März/April 2017
 
03.04.2017
Brutale Säuberungen und Verfolgungswelle in Tschetschenien
Deutschland muss aktiv werden, um Homosexuelle vor Ermordung und Verfolgung zu schützen
Anlässlich der Medienberichte über eine staatlich organisierte Verfolgungswelle gegen Homosexuelle in der autonomen Republik Tschetschenien erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) verfolgt mit großer Sorge und Bestürzung die aktuellen Nachrichten aus Tschetschenien. Die deutsche Politik muss den Meldungen zu diesen brutalen Menschenrechtsverletzungen sofort nachgehen und gegebenenfalls gegenüber den tschetschenischen Behörden alle Anstrengungen unternehmen, um das Leben von Homosexuellen in Tschetschenien zu schützen. Dazu hat der LSVD Bundesaußenminister Sigmar Gabriel, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler und den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses im Bundestag Prof. Dr. Matthias Zimmer in Briefen gebeten.
Der LSVD drängt weiterhin darauf, gegenüber der russischen Regierung aktiv zu werden. Diese muss bei den Machthabern in Grosny ebenfalls auf Aufklärung drängen und klarstellen, dass die staatlich organisierte Ermordung und brutale Säuberungsaktionen gegen Homosexuelle gravierende Menschenrechtsverletzungen darstellen, die mit allen Mitteln geahndet und verhindert werden müssen. Auch Tschetschenien hat sich an menschenrechtliche Standards und Verpflichtungen zu halten.
Hintergrund
Laut Medienberichten sollen in der autonomen Republik Tschetschenien seit dem Wochenende sollen drei schwule Männer ermordet worden sein, über 100 weitere Männer verschleppt. Igor Koschetkow, Sprecher des langjährigen LSVD-Kooperationspartners Russian LGBT Network, hat die Vorkommnisse in einem Radiointerview bestätigt.
Infos: http://www.queer.de/detail.php?article_id=28566
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
http://www.lsvd.de
 
 
30.03.2017
Koalitionsvertrag fordert Gleichstellung, echte Gleichstellung heißt Eheöffnung
Der Ball liegt bei der Union
Beim heutigen Spitzentreffen der Koalition wird auch über die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare beraten. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Der Ball liegt bei der Union mit Kanzlerin Merkel. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erinnert daran, dass ein Festhalten am Eheverbot, nicht nur eine Politik gegen Lesben und Schwule ist, sondern auch gegen eine überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung und in der eigenen Wählerschaft. Konservativsein sollte im 21. Jahrhundert nicht länger über die Abwertung von Lesben und Schwulen und ihren Partnerschaften definiert werden. So wurde in Großbritannien die Eheöffnung auch durch eine konservative Regierung beschlossen.
Die Union sollte sich überlegen, wem eine Eheöffnung schadet. Was ändert sich für heterosexuelle Paare, wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen? Heiraten sie dann weniger? Wollen sie weniger oder keine Kinder bekommen? Richtig – für heterosexuelle Paare ändert sich nichts. 14 (!) europäische Länder haben das erkannt, darunter auch katholisch geprägte wie Portugal oder Spanien.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass rechtliche Regelungen beseitigt werden, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen. Echte Gleichstellung heißt jedoch Eheöffnung. Alles andere ist und bleibt Diskriminierung. Auch Art. 6 im Grundgesetz definiert nicht, was eine Ehe ist. Daher wäre der Verweis auf eine angeblich notwendige Grundgesetzänderung eine dreiste Ausrede. Es genügt die Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Gerade deshalb erwarten wir von der SPD-Fraktion mehr Ausdauer und Kraft, für ihre Politik ernsthaft zu kämpfen. Denn Versprechungen, die beim geringsten Widerstand wieder aufgegeben werden, gab es in der Vergangenheit genug. Bei Lesben und Schwulen hat die SPD inzwischen ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Wenn die Sozialdemokratie und ihr Kanzlerkandidat Martin Schulz im heraufziehenden Bundestagswahlkampf in dieser Wählergruppe punkten wollen, geht das diesmal nur durch Taten, nicht mehr mit reinen Ankündigungen und Versprechen. Denn auch bei einer Freigabe der Abstimmung im Bundestag wäre die Eheöffnung durchzusetzen. Die Mehrheiten im Parlament gibt es.
Hintergrund
Fragen und Antworten zur Eheöffnung
http://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe.html#c11961
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HIV-Infektion nicht länger Hindernis für Dienst in der Bundeswehr
LSVD begrüßt Neuregelung der Verwendungsfähigkeit von HIV-Infizierten
Anlässlich der Neuregelung der Verwendungsfähigkeit von HIV-Infizierten für den Dienst in der Bundeswehr erklärt Sandro Wiggerich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir, dass die Bundeswehr den diskriminierenden Pauschalausschluss von HIV-infizierten Soldat*innen sowie Bewerber*innen für den Dienst in der Bundeswehr abgeschafft hat. Hierfür hatte sich der LSVD eingesetzt. Damit beendet sie eine Praxis der Ausgrenzung und Benachteiligung, die sich medizinisch nicht mehr begründen lässt.
Die Bundeswehr erkennt damit an, dass die meisten Menschen, die mit einer HIV-Infektion leben, uneingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Eine gut wirksame HIV-Therapie schützt nach Einschätzung von Fachgesellschaften mindestens genauso zuverlässig vor der Übertragung von HIV wie Kondome. Deshalb dürfen symptomlose HIV-Infizierte im Bereich Beschäftigung und Beruf nicht benachteiligt werden. Dies galt schon bisher für Beamtenbewerber*innen, nicht jedoch für Soldat*innen.
Der LSVD setzt sich weiterhin dafür ein, dass Menschen mit einer HIV-Infektion ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können. Jeglicher Stigmatisierung aufgrund einer HIV-Infektion muss entschieden entgegen getreten werden.
Mit der Neuregelung zur Begutachtung von HIV-Infizierten rückt die Bundeswehr von ihrer bisherigen starren Begutachtungspraxis ab, nach der HIV-Infizierte generell wehrdienstunfähig waren. Eine HIV-Infektion stellt unter einer wirksamen antiretroviralen Therapie, ausreichender Immunkompetenz sowie bei Fehlen von Krankheitszeichen nunmehr keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund für die Einstellung, Dienstzeitverlängerung und Übernahme in den Status Berufssoldat*in dar.
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Neue Faxnummer an ROSA LÜSTE und an LUSTBLÄTTCHEN
Durch eine Umstellung haben wir die Fax-Nummer ändern müssen. Wer uns etwas zufaxen will, beispielsweise Kontaktanzeige oder anderes, sollte nun bitte folgende Nummer anwählen:
0322 2212 8561
 
Zum Koalitionsausschuss vom 29.03.2017
(Veröffentlichung am 30. März 2017)
SPDqueer verärgert über Rückwärtsgewandtheit der CDU/CSU bei Ehe für alle
Zu den Ergebnissen des Koalitions-Ausschusses vom 29. März 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer - Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung, Petra Nowacki:
Die Rückwärtsgewandtheit und der Widerstand der Unionsfraktionen gegen den gesellschaftlichen Fortschritt und die Gleichstellung von queeren Menschen sind unsäglich.
Es ist ein Unding, zu behaupten, es läge mit der Ablehnung der Ehe für alle keine Diskriminierung vor. Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsgutachten, die klarstellen, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, zwischen Verbindungen von Menschen verschiedenen und Menschen gleichen Geschlechts zu unterscheiden. Grundlose Unterscheidungen sind eindeutig Diskriminierungen.
Im Koalitionsvertrag steht: „Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“
Für uns hält sich die CDU/CSU-Fraktion mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Ehe für alle nicht an den Koalitionsvertrag. Wir respektieren grundsätzlich, wenn sich Koalitionspartner dazu verpflichten, nicht mit wechselnden Mehrheiten zu stimmen. Wenn sich aber eine Seite in einer Sache nicht an den Koalitionsvertrag hält, sehen wir keinen Grund dafür, dass sich die andere Seite in derselben Angelegenheit nach wie vor der ursprünglich vereinbarten Verpflichtung unterwirft.
Wir fordern die SPD-Fraktion daher auf, einen Weg zu suchen, dass die Ehe für alle noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.
Sollte das nicht gelingen ist für uns eines klar. In der Zukunft darf es keinen Koalitionsvertrag mehr geben, in dem die Ehe für alle und die zeitnahe Umsetzung des Gesetzesvorhabens nicht klar und eindeutig geregelt ist.
Besonders perfide ist es aus den Reihen der Union zu hören, es hätte der SPD klar sein müssen, dass sich CDU und CSU in dieser Sache nicht bewegen würden, und man solle doch ruhig mit der Ehe für alle in den Wahlkampf ziehen. Was da unterschwellig mitklingt, mag jeder und jede für sich selbst interpretieren. Aber nein liebe CDU/CSU. Die Bürgerinnen und Bürger sind fortschrittlicher und unterstützen die Ehe für alle mit einer überwältigenden Mehrheit.
Die Qualität einer Demokratie misst sich an deren Umgang mit ihren Minderheiten!
SPDqueer Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
 
 
22.03.2017
PM zum Kabinettsbeschluss zur Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter schwuler Männer
SPDqueer begrüßt Rehabilitierung und Entschädigung von nach §175 StGB verurteilten Männern
Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung den von SPD-Justizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 verabschiedet. Die von einigen Verbänden und der Opposition geäußerten Befürchtungen, das Gesetz werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingebracht, haben sich als unbegründet erwiesen.
Zum Beschluss des Bundeskabinetts erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki:
Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen vorgesehen.
Die SPDqueer bedankt sich für das entschlossene Handeln von Heiko Maas, der SPD-Bundestagsfraktion und der ganzen SPD. Nachdem im Mai vergangenen Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.
Dass der § 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Nicht nur, weil er in seiner verschärften Form ein Überbleibsel der NS-Diktatur darstellte, sondern weil auch seine reformierte Fassung das höchste Gut unseres Wertekanons verletzte: die Menschenwürde. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.
Queer-politisches Arbeiten beschränkt sich für die SPD nicht nur auf die juristische Gleichstellung. Auch das Werben und Eintreten für eine offene und vielfältige Gesellschaft ist und bleibt eine unerlässliche Aufgabe.
SPDqueer Arbeitsgemeinschaft der SPD
für Akzeptanz und Gleichstellung
 
 Liebe FreundInnen,
der § 175 StGB, damals RStGB, ist nicht von den Nazis erunden worden, wie viele vielleicht meinen, sondern wurde von ihnen nur verschärft, wie es oben in der Presseerklärung zu lesen ist.
In den meisten Geschichtsbetrachtungen unserer Szene wird die Reichsgründung des deutschen Kaiserreichs als Beginn des § 175 angesehen, nachdem sich der Norddeutsche Bund 1871 in Deutsches Reich umbenannt hat, dann existierte er 123 Jahre, rechtlich 122 Jahre. Allerdings hat der Norddeutsche Bund schon 2 Jahre vorher den § 175 StGB eingeführt, indem er die unterschiedlichen Strafgesetze gegen mannmännliche sexuelle Handlungen aus all den Mitgliedstaaten unter der Bezeichnung § 175 zusammengefasst hat. Dann müsste man sagen: 125 Jahre, rechtlich 124 Jahre.
Dies ist aber unerheblich. In den Jahren, in denen es den § 175 StGB noch nicht gab, gab es andere Bestrafungen, zum Beispiel die Peinliche Halsgerichtsordnung.
Wie man mit Homosexualität im einzelnen umging, ist nicht wesentlich festgehalten. Es handelte sich um eine Sünde, weil es eine Abweichung von der Norm darstellte. Mit dem Begriff ”Sodomie” wurden männliches und weibliches homosexuelles Verhalten, Selbstbefriedigung und sexuelle Handlungen mit Tieren bezeichnet, also Abweichungen von der Zeugungs-Norm. Außerehelicher Geschlechtsverkehr scheint nicht mitgemeint zu sein, da die Auffassung, was eine Ehe ist, doch sehr überschätzt wird, wegen ihrer heutigen Bedeutung als juristisch-staatliche Einheit.
Im Mittelalter glaubte man nicht daran, dass es eine besondere Menschengruppe geben könnte, die Homosexuellen. Ein Name für homosexuelle Menschen war noch gar nicht erfunden. Es war ein nicht zu billigendes Verhalten, was auffiel, im wesentlichen bei Männern, und der Verbreitung dieser Sünden wollte man Einhalt bieten. Später, als man versuchte, die Menschen noch enger religiös gleichzuschalten, kam die Missetat der Ketzerei hinzu, unter der sexuell abweichendes Verhalten beschrieben und verurteilt wurde. Dies geschah im wesentlichen im Zusammenhang mit Inquisitionsverfahren. Es gibt hier eine Reihe von Urteilen in verschiedenen Texten und Äußerungen, besonders von Priestern.
Und die Strafen waren recht drakonisch: Auspeitschen (Geiseln), Vierteilen, Verbrennen, zu Tode foltern, in Käfige sperren und verhungern lassen oder dem Gespött der anderen Bürger aussetzen und dann verbrennen usw. Es traf zumeist männliche Homosexuelle. Nur der Pfarrer von Groß-Sankt-Martin zu Köln meinte 1484, sich auf den Römerbrief von Paulus beziehend, dass die selbe Sünde unter Frauen ebenso zu bestrafen sei. Aber dies war eine Ausnahme. Das (west)römische Reich war zu dieser Zeit weitgehend von der Kirche gesteuert, die adligen Grund- und Landesherren waren mit Kirchenfürsten verwandt oder selbst Kirchenfürsten, wenngleich der Adel versuchte, sich immer mehr zu verselbständigen.
Die Peinliche Halsgerichtsordnung
1532 entstand unter Kaiser Karl V. das erste ”Reichsstrafgesetzbuch”: ”Die Peinliche Halsgerichtsordnung”. Dort wurde im Artikel 116 bestimmt:
 ”Straff der vnkeusch, so wider die natur beschicht:
Item so eyn mensch mit eynem vihe, mann mit mann, weib mit weib, vnkeusch treiben, die haben auch das leben verwürckt, vnd man soll sie der gemeynen gewohnheyt nach mit dem fewer vom leben zum todt richten”
Der (west)römische Kaiser und zugleich spanische König, dann noch Herr über das heutige Benelux, Italien, Portugal, die neuen spanischen Kolonien Mexiko, Peru und in Asien die späteren Philippinen usw. hielt es offenbar für nötig, für sein riesiges Reich, das fast ganz Europa und andere Teile der Welt umfasste und sich mittels der neuen Spanischen Kolonien zur Weltmacht auswuchs, einheitliche rechtliche Richtlinien zu schaffen. Und diese Richtlinien bestimmten auch in den mitteleuropäischen Kleinstaaten, aus denen sich später das deutsche Reich bildete, das rechtliche Leben.
Teilweise duldete man homosexuelles Verhalten, teilweise gab es Phasen intensiver staatlicher Verfolgung. Man hat nur Urteile aus unterschiedlichen Regionen überliefert und kann aus denen die Lebensbedingungen der Menschen, die homosexuelle Handlungen praktizierten, kaum nachvollziehen. Auch aus den mitteleuropäischen Regionen, aus denen später das Deutsche Reich wurde, gibt es nur wenig Hinweise. Dies wäre eine interessante Aufgabe für den Geschichtsforscher. Lange Jahre bis weit in die Neuzeit hinein war nun die peinliche Halsgerichtsordnung die Grundlage der Verfolgung homosexuell handelnder Menschen.
Bürgerlicher Liberalismus und Napoleon
Gegen Ende des 18 Jahrhunderts setzte sich endlich eine mildere Auffassung durch. Todesstrafen wurden kaum noch verhängt. Aufklärer meldeten sich zu Wort und forderten die Abschaffung der entsprechenden Bestimmungen. Dies geschah nicht, weil man die Homosexuellen als eine Gruppe entdeckt hätte und ihnen nun beistehen wollte, sondern um zugunsten einer liberaleren bürgerlichen Ordnung die Vorherrschaft der Kirche und des Adels zu brechen.
Mit der Entwicklung früher marktwirtschaftlicher Strukturen und dem daraus resultierenden auftauchenden Liberalismus wie der Gründung von bürgerlichen Nationalstaaten tauchte auch der Gedanke auf, dass es Menschen überlassen sein muss, wie sie sexuell handeln. Man forderte die Gewerbefreiheit, die Meinungsfreiheit und die Glaubensfreiheit. Dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt worden sei, war vielen Menschen nicht mehr glaubhaft. In liberaleren Zeiten kümmerte man sich nicht darum, was die Leute in den Betten tun, in eher nationalistischeren Zeiten versuchte man eher den Schulterschluss mit dem Adel und der Kirche, was für uns Lesben und besonders Schwulen natürlich verheerend war.
In Frankreich beschloss nach der Revolution die revolutionäre Konstituante 1791 die Aufhebung der Sodomiestrafen. Napoleon, der sich mit einem Staatsstreich als Militärdiktator zum Kaiser ausrufen ließ und so das Erbe des Römerreiches nach Frankreich holen wollte, beendete die Existenz des weströmischen Reiches, und der Kaiser des ”Heiligen Römischen Reiches” wurde nur noch Kaiser des Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn, der der bürgerlichen Nationalstaatsidee trotzte.
Als dann die französischen Revolutionstruppen quer durch Europa zogen, jubelte ihnen besonders das Bürgertum zu, denn mit den französischen Truppen kam auch das bürgerliche Recht, der Code pénal Napoleons. Der schaffte nicht nur die Gewerbe- und Glaubensfreiheit, er beendete auch jegliche Sonderbehandlung der Homosexuellen. Die Altersgrenze für sexuellen Jugendschutz lag nun bei 15 Jahren. Das mit Frankreich verbündete aufgeklärt regierte Königreich Bayern verzichtete in seinem neuen Strafgesetz von 1913 ebenfalls auf Sonderbestimmungen zur ”widernatürlichen Unzucht”. Als generelle Jugendschutzgrenze galt hier das Alter von 12 Jahren. Anders war es in Preußen, dort wurde zwar die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen abgeschafft, aber homosexuell handelnde Männer wurden weiterhin mit Zuchthaus und anschließender Verbannung bedroht. (RoLü)
 
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175: Endlich Gerechtigkeit – Aber nicht für alle
Das Bundeskabinett hat heute die Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Männer durch den Unrechtsparagraphen 175 StGB beschlossen. Das Land Berlin hatte dazu bereits 2012 und 2015 Initiativen in den Bundesrat eingebracht.
Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, erklärt dazu:
„Heute hat das Kabinett den Weg freigemacht, ein Stück nachkriegsdeutschen Unrechts zu korrigieren. Die Bundesrepublik Deutschland zeigt mit dem Kabinettsbeschluss Verantwortung für die Opfer des Paragraphen 175. Der Bundestag sollte das Gesetz zügig verabschieden und die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von Paragraph 175 nicht hinauszögern. Dieses Thema taugt nicht für Wahlkampfmanöver. Zu lange und zu oft wurde in entschädigungspolitischen Fragen auf Zeit gespielt. Der Gesetzentwurf ist die späte Geste der Bundesrepublik Deutschland, den Opfern der Schwulenverfolgung mit Gerechtigkeit zu begegnen. Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges Signal für über 50.000 Opfer. Leider bleiben damit jene Opfer der nachkriegsdeutschen Homosexuellenverfolgung unberücksichtigt, die zwar strafrechtlich verfolgt, denunziert und benachteiligt wurden, eventuell ihre Existenzen verloren, aber eben nicht verurteilt wurden. Empfehlenswert wäre auch die Schaffung eines Härtefonds, der Fälle auffängt, in denen die gesetzlich vorgesehene Pauschale unzureichend erscheint.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragrafen 175 im Strafgesetz fort, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Die DDR kehrte damals zur Fassung der Weimarer Republik zurück und setzte den Paragrafen Ende der Fünfziger Jahre de facto außer Kraft, bevor sie ihn 1968 abschaffte. Erst 1969 entschärfte die Bundesrepublik die gefürchtete Norm. Homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben in der Bundesrepublik jedoch auch danach noch strafbar. Erst 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach nicht.
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
http://www.berlin.de/sen/justv
 
 
21.03.2017
Zum Ostermarsch in Frankfurt und zum Ostermarsch in Mainz-Wiesbaden
Frieden statt Aufrüstung
Die Ostermarschbewegung hat ihren Ursprung schon in den 50er Jahren und ist zu einer politischen Friedensbewegung geworden, die sich über die direkten Proteste gegen Krieg und Militär auch gegen rechtspopulistische politische Bewegungen richtet.

Der Ostermarsch ist eine von pazifistischen oder antimilitaristischen Motiven getragene, in Form von Demonstrationen und Kundgebungen regelmäßig jährlich durchgeführte politische Ausdrucksform der Friedensbewegung in Deutsch-land. Ihre Ursprünge gehen auf britische Atomwaffengegner in den 1950er Jahren zurück. Der damalige deutsche Bundeskanz-ler Konrad Adenauer erklärte am 5. April 1957 auf einer Pressekonferenz, die neue Generation (Technik) von taktischen Nuklearwaffen sei „nichts weiter als die Weiterentwicklung der Artillerie. Selbstverständlich können wir nicht darauf verzichten, dass unsere Truppen auch in der normalen Bewaffnung die neueste Entwicklung mitmachen.“
Ihren zweiten Aufschwung und Höhepunkt erfuhren die Ostermärsche von 1979 bis 1983 in der Bewegung gegen die Neutronenbombe und die Aufrüstung mit neuen Mittelstreckenra-keten (NATO-Doppelbeschluss). Bis in die Gegenwart haben sich die Ostermärsche als alljährlich um die Osterfeiertage herum stattfindende Demonstrationsform der deutschen Friedensbewegung etabliert.
In diesem Jahr rufen die Frankfurter Ostermarschierer u.a. zu folgendem auf:
Wir wollen
›das Ende der Kriege und der deutschen Kriegsbeteiligung
›den Stopp aller Rüstungsexporte aus Deutschland und Konversion der Rüstungsindustrie
›Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und Rechtspopulismus bekämpfen
›eine EU-Politik für den Schutz und die Entwicklung lokaler Wirtschaft in Entwicklungsländern
›Solidarität mit Migrant_innen und eine humane Flüchtlingspolitik
›Solidarität mit dem türkischen gewaltfreien Widerstand gegen eine neue Diktatur
›internationale Kooperation, z.B. im Rahmen der OSZE, statt militärischer und wirtschaftlicher Drohungen
Deshalb demonstrieren wir beim Ostermarsch am 17. April gemeinsam für eine Welt ohne Terror, Hass und Unterdrückung, für Frieden, Solidarität und soziale Gerechtigkeit. Tragen wir diese Forderungen auch als Messlatte in den anstehenden Bundestagswahlkampf.
Frieden schaffen ohne Waffen
Der Ostermarsch Frankfurt ist ein Sternmarsch:
Ostermontag, 17. April 2017 - Abschlusskundgebung 13:00 am Römerberg
Ostermarsch Frankfurt 2017 „Die Waffen nieder", Auftakt(e): Darmstadt, Fahrrad-Demonstration; 10.30 Uhr, Ffm-Rödelheim, Bahnhof, 11.30 Uhr, Bockenheimer Depot; 10 Uhr, Offenbach, Stadthof, Rathaus; 11.30 Uhr, Ffm-Niederrad, Bruchfeldplatz; 11 Uhr, Ffm-Bornheim, Gießener Str./Marbachweg, US-Generalkonsulat, anschl. Sternmarsch zur Abschlusskundgebung: 13 Uhr, Römerberg, RednerInnen: Christine Buchholz (MdB Die Linke), Daniel Cirera (Mouvement de la Paix, Frankreich) N.N. (ein/e Vertreter/in der afghanischen Migration), Andrea Ypsilanti (MdL SPD), Moderator: Philipp Jacks (DGB-Regionsvorsitzende), Kulturbeiträge u.a.: "Harald Pons & Nah Dran“, VA: Ostermarschbüro Hessen
Ostermarschierer in Mainz-Wiesbaden:
Nur eine aktive Friedenspolitik gepaart mit fairem Welthandel kann Krieg und Elend vermeiden.
Von unserer Region geht Krieg aus:
In Wiesbaden konzentrieren sich wichtige Einrichtungen der US-Kriegsmaschinerie, u.a. das europäische Hauptquartier der US-Armee und das Army Airfi eld Wiesbaden in Erbenheim, demnächst auch das jetzt noch in Darmstadt ansässige NSASpionage-Zentrum.
Für den Drohnenkrieg der USA ist Ramstein eine zentrale Basis, und auch Deutschland strebt nach Kampfdrohnen.
Krieg darf kein Mittel der Politik sein.
Krieg und Gewalt sind keine Lösung bei Konflikten.
Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.
Krieg schafft die Voraussetzungen für neue Kriege und neue Gewalt.
Dieser gefährlichen Dynamik stellen wir uns entgegen. Wir setzen uns für Abrüstung, Entmilitarisierung, gewaltfreie Konfliktlösung und die Beseitigung aller Kriegsursachen ein.
Der Ostermarsch Mainz- Wiesbaden 2017, dieses Jahr in Mainz:
Die Auftaktkundgebung ist um 10,30 Uhr am Hauptbahnhof Mainz, die Abschlusskundgebung um 12,30 Uhr, Leichhof.
ROSA LÜSTE, LUSTBLÄTTCHEN April 2017
http://gruppe@rosalueste.de
 
22.03.2017
§ 175–Opfer: Bundeskabinett gibt endlich grünes Licht
Der Gesetzentwurf muss volle rechtliche Rehabilitierung und würdige Entschädigung bringen
Zum Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 und weiterer Bestimmungen verurteilten Männer erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für den lange versprochenen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Homosexuellen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.
Der Gesetzentwurf muss volle rechtliche Rehabilitierung und würdige Entschädigung bringen. Der LSVD wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere darauf pochen, dass bei der Aufhebung der Strafurteile wirklich alle früheren strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homo- und Heterosexualität umfasst sind. Es wäre eine erneute Diskriminierung und unverantwortlich, wenn hier Lücken und damit Unklarheiten zu Lasten der oft hochbetagten Opfer bestehen blieben.
Ebenso pocht der LSVD darauf, dass es eine angemessene und würdige Entschädigung für das erlittene Unrecht gibt. Dafür sind auch laufende Rentenleistungen für die Opfer notwendig, die sich heute in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden. Die menschenrechtswidrige Strafverfolgung hat die Biographien vieler Betroffener zerstört. Die staatliche Verfolgung bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere mit Auswirkungen bis heute z.B. auf die Höhe der Rente. Zudem müssen auch Menschen, die durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren insbesondere durch Untersuchungshaft in ähnlicher Weise geschädigt wurden, in die Entschädigungsregelungen einbezogen werden, auch wenn es am Ende zu keiner Verurteilung gekommen ist.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
http://www.lsvd.de
 
 
21.03.2017
Was der Pressespiegel verrät:
 21.03.2017
Queer.de 25 Jahre Pride CSD Frankfurt wählt Motto: "Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt!"
Der Vorschlag der Regenbogencrew der Aids-Hilfe setzte sich nach der Onlineabstimmung auch in der Mitgliederversammlung durch.
21.03.2017
Neue Osnabrücker Zeitung: Zur Absage des Rapper-Auftritts in Meppen:
Er ist bekannt für seine schwulenfeindliche Einstellung. Dass der Auftritt nun abgesagt wurde, ist eine gute Entscheidung
20.03.2017
derStandard.at: LGBT-Videos im eingeschränkten Modus ausgefiltert
Youtube beteuert, dass Videos zu dem Thema allgemein verfügbar sind, auch wenn Nutzer die Inhalte filtern lassen
20.03.2017
Deutschlandradio Kultur: "Durch die Kirchen ist Homosexuellen viel Unrecht geschehen"
Mit Ekkehart Vetter wurde erstmals ein Pfingstler zum Vorsitzenden der Evangelischen Allianz gewählt. Wir sprachen mit ihm über Heilungsgebete, die Haltung der Allianz zur Homosexualität und das Verhältnis der Evangelikalen zum Rechtspopulismus.
19.03.2017
Geschichte der Gegenwart: #Sex als Kulturkampf
Der „Sex“ ist wieder zum Einsatz in der politischen Auseinandersetzung geworden. An der Sexfront stehen sich Diversity- und traditionelle (Hetero-)Sex-Kultur gegenüber und ringen um die hegemoniale (d.h. vor allem männliche) Sexualität.
 
12.03.2017
Öffnung für homosexuelle Schützenköniginnen und Schützenkönige
LSVD begrüßt Beschluss des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zur gesellschaftlichen Öffnung

Anlässlich des Beschlusses des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) sich gesellschaftlich zu öffnen und zukünftig auch Homosexuelle als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen, erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir den Schritt des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) zukünftig auch Lesben und Schwule als vollwertige Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten zu akzeptieren.
Der BHDS hat einen diskriminierenden Beschluss vom 2012 wieder aufgehoben, der gleichgeschlechtliche Schützenkönigspaare verboten hatte. Für diese positive Entwicklung in der Diskussion des Verbandes sprechen wir dem Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften ausdrücklich unseren Respekt aus. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn.
Die Öffnung des BHDS sendet ein wichtiges Signal in die katholische Vereinslandschaft insgesamt. Es wäre zu wünschen, dass auch die Katholische Amtskirche sich endlich der gelebten Realität einer vielfältigen Gesellschaft annähert.
Jetzt muss es freilich darauf ankommen, dass diese neue Offenheit auch überall in den Vereinen wirklich gelebt wird und es zu keinen diskriminierenden Entscheidungen Vorort kommt, die lesbische Schützinnen und schwule Schützen erneut zurücksetzen.
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10.03.2017
Maghreb-Staaten sind nicht sicher
Lesben- und Schwulenverband begrüßt das Scheitern im Bundesrat
Der Bundesrat hat der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zugestimmt. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrates, einer Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ nicht zuzustimmen.
In allen drei Staaten werden Menschenrechte verletzt, Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt und einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Die letzte bekannt gewordene Verurteilung zweier Männer wegen gleichgeschlechtlichen Handlungen in Marokko liegt gerade einmal zwei Wochen zurück.
Staaten als „sicher“ zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, stellt Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein aus. Das wäre ein schwerer Schlag für einen glaubwürdigen Kampf zur weltweiten Entkriminalisierung von Homosexualität. Der LSVD ist froh, dass der Bundesrat diesen menschenrechtlich fatalen Weg nicht mitgeht. Wir danken allen Landespolitikerinnen und Landespolitikern, die hier standhaft geblieben sind und die Verharmlosung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten nicht mitmachen.
Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
http://www.lsvd.de
 
 
08.03.17
Gleichstellung der Frau meint auch Gleichstellung lesbischer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Frauen*
Anlässlich des Weltfrauen*tags am 08. März erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Weltfrauen*tag steht für den Kampf für die Gleichstellung der Frau und insbesondere dafür, dass Frauen* nicht bevormundet werden, sondern angst- und diskriminierungsfrei über sich und ihr Leben bestimmen können. Angesichts des Erstarkens antifeministischer, rechtspopulistischer und religiös-fundamentalistischer Bewegungen ist das Einfordern dieser Rechte umso notwendiger.
Denn diesen Politiken ist gemein, dass sie im Namen von Volk, Gott und Abendland Frauen* vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben, wie sie auszusehen haben, wen sie zu lieben haben. Statt für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt einzutreten, geht es ihnen um die Abwertung, Ausgrenzung und Dämonisierung all jener, die ihrem Frauen*- und Familienbild widersprechen.
Frauen* sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesbenbewegung immer auch Teil der Frauenbewegung war und bis heute ist.
Lesben unterliegen häufig mindestens einer Mehrfachdiskriminierung – wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung. Bis heute verdienen Frauen* weniger als Männer*, selbst bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Als gleichgeschlechtliche Paare trifft sie dieser Gender-Pay-Gap oftmals doppelt, mit Auswirkungen auf die finanzielle Unabhängigkeit im Alter (Gender-Pension-Gap). Der LSVD sieht sich dem Abbau dieser Diskriminierung verpflichtet. Zudem engagiert er sich in seiner täglichen Arbeit gegen jegliche Form der Homophobie, Trans- und Interfeindlichkeit.
Vor diesem Hintergrund hat sich der LSVD aktiv am Alternativbericht zum kombinierten 6. und 7. Staatenbericht der Bundesregierung zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) beteiligt. Er hat die Forderungen von Lesben, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen* in den gemeinsamen Bericht der CEDAW-Allianz (https://www.frauenrat.de/deutsch/allgemein/cedaw-allianz.html#c1112 ) eingebracht sowie in einer zusätzlichen Stellungnahme für die Themen Bildung, Gewalt, Flucht, Gesundheit und Erwerbsleben aufgezeigt.
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Bericht der CEDAW-Allianz zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
 
07.03.17
Frauen- und LSBTI-Feindlichkeit bekämpfen
Der 8. März wird seit 1977 von der UN als Weltfrauentag gefeiert. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit um den Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation von Arbeiterinnen. Heute bekämpfen Rechtspopulisten und Chauvinisten weltweit Frauenrechte. Dieselben bedienen sich homo- und transphober Hetze.
Zum Internationalen Frauentag 2017 erklären die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki und die frauenpolitischen Sprecherinnen der SPDqueer, Anke Vetter und Andrea Woltmann:
Auch 2017 ist es noch Realität, dass Frauen beleidigt, erniedrigt und diskriminiert werden. Ihre Gleichwertigkeit wird von Rechtspopulisten und Chauvinisten auch in Deutschland und Europa in Abrede gestellt. Ein Beispiel hierfür stellen die Äußerungen des EU-Abgeordneten Janusz Korwin-Mikke dar, der behauptete, Frauen müssten gegenüber Männern schlechter bezahlt werden, da sie schwächer, kleiner und weniger intelligent seien. Korwin-Mikke vertritt ebenfalls offen homophobe Positionen. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat sich in seiner Zeit als Präsident des Europäischen Parlaments den Rechtspopulisten á la Korwin-Mikke entschieden entgegen gesetzt. Auch bei seiner Vorstellung als Kanzlerkandidat betonte Schulz, dass es mit ihm keine Hatz gegen Minderheiten geben werde.
Trotz Frauenwahlrecht, Gleichberechtigung laut Grundgesetz und großer Fortschritte in der gesellschaftlichen Akzeptanz gibt es auch 2017 noch viel zu tun. Der Internationale Frauentag ist für Deutschland wichtig. Und Lesben sind für den Frauentag wichtig. Ihre Sichtbarkeit sowohl in der queeren Community als auch in der Frauenbewegung kann dazu beitragen, dass Akzeptanz gefördert wird, weil Frauenfeindlichkeit, Rassismus und Homo- bzw. Transphobie nicht nur durch die selben Akteure betrieben wird, sondern ihnen auch der selbe ideologische Ursprung zugrunde liegt.
Für uns als Sozialdemokrat*innen ist klar, dass wir uns entschieden den Kräften entgegen stellen, die Frauen als Menschen zweiter Klasse klein halten und unterdrücken und LSBTI in das gesellschaftliche Abseits drängen wollen. Daher feiern wir den Internationalen Frauen auch 2017 laut und selbstbewusst.
SPDqueer Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
 
 
08.03.17
Deutsche Bischofkonferenz ist weit entfernt von den Menschen in Deutschland und ihren Lebenswirklichkeiten
PM zur Ablehnung der Ehe für Alle durch die Deutsche Bischofskonferenz
(Veröffentlichung am 07. März 2017)
Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte auf ihrer Frühjahrsvollversammlung auf die Initiative von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, die Ehe für alle zum Thema beim nächsten Koalitionsgipfel zu machen. Anders als die Sozialdemokraten, haben sich die katholischen Bischöfe gegen eine Öffnung der Zivilehe für Lesben und Schwule ausgesprochen. Der Berliner Erzbischof Heiner Koch, innerhalb der Kirche für Familienpolitik verantwortlich, begründete die Ablehnung der Eheöffnung mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
Zur Ablehnung der Ehe für alle durch die Deutsche Bischofskonferenz erklären die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki und der stellvertretende Bundesvorsitzende und kirchenpolitischer Sprecher der SPDqueer, Mark Terence Jones:
Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich angesichts neuer Forderungen von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz und SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nach Öffnung der Ehe dafür einsetzt, dass Lesben und Schwulen und Lesben der Zugang zur Zivil-Ehe untersagt bleiben müsse. Erzbischof Heiner Koch führt in seiner Begründung hierfür Artikl 6 des Grundgesetzes an. Dieser stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Kochs Argumentation lässt sich jedoch kaum folgen. Zum einen definiert das Grundgesetz die Ehe nicht als verschiedengeschlechtliche Verbindung. Zum anderen wird nicht deutlich, wieso Ehe und Familie nicht geschützt seien, wenn sie für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet würde.
Koch führte mit Verweis auf das päpstliche Dokument „Amoris Laetitia“ weiter an, dass aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus sich heraus keine Kinder hervorgebracht werden können. Weil ihnen die Weitergabe des Lebens verschlossen sei, die die Zukunft der Gesellschaft sichere, dürfe eine Öffnung der Ehe nicht erfolgen. Hier wird der primäre Zweck einer Ehe in der Reproduktion gesehen. Die Ehe stellt jedoch eine Verantwortungs- und Solidargemeinschaft zweier Menschen dar. Diese ist unabhängig von gemeinsamen Kindern schützens- und förderungswert. Lesbischen und schwulen Partnerschaft den rechtlichen Status der Ehe, ist nicht nur unbegründet sondern auch zynisch, da hier die Verantwortung füreinander nicht gewürdigt wird.
Eine Kirche, die sich gegen die Öffnung der Ehe ausspricht, ist weit entfernt von den Menschen in Deutschland und ihren Lebenswirklichkeiten. Die große Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für die Ehe für Alle aus. Sie weiß, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften, den selben Respekt und die selbe Anerkennung verdienen, wie verschiedengeschlechtliche. Wir Sozialdemokrat*innen leiten unserer Gesellschaftsbild nicht von einem Katechismus ab, sondern stellen die Würde und die individuelle Entfaltung jedes einzelnen in den Vordergrund. Wir stehen für eine offene und vielfältige Gesellschaft ein. In dieser haben Regenbogenfamilien, Alleinerziehende, Patchwork-Familien sowie gleich- und verschiedengeschlechtliche Partnerschaften mit und ohne Kinder den gleichen Stellenwert. Daher setzen wir uns konsequent für die Ehe für Alle ein. Sollte dies in dieser Legislaturperiode am Widerstand der Union scheitern, so hat die SPDqueer die klare Forderung, dass es keine Koalition mit Beteiligung der SPD ohne Öffnung der Ehe geben darf.
 
Bundesregierung muss endlich die Ehe öffnen
In Finnland können gleichgeschlechtliche Paare seit heute heiraten und auch Kinder adoptieren. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir gratulieren Finnland zu dieser Entscheidung für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung dazu auf, auch in Deutschland die Ehe durch die Ergänzung von §1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch für gleichgeschlechtliche Paare endlich zu öffnen.
Alles andere als die Eheöffnung ist keine Gleichstellung, sondern ist und bleibt Diskriminierung. Auch fast gleich ist zweitklassig. Damit wird signalisiert, dass die Liebe zwischen zwei Männern bzw. zwei Frauen als minderwertig gilt. Das ist staatlich abgesicherte Homophobie und stößt auch in der Bevölkerung auf Unverständnis. Eine überwältigende Mehrheit lehnt diese Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare ab.
Das bestehende Eheverbot und das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption stehen im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz unserer Verfassung. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um längst überfällige Gleichstellung. Die Union ist die einzige Bundestagspartei, die aus ideologischen Gründen und substanzlosen Scheinargumenten dafür sorgt, dass sich Deutschland bei der #EheFürAlle immer weiter von der demokratischen Wertegemeinschaft isoliert. Die Eheöffnung wäre mit ihrem Koalitionspartner SPD noch in dieser Legislatur möglich.
 
22.02.2017
Methode Jens Spahn: Probleme ansprechen, Lösungen blockieren
LSVD-Forderungen zur Bekämpfung von homophober Gewalt stießen auf taube Ohren
In einem Interview mit der Welt beklagt der CDU-Politiker Jens Spahn, dass der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Gewalt gegen Lesben und Schwule nicht laut genug kritisieren würde. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es, dass endlich auch mal ein CDU-Politiker Homophobie und Gewalt gegen Lesben und Schwule deutlich kritisiert. Leider bleibt es jedoch nur bei bloßer, undifferenzierter Kritik. Lösungen werden von Jens Spahn nicht angeboten, oder gar von seiner Partei, der CDU, regelmäßig blockiert.
So ist es in diesem Zusammenhang skandalös, dass die Bundesregierung 2015 eine Reform des Hasskriminalitätsgesetzes verabschiedet hat, in der Homophobie im Gesetz als Motiv noch nicht mal genannt werden durfte. Das hatten wir mehrmals eingefordert, stießen aber auf taube Ohren. Auch bei Jens Spahn. Dass dieser sich als Teil der Bundesregierung beim Innenminister de Mazière oder beim Justizminister Maas dafür stark gemacht hätte, haben wir nicht mitbekommen.
Eine zentrale Forderung des LSVD war und ist ein Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt sowie die Förderung und Aufstockung von Präventions- und Anti-Gewaltprojekten Es gibt in Deutschland keine wissenschaftlichen Erhebungen über ihr Ausmaß, ihre Erscheinungsformen und Motive. Diese wären jedoch Grundlage für zielgruppenspezifische und genaue Konzeptionen zur Gewaltprävention. Dafür sollte sich auch Jens Spahn stark machen.
Zudem haben wir auch immer wieder betont, dass sämtliche Programme zur Integration sowie Materialien zum Spracherwerb auch darauf auszurichten sind, dass sie für Demokratie, Vielfalt und individuelle Freiheitsrechte einschließlich des Respekts für Lesben, Schwule, bisexuelle und trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) werben. Die Rechte und die Situation von LSBTI müssen verpflichtendes Thema in den Integrationskursen sein und dort angemessen breit thematisiert werden. Auch dort ist politisch nicht viel geschehen.
Seit vielen Jahren fordert der LSVD auch Bildungs- und Aktionspläne gegen Homophobie sowie die rechtliche Gleichstellung LSBTI. Solange auch der Staat diese als Staatsbürger*innen zweiter Klasse behandelt, werden homo- und transphobe Einstellungen legitimiert. Dass es an all diesen Sachen fehlt, daran sind nicht Geflüchtete, Einwanderer*innen oder Muslim*innen schuld. Das liegt in der Verantwortung der Bundesregierung.
Wer mit den Themen Homo- und Transphobie Ängste vor Flüchtlingen oder Muslim*innen schürt, gleichzeitig aber Lösungen und die volle rechtliche Gleichstellung blockiert oder gegen eine Pädagogik der Vielfalt kämpft, handelt scheinheilig. Der LSVD verwahrt sich entschieden gegen eine solche Instrumentalisierung der Themen Homo- und Transphobie.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.