein. Besondere Aktualität hat das
  Hissen der Regenbogenflagge auch deswegen, weil in der EKBO ab
  1. Juli 2016 Paare in Eingetragener Lebenspartnerschaft erstmals
  Traugottesdienste feiern können.
  
- Ab dem 1. Juli beginnen die Berliner Bezirke
  mit dem Beflaggen ihrer Rathäuser. Zudem schließen
  sich zahlreiche Unternehmen, Verbände und andere Berliner
  Einrichtungen dieser vor 20 Jahren auf Initiative des Lesben-
  und Schwulenverbandes begründeten Berliner Tradition an.
  Im Jahr 1996 wurden erstmals die Rathäuser von Schöneberg,
  Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Die Regenbogenflagge wird
  in diesem Jahr an über 80 offiziellen Standorten in Berlin
  feierlich gehisst. Eine Übersicht finden Sie hier. Zu den
  angegebenen Terminen sind Besucherinnen und Besucher herzlich
  willkommen.
  
- Mit dem Hissen der Regenbogenflagge werden
  die Pride Weeks mit mehreren Großveranstaltungen eingeläutet.
  Der erste große Event im diesjährigen Regenbogen-monat
  Juli sind die Respect Gaymes am 2. Juli im Friedrich-Ludwig-Jahn
  Sportpark.
  
- Am 16.-17. Juli findet das lesbisch-schwule
  Stadtfest statt. Es folgen der CSD auf der Spree, der interreligiöse
  CSD-Gottesdienst in der St.-Marienkirche und das CSD-Gedenken.
  
- Abschließender Höhepunkt ist die
  CSD-Demonstration am 23. Juli 2016.
  
- Hissen der Regenbogenflagge:
  Freitag, 1. Juli 2016, 12.30 Uhr (Get-together ab 12.00 Uhr),
  U-Bahnhof Nollendorfplatz, Ausgang Motzstraße
  http://www.berlin.lsvd.de
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- Justizministerkonferenz:
  
- Nach §175 verurteilte homosexuelle
  Männer rehabilitieren,
  Bundesregierung und Bundestag in der Pflicht
  (02.06.2016) Anlässlich des Beschlusses der Justizministerkonferenz
  zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 aufgrund
  von § 175 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilten Männer
  erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
  (LSVD):
  Die Justizministerkonferenz hat heute ihren Beschluss von 2015
  bekräftigt, dass die Opfer antihomosexueller Strafverfolgung
  durch § 175 StGB und andere Bestimmungen rehabilitiert und
  entschädigt werden müssen. Der Lesben- und Schwulenverband
  (LSVD) begrüßt diesen politischen Rückenwind
  und sieht die Bundesregierung und den Bundestag in der Pflicht,
  die Betroffenen schnell zu rehabilitieren.
  Erst jüngst ist ein im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle
  des Bundes erstelltes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass
  der Gesetzgeber die nach 1949 aufgrund von § 175 StGB verurteilten
  Männer nicht nur rehabilitieren kann, sondern muss. 
  Die Beseitigung dieses Unrechts, das im Namen der Bundesrepublik
  Deutschland erfolgte, muss noch in dieser Legislatur-Periode
  geschehen. Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung
  noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung
  ihrer Würde erleben. 
  Der LSVD fordert die gesetzliche Rehabilitierung aller nach 1949
  menschenrechtswidrig wegen homosexueller Handlungen Verurteilten,
  eine individuelle Entschädigung für das erlittene Unrecht
  sowie einen kollektiven Ausgleich. Ein dementsprechendes Positionspapier
  hat der LSVD gemeinsam mit der Bundesinteressenvertretung schwuler
  Senioren (BISS) und der Deutschen AIDS-Hilfe verabschiedet.
  - Hintergrund
  Für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch
  nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt
  und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos
  fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der
  nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes
  Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger
  Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher
  homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis,
  verloren ihren Beruf  ihre gesamte bürgerliche Existenz
  wurde zerstört. Während die Urteile nach § 175
  aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt
  für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR
  noch aus.
  - Verurteilungen nach § 175 StGB
  Plädoyer gegen die Scheinargumente. Warum die Rehabilitierung
  rechtlich geboten ist
  - Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
  ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und
  Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
  Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt 
  wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
  Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
  
- Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft
  können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche
  Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen
  Dank.
  
- LSVD-Bundesverband
  Hauptstadtbüro
  http://www.lsvd.de
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- Warum die Rehabilitierung rechtlich geboten
  ist
  Wir kennen nicht die wahren Gründe, warum die CDU/CSU, Teile
  der SPD und die FDP die Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten
  Männer ablehnen. Die Angst vor Entschädigungsansprüchen
  kann es nicht sein. Uns sind nur wenige Männer bekannt,
  die vor 1969 nach § 175 StGB verurteilt worden sind und
  jetzt eine Entschädigung verlangen könnten. Die meisten
  scheinen das Verstecken so verinnerlicht zu haben, dass sie es
  auch jetzt nicht schaffen, sich zu outen.
  Die Parteien lehnen die Rehabilitierung mit formalen Erwägungen
  ab, die nach unserer Auffassung nur vorgeschoben sind.
  1). Sie bringen vor, wenn sich die Auffassungen über die
  Strafbarkeit eines Verhaltens änderten, sei das kein Grund,
  frühere Verurteilungen aufzuheben.
  ABER: Bei den Verurteilungen wegen einverständlicher homosexueller
  Handlungen hat sich nicht nur die Auffassung über die Strafbarkeit
  geändert, sondern der Europäische Gerichtshof für
  Menschenrechte (EGMR) hat inzwischen wiederholt entschieden,
  dass diese Praxis menschenrechtswidrig war. Demgemäß
  hat der Deutsche Bundestag 2000 einstimmig anerkannt, dass die
  homosexuellen Bürger durch die menschenrechtswidrige Strafverfolgung
  in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind. Nach Art. 1
  GG ist aber die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten
  und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  Sie hat deshalb auch die Aufgabe der Rehabilitation und Wiedergutmachung,
  wenn Menschen durch die staatliche Gewalt in ihrer Menschenwürde
  verletzt worden sind.
  2). Die Verurteilungen nach § 175 StGB seien vom Bundesverfassungsgericht
  gebilligt worden.
  ABER: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 1957 die Strafverfolgung
  homosexueller Männer aufgrund des von den Nazis verschärften
  § 175 StGB mit der Begründung gebilligt, dass sich
  homosexuelle Männer für ihre Art der Sexualität
  nicht auf das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit
  (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen könnten. Das Gericht hat aber
  inzwischen seine Rechtsprechung geändert und in insgesamt
  fünf Urteilen zum Lebenspartnerschaftsgesetz entschieden,
  dass Lebensgemeinschaften homosexueller Menschen zwar nicht durch
  Art. 6 Abs. 1 GG, wohl aber durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt
  sind. Damit hat es seine alte Entscheidung von 1957 stillschweigend
  kassiert. Außerdem vertritt das Bundesverfassungsgericht
  die Auffassung, dass Entscheidungen des EGMR, die neue Aspekte
  für die Auslegung des Grundgesetzes enthalten, rechtserheblichen
  Änderungen gleichstehen, die zu einer Überwindung der
  Rechtskraft einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  führen können.
  3). Auch dürfe der Gesetzgeber keine rechtskräftigen
  Urteile aufheben. Das verstoße gegen den Grundsatz der
  Gewaltenteilung. 
  ABER: Wenn der EGMR zur Auffassung gelangt, dass eine strafgerichtliche
  Verurteilung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt,
  kann er die Verurteilung nicht aufheben, sondern nur dem Staat,
  der die Verurteilung zu vertreten hat, die Zahlung einer Entschädigung
  an den Verurteilten auferlegen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber
  1998 in die Strafprozessordnung einen neuen Wiederaufnahmegrund
  eingeführt. Danach kann eine Verurteilung ausdrücklich
  aufgehoben werden, wenn der EGMR festgestellt hat, dass die Verurteilung
  gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. In dem
  Gesetzgebungsverfahren hatten die Grünen beantragt, die
  Wiederaufnahme für alle gleichgelagerten Verurteilungen
  zuzulassen. Zur Begründung hatten sie auf die Strafurteile
  nach § 175 StGB verwiesen. Das wurde damals aber abgelehnt.
  Es hindert den Gesetzgeber also nichts, nunmehr für eine
  Gruppe von Verurteilungen, die nach der Rechtsprechung des EGMR
  auf einer menschenrechts- und damit auch grundrechtswidrigen
  Norm beruhen, entweder ein Wiederaufnahmeverfahren einzuführen
  oder zur Vermeidung unnötigen bürokratischen Aufwands
  die Urteile insgesamt aufzuheben, wenn die Verletzung der Menschenrechte
  evident ist. Das ist bei den Verurteilungen nach § 175 StGB
  der Fall und vom Bundestag bereits anerkannt worden.
  Manfred Bruns
  LSVD-Bundesvorstand
  - http://www.lsvd.de
  
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- PRESSEMITTEILUNG
  Papst Franziskus geht auf Schwule und
  Lesben zu
  Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Papst-Forderung
  Das gab es noch nie: Papst Franziskus fordert die katholische
  Kirche auf, Homosexuelle um Entschuldigung zu bitten. Für
  die Ausgrenzung, die sie erlebt haben. Er bekräftigt, dass
  Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen, sondern
  mit Respekt zu behandeln sind. Die Kirche habe die Aufgabe, ihnen
  Begleitung in der Seelsorge anzubieten. Franziskus knüpfte
  bei einer Pressekonferenz im Flugzeug an seine Worte aus dem
  Jahr 2013 an. Die zentrale Aussage des Papstes lautet: Wenn
  ein Mensch so fühlt und dabei guten Willens ist und Gott
  sucht, wer sind wir, um zu urteilen? Das katholische Kirchenoberhaupt
  stellt sich in diesen Tagen auf die Seite derer, die nicht zögern,
  zu benennen, dass beim Terroranschlag in Orlando die meisten
  Opfer Homosexuelle waren. 
  Markus Gutfleisch, Sprecher der Ökumenischen Arbeitsgruppe
  Homosexuelle und Kirche (HuK), begrüßt, dass Franziskus
  der Kirche den Weg weist, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen
  um Entschuldigung zu bitten. Der Papst öffnet damit
  die Tür weit, so Gutfleisch. Gläubige Homosexuelle
  warten seit vielen Jahren auf ein deutliches Zeichen von einem
  Papst, damit eine umfassende Versöhnung der katholischen
  Kirche mit Schwulen und Lesben möglich wird. 
  Der Papst hat ein Beispiel gegeben, dem in der Kirche hoffentlich
  viele folgen werden, sagt Michael Brinkschröder, Leiter
  des HuK-Projekts Gleichberechtigung für Schwule und
  Lesben in der katholischen Kirche. Da auch die evangelische
  Kirche sich mit der Aufarbeitung ihrer Schuldgeschichte gegenüber
  Schwulen und Lesben auseinandersetzt, so Brinkschröder
  weiter, läge es nahe, wenn die beiden Kirchen jetzt
  gemeinsam ein umfassendes Forschungsprojekt auf die Beine stellen
  würden, um ihre Schuldgeschichte aufzuarbeiten.
  Markus Gutfleisch fordert, dass der Papst sein Programm der Offenheit
  und Barmherzigkeit weiter denkt: Wenn die katholische Kirche
  homosexuelle Menschen mit Respekt betrachtet, dann gehören
  auch die Partnerschaften von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
  Trans*-Menschen dazu. Leider sind diese im jüngsten Lehrschreiben
  des Papstes gerade nicht anerkannt worden. 
  Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche 
  http://www.huk.org