März2011
 
29.03.2011
Sehr geehrte Damen und Herren der schwul/lesbischen Presse,
am Mittwoch, den 30.03.2011 um 10,30 Uhr wird der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit Vertretern der Kooperationspartner und Unterstützer dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) offiziell die von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Zivilgesellschaft unterstützte Forderung nach Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität überreichen.
Die Pakete mit Unterschriftenlisten der letzten Jahre werden beim BMJ als dem fachlich zuständigem Ministerium eingereicht. ver.di hatte als Kooperationspartner des LSVD mehrfach dazu aufgerufen. Der letzte Gewerkschaftstag von ver.di hatte auch einen diesbezüglichen Beschluss verabschiedet.
 
PRESSEMELDUNG zum 30.3.2011
ver.di-Vorsitzender Bsirske fordert Schutz der sexuellen Identität ins
Grundgesetz

Anlässlich der Übergabe der Unterschriftenlisten zur Unterstützung der Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 des Grundgesetzes an das Bundesjustizministerium erklärt der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt nachdrücklich die durch unzählige Unterschriften dokumentierte Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 Abs. 3 im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität". Unsere Verfassung muss endlich auch lesbischen und schwulen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Rechte garantieren wie anderen. Diese noch fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz, die sich bis heute auf die Lebenssituation von Schwulen und Lesben auswirkt, ist für ver.di nicht weiter hinnehmbar.
Der EG-Vertrag und der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Entwurf für eine europäische Verfassung enthalten bereits dieses Verbot genau wie einige Landesverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland. In einer mit ver.di-Unterstützung erreichten wegweisenden Entscheidung hat bereits das Bundesverfassungsgericht 2009 festgestellt, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen der sexuellen Identität im Beschäftigungsverhältnis mit dem Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren ist.Das im Arbeitsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weitgehend geltende Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität muss selbstverständlich auch für alle weiteren Gesellschaftsbereiche verpflichtend sein. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgerufen, die Vielzahl der für die Grundgesetzerweiterung eintretenden Menschen und Institutionen zu respektieren und durch entsprechendes Handeln klare Signale in unsere Republik zu geben, dass Diskriminierungen nicht mehr hingenommen werden dürfen.
Info: http://www.verqueer.de - Forum: http://www.verdi-queer.de
 
24.03.2011
Gleichstellung bei den Versorgungswerken:
Operation gelungen. Patient tot?
Vor 18 Jahren beantragten die ersten Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung für ihre gleichgeschlechtlichen Partner. Nach 18 Jahren ist dieses Ziel fast überall erreicht. Der Preis war hoch. Besonders für die „Homosexuelle Selbsthilfe e.V.“, die 90 % der Kosten eines Musterverfahrens übernommen hat.
In zahlreichen Prozessen haben die Gerichte immer wieder die Gleichstellung verweigert und die Verfahrenskosten den Klägern auferlegt. Erst in den Verfassungsbeschwerden haben die Versorgungswerke zur Vermeidung einer erwarteten Niederlage schließlich eingelenkt. In drei dieser Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht die Kosten der Verfassungsbeschwerde den jeweiligen Bundesländern auferlegt. Begründung: Die Bundesländer haben das verfassungswidrige Verhalten der Versorgungswerke zu lange hingekommen und damit ihre Aufsichtspflicht verletzt. Auf den Kosten der vorherigen Instanzen blieben die Kläger jedoch sitzen. Von dem Erfolg der Kläger profitieren jedoch viele! Inzwischen gibt es geradezu eine Welle von Anpassung in den Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke.
Einer hat einen besonders hohen Preis bezahlt: Die Homosexuelle Selbsthilfe e.V. (www.hs-verein.de) Dieser Verein gewährt u.a. Rechtskostenzuschüsse, um mit Musterprozessen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen voranzutreiben. Der LSVD hat viele der Verfahren inhaltlich betreut, die Homosexuelle Selbsthilfe hat finanziell geholfen. Selten war der Erfolg so groß, selten der Preis so hoch. Der Verein hat seinen größten Erfolg mit einem Anteil von ca. 25.000,- Euro zu den Verfahrenskosten bezahlt. Damit der Verein auch weiterhin Menschen unterstützen kann, die sich vor den Gerichten gegen Diskriminierung wehren und für Gleichbehandlung streiten, ist er auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Vor allem Mitglieder von Versorgungswerken, die von diesem Erfolg profitieren, ohne die Prozesse selbst geführt zu haben, können mit einer Spende auf das Konto des Vereins „Homosexuelle Selbsthilfe e.V.“, Kto.-Nr.: 8021317900, Gemeinschaftsbank eG, BLZ: 43060967, die weitere Arbeit des Vereins unterstützen. Da es sich um Interessenvertretung handelt, ist eine Spende allerdings nicht steuerlich absetzbar.
Wer Mitglied in einem Versorgungswerk ist, das noch nicht gleichgestellt hat, kann sich zudem schriftlich an sein Versorgungswerk und das für die Aufsicht zuständige Landesministerium wenden, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung3/BVerfG-110310.pdf) beifügen und die Gleichstellung anmahnen.
Manfred Bruns
LSVD-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 10 34 14
50474 Köln
 
24.03.2011
LSVD – Der Blog: Fotos, Kommentare und Berichte
Mit dem LSVD-Blog sind wir ab heute mit einem neuen Medium online. Unter www.lsvd-blog.de findet Ihr Berichte und Bilder von LSVD-Aktionen und Veranstaltungen, Interviews und Gespräche mit unseren internationalen Kooperationspartnern sowie Kommentare zu aktuellen Entwicklungen.
Wir starten den LSVD-Blog mit Eindrücken und Statements zur Situation von Lesben und Schwulen in den Ländern Nordafrikas: Klaus Jetz hat in seinen Beiträgen die Einschätzung unserer Partnern aus Ägypten und Marokko dokumentiert.
Auch über den 23. LSVD Verbandstag am 2./3. April 2011 in Köln werden wir mit Fotos und Berichten an dieser Stelle informieren.
Mitmachen erwünscht: Nutzt die Kommentarfunktion am Ende eines Beitrages.
LSVD - Pressestelle
 
23.03.2011
Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten im UN-Menschenrechtsrat
Erklärung der Generalversammlung und NGO-Statement

23. März 2011: Gestern haben im Genfer UN-Menschenrechtsrat 85 Länder in einer gemeinsamen Erklärung die Staatengemeinschaft aufgefordert, die anhaltenden, schweren Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Indentität endlich zu beenden. Die ist ein großer Erfolg. Nie zuvor haben so viele Staaten in den Vereinten Nationen eine solche Erklärung unterstützt. Im Dezember 2008 unterstützten 66 Staaten in der UN-Generalversammlung ein Ende der Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten.
Zu den Unterstützern der Erklärung "Ending Acts of Violence and Related Human Rights Violations Based on Sexual Orientation and Gender Identity", die von Kolumbien vorgetragen wurde, gehören außer Europa und Nordamerika auch alle lateinamerikanischen Staaten außer Peru sowie 16 asiatische Länder. Als erstes Land der englischsprachigen Karibik unterzeichnete Dominica das joint statement.
Der Vatikan verweigerte seine Unterschrift unter das Dokument ebenso wie die fünf europäischen Staaten Ascherbaidschan, Belarus, Moldawien, Russland und Türkei. Besonders das Verhalten der Türkei ist enttäuschend. Empörend ist zudem, dass der Vatikan in einer gewundenen Stellungnahme zwischen den Zeilen erklärte, die Kriminalisierung homosexuellen Verhaltens sei legitim. Der Vaktikan-Vertreter verstieg sich sogar dazu, es als Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen, wenn Staaten gegen die Beleidigung und Entwürdigung von Lesben und Schwulen einschreiten. Damit werden Täter zu Opfern stilisiert.
Der LSVD freut sich über das starke Votum im UN-Menschenrechtsrat und begrüßt auch das Engagement Deutschlands in der Sache. Wir hatten das Auswärtige Amt gebeten, sich aktiv an der Überzeugungsarbeit von potentiellen Unterstützerstaaten zu beteiligen, was auch zugesagt worden war. Auch das Forum Menschenrechte und das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützten die Infiative im Rahmen von gemeinsamen Erklärungen.
Zudem hat der LSVD im Vorfeld zusammen mit 119 Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt die Initiative mit einer gemeinsamen NGO Erklärung unterstützt, die im UN-Menschenrechtsrat vorgetragen wurden.
 
06.03.2011
Führer einer religiösen Vereinigung mit homophoben und frauenherabsetzenden Ansichten sucht im September 2011 Deutschland auf und soll dann u.a. auch vor dem Bundestag sprechen
Der aus Deutschland stammende und mit "Papst" bezeichnete Chef einer religiösen Organisation, die sich selbst "römisch-katholische Kirche" nennt, soll bei seinem Deutschlandbesuch im September auch vor dem Deutschen Bundestag sprechen. Dies hat zahlreiche Menschen aufgeschreckt und mobilisiert. Unterdessen formieren sich Initiativen in einem Netzwerk:
 
Bündnis zum Papstbesuch in Berlin gegründet
Vor einigen Tagen fand das erste Netzwerktreffen „DER PAPST KOMMT“ in den Räumlichkeiten des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg (LSVD) statt.
Zu dem Netzwerktreffen kamen Vertreterinnen und Vertreter von über 20 Organisationen, die zum Thema sexuelle Selbstbestimmung arbeiten. Hierzu gehören sowohl lesbisch-schwule als auch mehrheitlich heterosexuell geprägte Organisationen.
Geplant sind gemeinsame Aktivitäten vor und während des Besuches von Papst Benedikt XVI. im September 2011 in Berlin. Die Koordination der Bündnisaktivitäten übernimmt der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg. Der Buchverleger Bruno Gmünder wird die Koordinierungsstelle des Bündnisses (Teilzeit) finanzieren. Kampagnenerfahrene Aktivistinnen und Aktivisten, die Kenntnisse zur Thematik „Katholische Kirche und Sexualität“ haben, können sich beim LSVD Berlin-Brandenburg bewerben: joerg.steinert@lsvd.de Auch zahlreiche Privatpersonen wollen die Arbeit des Bündnisses unterstützen. Weitere Unterstützerinnen und Unterstützer sind herzlich willkommen: joerg.steinert@lsvd.de
 
06.03.2011
Verfrühte Sexualisierung durch Pornographie
Wenn über Jugend und Internet diskutiert wird, geht es oft auch daraum, dass über die leicht zugängliche Pornographie Jugendliche mit Sex in Berührung kämen, bevor sie verinnertlicht haben, dass Sex bzw. sexuelle Lust in Liebe und Beziehung eingebettet gehört. Dies wird besonders in konservativen Kreisen als schlecht und eine Gefahr angesehen und man geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche daher viel zu früh mit sexuellen Kontakten und gegenseitigen Handlungen beginnen würden.

Daher macht man sich öffentlich dafür stark, dass Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren keine Möglichkeit gelassen werden soll, die Abbildungen von Sexualität bzw. sexuelle Handlungen im Internet und anderswo vorfinden zu können. Menschen, die nicht verhindern, dass Jugendliche so etwas zu sehen bekommen und außerdem vielleicht noch Gelegenheit haben, Sex auszuprobieren, sollen, wie wir das aus den 50er Jahren kennen, bestraft werden. Damit wolle man die "Übersexualisierung" bekämpfen.
In Wirklichkeit ist die Lage jedoch völlig anders: obwohl Kinder und Jugendliche unter 18 die Gelegenheit haben, sich Bilder und Filme mit sexuellen Handlungen im Internet anzusehen, und obwohl sie angeblich auch neugierig sind und davon Gebrauch machen, hat sich bei Umfragen ergeben, dass sie viel später mit ihren sexuellen Kontaktaufnahmen beginnen, als dies in früheren
Generationen beobachtet wurde.
Die überall beklagte "sexuelle Reizüberflutung" ist für sie offensichtlich gar keine, es macht sie nicht in dem Maße an, wie die Leute, die solche Befürchtungen äußern, und daher beginnen Jugendliche der "Generation Porno" deutlich später mit dem "ersten Mal". Auch die Häufigkeit sexueller Handlungen seien geringer als bei früheren Generationen.
Dies ist das Ergebnis zahlreicher Untersuchungen bei uns, in Aisen und in den USA. Sex sei zwar überall auffindbar, aber die jüngere Generation kehrt sich offenbar allmählich davon ab und hat keine (sexuelle) Lust mehr, gemeinsame sexuelle Handlungen zu begehen. Die neue sexuelle Emanzipation scheint eine Emanzipation vom ständigen brisanten Sexuellen zu werden, so dass nun schon von der sexuellen Verweigerung der Jugendlichen gsprochen wird. Das hat kürzlich eine japanische Umfrage gezeigt.
Jetzt macht dies der aktuelle National Survey of Family Growth in den USA deutlich, wie die Washington Post berichtet. Mehr als ein Viertel der 15-24-Jährigen hatten noch keine sexuelle Beziehung mit anderen, 29 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer – deutlich mehr als in einer Umfrage 2002.
Unser Kommentar dazu: Ob man nun neue sexualpolitische Maßnahmen erdenkt, beispielsweise durch ein Masturbationsverbot oder andere moralisierende Maßnahmen?
Wann ist eine Generation "übersexualisiert"? Ist es eine gesellschaftliche Gefahr, wenn Sexualität nicht als Druckmittel funktionalisiert wird, möglichst früh zu heiraten? Führt die frei zugängliche Abbildung von sexuellen Handlungen oder sexbereiten Organen dazu, dass man "übersexualisiert" wird? Es scheint eher so zu sein, dass das Interesse an solchen Abbildungen dann nachlässt, wenn die Neugier befriedigt wurde, und wenn man sich das ansehen kann, was ansonsten verborgen wird.
Daraus lässt sich vielleicht auch schließen, dass erst durch Verbote usw. die Bedeutung des Sexuellen deutlich angehoben wird, nach dem Motto: Was verboten ist, das macht uns gerade scharf.
 
03.03.11
Soll Gay-Mobbing in Kentucky legal sein
Im Parlament von Kentucky wird derzeit über das neue Anti-Mobbing-Gesetz diskutiert - und ob es Christen weiterhin erlaubt sein soll, Homosexuelle aus religiöser Überzeugung mobben zu dürfen.
Das Gesetz, das die Ausschüsse bereits vor einigen Wochen passiert hat, sieht vor, dass Schüler und Studenten nicht wegen ihrer Religion, ihrer Rasse oder ihrer sexuellen Orientierung schikaniert werden dürfen. Es soll aber nach einem republikanische Vorschlag eine Ausnahmeregelung geben: Religiösen Menschen soll es weiter erlaubt sein, ihr Geringschätzung für Schwule und Lesben auszudrücken, solange dies religiös begründet wird.
Der Abgeordnete Mike Harmon, ein Mitglied der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung, sieht nur so sein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit verwirklicht. Er hat selbst bereits wiederholt erklärt, dass er homosexuelle Menschen für Sünder hält. Christen dürfte nicht Mobbing vorgeworfen werden, nur weil sie die Bibel zitierten. Die Ausnahmeregelung soll nur für das Merkmal sexuelle Orientierung gelten, nicht für das Merkmal Rasse.
 
01.03.11
Überraschung an der Saar
Landtag votiert einstimmig für Diskriminierungsschutz von Lesben und Schwulen in Landesverfassung

Zur Debatte im saarländischen Landtag über die Änderung der Verfassung erklärt Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir freuen uns sehr über das einstimmige Votum im saarländischen Landtag. Das ist neu in der Politik: Parteiüberübergreifend setzen sich die Abgeordneten für die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen in der Verfassung ein. Wir hoffen, dass dies Wirkung zeigt, bei der Debatte über eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz.
Die Bundestagsabgeordneten des Saarlandes sind jetzt aufgefordert, dieses Signal des Landtages aufzugreifen. Bislang haben sich die Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Forderung nicht angeschlossen.
Die saarländische Landesverfassung wird um ein neues Gleichbehandlungsgebot erweitert: Aufgenommen wir der Begriff der „sexuellen Identität“. Überraschend sind die Oppositionsparteien SPD und Linke dem Antrag der Regierungsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beigetreten. Der Antrag wurde von allen Fraktionen eingebracht und war ein „deutliches Signal für die Sensibilisierung der Gesellschaft und Wiedergutmachung der verfolgten Homosexuellen“.
Alle 51 Abgeordneten stimmten für die Verfassungsänderung und die Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Es gab keine Gegenstimme und keine Enthaltung.
Ebenso einstimmig wurde die geplante Änderung des Besoldungsgesetzes in den Ausschuss verwiesen, wonach verpartnerten Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1.7.2009 der sogenannte „Verheiratetenzuschlag“ (Familienzuschlag) gewährt wird. Damit sind verpartnerte mit verheirateten Beamten im Saarland gleichgestellt.
Der LSVD Saar freut sich, dass in der Landtagsdebatte unsere jahrelangen Bemühungen für eine Änderung der Landesverfassung positiv gewürdigt wurden. Dem LSVD Saar sei es zu verdanken, dass dieses einstimmige Votum möglich wurde, hieß es heute im Landtag.
LSVD-Bundesgeschäftsstelle