Mai - Juni 2018
 
29.06.2018
Ein Jahr Eheöffnung: Demokratische und offene Gesellschaft verteidigen
Für einen respektvollen, menschlichen und gewaltfreien Umgang

Vor einem Jahr, am 30.06.2017, hat der Bundestag entschieden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Dazu erklärt Jenny Renner, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Der 30. Juni 2017 war das bewegende Ende eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Der Bundestag hat sich für die Liebe und eine gerechtere, freiere und offenere Gesellschaft entschieden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) blickt daher mit Sorge auf gegenwärtige Entwicklungen, in der Grenzen des Sagbaren bewusst verschoben und Menschen zum Hass angestachelt werden. Uns wird vor Augen geführt, wie fragil und zerbrechlich Normen des respektvollen, menschlichen und gewaltfreien Umgangs sind. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Der LSVD steht an der Seite all jener, die für eine Gesellschaft streiten, die es allen Menschen garantiert, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert LSVD eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.
Notwendig sind ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität die Verabschiedung und Durchsetzung eines expliziten Verbots von medizinisch unnötigen kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.
Hintergrund
Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."
30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik:
https://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe/ehe-fuer-alle-eine-chronik.html
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
http://www.lsvd.de
 
 
20.06.2018
Weltgesundheitsorganisation will Transsexualität aus dem Krankheitenkatalog streichen
Respekt für geschlechtliche Vielfalt bedeutet auch Reform des Transsexuellenrechts

Die Weltgesundheitsorganisation hat bekannt gegeben, dass sie Transsexualität nicht länger als psychische Krankheit einstufen will. Die entsprechende Überarbeitung des Krankheitenkatalogs ICD wird der Versammlung der Mitgliedstaaten im Mai 2019 vorgelegt und soll ab dem 1. Januar 2022 gelten. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, Transsexualität aus dem Krankheitenkatalog zu streichen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu Akzeptanz und Selbstverständlichkeit geschlechtlicher Vielfalt. Auch transgeschlechtliche Menschen müssen das Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Dabei muss die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen gewährleistet bleiben. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht werden. Ziel sollte eine bestmögliche Gesundheitsversorgung auch für transgeschlechtliche Menschen sein.
Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Diesen Worten müssen Taten folgen. Der LSVD fordert eine menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten muss akzeptiert werden. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Dabei ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht zu beachten. Entgegen bestehender Pläne aus dem Innenministerium sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der einzuführende dritte positive Geschlechtseintrag allen Personen offensteht.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
 
14.06.18
Kein Kind und keine Familie diskriminieren Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken
Berlin/Köln. 14. Juni 2018. Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.
Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.
Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.
Hintergrund
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ https://www.lsvd.de/politik/familienrecht-modernisieren.html
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902665.pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden
 
03.06.2018
10 Jahre Mahnmal in Berlin
Zusammen mit seiner Frau Elke Büdenbender schautet sich Steinmeier vor seiner Rede den neuen Film der Künstlerin Yael Bartana an, der seit Samstag im Fenster des Denkmals zu sehen ist.Der Bundespräsident hielt seine Rede trotz Nieselregens ohne Schirm
02.06.2018
Von Frank-Walter Steinmeier
"
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser Satz steht für uns Deutsche ganz am Anfang.
Es ist der erste Satz im ersten Artikel unserer Verfassung. Ein Satz, formuliert als Bollwerk gegen die Unmenschlichkeit. Dafür gab es guten Grund. Denn die Würde des Menschen war angetastet, geleugnet und verletzt worden – mit System und mit staatlichen Mitteln der Erniedrigung, Verfolgung, Folter und Mord, in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Deutsche haben millionenfach in Deutschland und in ganz Europa Menschen verschleppt und ermordet. Deutsche haben ganze Landstriche verheert und dabei tiefe Wunden im Gesicht Europas hinterlassen. Unser Land hat in diesen zwölf Jahren schwere Schuld auf sich geladen.
Es ist wahr: Das aufrichtige Erinnern an diese schreckliche Zeit, vor allen Dingen an die Opfer und ihr Leid, das ist uns Deutschen nie leichtgefallen, weder im Osten noch im Westen. Es war ein langer Weg. Der Mantel des Schweigens lag jahrzehntelang über den Abendbrottischen und erstickte jede notwendige Diskussion.
Und ja: Irgendwann kam die Erinnerung dann doch nach Deutschland. Aber sie kam langsam. Sie kam etappenweise. Sie kam verspätet, oft viel zu spät.
Heute ist die aufrichtige Erinnerung ein Eckstein unserer Identität. Leicht fällt sie uns trotzdem nicht. Viele Wunden von damals müssen noch weiter heilen. Viel zu oft gibt es auch heute wieder Anlass zur Wachsamkeit. Erinnern heißt auch: wach bleiben.
Deshalb ist es richtig, wenn heute jeder Stadtspaziergang rund ums Brandenburger Tor an Orten der Erinnerung vorbeiführt. Alle vier Denkmäler wurden von Bürgern eingefordert, auch dieses hier. Politik und Staat ließen sich lange bitten. Lieber Albert Eckert, lieber Günter Dworek, Sie beide können davon stellvertretend für viele andere berichten.
Auch dank der Arbeit der Stiftung sind diese vier Erinnerungsorte heute zu wichtigen Symbolen des modernen Deutschland geworden. Zu Symbolen eines Landes, das auch seine dunkelsten Momente kennt und sie zeigt. Eines Landes, das immer wieder an das ""Niemals wieder!"" denken möchte. Eines Landes also, das sich erinnern will.
Heute erinnern wir uns an die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Wir gedenken der vielen zehntausend Menschen, deren Privatheit, deren Leben, deren Liebe, und ja, deren Würde auf niederträchtigste Weise angetastet, geleugnet und verletzt wurden.
Wir gedenken der über 50.000 Männer, die nach dem nationalsozialistisch verschärften Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches verfolgt wurden. Sie wurden eingesperrt. Sie wurden vorgeführt. Ihre Existenzen wurden vernichtet. Man hat sie gefoltert, in Zuchthäuser und in Konzentrationslager geschickt. Tausende dieser Männer kamen ums Leben. Ihrer gedenken wir heute.
Wir gedenken auch den anderen Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer sexuellen Identität von den Nazis verfolgt und schikaniert wurden. Manche litten unter dem allgemeinen Klima aus Hass und Verachtung, weil sie zum Beispiel lesbisch waren, inter- oder transsexuell. Andere kamen aus anderen Gründen ins Visier: als Juden, als sogenannte Asoziale, als Teil der Swingjugend, als Sozialisten und als Kommunisten – und doch auch aufgrund ihrer Sexualität. Ihnen allen wurde Leid zugefügt. All ihrer gedenken wir heute.
Mit ihrem Hass wollten die Nationalsozialisten auch jene vielfältige Szene aus der deutschen Geschichte schneiden, die unser Land gerade im Berlin der Weimarer Jahre schon einmal bereichert hatte. Das geistige Erbe, die freiheitlichen Ideen von Karl Heinrich Ulrichs, von Johanna Elberskirchen und von Magnus Hirschfeld – sie galten als volksfeindlich und sollten wieder in der Kulisse verschwinden.
Diesem Wahnsinn fielen Unzählige zum Opfer, unzählige Leben wurden aus der Spur geworfen. Es ist gut, dass wir uns heute an sie erinnern.
Zu unserem Gedenken muss aber auch die Zeit nach 1945 gehören. Denn in der jungen Bundesrepublik, da gab es noch kaum jemanden in Politik und Justiz, der es besonders eilig damit hatte, das Erbe von Hirschfeld wiederherzustellen. Für all diejenigen, deren Sexualität schon vor 1945 als eine Straftat galt, für sie persönlich war der 8. Mai 1945 nicht wirklich ein Tag der Befreiung.
Denn auch unter dem Grundgesetz waren sie weiterhin dem Paragraphen 175 ausgeliefert, wie auch in der DDR. In der Bundesrepublik galt er sogar – ganz bewusst, ganz mit Absicht – noch mehr als 20 Jahre in der gleichen scharfen Form fort, die ihm die Nationalsozialisten 1935 gegeben hatten.
Mehr als 20 Jahre lang wurden zehntausende Männer in der Bundesrepublik noch nach dem Paragraphen 175 verhaftet, verurteilt und eingesperrt. Sie mussten sich weiter verstecken, wurden weiterhin bloßgestellt, haben weiterhin ihre wirtschaftliche Existenz riskiert. Oft genügte schon ein Ermittlungsverfahren.
Die neue freiheitliche Ordnung in unserem Land, sie blieb über viele Jahre sehr unvollkommen. Die Würde dieser Männer, sie blieb antastbar. Zu lange hat es gedauert, bis auch ihre Würde etwas gezählt hat in Deutschland. Und die Jahre bis dahin, sie waren für Opfer und Aktivisten ein langer Weg, mit mühseligen Auseinandersetzungen.
Der deutsche Staat hat all diesen Menschen schweres Leid zugefügt. Vor allen Dingen unter den Nationalsozialisten, aber auch danach noch, in der DDR und viel zu lange auch unter dem Grundgesetz. An ihr Leid erinnern wir uns heute.
Sich zu korrigieren, sich ehrlich an die Geschichte zu erinnern – und sich nötigenfalls auch zu entschuldigen, wenn Unrecht geschehen ist: das sind große Stärken der Demokratie.
Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.
Wahr ist auch: Unser Land hat dazugelernt. Ich sehe heute viele hier bei uns, die dafür seit Jahrzehnten mit all ihrer Kraft gesorgt haben. Ihnen ist es zu verdanken, dass das Erbe von Ulrichs, Elberskirchen und Hirschfeld trotz allem weiter gedeihen konnte. Ich finde, das ist gut für unser Land!
Fast 50 Jahre nach Stonewall, bald 40 Jahre nach den ersten Christopher Street Days in Deutschland, 17 Jahre nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und ein Jahr nach der Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts steht für mich fest: Sie, liebe Engagierte und politisch Bewegte, vor allen Dingen Sie haben viel erreicht. Darauf können Sie stolz sein, und ich hoffe, dass wir es heute auch gemeinsam sein können!
Ihnen allen hier am Denkmal, und allen Schwulen, Lesben und Bisexuellen, allen Queers, Trans- und Intersexuellen in unserem Land, Ihnen allen rufe ich heute zu: Auch Ihre sexuelle Orientierung, auch Ihre sexuelle Identität stehen selbstverständlich unter dem Schutz unseres Staates. Auch Ihre Würde ist so selbstverständlich unantastbar, wie sie es schon ganz am Anfang hätte sein sollen.
Wir alle wissen: Es gibt noch einiges zu tun. Wir können uns nicht zufrieden zurücklehnen, wenn homophobe Beleidigungen heute wie selbstverständlich auf dem Schulhof zu hören sind. Wenn wir mit trauriger Regelmäßigkeit engagierte Menschen aus anderen Ländern auszeichnen müssen, die für ihr Ringen um elementare Menschen- und Bürgerrechte Leib und Leben riskieren.
Auch deshalb ist und bleibt es wichtig, dass wir immer wieder an unsere Gedenkorte kommen, dass wir hierherkommen, uns erinnern und im Erinnern unsere Verantwortung für das Heute erkennen.
Wir sind es der Würde des Menschen schuldig.
Vielen Dank
 
 
03.06.2018
Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.
10 Jahre Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Anlässlich des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an die Öffentlichkeit erklärt Günter Dworek, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
“Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden.”
(Rede von LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek beim Festakt zum 10jährigen Jubiläum des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen)
"Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, liebe Gäste,
angesprochen auf das KZ in seiner Stadt sagte 1960 der damalige Bürgermeister von Dachau in einem Interview, dort seien nicht nur Helden gestorben: „Sie müssen sich daran erinnern, dass viele Verbrecher und Homosexuelle in Dachau waren. Wollen Sie ein Ehrenmal für solche Leute?”
Ich erinnere an das Martyrium von Leopold Obermayer aus Würzburg, 1934 von der Gestapo verhaftet, ins KZ Dachau verschleppt, dort aufs Schwerste misshandelt, in einem Schauprozess als „homosexueller Sittlichkeitsverbrecher“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt und schließlich 1943 in Mauthausen gestorben. Oder an Mary Pünjer, die im KZ Ravensbrück den Vermerk „asozial/lesbisch“ erhielt und 1942 aufgrund ihrer jüdischen Herkunft vermutlich in der Anstalt Bernburg mit Gas ermordet wurde. Oder an Teofil Kosinski aus Polen, der Folter und jahreslanges Zuchthaus erleiden musste, weil er sich als 17jähriger in einen deutschen Soldaten verliebt hatte. Er starb 2003 ohne je eine Entschädigung von Deutschland erhalten zu haben. Das ist eine Schande.
Bis 2008 hat es gedauert, bis Deutschland dieses „Ehrenmal für solche Leute“ errichtet hat. Eine tapfere kleine Initiative hat es angestoßen und dann gemeinsam mit dem LSVD durchgesetzt.
Und heute ist erstmals ein deutsches Staatsoberhaupt hier bei uns. Sehr geehrter Bundespräsident, das bedeutet für uns Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen sehr, sehr viel!
2017 ist die Rehabilitierung der Opfer des § 175 auch nach 1945 weitgehend Gesetz geworden. Endlich. Auch in der Bundesrepublik hatte es für Homosexuelle lange Jahre keine Freiheit gegeben. 1963 prägte Hans-Joachim Schoeps den bitteren Satz: „Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.“
Der Rechtlosigkeit folgte eine lange Phase widerwilliger Duldung. Aber wir haben uns durchgebissen, Schritt für Schritt mehr Akzeptanz und Rechte erkämpft. Und ich sage in aller Unbescheidenheit: Das hat unsere ganze Gesellschaft freier und unser Land lebenswerter gemacht.
Die Zeit, in der wir Lesben und Schwule rechtlich nur Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse waren, ist noch nicht einmal zwölf Monate vorbei. Aber sie ist vorbei. Und diese Zeit darf nie, nie wiederkommen.
Wir stehen vor einem dynamischen Denkmal. Dank der Großzügigkeit von Michael Elmgreen und Ingar Dragset verändert es sein Innenleben immer wieder und wir können heute den neuen Film von Yael Bartana bewundern.
Zwei Männer, zwei Frauen küssen sich inniglich, intim — aber an einem der öffentlichsten Orte dieses Landes, im Herzen der Hauptstadt.
In der NS-Zeit konnte ein Zungenkuss unter Männern bereits für eine Verurteilung nach § 175 ausreichen. Aus dieser Erinnerung heraus formuliert das Denkmal den Anspruch und das Recht von LSBTI, sich jederzeit frei und sichtbar im öffentlichen Raum bewegen zu können.
Und das ist trotz aller Fortschritte bis heute nicht erreicht. Ein Kuss in der Fußgängerzone, ein Kuss in der U-Bahn kann auch heute noch Gefahr bedeuten. Woche für Woche gibt es homophobe und transfeindliche Übergriffe. Das darf eine demokratische Gesellschaft nicht kalt lassen.
Berlin gehört zu den wenigen Städten, in denen die Polizei die Motive für solche Hassgewalt auch öffentlich benennt. Die Dinge beim Namen zu nennen, ist Voraussetzung für jede Prävention, für Aufklärung und gezielte Hilfe für die Opfer.
Herr Regierender Bürgermeister, große Anerkennung und großen Dank für diese klare Haltung Berlins! Das sollten sich andere zum Vorbild nehmen.
Ich frage mich oft: Wo bleibt bei homophober und transfeindlicher Hasskriminalität der öffentliche Aufschrei? Warum hat hier noch nie ein Bundesinnenminister ein Maßnahmenpaket verkündet? Will man sich etwa nicht aus dem Fenster lehnen für „solche Leute“? Nicht nur Hetze, auch Schweigen kann verletzen. Es muss ein Ende haben.
Stichwort Hetze: Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht, dass in deutschen Parlamenten wieder mit Vokabeln wie „entartet“ um sich geworfen wird. Häme, Verächtlichmachung und dies im Gestus stolz zur Schau getragener Gefühllosigkeit. All das legt die Diagnose nahe: In viel zu vielen Köpfen „ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende“.
Alle nationalistischen und völkischen Ideologien haben über kurz oder lang immer auch das Homosexuelle, das geschlechtlich Uneindeutige, das Queere als das Fremde im Inneren ins Visier genommen. Denen auf den Leim zu gehen, die heute gegen „die Muslime“ oder „die Geflüchteten“ hetzen, ist nicht nur bedrückend, sondern auch unsagbar dumm. Ich sage hier für den LSVD klipp und klar: Wer die Grundrechte auch nur einer Gruppe in der Gesellschaft angreift, der greift uns alle an. Dazu sagen wir nein, nein, nein!
Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus führt vor uns Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber dem Leben Anderer, wenn sie Ausgrenzung und Entrechtung zulässt. Es gibt kein Ende der Geschichte. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Ein Ort wie dieser, ein Tag wie dieser geben uns Kraft dafür. Die Zukunft gehört der offenen, demokratischen Gesellschaft und nicht der Vergangenheit.
LSVD:
Hintergrund
Seit zehn Jahren erinnert die Bundesrepublik Deutschland mit dem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an die über 50.000 zwischen 1933 und 1945 nach §175 Verurteilten. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von ihnen starb aufgrund von Hunger oder Krankheiten, durch Misshandlungen oder gezielte Mordaktionen. Die Nationalsozialisten zerschlugen die Lebenswelten von Schwulen und Lesben. Lange Zeit wurden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in beiden deutschen Nachkriegsstaaten aus der Gedenkkultur ausgeschlossen. Das Denkmal soll die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus ehren und zugleich »ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen«. Es wurde von Michael Elmgreen und Ingar Dragset entworfen, auf Beschluss des Deutschen Bundestages gebaut und am 27. Mai 2008 der Öffentlichkeit übergeben. Aus Anlass des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals an die Öffentlichkeit wird ab dem 3. Juni 2018 ein Film der israelischen Videokünstlerin Yael Bartana im Denkmal gezeigt.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
http://www.lsvd.de
 
25.05.18
Sachsen muss Diskriminierungserfahrungen von LSBTI sichtbar machen
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert sachsenweite Studie zur Akzeptanz

Chemnitz, 25. Mai 2018. Am Montag diskutiert der Sächsische Landtag, ob eine landesweite Studie zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Auftrag gegeben werden soll. Die Fraktion Die Linke hatte den Antrag (6/8236) noch vor Verabschiedung des „Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ im Januar 2017 eingebracht. Valide Studien zur Akzeptanz und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI in Sachsen fehlen bisher.
„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen fordert die Landesregierung um Ministerpräsident Kretschmer auf, eine landesweite Studie zu Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) auf den Weg zu bringen. Wenn wir eine klare Vorstellung davon haben, wie die Lebensrealitäten von LSBTI heute in Sachsen aussehen, wo sie beispielsweise Diskriminierung oder Anfeindungen erfahren, dann kann die Landesregierung besser mit zielgerichteten Maßnahmen für Akzeptanz eintreten und Diskriminierung entgegenwirken“, erklärt Tom Haus aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen.
Die bisherigen „Mitte Studien“ aus Leipzig oder von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kratzten beim Thema Akzeptanz von LSBTI in Sachsen immer nur an der Oberfläche. Welche Diskriminierungserfahrungen beispielsweise junge LSBTI in sächsischen Schulen machen oder wie mit dem Thema Akzeptanz in der Senioren*innenhilfe oder Altenpflege in Sachsen umgegangen wird, dazu gibt es keinerlei landesweite Untersuchungen in Sachsen.
„Mit Hilfe einer Studie könnte die Landesregierung zukünftig bedarfs- und zielgruppenorientierte Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Schon bei den zivilgesellschaftlichen Beteiligungsworkshops zur Vorbereitung des Aktionsplans hatte der LSVD diese Studien gefordert.“ so Landesvorstand Haus vom LSVD Sachsen weiter.
Hintergrund
Antrag Fraktion Die Linke: Lebenslagen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender,transsexuellen, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTTIQ*) im Freistaat Sachsen untersuchen (6/8236)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8236&dok_art=Drs&leg_per=6
Aktionsplan zur Förderung von Akzeptanz bleibt weit hinter Erwartungen zurück – Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert unzureichende Ausgestaltung
http://sachsen.lsvd.de/wp-content/uploads/2017_09_21-pm-final-aktionsplan-zur-foerderung-von-akzeptanz-bleibt-hinter-erwartungen-zurueck.pdf
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22.05.2018
Tag des Grundgesetzes: Gleichstellung im Grundgesetz verankern
Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.
Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.
Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.
LSVD:
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
 
24.05.18
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
10 Jahre Denkmal
10 Jahre Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 3. Juni 2018
Lesung von Biografien am 28. Juni 2018, u.a. mit Bundesministerin Katarina Barley
Aus Anlass des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen an die Öffentlichkeit laden die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld herzlich zu einem Festakt am 3. Juni 2018 ein. Für Ihre Teilnahme und die Ihrer Begleitung ist eine Anmeldung bis zum 28. Mai unter veranstaltungen@stiftung-denkmal.de unbedingt erforderlich.
Wann: Sonntag, der 3. Juni 2018, 11 Uhr
Wo: Denkmal für die verfolgten Homosexuellen, Tiergarten/Ebertstraße, gegenüber dem Holocaustdenkmal, 10117 Berlin
Reden:
• Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
• Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin
• Günter Dworek, Mitinitiator des Denkmals und Vertreter des LSVD
• Gulya Sultanova, LGBT-Filmfestival “Side by Side”, Sankt Petersburg
Am 28.06. wird es zudem eine Lesung von Biografien Schwuler, Lesben und Trans* geben. Um Anmeldung bis 25. Juni 2018 unter veranstaltungen@stiftung-denkmal.de wird gebeten.
Wann: Donnerstag, der 28. Juni 2018, 19.30 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Wo: Theater im Delphi, Gustav-Adolf-Straße 2, 13086 Berlin
Der Eintritt ist frei
Lesung mit Katarina Barley, Daniel Baranowski, Hamze Bytyçim, Franz Dinda, Günter Dworek, Alice Dwyer, Klaus Lederer, Petra Michalski, Uwe Neumärker, Marianne Rosenberg, Lala Süsskind, Sabin Tambrea, Ulrike Tscharre, Heinz Weichenberger.
LSVD Berlin-Brandenburg
Jörg Steinert
Geschäftsführer und Pressesprecher
Kleiststraße 35
10787 Berlin
Tel.: 030 - 22 50 22 15
landespressestelle@lsvd.de
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
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Tag des Grundgesetzes: Gleichstellung im Grundgesetz verankern
Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität
Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.
Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.
Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.
Pressemeldung als pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
 
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Dr. Magnus Hirschfelds 150. Geburtstag:
Gedenken an Dr. Magnus Hirschfeld
Montag, 14. Mai 2018, 16.00 Uhr, Gedenkstele, Otto-Suhr-Allee 93, 10585 Berlin-Charlottenburg, gegenüber dem Rathaus Charlottenburg
Am 14. Mai 2018 jährte sich der 150. Geburtstag von Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935). Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg luden aus diesem Anlass zusammen mit Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann und weiteren Engagierten zu einer Gedenkveranstaltung ein.
Diese fand um 16 Uhr an der Stele in der Otto-Suhr-Allee 93 in Berlin-Char-lottenburg statt.
Im Anschluss an das Gedenken eröffnete Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann die von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft initiierte Wanderausstellung „Magnus Hirschfelds Gästebuch aus dem französischen Exil“ in der Rat-hausgalerie im Rathaus Charlottenburg, die bis zum 14. Juni 2018 montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt besichtigt werden kann.
Ab 18 Uhr fand im Haus der Kulturen der Welt (HWK) der von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld organisierte Festakt zum Jubiläum statt.
Gegenüber dem HWK hat der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg in Kooperation mit der Universität der Künste Berlin und mit Unterstützung der Lotto-Stiftung Berlin im September 2017 das Denkmal für die weltweit erste homosexuelle Emanzipationsbewegung errichtet. Dr. Magnus Hirschfeld war Initiator dieser Bewegung.
 
 
LUSTBLÄTTCHEN
Open-Ohr-Festival vom 18.05. bis 21.05. Auf der Zitadelle in Mainz
Dieses jahr zu Pfingsten geht es um das Thema geht es um den Körperbau
Dieses Thema ist vielfältig und facettenreich. Die BesucherInnen können zahlreiche Beiträge rund um dieses Thema erwarten.
Das OPEN OHR Festival ist Anziehungspunkt für jährlich ca. 10.000 Besucherinnen und Besucher, Platform für Diskussion und Weiterbildung mit Referentinnen und Referenten aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (ca. 100 Sprecher-Innen), vier Tage voller Musik, Theater, Kleinkunst, Kabarett und Aktionskunst (ca. 300 KünstlerInnen), Ort der Berichterstattung für eine Vielzahl von MedienvertreterInnen aus Radio, Fernsehen und Presse, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Initiativen, Vereinen und sozialen Bewegungen.
Das OPEN OHR Festival ist einmalig und lädt jedes Jahr zu Pfingsten Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Freunde auf die Mainzer Zitadelle ein, um Teil dieses Festivals zu sein und ein offenes Ohr zu haben!
Unter anderen wird auch die ROSA LÜSTE wieder anwesend sein und zu ihrem Gender-Spiel einladen, das gut zum Thema Körperbau passt.
Eintrittspreise:

Dauerkarte (4 Tage): 36,20 Euro incl. VVK- und System-Gebühr; 40,00 Euro Tages- und Abendkasse. Dauerkarte mit Zeltplatz (4 Tage): 56,00 Euro incl. VVK- und System-Gebühr; 58,00 Euro Tages- und Abendkasse. Tageskarte für Freitag, Samstag oder Sonntag: 23,00 Euro (jeweils morgens ab 9:00 Uhr erhältlich, freitags erst ab 11 Uhr). Tageskarte für Montag: 11,00 Euro (ab Montagmorgen 9:00 Uhr erhältlich)
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlags-pflichtigen Verkehrsmitteln (in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
Ticketing beim OPEN OHR 2018
Das in den letzten Jahren optimierte Vorgehen beim Kartenvorverkauf hat sich bewährt.
Seit dem 24.11.17 kann man Dauerkarten ohne Zeltplatzund Dauerkarten mit Zeltplatz im Vorverkauf bei unserem Ticketanbieter erwerben.
Die Zeltplatzkarten für die Zeltplätze in den Grünanlagen Drususwall erhält man im Vorverkauf nur gemeinsam mit einer Dauerkarte.
Wohnmobilplatz: Auch für den neuen Wohnmobilplatz benötigt man ab sofort eine Zeltplatzkarte, die man im Vorverkauf gemeinsam mit einer Dauerkarte erwerben kann.
Alle Infos rund um das Thema Zelten und über den neuen Wohnmobilplatz findet ihr hier.
Die Zeltplatzkarten für die Zeltplätze in den Grünanlagen Drususwall erhält man im Vorverkauf nur gemeinsam mit einer Dauerkarte.
Wohnmobilplatz: Auch für den neuen Wohnmobilplatz benötigt man ab sofort eine Zeltplatzkarte, die man im Vorverkauf gemeinsam mit einer Dauerkarte erwerben kann.
Alle Infos rund um das Thema Zelten und über den neuen Wohnmobilplatz findet ihr hier.
Eintrittspreise
Ermäßigungen
Zelten
Anreise
Barrierefreiheit
Öffnungszeiten Tageskasse
FAQs
Möglichkeiten zum Ticketkauf
Ihr habt drei verschiedenen Möglichkeiten, Tickets für das 44. OPEN OHR Festival im Vorverkauf zu erwerben:
1. Online:Hier könnt ihr eure Tickets online buchen. Sie werden euch dann per Post zugeschickt.
Die Zahlung erfolgt über Lastschrift oder Kreditkarte. Pro Buchung fallen zu den Ticketpreisen noch 4,- € Versand- und Bearbeitungskosten an.
2. Telefonisch könnt ihr eure Tickets rund um die Uhr über die Ticket-Hotline bestellen: 0180 6050400 (0,20 €/Anruf inkl. MwSt aus den Festnetzen, max. 0,60 €/Anruf inkl. MwSt aus den Mobilfunknetzen). Auch hier fallen pro Buchung zu den Ticketpreisen noch 4,- € Versand- und Bearbeitungskosten an.
3. Vorverkaufsstellen: Ihr erhaltet die Tickets auch an zahlreichen Vorverkaufsstellen in Deutschland. Hier eine Liste aller an das Ticketsystem angeschlossenen Stellen.
Bitte beachten:
- Tageskarten gibt es weiterhin nur an der Tageskasse. Öffnungszeiten der Tageskassen findet ihr hier.
- Der Verkauf von ermäßigten Karten ist ausschließlich an der Abendkasse möglich. Eine Erstattung des Ermäßigungspreises von im Vorverkauf erworbenen Karten ist vor Ort nicht möglich.
Eintrittspreise
Dauerkarte (4 Tage): 36,20 € incl. VVK- und System-Gebühr; 40,00 € Tages- und Abendkasse
Dauerkarte mit Zeltplatz (4 Tage): 56,00 € incl. VVK- und System-Gebühr; 58,00 € Tages- und Abendkasse
Tageskarte für Freitag, Samstag oder Sonntag: 23,00 € (jeweils morgens ab 9:00 Uhr erhältlich, freitags erst ab 11:00 Uhr).Tageskarte für Montag: 11,00 € (ab Montagmorgen 9:00 Uhr erhältlich)
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln (in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
Das OPEN OHR Festival ist...
Anziehungspunkt für jährlich ca. 10.000 Besucherinnen und Besucher
Platform für Diskussion und Weiterbildung mit Referentinnen und Referenten aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (ca. 100 SprecherInnen)
vier Tage voller Musik, Theater, Kleinkunst, Kabarett und Aktionskunst (ca. 300 KünstlerInnen)
Ort der Berichterstattung für eine Vielzahl von MedienvertreterInnen aus Radio, Fernsehen und Presse
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Initiativen, Vereinen und sozialen Bewegungen
Das OPEN OHR Festival ist einmalig und lädt jedes Jahr zu Pfingsten Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Freunde auf die Mainzer Zitadelle ein, um Teil dieses Festivals zu sein und ein offenes Ohr zu haben!
Wie komme ich zum OPEN OHR?
Mit der Bahn bis 'Hauptbahnhof-Mainz' oder direkt bis Bahnhof 'Mainz-Römisches Theater' (ehemals Mainz-Süd).
Die schnellste Verbindung vom Hauptbahnhof zum Zitadellengelände ist mit den Straßenbahnlinien 50, 52 oder 53 bis Haltestelle 'Am Gautor' (Linien in Richtung Hechtsheim, Abfahrt von der Haltestelle Hauptbahnhof West/Taubertsbergbad). Von dort noch etwa 10 Minuten Fußweg bis zum Zitadellengelände.
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln (in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
Hier der aktuelle Wabenplan des gültigen Tarifgebiets.
Weitere Buslinien aus dem Stadtgebiet zum Gelände: Linien 70, 71 (Haltestelle 'Eisgrubweg') und Linien 64, 65, 90, 92 (Haltestelle 'Zitadellenweg/Bahnhof Römisches Theater').
Weitere Infos zu den Buslinien und Abfahrtszeiten bei der Mainzer Mobilität.
Die Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge rund um die Zitadelle sind sehr begrenzt. Bitte nutzt nach Möglichkeit zur Anreise den ÖPNV.
 
 
 
Zum 01. Mai 2018
DGB 1. Mai
Frankfurt:
1. Mai 2018 in Frankfurt am Main

Unter dem Motto "Vielfalt, Gerechtigkeit, Solidarität" wird ab 10.30 Uhr vom Güntersburgpark bis zum Römerberg demonstriert. Die Kundgebung findet um 12.00 Uhr statt. Redner sind:
Peter Feldmann, Oberbürgermeister Frankfurt am Main
Michaela Rosenberger, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft NGG
Philipp Jacks, DGB-Vorsitzender Frankfurt am Main
Iris Schaffrina, ver.di-Jugend Frankfurt am Main und Region
Musik: Caro Kiste Kontrabass
Spielmobil der DGB-Jugend Frankfurt
Leckeres Essen und erfrischende Getränke
ACHTUNG: Anfangszeiten geändert!!
Demonstrationsbeginn: 10.30 Uhr
Kundgebung: 12.00 Uhr
Wiesbaden
1. Mai 2018 in Wiesbaden
Termin: 01.05.2018, 11:00 bis 15:00 Uhr Ort: Kranzplatz Wiesbaden Veranstalter:DGB Kreisverband Wiesbaden Rheingau-Taunus.
Kundgebung ab 11 Uhr
Kranzplatz Wiesbaden
Es sprechen:
Andreas Fisahn, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von attac- Zeit für Gerechtigkeit
Anja Golder, ver.di Wiesbaden - Arbeitsbedingungen in Zeiten der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens
Jenifer Plater, IG Metall-Jugend Wiesbaden-Limburg - Neue Perspektiven für junge Beschäftigte
Familienfest mit Essen und Getränken, Infoständen,
Kinderschminken mit Kraußemotions
und Live-Musik von:
“Skully & Flynn” Rhythm & Blues, Soul, Reggae, Folk
Limburg
1. Mai 2018 in Limburg
Termin: 01.05.2018, 09:30 bis 15:00Ort:Limburg Bahnhofsvorplatz und Kauflandgelände Westerwaldstr. 111-113.
Ab 9.30 Uhr Demo für „Solidarität – Vielfalt – Gerechtigkeit“ vom Bahnhofsvorplatz zum Kundgebungsort,
ab 10.30 Uhr 1. Mai-Kundgebung
Westerwaldstraße 111-113 (Kauflandgelände)
Grußworte und Redebeiträge:
Dr. Marius Hahn, Bürgermeister der Stadt Limburg
Viktoria Spiegelberg-Kamens, DGB-Kreisvorsitzende Limburg-Weilburg
Thomas Dauenhauer, Stellvertretender Vorsitzender des IG BAU Bezirksvorstandes Wiesbaden-Limburg
JAV des St. Vincenz-Krankenhauses
DGB Jugend & Bündnis Courage
Musik mit der Live-Band „CATROCK meets JUKEBOX”, Band der Lebenshilfe Limburg/Diez
Für das leibliche Wohl, Essen und Getränke ist bestens gesorgt.
Für die Kinder wird eine Hüpfburg und Kinderschminken angeboten.
Kundgebung: Mainz 11 Uhr, Leichhof