Juni 2013
 
28.06.2013
Steuersplitting endlich auch für Lesben und Schwule
Weitere Gleichstellung aber verweigert

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Ds. 17/13870) durch den Deutschen Bundestag erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass der Bundestag nun durch Gesetzesbeschluss nachvollzogen hat, was das Bundesverfassungsgericht bereits für geltendes Recht erklärt hat. Eine weitere Diskriminierung wird damit beseitigt.
Aber der Beschluss ist halbherzig. Wieder einmal wird nur ein Stück Diskriminierung abgeschafft. Diese Stückchen-Politik ist peinlich. Union und FDP haben es nicht einmal geschafft, die Lebenspartnerschaften im gesamten Steuerrecht gleichzusetzen. Die weiterbestehenden Ungleichbehandlungen sind genauso verfassungswidrig wie der bisherige Ausschluss vom Steuersplitting.
Auch das Adoptionsrecht wurde gezielt ausgespart. Die Union setzt ihren Diskriminierungskurs fort.
Enttäuschend ist auch die Haltung der FDP, die wieder eine Vertröstungsstrategie eingeschlagen hat. Wann gibt es endlich eine Regierung, die den Mut zu voller Gleichstellung hat?
LSVD-Bundesverband
http://www.lsvd.de
 
 
26.06.2013
Steuerrechtliche Regelungen vollständig angleichen! Regierung plant Minimalversion
Der Finanzausschuss des Bundestages beriet heute über die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Es liegen drei Gesetzentwürfe (17/13870, 17/13871 und 17/13872) sowie Änderungsanträge der Opposition zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Voller Lücken und Halbherzigkeiten ist der von Union und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Auftrags des Verfassungsgerichts. Nicht einmal im Steuerrecht macht die Regierung das, was gefordert wäre. Sie beschränkt sich auf das Einkommensteuergesetz und ignoriert die vielen anderen steuerbezogenen Fragen.
Selbst bei elementaren Fragen mauert die schwarz gelbe Koalition: Im Regierungsentwurf ist nicht einmal die vollständige Gleichstellung bei den steuerrechtlichen Regelungen zum Kindergeld vorgesehen. Das Bundeskindergeldgesetz soll nicht geändert werden. Bei der Riester- und der Rürup-Rente wird das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ausgespart usw. Dadurch wird das jetzige Durcheinander bei den Finanzämtern noch vergrößert.
Der LSVD fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, diesem peinlichen Spiel ein Ende zu bereiten. Die Änderungsanträge der Oppositionsparteien zeigen den richtigen Weg. Keine halben Sachen: Stimmen Sie den Änderungsanträgen zu! Sorgen Sie dafür, dass Lesben und Schwule nicht weiterhin immer wieder neu vor Gericht ziehen müssen."

LSVD-Bundesverband
Internet: http://www.lsvd.de
 
 
22.06.2013
Die Finanzämter mauern weiter
Lasst Euch das nicht gefallen!
Zur Praxis vieler Finanzämter, die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 zum Einkommensteuerrecht (2 BvR 909/06, 1981/06 und 288/07) abzulehnen, erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir haben 12 Jahre lang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht gewartet. Umso erfreuter waren wir über die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, dass Lebenspartner ab sofort bei allen noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen die Anwendung des Splittingverfahrens beanspruchen können. Diese „Übergangsregelung“ des Bundesverfassungsgerichts hat Gesetzeskraft und ist deshalb für die Finanzämter bindend.
Aber immer mehr Finanzämter lehnen die Anwendung des Splittingverfahrens auf Lebenspartner ab. Zum Teil behaupten sie, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 müsse erst noch vom Gesetzgeber umgesetzt werden. Andere Finanzämter machen geltend, der Beschluss habe noch keine Gesetzeskraft, weil er noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sei. Teilweise begründen die Finanzämter die Ablehnung auch damit, dass sie noch keine Anweisungen hätten, wie der Beschluss umzusetzen sei, oder dass die Umsetzung des Beschlusses mit den Programmen des Finanzamts zurzeit technisch nicht möglich sei.
Es hat sich gezeigt, dass Gegenvorstellungen gegen solche Ablehnungen nutzlos sind. Ich empfehle Euch deshalb, Euch nicht mehr auf fruchtlose Diskussionen mit den Finanzämtern einzulassen, sondern gegen die Ablehnung der Bearbeitung der noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide sofort Einspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide zu beantragen. Gleichzeitig solltet Ihr ankündigen, dass Ihr sofort einen Aussetzungsantrag beim Finanzgericht stellen werdet, wenn die Finanzämter auch die Aussetzung der Vollziehung ablehnen oder auf den Aussetzungsantrag nicht reagieren sollten. Eine entsprechende Vorlage findet Ihr in dem Mustertext auf unserer Webseite.
Der Aussetzungsantrag ist zwar unsinnig, weil die Finanzämter für die Aussetzung der Vollziehung dieselben Rechenoperationen durchführen müssen wie für die endgültige Veranlagung. Aber ich gehe davon aus, dass es den Finanzämtern unangenehm ist, wenn jetzt die Lebenspartner massenhaft Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bei den Finanzgerichten stellen.
In unserem Mustertext findet Ihr alle notwendigen Informationen zu der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Eure Einkommensteuerveranlagung und Eure Lohnsteuerklassen. Bitte schaut zunächst dort nach, bevor Ihr mir schreibt. Das würde die Flut der E-Mails, mit der ich zurzeit überschüttet werde, verringern.
Internet: http://www.lsvd.de
 
 
 
21.06.2013
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
CSD wird zum deutsch-französischen Hochzeitsmarsch
Startnummer 8: Lesben- und Schwulenverband, Berlin Summer Rave, Kaiser´s und BERLINER MORGENPOST mit Riesentruck

Beim diesjährigen CSD mit dem Motto „
Schluss mit Sonntagsreden! Demonstrieren! Wählen! Verändern!“ startet der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) mit einem Riesen-Doppeldecker-Truck in Kooperation mit Berlin Summer Rave, Berliner BERLINER MORGENPOST und Kaiser´s Berlin. Der Truck hat die Startnummer 8.
Kaiser´s Berlin ist seit November 2010 Mitglied im Bündnis gegen Homophobie. Hierzu erklärt Tobias Tuchlenski, Kaiser’s Berlin Manager: „Wir freuen uns über alle Kunden, die unsere Filialen aufsuchen. Hierbei spielt weder die Herkunft noch die Hautfarbe noch das Geschlecht noch die sexuelle Orientierung eine Rolle. Im Gegenteil – je farbenfroher das Bild in unseren Filialen, desto spannender empfinden wir das Geschäft. Um dies deutlich zu machen und der lesbisch-schwulen Community den Rücken zu stärken, sind wir Mitglied im Bündnis gegen Homophobie geworden und feiern und demonstrieren seit 2012 zusammen mit dem Lesben- und Schwulenverband und der BERLINER MORGENPOST bei der CSD-Parade.”
Im August 2010 hat die BERLINER MORGENPOST ihre Imagekampagne „Das ist Berlin” gestartet. Auf einem der Plakate war von Anfang an eine Regenbogenfamilie abgebildet – zwei lesbische Frauen mit Kind. Darüber der Slogan „Berlin ist, wenn Familie nicht aussehen muss wie eine Familie“. Die Motive waren im gesamten Berliner Stadtbild zu sehen. Bis heute ist die BERLINER MORGENPOST die einzige Berliner Medienmarke, die entsprechende Motive entwickelt hat. Florian Klages, General Manager BERLINER MORGENPOST: „Eine aufmerksame und unvoreingenommene Wahrnehmung des Themas Regenbogenfamilien sowie entsprechende Kampagnen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass lesbische Mütter, schwule Väter und Regenbogenkinder von allen Menschen mit Respekt und Herzlichkeit behandelt werden. Diese Haltung wollen wir auch durch unsere Teilnahme am CSD verdeutlichen.“
Vor dem großen CSD-Truck wird in diesem Jahr ein Hochzeitscabrio mit lesbischen und schwulen Hochzeitspaaren fahren, begleitet von einer deutsch-französischen Fußgruppe. Die Aktivistinnen und Aktivisten der französischen Gruppe Bleublancrose und des Lesben- und Schwulenverbandes werden die EHE FÜR ALLE in Frankreich feiern und deren Einführung in Deutschland fordern. Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Lesbische und schwule Paare – egal ob mit oder ohne Kinder – sind keine Beziehungen zweiter Klasse. Insbesondere Regenbogenfamilien müssen zukünftig noch stärker in den Fokus der politischen und sozialen Aktivitäten gerückt werden müssen. Wir fordern die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule und machen den diesjährigen CSD zum Hochzeitsmarsch.
Der Lesben- und Schwulenverband dankt Kaiser´s Berlin, dem Berlin Summer Rave und der BERLINER MORGENPOST für ihre Solidarität und Unterstützung im Kampf für Gleichberechtigung und Anerkennung.
Christopher Street Day, Wagennummer 8 und 8a, Samstag, 23. Juni 2013, ab 12.30 Uhr
Demonstrations-Route:
Kurfürstendamm (Ecke Joachimstaler Str.) – Wittenbergplatz – Nollendorfplatz – Lützowplatz – Großer Stern – Str. des 17. Juni – Brandenburger Tor
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
 
20.06.2013
Ökumenische Arbeitsgruppe Homoesexuelle und Kirche (HuK) e.V.

Evangelische Kirche - Angst vor der eigenen Courage?
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) zur neuen EKD-Familiendenkschrift „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ vom 19. Juni 2013
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) begrüßt den Durchbruch der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu einem neuen, funktionalen Familienbegriff. In ihrer soeben vorgelegten Denkschrift erkennt sie endlich auch Regenbogenfamilien als selbstverständlicher Bestandteil von Familienrealität an, auch wenn sie nicht in ihrer ganzen Vielfalt gewürdigt werden. Enttäuscht ist die Arbeitsgruppe darüber, dass der neue Familienbegriff nicht offensiv vertreten wird, sondern nur „wie nebenbei“ im hinteren Teil des Textes auftaucht. „Auf diese neue Familiendefinition kommt aber alles an. Sie sollte programmatisch vorangestellt werden“, so Markus Gutfleisch von der HuK.
Insgesamt sei die Denkschrift als Konsensdokument von einer Angst vor der eigenen Courage geprägt. Die EKD versäumt es, die naheliegenden Konsequenzen beim Namen zu nennen. Dass sie am Unterschied zwischen Trauungen und Segnungsgottesdiensten für homosexuelle Paare festhält, ist nicht nachvollziehbar. „Die Landeskirche in Hessen-Nassau ist hier in der letzten Woche vorangegangen; der EKD als Ganzes fehlt offenbar der Mut“, betont Gutfleisch.
Ebenso sei die von manchen Landeskirchen praktizierte Einzelfallentscheidung beim Zusammenleben homosexueller Paare im Pfarrhaus nach der Logik der Denkschrift nicht mehr zu rechtfertigen und müsse verändert werden. Und schließlich müssten sich Diakonie und Kirche in all ihren Angeboten endlich für die bunte Familienrealität, die Regenbogenfamilien einschließt, öffnen. Der HuK-Sprecher meint: „Das reicht von Kindertagesstätten, in denen ein selbstverständlicher Umgang mit Regenbogenfamilien vorgelebt werden muss, bis zu Senioreneinrichtungen, die homosexuelle Seniorinnen und Senioren mit Respekt und Akzeptanz aufnehmen müssen. Wer in der Nachfolge Jesu Christi steht, muss vorangehen“.
Die ausführliche Stellungnahme der AG Evangelische Kirchenpolitik der HuK ist im Anhang dokumentiert.
AG Evangelische Kirchenpolitik
Stellungnahme der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) zur neuen EKD-Familiendenkschrift „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ vom 19. Juni 2013
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) begrüßt es, dass sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erneut mit dem wichtigen Thema Familie auseinandersetzt. Das ist umso mehr zu begrüßen, weil mit der soeben vorgelegten Denkschrift endlich auch Regenbogenfamilien als selbstverständlicher Bestandteil der Familiendefinition aufgeführt werden (v.a. Absatz 8).
Jedoch bleibt das Papier in zwei wesentlichen Punkten hinter den legitimen Erwartungen schwuler und lesbischer Christinnen und Christen zurück:
(1.) Die Lebenswirklichkeit von Regenbogenfamilien wird nur eindimensional und unvollständig wahrgenommen. Regenbogenfamilien sind erheblich vielgestaltiger als das gleichgeschlechtliche Paar mit Kindern aus vorangegangenen (heterosexuellen) Beziehungen, wie es Absatz 2 und 8 suggerieren. Da gibt es Paare mit adoptierten Kindern, Kindern aus Leihmutterschaft oder Samenspende, Konstruktionen mit mehr als zwei Personen und noch viele mehr. Die Öffnung des Familienbegriffs nur auf Familienformen, die noch nah am „klassischen Bild“ sind, erscheint uns zu zaghaft, weil es zwar einerseits Familienrealitäten anerkennt, andererseits aber wiederum Teile verantwortlich gelebter Familienrealität ausblendet.
(2.) Das Papier bleibt hinter seinen eigenen Möglichkeiten zurück, wenn es Konsequenzen nur vorsichtig oder unkonkret ausspricht. Hier leidet die inhaltliche Prägnanz offensichtlich unter dem Charakter des Papiers als Konsensdokument. Uns ist jedoch wichtig, auf die impliziten Konsequenzen auch explizit hinzuweisen:
Die ständige Rechtsprechung insbesondere des BVerfG hält zwar noch an der Verschiedengeschlechtlichkeit als wesentlichem Strukturprinzip der Ehe fest, sieht darin aber in immer mehr Bereichen keinen hinreichenden Grund mehr, Eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe zu benachteiligen (vgl. zuletzt BVerfG, 2 BvR 909/06 vom 7.5.2013, Absatz-Nr. 85 und 89-103). Konsequent zu Ende gedacht läuft dies darauf hinaus, die Verschiedengeschlechtlichkeit nicht mehr als konstitutives Element der Ehe anzusehen und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (vgl. Absatz 25-30). Diese abzusehende Entwicklung hat Konsequenzen für das christliche Ehebild. Diese sollten schon jetzt theologisch in den Blick genommen werden.
Der Traugottesdienst ist eigentlich ein Gottesdienst zur Segnung einer Ehe (vgl. Absatz 48) und damit materialiter nichts anderes als ein Gottesdienst zur Segnung einer Lebenspartnerschaft (vgl. zuletzt die erneuerte Lebensordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau EKHN). Unsere Trauliturgien nehmen jedoch sehenden Auges in Kauf, dass die „kirchliche Trauung“ sakramental missverstanden wird. Dem muss theologisch und liturgisch entgegengetreten werden und die „kirchliche Trauung“ muss konsequent zu einem Segnungsgottesdienst umgebaut werden. Solche Segnungsgottesdienste für hetero- wie für homosexuelle Paare sind als der Konsequenz daraus in denselben liturgischen Formen zu gestalten und als Amtshandlung ins Kirchenbuch einzutragen (vgl. erneuerte Lebensordnung der EKHN). Die EKD-Denkschrift formuliert hier hingegen vage und ungenau (Absatz 51 und 55).
Absatz 121 fordert zu Recht eine erhöhte kirchliche Sensibilität für die Vielfalt familiärer Lebensformen. Das muss auch für Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt gelten. Das betrifft v.a. den gleichberechtigten Zugang in diakonischen Einrichtungen: in Kindertageseinrichtungen müssten Regenbogenfamilien gleichberechtigt behandelt werden wie auch Patchworkfamilien. Den Kindern muss nicht nur im Hinblick auf Stiefeltern („mein anderer Papa“), sondern auch im Hinblick auf Regenbogenfamilien („meine zweite Mama“) ein selbstverständlicher und nicht abwertender Umgang mit der Vielfalt der Familienformen vorgelebt werden. In Krankenhäusern ist der selbstverständliche Zugang der/s homosexuellen Lebenspartner_in zu den wesentlichen Informationen, die den Zustand der/s Partner_in betreffen, zu gewährleisten. In Senioreneinrichtungen ist die Aufnahme auch offen homosexuell lebender Senior_innen zu gewährleisten und ein Klima der Toleranz zu etablieren. Damit sind nur einige Beispiele genannt. Das erfordert in allen Bereichen eine verstärkte Sensibilisierung und Fortbildung des Personals. Die Vielfalt familiärer Lebensformen muss ebenso in der Kasualpraxis diskriminierungsfrei zur Geltung kommen. Das bedeutet selbstverständlicher Umgang mit Regenbogenfamilien in der Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungspraxis. Absatz 148 bleibt hier zu vage.
Damit auch in homosexuellen Partnerschaften im Pfarrhaus „Leben gelingen kann“ (Absatz 127), müssen sie endlich rechtlich und strukturell gleichgestellt werden. Die Praxis einiger Landeskirchen, homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus nur als Einzelfallentscheidung zuzulassen, muss überdacht werden. „Die verantwortlichen Kirchenleitungen müssen darüber hinaus auch pragmatisch über mögliche eigene institutionelle Veränderungen im Gemeindeleben nachdenken, die der Vielfalt von Ehe und Familie entgegenkommen“ (Absatz 128) statt sie zu verhindern. Die Öffnung der Pfarrhäuser gehört in genau diese Kategorie.
Der erneuerte, funktionale Familienbegriff ist nur ganz am Ende des Papiers in Absatz 131 versteckt. Auf ihn kommt jedoch alles an. Er sollte stattdessen programmatisch vorangestellt werden, denn von dort lassen sich die notwendigen Konsequenzen ableiten. So geht z.B. die Hauptvorlage der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vor (S. 11).
Arbeitsgruppe Evangelische Kirchenpolitik, 19. Juni 2013
 
 
14.06.2013
Pseudo-Gleichstellungssteuergesetz.
Halbherziger Regierungsentwurf
Zur ersten Lesung des Entwurfs zur „Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013“ erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Versuch der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Aber was da nun vorliegt zeigt, wie unmotiviert die Koalition bei dem Thema ist.
Die Koalition will das Einkommensteuergesetz durch Einfügung einer Generalklausel ändern. Aber das sind wieder nur halbe Sachen: Zum Steuerrecht gehören auch andere wichtige Bestimmungen, wie etwa das
Wohnungsbau-Prämiengesetzes, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, das Eigenheimzulagengesetz
sowie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, das Bundeskindergeldgesetz und die Abgabenordnung. Die Koalition ringt sich gerade mal zur Pseudogleichstellung durch und schiebt tatsächlich alles andere auf die lange Bank.
Der Auftrag aus Karlsruhe war klar: vollständig und rückwirkend. Frau Merkel und ihre Koalition machen daraus: unvollkommen und verzögernd. Die Zeit drängt und es bleibt zu hoffen, dass die Ausschuss Arbeit hier korrigierend eingreift.
Wir rufen insbesondere die Regierungspartei FDP, auf ihrer Verantwortung und ihren Versprechen gerecht zu werden. Drei Monate vor der Wahl ist das nun die Nagelprobe, inwieweit sich Lesben, Schwule und Kinder in Regenbogenfamilien auf die Versprechen der FDP verlassen können.
Die Ignoranz der Bundesregierung zeigt sich auch in der Haltung zum Adoptionsrecht. Es gibt einen Arbeitsauftrag aus Karlsruhe und das Votum der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister. Diese haben gestern mit klarer Mehrheit an die Regierung appelliert, ein Gesetz zum vollen Adoptionsrecht auf den Weg zu bringen.
Aber die Regierung Merkel macht weiterhin nichts. Stattdessen dürfen Unions-Mitglieder in öffentlichen Debatten ihre Vorurteile zum Besten geben und gegen Regenbogenfamilien hetzen.
Wenn selbst ein Mitglied der „Wilden 13“ in der Debatte behauptet, dass das gemeinsame Adoptionsrecht und die Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare "...die Axt an die Wurzeln von Ehe, Familie und Gesellschaft legt", wird deutlich, dass die Union keine Blockade-Mauern einreißen, sondern neue Mauern bauen will.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
 
 
11.06.2013
Duma kriminialisiert
"nicht traditionelle sexuelle Verhältnisse"
Deutsche Politik muss sich mit russischen Lesben, Schwulen und Transgender solidarisieren
Die russische Duma hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz gegen die sogenannte „Propagierung“ von „nicht traditionellen sexuellen Verhältnissen“ verabschiedet. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist bestürzt über die Entscheidung der Duma. Das Gesetz verbietet de facto jegliche Unterstützung von Lesben, Schwulen und Transgender. Lesben, Schwule und Transgender sollen zurück in die gesellschaftliche Isolation und politische Unsichtbarkeit verschwinden. Jegliche Akzeptanzarbeit gegen die grassierende Homo- und Transphobie kann verfolgt werden. Schon die Ankündigung des Gesetzes ist vielerorts als Aufruf zu Gewalt und tödlichen Übergriffen verstanden worden.
Die Duma hat die Beratungsfrist dazu genutzt, das Gesetz zu verschärfen: Wer in der Öffentlichkeit von Homosexualität spricht oder für Respekt gegenüber Transsexuellen wirbt, dem drohen in Zukunft Strafen von 1 Millionen Rubel. Perfide ist auch die Umbenennung des Gesetzes, es heißt, das Verbot richte sich gegen die Propaganda von „nicht traditionellen sexuellen Verhältnissen“. Hier spricht der Staat von Propaganda und betreibt selber welche: Es wird unterstellt, dass Homosexualität die Familie bedroht. Tatsächlich ist es umgekehrt, Lesben, Schwule und Transgender müssen nun befürchten, von ihren Kindern getrennt und von ihren Familien verstoßen zu werden.
Russland hält sich nicht an europarechtliche Vereinbarungen und stellt sich selbst immer mehr ins demokratische Abseits. Die deutsche Politik und Öffentlichkeit dürfen das Verbot nicht unwidersprochen hinnehmen und russische Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten im Stich lassen. Da alle bisherige Kritik und Proteste auf Regierungsebene und der Öffentlichkeit das russische Parlament und die Regierung unbeeindruckt gelassen haben, muss der Europarat nun die weitere Mitgliedschaft Russlands in Frage stellen. Regime, die Menschenrechte mit Füßen treten, haben in diesem Kreis nichts zu suchen.
Der LSVD fordert, dass der kritische Verweis auf die Situation von Lesben, Schwulen und Transgender zum integralen Bestand jeglicher partnerschaftlicher Beziehungen mit Russland wird. Allein in Deutschland gibt es 91 Städte und 14 Bundesländer, die Städte- und Landespartnerschaften mit Russland haben. Russische Delegationen können in diesem Rahmen Lesben, Schwule und Transgender kennenlernen und feindliche Vorbehalte abbauen.
Aktueller Stand der Aktion Freundschaftskuss unter: http://www.lsvd-blog.de
Bundespressestelle
http://www.lsvd.de
 
 
11.06.2013
Eingruppierung nach Wahl im Einkommensteuerrecht
Gleichstellung und Ehegattensplitting sind ohne Zwangsouting möglich
(KORREKTUR und Ergänzung zur Pressemitteilung vom 10. Juni 2013)

Zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung im Steuerrecht macht eine Neufassung von § 38b Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Einkommensteuergesetz (EStG) und der sich daran anschließenden Verordnungen notwendig. Erfreulicherweise ist dabei eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ohne Zwangsouting gegenüber dem Arbeitgeber möglich.
Wir müssen diesbezüglich unsere Pressemeldung von Gestern korrigieren: Der Gesetzgeber hat durch das „Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) vom 7.12.2011 (BGBl. S. 2592) mit Wirkung vom 01.01.2012 folgenden Absatz 3 in § 38b EStG eingefügt: „(3) Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Dieser Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und vom Arbeitnehmer eigenhändig zu unterschreiben.“ Wir empfehlen daher den Betroffenen Paaren, sich umgehend beim Finanzamt zu melden.
Der Absatz 3 von § 38b EStG ist als Reaktion auf das Urteil des EGMR in der Sache Schüth in § 38b EStG eingefügt worden. Er besagt genau das, was der LSVD gefordert hatte: Lebenspartner können, wenn Sie wollen, weiterhin die Steuerklasse für Ledige wählen. Die Steuerklassen haben nur eine vorläufige Bedeutung. Die endgültige Besteuerung erfolgt erst bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Bei dieser können auch Arbeitnehmende der katholischen Kirche unbedenklich Zusammenveranlagung wählen. Davon erfährt ihr Arbeitgeber nichts.
Die Nachbesserung des Einkommensteuergesetzes ist ansonsten recht unkompliziert: Der LSVD empfiehlt dem Gesetzgeber, eine Generalklausel im Einkommensteuergesetz sowie in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, das Wohnungsbau-Prämiengesetz, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und das Eigenheimzulagengesetze einzufügen. Noch einfacher wäre allerdings die Öffnung der Ehe.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
 
 
 
10.06.2013
Kein Zwangsouting von wiederverheirateten und verpartnerten Arbeitnehmenden der katholischen Kirche
LSVD fordert vom Gesetzgeber die Beseitigung eines Anachronismus bei den Steuerklassen
Zur Neufassung von § 38b Abs. 1 Nr. 3 bis 5 EStG/Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen es sehr, dass Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Einkommensteuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt werden sollen. Das muss schnell und in der richtigen Form erfolgen. Wir sind aber besorgt über die Auswirkungen auf wiederverheiratete und verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftigt sind.
Die katholische Kirche entlässt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach einer Scheidung eine neue Ehe oder die eine Lebenspartnerschaft eingehen. Nach der jetzigen Fassung des § 38b Abs. 1 Nr. 3 bis 5 EStG wird Eheleuten zwangsweise eine Steuerklasse zugeteilt (III / V oder IV / IV), aus der ihre Arbeitgeber ersehen können, dass sie eine Ehe eingegangen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es in der Sache "Schüth vs. Deutschland" (Urt. v. 23.09.2010 - 1620/03, NZA 2011, 277) mit Recht als bedenklich bezeichnet, "dass der Arbeitnehmer wegen des Lohnsteuerkartensystems (…) nicht in der Lage ist, gegenüber seinem Arbeitgeber Ereignisse zu verheimlichen, die seinen Personenstand betreffen, wie eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes. Somit wird ein Ereignis, das möglicherweise einen Loyalitätsverstoß darstellt, dem kirchlichen Arbeitgeber in jedem Fall zur Kenntnis gebracht, auch wenn der Fall nicht in
die Medien gelangte oder öffentliche Auswirkungen hatte." (Rn. 67).
Wenn jetzt diese Regelung anlässlich der einkommenssteuerrechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe nicht geändert wird, müssen alle Lebenspartnerinnen und -partner, die in Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftig sind, mit Kündigung rechnen. Wir erwarten dann hunderte von Kündigungen.
Wir fordern deshalb die Koalitionsfraktionen auf, diese anachronistische Regelung anlässlich der Gleichstellung zu ändern. Eheleute und Lebenspartnerinnen und - partner müssen das Recht haben, auf Antrag die Steuerklassen I für Ledige wählen zu können. Die Steuerklassen haben nur eine vorläufige Bedeutung. Die endgültige Besteuerung erfolgt erst bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung. Bei dieser können auch Arbeitnehmende der Katholischen Kirche unbedenklich Zusammenveranlagung wählen. Davon erfährt ihr Arbeitgeber nichts.
Sollte sich der Gesetzgeber zu dieser Änderung nicht entschließen können, werden wir die Lebenspartnerinnen und -partner, die bei Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftigt sind, dazu aufrufen, gegen das unnötige Zwangsouting das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
 
 
10.06.2013
„Nein“ zur Diffamierung von Lesben und Schwulen
in den Medien
„Waldschlösschen“-Appell warnt vor Verharmlosung von Homosexuellen-Feindlichkeit

Über hundert Journalisten, Medienmacher und gesellschaftliche Organisationen warnen vor verstärkten Anfeindungen von Lesben und Schwulen in deutschen Medien. Im sogenannten „Waldschlösschen-Appell“, der von dem Berliner Blogger Johannes Kram initiiert und vom Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) unterstützt wurde, fordern die Unterzeichner, dass diskriminierende Anfeindungen gegen Homosexuelle in den Medien genauso gekennzeichnet werden, wie dies bei rassistischen, sexistischen oder antisemitischen Aussagen geschieht.
Johannes Kram: „Keine Redaktion lädt einen Rassisten in eine Talkshow ein und bringt ein Rassismus-Opfer in die Situation, sich für seine Hautfarbe rechtfertigen zu müssen. Schwulen und Lesben passiert aber Vergleichbares immer wieder.“ Ein gutes Beispiel hierfür sei eine Folge der Talkshow „Hart aber fair“ im letzten Dezember, in welcher der Moderator nach einem Einspielfilm über einen lesbisch-schwulen Weihnachtsmarkt die Frage diskutieren ließ: „Wieso fordert eigentlich jemand gleiche Rechte, wenn er sonst so viel Wert aufs Anderssein legt?“ Kram: „Viele Medien tun immer noch so, als ob die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen eine Frage der Ästhetik und des Zeitgeistes und nicht eine Frage von Bürgerrechten sei.
Nicole Koenecke, Vorstandsmitglied des BLSJ: „Es geht nicht darum, andere Meinungen zu bekämpfen. Wir begrüßen eine kontroverse Diskussion um die politische und juristische Ausgestaltung der Rechte Homosexueller. Wir müssen aber klarstellen, wann eine Aussage keine Meinung mehr ist, sondern eine Diffamierung.“ Laut Appell gehören hierzu Aussagen wie Homosexualität sei widernatürlich, Homosexualität sei eine Entscheidung und Homosexualität sei heilbar. „Es reicht nicht mehr, die Klischees zu bekämpfen, mit denen Homosexuelle in den Medien immer wieder herabgewürdigt werden. Wir müssen eine rote Linie definieren, die unserer Meinung nach nicht überschritten werden darf.
Unter den Erstunterzeichnern finden sich fast alle lesbischen und schwulen Medien, der Gesamtverbund der AIDS-Hilfen, die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sowie renommierte Medienmacher wie die taz-Chefredakteurin Ines Pohl, der Film-Regisseur Marco Kreuzpaintner, die Sängerin Marianne Rosenberg und der Journalistik-Professor Stephan Weichert. „Der Appell wurde begründet bei einem Treffen homosexueller Medienleute in der „Akademie Waldschlösschen“.
Die Initiatoren des Appells rufen dazu auf, diesen Appell zu unterstützen. Auf der Internetseite www.der-appell.de besteht die Möglichkeit, sich online in die Liste der UnterstützerInnen einzutragen.

Drei Forderungen an die Medien
Der „Waldschlösschen-Appell“ gegen die Verharmlosung homosexualitätsfeindlicher Diffamierungen
Lesben und Schwule stehen aufgrund der Diskussion um die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften im Fokus der Medienöffentlichkeit. Wir begrüßen eine breite Diskussion um die politische und juristische Ausgestaltung der Rechte Homosexueller.
Wir wehren uns jedoch dagegen, dass Argumentationsmuster, die der Diffamierung der Identität Homosexueller dienen, weiterhin als „Debattenbeiträge“ oder „Meinungsäußerungen“ verharmlost werden.
Wir warnen vor verstärkten Homosexualität herabwürdigenden Anfeindungen, wenn viele Medien weiterhin Angriffe auf die Würde und die Menschenrechte Homosexueller als Teil des legitimen Meinungsspektrums bagatellisieren.
Hierzu gehören Aussagen wie:
· Homosexualität sei widernatürlich
· Homosexualität sei eine Entscheidung
· Homosexualität sei heilbar
· Heterosexuelle Jugendliche könnten zur Homosexualität verführt werden
· Homosexualität sei eine Begünstigung für sexuellen Missbrauch
· Die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften sei eine Gefahr für die Gesellschaft (etwa, weil durch sie weniger Kinder geboren werden würden)
Wir fordern Journalistinnen und Journalisten dazu auf,
1. solche Aussagen deutlich als diskriminierende Anfeindungen zu kennzeichnen und zu verurteilen (so wie es auch etwa bei rassistischen, sexistischen oder antisemitischen Anfeindungen geschieht),
2. Vertretern solcher Aussagen keine Plattformen zu bieten, so lange sie sich nicht klar von ihnen distanzieren,
3. Homosexuelle in Beiträgen und Diskussionen nicht länger in die Situation zu bringen, sich für ihre sexuelle Orientierung rechtfertigen zu müssen.
Die Liste der Erstunterzeichner erhalten Sie im Anhang dieser Pressemitteilung und online auf http://www.der-appell.de.
BLSJ Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen e.V.
http://www.blsj.de
 
 
08.06.2013
LSVD: Steuersplitting beantragen: Was ist zu tun? Rückwirkung: Wen betrifft es?
Informationen zum Ehegattensplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften
Hallo,
das Bundesverfassungsgericht hat mit dem gestern veröffentlichten Beschluss vom 07.05.2013 (2 BvR 909/06, 1981/06 und 288/07) entschieden, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs. 1 GG verstößt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß unverzüglich rückwirkend zum 1. August 2001 zu beseitigen. Das gilt allerdings nur für die Einkommensteuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind (Ablauf der Rechtsmittelfrist). Eine Wiederaufnahme rechtskräftiger Einkommensteuerveranlagungen ist nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem angeordnet, dass die Finanzämter nicht zu warten brauchen, bis der Gesetzgeber das Einkommensteuerrecht entsprechend geändert hat, sondern dass sie die Lebenspartner schon jetzt wie Ehegatten besteuern sollen.
Alle notwendigen Informationen zu den Auswirkungen der neuen Entscheidung auf Eure Einkommensteuerveranlagung und Eure Lohnsteuerklassen findet Ihr in unseren Mustertexten „Einkommensteuer“ - und „Lohnsteuerklassen“.
Hervorzuheben ist insbesondere Folgendes:
Das Ehegattensplitting bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind. Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts. Deshalb sollten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die Änderung ihrer Steuerklassen und Zusammenveranlagung nur beantragen, wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind.
Auf Antrag muss das Finanzamt Eure Steuerklassen so ändern als ob Ihr verheiratet wärt. Dasselbe gilt für die Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Wenn Ihr in Eurer Einkommensteuererklärung Zusammenveranlagung beantragt, müssen die Finanzämter diese schon jetzt gewähren.
Falls Ihr Eure Einkommensteuererklärungen 2012 bereits beim Finanzamt eingereicht habt, könnt Ihr den Antrag auf Zusammenveranlagung so lange nachholen, bis die Einkommensteuerbescheide durch Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden sind.
Wenn Ihr die Einkommensteuerbescheide schon erhalten habt, diese aber noch nicht rechtskräftig sind, muss jeder der Lebenspartner/jede der Lebenspartnerinnen gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch mit dem Ziel der Zusammenveranlagung einlegen. Mustertext
Ihr könnt außerdem jetzt für alle früheren, noch nicht rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide Zusammenveranlagung beantragen, siehe Mustertext.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Bruns
 
 
07.06.2013
Jetzt nicht wieder halbe Sachen!
Zum Ergebnis der Sondersitzung der Unionsfraktion anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung von CDU und CSU, noch vor der Sommerpause eine steuerliche Gleichstellung auf den Weg zu bringen.
Aber der Beschluss ist halbherzig. Es ist überdeutlich, dass die Union unter dem Zwang der höchstrichterlichen Entscheidung handelt, im Kern aber bei ihrer diskriminierenden Blockade bleibt. Die Hausaufgaben, die das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben hat, fordern nämlich nicht nur die Gleichstellung beim Ehegattensplitting, sondern auch eine Korrektur des Adoptionsrechts. Das sind schon wieder nur halbe Sachen! Die Union beharrt auf ihrem antiquierten Gesellschaftsbild und betreibt weiterhin eine Politik des Blockierens und der Verzögerung bei der Gleichstellung.
Die Behauptung Kauders, die Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Adoptionsrecht sei kompliziert, ist vollkommener Unsinn. Es sind vielmehr ideologische Komplikationen, mit denen sich die Union herumschlagen muss: Ein kleiner reaktionärer Kreis von Abgeordneten, die immer noch dem Bild der 50er-Jahre Ehe anhängen, steht weiterhin auf der Bremse für die verfassungsrechtlich geforderte Gleichstellung. Frau Merkel verpasst die letzte Chance zum Befreiungsschlag. Der Unions-Wagen muss wohl weiterhin von den Karlsruher Richterinnen und Richtern in die gesellschaftspolitische Gegenwart gezogen werden.
http://www.lsvd.de
 
 
07.06.2013
Bündnis gegen Homophobie stellt neuen „Bündnisreport“ vor
Schwerpunktthema: Homosexualität im Alter / Übersicht homophober Übergriffe im letzten Jahr

Das Bündnis gegen Homophobie stellt heute seinen neuen „Bündnisreport“ vor. Schwerpunkt ist das im letzten Jahr vom Bündnis aufgegriffene Thema „Homosexualität im Alter“. Unter anderem nehmen dazu Ulrich Keßler (Vorstand LSVD Berlin-Brandenburg), Marco Pulver und Dieter Schmidt (Schwulenberatung), Jutta Brambach (RuT-Rad und Tat-Offene Initiative lesbischer Frauen) sowie Bewohner der Lebensortes Vielfalt Stellung. Weitere Themen sind neben der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2012 (Tanja Knapp, Landespräventionsbeauftragte der Berliner Polizei) auch die Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer (Lela Lähnemann, Landesantidiskriminierungsstelle) sowie Hintergründe zum Respektpreis 2012.
Der Bündnisreport erscheint mit einer Auflage von 2.000 Exemplaren und steht ab sofort unter http://berlin.lsvd.de/wp-content/uploads/2013/06/bghReport2012.pdf als barrierefreies PDF zum Download zur Verfügung.
Um aktiv gegen Homophobie einzutreten setzt der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen- Landesantidiskriminierungsstelle (LADS), das von ihm initiierte Bündnis gegen Homophobie im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ um.
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
06.06.2013
Bundesverfassungsgericht entscheidet:
Ehegattensplitting für Eingetragene Lebenspartnerschaften
LSVD Berlin-Brandenburg: „Zeit ist reif für die Öffnung der Ehe!“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat abermals entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften verfassungswidrig ist. Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können.
Das Gericht verlangt, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 – dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes – geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf Eingetragen Lebenspartnerschaften angewandt werden.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Eine wichtige Gerechtigkeitslücke wird dank dem Bundesverfassungsgericht endlich geschlossen. Die Zeit ist nun reif für die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule. Vom Hauptstadt-CSD am 22. Juni wird ein entsprechend kraftvolles Zeichen ausgehen. Der Lesben- und Schwulenverband macht die Demonstration mit lesbischen und schwulen Paaren zum Hochzeitsmarsch.“
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
06.06.2013
Dittmar: Bundesverfassungsgericht ist Motor der Gleichstellung – die Bundesregierung der Bremsblock
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal klar gestellt, dass eine Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern sich unter familien- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht rechtfertigen lässt. Diese Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter begrüßen wir. Es ist ein klarer Sieg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familienrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft miteinander verbunden. Artikel 6 des Grundgesetzes, der Förderung von Ehe und Familie vorsieht, rechtfertigt eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaft nicht. Dies muss endlich auch die Bundesregierung anerkennen.
Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen hinterher, weil derzeit nicht die Bundesregierung, sondern das Bundesverfassungsgericht der Motor der Gleichstellung ist. In den vergangenen Wochen haben in Frankreich und auch in Großbritannien die Parlamente den Weg für eine Öffnung der Ehe frei gemacht. In Deutschland sind solche Signale von der Bundesregierung nicht zu erwarten. Wir hätten uns gefreut, wenn Angela Merkel sich ein Beispiel an ihrem konservativen Amtskollegen David Cameron genommen hätte. Stattdessen übernimmt sie die Rolle des Bremsblocks.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist aber nur der Anfang. Die vollständige steuerrechtliche Gleichstellung kann nur ein Schritt hin zur Öffnung der Ehe sein. Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgegeben. Sie darf nicht weiter abwarten, bis die Menschen ihre Rechte einklagen. Zumal ihr das Bundesverfassungsgericht deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass die sexuelle Identität Verfassungsrang genießt. Die Bundesregierung hat durch das Bundesverfassungsgericht ein Ultimatum bis zum 18. Juni erhalten, ein Urteil zur Gleichstellung bei der Grunderwerbssteuer umzusetzen. Bislang ist keine Umsetzung zu sehen. Offenbar soll auch hier das Bundesverfassungsgericht ignoriert werden. Eine Ungeheuerlichkeit.
 
 
06.06.2013
Statement der für Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen zuständige Senatorin Dilek Kolat
zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute erneut der der CDU/CSU-geführten Bundesregierung eine Ohrfeige erteilt. Die Realitätsverweigerung der CDU mündet immer wieder in Verfassungsbruch. Ich bin sehr zufrieden, dass das Bundesverfassungsbericht hier eine eindeutige und klare Sprache spricht. Die rechtliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für einander Verantwortung übernehmen und dieselben Pflichten wie Eheleute eingehen, ist verfassungswidrig – punkt!
Allein in diesem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nun zum vierten Mal deutlich gemacht, dass es keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt! Die Bundesregierung muss endlich diese Realität anerkennen und eine Gleichstellung ohne Wenn und Aber umsetzen!“

Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
 
 
06.06.2013
Und sie öffnet sich noch!
Karlsruhe fordert nächsten Schritt zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) zum Steuersplitting für gleichgeschlechtliche Paare erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht. Das Gericht hat wie erwartet entschieden und das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare geöffnet.
Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht geben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Dieser Lehre verweigert sich die unionsgeführte Regierung bislang mit allen Mitteln. Trotz aller vorangegangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, sperren sich Angela Merkel und die Union mit ideologischer Sturheit seit Jahren gegen die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe.
Die Entscheidung des Gerichts liegt auf der Linie der vorangehenden Entscheidungen und sendet ein klares Signal: Die vollständige Gleichstellung ist geboten, deshalb wird sich das Gericht auch nicht gegen die Öffnung der Ehe stellen. Da es dafür mit Ausnahme der Union eine breite Mehrheit im Bundestag gibt, sollte die Bundesregierung nicht nur für eine zügige Umsetzung des Urteils sorgen. Mit der Entscheidung, eine rückwirkende Änderung zum 1. August 2001 im Urteil anzuordnen, lässt das Gericht der Union diesmal auch keinen Spielraum mehr, um weitere Verzögerungen zu produzieren. Vielmehr ist die Regierung Merkel gut beraten, endlich klar Schiff zu machen. Nur mit der Öffnung der Ehe kann sie die jahrelang praktizierte Diskriminierung noch vor der Wahl reparieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates liegt bereits vor.
Der LSVD beglückwünscht an dieser Stelle besonders auch die Klageführenden Hasso Müller-Kittnau und Alexander Zinn sowie die Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein und die Rechtsanwälte Dirk Siegfried und Lukas Kliem, die dieses zermürbende Verfahren seit mehr als sieben Jahren mit argumentativer Schärfe zum Erfolg geführt haben.

Die Entscheidung hat unmittelbare Wirkung: Allen Betroffenen raten wir daher, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen. Informationen und Musterbriefe gibt es beim LSVD:
http://www.lsvd.de/recht/mustertexte.html
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
 
31.05.2013
1. Juni 2013: Respect Gaymes
„Zeig Respekt für Lesben und Schwule!“

Am Samstag, dem 1. Juni 2013, um 10 Uhr eröffnen die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, und der Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, Bernd Schultz, im Jahn-Sportpark die achten Respect Gaymes. Bei der Veranstaltung treten fast 100 Sportteams in Fußball, Jugger und Beachvolleyball unter dem Motto „Zeig Respekt für Lesben und Schwule“ gegeneinander an. Außerdem gibt es ein buntes Bühnenprogramm sowie Graffiti-, Rap- oder Skate-Workshops. Über 20 Organisationen präsentieren sich an Informations- und Aktionsständen. In diesem Jahr gibt es zudem eine Action Area mit verschiedenen Sportangeboten. Beim VIP-Fußballspiel um 15 Uhr treten Prominente aus Politik, Film und Musik gegeneinander an. Gegen 18 Uhr findet die große Siegerehrung unter anderem mit Andreas Gebhard, Vorstandsmitglied bei Tennis Borussia Berlin, statt.
Das Projekt Respect Gaymes wird von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen- Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) gefördert. Das Projekt besteht aus zwei tragenden Säulen. Die erste Säule ist die kontinuierliche Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit an Schulen und in Jugendzentren. Die zweite Säule ist das Sport- und Kulturevent Respect Gaymes.
Respect Gaymes
Samstag, 1. Juni 2013, bis 20.00 Uhr (9.00 Uhr: Registrierung der Sportteams, 9.30 Uhr: erster Bandauftritt, 10.00 Uhr: Eröffnung)
Jahn-Sportpark, Cantianstr. 24, 10437 Berlin
Weitere Informationen finden Sie unter:
htp://www.respect-gaymes.de
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de