März 2012
 
29.03.2012
Schäuble gibt dem Druck der Länder nach
Er überlässt es den Ländern, ob Sie Aussetzung der Vollziehung gewähren wollen
Hallo!
Die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten sich bei Ihrem routinemäßigen Treffen vom 28. Februar bis 1. März 2012 in Berlin geeinigt, dass Lebenspartnern auf Antrag gegen die Ablehnung von Anträgen auf Zusammenveranlagung und auf Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung gewährt werden soll.
Gegen diese Einigung hat Bundesfinanzminister Schäuble einen Vorbehalt eingelegt. Der Vorbehalt hat zur Folge, dass die Vertreter des Bundes und der Länder über diese Frage bei der nächsten Konferenz neu beraten müssen. Normalerweise bleibt die Frage in der Zwischenzeit offen. Nach den Rückmeldungen, die wir erhalten, haben aber zumindest die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Aussetzung der Vollziehung so gewährt, wie das abgesprochen war. Das hat der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen Walter-Borjans für NRW gestern auch offiziell bestätigt.
Deshalb hat Bundesfinanzminister Schäuble jetzt nachgegeben. Er überlässt es den Ländern, ob ihre Finanzverwaltungen die Aussetzung gewähren wollen oder nicht.
Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk hat dazu in einer Antwort vom 28.03.2012 auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Frau Dr. Barbara Höll, ausgeführt:
„Aufgrund der ausstehenden Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht hält das Bundesministerium der Finanzen es nicht für erforderlich, eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung herauszugeben. Es bleibt den einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder unbenommen, in Abhängigkeit von der Rechtsprechung ihres jeweiligen Finanzgerichts den Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren. In diesen Fällen dürfte es in der Praxis zur Aussetzung der Vollziehung kommen. Diese Vorgehensweise hält das im Bereich der Steuerauftragsverwaltung gemäß Artikel 108 Absatz 3 Satz 2 GG zuständige Bundesministerium der Finanzen aus den genannten Gründen für unproblematisch.“
Wir erwarten, dass die Länder nun einheitlich das umsetzen, was die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei ihrem Treffen Ende Februar vereinbart haben.
Die Aussetzungsverfahren sind allerdings sowohl für die Finanzämter als auch für die Betroffenen mit einem großen Aufwand verbunden.
Deshalb appellieren wir an Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU: Sparen Sie an der richtigen Stelle und entlasten Sie die Finanzverwaltung und die Bürger von den unsinnigen Aussetzungsverfahren. Geben Sie endlich nach und beenden Sie die Diskriminierung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht!
Beste Grüße
Manfred Bruns
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
29.03.2012
Freiheit und Respekt für Lesben
Spendenaufruf für Freedom and Roam Uganda (FARUG)
Seit vielen Jahren leben Lesben, Schwule und Transsexuelle in Uganda mit Verfolgung und schwerster Diskriminierung. Sie werden von ihren Familien verstoßen, aus den Gemeinden herausgedrängt und verlieren ihre Arbeit. Das ugandische Strafrecht verbietet einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen, sehr häufig kommt es auch zu mobartigen Überfällen.
Die Situation verschärfte sich, seit 2009 der ugandische Parlamentarier David Bahati versuchte, ein Antihomosexualitätsgesetz mit weiteren massivsten Verschärfungen zu lancieren. Gegen das „Kill the Gays Bill“ haben sich LGBT-Gruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen in Uganda unterstützt durch internationale Proteste in den Folgejahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Aber auch in diesem Jahr setzt Bahati alles daran, seinen Hass in Gesetze zu packen: Wieder steht der Entwurf des Antihomosexualitätsgesetzes auf der Tagesordnung des Parlamentes.
Das Lesbenprojekt Freedom and Roam (zu Deutsch etwa: Freiheit und Freizügigkeit) kämpft gemeinsam mit den örtlichen LGBT-Projekten in Uganda gegen das Gesetz und die alltägliche Homophobie.
FARUG setzt Aufklärung gegen Hass: Mit viel Mut und großem Engagement haben sie die „HATE NO MORE“-Kampagne gestartet: Mit Postern, Veranstaltungen und Aufklärungsbroschüren werben sie für Akzeptanz, kämpfen unter zum Teil lebensgefährlichen Umständen für gleiche Rechte und Respekt.
„Wir werden angegriffen, angefeindet, von unseren Familien verstoßen und aus den Wohnungen geworfen“, schildert FARUG-Aktivistin Ssenfuka Warry den Alltag. FARUG ist für viele hundert Lesben ein Ort der Unterstützung und Stärkung: „Wir benötigen dringend finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung unseres Büros, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen oder für den Druck weiteren Informations- und Aufklärungsmaterials.“
Unterstützen Sie den Kampf von FARUG für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Homo- und Transsexuellen in Uganda. Projektbezogene Spendengelder transferieren wir eins zu eins an unsere Kooperationspartner. Spenden sind steuerabzugsfähig, alle Spenderinnen und Spender erhalten eine Spendenbescheinigung.
Spendenkonto:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Stichwort: Uganda
Konto 50 100 00
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Informationen zur Arbeit von FARUG im LSVD-Blog: http://www.lsvd-blog.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
28.03.2012
Lesben- und Schwulenverband ruft zur Teilnahme an EU-weiter Umfrage auf
EUROPÄISCHE LSBT-UMFRAGE IM AUFTRAG DER EU-GRUNDRECHTSAGENTUR (FRA)
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) ruft zur Teilnahme an der heute startenden Umfrage im Auftrag der EU-Grundrechtsagentur auf.
Außer gelegentlichen Berichten über Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen gibt es sehr wenig vergleichbare, EU-weit erhobene Daten über alltägliche Diskriminierungserfahrungen von LSBT-Personen. Als Reaktion auf diese Situation hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) die bislang erste EU-weite Online-Befragung in Auftrag gegeben, um sich einen genauen Überblick über die Lebenssituation und Erfahrungswelten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen (18 Jahre oder älter) zu verschaffen. Diese Umfrage umfasst die 27 EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) und Kroatien.
Da es sich hierbei um die erste EU-weite Umfrage dieser Art handelt, werden ihre Ergebnisse die Weiterentwicklung der Gleichbehandlungspolitik für LSBT-Menschen in der Europäischen Union unterstützen und dabei die Schwerpunkte für die kommenden Jahre festlegen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse werden politische Entscheidungsträger sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene – ebenso wie Nichtregierungs- oder zivilgesellschaftliche Organisationen – ihre Strategien und Aktivitäten besser darauf ausrichten können, LSBT-Personen und ihre Gemeinschaften dabei zu unterstützen, dass diese frei von Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität leben können.
Die Umfrage ist absolut anonym (keine Daten der Teilnehmenden und ihrer Internet-Sitzungen werden in irgendeiner Form aufgezeichnet). Die Umfrage wird von Gallup durchgeführt, einem professionellen Umfrage- und Beratungsunternehmen.
Damit den Umfrageergebnissen entsprechendes Gewicht zukommen kann, ist die Teilnahme einer großen und vielfältigen Gruppe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen in jedem Land notwendig. Der Erfolg der Umfrage hängt davon ab, dass eine große Zielgruppe erreicht wird. Daher ist es sehr wichtig, dass Teilnehmende den Fragebogen in ihrem LSBT-Freundeskreis weiterverbreiten, sei es per E-Mail, über soziale Netzwerke oder einfach durch eine persönliche Einladung im Freundeskreis, sich doch ebenfalls an der Umfrage zu beteiligen.
Zur Umfrage:
https://lgbtsurvey.eu/
 
20.03.2012
Keine Aufenthaltserlaubnis trotz Lebenspartnerschaft und drohender Verfolgung in Kamerun
Lesben- und Schwulenverband fordert Aufenthaltserlaubnis für Rodrigue K.
Trotz Eingetragener Lebenspartnerschaft in Deutschland und drohender Verfolgung in Kamerun lehnt die Ausländerbehörde in Elbe-Elster in Brandenburg die Aufenthaltserlaubnis von Rodrigue K. ab. Der junge Mann muss nun nicht nur mit der Trennung von seinem Mann rechnen, sondern auch mit der Abschiebung in ein Land, in dem ihm aufgrund seiner Homosexualität Strafverfolgung und Folter droht.
Die Ausländerbehörde Elbe-Elster hat kein Problem damit, die Abschiebung von Rodrigue K. anzuordnen, da sie meint, dass die strafrechtliche Verfolgung in Kamerun nicht an die sexuelle Veranlagung als solche anknüpfe, sondern „nur“ an ein bestimmtes äußeres Verhalten. Das widerspricht z.B. dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. Januar 2010 (11 K 397/06.A).
Zudem hat die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz erteilt (Familiennachzug zu Deutschen), obwohl Rodrigue K. mit seinem Mann in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Spätestens dadurch droht ihm Verfolgung in Kamerun.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Mitglied des Vorstandes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir fordern eine positive Entscheidung der Härtefallkommission Brandenburg und des Innenministers Dr. Dietmar Woidke. Rodrigue K. muss eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.“
Für Informationen, Unterstützung und Spenden wenden Sie sich bitte an: rodrigue-und-dennis@gmx.de
http://www.berlin.lsvd.de
 
19.03.2012
Homophobe Banner von Dortmunder Ultras dürfen nicht toleriert werden
„Verein muss sich von dem Banner distanzieren und Sanktionen gegen die betreffende Gruppe prüfen“

Am vergangenen Samstag beim Heimspiel von Borussia Dortmund gegen Werder Bremen wurden Banner mit homophoben Aufschriften von Ultra-Fans hochgehalten. Auf den Bannern war von "Gutmenschen“ und „Schwuchteln“ als Feindbild die Rede, zudem war zu lesen „Lieber ´ne Gruppe in der Kritik als Lutschertum und Homofick“.
Hierzu erklären Torsten Siebert (Projektleiter „SOCCER SOUND“) und Christian Rudolph (Sprecher „Fußballfans gegen Homophobie“):
„Aus unserer Sicht ist es ein absolutes Versäumnis seitens des Vereins, dass solche diffamierenden und diskriminierenden Banner in die Kurve gelangen konnten. Wir fordern die Vereinsführung von Borussia Dortmund auf, sich von dieser Aktion zu distanzieren und klar Stellung zu beziehen. Es sollte auch geprüft werden, ob Sanktionen gegen die betreffende Gruppe verhängt werden können. Solche Banner dürfen in keinem Stadion toleriert werden.“
„Fußballfans gegen Homophobie“ geht auf die Abteilung Aktive Fans des Fußballvereins Tennis Borussia Berlin in Kooperation mit dem Projekt "SOCCER SOUND" des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg zurück. Die Aktion „Fußballfans gegen Homophobie“ startete im Juni 2011 in Berlin und wandert mittlerweile mit einem großen Stadionbanner von der 1. Bundesliga bis zur Landesliga durch Deutschlands Stadien, um ein Zeichen gegen Homophobie im Fußball zu setzen. Weitere Informationen zur Aktion sowie Bilder gibt es auf der Facebook-Seite „Fußballfans gegen Homophobie“ sowie unter
http://fussballfansgegenhomophobie.blogsport.de
http://www.berlin.lsvd.de

Aktion 5 vor 12 am Internationalen Tag gegen Rassismus
Lesben- und Schwulenverband unterstützt Aktion des Türkischen Bundes

Am Mittwoch, dem 21. März 2012, um 11.55 Uhr ruft der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zu der Aktion „5 vor 12“ auf. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) unterstützt diese wichtige Aktion anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Die TBB-Aktion findet u.a. an der Ecke Oranienstraße/Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg (nahe U-Bahnhof Kottbusser Tor) statt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgerufen, Tröten und Trillerpfeifen mitzubringen.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg:
„Mit der Aktion stellen wir uns gemeinsam mit allen demokratischen Kräften gegen Rassismus. Ein sichtbares und hörbares Zeichen gegen rassistische Parolen halten wir für dringend geboten. Morde, Gewalt, Bedrohungen und Hetze dürfen nicht hingenommen werden.“
Nach Angaben des TBB sind über 180 Todesopfer rassistischer Gewalt seit 1990 in Deutschland bekannt. Nicht zuletzt mit dem öffentlichen Bekanntwerden des jahrelangen Ermittlungsversagens im Zusammenhang mit der von der NSU verübten Mordtaten sollte noch einmal deutlich geworden sein: Rassismus ist ein Problem in Deutschland und zwar ein durchaus tödliches.
Der Internationale Tag gegen Rassismus am 21. März wurde von der UN Vollversammlung im Jahr 1966 im Rahmen eines Aufrufs zur Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Rassismus eingerichtet Erinnert werden soll damit an den 21. März 1960. An diesem Tag wurden in Sharpeville (Südafrika) 69 schwarze Protestierende von der Polizei erschossen, als sie gegen die rassistischen Apartheidsgesetze demonstrierten.
Mittwoch, 21. März 2012, 11.55 Uhr, Aktion 5 vor 12, Oranienstraße Ecke Adalbertstraße, 10999 Berlin-Kreuzberg. Weitere dezentrale Aktionen sind herzlich willkommen!
Weitere Informationen unter: http://www.tbb-berlin.de
 
12.03.2012
Brandenburg stellt Lebenspartner im Landesrecht gleich
Gesetz tritt am 14. März in Kraft
Am morgigen Mittwoch tritt das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz in Kraft.
Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir begrüßen es sehr, dass nun auch Brandenburg Lebenspartner im Landesrecht vollständig mit Ehegatten gleichstellt. Mit dem Gesetz werden 30 Landesgesetze und Verordnungen geändert. Die Gleichstellung bei den besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften erfolgt rückwirkend zum 1. August 2001. Damit ist der Brandenburger Landtag vollständig den Empfehlungen des Lesben- und Schwulenverbandes gefolgt.“
http://www.berlin.lsvd.de
 
12.03.2012
Europäisches Netzwerk der Regenbogenfamilienverbände
LSVD ist Gründungsmitglied
In Brüssel hat sich heute das Netzwerk der europäischen Regenbogenfamilienverbände NELFA gegründet. Dazu erklärt Dr. Julia Borggräfe, LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist einer der zwölf Gründungsmitglieder. Gemeinsam mit Verbänden aus Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz und Spanien haben wir hierdurch einen weiteren Schritt getan zur Stärkung NELFAs bei seinem Einsatz für die Interessen von Regenbogenfamilien in Europa.
NELFA fordert die Regierungen aller Europäischen Länder dazu auf, sich einer Gleichstellungspolitik zu verpflichten, die jegliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien beendet im rechtlichen, finanzrechtlichen, gesellschaftlichen und Bildungsbereich.
Innerhalb der Europäischen Union setzt sich NELFA für das uneingeschränkte Freizügigkeitsrecht (Nachzugsrecht) aller Mitglieder von Regenbogenfamilien ein, fördert den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedesverbänden und unterstützt die Gründung und Entwicklung neuer Regenbogenfamilienverbände in Europa.
Der LSVD hat sich das Engagement für die rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in Deutschland auf die Fahne geschrieben. Im LSVD engagieren sich in der Initiative lesbischer schwuler Eltern (ILSE) hunderte Regenbogenfamilien auf diesem Feld.
Auf europäischer Ebene werden wir diese Ziele ab heute gemeinsam mit NELFA verfolgen.
Network of European LGBT Families Associations (NELFA): http://www.nelfa.org/
Lesben- und Schwulenverband LSV http://www.lsvd.de/
 
09.03.2012
Schützenbrüder sollten mit Tradition der Diskriminierung brechen
Zu der für den 11. März angekündigten Beschlussfassung des „Bundes der Historischen Schützenbrüderschaften“, homosexuelle Schützenkönigspaare künftig ausdrücklich zu verbieten, erklärt Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der „Bund der Historischen Schützenbruderschaften“ ist auf dem besten Weg, sich völlig lächerlich zu machen. Nach der Provinzposse vom Sommer 2011, als der Partner eines schwulen Schützenkönigs in Münster verdonnert wurde, beim Umzug eine Reihe hinter ihm zu marschieren, will man nun per Verbandsbeschluss gleichgeschlechtliche Königspaare auf dem Schützenthron gleich ganz verbieten.
In diesem Vorhaben zeigt sich ein erschreckender Mangel an menschlichem Respekt. Der „Bund der Historischen Schützenbruderschaften“ beruft sich dabei auf die „Tradition“. Ausgrenzung, Abwertung anderer Lebensentwürfe und Scheinheiligkeit sind aber schlechte Traditionen. Der Verband sollte mit der diskriminierenden Tradition brechen und in der Jetztzeit ankommen.
Lesbische und schwule Paare sind Teil der gesellschaftlichen Normalität. Wenn die Schützenbrüder die Realität per Verbandsbeschluss aussperren wollen, kann man ihnen jetzt schon prophezeien: Das wird ein Schuss in den Ofen.
Lesben- und Schwulenverband LSVD
Bundesgeschäftstelle http://www.lsvd.de
 
07.03.2012
GRAND HOTEL ESPLANADE neuestes Mitglied im BÜNDNIS GEGEN HOMOPHOBIE
„Für uns selbstverständlich“
Das Berliner Traditionshotel „Grand Hotel Esplanade“ zählt ab sofort zu den über vierzig Mitgliedern des BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE.. Hierzu erklärt Jürgen W. Gangl, Area Manager Events Hotels:

„Das GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN lebt mit seiner Belegschaft die Vielfalt und möchte sich auch aufgrund seiner räumlichen Nähe zum Schöneberger Kiez als Mitglied im Bündnis gegen Homophobie positionieren. Für uns in der Hotellerie ist das Thema „Diversity“ seit Jahren selbstverständlich. Alle Beschäftigten werden bei Einstellung über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterrichtet und bestätigen dieses mit einer Unterschrift. Im Mai 2010 gründete das GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN das K.U.S.S. – Team (Komitee für Umweltschutz und Soziales), das sich um Umwelt- und Charity-Aktionen kümmert. Dieses Komitee mit Mitgliedern aus allen Abteilungen des Hotels ist eine „lebende“ Organisation, die ständig neue Projekte andenkt und in Gang bringt.“
Das Grand Hotel Esplanade gehörte vor und während der Goldenen Zwanziger Jahre zu den berühmtesten Hotels der Stadt. Es wurde während des Zweiten Weltkriegs bei einem Bombenangriff weitgehend zerstört, ein kleiner Teil– der Kaisersaal – ist heute in das Sony Center integriert. Das heutige „Esplanade“ am Lützowufer gehört zu den bekanntesten gehobenen Hotels in Berlin.
Das Bündnis gegen Homophobie wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Landesantidiskriminierungsstelle - im Rahmen der Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt" vom LSVD Berlin-Brandenburg koordiniert.
Die Mitglieder des BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE
AKADEMIE DER KÜNSTE - AOK NORDOST - BERLINER FUSSBALL-VERBAND E.V. - BERLINER BANK – BBK - DER POLIZEIPRÄSIDENT IN BERLIN - BERLINER STADTREINIGUNGSBETRIEBE (BSR) - BERLIN TOURISMUS MARKETING GMBH / VISIT BERLIN - Berliner Verkehrsbetriebe - COCA-COLA ERFRISCHUNGSGETRÄNKE AG UND COCA-COLA GMBH - DEUTSCHE BANK BERLIN - DEUTSCHE OPER BERLIN - DEUTSCHER FUSSBALL-BUND E.V. (DFB) - DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BERLIN-BRANDENBURG (DGB) - DEUTSCHES ROTES KREUZ BERLIN – FRIEDRICHSTADTPALAST - GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN - HERTHA BSC BERLIN - HOWOGE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT MBH - HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS (HVD) -INTERNATIONALE FILMFESTSPIELE BERLIN / BERLINALE - JÜDISCHE GEMEINDE ZU BERLIN - KAISER´S TENGELMANN - LANDESSPORTBUND BERLIN - LANDESVERBAND DEUTSCHER SINTI UND ROMA BERLIN-BRANDENBURG E.V. - PFIZER DEUTSCHLAND - SAP AG - STIFTUNG BRANDENBURGISCHE GEDENKSTÄTTEN - STIFTUNG DENKMAL FÜR DIE ERMORDETEN JUDEN EUROPAS - TENNIS BORUSSIA BERLIN E.V. (TEBE) - TERRE DES FEMMES - MENSCHENRECHTE FÜR DIE FRAU E.V. - THEATER AN DER PARKAUE - TÜRKISCHER BUND IN BERLIN-BRANDENBURG (TBB) - TÜRKIYEMSPOR BERLIN 1978 E.V. - VEREIN IRANISCHER FLÜCHTLINGE E.V. - VODAFONE - WALL AG - ZENTRALRAT DEUTSCHER SINTI UND ROMA – 1EDU
http://www.stopp-homophobie.de
 
06.03.2012
Eurogames in Budapest – Ungarn muss Sicherheitskonzept vorlegen
Die Bundesregierung äußert sich in einer Kleinen Anfrage der Grünen besorgt über die Sicherheitssituation bei den anstehenden Eurogames in Budapest vom 27.6 bis 1.7.2012. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

"Budapest muss seinen Gastgeberpflichten nachkommen. Dabei ist die Gewährleistung von Sicherheit der Mindeststandard. Wenn sogar ausländische Regierungen Sorge äußern, dass Rechtsextremisten die Eurogames stören könnten, muss bei den Verantwortlichen in Budapest die Alarmglocke läuten. Ich habe deswegen dem Oberbürgermeister von Budapest, Herrn István Tarlós, und dem Botschafter von Ungarn in Deutschland einen Brief geschrieben, in dem ich sie zur Erläuterung ihres Sicherheitskonzeptes auffordere. Die Eurogames sollen schließlich ein friedliches Fest werden und keine Gladiatorenkämpfe wie aus dem alten Rom.
Der Oberbürgermeister von Budapest hat sich in der Vergangenheit gegen die Eurogames ausgesprochen. Es ist aber nicht seine private Auffassung zur Homosexualität, die hier interessiert. Vielmehr muss er die Versammlungsfreiheit von Schwulen und Lesben nach ungarischem und europäischen Recht genauso schützen und für ihre Sicherheit geradestehen, wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Ich erwarte, dass er die Zusagen seines Amtsvorgängers bei Erteilung des Zuschlages für Budapest entsprechend umsetzt."
 
06.03.2012
Interpret ruft in Songs zur Tötung von schwulen Männern auf
Lesben- und Schwulenverband fordert Polizei und Veranstalter zum Handeln auf
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) hat sich gestern mit einem Schreiben an Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers gewendet. Hintergrund ist der am kommenden Freitag, den 9. März 2012, im 2BE Club Berlin geplante Auftritt des jamaikanischen Interpreten Elephant Man.
In mehreren Songs ruft Elephant Man dazu auf, schwule Männer mit einem Maschinengewehr zu töten. So etwa in den Songs „A Nuh Fi Wi Fault“, „We Nuh like Gay“ und „Log on“. Zudem hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn die CD „Log on“ von Elephant Man Ende August 2008 wegen ihrer schwulenfeindlichen Mordaufrufe indiziert.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Wir haben uns an die Berliner Polizei und den Veranstalter gewendet, weil unseres Erachtens bei den Songs der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben sind. Strafbar würden sich unseres Erachtens auch die Veranstalter machen.“
In der Vergangenheit wurde mehrere Konzerte von Elephant Man in Deutschland nach Protesten abgesagt. Der Lesben- und Schwulenverband hat die Berliner Polizei für den Fall, dass der Interpret nach Deutschland einreisen kann, aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die genannten menschenverachtenden Lieder nicht zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Zugleich hat der LSVD den Veranstalter aufgefordert, den Interpreten auszuladen und das Konzert abzusagen.
http://www.berlin.lsvd.de
 
05.03.2012
Homophobe Pöbelei aus Minsk
Erneut hat der weißrussische Diktator Alexander Lukaschenko den deutschen Außenminister wegen dessen Homosexualität persönlich angegriffen, nachdem Guido Westerwelle Lukaschenko als Europas letzten Diktator bezeichnet hatte. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Mit seiner Pöbelei („besser Diktator als schwul“) outet Lukaschenko sich selbst als Diktator und einmal mehr als homophober Menschenfeind, der in Europa und im 21. Jahrhundert fehl am Platze ist.
Demokraten gehen gelassen mit dem Privatleben der Bürgerinnen und Bürger um. Autokraten aber zeichnen sich dadurch aus, dass sie hetzen, denunzieren und aufwiegeln, um ihre Macht zu festigen.
Im Gegensatz zu Lukaschenko haben Mitglieder demokratisch legitimierter Regierungen den Mumm, sich fairen und freien Wahlen zu stellen. Der aber geht den Autokraten in Minsk und Moskau offensichtlich ab.
Lesben- und Schwulenverband LSVD, Bundesgeschäftsstelle in Köln
http://www.lsvd.de
 
03.03.2012
Schäuble gibt halb nach:
Lebenspartner werden im Einkommensteuerrecht im Verwaltungsweg mit Ehegatten gleichgestellt
Lebenspartner werden bei der Einkommensteuer noch immer wie Ledige behandelt (Steuerklasse I / I). Ehegatten können dagegen Zusammenveranlagung beantragen (Steuerklasse III / V).Dieses „Ehegattensplitting“ bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Ehegatten sind. Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts.
Lebenspartner mit unterschiedlichem Einkommen versuchen seit Langem, mit Hilfe von Anträgen auf Änderung ihrer Steuerklassen und auf Zusammenveranlagung sowie anschließenden Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung ihrer Anträge in den Genuss des Splittingsverfahrens zu gelangen.
Die Referenten der Steuerverwaltungen der Länder hatten sich im vergangenen Jahr bei ihrer routinemäßigen Zusammenkunft mit dem Bundesfinanzministerium darauf geeinigt, alle Aussetzungsanträge von Lebenspartnern abzulehnen. Inzwischen haben aber immer mehr Finanzgerichte solchen Aussetzungsanträgen stattgegeben. Deshalb hat man sich bei dem Treffen in dieser Woche darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft stattzugeben.
Es gibt darüber zwar noch keine offizielle Verlautbarung. Aber eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I / I in III / V zu ändern. Das sei "auf Länderebene beschlossen" worden", aber mit dem Zusatz, dass "die §§ 26, 26 b EStG (Zusammenveranlagung) weiterhin nicht für Lebenspartner gelten“.
Wir gehen deshalb davon aus, dass die Finanzämter Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung Ihrer Steuerklassen von I / I in III / V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gilt für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.
Dagegen haben Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden, die auf eine Erstattung enden, wahrscheinlich nach wie vor keine Aussicht auf Erfolg. Denn bei ihnen ist nach dem Gesetz eine Aussetzung der Vollziehung nur zulässig, wenn sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die lassen sich in der Regel nicht nachweisen.
Mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis ist die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht praktisch erreicht.
Wenn Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die §§ 26, 26b EStG weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen, die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge, dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen.
Es ist wunderbar, dass wir das haben durchsetzen können. Aber als Bürger fragt man sich natürlich, warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern. Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab.
Wir danken den vielen Lebenspartnern, die unsere Kampagne unterstützt und die Finanzämter und Finanzgerichte immer wieder mit Anträgen bombardiert haben, obwohl ihr Erfolg nie sicher war. Und wir danken vor allem denjenigen, die mit ihren Anträgen keinen Erfolg hatten und die die Kosten tragen mussten.
Wenn wir alle nicht so hartnäckig gewesen wären, hätten wir das niemals erreicht!
Manfred Bruns, LSVD