März-April 2015
 
23.04.2015
Michael Müller hisst Regenbogenflagge
Bündnis gegen Homophobie stellt Kampagne vor
Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, setzt am 5. Juni 2015 um 11 Uhr die von seinem Vorgänger begründete Tradition der Regenbogenflaggenhissung mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) fort.
Unterstützt wird er dabei von Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, Daniel Wall, Vorstandsvorsitzender der Wall AG, und Jörn Kriebel, Geschäftsführer der HELDISCH Werbeagentur. Bei dem Pressetermin wird auch die aktuelle Kampagne des Bündnisses gegen Homophobie präsentiert, welche maßgeblich von den Bündnis-Mitgliedern Wall AG und HELDISCH Werbeagentur getragen wird.
In den Pride Weeks wird in Berlin traditionell die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst. Auf Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen und Lesben – im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle Berliner Bezirke. Aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus findet die Eröffnung der Pride Weeks mit dem Regierenden Bürgermeister am U-Bahnhof Nollendorfplatz statt.
Während der Pride Weeks finden auch die vom LSVD organisierten Respect Gaymes (6. Juni 2015) im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark statt. Bereits zum zehnten Mal treten Sportlerinnen und Sportler unter dem Motto „Zeig Respekt für Lesben und Schwule“ an, um Vorurteile abzubauen. Es folgen unter anderem das lesbisch-schwule Stadtfest in Berlin-Schöneberg (20./21. Juni 2015) und der Christopher Street Day (27. Juni 2015).
Hissen der Regenbogenflagge und Kampagnenvorstellung des Bündnisses gegen Homophobie
u. a. mit Michael Müller, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Daniel Wall, Jörn Kriebel
Freitag, 5. Juni 2015, 11.00 Uhr U-Bahnhof Nollendorfplatz, Ausgang Motzstraße
Respect Gaymes
Samstag, 6. Juni 2015, ab 10.00 Uhr
Jahn-Sportpark, Cantianstr. 24, 10437 Berlin
Anmeldung unter: http://www.respect-gaymes.de
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
08.04.2015
Lesben und Schwule sind im Fernsehrat der ZDF vertreten
Thüringen entsendet Interessenvertretung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle
Zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz über den neuen ZDF-Staatsvertrag erklärt Henny-Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Erstmals in der Geschichte des ZDF werden Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTI) im Fernsehrat Sitz und Stimmte bekommen. Das ist ein großer gesellschaftspolitischer Erfolg und ein wichtiges Signal für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt nachdrücklich, dass die neue Landesregierung von Thüringen unter Ministerpräsident Bodo Ramelow in letzter Minute dafür gesorgt hat, dass dieser gesellschaftliche Durchbruch 54 Jahre nach der Unterzeichnung des ersten ZDF-Staatsvertrages gelungen ist. Wir danken der Landesregierung Thüringen und ihrem Ministerpräsidenten. Auch danken wir anderen Bundesländern, wie Bremen und Schleswig-Holstein, sowie zahlreichen Landtagsfraktionen, die sich ebenfalls für eine LSBTI-Vertretung stark gemacht haben.
Der LSVD hatte in den vergangenen Tagen und Wochen mit zahlreichen Aktionen auf den Missstand in Fernsehrat hingewiesen. Mit der anhaltenden Ausgrenzung von LSBTI aus dem Fernsehrat wäre Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität weiter fortgeschrieben worden.
Die Entsendung der LSBTI-Vertretung über das Land Thüringen ist ein erster und wichtiger Schritt, um endlich auch in diesem wichtigen Gremium gesellschaftliche Realitäten abzubilden und ein Zeichen für Vielfalt in unserer Gesellschaft zu setzen.
Es ist zudem in Aussicht gestellt, dass in vier Jahren evaluiert wird, wie die Abbildung von Pluralität im Fernsehrat optimiert werden kann. Dabei sollte auch das jetzige Zweiklassenrecht aufgebrochen werden, wonach einige gesellschaftliche Gruppen eine ausdrücklich festgeschriebene Vertretung haben, andere eine Nominierung über einzelne Länder benötigen.
Der LSVD wird sich weiter dafür einsetzen, dass es in allen Rundfunkgremien endlich auch eine gleichberechtigte und ausgewogene Interessenvertretung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen gibt. Die Förderung der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen ist elementar für eine demokratische und offene Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.
Hintergrund
http://www.lsvd.de/newsletters/newsletter-2015/bundeslaender-wollen-zdf-als-lesben-und-schwulenfreie-zone.html
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank. https://www.lsvd.de/mitgliedwerden
 
 
09.04.2015
Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
Parallelbericht zur UN-Antirassismus-Konvention (ICERD)
Berlin, 30.04.: Rassismus und LGBTI
2015 findet die Überprüfung Deutschlands durch den UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD) statt. Die Bundesregierung hat daher 2013 ihren Staatenbericht zur Antirassismus-Konvention (ICERD) eingereicht.
Zur Erstellung des ICERD-Parallelberichts hat die Diakonie ein Bündnis initiiert und auf Initiative des Koordinators Joshua Kwesi Aikins wurde ein ausführlicher Hintergrundbericht zur Verschränkung von Rassismus und Homophobie/Transphobie verfasst.
Wie ist die Lage von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LGBTI), die Rassismus erfahren? Wie kann der Schutz für Menschen, die neben rassistischer Diskriminierung auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung erfahren, erhöht werden?
Über diese Fragen und die Inhalte und Folgen des Parallelberichts diskutieren Beatrice Cobbinah, Autorin des Hintergrundberichts und Joshua Kwesi Aikins, Koordinator des Parallelberichts. Es moderiert Pasquale Virginie Rotter.
Wann: Donnerstag, 30. April 2015, 19 Uhr
Wo: Stadtteilzentrum Alte Feuerwache e.V., Seminarraum 4, Axel-Springer-Str. 40/41, 10969 Berlin-Kreuzberg
Der Eintritt ist frei.
Wegen begrenzter Plätze bitten wir um Anmeldung bei sarah.kohrt@hirschfeld-eddy-stiftung.de.
Hintergrund: Alle Länder, die die UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) unterzeichnet haben, gehen damit klare völkerrechtliche Verpflichtungen ein. Ob und wie weit sie diese umgesetzt haben, wird bei den Sitzungen des UN-Antirassismus-Ausschusses (CERD) bei seiner Sitzung am 5. und 6. Mai 2015 geprüft.
Die Regierungen reichen ihre offiziellen Staatenberichte ein und die Zivilgesellschaft kann Parallel- oder Alternativberichte veröffentlichen. Der diskutierte Parallelbericht findet sich hier.
Beatrice Cobbinah, Juristin, Mitarbeiterin bei LesMigraS / Lesbenberatung Berlin e.V., Autorin des Hintergrundberichts zu LGBTI und Rassismus, Joshua Kwesi Aikins, Politikwissenschaftler, Mitglied der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland ISD Bund e.V., Koordinator des Projekts Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismus-Konvention bei der Diakonie, Pasquale Virginie Rotter, Moderation
Eine Veranstaltung in der Reihe Crossings & Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in Kooperation mit der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD)
 
27.03.2015
Interessante Links in andere Medien
26.03.2015
Queer.de: Thüringen schickt LGBT-Vertreter in den ZDF-Fernsehrat. Die rot-rot-grüne Landesregierung sorgt dafür, dass Lesben und Schwule nun doch nicht draußen bleiben.
25.03.2015
Stuttgarter Zeitung: Limonade nur für Heteros
Ein bayerischer Limonadenhersteller erteilt der Stuttgarter Boots Westernbar bei einer Bestellung eine Absage. Die Begründung: es sei für das Image der Limo nicht sinnvoll, in einer Schwulenbar erhältlich zu sein. Die Folge: ein ordentlicher Shitstorm in den sozialen Netzwerken.
 
23.03.2015
Michael Müller hisst Regenbogenflagge
Bündnis gegen Homophobie stellt Kampagne vor
Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, setzt am 5. Juni 2015 um 11 Uhr die von seinem Vorgänger begründete Tradition der Regenbogenflaggenhissung mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) fort. Unterstützt wird er dabei von Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, Daniel Wall, Vorstandsvorsitzender der Wall AG, und Jörn Kriebel, Geschäftsführer der HELDISCH Werbeagentur. Bei dem Pressetermin wird auch die aktuelle Kampagne des Bündnisses gegen Homophobie präsentiert, welche maßgeblich von den Bündnis-Mitgliedern Wall AG und HELDISCH Werbeagentur getragen wird.
In den Pride Weeks wird in Berlin traditionell die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst. Auf Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen und Lesben – im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle Berliner Bezirke. Aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus findet die Eröffnung der Pride Weeks mit dem Regierenden Bürgermeister am U-Bahnhof Nollendorfplatz statt.
Während der Pride Weeks finden auch die vom LSVD organisierten Respect Gaymes (6. Juni 2015) im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark statt. Bereits zum zehnten Mal treten Sportlerinnen und Sportler unter dem Motto „Zeig Respekt für Lesben und Schwule“ an, um Vorurteile abzubauen. Es folgen unter anderem das lesbisch-schwule Stadtfest in Berlin-Schöneberg (20./21. Juni 2015) und der Christopher Street Day (27. Juni 2015).
Hissen der Regenbogenflagge und Kampagnenvorstellung des Bündnisses gegen Homophobie
u. a. mit Michael Müller, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Daniel Wall, Jörn Kriebel
Freitag, 5. Juni 2015, 11.00 Uhr, U-Bahnhof Nollendorfplatz, Ausgang Motzstraße
Respect Gaymes, Samstag, 6. Juni 2015, ab 10.00 Uhr, Jahn-Sportpark, Cantianstr. 24, 10437 Berlin
Anmeldung unter: http://www.respect-gaymes.de
LSVD Berlin-Brandenburg
 
23.03.2015
Mit dem Zweiten soll man besser sehen
Protestaufruf gegen die geplante Besetzung des ZDF-Fernsehrats

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft gemeinsam mit dem Magazin „MÄNNER“ und „Enough is Enough!“dazu auf, bei den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gegen den geplanten ZDF-Staatsvertrag zu protestieren und für eine Änderung des Entwurfs zu appellieren. Denn laut Entwurf sollen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) auch zukünftig nicht in dem aus nunmehr 60 Mitgliedern bestehenden ZDF-Fernsehrat vertreten sein.
Jetzt zu schweigen heißt zuzustimmen. Am Mittwoch, dem 25.03. berät die Rundfunkkommission (in Berlin) den Entwurf, einen Tag später wird der ZDF-Staatsvertrag auch zum Thema auf der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz. Im Juni soll der Staatsvertrag dann von allen 16 Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer unterzeichnet werden.
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der ZDF-Fernsehrat eine Vielfalt an gesellschaftlichen Gruppen abbilden. Zudem sollen dessen Sendungen sogar ausdrücklich „auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken“. Es ist daher unfassbar, dass LSBTI auch im Jahr 2015 die Sichtbarkeit und Teilhabe an den Gremien des ZDF verweigert wird. Zumal diese Ausgrenzung erst kürzlich beschlossen und gebilligt wurde. In Eckpunkten der Länder zur künftigen Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats vom Oktober 2014 waren LSBTI noch ausdrücklich bei den gesellschaftlichen Gruppen genannt, die im ZDF-Fernsehrat zukünftig vertreten sein sollen.
Gerade angesichts der auch in Deutschland wieder stärker zu vernehmenden homophoben und transphoben Stimmen, muss sich die Politik solch menschenverachtenden Haltungen entgegenstellen. Die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich endlich auch in den Rundfunk- und Fernsehräten abbilden.
Brief:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Aktionen/ZDF-Fernsehrat.pdf

E-Mail-Adressen und Adressen der Ministerpräsident/innen:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Aktionen/Adressen_und_E-Mail_der_Ministerpraesidentinnen_und_praesidenten.pdf
Wir danken dem Magazin MÄNNER für die Initiative und „Enough is Enough!“ für die Unterstützung.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de

http://www.lsvd-blog.de
http://www.facebook.com/lsvd.bundesverband
 
Der ZDF-Rundfunkrat:
Nach § 21 des ZDF-Staatsvertrages setzt sich der Fernsehrat (entspricht dem Rundfunkrat) aus 77 Mitgliedern zusammen, nämlich:
je einem Vertreter der vertragsschließenden Länder, der von der zuständigen Landesregierung entsandt wird, drei Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden, 12 Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden, zwei von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entsandten Vertretern, zwei von der Katholischen Kirche (Deutsche Bischofskonferenz, Katholisches Büro) entsandten Vertretern, einem vom Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) entsandten Vertreter,
je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. - und des Deutschen Beamtenbundes (DBB), zwei Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), einem Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), einem Vertreter des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) und einem Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
je einem Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes e.V. (DJV) und der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. - aus dem Fachbereich für Medien, vier Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände, und zwar je einem des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Hauptausschusses der Deutschen Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO), je einem Vertreter des Deutschen Städtetages (DST), des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des Deutschen Landkreistages (DLT), einem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), einem Vertreter der Europa-Union Deutschland e.V. (EUD), je einem Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V. (BdV), einem Vertreter der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS).
Die weiteren 16 aufgeführten Vertreter werden von den Ministerpräsidenten aus den Angehörigen der dort aufgeführten Bereiche berufen: 16 Vertretern aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes.
 
 
19.03.2015
Homophobie ist auch Hasskriminalität
Bundesregierung schweigt zu Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender

Anlässlich der Beschlussfassung im Bundestag zum Regierungsentwurf Hasskriminalitätsgesetz (Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Ein Gesetz zu Hasskriminalität, das Gewalt aufgrund von Homo- und Transphobie ignoriert, ist vollkommen unzureichend. Es ist zu begrüßen, dass rassistische Motive ausdrücklich genannt werden. Warum jedoch Motive wie etwa Homophobie und Transphobie im Gesetzestext ausgespart bleiben, ist nicht nachzuvollziehen. Denn die Erfahrung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) zeigt: Verbrechen aus Hass wiegen immer gleich schwer. Was im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführt wird, fällt in der Praxis der polizeilichen Ermittlungen und strafrechtlichen Bewertung in der Regel unter den Tisch. So wird alltägliche Hassgewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender von der Bundesregierung tabuisiert und verharmlost.
Die Regierungsparteien haben alle Einwände von Expert/innen ignoriert und am ursprünglichen Entwurf festgehalten. So ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum der bewährte Katalog der Hassdelikte des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes nicht übernommen wurde. Dort wird Hasskriminalität definiert als alle Straftaten, die „sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten“. Dieses Gesetz kann nicht das letzte Wort zum Thema Hassgewalt sein und muss nachgebessert werden.
Homo- und Transphobie klar zu benennen und zu verurteilen, hätte in den Behörden zu mehr Sensibilisierung und Unterstützung für die Betroffenen geführt. Das ist offensichtlich nicht im Interesse der Bundesregierung. Indem sie nun einzelne Kriminalitätsformen herausgreift, signalisiert sie vielmehr, dass sie die anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für nicht so gravierend hält. Gerade in Anbetracht einer neuen Welle homo- und transphober Mobilisierung, in der wieder verstärkt gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgender agitiert und auf die Straße gegangen wird, ist das gedankenlos und das falsche Signal.
Hintergrund
Stellungnahme des LSVD: http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung6/LSVD-141215.pdf
 
11.03.2015
Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen
Zeitzeugen für Forschungsprojekt gesucht

Unter der Federführung des Familienministeriums setzt das Land ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in Rheinland-Pfalz um und sucht nach Zeitzeugen.
Ziele des Projektes sind neben der Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung von homosexuellen Männern auch die zeitgeschichtliche Erforschung der gesellschaftlichen Repression gegenüber homosexuellen Menschen in der Nachkriegszeit. Durchgeführt wird das Projekt vom Institut für Zeitgeschichte München - Berlin (IfZ) in Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH).
"Der Landtagsbeschluss greift ein dunkles Kapitel der jungen Bundesrepublik auf. Überall in Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz, wurden homosexuelle Menschen verfolgt, verurteilt, geächtet und von der Gesellschaft ausgegrenzt", erklärt Familien-ministerin Irene Alt zum Projekt. "Dieses Thema aufzuarbeiten ist ein wichtiger Schritt, um für homophobe Tendenzen zu sensibilisieren - gerade auch in der jüngeren Generation, die die Zeit der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nicht persönlich miterlebt hat."
Derzeit werden noch folgende Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gesucht:
- Schwule Männer, die von der Verfolgung durch § 175 StGB in der Zeit von 1946 bis 1969 (und danach) betroffen waren.
- Lesbische Frauen, die von Ausgrenzung und Diskriminierung in der Zeit 1946 bis 1969 (und danach) betroffen waren.
- Personen, die über die Verfolgung und Diskriminierung von schwulen Männern durch § 175 StGB sowie die Ausgrenzung und Diskriminierung lesbischer Frauen in Zeit von 1946 bis 1969 (und danach) erfahren haben und berichten können.
Bitte melden Sie sich unter http://www.zeitzeugen@queernet-rlp.de oder http://www.regenbogen@mifkjf.rlp.de oder telefonisch unter 06131 - 16 4497.
http://mifkjf.rlp.de/aktuelles/einzelansicht/archive/2015/march/article/zeitzeugen-fuer-forschungsprojekt-gesucht/
 
04.03.2015
Keine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der sexuellen Identität
Gleichheitsartikel der Niedersächsischen Verfassung ergänzen

In Niedersachsen beabsichtigen die Regierungsparteien SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zusammen mit der FDP, das Merkmal „sexuellen Identität“ in den Gleichheitsartikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufzunehmen. Anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages erklärt Benjamin Rottmann, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Niedersachsen Bremen:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Niedersachsen-Bremen begrüßt die Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels in der Niedersächsischen Verfassung. Niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Identität bevorzugt oder benachteiligt werden – diese Festlegung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen ist in unserer heutigen pluralistischen Gesellschaft fundamental wichtig. Mit der Ergänzung des Artikels würde dokumentiert werden, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) genauso schutzwürdig sind, wie die anderen in Art. 3 Abs. 3 aufgeführten Minderheiten und dass ihre Respektierung für das Zusammenleben in Niedersachsen unverzichtbar ist.
Darüber hinaus zeigen die jüngsten Aktivitäten eines Bündnisses aus christlich-fundamentalistischen, evangelikalen und rechtspopulistischen Gruppen und Initiativen deutlich, dass hier versucht wird, einen gesellschaftlichen Rückschritt in Gang zu bringen und durchzusetzen. Gerade deshalb ist es von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung und Strahlkraft, wenn der Niedersächsische Landtag den Schutz der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung aufnehmen würde. Eine Ablehnung des Gesetzesentwurfs wird von den Gegner/innen unserer offenen Gesellschaft als „Sieg“ und Ermunterung verstanden werden.
Die Kräfte, die sich hier formieren sind eine ernste und beunruhigende Gefahr für unsere offene Gesellschaft. Sie erheben verbissen und wütend das eigene Weltbild zum Maßstab und ziehen im Namen von Ehe und Familie, Religion und Abendland gegen all jene zu Felde, die (den eigenen) rassistischen und homophoben Vorstellungen widersprechen. Ihre Aktionen richten sich u.a. gegen Bildungspläne und Initiativen, mit denen die gesellschaftliche Akzeptanz von LSBTI gefördert werden soll. Die Kampagne agiert mit kaum kaschierten Hassparolen, Verzerrungen und Verdrehungen gegen eine Pädagogik der Vielfalt. Auch der Niedersächsische Landtag war in diesem Zusammenhang Zielscheibe der Agitation dieser Gruppen, als er einen entsprechenden Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beraten hat.
LSVD Niedersachsen-Bremen e.V.
http://nds-bremen.lsvd.de
 
02.03.2015
Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung
Bundesregierung muss Koalitionsversprechen einlösen

Anlässlich der Bundestagsdebatte über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, mit dem die bestehende Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet werden soll, erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Anderthalb Jahre sind verstrichen seit dem die Regierungsparteien versprochen haben, bestehende rechtliche Regelungen, die die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften schlechter stellen, zu beseitigen. Statt 100% Gleichstellung gibt es jedoch 0% Fortschritt. Wiederholt wird geprüft und verschleppt. Offensichtlich hat dieses Versprechen für Union und SPD keine besondere Wichtigkeit. Statt mit einem eigenen Antrag für die versprochene Gleichstellung zu sorgen, werden die Regierungsparteien nun von der Opposition zur Einhaltung des Koalitionsvertrags angehalten. Ein von der Regierung ebenfalls vereinbartes „entschiedenes Vorgehen“ gegen Homo- und Transphobie sieht anders aus.
Die Koalition hat nun heute im Bundestag eine Gesetzesvorlage der Koalition „für die nächsten Monate“ angekündigt. Nach Gleichstellung sieht es aber nicht aus. Mit ihrer Ablehnung des gemeinschaftlichen Adoptionsrechts diffamierten die Rednerinnen und Redner der CDU/CSU im Bundestag erneut gleichgeschlechtliche Eltern als Gefahr für das Kindeswohl. Argumente konnten sie auch auf mehrfache Anfrage von Oppositionsabgeordneten nicht nennen. Die Haltung der CDU/CSU ist massiv unverantwortlich und diskriminierend. Sie leitet damit Wasser auf die Mühlen der aktuellen homophoben Mobilisierung in der Gesellschaft. Ein Bündnis aus christlich-fundamentalistischen, evangelikalen und rechtspopulistischen Gruppen und Initiativen versucht in Deutschland einen gesellschaftlichen Rollback durchzusetzen und insbesondere gleichgeschlechtliche Familien auszugrenzen und an den Rand zu drängen. Diese neue Bewegung ist eine ernste Gefahr für unsere offene Gesellschaft.
Wir fordern die Regierungsparteien daher auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und all jene in die Schranken weisen, die gegen die Gleichwertigkeit und für die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender eintreten. Es muss unmissverständlich klargemacht werden, dass auch diesen die gleichen Rechte zustehen. Alles andere als Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung.
Hintergrund
Der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/030/1803031.pdf
Koalitionsvertrag von Union und SPD:
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Politik/koalitionsvertrag.pdf
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
 
24.02.15
Dittmar: „Mit dem Zweiten sehen wir schlechter“
Zu den Diskussionen um einen Vertreter aus der lesbisch-schwulen Community im Fernsehrat des ZDF erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
„Es ist richtig, dass der ZDF-Fernsehrat staatsferner werden soll. Weil das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2014 festgestellt hat, dass der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig ist, muss nun der Politiker-Anteil im Fernsehrat reduziert werden. Schön ist es, dass die Länder eine Neuregelung angehen. Dass jedes Bundesland künftig in den Fernsehrat einen Vertreter einer gesellschaftlichen Gruppe entsendet ist zu begrüßen. Aber warum wird die gesellschaftliche Gruppe der Lesben und Schwule in dem Gremium nicht vertreten? Sehen wir mit dem Zweiten schlechter?
Schwule und Lesben sind eine gesellschaftlich relevante Gruppe und gehören in den Fernsehrat wie "Migranten“, "Menschen mit Behinderung“ und "Heimat und Brauchtum“. Wir fordern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, diese Diskriminierung zu erkennen und zu beseitigen.
Unsere Medienlandschaft und im Besonderen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, sind wichtig Kommunikatoren in Sachen Akzeptanz, Toleranz und Aufklärung in der Bundesrepublik Deutschland und dieses Akzeptanz und Toleranz zu fördern gehört ein lesbisch-schwuler Vertreter in den ZDF-Fernsehrat!“
ANSGAR DITTMAR
BUNDESVORSITZENDER
AG LESBEN UND SCHWULE IN DER SPD (SCHWUSOS)