Juni 2012
 
30.06.2012
Bundeshauptstadt Berlin:
Gedenkveranstaltung für Opfer einer Mordaktion gegen homosexuelle Häftlinge
Senatorin Kolat von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, besucht diese Veranstaltung
Am kommenden Sonntag, 01.07. erinnern die Gedenkstätte Sachsenhausen und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) mit einer Gedenkveranstaltung am Ort des ehemaligen KZ-Außenlagers Klinkerwerk in Oranienburg an die Opfer einer Mordaktion gegen homosexuelle Häftlinge im Außenlager „Klinkerwerk“ des KZ Sachsenhausen vor 70 Jahren.
Im Juni 1942 wurden fast alle Rosa-Winkel-Häftlinge aus dem Hauptlager des KZ Sachenhausen ins nahe gelegene Außenlager Klinkerwerk verlegt. Damit begann eine Mordaktion gegen Homosexuelle, die mehrere Monate andauerte. Bis zum September 1942 wurden etwa 200 Häftlinge von der SS getötet: durch sadistische Misshandlungen und absichtlich herbeigeführte Unfälle oder durch Erschießung “auf der Flucht”.
An der Veranstaltung nimmt auch Berlins Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat teil. Sie spricht dort Worte des Gedenken im Namen des Berliner Senates.
Außerdem sprechen Prof. Dr. Günter Morsch (Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten), Alexander Zinn (Mitglied im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) und Martin Gorholt (Staatssekretär für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg). Anschließend findet eine Führung über das Gelände des ehemaligen KZ Außenlagers Klinkerwerk statt.
Datum: Sonntag, 01. Juli 2012, Zeit: 14 Uhr, Ort: Gedenkort am Klinkerhafen, Oranienburg (B 273 Richtung Bernau, hinter der Brücke über den Oder-Havel-Kanal links)
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, PressRef 2
 
28.06.2012
Im Bundestag ist heute Courage gefragt
Einzelabstimmung zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen
In namentlicher Abstimmung wird heute über einen Entschließungsantrag der Grünen (17/10133) abgestimmt, der den Bundestag auffordert, einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorzulegen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD fordert alle Abgeordneten auf, sich zur Frage der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften klar zu positionieren. Wir appellieren insbesondere an die Abgeordneten der Unions-Fraktion die steuerliche Diskriminierung zu beenden. Wir wollen von Ihnen nicht nur in Hintergrundgesprächen und auf Podiumsdiskussionen hören, dass Sie dafür sind, wir fordern Sie auf: Machen Sie es öffentlich. Stimmen Sie heute für den Weg zur Gleichstellung!
Wir erinnern daran, dass die steuerliche Gleichstellung im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Grüne, Linke, SPD und auch die FDP haben sich in ihren Parteiprogrammen für vollständige Gleichstellung und die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Wegen der Blockade der Union kann sich die FDP aber in der Regierung in dieser Position nicht durchsetzen.
Zeigen Sie Mut: Sagen Sie der Regierung, dass es einen Auftrag zur Gleichstellung gibt. Insbesondere im Steuerrecht sind die bestehenden
Ungleichheiten in keinerlei Hinsicht zu rechtfertigen!
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
27.06.2012
Weiterhin Aussetzung der Vollziehung bei Lebenspartnerschaften
Die Berichte der Presse über die neuen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs sind irreführend

Die Prozesse zur Frage der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren sind seit 2002 bei den Finanzgerichten und seit 2006 beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Wenn sich Prozesse so lange hinziehen, können die Betroffenen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes so gestellt werden, als ob die Urteile schon in ihrem Sinn ergangen seien. Dafür sehen die Abgabenordnung und die Finanzgerichtsordnung zwei verschiede Rechtsbehelfe vor: Die Aussetzung der Vollziehung und die einstweilige Anordnung.
Die jetzt bekannt gewordenen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs befassen sich nur mit der Frage, ob Lebenspartnern durch einstweilige Anordnung vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung und auf Änderung ihrer Steuerklassen gewährt werden kann. Das ist nach dem Gesetz nur zulässig, wenn das zur Abwendung „wesentlicher Nachteile“ nötig erscheint. Dazu müssen die Lebenspartner nach Auffassung des Bundesfinanzhofs darlegen, dass ohne die einstweilige Anordnung ihre Existenz gefährdet ist. Das ist in aller Regel nicht möglich.
Zur Frage, ob Lebenspartner gegen die Ablehnung ihrer Anträge auf Zusammenveranlagung und Änderung ihrer Lohnsteuerklassen vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann, hat sich der Bundesfinanzhof in den neuen Beschlüssen aus formalen Gründen nicht geäußert.
Dafür ist nach wie vor der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.03.2012 - III B 6/12 juris - maßgebend. Der Bundesfinanzhof hat dort entschieden, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren "rechtlich ernsthaft zweifelhaft ist" und dass das Interesse der Lebenspartner an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes höher zu bewerten ist als das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung.
Der Beschluss ist zwar zur Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids in einem Nachforderungsfall ergangen. Aber was der Bundesfinanzhof dort ausgeführt hat, kann ohne weiteres auf die Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung der Änderung von Lohnsteuerklassen übertragen werden, weil dafür dieselben rechtlichen Voraussetzungen gelten.
Der Beschluss vom 05.03.2012 gilt nicht für die Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden in Erstattungsfällen. Sie ist nach dem Gesetz nur möglich, wenn das zur Abwendung „wesentlicher Nachteile“ notwendig ist. Hier gilt deshalb wieder die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Betroffenen eine Gefährdung ihrer Existenz belegen müssen, was normalerweise nicht möglich ist. Aber auch das ist nichts Neues, sondern vom Bundesfinanzhof schon immer so vertreten worden.
Die Rechtslage ist so kompliziert, dass selbst viele Juristen, die keine Steuerfachleute sind, sie nicht mehr verstehen. Aber das ist unserem Finanzminister und der CDU/CSU egal. Sie halten verbissen an der Diskriminierung der Lesben und Schwulen fest.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Bruns, http://www.lsvd.de/
 
27.06.2012
Kluge Empfehlung aus dem Bundesrat
Ausschüsse fordern Gleichstellung im Jahressteuergesetz
Die Ausschüsse des Bundesrats haben in ihren „Empfehlungen“ zum Jahressteuergesetz 2013 – BR-Drs 302/1/12 – die Bundesregierung aufgefordert, „umfassend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen“. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der LSVD begrüßt die Empfehlung der Ausschüsse zur vollständigen steuerlichen Gleichstellung. Die ausführliche, klare und erfreuliche Begründung zur Forderung nach Gleichstellung folgt unserer Argumentation.
Das Dokument zeigt einmal mehr die Ignoranz der Bundesregierung.
Zu Recht betonen die Ausschüsse für Finanzen, Frauen und Jugend, Verkehr sowie Wirtschaft, dass es „keine im Hinblick auf den Gleichheitssatz tragenden Rechtfertigungsgründe für eine steuerliche Ungleichbehandlung“
gibt. Erfreulich ist auch, dass die Fachleute sich nicht von der Augenwischerei der Bundesregierung beeindrucken lassen, die anstatt die Diskriminierungen zu beseitigen, lediglich in einzelnen Punkten kleine Angleichungen zulassen will. Die Bewertung, der Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz bliebe „nach wie vor weit hinter den erforderlichen Anpassungen zurück“, ist deutlich und zutreffend.
Der LSVD fordert den Bundesrat auf, den Empfehlungen zuzustimmen. Parlament und Bundesregierung müssen den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz zur vollständigen Gleichstellung nutzen.
Zur Drucksache (siehe dort Seite 136/137):
http://www.bundesrat.de/cln_235/SharedDocs/Drucksachen/2012/0301-400/302-1-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/302-1-12.pdf
LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro http://www.lsvd.de
 
27.06.2012
Pressemitteilung
„Fußballfans gegen Homophobie“ feiert einjähriges Bestehen
Podiumsdiskussion, Fan-Turnier und Soliparty am Wochenende
Die Faninitiative „Fußballfans gegen Homophobie“, gegründet von Tennis Borussia Aktive Fans (TBAF) und tatkräftig unterstütz vom Projekt „SOCCER SOUND“ des LSVD Berlin-Brandenburg, feiert am kommenden Wochenende einjähriges Bestehen mit vielfältigen Aktionen.
Nachdem die Initiative über das vergangene Jahr immer mehr Resonanz bekam und mittlerweile in über 30 Stadien bis hin zum Champions League Finale in München oder auch beim Länderspiel Deutschland – Israel in Leipzig vertreten war und für sein Engagement mit dem „Magnus-Hirschfeld-Preis“ ausgezeichnet wurde, soll über die Zukunft diskutiert, aber auch der großartige Erfolg gefeiert werden.
Hierzu erklärt Torsten Siebert, Projektleiter SOCCER SOUND:
„Es ist eigentlich unglaublich, was sich in diesem einen Jahr aus einer an Sich sehr klein angedachten Initiative entwickelt hat. Wir freuen uns riesig über den großen Erfolg und wollen dies mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern feiern. Am Freitag wollen wir aber auch einen Blick nach vorne wagen, wie es mit der Initiative weitergehen soll. Dazu laden wir alle Interessierten ganz herzlich ins Crystal zum mitdiskutieren ein!“
Freitag, 29.06.2012, 19.00 Uhr im Crystal, Columbiadamm 9-11, 10965 Berlin
„Wirklich kein Tabu mehr? Homophobie im Fußball und Gegenstrategien“
Eine Podiumsdiskussion veranstaltet von SOCCER SOUND mit den Gästen Lars Wessels (Queer Football Fanclubs), Martin Endemann (Bündnis Aktive Fußballfans), Christian Rudolph (Fußballfans gegen Homophobie) und Torsten Siebert (SOCCER SOUND) mit anschließender Warm-Up-Party (Eintritt frei)
Samstag, 30.06.2012, 10.00 Uhr, Hans-Rosenthal-Sportanlage, Kühler Weg 12, 14055 Berlin
Tennis Borussia Fanturnier unter dem Motto „Fußballfans gegen Homophobie“ (Eintritt frei)
Samstag, 30.06.2012, 21.00 Uhr, ZGK, Scharnweberstraße 38, 10247 Berlin
„Fußballfans gegen Homophobie“-Soliparty
Mit den Live-Acts „Björn Peng“ und „uber allem thront das flug“ sowie den DJs „Inglorious Bessnerds“, „Shitcity“ und „alexithymie“
Weitere Informationen zur Aktion sowie Bilder gibt es auf der Blogseite http://fussballfansgegenhomophobie.de
LSVD Berlin-Brandenburg http://www.berlin.lsvd.de
 
26.06.2012
Rehabilitierung aller und Entschädigung der (noch lebenden) in Deutschland wegen § 175 Verurteilten
https://openpetition.de/petition/online/rehabilitierung-aller-und-entschaedigung-der-noch-lebenden-in-deutschland-wegen-175-verurteilten
 
25.06.2012
Der LSVD unterhält auf seiner Startseite einen ziemlich aktuellen und interessanten Pressespiegel
Dort sind alle möglichen Internet-Seiten verlinkt, meist von heterosexuellen Zeitungen und Zeitschriften, die etwas relativ Positives über Lesben und Schwule berichten. Ihr findet diesen Pressespiegel über die Internet-Adresse http://www.lsvd.de
 
25.06.2012
Eigener Bericht:
Die Stiftung "Robert F. Kennedy, Center for Justice & Human Rights" hat ihre Besorgnis über znehmende Gewalt und Diskriminierung gegenüber LGBTI-Menschen geäußert.
In ihrer Presseerklärung heißt es u.a.:
"In vielen unserer Länder macht der Einfluss von Gesetzen aus der Kolonialzeit LGBTI-Menschen noch immer zu Ausgestoßenen. Neuere gesetzgeberische Anstrengungen wie diejenigen in Russland und Uganda könnten noch schlimmere Sanktionen gegen LGBTI-Menschen bedeuten, ebenso gegen ihre Verbündeten, was auch uns mit einschließt.
Die Kriminalisierung von Homosexualität zwischen erwachsenen, beidseitig freiwilligen Partnern in jeder Form ist nicht hinnehmbar. Und wir müssen selbst in Ländern, welche Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der geschlechtlichen Identität verbieten, wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass LGBTI-Bürger wirksam vor dem beharrlich fortbestehenden Hass und blindem Fanatismus geschützt werden."
Der Text endet wie folgt:
"Indem wir unsere Solidarität mit LGBTI-Menschen auf der ganzen Welt bekunden, anerkennen wir die jedem Menschen innewohnende Würde und die Menschenrechte, ohne Vorurteile und ohne Intoleranz, und wir machen einen wichtigen Schritt vorwärts auf unserem gemeinschaftlichen Weg hin zum Frieden.
Im universellen Geist von Einheit und Mitgefühl:
Erzbischof Desmond Tutu, Friedensnobelpreisträger 1984, Südafrika.
Professor Jody Williams, Friedensnobelpreisträgerin 1997 USA.
Dr. Shirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin 2003, Iran.
Professor Muhammad Yunus, Friedensnobelpreisträger 2006, Bangladesh"

Nähere Informationen:
http://rfkcenter.org/nobel-peace-laureates-raise-their-voices-to-protect-lgbti-rights#deutsch
 
Gruppe ROSA LÜSTE am 24.06.2012:
Hessen: CDU-Minister Stefan Grüttner will den Fachbereich "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen" nicht mehr unterstützen
Seit 15 Jahren, seit ihrer Einrichtung durch die damalige rotgrüne Landesregierung, existiert das Teilreferat bzw. der Bereich Gleichgeschlechtliche Lebensweisen im hessischen Sozialministerium (im Referat Jugend, unter der Leitung von Ulrich Bachmann). http://www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de/ Dieser bestand damals darauf, als er (als Heterosexueller) den Bereich "Gleichgeschlechtliche Lebenweisen" einrichtete, dass ihn FachberaterInnen (vier freie MitarbeiterInnen) aus der hessischen Lesben- und Schwulenbewegung diesen Bereich mit unserer Bewegung verknüpften.
Das Konzept war ungewöhnlich erfolgreich. Es wurden diverse Broschüren zu unterschiedlichen Themen erarbeitet und gefertigt. Jährlich gab es einen Runden Tisch für je 2 VertreterInnen der hessischen Lesben- und Schwulengruppen sowie eine Fachtagung. Bei den Treffen "Runder Tisch" sowie "Fachtagung" wurden jeweils wichtige Themen inhaltlich bearbeitet und durch sachkundige Referenten vorgestellt. So wurden wichtige inhaltliche Erkenntnisse den VetreterInnen der Gruppen kenntlich gemacht und es ermöglicht, dass diese Inhalte auf hohem Niveau in die Gruppen getragen werden konnten.
Nun hat der Minister beschlossen, die Verträge mit den FachberaterInnen im September bzw. Oktober nicht mehr zu verlängern. "In Zeiten begrenzter Haushaltsmittel und dem Ziel einer verlässlichen Hauhaltskonsolidierung müssen wir jedoch auch schauen, wie Arbeitsabläufe optimiert und verschlankt werden können. Deshalb hat sich das hessische Sozialministerium dazu entschlossen, die Verträge der Beraterinnen und Brater nicht weiterzuführen."
Das Argument der Einsparung scheint uns ein vorgeschobener Grund zu sein, denn die 4 Fachberater haben zusammen nur 60% einer einzigen Stelle gekostet. Und diese Kürzung geschieht gerade zu einer Zeit, in der die zunehmend aufkommende Homophobie in anderen Bundesländern dazu führt, dass neue Stellen eingerichtet werden und neue Programme aufgelegt werden.
Bei der Fachtagung "Die Lebenssituation von älteren Lesben und Schwulen - eine Bestandsaufnahme" am 22.06. hat dieser Vorgang unter den dort anwesenden GruppenvertreterInnen großen Unmut, große Entrüstung und große Unruhe hervorgerufen.
Lediglich der Vertreter der LSU (Lesben und Schwule in der Union) Björn Beck vertrat die Auffassung, dass der Minister persönlich nichts gegen Lesben und Schwule habe, sogar beim CSD zugegen gewesen sei, jedoch nur wiederkomme, wenn er nicht mehr ausgebuht würde. Und die Kündigung der Fachkräfte könne man auch als Lob über die erfolgreiche Arbeit ansehen, dass die Phase der Kontaktaufnahme mit den Lesben und Schwulen abgeschlossen sei, die Verbindung sei nun hergestellt. Nun ja, LSU halt.
Ein Mann wie Herr Grüttner mag ja auch persönlich nichts gegen Lesben und Schwule haben. Doch wenn er verlangt, dass er von uns nicht ausgebuht wird, dass wir ihn also irgendwie dankbar sein sollen: er tritt bei einem CSD als Sozialminister der CDU auf, verkörpert also die Politik der CDU und muss sich daher schon gefallen lassen, dass man sein Missfallen mit der CDU-Politik ganz allgemein zum Ausdruck bringt. Und da gibt es ja schon vieles, was man für kritikwürdig halten kann, ich will hier nicht alles aufzählen, was sich die CDU auch uns gegenüber so alles geleistet hat, denn diese Liste ist ja gerade auch für unsere Bewegung unendlich lang.
Das Beenden der Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Lesben- und Schwulenbewegung "aus wirtschaftlichen Gründen" ist ein eindeutiges Signal seitens der Politik dieser gegenwärtigen konservativliberalen Regierung im Vorfeld der hessischen Landtagswahl, die wahrscheinlich im November 2013 stattfinden wird.
Wir schlagen Euch nicht vor, nun selber per E.-Mail (Ministervorzimmer@hsm.hessen.de) beim Minister zu protestieren und Euren Unmut zum Ausdruck zu bringen.
Ihr könnt Euch aber folgender Petition anschließen http://www.despierta.de/node/1112, wozu wir hiermit aufrufen!
Eure Meinung zu diesem Vorgang könnt Ihr uns auch über unser Gästebuch oder per E-Mail mitteilen. (RoLü)
 
21.06.2012
Netzwerk katholischer Lesben:
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche:
Ökumenisches Netzwerk Initiative Kirche von unten:
Kirchliches Arbeitsrecht: Basis fordert Stopp der Diskriminierung
Kirchliche Gruppen begrüßen Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts

Ein sofortiges Ende der rechtlichen und faktischen Diskriminierung von Homosexuellen fordern Netzwerk katholischer Lesben (NkaL), Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) und Initiative Kirche von unten (IKvu) von den katholischen Bischöfen in Deutschland. Ein wichtiger Schritt zum Respekt vor der Gleichheit aller Menschen wäre es, eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht länger als Loyalitätsverstoß zu behandeln.
Tausende Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans* sind bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands, den Kirchen und ihren sozialen Diensten beschäftigt. Sie arbeiten gern bei ihrem kirchlichen Arbeitgeber; viele haben sich bewusst für ihren Beruf und ihren Arbeitsplatz entschieden. Dass die katholische Kirche in Deutschland diesen Beschäftigten Kündigung nicht nur androht, sondern diesen Schritt auch tatsächlich vollzieht, zeigte sich nun in Bayern. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied jedoch, dass eine lesbische Kindergartenleiterin nicht während ihrer Elternzeit vom katholischen Arbeitgeber gekündigt werden darf.
Eine Kirche, die glaubwürdig ist, braucht keine Sonderrechte und keine überzogene Loyalitätsforderung an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“, meint Manuela, Sprecherin des Netzwerks katholischer Lesben. „Diskriminierung ist niemals christlich.“ Mit ihrer bisherigen Praxis zwingt die römisch-katholische Kirche jedoch tausende Beschäftigte in kirchlichen und caritativen Einrichtungen zum Versteckspiel. Insbesondere in Berufszweigen und Regionen, wo kirchliche Dienste nahezu eine Monopolstellung haben, schürt die Kirche Existenzangst. Dabei geht es ihr ausschließlich darum, an einer Sexualmoral festzuhalten, die von führenden Theologinnen und Theologen längst als nicht mehr zeitgemäß angesehen wird; sie dient letztlich der Aufrechterhaltung von Macht.
Der so genannte Dialogprozess, mit dem die katholischen Bischöfe verloren gegangenes Vertrauen wieder gewinnen wollten, wird durch das diskriminierende Arbeitsrecht der Kirche völlig ins Abseits gestellt. Markus Gutfleisch vom Vorstand der Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche ist entsetzt: „Die katholische Kirche, die ansonsten kinder- und familienfreundlich sein möchte und Menschen ermutigt, in stabilen Beziehungen zu leben, ist dabei, ein Kind und die lesbische Beziehung seiner Mutter als Kündigungsgrund zu etablieren.
Die kirchlichen Basisgruppen Netzwerk katholischer Lesben, Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche und Initiative Kirche von unten hoffen, dass der vor dem Augsburger Verwaltungsgericht verhandelte Fall auch die Politik wachrüttelt: „Antidiskriminierungspolitik und gleiche Rechte dürfen vor Kirchenmauern nicht Halt machen“, so Bernd Hans Göhrig von der Initiative Kirche von unten. Dass kirchliche Betriebe, die erheblich durch den Staat und die Bürgerinnen und Bürger finanziert werden, noch immer diskriminieren dürfen und dass die Kirche hier eine unmenschliche Praxis durchzieht, ist für die Basisgruppen ein Skandal.
 
20.06.2012
Unser Kommentar:
Mit Recht lobt der LSVD ein Urteil, das klar macht, dass sich die Träger von Sozialeinrichtungen nicht in die persönlichen Rechte der Beschäftigten einzumischen haben.
Gemeinnützige Träger sind gesetzlich bei der Errichtung von Sozialeinrichtungen den staatlichen vorzuziehen, und die Kirchen haben solche Trägerorganisationen gegründet. Die Sozialeinrichtungen werden jedoch zu über 90% aus den öffentlichen Haushalten finanziert. In manchen Regionen ist die Kirche die Trägerin aller Einrichtungen, sodass es nur bei ihr Arbeitsplätze für die Sozialberufe gibt.
Wenn die Kirche solche Trägerschaften übernimmt und damit im Auftrag des Staates handelt, hat sie sich auch an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, die den ArbeitnehmerInnen ein gewisses Maß an Rechten zubilligen. Das Urteil ist also auch auch aus unserer Sicht zu begrüßen. (Gruppe ROSA LÜSTE/Redaktion von LUSTBLÄTTCHEN und LUST)
 
19.06.2012
Fortschritt beim kirchlichen Arbeitsrecht
Keine Kündigung für lesbische Erzieherin
Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat heute entschieden, dass auch in einer katholischen Pfarrkirchenstiftung eine Lebenspartnerschaft kein Grund für die Kündigung während der Elternzeit ist (Az. Au 3 K 12.266). Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. Die Bestrebungen der Pfarrkirche sind krass familienfeindlich. Es ist ein Unding, dass einer jungen Mutter gekündigt werden sollte, weil sie sich nicht an die konservativen Vorstellungen der Kirche hält.
Das Urteil macht klar, dass sich auch die katholische Kirche nicht einfach über die Rechte von homosexuellen Angestellten hinwegsetzen kann. Es bestätigt damit die Linie des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesarbeitsgericht.
Zu Recht betont das Gericht, „dass die staatliche Rechtsordnung Lebenspartnerschaften zulasse“. Es darf der Kirche nicht erlaubt werden, sich außerhalb des demokratischen Rahmens zu stellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die katholische Kirche im Auftrag des Staates Erziehungsaufgaben übernimmt. Die Privilegien, die der katholischen Kirche im Arbeitsrecht bislang gewährt wurden, müssen überprüft und um einen Diskriminierungsschutz erweitert werden.
http://www.lsvd.de
 
18.06.2012
Gedenkfeier für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
Gedenkstunde mit Brandenburgs Justizminister Schöneburg

Am Christopher Street Day (23. Juni 2012) veranstalten der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und der Berliner CSD e.V. zusammen mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas eine Gedenkstunde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier findet um 11 Uhr im Vorfeld der traditionellen Demonstration zum Christopher Street Day statt.
Bei der Veranstaltung werden Dr. Volkmar Schöneburg, Justizminister von Brandenburg, und Dr. Ulrich Baumann, stellvertretender Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, eine Rede halten. Darüber hinaus werden Bodo Niendel, Vorstandsmitglied beim Berliner CSD e.V., und Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, sprechen. Bei der Gedenkveranstaltung werden zudem die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, die Berliner Senatorin Dilek Kolat sowie zahlreiche Bundestagsabgeordnete und Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin zugegen sein.
Die Nationalsozialisten verschärften die Strafbestimmungen am 28. Juni 1935. In den folgenden Jahren wurden etwa 100.000 homosexuelle Männer polizeilich erfasst, 50.000 wurden nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 homosexuelle Männer wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 5.000 Männer überlebten diese Qualen nicht.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Samstag, 23. Juni 2012, 11.00 Uhr
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
http://www.berlin.lsvd.de
 
18.06.2012
Die Opfer der menschenrechtswidrigen Verfolgung nach § 175 müssen endlich rehabilitiert werden
Heute bringt das Land Berlin einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem es um „Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ geht. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die Bundesratsinitiative des Landes Berlin. Die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung in West und Ost müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Der Gesetzgeber muss sich seiner Verantwortung dafür stellen, dass er die menschenrechtswidrige strafrechtliche Verfolgung und Ungleichbehandlung Homosexueller jahrzehntelang geschehen ließ.
Bereits in den 1980er Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Verfolgung einvernehmlicher homosexueller Handlungen zwischen Erwachsenen menschenrechtswidrig ist. 2000 hat sich der Deutsche Bundestag einstimmig für die Strafverfolgung entschuldigt und sich dazu bekannt, dass dadurch die Menschenwürde der Verfolgten verletzt wurde. Diese Entschuldigung genügt nicht. Die Menschwürde der Opfer muss dadurch wieder hergestellt werden, dass die Urteile für nichtig erklärt werden.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht durch seine Urteile zum Lebenspartnerschaftsgesetz festgestellt, dass das Grundrecht der Homosexuellen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ihnen das Recht gibt, in Partnerschaften zusammenzuleben. Damit hat es sein Urteil von 1957 stillschweigend kassiert, durch das es die Strafverfolgung gebilligt und den Schwulen das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer homosexuellen Persönlichkeit abgesprochen hatte.
Zwar kann der Gesetzgeber nicht einfach in die Judikative eingreifen. Doch hier geht es um die Wiederherstellung der Menschenwürde der verfolgten Schwulen. In solchen Fällen sieht auch die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme der Verfahren vor. Dies kann auch durch den Gesetzgeber geschehen, wenn er erkannt hat, dass durch Urteile die Menschenrechte und die Menschenwürde verletzt wurden.
Die strafrechtliche Verfolgung nach § 175 ging nach 1945 weiter: Der 1935 von den Nazis verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der NS-Fassung in Kraft. Zehntausende Männer wurden im demokratischen Staat aufgrund von NS-Gesetzgebung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ins Gefängnis geschickt. Endgültig gestrichen wurde der § 175 erst 1994. Auch die DDR hat Homosexualität unter Erwachsenen bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert.
Lesben- und Schwulenverband LSVD
Bundesgeschäftsstelle http://www.lsvd.de
 
15.06.2012
Senatsinnenverwaltung verweigert Zustimmung zur BVV-Beschlusslage
Regenbogenfahne wird dennoch vom 18. – 23. Juni 2012 gehisst!
Bezirksbürgermeister Naumann
hisst am Montag, dem 18.06.2012, um 09.00 Uhr, am Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, die Regenbogenfahne gemeinsam mit Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg.
Mit Schreiben vom 08.06.2012 hat Staatssekretär Krömer die erbetene Zustimmung zur Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die Beflaggung anlässlich des Christopher Street Days (CSD) 2012 vom 18. – 23.06.2012 vornehmen zu können, gemäß § 5 Satz 1 der Beflaggungsverordnung nicht erteilt. Vielmehr sei die Zustimmung lediglich auf den Tag des CSD (23.06.2012) beschränkt. Dies wurde mit dem Hinweis verbunden, dass die Bezirksämter über zusätzliche bezirkliche Anlässe nach § 5 Satz 2 der Beflaggungsverordnung entscheiden können.
Reinhard Naumann: „Ich kritisiere diese Entscheidung als kleinkariert und als Widerspruch zur Weltoffenheit und Liberalität der Stadt Berlin. Ich fordere die politische Spitze der Senatsinnenverwaltung auf, die Pride Weeks im Vorfeld des CSD endlich als „einen besonderen Anlass oder eine besondere Veranstaltung von erheblicher Bedeutung“ im Sinne von § 5 Satz 1 zu definieren und somit deren gesamtstädtische Bedeutung anzuerkennen. Ich halte es für nicht angemessen, dass die 12 Bezirke jeweils eigene Anlässe der Beflaggung zu Grunde legen müssen.
Charlottenburg-Wilmerdorf hisst die Regenbogenfahne nunmehr an seinen drei Rathäusern Charlottenburg, Wilmersdorf und Schmargendorf gemäß § 5 Satz 2. Ich habe die BVV in ihrer Sitzung gestern darüber informiert, dass der bezirkliche Anlass die Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees und damit der weltweit ersten Homosexuellen-Emanzipationsbewegung durch Dr. Magnus Hirschfeld in Charlottenburg im Jahr 1897 ist. Wir sind stolz auf diesen historisch einmaligen Bezug, an den in der Otto-Suhr-Allee 95 seit dem 14.05.1995 eine Stele für Dr. Magnus Hirschfeld und sein Wirken erinnert.
Aber auch die Lebenswirklichkeit von Lesben, Schwulen, Transgendern und Kindern in Regenbogenfamilien, die genauso zu Berlin gehören wie die bunte Vielfalt an Kulturen, zeigt immer wieder, dass deren Diskriminierung noch zu oft zum Alltag gehört. Umso wichtiger ist kontinuierliches Engagement gegen Homophobie. Mit dem „Lebensort Vielfalt“ der Schwulenberatung in der Charlottenburger Niebuhrstraße gibt es seit diesem Monat einen Ort, an dem ältere Lesben und Schwule in einem sie akzeptierenden Umfeld ihren Lebensabend verbringen können. Zugleich freut mich der stete Zuwachs an Regenbogenfamilien in Berlin und auch in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Lesben- und Schwulenverband sollte bei seiner Familienarbeit vom Berliner Senat verstärkt Unterstützung erfahren.
Im Juni wird in Berlin traditionell die Regenbogenfahne an den Bezirksrathäusern gehisst. Auf Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke – auch Charlottenburg und Wilmersdorf – Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen und Lesben. Im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle Berliner Bezirke. Auch in diesem Jahr beteiligen sich alle 12 Berliner Bezirke an der Aktion.“

Weitere Informationen auch unter http://www.berlin.lsvd.de
 
13.06.2012
Bündnis 90/ Die Grünen NRW:
Queer geht quer
Queerpolitik ist Querschnittsaufgabe, das stellt der neue Koalitionsvertrag für Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuelle und Intersexuellen klar heraus.

Für uns war es besonders wichtig, dass LSBTTI-Politik nicht nur im Emanzipationsministerium gemacht wird, daher freue ich mich auch, dass es gelungen ist den Abbau von Diskriminierung, Homo- und Transphobie als Querschnittsaufgabe der gesamten Landesregierung zu verankern.“ freut sich Josefine Paul, queerpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.“ Wir wollen nicht nur gegen Vorurteile ankämpfen, sondern diese möglichst gar nicht erst wachsen lassen. Daher ist ein Schwerpunkt im LSBTTI-Teil des neuen Koalitionsvertrags, dass wir bereits in der Schule und in der Jugendhilfe ansetzen wollen. Wir wollen Jugendliche bei der Identitätsentwicklung unterstützen, aber auch die Gender- und Queerkompetenz der in diesem Bereich Tätigen stärken und zum festen Bestandteil der Aus-fort- und Weiterbildung machen.
Selbstverständlich soll auch die Umsetzung des Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie kontinuierlich vorangetrieben werden. Dabei war es den Grünen wichtig, noch einmal klar zustellen, dass das die LSBTTI-Nichtregierungsorganisationen dabei der wichtigste Partner der Politik sind. Genauso selbstverständlich ist es, dass wir die Arbeit der Community weiterhin unterstützen und stärken. Und wir wollen unsere Bemühungen für mehr Akzeptanz sogar noch verstärken, zum einen mit einer Akzeptanzkampagne die sich an die Allgemeinbevölkerung wendet, aber auch in dem wir den ländlichen Raum mehr in den Fokus rücken wollen.“ so Josefine Paul weiter.
Neu ist der Blick, den die rot-grüne Koalition auf Trans- und Intersexuelle wirft. Hier wollen die beiden Fraktionen das Selbstbestimmungsrecht von trans- und intersexuellen stärken und z.b. die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats zur Intersexualität umsetzen.
„Aber auch auf der Bundesebene gibt es noch einiges zu tun,“ so die Abgeordnete abschließend. „Dort sind die Aufhebung und Wiedergutmachung der Unrechtsurteile auf Grund des §175 StGB und die Reform des Transsexuellengesetzes neu hinzugekommen.“
Es gibt also immer noch eine Menge zu tun. Wer mehr wissen möchte kann ´s unter http://www.josefine-paul.de nachlesen.
Gunnar Risse, Referent für Sportpolitik
Persönlicher Mitarbeiter von Josefine Paul MdL
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
ehemals. Sprecherin für Sport und Queerpolitik
Bündnis 90/ Die Grünen NRW
 
12.06.2012
Parteien für Öffnung der Ehe
CDU/CSU isoliert
Spitzenvertreter der Bundesparteien haben gestern in Berlin eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Einladung des Bündnisses „Keine halben Sachen“ diskutiert.
Dazu erklärt Dr. Julia Borggräfe, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
„Es freut uns, dass es eine so deutliche politische Mehrheit für die Öffnung der Ehe gibt. Die Regierung muss jetzt endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte einkommensteuerrechtliche Gleichstellung beschließen und mehr Einsatz für die Öffnung der Ehe zeigen. Die Bevölkerung ist dafür bereit – das kann auch die Union nicht länger leugnen.“
Einig waren sich Sigmar Gabriel (SPD), Dr. Gregor Gysi (Die Linke) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Zeit reif ist für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare. Künast betonte, dass die einfachgesetzliche Öffnung der Ehe ein „schöner simpler Weg“ sei. Laut Gabriel ist die vollständige Gleichstellung eine ethische Frage, die „das Wertegerüst unserer Gesellschaft“ betreffe. Er forderte Michael Kauch (FDP) und Jens Spahn (CDU) auf, für einen fraktionsübergreifenden Antrag zu werben und dies zu einer Gewissensentscheidung zu machen.
Spahn sieht in der Eheöffnung dagegen keine Gewissensentscheidung, sondern eine politische Frage. Kauch und Spahn versprachen, die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht zügig umzusetzen. Ein interfraktioneller Antrag auf Eheöffnung wäre laut Kauch jedoch eine Aufkündigung des Koalitionsvertrags.
Gysi argumentierte, dass Deutschland durch eine Gleichstellung auch international glaubwürdiger gegen die Verfolgung von Homosexualität eintreten könne.
Laut Gabriel und Künast müssten Parteien auch den Mut haben, politische Entscheidungen herbeizuführen - und dementsprechend die volle Gleichstellung wagen.
Der LSVD und die Bündnispartner der Kampagne „Keine halben Sachen“ werden das Thema der steuerlichen Gleichstellung und der Öffnung der Ehe weiter aktiv bearbeiten. Das hohe Interesse der Öffentlichkeit an der Veranstaltung sollte auch der Politik zeigen, dass der momentanen Situation wenig Verständnis entgegen gebracht wird und entsprechendes Handeln notwendig ist.
Informationen zum Bündnis „Keine halben Sachen“: http://lsvd.de/805.0.html
Ausführlicher Bericht und Fotos im LSVD-Blog
 
11.06.2012
Wie Medien über Lesben und Schwule schreiben
Diskussion in München ergründet schiefes Bild in Berichterstattung

Homosexualität sei heute angekommen in der Gesellschaft, sagt man. Der Eindruck aber trügt, überblickt man die tagtägliche Berichterstattung in Fernsehen, Radio, Zeitungen und Online-Portale. Noch immer sind Schlagzeilen über das „Homosexuellen-Millieu“ weit verbreitet, wird über „bekennende“ Schwule berichtet – ganz so, als wäre die sexuelle Orientierung eine Straftat.
Hinzu kommt, dass Lesben in der Medienöffentlichkeit weithin fast unsichtbar sind – auch nach mehr als vier Jahrzehnten Lesben- und Schwulenbewegung. Das anscheinend glatte Coming-out von Anne Will kann nicht darüber hinweg täuschen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Autorin Elke Amberg. Diese wurde auf Initiative der Münchner Beratungsstelle des Lesbentelefons (Letra) und mit der Unterstützung des Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) sowie der Wirtschaftsweiber veröffentlicht.
Der BLSJ und die Wirtschaftsweiber wollen ergründen, warum Medien ein derart schiefes Bild zeichnen. Sie laden anlässlich der „Pride Week“ des Christopher Street Day 2012 in München ein:
Wie Medien über Lesben und Schwule schreiben
Podiumsdiskussion von BLSJ und Wirtschaftsweiber mit
Elke Amberg, Autorin
Arno Makowsky, Chefredakteur Abendzeitung
Steffi Illinger, Gewinnerin Felix-Rexhausen-Preis 2011
Axel Bach, Vorstand BLSJ
Moderation: Peter Jungblut, Bayerischer Rundfunk
Freitag, 13. Juli 2012, 18 Uhr, Eintritt frei
Bayerischer Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wird die BR-Reportage „Traditionsbewusst, heimatverbunden, schwul. Eine ganz normale bayerische Volkstanzgruppe“ von Steffi Illinger gezeigt. Für diese Reportage ist Steffi Illinger mit dem Felix-Rexhausen-Preis 2011 ausgezeichnet worden.
BLSJ Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen
http://www.blsj.de
 
11.06.2012
Am 11.06.1994 (vor 18 Jahren): Abschaffung des § 175
Nach 123 Jahren wurde endlich der 175er beseitigt

"Volljährig" wird heute die Streichung des 175er aus dem StGB vor gaynau 18 Jahren. Schon längst vergessen scheint dieses Datum, denn in all den Jahren vom 11. Juni 1994 bis heute erinnerte kaum eines der vielen urnischen Medien an dieses historische Ereignis.
Der berüchtigte "Schandparagraph“ 175 (und seine Denotate), der 1871 auf das gesamte Deutschland ausgedehnt wurde (in Österreich und in Bayern auch mal vorübergehend nicht existierte) "verschwand" nun endlich durch das langwierige Engagement berühmter und weniger berühmter Urninge nach 123 Jahren und das noch unter der Kohl-Regierung.
Während dieser Tage Groß-Berlin wieder mal arm dran ist und unsexy daherkommt, wird nun eine noch viel größere Show veranstaltet, als wäre man in Sachen 175er-Rehabilitierung der Führer; so war doch die Debatte schon längst im Gau des Landtags von Sachsen-Anhalt eingebracht, behandelt und an den Bundesrat weiter geleitet worden.
Naja, ist eben Hauptstadt des vierten Großdeutschen Reiches und muß sich wichtig tun und interessant machen, auch wenn man wieder nur hinterher hinkt.
Folgend kann man die Links zu den Redebeiträgen aus der 19. Landtagssitzung vom 23. Februar 2012, besonders den unter Punkt 14 genannten Themenbereich zur „Rehabilitation und Entschädigung der nach 1945 aufgrund des § 175 in Deutschland Verurteilten“ anklicken und sich anschauen:
http://www.rosa-archiv.de/archiv/aktuelleinfos/-18-jahre-abschaffung--175/
Quintessenz der Abstimmung am 23. Februar 2012
Alle (!) Landtagsabgeordneten stimmten der Vorlage mit dem Ziel der "Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 des Paragraph 175 in Deutschland Verurteilten" zur Einreichung an den Bundesrat zu!
Gratulation!
Muß man dazu noch mehr sagen? Wohl kaum!
Einen schönen Gruß nach Groß-Berlin, allerdings „nur“ aus Klein-Paris - übrigens in Sachsen gelegen!
Euer Rosa von Zehnle
Leipzig, den 11.06.2012
Chefredaktion U*R*A*N*U*S und JfsZ
Gründer und Leiter des "Rosa Archiv Leipzig" seit 1986
NEU seit 17.5. Anno 2011: "Karl-Heinrich-Ulrichs-Zentrum"
- Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 13 - 21 Uhr
- nur 300 Meter vom Leipziger Hauptbahnhof entfernt
- Internet: http://www.rosa-archiv.de
 
11.06.2012
Der LSVD unterhält auf seiner Startseite einen ziemlich aktuellen und interessanten Pressespiegel
Dort sind alle möglichen Internet-Seiten verlinkt, meist von heterosexuellen Zeitungen und Zeitschriften, die etwas relativ Positives über Lesben und Schwule berichten. Ihr findet diesen Pressespiegel über die Internet-Adresse http://www.lsvd.de
 
04.06.2012
BLSJ Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen:
Die "Welt" verunglimpft Schwule
BLSJ: Eine der schlimmsten Entgleisungen der vergangenen Jahre
Der Bund Lesbischer und Schwuler JournalistInnen e.V. (BLSJ) protestiert gegen einen Artikel in "Welt-Online" vom 1. Juni 2012. Anlass ist die Berichterstattung über die Anklage gegen den Bürgermeister von Rickenbach in Baden-Württemberg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bürgermeister offenbar vor, gemeinsam mit seinem Lebenspartner einen Anschlag inszeniert zu haben. "Welt-Online" titelt dazu: "Staatsanwaltschaft knöpft sich schwulen Bürgermeister vor"
Martin Munz, Bundesvorstand des BLSJ: "Warum steht das Wort ,schwul‘ da? Offenbar nur, weil die Überschrift dann besser knallt. Man muss es nur mal durch ,jüdisch‘, ,rothaarig‘ oder ,heterosexuell‘ ersetzen, um zu merken, wie herabwürdigend die Formulierung wirkt." Dabei gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Homosexualität des Bürgermeisters und den Ermittlungen. Zwar könnte der Partner in die mutmaßliche Tat verstrickt sein, doch auch das rechtfertigt die Erwähnung der sexuellen Orientierung nicht – bei einer Ehefrau hätte der Verdacht genauso entstehen können.
Munz: "Genau genommen wird das Schwulsein durch die Überschrift sogar kriminalisiert, denn weswegen sollte sich die Staatsanwaltschaft den Herrn vorknöpfen? Sicherlich nicht wegen seines Bürgermeisterdaseins. Also muss das Schwulsein verdächtig sein. Wir halten die Wortwahl für unangebracht, weil sie falsche Assoziationen nahelegt und Homosexuelle diskriminiert. Diese Überschrift ist eine der schlimmsten Entgleisungen, die wir als Verband in den vergangenen Jahren zu beklagen hatten."
Mittlerweile wurde die Überschrift auf "Welt-Online" verändert: http://www.welt.de/politik/deutschland/article106405322/Staatsanwalt-knoepft-sich-Provinz-Buergermeister-vor.html
Der BLSJ setzt sich seit 15 Jahren für eine faire Berichterstattung über Schwule und Lesben ein. Weitere Informationen sind unter http://www.blsj.de zu finden.
 
01.06.2012
Regenbogenfahne in Berlin gehisst
Regierender Bürgermeister, BVG-Vorsitzende und Lesben- und Schwulenverband zeigen Flagge gegen Homophobie
Anlässlich der morgigen Respect Gaymes haben Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), und Jörg Steinert vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) heute am U-Bahnhof Nollendorfplatz die Regenbogenfahne gehisst.
Hierzu erklärt Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin:
„Die Hissung der Regenbogenfahne an offiziellen Orten ist in den vergangenen zehn Jahren in unserer Stadt selbstverständlich geworden. Das ist ein großer Fortschritt für die Lesben- und Schwulenbewegung. Es zeigt, dass Berlin eine weltoffene und liberale Metropole ist. Darüber dürfen wir nicht vergessen, dass die gesellschaftliche Anerkennung und die tatsächliche Gleichberechtigung noch immer nicht vollständig erreicht sind. Vor allem bei der Bekämpfung von Homophobie und Gewalt gegen Lesben und Schwule bleibt noch viel zu tun.”
Die Respect Gaymes starten am 2. Juni um 10.00 Uhr im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Berlin-Prenzlauer Berg. In den darauffolgenden Wochen folgen u.a. das lesbisch-schwule Stadtfest in Berlin-Schöneberg (16./17. Juni 2012) und der Christopher Street Day (23. Juni 2012).
Im Juni wird traditionell die Regenbogenfahne an den Rathäusern der 12 Berliner Bezirke gehisst. Auf Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen und Lesben – im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle Berliner Bezirke. Aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus findet die Flaggenhissung mit dem Regierenden Bürgermeister seit vergangenem Jahr am U-Bahnhof Nollendorfplatz statt.
http://www.berlin.lsvd.de
 
02.06.2012 (Nachrichten in anderen Medien):
"Gay" ist keine Beleidigung
Ein Beitrag in http://www.queer.de/detail.php?article_id=16631
 
02.06.2012 (Nachrichten in anderen Medien):
Fußballfans gar nicht so homophob
Ein Beitrag in http://science.orf.at/stories/1699399/
 
01.06.2012 (Nachrichten in anderen Medien):
AKP-Staaten boykottieren EU-Konferenz über Nicht-Diskriminierung
Ein Beitrag in europe online publishing house GmbH, Weiden, Germany
 
01.06.2012 (Nachrichten in anderen Medien):
Homosexualität in China
Ein Beitrag in Spielgel Online
 
31.05.2012 (Nachrichten in anderen Medien):
(Geschichte des jamaikanischen Aktivisten Maurice Tomlinson)
Jamaica Observer: "I tried not to be gay by getting married"
 
31.05.2012
Pressemitteilung
Bildungssenatorin Sandra Scheeres wird Respektbotschafterin der Respect Gaymes
AOK Nordost und viele andere Organisationen unterstützen den Sport- und Kulturevent am 2. Juni

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, ist seit heute Respektbotschafterin der Respect Gaymes. Die Respect Gaymes finden am 2. Juni 2012 zum siebten Mal unter dem Motto „Zeig Respekt für Schwule und Lesben“ statt. Bei der Veranstaltung werden u.a. 60 Fußballteams gegeneinander antreten.
Hierzu erklärt Senatorin Sandra Scheeres:
„Berlin ist eine Stadt der Vielfalt und der Toleranz. In unserer Stadt war und ist es möglich, so zu leben, wie wir sind. Das gilt selbstverständlich auch für die sexuelle Identität: Niemand hat hier ein Recht, anderen vorzuschreiben, was richtig ist oder was falsch. Grundlage dafür ist gegenseitiger Respekt. Und Bildung ist der Schlüssel für Toleranz und gegenseitiges Verstehen. Deshalb ist es wichtig, dies in Kitas, Schulen, in der Jugendarbeit und Vereinen zu vermitteln. Ich unterstütze die Respect Gaymes, weil Sport verschiedenste junge Menschen zusammen bringt und so die Gelegenheit bietet, Vorurteile abzubauen – „fair play“ zählt nicht nur auf dem Sportplatz!“
Die Respect Gaymes sind nur möglich, weil viele Organisationen das Anliegen unterstützen, durch Begegnung bei Sport und Musik gegenseitigen Respekt zu entwickeln. Zu den Hauptunterstützern gehören die AOK Nordost, die taz, Radio Flux FM, Coca Cola Deutschland, CineStar, Schalldruck, Dinamix, Ford-Kadea, Nordmann Getränke, Ballhandel.de, SV Empor, die Gesellschaft für Sport und Jugend, Vorspiel e.V., der Berliner Fußballverband, die Berliner Polizei, Pfeffersport, die HipHop Charity Jam, das Berliner Fenster und viele mehr. Die Respect Gaymes werden von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefördert.
Respect Gaymes
Samstag, 2. Juni 2012, 10 bis 21 Uhr
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark
Cantianstr. 24, 10437 Berlin / U2 Eberswalder Str.
Eintritt frei!
Weitere Informationen unter: http://www.respect-gaymes.de