- März 2012
-
- 29.03.2012
- Schäuble gibt dem Druck der Länder
nach
- Er überlässt es den Ländern,
ob Sie Aussetzung der Vollziehung gewähren wollen
- Hallo!
- Die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder hatten sich
bei Ihrem routinemäßigen Treffen vom 28. Februar bis
1. März 2012 in Berlin geeinigt, dass Lebenspartnern auf
Antrag gegen die Ablehnung von Anträgen auf Zusammenveranlagung
und auf Änderung ihrer Steuerklassen Aussetzung der Vollziehung
gewährt werden soll.
- Gegen diese Einigung hat Bundesfinanzminister
Schäuble einen Vorbehalt eingelegt. Der Vorbehalt hat zur
Folge, dass die Vertreter des Bundes und der Länder über
diese Frage bei der nächsten Konferenz neu beraten müssen.
Normalerweise bleibt die Frage in der Zwischenzeit offen. Nach
den Rückmeldungen, die wir erhalten, haben aber zumindest
die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz die Aussetzung der Vollziehung so gewährt,
wie das abgesprochen war. Das hat der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen
Walter-Borjans für NRW gestern auch offiziell bestätigt.
- Deshalb hat Bundesfinanzminister Schäuble
jetzt nachgegeben. Er überlässt es den Ländern,
ob ihre Finanzverwaltungen die Aussetzung gewähren wollen
oder nicht.
- Der Parlamentarische Staatssekretär
Hartmut Koschyk hat dazu in einer Antwort vom 28.03.2012 auf
eine schriftliche Frage der Abgeordneten der Bundestagsfraktion
DIE LINKE, Frau Dr. Barbara Höll, ausgeführt:
- Aufgrund der ausstehenden Klärung
der zugrunde liegenden Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht
hält das Bundesministerium der Finanzen es nicht für
erforderlich, eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung herauszugeben.
Es bleibt den einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder
unbenommen, in Abhängigkeit von der Rechtsprechung ihres
jeweiligen Finanzgerichts den Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz
zu gewähren. In diesen Fällen dürfte es in der
Praxis zur Aussetzung der Vollziehung kommen. Diese Vorgehensweise
hält das im Bereich der Steuerauftragsverwaltung gemäß
Artikel 108 Absatz 3 Satz 2 GG zuständige Bundesministerium
der Finanzen aus den genannten Gründen für unproblematisch.
- Wir erwarten, dass die Länder nun einheitlich
das umsetzen, was die Abteilungsleiter (Steuer) der obersten
Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei ihrem
Treffen Ende Februar vereinbart haben.
- Die Aussetzungsverfahren sind allerdings
sowohl für die Finanzämter als auch für die Betroffenen
mit einem großen Aufwand verbunden.
- Deshalb appellieren wir an Bundesfinanzminister
Schäuble und die CDU/CSU: Sparen Sie an der richtigen Stelle
und entlasten Sie die Finanzverwaltung und die Bürger von
den unsinnigen Aussetzungsverfahren. Geben Sie endlich nach und
beenden Sie die Diskriminierung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht!
- Beste Grüße
- Manfred Bruns
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
-
- 29.03.2012
- Freiheit und Respekt für Lesben
- Spendenaufruf für Freedom and Roam
Uganda (FARUG)
- Seit vielen Jahren leben Lesben, Schwule
und Transsexuelle in Uganda mit Verfolgung und schwerster Diskriminierung.
Sie werden von ihren Familien verstoßen, aus den Gemeinden
herausgedrängt und verlieren ihre Arbeit. Das ugandische
Strafrecht verbietet einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen,
sehr häufig kommt es auch zu mobartigen Überfällen.
- Die Situation verschärfte sich, seit
2009 der ugandische Parlamentarier David Bahati versuchte, ein
Antihomosexualitätsgesetz mit weiteren massivsten Verschärfungen
zu lancieren. Gegen das Kill the Gays Bill haben
sich LGBT-Gruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen in
Uganda unterstützt durch internationale Proteste in den
Folgejahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Aber auch in diesem
Jahr setzt Bahati alles daran, seinen Hass in Gesetze zu packen:
Wieder steht der Entwurf des Antihomosexualitätsgesetzes
auf der Tagesordnung des Parlamentes.
- Das Lesbenprojekt Freedom and Roam (zu Deutsch
etwa: Freiheit und Freizügigkeit) kämpft gemeinsam
mit den örtlichen LGBT-Projekten in Uganda gegen das Gesetz
und die alltägliche Homophobie.
- FARUG setzt Aufklärung gegen Hass: Mit
viel Mut und großem Engagement haben sie die HATE
NO MORE-Kampagne gestartet: Mit Postern, Veranstaltungen
und Aufklärungsbroschüren werben sie für Akzeptanz,
kämpfen unter zum Teil lebensgefährlichen Umständen
für gleiche Rechte und Respekt.
- Wir werden angegriffen, angefeindet,
von unseren Familien verstoßen und aus den Wohnungen geworfen,
schildert FARUG-Aktivistin Ssenfuka Warry den Alltag. FARUG ist
für viele hundert Lesben ein Ort der Unterstützung
und Stärkung: Wir benötigen dringend finanzielle
Mittel für die Aufrechterhaltung unseres Büros, die
notwendigen Sicherheitsvorkehrungen oder für den Druck weiteren
Informations- und Aufklärungsmaterials.
- Unterstützen Sie den Kampf von FARUG
für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Homo- und Transsexuellen
in Uganda. Projektbezogene Spendengelder transferieren wir eins
zu eins an unsere Kooperationspartner. Spenden sind steuerabzugsfähig,
alle Spenderinnen und Spender erhalten eine Spendenbescheinigung.
- Spendenkonto:
- Hirschfeld-Eddy-Stiftung
- Stichwort: Uganda
- Konto 50 100 00
- Bank für Sozialwirtschaft
- BLZ 370 205 00
- Informationen zur Arbeit von FARUG im LSVD-Blog:
http://www.lsvd-blog.de
- http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
-
- 28.03.2012
- Lesben- und Schwulenverband ruft zur Teilnahme
an EU-weiter Umfrage auf
- EUROPÄISCHE LSBT-UMFRAGE IM AUFTRAG
DER EU-GRUNDRECHTSAGENTUR (FRA)
- Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
(LSVD) ruft zur Teilnahme an der heute startenden Umfrage im
Auftrag der EU-Grundrechtsagentur auf.
- Außer gelegentlichen Berichten über
Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transpersonen
gibt es sehr wenig vergleichbare, EU-weit erhobene Daten über
alltägliche Diskriminierungserfahrungen von LSBT-Personen.
Als Reaktion auf diese Situation hat die Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte (FRA) die bislang erste EU-weite Online-Befragung
in Auftrag gegeben, um sich einen genauen Überblick über
die Lebenssituation und Erfahrungswelten von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transpersonen (18 Jahre oder älter) zu verschaffen.
Diese Umfrage umfasst die 27 EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland)
und Kroatien.
- Da es sich hierbei um die erste EU-weite
Umfrage dieser Art handelt, werden ihre Ergebnisse die Weiterentwicklung
der Gleichbehandlungspolitik für LSBT-Menschen in der Europäischen
Union unterstützen und dabei die Schwerpunkte für die
kommenden Jahre festlegen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse
werden politische Entscheidungsträger sowohl auf nationaler
als auch europäischer Ebene ebenso wie Nichtregierungs-
oder zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Strategien
und Aktivitäten besser darauf ausrichten können, LSBT-Personen
und ihre Gemeinschaften dabei zu unterstützen, dass diese
frei von Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
bzw. Geschlechtsidentität leben können.
- Die Umfrage ist absolut anonym (keine Daten
der Teilnehmenden und ihrer Internet-Sitzungen werden in irgendeiner
Form aufgezeichnet). Die Umfrage wird von Gallup durchgeführt,
einem professionellen Umfrage- und Beratungsunternehmen.
- Damit den Umfrageergebnissen entsprechendes
Gewicht zukommen kann, ist die Teilnahme einer großen und
vielfältigen Gruppe von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transpersonen in jedem Land notwendig. Der Erfolg der Umfrage
hängt davon ab, dass eine große Zielgruppe erreicht
wird. Daher ist es sehr wichtig, dass Teilnehmende den Fragebogen
in ihrem LSBT-Freundeskreis weiterverbreiten, sei es per E-Mail,
über soziale Netzwerke oder einfach durch eine persönliche
Einladung im Freundeskreis, sich doch ebenfalls an der Umfrage
zu beteiligen.
- Zur Umfrage:
- https://lgbtsurvey.eu/
-
- 20.03.2012
- Keine Aufenthaltserlaubnis trotz Lebenspartnerschaft
und drohender Verfolgung in Kamerun
- Lesben- und Schwulenverband fordert Aufenthaltserlaubnis
für Rodrigue K.
- Trotz Eingetragener Lebenspartnerschaft in
Deutschland und drohender Verfolgung in Kamerun lehnt die Ausländerbehörde
in Elbe-Elster in Brandenburg die Aufenthaltserlaubnis von Rodrigue
K. ab. Der junge Mann muss nun nicht nur mit der Trennung von
seinem Mann rechnen, sondern auch mit der Abschiebung in ein
Land, in dem ihm aufgrund seiner Homosexualität Strafverfolgung
und Folter droht.
- Die Ausländerbehörde Elbe-Elster
hat kein Problem damit, die Abschiebung von Rodrigue K. anzuordnen,
da sie meint, dass die strafrechtliche Verfolgung in Kamerun
nicht an die sexuelle Veranlagung als solche anknüpfe, sondern
nur an ein bestimmtes äußeres Verhalten.
Das widerspricht z.B. dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam
vom 19. Januar 2010 (11 K 397/06.A).
- Zudem hat die Ausländerbehörde
keine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz erteilt
(Familiennachzug zu Deutschen), obwohl Rodrigue K. mit seinem
Mann in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Spätestens
dadurch droht ihm Verfolgung in Kamerun.
- Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Mitglied
des Vorstandes des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
- Wir fordern eine positive Entscheidung
der Härtefallkommission Brandenburg und des Innenministers
Dr. Dietmar Woidke. Rodrigue K. muss eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt werden.
- Für Informationen, Unterstützung
und Spenden wenden Sie sich bitte an: rodrigue-und-dennis@gmx.de
- http://www.berlin.lsvd.de
-
- 19.03.2012
- Homophobe Banner von Dortmunder Ultras
dürfen nicht toleriert werden
Verein muss sich von dem Banner
distanzieren und Sanktionen gegen die betreffende Gruppe prüfen
Am vergangenen Samstag beim Heimspiel von Borussia Dortmund gegen
Werder Bremen wurden Banner mit homophoben Aufschriften von Ultra-Fans
hochgehalten. Auf den Bannern war von "Gutmenschen
und Schwuchteln als Feindbild die Rede, zudem war
zu lesen Lieber ´ne Gruppe in der Kritik als Lutschertum
und Homofick.
Hierzu erklären Torsten Siebert (Projektleiter SOCCER
SOUND) und Christian Rudolph (Sprecher Fußballfans
gegen Homophobie):
Aus unserer Sicht ist es ein absolutes Versäumnis
seitens des Vereins, dass solche diffamierenden und diskriminierenden
Banner in die Kurve gelangen konnten. Wir fordern die Vereinsführung
von Borussia Dortmund auf, sich von dieser Aktion zu distanzieren
und klar Stellung zu beziehen. Es sollte auch geprüft werden,
ob Sanktionen gegen die betreffende Gruppe verhängt werden
können. Solche Banner dürfen in keinem Stadion toleriert
werden.
Fußballfans gegen Homophobie geht auf die Abteilung
Aktive Fans des Fußballvereins Tennis Borussia Berlin in
Kooperation mit dem Projekt "SOCCER SOUND" des Lesben-
und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg zurück. Die Aktion
Fußballfans gegen Homophobie startete im Juni
2011 in Berlin und wandert mittlerweile mit einem großen
Stadionbanner von der 1. Bundesliga bis zur Landesliga durch
Deutschlands Stadien, um ein Zeichen gegen Homophobie im Fußball
zu setzen. Weitere Informationen zur Aktion sowie Bilder gibt
es auf der Facebook-Seite Fußballfans gegen Homophobie
sowie unter
http://fussballfansgegenhomophobie.blogsport.de
http://www.berlin.lsvd.de
Aktion 5 vor 12 am Internationalen Tag gegen
Rassismus
Lesben- und Schwulenverband unterstützt
Aktion des Türkischen Bundes
Am Mittwoch, dem 21. März 2012, um 11.55 Uhr ruft der Türkische
Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) zu der Aktion 5 vor 12
auf. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD)
unterstützt diese wichtige Aktion anlässlich des Internationalen
Tages gegen Rassismus. Die TBB-Aktion findet u.a. an der Ecke
Oranienstraße/Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg
(nahe U-Bahnhof Kottbusser Tor) statt. Alle Teilnehmerinnen und
Teilnehmer sind aufgerufen, Tröten und Trillerpfeifen mitzubringen.
Hierzu erklärt Katayun Pirdawari, Vorstandsmitglied des
LSVD Berlin-Brandenburg:
Mit der Aktion stellen wir uns gemeinsam mit allen demokratischen
Kräften gegen Rassismus. Ein sichtbares und hörbares
Zeichen gegen rassistische Parolen halten wir für dringend
geboten. Morde, Gewalt, Bedrohungen und Hetze dürfen nicht
hingenommen werden.
Nach Angaben des TBB sind über 180 Todesopfer rassistischer
Gewalt seit 1990 in Deutschland bekannt. Nicht zuletzt mit dem
öffentlichen Bekanntwerden des jahrelangen Ermittlungsversagens
im Zusammenhang mit der von der NSU verübten Mordtaten sollte
noch einmal deutlich geworden sein: Rassismus ist ein Problem
in Deutschland und zwar ein durchaus tödliches.
Der Internationale Tag gegen Rassismus am 21. März wurde
von der UN Vollversammlung im Jahr 1966 im Rahmen eines Aufrufs
zur Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung
von Rassismus eingerichtet Erinnert werden soll damit an den
21. März 1960. An diesem Tag wurden in Sharpeville (Südafrika)
69 schwarze Protestierende von der Polizei erschossen, als sie
gegen die rassistischen Apartheidsgesetze demonstrierten.
Mittwoch, 21. März 2012, 11.55 Uhr, Aktion 5 vor 12, Oranienstraße
Ecke Adalbertstraße, 10999 Berlin-Kreuzberg. Weitere dezentrale
Aktionen sind herzlich willkommen!
Weitere Informationen unter: http://www.tbb-berlin.de
-
- 12.03.2012
Brandenburg stellt Lebenspartner im
Landesrecht gleich
Gesetz tritt am 14. März in Kraft
Am morgigen Mittwoch tritt das Brandenburgische Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz
in Kraft.
Hierzu erklärt Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des
Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Wir begrüßen es sehr, dass nun auch Brandenburg
Lebenspartner im Landesrecht vollständig mit Ehegatten gleichstellt.
Mit dem Gesetz werden 30 Landesgesetze und Verordnungen geändert.
Die Gleichstellung bei den besoldungs- und versorgungsrechtlichen
Vorschriften erfolgt rückwirkend zum 1. August 2001. Damit
ist der Brandenburger Landtag vollständig den Empfehlungen
des Lesben- und Schwulenverbandes gefolgt.
http://www.berlin.lsvd.de
-
- 12.03.2012
Europäisches Netzwerk der Regenbogenfamilienverbände
LSVD ist Gründungsmitglied
In Brüssel hat sich heute das Netzwerk der europäischen
Regenbogenfamilienverbände NELFA gegründet. Dazu erklärt
Dr. Julia Borggräfe, LSVD-Bundesvorstand:
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist einer
der zwölf Gründungsmitglieder. Gemeinsam mit Verbänden
aus Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden,
Österreich, Portugal, der Schweiz und Spanien haben wir
hierdurch einen weiteren Schritt getan zur Stärkung NELFAs
bei seinem Einsatz für die Interessen von Regenbogenfamilien
in Europa.
NELFA fordert die Regierungen aller Europäischen Länder
dazu auf, sich einer Gleichstellungspolitik zu verpflichten,
die jegliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien beendet im
rechtlichen, finanzrechtlichen, gesellschaftlichen und Bildungsbereich.
Innerhalb der Europäischen Union setzt sich NELFA für
das uneingeschränkte Freizügigkeitsrecht (Nachzugsrecht)
aller Mitglieder von Regenbogenfamilien ein, fördert den
Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedesverbänden
und unterstützt die Gründung und Entwicklung neuer
Regenbogenfamilienverbände in Europa.
Der LSVD hat sich das Engagement für die rechtliche Gleichstellung
und gesellschaftliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in Deutschland
auf die Fahne geschrieben. Im LSVD engagieren sich in der Initiative
lesbischer schwuler Eltern (ILSE) hunderte Regenbogenfamilien
auf diesem Feld.
Auf europäischer Ebene werden wir diese Ziele ab heute gemeinsam
mit NELFA verfolgen.
Network of European LGBT Families Associations (NELFA): http://www.nelfa.org/
Lesben- und Schwulenverband LSV http://www.lsvd.de/
-
- 09.03.2012
- Schützenbrüder sollten mit Tradition
der Diskriminierung brechen
- Zu der für den 11. März angekündigten
Beschlussfassung des Bundes der Historischen Schützenbrüderschaften,
homosexuelle Schützenkönigspaare künftig ausdrücklich
zu verbieten, erklärt Günter Dworek, Sprecher des Lesben-
und Schwulenverbandes (LSVD):
- Der Bund der Historischen Schützenbruderschaften
ist auf dem besten Weg, sich völlig lächerlich zu machen.
Nach der Provinzposse vom Sommer 2011, als der Partner eines
schwulen Schützenkönigs in Münster verdonnert
wurde, beim Umzug eine Reihe hinter ihm zu marschieren, will
man nun per Verbandsbeschluss gleichgeschlechtliche Königspaare
auf dem Schützenthron gleich ganz verbieten.
- In diesem Vorhaben zeigt sich ein erschreckender
Mangel an menschlichem Respekt. Der Bund der Historischen
Schützenbruderschaften beruft sich dabei auf die Tradition.
Ausgrenzung, Abwertung anderer Lebensentwürfe und Scheinheiligkeit
sind aber schlechte Traditionen. Der Verband sollte mit der diskriminierenden
Tradition brechen und in der Jetztzeit ankommen.
- Lesbische und schwule Paare sind Teil der
gesellschaftlichen Normalität. Wenn die Schützenbrüder
die Realität per Verbandsbeschluss aussperren wollen, kann
man ihnen jetzt schon prophezeien: Das wird ein Schuss in den
Ofen.
- Lesben- und Schwulenverband LSVD
Bundesgeschäftstelle http://www.lsvd.de
-
- 07.03.2012
- GRAND HOTEL ESPLANADE neuestes Mitglied
im BÜNDNIS GEGEN HOMOPHOBIE
Für uns selbstverständlich
Das Berliner Traditionshotel Grand
Hotel Esplanade zählt ab sofort zu den über vierzig
Mitgliedern des BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE.. Hierzu erklärt
Jürgen W. Gangl, Area Manager Events Hotels:
Das GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN lebt mit seiner Belegschaft
die Vielfalt und möchte sich auch aufgrund seiner räumlichen
Nähe zum Schöneberger Kiez als Mitglied im Bündnis
gegen Homophobie positionieren. Für uns in der Hotellerie
ist das Thema Diversity seit Jahren selbstverständlich.
Alle Beschäftigten werden bei Einstellung über das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unterrichtet und bestätigen
dieses mit einer Unterschrift. Im Mai 2010 gründete das
GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN das K.U.S.S. Team (Komitee
für Umweltschutz und Soziales), das sich um Umwelt- und
Charity-Aktionen kümmert. Dieses Komitee mit Mitgliedern
aus allen Abteilungen des Hotels ist eine lebende
Organisation, die ständig neue Projekte andenkt und in Gang
bringt.
Das Grand Hotel Esplanade gehörte vor und während der
Goldenen Zwanziger Jahre zu den berühmtesten Hotels der
Stadt. Es wurde während des Zweiten Weltkriegs bei einem
Bombenangriff weitgehend zerstört, ein kleiner Teil
der Kaisersaal ist heute in das Sony Center integriert.
Das heutige Esplanade am Lützowufer gehört
zu den bekanntesten gehobenen Hotels in Berlin.
Das Bündnis gegen Homophobie wird im Auftrag der Senatsverwaltung
für Arbeit, Integration und Frauen - Landesantidiskriminierungsstelle
- im Rahmen der Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung
und Akzeptanz sexueller Vielfalt" vom LSVD Berlin-Brandenburg
koordiniert.
Die Mitglieder des BÜNDNISSES GEGEN HOMOPHOBIE
AKADEMIE DER KÜNSTE - AOK NORDOST - BERLINER FUSSBALL-VERBAND
E.V. - BERLINER BANK BBK - DER POLIZEIPRÄSIDENT IN
BERLIN - BERLINER STADTREINIGUNGSBETRIEBE (BSR) - BERLIN TOURISMUS
MARKETING GMBH / VISIT BERLIN - Berliner Verkehrsbetriebe - COCA-COLA
ERFRISCHUNGSGETRÄNKE AG UND COCA-COLA GMBH - DEUTSCHE BANK
BERLIN - DEUTSCHE OPER BERLIN - DEUTSCHER FUSSBALL-BUND E.V.
(DFB) - DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BERLIN-BRANDENBURG (DGB)
- DEUTSCHES ROTES KREUZ BERLIN FRIEDRICHSTADTPALAST -
GRAND HOTEL ESPLANADE BERLIN - HERTHA BSC BERLIN - HOWOGE WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT
MBH - HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS (HVD) -INTERNATIONALE
FILMFESTSPIELE BERLIN / BERLINALE - JÜDISCHE GEMEINDE ZU
BERLIN - KAISER´S TENGELMANN - LANDESSPORTBUND BERLIN -
LANDESVERBAND DEUTSCHER SINTI UND ROMA BERLIN-BRANDENBURG E.V.
- PFIZER DEUTSCHLAND - SAP AG - STIFTUNG BRANDENBURGISCHE GEDENKSTÄTTEN
- STIFTUNG DENKMAL FÜR DIE ERMORDETEN JUDEN EUROPAS - TENNIS
BORUSSIA BERLIN E.V. (TEBE) - TERRE DES FEMMES - MENSCHENRECHTE
FÜR DIE FRAU E.V. - THEATER AN DER PARKAUE - TÜRKISCHER
BUND IN BERLIN-BRANDENBURG (TBB) - TÜRKIYEMSPOR BERLIN 1978
E.V. - VEREIN IRANISCHER FLÜCHTLINGE E.V. - VODAFONE - WALL
AG - ZENTRALRAT DEUTSCHER SINTI UND ROMA 1EDU
http://www.stopp-homophobie.de
-
- 06.03.2012
Eurogames in Budapest Ungarn
muss Sicherheitskonzept vorlegen
Die Bundesregierung äußert
sich in einer Kleinen Anfrage der Grünen besorgt über
die Sicherheitssituation bei den anstehenden Eurogames in Budapest
vom 27.6 bis 1.7.2012. Dazu erklärt Volker Beck, Erster
Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer
Sprecher:
"Budapest muss seinen Gastgeberpflichten nachkommen. Dabei
ist die Gewährleistung von Sicherheit der Mindeststandard.
Wenn sogar ausländische Regierungen Sorge äußern,
dass Rechtsextremisten die Eurogames stören könnten,
muss bei den Verantwortlichen in Budapest die Alarmglocke läuten.
Ich habe deswegen dem Oberbürgermeister von Budapest, Herrn
István Tarlós, und dem Botschafter von Ungarn in
Deutschland einen Brief geschrieben, in dem ich sie zur Erläuterung
ihres Sicherheitskonzeptes auffordere. Die Eurogames sollen schließlich
ein friedliches Fest werden und keine Gladiatorenkämpfe
wie aus dem alten Rom.
Der Oberbürgermeister von Budapest hat sich in der Vergangenheit
gegen die Eurogames ausgesprochen. Es ist aber nicht seine private
Auffassung zur Homosexualität, die hier interessiert. Vielmehr
muss er die Versammlungsfreiheit von Schwulen und Lesben nach
ungarischem und europäischen Recht genauso schützen
und für ihre Sicherheit geradestehen, wie für alle
anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Ich erwarte, dass
er die Zusagen seines Amtsvorgängers bei Erteilung des Zuschlages
für Budapest entsprechend umsetzt."
-
- 06.03.2012
- Interpret ruft in Songs zur Tötung
von schwulen Männern auf
- Lesben- und Schwulenverband fordert Polizei
und Veranstalter zum Handeln auf
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) hat
sich gestern mit einem Schreiben an Polizeivizepräsidentin
Margarete Koppers gewendet. Hintergrund ist der am kommenden
Freitag, den 9. März 2012, im 2BE Club Berlin geplante Auftritt
des jamaikanischen Interpreten Elephant Man.
In mehreren Songs ruft Elephant Man dazu auf, schwule Männer
mit einem Maschinengewehr zu töten. So etwa in den Songs
A Nuh Fi Wi Fault, We Nuh like Gay und
Log on. Zudem hat die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien in Bonn die CD Log on
von Elephant Man Ende August 2008 wegen ihrer schwulenfeindlichen
Mordaufrufe indiziert.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Wir haben uns an die Berliner Polizei und den Veranstalter
gewendet, weil unseres Erachtens bei den Songs der Tatbestand
der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Tatbestand
der Volksverhetzung gegeben sind. Strafbar würden sich unseres
Erachtens auch die Veranstalter machen.
In der Vergangenheit wurde mehrere Konzerte von Elephant Man
in Deutschland nach Protesten abgesagt. Der Lesben- und Schwulenverband
hat die Berliner Polizei für den Fall, dass der Interpret
nach Deutschland einreisen kann, aufgefordert, dafür Sorge
zu tragen, dass die genannten menschenverachtenden Lieder nicht
zur Aufführung kommen und dass der Interpret auf der Bühne
keine Aussagen macht, die den Tatbestand der Volksverhetzung
erfüllen. Zugleich hat der LSVD den Veranstalter aufgefordert,
den Interpreten auszuladen und das Konzert abzusagen.
http://www.berlin.lsvd.de
-
- 05.03.2012
- Homophobe Pöbelei aus Minsk
Erneut hat der weißrussische Diktator Alexander Lukaschenko
den deutschen Außenminister wegen dessen Homosexualität
persönlich angegriffen, nachdem Guido Westerwelle Lukaschenko
als Europas letzten Diktator bezeichnet hatte. Dazu erklärt
Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Mit seiner Pöbelei (besser Diktator als schwul)
outet Lukaschenko sich selbst als Diktator und einmal mehr als
homophober Menschenfeind, der in Europa und im 21. Jahrhundert
fehl am Platze ist.
Demokraten gehen gelassen mit dem Privatleben der Bürgerinnen
und Bürger um. Autokraten aber zeichnen sich dadurch aus,
dass sie hetzen, denunzieren und aufwiegeln, um ihre Macht zu
festigen.
Im Gegensatz zu Lukaschenko haben Mitglieder demokratisch legitimierter
Regierungen den Mumm, sich fairen und freien Wahlen zu stellen.
Der aber geht den Autokraten in Minsk und Moskau offensichtlich
ab.
Lesben- und Schwulenverband LSVD, Bundesgeschäftsstelle
in Köln
http://www.lsvd.de
-
- 03.03.2012
- Schäuble gibt halb nach:
- Lebenspartner werden im Einkommensteuerrecht
im Verwaltungsweg mit Ehegatten gleichgestellt
- Lebenspartner werden bei der Einkommensteuer
noch immer wie Ledige behandelt (Steuerklasse I / I). Ehegatten
können dagegen Zusammenveranlagung beantragen (Steuerklasse
III / V).Dieses Ehegattensplitting bringt umso mehr
Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Ehegatten sind.
Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts.
- Lebenspartner mit unterschiedlichem Einkommen
versuchen seit Langem, mit Hilfe von Anträgen auf Änderung
ihrer Steuerklassen und auf Zusammenveranlagung sowie anschließenden
Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung ihrer
Anträge in den Genuss des Splittingsverfahrens zu gelangen.
- Die Referenten der Steuerverwaltungen der
Länder hatten sich im vergangenen Jahr bei ihrer routinemäßigen
Zusammenkunft mit dem Bundesfinanzministerium darauf geeinigt,
alle Aussetzungsanträge von Lebenspartnern abzulehnen. Inzwischen
haben aber immer mehr Finanzgerichte solchen Aussetzungsanträgen
stattgegeben. Deshalb hat man sich bei dem Treffen in dieser
Woche darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft
stattzugeben.
- Es gibt darüber zwar noch keine offizielle
Verlautbarung. Aber eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied
erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die
seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I / I
in III / V zu ändern. Das sei "auf Länderebene
beschlossen" worden", aber mit dem Zusatz, dass "die
§§ 26, 26 b EStG (Zusammenveranlagung) weiterhin nicht
für Lebenspartner gelten.
- Wir gehen deshalb davon aus, dass die Finanzämter
Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung Ihrer Steuerklassen
von I / I in III / V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der
Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gilt für
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen
aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen
ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als
Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.
- Dagegen haben Anträge auf Aussetzung
der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden, die auf eine Erstattung
enden, wahrscheinlich nach wie vor keine Aussicht auf Erfolg.
Denn bei ihnen ist nach dem Gesetz eine Aussetzung der Vollziehung
nur zulässig, wenn sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile
nötig erscheint. Die lassen sich in der Regel nicht nachweisen.
- Mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis
ist die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht
praktisch erreicht.
- Wenn Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern
lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer
für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei
der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten
Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten,
sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die §§
26, 26b EStG weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre
Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an
das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide
auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen,
die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge,
dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen.
- Es ist wunderbar, dass wir das haben durchsetzen
können. Aber als Bürger fragt man sich natürlich,
warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges
Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern.
Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab.
- Wir danken den vielen Lebenspartnern, die
unsere Kampagne unterstützt und die Finanzämter und
Finanzgerichte immer wieder mit Anträgen bombardiert haben,
obwohl ihr Erfolg nie sicher war. Und wir danken vor allem denjenigen,
die mit ihren Anträgen keinen Erfolg hatten und die die
Kosten tragen mussten.
- Wenn wir alle nicht so hartnäckig gewesen
wären, hätten wir das niemals erreicht!
- Manfred Bruns, LSVD