- Juni 2013
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- 28.06.2013
- Steuersplitting endlich auch für
Lesben und Schwule
Weitere Gleichstellung aber verweigert
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 7. Mai 2013 (Ds. 17/13870) durch den Deutschen Bundestag
erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass
der Bundestag nun durch Gesetzesbeschluss nachvollzogen hat,
was das Bundesverfassungsgericht bereits für geltendes Recht
erklärt hat. Eine weitere Diskriminierung wird damit beseitigt.
Aber der Beschluss ist halbherzig. Wieder einmal wird nur ein
Stück Diskriminierung abgeschafft. Diese Stückchen-Politik
ist peinlich. Union und FDP haben es nicht einmal geschafft,
die Lebenspartnerschaften im gesamten Steuerrecht gleichzusetzen.
Die weiterbestehenden Ungleichbehandlungen sind genauso verfassungswidrig
wie der bisherige Ausschluss vom Steuersplitting.
Auch das Adoptionsrecht wurde gezielt ausgespart. Die Union setzt
ihren Diskriminierungskurs fort.
Enttäuschend ist auch die Haltung der FDP, die wieder eine
Vertröstungsstrategie eingeschlagen hat. Wann gibt es endlich
eine Regierung, die den Mut zu voller Gleichstellung hat?
LSVD-Bundesverband
http://www.lsvd.de
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- 26.06.2013
- Steuerrechtliche Regelungen vollständig
angleichen! Regierung plant Minimalversion
Der Finanzausschuss des Bundestages beriet heute über die
Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht.
Es liegen drei Gesetzentwürfe (17/13870, 17/13871 und 17/13872)
sowie Änderungsanträge der Opposition zum Gesetzentwurf
der Bundesregierung vor. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Voller Lücken und Halbherzigkeiten ist der von
Union und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Auftrags
des Verfassungsgerichts. Nicht einmal im Steuerrecht macht die
Regierung das, was gefordert wäre. Sie beschränkt sich
auf das Einkommensteuergesetz und ignoriert die vielen anderen
steuerbezogenen Fragen.
Selbst bei elementaren Fragen mauert die schwarz gelbe Koalition:
Im Regierungsentwurf ist nicht einmal die vollständige Gleichstellung
bei den steuerrechtlichen Regelungen zum Kindergeld vorgesehen.
Das Bundeskindergeldgesetz soll nicht geändert werden. Bei
der Riester- und der Rürup-Rente wird das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
ausgespart usw. Dadurch wird das jetzige Durcheinander bei den
Finanzämtern noch vergrößert.
Der LSVD fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, diesem
peinlichen Spiel ein Ende zu bereiten. Die Änderungsanträge
der Oppositionsparteien zeigen den richtigen Weg. Keine halben
Sachen: Stimmen Sie den Änderungsanträgen zu! Sorgen
Sie dafür, dass Lesben und Schwule nicht weiterhin immer
wieder neu vor Gericht ziehen müssen."
LSVD-Bundesverband
Internet: http://www.lsvd.de
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- 22.06.2013
Die Finanzämter mauern weiter
- Lasst Euch das nicht gefallen!
- Zur Praxis vieler Finanzämter, die
Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
07.05.2013 zum Einkommensteuerrecht (2 BvR 909/06, 1981/06 und
288/07) abzulehnen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des
Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
- Wir haben 12 Jahre lang auf die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartner
mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht gewartet. Umso erfreuter
waren wir über die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts,
dass Lebenspartner ab sofort bei allen noch nicht bestandskräftigen
Veranlagungen die Anwendung des Splittingverfahrens beanspruchen
können. Diese Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts
hat Gesetzeskraft und ist deshalb für die Finanzämter
bindend.
- Aber immer mehr Finanzämter lehnen die
Anwendung des Splittingverfahrens auf Lebenspartner ab. Zum Teil
behaupten sie, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
07.05.2013 müsse erst noch vom Gesetzgeber umgesetzt werden.
Andere Finanzämter machen geltend, der Beschluss habe noch
keine Gesetzeskraft, weil er noch nicht im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht worden sei. Teilweise begründen die
Finanzämter die Ablehnung auch damit, dass sie noch keine
Anweisungen hätten, wie der Beschluss umzusetzen sei, oder
dass die Umsetzung des Beschlusses mit den Programmen des Finanzamts
zurzeit technisch nicht möglich sei.
- Es hat sich gezeigt, dass Gegenvorstellungen
gegen solche Ablehnungen nutzlos sind. Ich empfehle Euch deshalb,
Euch nicht mehr auf fruchtlose Diskussionen mit den Finanzämtern
einzulassen, sondern gegen die Ablehnung der Bearbeitung der
noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide sofort
Einspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide
zu beantragen. Gleichzeitig solltet Ihr ankündigen, dass
Ihr sofort einen Aussetzungsantrag beim Finanzgericht stellen
werdet, wenn die Finanzämter auch die Aussetzung der Vollziehung
ablehnen oder auf den Aussetzungsantrag nicht reagieren sollten.
Eine entsprechende Vorlage findet Ihr in dem Mustertext auf unserer Webseite.
- Der Aussetzungsantrag ist zwar unsinnig,
weil die Finanzämter für die Aussetzung der Vollziehung
dieselben Rechenoperationen durchführen müssen wie
für die endgültige Veranlagung. Aber ich gehe davon
aus, dass es den Finanzämtern unangenehm ist, wenn jetzt
die Lebenspartner massenhaft Anträge auf Aussetzung der
Vollziehung bei den Finanzgerichten stellen.
- In unserem Mustertext findet Ihr alle notwendigen Informationen
zu der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick
auf Eure Einkommensteuerveranlagung und Eure Lohnsteuerklassen.
Bitte schaut zunächst dort nach, bevor Ihr mir schreibt.
Das würde die Flut der E-Mails, mit der ich zurzeit überschüttet
werde, verringern.
Internet: http://www.lsvd.de
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- 21.06.2013
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
CSD wird zum deutsch-französischen
Hochzeitsmarsch
Startnummer 8: Lesben- und Schwulenverband,
Berlin Summer Rave, Kaiser´s und BERLINER MORGENPOST mit
Riesentruck
Beim diesjährigen CSD mit dem Motto Schluss mit Sonntagsreden! Demonstrieren!
Wählen! Verändern!
startet der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD)
mit einem Riesen-Doppeldecker-Truck in Kooperation mit Berlin
Summer Rave, Berliner BERLINER MORGENPOST und Kaiser´s
Berlin. Der Truck hat die Startnummer 8.
Kaiser´s Berlin ist seit November 2010 Mitglied im Bündnis
gegen Homophobie. Hierzu erklärt Tobias Tuchlenski, Kaisers
Berlin Manager: Wir freuen uns über alle Kunden,
die unsere Filialen aufsuchen. Hierbei spielt weder die Herkunft
noch die Hautfarbe noch das Geschlecht noch die sexuelle Orientierung
eine Rolle. Im Gegenteil je farbenfroher das Bild in unseren
Filialen, desto spannender empfinden wir das Geschäft. Um
dies deutlich zu machen und der lesbisch-schwulen Community den
Rücken zu stärken, sind wir Mitglied im Bündnis
gegen Homophobie geworden und feiern und demonstrieren seit 2012
zusammen mit dem Lesben- und Schwulenverband und der BERLINER
MORGENPOST bei der CSD-Parade.
Im August 2010 hat die BERLINER MORGENPOST ihre Imagekampagne
Das ist Berlin gestartet. Auf einem der Plakate war
von Anfang an eine Regenbogenfamilie abgebildet zwei lesbische
Frauen mit Kind. Darüber der Slogan Berlin ist, wenn
Familie nicht aussehen muss wie eine Familie. Die Motive
waren im gesamten Berliner Stadtbild zu sehen. Bis heute ist
die BERLINER MORGENPOST die einzige Berliner Medienmarke, die
entsprechende Motive entwickelt hat. Florian Klages, General
Manager BERLINER MORGENPOST: Eine aufmerksame und unvoreingenommene
Wahrnehmung des Themas Regenbogenfamilien sowie entsprechende
Kampagnen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass lesbische
Mütter, schwule Väter und Regenbogenkinder von allen
Menschen mit Respekt und Herzlichkeit behandelt werden. Diese
Haltung wollen wir auch durch unsere Teilnahme am CSD verdeutlichen.
Vor dem großen CSD-Truck wird in diesem Jahr ein Hochzeitscabrio
mit lesbischen und schwulen Hochzeitspaaren fahren, begleitet
von einer deutsch-französischen Fußgruppe. Die Aktivistinnen
und Aktivisten der französischen Gruppe Bleublancrose und
des Lesben- und Schwulenverbandes werden die EHE FÜR ALLE
in Frankreich feiern und deren Einführung in Deutschland
fordern. Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: Lesbische
und schwule Paare egal ob mit oder ohne Kinder
sind keine Beziehungen zweiter Klasse. Insbesondere Regenbogenfamilien
müssen zukünftig noch stärker in den Fokus der
politischen und sozialen Aktivitäten gerückt werden
müssen. Wir fordern die Öffnung der Ehe für Lesben
und Schwule und machen den diesjährigen CSD zum Hochzeitsmarsch.
Der Lesben- und Schwulenverband dankt Kaiser´s Berlin,
dem Berlin Summer Rave und der BERLINER MORGENPOST für ihre
Solidarität und Unterstützung im Kampf für Gleichberechtigung
und Anerkennung.
Christopher Street Day, Wagennummer 8 und 8a, Samstag, 23. Juni
2013, ab 12.30 Uhr
Demonstrations-Route:
Kurfürstendamm (Ecke Joachimstaler Str.) Wittenbergplatz
Nollendorfplatz Lützowplatz Großer
Stern Str. des 17. Juni Brandenburger Tor
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 20.06.2013
Ökumenische Arbeitsgruppe Homoesexuelle
und Kirche (HuK) e.V.
Evangelische Kirche - Angst vor der
eigenen Courage?
- Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle
und Kirche e.V. (HuK) zur neuen EKD-Familiendenkschrift Zwischen Autonomie und Angewiesenheit
vom 19. Juni 2013
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V.
(HuK) begrüßt den Durchbruch der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD) zu einem neuen, funktionalen Familienbegriff.
In ihrer soeben vorgelegten Denkschrift erkennt sie endlich auch
Regenbogenfamilien als selbstverständlicher Bestandteil
von Familienrealität an, auch wenn sie nicht in ihrer ganzen
Vielfalt gewürdigt werden. Enttäuscht ist die Arbeitsgruppe
darüber, dass der neue Familienbegriff nicht offensiv vertreten
wird, sondern nur wie nebenbei im hinteren Teil des
Textes auftaucht. Auf diese neue Familiendefinition kommt
aber alles an. Sie sollte programmatisch vorangestellt werden,
so Markus Gutfleisch von der HuK.
Insgesamt sei die Denkschrift als Konsensdokument von einer Angst
vor der eigenen Courage geprägt. Die EKD versäumt es,
die naheliegenden Konsequenzen beim Namen zu nennen. Dass sie
am Unterschied zwischen Trauungen und Segnungsgottesdiensten
für homosexuelle Paare festhält, ist nicht nachvollziehbar.
Die Landeskirche in Hessen-Nassau ist hier in der letzten
Woche vorangegangen; der EKD als Ganzes fehlt offenbar der Mut,
betont Gutfleisch.
Ebenso sei die von manchen Landeskirchen praktizierte Einzelfallentscheidung
beim Zusammenleben homosexueller Paare im Pfarrhaus nach der
Logik der Denkschrift nicht mehr zu rechtfertigen und müsse
verändert werden. Und schließlich müssten sich
Diakonie und Kirche in all ihren Angeboten endlich für die
bunte Familienrealität, die Regenbogenfamilien einschließt,
öffnen. Der HuK-Sprecher meint: Das reicht von Kindertagesstätten,
in denen ein selbstverständlicher Umgang mit Regenbogenfamilien
vorgelebt werden muss, bis zu Senioreneinrichtungen, die homosexuelle
Seniorinnen und Senioren mit Respekt und Akzeptanz aufnehmen
müssen. Wer in der Nachfolge Jesu Christi steht, muss vorangehen.
Die ausführliche Stellungnahme der AG Evangelische Kirchenpolitik
der HuK ist im Anhang dokumentiert.
AG Evangelische Kirchenpolitik
- Stellungnahme der Ökumenischen Arbeitsgruppe
Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) zur neuen EKD-Familiendenkschrift
Zwischen Autonomie und Angewiesenheit vom 19. Juni
2013
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V.
(HuK) begrüßt es, dass sich die Evangelische Kirche
in Deutschland (EKD) erneut mit dem wichtigen Thema Familie auseinandersetzt.
Das ist umso mehr zu begrüßen, weil mit der soeben
vorgelegten Denkschrift endlich auch Regenbogenfamilien als selbstverständlicher
Bestandteil der Familiendefinition aufgeführt werden (v.a.
Absatz 8).
Jedoch bleibt das Papier in zwei wesentlichen Punkten hinter
den legitimen Erwartungen schwuler und lesbischer Christinnen
und Christen zurück:
(1.) Die Lebenswirklichkeit von Regenbogenfamilien wird nur eindimensional
und unvollständig wahrgenommen. Regenbogenfamilien sind
erheblich vielgestaltiger als das gleichgeschlechtliche Paar
mit Kindern aus vorangegangenen (heterosexuellen) Beziehungen,
wie es Absatz 2 und 8 suggerieren. Da gibt es Paare mit adoptierten
Kindern, Kindern aus Leihmutterschaft oder Samenspende, Konstruktionen
mit mehr als zwei Personen und noch viele mehr. Die Öffnung
des Familienbegriffs nur auf Familienformen, die noch nah am
klassischen Bild sind, erscheint uns zu zaghaft,
weil es zwar einerseits Familienrealitäten anerkennt, andererseits
aber wiederum Teile verantwortlich gelebter Familienrealität
ausblendet.
(2.) Das Papier bleibt hinter seinen eigenen Möglichkeiten
zurück, wenn es Konsequenzen nur vorsichtig oder unkonkret
ausspricht. Hier leidet die inhaltliche Prägnanz offensichtlich
unter dem Charakter des Papiers als Konsensdokument. Uns ist
jedoch wichtig, auf die impliziten Konsequenzen auch explizit
hinzuweisen:
Die ständige Rechtsprechung insbesondere des BVerfG hält
zwar noch an der Verschiedengeschlechtlichkeit als wesentlichem
Strukturprinzip der Ehe fest, sieht darin aber in immer mehr
Bereichen keinen hinreichenden Grund mehr, Eingetragene Lebenspartnerschaften
gegenüber der Ehe zu benachteiligen (vgl. zuletzt BVerfG,
2 BvR 909/06 vom 7.5.2013, Absatz-Nr. 85 und 89-103). Konsequent
zu Ende gedacht läuft dies darauf hinaus, die Verschiedengeschlechtlichkeit
nicht mehr als konstitutives Element der Ehe anzusehen und die
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (vgl.
Absatz 25-30). Diese abzusehende Entwicklung hat Konsequenzen
für das christliche Ehebild. Diese sollten schon jetzt theologisch
in den Blick genommen werden.
Der Traugottesdienst ist eigentlich ein Gottesdienst zur Segnung
einer Ehe (vgl. Absatz 48) und damit materialiter nichts anderes
als ein Gottesdienst zur Segnung einer Lebenspartnerschaft (vgl.
zuletzt die erneuerte Lebensordnung der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau EKHN). Unsere Trauliturgien nehmen jedoch
sehenden Auges in Kauf, dass die kirchliche Trauung
sakramental missverstanden wird. Dem muss theologisch und liturgisch
entgegengetreten werden und die kirchliche Trauung
muss konsequent zu einem Segnungsgottesdienst umgebaut werden.
Solche Segnungsgottesdienste für hetero- wie für homosexuelle
Paare sind als der Konsequenz daraus in denselben liturgischen
Formen zu gestalten und als Amtshandlung ins Kirchenbuch einzutragen
(vgl. erneuerte Lebensordnung der EKHN). Die EKD-Denkschrift
formuliert hier hingegen vage und ungenau (Absatz 51 und 55).
Absatz 121 fordert zu Recht eine erhöhte kirchliche Sensibilität
für die Vielfalt familiärer Lebensformen. Das muss
auch für Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt gelten. Das
betrifft v.a. den gleichberechtigten Zugang in diakonischen Einrichtungen:
in Kindertageseinrichtungen müssten Regenbogenfamilien gleichberechtigt
behandelt werden wie auch Patchworkfamilien. Den Kindern muss
nicht nur im Hinblick auf Stiefeltern (mein anderer Papa),
sondern auch im Hinblick auf Regenbogenfamilien (meine
zweite Mama) ein selbstverständlicher und nicht abwertender
Umgang mit der Vielfalt der Familienformen vorgelebt werden.
In Krankenhäusern ist der selbstverständliche Zugang
der/s homosexuellen Lebenspartner_in zu den wesentlichen Informationen,
die den Zustand der/s Partner_in betreffen, zu gewährleisten.
In Senioreneinrichtungen ist die Aufnahme auch offen homosexuell
lebender Senior_innen zu gewährleisten und ein Klima der
Toleranz zu etablieren. Damit sind nur einige Beispiele genannt.
Das erfordert in allen Bereichen eine verstärkte Sensibilisierung
und Fortbildung des Personals. Die Vielfalt familiärer Lebensformen
muss ebenso in der Kasualpraxis diskriminierungsfrei zur Geltung
kommen. Das bedeutet selbstverständlicher Umgang mit Regenbogenfamilien
in der Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungspraxis. Absatz
148 bleibt hier zu vage.
Damit auch in homosexuellen Partnerschaften im Pfarrhaus Leben
gelingen kann (Absatz 127), müssen sie endlich rechtlich
und strukturell gleichgestellt werden. Die Praxis einiger Landeskirchen,
homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus nur als Einzelfallentscheidung
zuzulassen, muss überdacht werden. Die verantwortlichen
Kirchenleitungen müssen darüber hinaus auch pragmatisch
über mögliche eigene institutionelle Veränderungen
im Gemeindeleben nachdenken, die der Vielfalt von Ehe und Familie
entgegenkommen (Absatz 128) statt sie zu verhindern. Die
Öffnung der Pfarrhäuser gehört in genau diese
Kategorie.
Der erneuerte, funktionale Familienbegriff ist nur ganz am Ende
des Papiers in Absatz 131 versteckt. Auf ihn kommt jedoch alles
an. Er sollte stattdessen programmatisch vorangestellt werden,
denn von dort lassen sich die notwendigen Konsequenzen ableiten.
So geht z.B. die Hauptvorlage der Evangelischen Kirche von Westfalen
und der Lippischen Landeskirche vor (S. 11).
Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik, 19. Juni 2013
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- 14.06.2013
- Pseudo-Gleichstellungssteuergesetz.
- Halbherziger Regierungsentwurf
- Zur ersten Lesung des Entwurfs zur Änderung
des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 erklärt
Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt
den Versuch der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
umzusetzen. Aber was da nun vorliegt zeigt, wie unmotiviert die
Koalition bei dem Thema ist.
- Die Koalition will das Einkommensteuergesetz
durch Einfügung einer Generalklausel ändern. Aber das
sind wieder nur halbe Sachen: Zum Steuerrecht gehören auch
andere wichtige Bestimmungen, wie etwa das
Wohnungsbau-Prämiengesetzes, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz,
das Eigenheimzulagengesetz
sowie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, das Bundeskindergeldgesetz
und die Abgabenordnung. Die Koalition ringt sich gerade mal zur
Pseudogleichstellung durch und schiebt tatsächlich alles
andere auf die lange Bank.
- Der Auftrag aus Karlsruhe war klar: vollständig
und rückwirkend. Frau Merkel und ihre Koalition machen daraus:
unvollkommen und verzögernd. Die Zeit drängt und es
bleibt zu hoffen, dass die Ausschuss Arbeit hier korrigierend
eingreift.
- Wir rufen insbesondere die Regierungspartei
FDP, auf ihrer Verantwortung und ihren Versprechen gerecht zu
werden. Drei Monate vor der Wahl ist das nun die Nagelprobe,
inwieweit sich Lesben, Schwule und Kinder in Regenbogenfamilien
auf die Versprechen der FDP verlassen können.
- Die Ignoranz der Bundesregierung zeigt sich
auch in der Haltung zum Adoptionsrecht. Es gibt einen Arbeitsauftrag
aus Karlsruhe und das Votum der Konferenz der Justizministerinnen
und Justizminister. Diese haben gestern mit klarer Mehrheit an
die Regierung appelliert, ein Gesetz zum vollen Adoptionsrecht
auf den Weg zu bringen.
- Aber die Regierung Merkel macht weiterhin
nichts. Stattdessen dürfen Unions-Mitglieder in öffentlichen
Debatten ihre Vorurteile zum Besten geben und gegen Regenbogenfamilien
hetzen.
- Wenn selbst ein Mitglied der Wilden
13 in der Debatte behauptet, dass das gemeinsame Adoptionsrecht
und die Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare
"...die Axt an die Wurzeln von Ehe, Familie und Gesellschaft
legt", wird deutlich, dass die Union keine Blockade-Mauern
einreißen, sondern neue Mauern bauen will.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 11.06.2013
Duma kriminialisiert
- "nicht traditionelle sexuelle Verhältnisse"
Deutsche Politik muss sich mit russischen
Lesben, Schwulen und Transgender solidarisieren
Die russische Duma hat heute in zweiter und dritter Lesung das
Gesetz gegen die sogenannte Propagierung von nicht
traditionellen sexuellen Verhältnissen verabschiedet.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist bestürzt über
die Entscheidung der Duma. Das Gesetz verbietet de facto jegliche
Unterstützung von Lesben, Schwulen und Transgender. Lesben,
Schwule und Transgender sollen zurück in die gesellschaftliche
Isolation und politische Unsichtbarkeit verschwinden. Jegliche
Akzeptanzarbeit gegen die grassierende Homo- und Transphobie
kann verfolgt werden. Schon die Ankündigung des Gesetzes
ist vielerorts als Aufruf zu Gewalt und tödlichen Übergriffen
verstanden worden.
Die Duma hat die Beratungsfrist dazu genutzt, das Gesetz zu verschärfen:
Wer in der Öffentlichkeit von Homosexualität spricht
oder für Respekt gegenüber Transsexuellen wirbt, dem
drohen in Zukunft Strafen von 1 Millionen Rubel. Perfide ist
auch die Umbenennung des Gesetzes, es heißt, das Verbot
richte sich gegen die Propaganda von nicht traditionellen
sexuellen Verhältnissen. Hier spricht der Staat von
Propaganda und betreibt selber welche: Es wird unterstellt, dass
Homosexualität die Familie bedroht. Tatsächlich ist
es umgekehrt, Lesben, Schwule und Transgender müssen nun
befürchten, von ihren Kindern getrennt und von ihren Familien
verstoßen zu werden.
Russland hält sich nicht an europarechtliche Vereinbarungen
und stellt sich selbst immer mehr ins demokratische Abseits.
Die deutsche Politik und Öffentlichkeit dürfen das
Verbot nicht unwidersprochen hinnehmen und russische Menschenrechtsaktivistinnen
und -aktivisten im Stich lassen. Da alle bisherige Kritik und
Proteste auf Regierungsebene und der Öffentlichkeit das
russische Parlament und die Regierung unbeeindruckt gelassen
haben, muss der Europarat nun die weitere Mitgliedschaft Russlands
in Frage stellen. Regime, die Menschenrechte mit Füßen
treten, haben in diesem Kreis nichts zu suchen.
Der LSVD fordert, dass der kritische Verweis auf die Situation
von Lesben, Schwulen und Transgender zum integralen Bestand jeglicher
partnerschaftlicher Beziehungen mit Russland wird. Allein in
Deutschland gibt es 91 Städte und 14 Bundesländer,
die Städte- und Landespartnerschaften mit Russland haben.
Russische Delegationen können in diesem Rahmen Lesben, Schwule
und Transgender kennenlernen und feindliche Vorbehalte abbauen.
Aktueller Stand der Aktion Freundschaftskuss unter: http://www.lsvd-blog.de
Bundespressestelle
http://www.lsvd.de
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- 11.06.2013
Eingruppierung nach Wahl im Einkommensteuerrecht
Gleichstellung und Ehegattensplitting
sind ohne Zwangsouting möglich
(KORREKTUR und Ergänzung zur Pressemitteilung
vom 10. Juni 2013)
Zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im
Steuerrecht. erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung
im Steuerrecht macht eine Neufassung von § 38b Abs. 1 Nr.
3 bis 5 des Einkommensteuergesetz (EStG) und der sich daran anschließenden
Verordnungen notwendig. Erfreulicherweise ist dabei eine Gleichstellung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ohne Zwangsouting
gegenüber dem Arbeitgeber möglich.
Wir müssen diesbezüglich unsere Pressemeldung von Gestern
korrigieren: Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Umsetzung
der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher
Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG)
vom 7.12.2011 (BGBl. S. 2592) mit Wirkung vom 01.01.2012 folgenden
Absatz 3 in § 38b EStG eingefügt: (3) Auf Antrag
des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für
ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge
als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Dieser Antrag ist
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom Arbeitnehmer
eigenhändig zu unterschreiben. Wir empfehlen daher
den Betroffenen Paaren, sich umgehend beim Finanzamt zu melden.
Der Absatz 3 von § 38b EStG ist als Reaktion auf das Urteil
des EGMR in der Sache Schüth in § 38b EStG eingefügt
worden. Er besagt genau das, was der LSVD gefordert hatte: Lebenspartner
können, wenn Sie wollen, weiterhin die Steuerklasse für
Ledige wählen. Die Steuerklassen haben nur eine vorläufige
Bedeutung. Die endgültige Besteuerung erfolgt erst bei der
jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Bei dieser können
auch Arbeitnehmende der katholischen Kirche unbedenklich Zusammenveranlagung
wählen. Davon erfährt ihr Arbeitgeber nichts.
Die Nachbesserung des Einkommensteuergesetzes ist ansonsten recht
unkompliziert: Der LSVD empfiehlt dem Gesetzgeber, eine Generalklausel
im Einkommensteuergesetz sowie in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung,
das Wohnungsbau-Prämiengesetz, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
und das Eigenheimzulagengesetze einzufügen. Noch einfacher
wäre allerdings die Öffnung der Ehe.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- 10.06.2013
Kein Zwangsouting von wiederverheirateten
und verpartnerten Arbeitnehmenden der katholischen Kirche
LSVD fordert vom Gesetzgeber die Beseitigung
eines Anachronismus bei den Steuerklassen
Zur Neufassung von § 38b Abs. 1 Nr. 3 bis 5 EStG/Gleichstellung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht erklärt
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen es sehr, dass Lebenspartnerinnen und
Lebenspartner im Einkommensteuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt
werden sollen. Das muss schnell und in der richtigen Form erfolgen.
Wir sind aber besorgt über die Auswirkungen auf wiederverheiratete
und verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Einrichtungen
der katholischen Kirche beschäftigt sind.
Die katholische Kirche entlässt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die nach einer Scheidung eine neue Ehe oder die eine Lebenspartnerschaft
eingehen. Nach der jetzigen Fassung des § 38b Abs. 1 Nr.
3 bis 5 EStG wird Eheleuten zwangsweise eine Steuerklasse zugeteilt
(III / V oder IV / IV), aus der ihre Arbeitgeber ersehen können,
dass sie eine Ehe eingegangen sind. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte hat es in der Sache "Schüth
vs. Deutschland" (Urt. v. 23.09.2010 - 1620/03, NZA 2011,
277) mit Recht als bedenklich bezeichnet, "dass der Arbeitnehmer
wegen des Lohnsteuerkartensystems (
) nicht in der Lage
ist, gegenüber seinem Arbeitgeber Ereignisse zu verheimlichen,
die seinen Personenstand betreffen, wie eine Scheidung oder die
Geburt eines Kindes. Somit wird ein Ereignis, das möglicherweise
einen Loyalitätsverstoß darstellt, dem kirchlichen
Arbeitgeber in jedem Fall zur Kenntnis gebracht, auch wenn der
Fall nicht in
die Medien gelangte oder öffentliche Auswirkungen hatte."
(Rn. 67).
Wenn jetzt diese Regelung anlässlich der einkommenssteuerrechtlichen
Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der
Ehe nicht geändert wird, müssen alle Lebenspartnerinnen
und -partner, die in Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftig
sind, mit Kündigung rechnen. Wir erwarten dann hunderte
von Kündigungen.
Wir fordern deshalb die Koalitionsfraktionen auf, diese anachronistische
Regelung anlässlich der Gleichstellung zu ändern. Eheleute
und Lebenspartnerinnen und - partner müssen das Recht haben,
auf Antrag die Steuerklassen I für Ledige wählen zu
können. Die Steuerklassen haben nur eine vorläufige
Bedeutung. Die endgültige Besteuerung erfolgt erst bei der
nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung. Bei dieser können
auch Arbeitnehmende der Katholischen Kirche unbedenklich Zusammenveranlagung
wählen. Davon erfährt ihr Arbeitgeber nichts.
Sollte sich der Gesetzgeber zu dieser Änderung nicht entschließen
können, werden wir die Lebenspartnerinnen und -partner,
die bei Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftigt
sind, dazu aufrufen, gegen das unnötige Zwangsouting das
Bundesverfassungsgericht anzurufen.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- 10.06.2013
Nein zur Diffamierung von
Lesben und Schwulen
- in den Medien
Waldschlösschen-Appell
warnt vor Verharmlosung von Homosexuellen-Feindlichkeit
Über hundert Journalisten, Medienmacher und gesellschaftliche
Organisationen warnen vor verstärkten Anfeindungen von Lesben
und Schwulen in deutschen Medien. Im sogenannten Waldschlösschen-Appell,
der von dem Berliner Blogger Johannes Kram initiiert und vom
Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) unterstützt
wurde, fordern die Unterzeichner, dass diskriminierende Anfeindungen
gegen Homosexuelle in den Medien genauso gekennzeichnet werden,
wie dies bei rassistischen, sexistischen oder antisemitischen
Aussagen geschieht.
Johannes Kram: Keine Redaktion lädt einen Rassisten
in eine Talkshow ein und bringt ein Rassismus-Opfer in die Situation,
sich für seine Hautfarbe rechtfertigen zu müssen. Schwulen
und Lesben passiert aber Vergleichbares immer wieder.
Ein gutes Beispiel hierfür sei eine Folge der Talkshow Hart
aber fair im letzten Dezember, in welcher der Moderator
nach einem Einspielfilm über einen lesbisch-schwulen Weihnachtsmarkt
die Frage diskutieren ließ: Wieso fordert eigentlich
jemand gleiche Rechte, wenn er sonst so viel Wert aufs Anderssein
legt? Kram: Viele Medien tun immer noch so,
als ob die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen
eine Frage der Ästhetik und des Zeitgeistes und nicht eine
Frage von Bürgerrechten sei.
Nicole Koenecke, Vorstandsmitglied des BLSJ: Es geht
nicht darum, andere Meinungen zu bekämpfen. Wir begrüßen
eine kontroverse Diskussion um die politische und juristische
Ausgestaltung der Rechte Homosexueller. Wir müssen aber
klarstellen, wann eine Aussage keine Meinung mehr ist, sondern
eine Diffamierung. Laut Appell gehören hierzu
Aussagen wie Homosexualität sei widernatürlich, Homosexualität
sei eine Entscheidung und Homosexualität sei heilbar. Es
reicht nicht mehr, die Klischees zu bekämpfen, mit denen
Homosexuelle in den Medien immer wieder herabgewürdigt werden.
Wir müssen eine rote Linie definieren, die unserer Meinung
nach nicht überschritten werden darf.
Unter den Erstunterzeichnern finden sich fast alle lesbischen
und schwulen Medien, der Gesamtverbund der AIDS-Hilfen, die Bundesstiftung
Magnus Hirschfeld sowie renommierte Medienmacher wie die taz-Chefredakteurin
Ines Pohl, der Film-Regisseur Marco Kreuzpaintner, die Sängerin
Marianne Rosenberg und der Journalistik-Professor Stephan Weichert.
Der Appell wurde begründet bei einem Treffen homosexueller
Medienleute in der Akademie Waldschlösschen.
Die Initiatoren des Appells rufen dazu auf, diesen Appell zu
unterstützen. Auf der Internetseite www.der-appell.de besteht
die Möglichkeit, sich online in die Liste der UnterstützerInnen
einzutragen.
Drei Forderungen an die Medien
Der Waldschlösschen-Appell gegen die Verharmlosung
homosexualitätsfeindlicher Diffamierungen
Lesben und Schwule stehen aufgrund der Diskussion um die rechtliche
Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften im Fokus der
Medienöffentlichkeit. Wir begrüßen eine breite
Diskussion um die politische und juristische Ausgestaltung der
Rechte Homosexueller.
Wir wehren uns jedoch dagegen, dass Argumentationsmuster, die
der Diffamierung der Identität Homosexueller dienen, weiterhin
als Debattenbeiträge oder Meinungsäußerungen
verharmlost werden.
Wir warnen vor verstärkten Homosexualität herabwürdigenden
Anfeindungen, wenn viele Medien weiterhin Angriffe auf die Würde
und die Menschenrechte Homosexueller als Teil des legitimen Meinungsspektrums
bagatellisieren.
Hierzu gehören Aussagen wie:
· Homosexualität sei widernatürlich
· Homosexualität sei eine Entscheidung
· Homosexualität sei heilbar
· Heterosexuelle Jugendliche könnten zur Homosexualität
verführt werden
· Homosexualität sei eine Begünstigung für
sexuellen Missbrauch
· Die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei
eine Gefahr für die Gesellschaft (etwa, weil durch sie weniger
Kinder geboren werden würden)
Wir fordern Journalistinnen und Journalisten dazu auf,
1. solche Aussagen deutlich als diskriminierende Anfeindungen
zu kennzeichnen und zu verurteilen (so wie es auch etwa bei rassistischen,
sexistischen oder antisemitischen Anfeindungen geschieht),
2. Vertretern solcher Aussagen keine Plattformen zu bieten, so
lange sie sich nicht klar von ihnen distanzieren,
3. Homosexuelle in Beiträgen und Diskussionen nicht länger
in die Situation zu bringen, sich für ihre sexuelle Orientierung
rechtfertigen zu müssen.
Die Liste der Erstunterzeichner erhalten Sie im Anhang dieser
Pressemitteilung und online auf http://www.der-appell.de.
BLSJ Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen e.V.
http://www.blsj.de
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- 08.06.2013
LSVD: Steuersplitting beantragen: Was ist zu tun? Rückwirkung:
Wen betrifft es?
Informationen zum Ehegattensplitting
für Eingetragene Lebenspartnerschaften
Hallo,
das Bundesverfassungsgericht hat mit dem gestern veröffentlichten
Beschluss vom 07.05.2013 (2 BvR 909/06, 1981/06 und 288/07) entschieden,
dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren
gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs. 1 GG verstößt.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß
unverzüglich rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen.
Das gilt allerdings nur für die Einkommensteuerbescheide,
die noch nicht rechtskräftig sind (Ablauf der Rechtsmittelfrist).
Eine Wiederaufnahme rechtskräftiger Einkommensteuerveranlagungen
ist nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem angeordnet, dass
die Finanzämter nicht zu warten brauchen, bis der Gesetzgeber
das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert hat, sondern
dass sie die Lebenspartner schon jetzt wie Ehegatten besteuern
sollen.
Alle notwendigen Informationen zu den Auswirkungen der neuen
Entscheidung auf Eure Einkommensteuerveranlagung und Eure Lohnsteuerklassen
findet Ihr in unseren Mustertexten Einkommensteuer - und Lohnsteuerklassen.
Hervorzuheben ist insbesondere Folgendes:
Das Ehegattensplitting bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher
die Einkommen der Partner sind. Verdienen beide gleich gut, bringt
das Ehegattensplitting nichts. Deshalb sollten Lebenspartnerinnen
und Lebenspartner die Änderung ihrer Steuerklassen und Zusammenveranlagung
nur beantragen, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Auf Antrag muss das Finanzamt Eure Steuerklassen so ändern
als ob Ihr verheiratet wärt. Dasselbe gilt für die
Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Wenn Ihr in Eurer Einkommensteuererklärung Zusammenveranlagung
beantragt, müssen die Finanzämter diese schon jetzt
gewähren.
Falls Ihr Eure Einkommensteuererklärungen 2012 bereits beim
Finanzamt eingereicht habt, könnt Ihr den Antrag auf Zusammenveranlagung
so lange nachholen, bis die Einkommensteuerbescheide durch Ablauf
der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden
sind.
Wenn Ihr die Einkommensteuerbescheide schon erhalten habt, diese
aber noch nicht rechtskräftig sind, muss jeder der Lebenspartner/jede
der Lebenspartnerinnen gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch
mit dem Ziel der Zusammenveranlagung einlegen. Mustertext
Ihr könnt außerdem jetzt für alle früheren,
noch nicht rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide Zusammenveranlagung
beantragen, siehe Mustertext.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Bruns
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- 07.06.2013
Jetzt nicht wieder halbe Sachen!
Zum Ergebnis der Sondersitzung der Unionsfraktion
anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die
Entscheidung von CDU und CSU, noch vor der Sommerpause eine steuerliche
Gleichstellung auf den Weg zu bringen.
Aber der Beschluss ist halbherzig. Es ist überdeutlich,
dass die Union unter dem Zwang der höchstrichterlichen Entscheidung
handelt, im Kern aber bei ihrer diskriminierenden Blockade bleibt.
Die Hausaufgaben, die das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben
hat, fordern nämlich nicht nur die Gleichstellung beim Ehegattensplitting,
sondern auch eine Korrektur des Adoptionsrechts. Das sind schon
wieder nur halbe Sachen! Die Union beharrt auf ihrem antiquierten
Gesellschaftsbild und betreibt weiterhin eine Politik des Blockierens
und der Verzögerung bei der Gleichstellung.
Die Behauptung Kauders, die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts
zum Adoptionsrecht sei kompliziert, ist vollkommener Unsinn.
Es sind vielmehr ideologische Komplikationen, mit denen sich
die Union herumschlagen muss: Ein kleiner reaktionärer Kreis
von Abgeordneten, die immer noch dem Bild der 50er-Jahre Ehe
anhängen, steht weiterhin auf der Bremse für die verfassungsrechtlich
geforderte Gleichstellung. Frau Merkel verpasst die letzte Chance
zum Befreiungsschlag. Der Unions-Wagen muss wohl weiterhin von
den Karlsruher Richterinnen und Richtern in die gesellschaftspolitische
Gegenwart gezogen werden.
http://www.lsvd.de
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- 07.06.2013
Bündnis gegen Homophobie stellt
neuen Bündnisreport vor
Schwerpunktthema: Homosexualität im Alter / Übersicht
homophober Übergriffe im letzten Jahr
Das Bündnis gegen Homophobie stellt heute seinen neuen Bündnisreport
vor. Schwerpunkt ist das im letzten Jahr vom Bündnis aufgegriffene
Thema Homosexualität im Alter. Unter anderem
nehmen dazu Ulrich Keßler (Vorstand LSVD Berlin-Brandenburg),
Marco Pulver und Dieter Schmidt (Schwulenberatung), Jutta Brambach
(RuT-Rad und Tat-Offene Initiative lesbischer Frauen) sowie Bewohner
der Lebensortes Vielfalt Stellung. Weitere Themen sind neben
der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2012 (Tanja Knapp,
Landespräventionsbeauftragte der Berliner Polizei) auch
die Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 verurteilten
homosexuellen Männer (Lela Lähnemann, Landesantidiskriminierungsstelle)
sowie Hintergründe zum Respektpreis 2012.
Der Bündnisreport erscheint mit einer Auflage von 2.000
Exemplaren und steht ab sofort unter http://berlin.lsvd.de/wp-content/uploads/2013/06/bghReport2012.pdf
als barrierefreies PDF zum Download zur Verfügung.
Um aktiv gegen Homophobie einzutreten setzt der Lesben- und Schwulenverband
Berlin-Brandenburg (LSVD) im Auftrag der Senatsverwaltung für
Arbeit, Integration und Frauen- Landesantidiskriminierungsstelle
(LADS), das von ihm initiierte Bündnis gegen Homophobie
im Rahmen der Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung
und Akzeptanz sexueller Vielfalt um.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 06.06.2013
- Bundesverfassungsgericht entscheidet:
- Ehegattensplitting für Eingetragene
Lebenspartnerschaften
LSVD Berlin-Brandenburg: Zeit ist reif für die Öffnung
der Ehe!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat abermals entschieden,
dass die Ungleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften
verfassungswidrig ist. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen
auch vom Ehegattensplittung profitieren können.
Das Gericht verlangt, dass die Gesetze rückwirkend zum 1.
August 2001 dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting
für Eheleute können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise
auf Eingetragen Lebenspartnerschaften angewandt werden.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Eine wichtige Gerechtigkeitslücke wird dank dem
Bundesverfassungsgericht endlich geschlossen. Die Zeit ist nun
reif für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule.
Vom Hauptstadt-CSD am 22. Juni wird ein entsprechend kraftvolles
Zeichen ausgehen. Der Lesben- und Schwulenverband macht die Demonstration
mit lesbischen und schwulen Paaren zum Hochzeitsmarsch.
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 06.06.2013
Dittmar: Bundesverfassungsgericht ist
Motor der Gleichstellung die Bundesregierung der Bremsblock
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erklärt
der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und
Schwulen (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Das Bundesverfassungsgericht hat
wieder einmal klar gestellt, dass eine Privilegierung der Ehegatten
gegenüber den Lebenspartnern sich unter familien- und steuerrechtlichen
Gesichtspunkten nicht rechtfertigen lässt. Diese Entscheidung
der Karlsruher Verfassungsrichter begrüßen wir. Es
ist ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und
Schwulen. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familienrechtlich
gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher
Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft
miteinander verbunden. Artikel 6 des Grundgesetzes, der Förderung
von Ehe und Familie vorsieht, rechtfertigt eine Benachteiligung
der Lebenspartnerschaft nicht. Dies muss endlich auch die Bundesregierung
anerkennen.
Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Gleichstellung
von Lesben und Schwulen hinterher, weil derzeit nicht die Bundesregierung,
sondern das Bundesverfassungsgericht der Motor der Gleichstellung
ist. In den vergangenen Wochen haben in Frankreich und auch in
Großbritannien die Parlamente den Weg für eine Öffnung
der Ehe frei gemacht. In Deutschland sind solche Signale von
der Bundesregierung nicht zu erwarten. Wir hätten uns gefreut,
wenn Angela Merkel sich ein Beispiel an ihrem konservativen Amtskollegen
David Cameron genommen hätte. Stattdessen übernimmt
sie die Rolle des Bremsblocks.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist aber nur der Anfang.
Die vollständige steuerrechtliche Gleichstellung kann nur
ein Schritt hin zur Öffnung der Ehe sein. Die Bundesregierung
muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Sie darf nicht
weiter abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal
ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben
hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt.
Die Bundesregierung hat durch das Bundesverfassungsgericht ein
Ultimatum bis zum 18. Juni erhalten, ein Urteil zur Gleichstellung
bei der Grunderwerbssteuer umzusetzen. Bislang ist keine Umsetzung
zu sehen. Offenbar soll auch hier das Bundesverfassungsgericht
ignoriert werden. Eine Ungeheuerlichkeit.
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- 06.06.2013
- Statement der für Lesben, Schwule,
trans- und intergeschlechtliche Menschen zuständige Senatorin
Dilek Kolat
- zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
Das Bundesverfassungsgericht
hat heute erneut der der CDU/CSU-geführten Bundesregierung
eine Ohrfeige erteilt. Die Realitätsverweigerung der CDU
mündet immer wieder in Verfassungsbruch. Ich bin sehr zufrieden,
dass das Bundesverfassungsbericht hier eine eindeutige und klare
Sprache spricht. Die rechtliche Diskriminierung von Lesben und
Schwulen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für
einander Verantwortung übernehmen und dieselben Pflichten
wie Eheleute eingehen, ist verfassungswidrig punkt!
Allein in diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nun zum
vierten Mal deutlich gemacht, dass es keinen sachlichen Grund
für eine Ungleichbehandlung gibt! Die Bundesregierung muss
endlich diese Realität anerkennen und eine Gleichstellung
ohne Wenn und Aber umsetzen!
Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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- 06.06.2013
Und sie öffnet sich noch!
Karlsruhe fordert nächsten Schritt
zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zum Steuersplitting
für gleichgeschlechtliche Paare erklärt Manfred Bruns,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften
im Steuerrecht. Das Gericht hat wie erwartet entschieden und
das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare geöffnet.
Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht
geben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle Bürgerinnen
und Bürger, unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Dieser Lehre verweigert sich die unionsgeführte Regierung
bislang mit allen Mitteln. Trotz aller vorangegangenen Urteile
des Bundesverfassungsgerichts, sperren sich Angela Merkel und
die Union mit ideologischer Sturheit seit Jahren gegen die Gleichstellung
von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe.
Die Entscheidung des Gerichts liegt auf der Linie der vorangehenden
Entscheidungen und sendet ein klares Signal: Die vollständige
Gleichstellung ist geboten, deshalb wird sich das Gericht auch
nicht gegen die Öffnung der Ehe stellen. Da es dafür
mit Ausnahme der Union eine breite Mehrheit im Bundestag gibt,
sollte die Bundesregierung nicht nur für eine zügige
Umsetzung des Urteils sorgen. Mit der Entscheidung, eine rückwirkende
Änderung zum 1. August 2001 im Urteil anzuordnen, lässt
das Gericht der Union diesmal auch keinen Spielraum mehr, um
weitere Verzögerungen zu produzieren. Vielmehr ist die Regierung
Merkel gut beraten, endlich klar Schiff zu machen. Nur mit der
Öffnung der Ehe kann sie die jahrelang praktizierte Diskriminierung
noch vor der Wahl reparieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf
des Bundesrates liegt bereits vor.
Der LSVD beglückwünscht an dieser Stelle besonders
auch die Klageführenden Hasso Müller-Kittnau und Alexander
Zinn sowie die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein und
die Rechtsanwälte Dirk Siegfried und Lukas Kliem, die dieses
zermürbende Verfahren seit mehr als sieben Jahren mit argumentativer
Schärfe zum Erfolg geführt haben.
Die Entscheidung hat unmittelbare Wirkung: Allen Betroffenen
raten wir daher, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung
zu beantragen. Informationen und Musterbriefe gibt es beim LSVD:
- http://www.lsvd.de/recht/mustertexte.html
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 31.05.2013
1. Juni 2013: Respect Gaymes
Zeig Respekt für Lesben und Schwule!
Am Samstag, dem 1. Juni 2013, um 10 Uhr eröffnen die Berliner
Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres,
und der Präsident des Berliner Fußball-Verbandes,
Bernd Schultz, im Jahn-Sportpark die achten Respect Gaymes. Bei
der Veranstaltung treten fast 100 Sportteams in Fußball,
Jugger und Beachvolleyball unter dem Motto Zeig Respekt
für Lesben und Schwule gegeneinander an. Außerdem
gibt es ein buntes Bühnenprogramm sowie Graffiti-, Rap-
oder Skate-Workshops. Über 20 Organisationen präsentieren
sich an Informations- und Aktionsständen. In diesem Jahr
gibt es zudem eine Action Area mit verschiedenen Sportangeboten.
Beim VIP-Fußballspiel um 15 Uhr treten Prominente aus Politik,
Film und Musik gegeneinander an. Gegen 18 Uhr findet die große
Siegerehrung unter anderem mit Andreas Gebhard, Vorstandsmitglied
bei Tennis Borussia Berlin, statt.
Das Projekt Respect Gaymes wird von der Senatsverwaltung für
Arbeit, Integration und Frauen- Landesantidiskriminierungsstelle
(LADS) gefördert. Das Projekt besteht aus zwei tragenden
Säulen. Die erste Säule ist die kontinuierliche Aufklärungs-
und Sensibilisierungsarbeit an Schulen und in Jugendzentren.
Die zweite Säule ist das Sport- und Kulturevent Respect
Gaymes.
Respect Gaymes
Samstag, 1. Juni 2013, bis 20.00 Uhr (9.00 Uhr: Registrierung
der Sportteams, 9.30 Uhr: erster Bandauftritt, 10.00 Uhr: Eröffnung)
Jahn-Sportpark, Cantianstr. 24, 10437 Berlin
Weitere Informationen finden Sie unter:
htp://www.respect-gaymes.de
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de