- März2011
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- 29.03.2011
- Sehr geehrte Damen und Herren der schwul/lesbischen
Presse,
am Mittwoch, den 30.03.2011 um 10,30 Uhr wird der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit Vertretern der Kooperationspartner
und Unterstützer dem Bundesministerium für Justiz (BMJ)
offiziell die von Bürgerinnen und Bürgern sowie der
Zivilgesellschaft unterstützte Forderung nach Ergänzung
des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität
überreichen.
Die Pakete mit Unterschriftenlisten der letzten Jahre werden
beim BMJ als dem fachlich zuständigem Ministerium eingereicht.
ver.di hatte als Kooperationspartner des LSVD mehrfach dazu aufgerufen.
Der letzte Gewerkschaftstag von ver.di hatte auch einen diesbezüglichen
Beschluss verabschiedet.
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- PRESSEMELDUNG zum 30.3.2011
ver.di-Vorsitzender Bsirske fordert
Schutz der sexuellen Identität ins
Grundgesetz
Anlässlich der Übergabe der Unterschriftenlisten zur
Unterstützung der Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels
3 des Grundgesetzes an das Bundesjustizministerium erklärt
der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt
nachdrücklich die durch unzählige Unterschriften dokumentierte
Forderung nach Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 Abs.
3 im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität".
Unsere Verfassung muss endlich auch lesbischen und schwulen Bürgerinnen
und Bürgern gleiche Rechte garantieren wie anderen. Diese
noch fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz, die sich
bis heute auf die Lebenssituation von Schwulen und Lesben auswirkt,
ist für ver.di nicht weiter hinnehmbar.
Der EG-Vertrag und der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte
Entwurf für eine europäische Verfassung enthalten bereits
dieses Verbot genau wie einige Landesverfassungen in der Bundesrepublik
Deutschland. In einer mit ver.di-Unterstützung erreichten
wegweisenden Entscheidung hat bereits das Bundesverfassungsgericht
2009 festgestellt, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen
der sexuellen Identität im Beschäftigungsverhältnis
mit dem Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren ist.Das im
Arbeitsleben durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weitgehend
geltende Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität
muss selbstverständlich auch für alle weiteren Gesellschaftsbereiche
verpflichtend sein. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgerufen, die
Vielzahl der für die Grundgesetzerweiterung eintretenden
Menschen und Institutionen zu respektieren und durch entsprechendes
Handeln klare Signale in unsere Republik zu geben, dass Diskriminierungen
nicht mehr hingenommen werden dürfen.
Info: http://www.verqueer.de
- Forum: http://www.verdi-queer.de
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- 24.03.2011
Gleichstellung bei den Versorgungswerken:
Operation gelungen. Patient tot?
Vor 18 Jahren beantragten die ersten Mitglieder von berufsständischen
Versorgungswerken die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung
für ihre gleichgeschlechtlichen Partner. Nach 18 Jahren
ist dieses Ziel fast überall erreicht. Der Preis war hoch.
Besonders für die Homosexuelle Selbsthilfe e.V.,
die 90 % der Kosten eines Musterverfahrens übernommen hat.
In zahlreichen Prozessen haben die Gerichte immer wieder die
Gleichstellung verweigert und die Verfahrenskosten den Klägern
auferlegt. Erst in den Verfassungsbeschwerden haben die Versorgungswerke
zur Vermeidung einer erwarteten Niederlage schließlich
eingelenkt. In drei dieser Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht
die Kosten der Verfassungsbeschwerde den jeweiligen Bundesländern
auferlegt. Begründung: Die Bundesländer haben das verfassungswidrige
Verhalten der Versorgungswerke zu lange hingekommen und damit
ihre Aufsichtspflicht verletzt. Auf den Kosten der vorherigen
Instanzen blieben die Kläger jedoch sitzen. Von dem Erfolg
der Kläger profitieren jedoch viele! Inzwischen gibt es
geradezu eine Welle von Anpassung in den Satzungen der berufsständischen
Versorgungswerke.
Einer hat einen besonders hohen Preis bezahlt: Die Homosexuelle
Selbsthilfe e.V. (www.hs-verein.de)
Dieser Verein gewährt u.a. Rechtskostenzuschüsse, um
mit Musterprozessen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen
voranzutreiben. Der LSVD hat viele der Verfahren inhaltlich betreut,
die Homosexuelle Selbsthilfe hat finanziell geholfen. Selten
war der Erfolg so groß, selten der Preis so hoch. Der Verein
hat seinen größten Erfolg mit einem Anteil von ca.
25.000,- Euro zu den Verfahrenskosten bezahlt. Damit der Verein
auch weiterhin Menschen unterstützen kann, die sich vor
den Gerichten gegen Diskriminierung wehren und für Gleichbehandlung
streiten, ist er auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen.
Vor allem Mitglieder von Versorgungswerken, die von diesem Erfolg
profitieren, ohne die Prozesse selbst geführt zu haben,
können mit einer Spende auf das Konto des Vereins Homosexuelle
Selbsthilfe e.V., Kto.-Nr.: 8021317900, Gemeinschaftsbank
eG, BLZ: 43060967, die weitere Arbeit des Vereins unterstützen.
Da es sich um Interessenvertretung handelt, ist eine Spende allerdings
nicht steuerlich absetzbar.
Wer Mitglied in einem Versorgungswerk ist, das noch nicht gleichgestellt
hat, kann sich zudem schriftlich an sein Versorgungswerk und
das für die Aufsicht zuständige Landesministerium wenden,
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung3/BVerfG-110310.pdf)
beifügen und die Gleichstellung anmahnen.
Manfred Bruns
LSVD-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 10 34 14
50474 Köln
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- 24.03.2011
LSVD Der Blog: Fotos, Kommentare
und Berichte
Mit dem LSVD-Blog sind wir ab heute mit einem neuen Medium online.
Unter www.lsvd-blog.de
findet Ihr Berichte und Bilder von LSVD-Aktionen und Veranstaltungen,
Interviews und Gespräche mit unseren internationalen Kooperationspartnern
sowie Kommentare zu aktuellen Entwicklungen.
Wir starten den LSVD-Blog mit Eindrücken und Statements
zur Situation von Lesben und Schwulen in den Ländern Nordafrikas:
Klaus Jetz hat in seinen Beiträgen die Einschätzung
unserer Partnern aus Ägypten und Marokko dokumentiert.
Auch über den 23. LSVD Verbandstag am 2./3. April 2011 in
Köln werden wir mit Fotos und Berichten an dieser Stelle
informieren.
Mitmachen erwünscht: Nutzt die Kommentarfunktion am Ende
eines Beitrages.
LSVD - Pressestelle
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- 23.03.2011
- Menschenrechtsverletzungen an sexuellen
Minderheiten im UN-Menschenrechtsrat
Erklärung der Generalversammlung und NGO-Statement
23. März 2011: Gestern haben im Genfer UN-Menschenrechtsrat
85 Länder in einer gemeinsamen Erklärung die Staatengemeinschaft
aufgefordert, die anhaltenden, schweren Menschenrechtsverletzungen
aufgrund der sexuellen Indentität endlich zu beenden. Die
ist ein großer Erfolg. Nie zuvor haben so viele Staaten
in den Vereinten Nationen eine solche Erklärung unterstützt.
Im Dezember 2008 unterstützten 66 Staaten in der UN-Generalversammlung
ein Ende der Menschenrechtsverletzungen an sexuellen Minderheiten.
Zu den Unterstützern der Erklärung "Ending Acts
of Violence and Related Human Rights Violations Based on Sexual
Orientation and Gender Identity", die von Kolumbien vorgetragen
wurde, gehören außer Europa und Nordamerika auch alle
lateinamerikanischen Staaten außer Peru sowie 16 asiatische
Länder. Als erstes Land der englischsprachigen Karibik unterzeichnete
Dominica das joint statement.
Der Vatikan verweigerte seine Unterschrift unter das Dokument
ebenso wie die fünf europäischen Staaten Ascherbaidschan,
Belarus, Moldawien, Russland und Türkei. Besonders das Verhalten
der Türkei ist enttäuschend. Empörend ist zudem,
dass der Vatikan in einer gewundenen Stellungnahme zwischen den
Zeilen erklärte, die Kriminalisierung homosexuellen Verhaltens
sei legitim. Der Vaktikan-Vertreter verstieg sich sogar dazu,
es als Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen, wenn Staaten gegen
die Beleidigung und Entwürdigung von Lesben und Schwulen
einschreiten. Damit werden Täter zu Opfern stilisiert.
Der LSVD freut sich über das starke Votum im UN-Menschenrechtsrat
und begrüßt auch das Engagement Deutschlands in der
Sache. Wir hatten das Auswärtige Amt gebeten, sich aktiv
an der Überzeugungsarbeit von potentiellen Unterstützerstaaten
zu beteiligen, was auch zugesagt worden war. Auch das Forum Menschenrechte
und das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützten
die Infiative im Rahmen von gemeinsamen Erklärungen.
Zudem hat der LSVD im Vorfeld zusammen mit 119 Nichtregierungsorganisationen
aus aller Welt die Initiative mit einer gemeinsamen NGO Erklärung
unterstützt, die im UN-Menschenrechtsrat vorgetragen wurden.
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- 06.03.2011
- Führer einer religiösen Vereinigung
mit homophoben und frauenherabsetzenden Ansichten sucht im September
2011 Deutschland auf und soll dann u.a. auch vor dem Bundestag
sprechen
- Der aus Deutschland stammende und mit "Papst"
bezeichnete Chef einer religiösen Organisation, die sich
selbst "römisch-katholische Kirche" nennt, soll
bei seinem Deutschlandbesuch im September auch vor dem Deutschen
Bundestag sprechen. Dies hat zahlreiche Menschen aufgeschreckt
und mobilisiert. Unterdessen formieren sich Initiativen in einem
Netzwerk:
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- Bündnis zum Papstbesuch in Berlin
gegründet
Vor einigen Tagen fand das erste Netzwerktreffen DER PAPST
KOMMT in den Räumlichkeiten des Lesben- und Schwulenverbandes
Berlin-Brandenburg (LSVD) statt.
- Zu dem Netzwerktreffen kamen Vertreterinnen
und Vertreter von über 20 Organisationen, die zum Thema
sexuelle Selbstbestimmung arbeiten. Hierzu gehören sowohl
lesbisch-schwule als auch mehrheitlich heterosexuell geprägte
Organisationen.
Geplant sind gemeinsame Aktivitäten vor und während
des Besuches von Papst Benedikt XVI. im September 2011 in Berlin.
Die Koordination der Bündnisaktivitäten übernimmt
der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg. Der Buchverleger
Bruno Gmünder wird die Koordinierungsstelle des Bündnisses
(Teilzeit) finanzieren. Kampagnenerfahrene Aktivistinnen und
Aktivisten, die Kenntnisse zur Thematik Katholische Kirche
und Sexualität haben, können sich beim LSVD Berlin-Brandenburg
bewerben: joerg.steinert@lsvd.de Auch zahlreiche Privatpersonen
wollen die Arbeit des Bündnisses unterstützen. Weitere
Unterstützerinnen und Unterstützer sind herzlich willkommen:
joerg.steinert@lsvd.de
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- 06.03.2011
- Verfrühte Sexualisierung durch Pornographie
Wenn über Jugend und Internet diskutiert wird, geht es oft
auch daraum, dass über die leicht zugängliche Pornographie
Jugendliche mit Sex in Berührung kämen, bevor sie verinnertlicht
haben, dass Sex bzw. sexuelle Lust in Liebe und Beziehung eingebettet
gehört. Dies wird besonders in konservativen Kreisen als
schlecht und eine Gefahr angesehen und man geht davon aus, dass
Kinder und Jugendliche daher viel zu früh mit sexuellen
Kontakten und gegenseitigen Handlungen beginnen würden.
Daher macht man sich öffentlich dafür stark, dass Kinder
und Jugendlichen unter 18 Jahren keine Möglichkeit gelassen
werden soll, die Abbildungen von Sexualität bzw. sexuelle
Handlungen im Internet und anderswo vorfinden zu können.
Menschen, die nicht verhindern, dass Jugendliche so etwas zu
sehen bekommen und außerdem vielleicht noch Gelegenheit
haben, Sex auszuprobieren, sollen, wie wir das aus den 50er Jahren
kennen, bestraft werden. Damit wolle man die "Übersexualisierung"
bekämpfen.
In Wirklichkeit ist die Lage jedoch völlig anders: obwohl
Kinder und Jugendliche unter 18 die Gelegenheit haben, sich Bilder
und Filme mit sexuellen Handlungen im Internet anzusehen, und
obwohl sie angeblich auch neugierig sind und davon Gebrauch machen,
hat sich bei Umfragen ergeben, dass sie viel später mit
ihren sexuellen Kontaktaufnahmen beginnen, als dies in früheren
Generationen beobachtet wurde.
Die überall beklagte "sexuelle Reizüberflutung"
ist für sie offensichtlich gar keine, es macht sie nicht
in dem Maße an, wie die Leute, die solche Befürchtungen
äußern, und daher beginnen Jugendliche der "Generation
Porno" deutlich später mit dem "ersten Mal".
Auch die Häufigkeit sexueller Handlungen seien geringer
als bei früheren Generationen.
Dies ist das Ergebnis zahlreicher Untersuchungen bei uns, in
Aisen und in den USA. Sex sei zwar überall auffindbar, aber
die jüngere Generation kehrt sich offenbar allmählich
davon ab und hat keine (sexuelle) Lust mehr, gemeinsame sexuelle
Handlungen zu begehen. Die neue sexuelle Emanzipation scheint
eine Emanzipation vom ständigen brisanten Sexuellen zu werden,
so dass nun schon von der sexuellen Verweigerung der Jugendlichen
gsprochen wird. Das hat kürzlich eine japanische Umfrage
gezeigt.
Jetzt macht dies der aktuelle National Survey of Family Growth
in den USA deutlich, wie die Washington Post berichtet. Mehr
als ein Viertel der 15-24-Jährigen hatten noch keine sexuelle
Beziehung mit anderen, 29 Prozent der Frauen und 27 Prozent der
Männer deutlich mehr als in einer Umfrage 2002.
- Unser Kommentar dazu: Ob man nun neue sexualpolitische Maßnahmen erdenkt,
beispielsweise durch ein Masturbationsverbot oder andere moralisierende
Maßnahmen?
- Wann ist eine Generation "übersexualisiert"?
Ist es eine gesellschaftliche Gefahr, wenn Sexualität nicht
als Druckmittel funktionalisiert wird, möglichst früh
zu heiraten? Führt die frei zugängliche Abbildung von
sexuellen Handlungen oder sexbereiten Organen dazu, dass man
"übersexualisiert" wird? Es scheint eher so zu
sein, dass das Interesse an solchen Abbildungen dann nachlässt,
wenn die Neugier befriedigt wurde, und wenn man sich das ansehen
kann, was ansonsten verborgen wird.
- Daraus lässt sich vielleicht auch schließen,
dass erst durch Verbote usw. die Bedeutung des Sexuellen deutlich
angehoben wird, nach dem Motto: Was verboten ist, das macht uns
gerade scharf.
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- 03.03.11
- Soll Gay-Mobbing in Kentucky legal sein
- Im Parlament von Kentucky wird derzeit
über das neue Anti-Mobbing-Gesetz diskutiert - und ob es
Christen weiterhin erlaubt sein soll, Homosexuelle aus religiöser
Überzeugung mobben zu dürfen.
- Das Gesetz, das die Ausschüsse bereits
vor einigen Wochen passiert hat, sieht vor, dass Schüler
und Studenten nicht wegen ihrer Religion, ihrer Rasse oder ihrer
sexuellen Orientierung schikaniert werden dürfen. Es soll
aber nach einem republikanische Vorschlag eine Ausnahmeregelung
geben: Religiösen Menschen soll es weiter erlaubt sein,
ihr Geringschätzung für Schwule und Lesben auszudrücken,
solange dies religiös begründet wird.
- Der Abgeordnete Mike Harmon, ein Mitglied
der rechtspopulistischen Tea-Party-Bewegung, sieht nur so sein
Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit
verwirklicht. Er hat selbst bereits wiederholt erklärt,
dass er homosexuelle Menschen für Sünder hält.
Christen dürfte nicht Mobbing vorgeworfen werden, nur weil
sie die Bibel zitierten. Die Ausnahmeregelung soll nur für
das Merkmal sexuelle Orientierung gelten, nicht für das
Merkmal Rasse.
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- 01.03.11
Überraschung an der Saar
Landtag votiert einstimmig für Diskriminierungsschutz von
Lesben und Schwulen in Landesverfassung
Zur Debatte im saarländischen Landtag über die Änderung
der Verfassung erklärt Hasso Müller-Kittnau, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir freuen uns sehr über das einstimmige Votum im saarländischen
Landtag. Das ist neu in der Politik: Parteiüberübergreifend
setzen sich die Abgeordneten für die Gleichberechtigung
von Lesben und Schwulen in der Verfassung ein. Wir hoffen, dass
dies Wirkung zeigt, bei der Debatte über eine Ergänzung
von Artikel 3 Grundgesetz.
Die Bundestagsabgeordneten des Saarlandes sind jetzt aufgefordert,
dieses Signal des Landtages aufzugreifen. Bislang haben sich
die Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Forderung nicht
angeschlossen.
Die saarländische Landesverfassung wird um ein neues Gleichbehandlungsgebot
erweitert: Aufgenommen wir der Begriff der sexuellen Identität.
Überraschend sind die Oppositionsparteien SPD und Linke
dem Antrag der Regierungsfraktionen CDU, FDP und Bündnis
90/Die Grünen beigetreten. Der Antrag wurde von allen Fraktionen
eingebracht und war ein deutliches Signal für die
Sensibilisierung der Gesellschaft und Wiedergutmachung der verfolgten
Homosexuellen.
Alle 51 Abgeordneten stimmten für die Verfassungsänderung
und die Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Es
gab keine Gegenstimme und keine Enthaltung.
Ebenso einstimmig wurde die geplante Änderung des Besoldungsgesetzes
in den Ausschuss verwiesen, wonach verpartnerten Beamtinnen und
Beamten rückwirkend zum 1.7.2009 der sogenannte Verheiratetenzuschlag
(Familienzuschlag) gewährt wird. Damit sind verpartnerte
mit verheirateten Beamten im Saarland gleichgestellt.
Der LSVD Saar freut sich, dass in der Landtagsdebatte unsere
jahrelangen Bemühungen für eine Änderung der Landesverfassung
positiv gewürdigt wurden. Dem LSVD Saar sei es zu verdanken,
dass dieses einstimmige Votum möglich wurde, hieß
es heute im Landtag.
LSVD-Bundesgeschäftsstelle