- März/April 2019
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- Ostermarsch Termin
Montag, 22. April 2019 -
11:00 bis 14:00
Ostermarsch 2019 in Frankfurt "Nein zum Krieg - abrüsten statt
aufrüsten“, Auftakt(e): Ffm-Rödelheim: 10.30 Uhr, Bahnhof Rödelheim;
Ffm-Bockenheimer Depot: 12 Uhr; Ffm-Bornheim: 11 Uhr, Gießener
Str./Marbachweg (US-Generalkonsulat); Ffm-Niederrad: 11.30 Uhr,
Bruchfeldplatz; Offenbach: 10 Uhr, Stadthof, Rathaus; Darmstadt: 10.30
Uhr, Luisenplatz, Fahrraddemo nach Ffm; anschl. Sternmarsch in die
Innenstadt, zur Abschlußkundgebung: 13 Uhr, Römerberg, VA:
Ostermarschkomittee Hessen, Friedens- und Zukunftswerkstatt, u.a.
Auftakt: 10:30 Uhr, Hauptbahnhof Mainz, Abschluss:
12.30 Uhr, Leichhof
Aufruf in türkischer Sprache des Vereins für Freiheit und Solidarität
Für eine Welt ohne Krieg, Militär und Gewalt!
Die kriegerischen Konflikte – weltweit – haben nicht nachgelassen. NATO
und Russland bedrohen sich gegenseitig. Nationalistische und
faschistische Kräfte sind auf dem Vormarsch. Syrien, Jemen und Libyen
sind noch immer Schlachtfelder. In Ostasien steigt die Kriegsgefahr.
Die USA gießen Öl ins Feuer: gegenüber Nord-Korea und Iran sowie mit
der Kündigung des INF-Vertrages.
Statt konsequent eine Politik der Deeskalation zu betreiben, setzt die
Bundesregierung auf Ausbau und Einsatz der Bundeswehr. Die Bundeswehr
soll weiterhin weltweit und grundgesetzwidrig im Innern eingesetzt
werden.
Eine Abkehr von dieser Politik ist dringend geboten. Innerstaatliche
und internationale Konflikte dürfen nicht mit Gewalt ausgetragen werden.
Für Frieden im Nahen Osten – gegen deutsche Kriegsbeteiligung
Zerstörerische Kriege und die mörderische Rivalität zwischen westlichen
Staaten, Russland, Türkei, Iran und Saudi-Arabien haben Syrien, Jemen
und Libyen zu Schlachtfeldern gemacht und zwingen Millionen Menschen
zur Flucht. Militärinterventionen, Waffenlieferungen sowie
Unterstützung diktatorischer Regime lösen die Konflikte nicht, sondern
sie verschlimmern sie, erzeugen mehr Krieg und Terror.
Ukraine: Deeskalation und friedliche Konfliktbeilegung!
Der Krieg in der Ost-Ukraine dauert an. Die USA, die EU und Russland
sind gefordert, gemeinsam friedliche Lösungen mit der Ukraine zu
erarbeiten. Das friedliche Haus Europa kann nur mit, nicht gegen
Russland erreicht werden. Deshalb Schluss mit Wirtschaftsboykott gegen
Russland. Schluss mit Säbelrasseln und provokanten Manövern beider
Seiten an den Grenzen. Für eine Konfliktlösung im Rahmen des
Völkerrechts!
Auslandseinsätze beenden, für eine friedliche Außenpolitik
Seit den 1990er Jahren führt Deutschland wieder Krieg. Die Bundeswehr
wurde zu einer „Armee im Einsatz“, zur Sicherung von Rohstoffquellen,
Absatzmärkten und Handelswegen. Es wird immer wieder versucht, die
parlamentarische Zustimmungspflicht für Auslandseinsätze aufzuweichen
und sie somit zu erleichtern. Wir fordern die sofortige Beendigung
aller Auslandseinsätze. Die Außenpolitik Deutschlands und der EU sollte
zivil, nicht militärisch sein. Deshalb lehnen wir eine Beteiligung an
der Europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsunion ebenso ab wie die
Erhöhung der Rüstungsausgaben auf 2% des Bruttoinlandsproduktes.
Grenzen öffnen für Menschen - Grenzen schließen für Waffen
Deutschland ist drittgrößter Waffenexporteur der Welt. Die deutschen
Waffenexporte - auch an kriegführende autoritäre
menschenrechtsverletzende Staaten wie die Türkei, Saudi-Arabien und
Katar - wurden entgegen aller Versprechungen nicht zurückgefahren. Die
Aufrüstung von Kriegsparteien verschärft die Probleme. Sie können nur
mit friedlichen Mitteln bei Einhaltung des Völkerrechtes und Achtung
der Menschenrechte bewältigt werden.
Zivile Produktion statt Rüstungsexporte
Die Konversion von Rüstungsproduktion ist nötig, ebenso wie das Ende
von militärischer Forschung an den Hochschulen. Rüstungsausgaben müssen
drastisch reduziert und die eingesparten Rüstungsmilliarden für die
Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit verwendet werden.
Nein zu Zwangsrekrutierung!
Die sogenannte Wehrpflicht ist keineswegs abgeschafft, sondern nur
ausgesetzt. Staaten wie Schweden reaktivierten den Militärdienstzwang.
Nicht mehr nur aus der AfD, sondern immer stärker auch aus der CDU wird
nach Rückkehr der Zwangsrekrutierung gerufen. Kriegs- und Zwangsdienste
lehnen wir ab.
In vielen Staaten in aller Welt werden Menschen wegen
Kriegsdienstverweigerung verfolgt. Wir fordern das uneingeschränkte
Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und Asyl für Menschen, die
sich dem Krieg verweigern.
Kein Werben fürs Sterben!
Die Bundeswehr wirbt verstärkt in Bildungseinrichtungen – nicht nur in
Schulen, sogar schon in Kindergärten. Aber auch bei Ausbildungsmessen,
in Arbeitsagenturen, in Medien und bei Volksfesten wird um Nachwuchs
und für Zustimmung für die von ihr geführten Kriege geworben. Schluss
mit der Werbung für Krieg und Militär!
Für eine Welt ohne Massenvernichtungswaffen
Atomare, biologische und chemische Waffen lehnen wir strikt ab, erst
recht die vorgesehene Modernisierung der in Büchel in der Eifel
stationierten Atomwaffen. Auch in diesem Jahr wird es wieder eine
20-wöchige Aktionspräsenz in Büchel geben, an der sich alle beteiligen
können. Wir begrüßen den UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen und
fordern, dass Deutschland ihn unterzeichnet.
Infolge der Kündigung des INF-Vertrags droht ein neuer nuklearer
Rüstungswettlauf in Europa. Die Bundesregierung muss zwischen USA und
Russland vermitteln und Initiativen für eine Abrüstung in Europa
ergreifen.
Auch die Nutzung der Atomenergie gefährdet unsere Zukunft. Zur
Energiewende und einer ressourcenschonenden Wirtschaftsweise gibt es
keine Alternative. Nachhaltiges Wirtschaften und eine gerechte
Weltwirtschaftsordnung sind auch Friedenspolitik.
Von unserer Region geht Krieg aus
In Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet konzentrieren sich wichtige
Einrichtungen der US-Kriegsmaschinerie, u.a. das europäische
Hauptquartier der US-Armee, das Army Airfield Wiesbaden in Erbenheim,
das zentrale NSA-Kommunikationscenter für Europa, Asien und Afrika
sowie weitere NSA-Spionagestützpunkte.
Für den Drohnenkrieg der USA ist Ramstein eine zentrale Basis, und auch Deutschland strebt nach Kampfdrohnen.
Krieg darf kein Mittel der Politik sein.
Krieg und Gewalt sind keine Lösung bei Konflikten.
Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.
Krieg ist organisierter Massenmord.
Krieg schafft die Voraussetzungen für neue Kriege und neue Gewalt.
Dieser gefährlichen Dynamik stellen wir uns entgegen. Wir setzen uns
für Abrüstung, Entmilitarisierung, gewaltfreie Konfliktlösung und die
Beseitigung aller Kriegsursachen ein.
Beiträge und Spenden für den Ostermarsch bitte an:
DFG-VK Mainz, GLS-Bank, IBAN: DE05 4306 0967 4006 1617 41
Stichwort: Ostermarsch
Beim Mainz-Wiesbadener Ostermarsch sind Nationalflaggen und Fahnen von kriegführenden Organisationen unerwünscht.
Wiesbaden, 3. April 2019
Verbot von Konversionstherapien
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: "Ich freue mich, dass sich weitere Bundesländer an unserer Initiative beteiligen."
Wiesbaden. Die hessische Bundesratsinitiative zum Verbot von
Konversionstherapien ist ein wichtiger Schritt, um Menschen in ihrer
sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu stärken. Das
betont der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose heute
im Landtag: "Ich freue mich, dass der Landtag in seiner breiten
Mehrheit unsere Initiative unterstützt und dass sich mit
Schleswig-Holstein, Bremen, dem Saarland und Berlin bereits weitere
Bundesländer unserer Bundesratsinitiative angeschlossen haben. Es
werden täglich mehr", unterstreicht Klose.
"Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind
Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Homosexualität ist
weder eine Erkrankung noch eine Störung und deshalb auch in keiner
Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind
auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der
Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im
Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart", so der
Minister. Klose versichert: "Eine große Mehrheit der Hessinnen und
Hessen geht längst vorurteilsfrei und offen mit sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt um. Diesen Weg werden wir in den kommenden
Jahren weiter beschreiten, so haben wir es konsequent im
Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre festgehalten.
Es gibt leider nach wie vor Personen, Organisationen und Institutionen,
die die Überzeugung vertreten und verbreiten, Homo- oder Bisexualität
seien Erkrankungen oder psychische Störungen und sollten mittels
"Konversions-" bzw. "Reparativtherapien" therapiert werden.
Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung sind hier
wichtige Schlüsselaufgaben. Eine offene, respektvolle und informierte
Gesellschaft sowie ein wertschätzendes Miteinander tragen maßgeblich
dazu bei, dass Konversionstherapien die Nachfrage entzogen wird. Neben
dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe sind auch geeignete Regelungen
im Gesundheitssystem zu treffen. "Es ist wichtig, dass das Anbieten,
Bewerben und Durchführen von Konversionstherapien wirksam unterbunden
und verboten wird," so Klose. Der Bundesrat befasst sich
voraussichtlich am 12. April mit der hessischen Initiative.
Mit freundlichen Grüßen
Pressereferat
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
20.02.19
Rückständiger Familienzuschlag nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt
Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: "Für die Rechte und Pflichten der
Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in
eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin
maßgebend." (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der
Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte
sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.
Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im
Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im
Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs.
1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der
Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen
Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der
Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.
Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst
bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche
abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die
Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung
durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
bejaht und geregelt.
Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das
Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich
aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des
Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden
Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des
Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.
Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen
Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir
Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle
zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei
seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten
soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie
das Bundesinnenministerium.
Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des
Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und
hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium
genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.
Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und
vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte,
Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Unterstützen Sie „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“! Mit Ihrer Spende oder Mitgliedschaft. Vielen Dank.
Ein Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD)
Almstadtstr. 7, 10119 Berlin
Web: http://www.lsvd.de