- Mai - Juni 2018
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- 29.06.2018
Ein Jahr Eheöffnung: Demokratische und offene Gesellschaft
verteidigen
Für einen respektvollen, menschlichen
und gewaltfreien Umgang
Vor einem Jahr, am 30.06.2017, hat der Bundestag entschieden,
die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
Dazu erklärt Jenny Renner, Bundesvorständin im Lesben-
und Schwulenverband (LSVD):
Der 30. Juni 2017 war das bewegende Ende eines jahrzehntelangen
Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Paare. Der Bundestag hat sich für die Liebe und eine gerechtere,
freiere und offenere Gesellschaft entschieden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) blickt daher mit Sorge
auf gegenwärtige Entwicklungen, in der Grenzen des Sagbaren
bewusst verschoben und Menschen zum Hass angestachelt werden.
Uns wird vor Augen geführt, wie fragil und zerbrechlich
Normen des respektvollen, menschlichen und gewaltfreien Umgangs
sind. Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu
gerungen werden. Der LSVD steht an der Seite all jener, die für
eine Gesellschaft streiten, die es allen Menschen garantiert,
jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden
zu sein.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten
Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet
und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt
und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität
frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als
ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert LSVD eine engagierte
Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung.
Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren
eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und
weiter zu stärken.
Notwendig sind ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung
von Homophobie und Transfeindlichkeit die Ergänzung von
Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität eine menschenrechtsbasierte
Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität die
Verabschiedung und Durchsetzung eines expliziten Verbots von
medizinisch unnötigen kosmetische Genitaloperationen an
intergeschlechtlichen Kindern die rechtliche Anerkennung und
Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung
des Familien- und Abstammungsrechts eine menschenrechtskonforme
LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik ein
glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung
und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen.
Hintergrund
Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland
(SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung
für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im
August 1992, hat unser Verband die Aktion Standesamt
organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit
auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich
das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte
der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen
für die Öffnung der Ehe."
30 Jahre Kampf Ehe für Alle. Eine Chronik:
https://www.lsvd.de/politik/oeffnung-der-ehe/ehe-fuer-alle-eine-chronik.html
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
werden.
- http://www.lsvd.de
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- 20.06.2018
Weltgesundheitsorganisation will Transsexualität
aus dem Krankheitenkatalog streichen
Respekt für geschlechtliche Vielfalt
bedeutet auch Reform des Transsexuellenrechts
Die Weltgesundheitsorganisation hat bekannt gegeben, dass sie
Transsexualität nicht länger als psychische Krankheit
einstufen will. Die entsprechende Überarbeitung des Krankheitenkatalogs
ICD wird der Versammlung der Mitgliedstaaten im Mai 2019 vorgelegt
und soll ab dem 1. Januar 2022 gelten. Dazu erklärt Gabriela
Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband
(LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die
Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, Transsexualität
aus dem Krankheitenkatalog zu streichen. Das ist ein wichtiger
Schritt hin zu Akzeptanz und Selbstverständlichkeit geschlechtlicher
Vielfalt. Auch transgeschlechtliche Menschen müssen das
Recht haben, über ihren Körper selbst zu bestimmen.
Dabei muss die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen zu
bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen gewährleistet
bleiben. Die oft langwierigen Verfahren bei den Krankenkassen
zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen
und Operationen müssen durch im Dialog mit der Zivilgesellschaft
entwickelte Richtlinien vereinfacht, beschleunigt und vereinheitlicht
werden. Ziel sollte eine bestmögliche Gesundheitsversorgung
auch für transgeschlechtliche Menschen sein.
Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche
Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und
jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Diesen Worten müssen
Taten folgen. Der LSVD fordert eine menschenrechtsorientierte
Reform des Transsexuellenrechts, die die Selbstbestimmung in
den Mittelpunkt stellt. Die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen
Identitäten muss akzeptiert werden. Vornamens- und Personenstandsänderung
sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich
sein, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.
Dabei ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht
zu beachten. Entgegen bestehender Pläne aus dem Innenministerium
sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der
einzuführende dritte positive Geschlechtseintrag allen Personen
offensteht.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
werden.
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- 14.06.18
Kein Kind und keine Familie diskriminieren
Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht
stärken
Berlin/Köln. 14. Juni 2018. Anlässlich
der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die
Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt
Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und
Schwulenverband (LSVD):
Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau
der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung
bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das
langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption.
Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein
Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch
gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die
Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten
bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht
aufgreift.
Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant
und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch
Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der
Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen
werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine
gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.
Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere
Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen
werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese
neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs-
und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der
LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen
Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen
Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich
rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.
Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung
formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls
muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung
in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt
werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören
auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie
haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen
und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.
Hintergrund
LSVD-Positionspapier Regenbogenfamilien im Recht
https://www.lsvd.de/politik/familienrecht-modernisieren.html
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen
Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/026/1902665.pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
werden
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- 03.06.2018
- 10 Jahre Mahnmal in Berlin
- Zusammen mit seiner Frau Elke Büdenbender
schautet sich Steinmeier vor seiner Rede den neuen Film der Künstlerin
Yael Bartana an, der seit Samstag im Fenster des Denkmals zu
sehen ist.Der Bundespräsident hielt seine Rede trotz Nieselregens
ohne Schirm
02.06.2018
- Von Frank-Walter Steinmeier
""Die Würde des Menschen
ist unantastbar." Dieser Satz steht für uns Deutsche
ganz am Anfang.
Es ist der erste Satz im ersten Artikel unserer Verfassung. Ein
Satz, formuliert als Bollwerk gegen die Unmenschlichkeit. Dafür
gab es guten Grund. Denn die Würde des Menschen war angetastet,
geleugnet und verletzt worden mit System und mit staatlichen
Mitteln der Erniedrigung, Verfolgung, Folter und Mord, in den
Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Deutsche haben millionenfach in Deutschland und in ganz Europa
Menschen verschleppt und ermordet. Deutsche haben ganze Landstriche
verheert und dabei tiefe Wunden im Gesicht Europas hinterlassen.
Unser Land hat in diesen zwölf Jahren schwere Schuld auf
sich geladen.
Es ist wahr: Das aufrichtige Erinnern an diese schreckliche Zeit,
vor allen Dingen an die Opfer und ihr Leid, das ist uns Deutschen
nie leichtgefallen, weder im Osten noch im Westen. Es war ein
langer Weg. Der Mantel des Schweigens lag jahrzehntelang über
den Abendbrottischen und erstickte jede notwendige Diskussion.
Und ja: Irgendwann kam die Erinnerung dann doch nach Deutschland.
Aber sie kam langsam. Sie kam etappenweise. Sie kam verspätet,
oft viel zu spät.
Heute ist die aufrichtige Erinnerung ein Eckstein unserer Identität.
Leicht fällt sie uns trotzdem nicht. Viele Wunden von damals
müssen noch weiter heilen. Viel zu oft gibt es auch heute
wieder Anlass zur Wachsamkeit. Erinnern heißt auch: wach
bleiben.
Deshalb ist es richtig, wenn heute jeder Stadtspaziergang rund
ums Brandenburger Tor an Orten der Erinnerung vorbeiführt.
Alle vier Denkmäler wurden von Bürgern eingefordert,
auch dieses hier. Politik und Staat ließen sich lange bitten.
Lieber Albert Eckert, lieber Günter Dworek, Sie beide können
davon stellvertretend für viele andere berichten.
Auch dank der Arbeit der Stiftung sind diese vier Erinnerungsorte
heute zu wichtigen Symbolen des modernen Deutschland geworden.
Zu Symbolen eines Landes, das auch seine dunkelsten Momente kennt
und sie zeigt. Eines Landes, das immer wieder an das ""Niemals
wieder!"" denken möchte. Eines Landes also, das
sich erinnern will.
Heute erinnern wir uns an die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen. Wir gedenken der vielen zehntausend Menschen,
deren Privatheit, deren Leben, deren Liebe, und ja, deren Würde
auf niederträchtigste Weise angetastet, geleugnet und verletzt
wurden.
Wir gedenken der über 50.000 Männer, die nach dem nationalsozialistisch
verschärften Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches verfolgt
wurden. Sie wurden eingesperrt. Sie wurden vorgeführt. Ihre
Existenzen wurden vernichtet. Man hat sie gefoltert, in Zuchthäuser
und in Konzentrationslager geschickt. Tausende dieser Männer
kamen ums Leben. Ihrer gedenken wir heute.
Wir gedenken auch den anderen Menschen, die wegen ihrer sexuellen
Orientierung oder ihrer sexuellen Identität von den Nazis
verfolgt und schikaniert wurden. Manche litten unter dem allgemeinen
Klima aus Hass und Verachtung, weil sie zum Beispiel lesbisch
waren, inter- oder transsexuell. Andere kamen aus anderen Gründen
ins Visier: als Juden, als sogenannte Asoziale, als Teil der
Swingjugend, als Sozialisten und als Kommunisten und doch
auch aufgrund ihrer Sexualität. Ihnen allen wurde Leid zugefügt.
All ihrer gedenken wir heute.
Mit ihrem Hass wollten die Nationalsozialisten auch jene vielfältige
Szene aus der deutschen Geschichte schneiden, die unser Land
gerade im Berlin der Weimarer Jahre schon einmal bereichert hatte.
Das geistige Erbe, die freiheitlichen Ideen von Karl Heinrich
Ulrichs, von Johanna Elberskirchen und von Magnus Hirschfeld
sie galten als volksfeindlich und sollten wieder in der
Kulisse verschwinden.
Diesem Wahnsinn fielen Unzählige zum Opfer, unzählige
Leben wurden aus der Spur geworfen. Es ist gut, dass wir uns
heute an sie erinnern.
Zu unserem Gedenken muss aber auch die Zeit nach 1945 gehören.
Denn in der jungen Bundesrepublik, da gab es noch kaum jemanden
in Politik und Justiz, der es besonders eilig damit hatte, das
Erbe von Hirschfeld wiederherzustellen. Für all diejenigen,
deren Sexualität schon vor 1945 als eine Straftat galt,
für sie persönlich war der 8. Mai 1945 nicht wirklich
ein Tag der Befreiung.
Denn auch unter dem Grundgesetz waren sie weiterhin dem Paragraphen
175 ausgeliefert, wie auch in der DDR. In der Bundesrepublik
galt er sogar ganz bewusst, ganz mit Absicht noch
mehr als 20 Jahre in der gleichen scharfen Form fort, die ihm
die Nationalsozialisten 1935 gegeben hatten.
Mehr als 20 Jahre lang wurden zehntausende Männer in der
Bundesrepublik noch nach dem Paragraphen 175 verhaftet, verurteilt
und eingesperrt. Sie mussten sich weiter verstecken, wurden weiterhin
bloßgestellt, haben weiterhin ihre wirtschaftliche Existenz
riskiert. Oft genügte schon ein Ermittlungsverfahren.
Die neue freiheitliche Ordnung in unserem Land, sie blieb über
viele Jahre sehr unvollkommen. Die Würde dieser Männer,
sie blieb antastbar. Zu lange hat es gedauert, bis auch ihre
Würde etwas gezählt hat in Deutschland. Und die Jahre
bis dahin, sie waren für Opfer und Aktivisten ein langer
Weg, mit mühseligen Auseinandersetzungen.
Der deutsche Staat hat all diesen Menschen schweres Leid zugefügt.
Vor allen Dingen unter den Nationalsozialisten, aber auch danach
noch, in der DDR und viel zu lange auch unter dem Grundgesetz.
An ihr Leid erinnern wir uns heute.
Sich zu korrigieren, sich ehrlich an die Geschichte zu erinnern
und sich nötigenfalls auch zu entschuldigen, wenn
Unrecht geschehen ist: das sind große Stärken der
Demokratie.
Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land
hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was
gegenüber anderen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt
geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung für
all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen,
das darauf folgte.
Wahr ist auch: Unser Land hat dazugelernt. Ich sehe heute viele
hier bei uns, die dafür seit Jahrzehnten mit all ihrer Kraft
gesorgt haben. Ihnen ist es zu verdanken, dass das Erbe von Ulrichs,
Elberskirchen und Hirschfeld trotz allem weiter gedeihen konnte.
Ich finde, das ist gut für unser Land!
Fast 50 Jahre nach Stonewall, bald 40 Jahre nach den ersten Christopher
Street Days in Deutschland, 17 Jahre nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
und ein Jahr nach der Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts steht für mich fest:
Sie, liebe Engagierte und politisch Bewegte, vor allen Dingen
Sie haben viel erreicht. Darauf können Sie stolz sein, und
ich hoffe, dass wir es heute auch gemeinsam sein können!
Ihnen allen hier am Denkmal, und allen Schwulen, Lesben und Bisexuellen,
allen Queers, Trans- und Intersexuellen in unserem Land, Ihnen
allen rufe ich heute zu: Auch Ihre sexuelle Orientierung, auch
Ihre sexuelle Identität stehen selbstverständlich unter
dem Schutz unseres Staates. Auch Ihre Würde ist so selbstverständlich
unantastbar, wie sie es schon ganz am Anfang hätte sein
sollen.
Wir alle wissen: Es gibt noch einiges zu tun. Wir können
uns nicht zufrieden zurücklehnen, wenn homophobe Beleidigungen
heute wie selbstverständlich auf dem Schulhof zu hören
sind. Wenn wir mit trauriger Regelmäßigkeit engagierte
Menschen aus anderen Ländern auszeichnen müssen, die
für ihr Ringen um elementare Menschen- und Bürgerrechte
Leib und Leben riskieren.
Auch deshalb ist und bleibt es wichtig, dass wir immer wieder
an unsere Gedenkorte kommen, dass wir hierherkommen, uns erinnern
und im Erinnern unsere Verantwortung für das Heute erkennen.
Wir sind es der Würde des Menschen schuldig.
Vielen Dank
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- 03.06.2018
Um Freiheit, Gleichheit und Respekt
muss täglich neu gerungen werden.
10 Jahre Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen. Anlässlich des zehnten Jahrestages der Übergabe
des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
an die Öffentlichkeit erklärt Günter Dworek, Bundesvorstand
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich
neu gerungen werden.
(Rede von LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek beim Festakt
zum 10jährigen Jubiläum des Denkmals für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen)
"Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter
Herr Regierender Bürgermeister, liebe Gäste,
angesprochen auf das KZ in seiner Stadt sagte 1960 der damalige
Bürgermeister von Dachau in einem Interview, dort seien
nicht nur Helden gestorben: Sie müssen sich daran
erinnern, dass viele Verbrecher und Homosexuelle in Dachau waren.
Wollen Sie ein Ehrenmal für solche Leute?
Ich erinnere an das Martyrium von Leopold Obermayer aus Würzburg,
1934 von der Gestapo verhaftet, ins KZ Dachau verschleppt, dort
aufs Schwerste misshandelt, in einem Schauprozess als homosexueller
Sittlichkeitsverbrecher zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt
und schließlich 1943 in Mauthausen gestorben. Oder an Mary
Pünjer, die im KZ Ravensbrück den Vermerk asozial/lesbisch
erhielt und 1942 aufgrund ihrer jüdischen Herkunft vermutlich
in der Anstalt Bernburg mit Gas ermordet wurde. Oder an Teofil
Kosinski aus Polen, der Folter und jahreslanges Zuchthaus erleiden
musste, weil er sich als 17jähriger in einen deutschen Soldaten
verliebt hatte. Er starb 2003 ohne je eine Entschädigung
von Deutschland erhalten zu haben. Das ist eine Schande.
Bis 2008 hat es gedauert, bis Deutschland dieses Ehrenmal
für solche Leute errichtet hat. Eine tapfere kleine
Initiative hat es angestoßen und dann gemeinsam mit dem
LSVD durchgesetzt.
Und heute ist erstmals ein deutsches Staatsoberhaupt hier bei
uns. Sehr geehrter Bundespräsident, das bedeutet für
uns Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
Menschen sehr, sehr viel!
2017 ist die Rehabilitierung der Opfer des § 175 auch nach
1945 weitgehend Gesetz geworden. Endlich. Auch in der Bundesrepublik
hatte es für Homosexuelle lange Jahre keine Freiheit gegeben.
1963 prägte Hans-Joachim Schoeps den bitteren Satz: Für
die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.
Der Rechtlosigkeit folgte eine lange Phase widerwilliger Duldung.
Aber wir haben uns durchgebissen, Schritt für Schritt mehr
Akzeptanz und Rechte erkämpft. Und ich sage in aller Unbescheidenheit:
Das hat unsere ganze Gesellschaft freier und unser Land lebenswerter
gemacht.
Die Zeit, in der wir Lesben und Schwule rechtlich nur Bürgerinnen
und Bürger zweiter Klasse waren, ist noch nicht einmal zwölf
Monate vorbei. Aber sie ist vorbei. Und diese Zeit darf nie,
nie wiederkommen.
Wir stehen vor einem dynamischen Denkmal. Dank der Großzügigkeit
von Michael Elmgreen und Ingar Dragset verändert es sein
Innenleben immer wieder und wir können heute den neuen Film
von Yael Bartana bewundern.
Zwei Männer, zwei Frauen küssen sich inniglich, intim
aber an einem der öffentlichsten Orte dieses Landes,
im Herzen der Hauptstadt.
In der NS-Zeit konnte ein Zungenkuss unter Männern bereits
für eine Verurteilung nach § 175 ausreichen. Aus dieser
Erinnerung heraus formuliert das Denkmal den Anspruch und das
Recht von LSBTI, sich jederzeit frei und sichtbar im öffentlichen
Raum bewegen zu können.
Und das ist trotz aller Fortschritte bis heute nicht erreicht.
Ein Kuss in der Fußgängerzone, ein Kuss in der U-Bahn
kann auch heute noch Gefahr bedeuten. Woche für Woche gibt
es homophobe und transfeindliche Übergriffe. Das darf eine
demokratische Gesellschaft nicht kalt lassen.
Berlin gehört zu den wenigen Städten, in denen die
Polizei die Motive für solche Hassgewalt auch öffentlich
benennt. Die Dinge beim Namen zu nennen, ist Voraussetzung für
jede Prävention, für Aufklärung und gezielte Hilfe
für die Opfer.
Herr Regierender Bürgermeister, große Anerkennung
und großen Dank für diese klare Haltung Berlins! Das
sollten sich andere zum Vorbild nehmen.
Ich frage mich oft: Wo bleibt bei homophober und transfeindlicher
Hasskriminalität der öffentliche Aufschrei? Warum hat
hier noch nie ein Bundesinnenminister ein Maßnahmenpaket
verkündet? Will man sich etwa nicht aus dem Fenster lehnen
für solche Leute? Nicht nur Hetze, auch Schweigen
kann verletzen. Es muss ein Ende haben.
Stichwort Hetze: Ich hätte vor 10 Jahren nicht gedacht,
dass in deutschen Parlamenten wieder mit Vokabeln wie entartet
um sich geworfen wird. Häme, Verächtlichmachung und
dies im Gestus stolz zur Schau getragener Gefühllosigkeit.
All das legt die Diagnose nahe: In viel zu vielen Köpfen
ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.
Alle nationalistischen und völkischen Ideologien haben über
kurz oder lang immer auch das Homosexuelle, das geschlechtlich
Uneindeutige, das Queere als das Fremde im Inneren ins Visier
genommen. Denen auf den Leim zu gehen, die heute gegen die
Muslime oder die Geflüchteten hetzen,
ist nicht nur bedrückend, sondern auch unsagbar dumm. Ich
sage hier für den LSVD klipp und klar: Wer die Grundrechte
auch nur einer Gruppe in der Gesellschaft angreift, der greift
uns alle an. Dazu sagen wir nein, nein, nein!
Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus führt
vor uns Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft
vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber
dem Leben Anderer, wenn sie Ausgrenzung und Entrechtung zulässt.
Es gibt kein Ende der Geschichte. Um Freiheit, Gleichheit und
Respekt muss täglich neu gerungen werden. Ein Ort wie dieser,
ein Tag wie dieser geben uns Kraft dafür. Die Zukunft gehört
der offenen, demokratischen Gesellschaft und nicht der Vergangenheit.
- LSVD:
Hintergrund
Seit zehn Jahren erinnert die Bundesrepublik Deutschland mit
dem Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
an die über 50.000 zwischen 1933 und 1945 nach §175
Verurteilten. Mehrere tausend Schwule wurden wegen ihrer Homosexualität
in Konzentrationslager verschleppt. Ein großer Teil von
ihnen starb aufgrund von Hunger oder Krankheiten, durch Misshandlungen
oder gezielte Mordaktionen. Die Nationalsozialisten zerschlugen
die Lebenswelten von Schwulen und Lesben. Lange Zeit wurden die
homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in beiden deutschen
Nachkriegsstaaten aus der Gedenkkultur ausgeschlossen. Das Denkmal
soll die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus ehren und
zugleich »ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz,
Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben
setzen«. Es wurde von Michael Elmgreen und Ingar Dragset
entworfen, auf Beschluss des Deutschen Bundestages gebaut und
am 27. Mai 2008 der Öffentlichkeit übergeben. Aus Anlass
des zehnten Jahrestages der Übergabe des Denkmals an die
Öffentlichkeit wird ab dem 3. Juni 2018 ein Film der israelischen
Videokünstlerin Yael Bartana im Denkmal gezeigt.
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
- http://www.lsvd.de
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- 25.05.18
Sachsen muss Diskriminierungserfahrungen
von LSBTI sichtbar machen
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert
sachsenweite Studie zur Akzeptanz
Chemnitz, 25. Mai 2018. Am Montag diskutiert der Sächsische
Landtag, ob eine landesweite Studie zur gesellschaftlichen Akzeptanz
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI) in Auftrag gegeben werden soll. Die Fraktion
Die Linke hatte den Antrag (6/8236) noch vor Verabschiedung des
Landesaktionsplans zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen
im Januar 2017 eingebracht. Valide Studien zur Akzeptanz und
Diskriminierungserfahrungen von LSBTI in Sachsen fehlen bisher.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Sachsen fordert
die Landesregierung um Ministerpräsident Kretschmer auf,
eine landesweite Studie zu Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI) auf den Weg zu bringen. Wenn wir eine klare
Vorstellung davon haben, wie die Lebensrealitäten von LSBTI
heute in Sachsen aussehen, wo sie beispielsweise Diskriminierung
oder Anfeindungen erfahren, dann kann die Landesregierung besser
mit zielgerichteten Maßnahmen für Akzeptanz eintreten
und Diskriminierung entgegenwirken, erklärt Tom Haus
aus dem Landesvorstand des LSVD Sachsen.
Die bisherigen Mitte Studien aus Leipzig oder von
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kratzten beim Thema
Akzeptanz von LSBTI in Sachsen immer nur an der Oberfläche.
Welche Diskriminierungserfahrungen beispielsweise junge LSBTI
in sächsischen Schulen machen oder wie mit dem Thema Akzeptanz
in der Senioren*innenhilfe oder Altenpflege in Sachsen umgegangen
wird, dazu gibt es keinerlei landesweite Untersuchungen in Sachsen.
Mit Hilfe einer Studie könnte die Landesregierung
zukünftig bedarfs- und zielgruppenorientierte Maßnahmen
entwickeln und umsetzen. Schon bei den zivilgesellschaftlichen
Beteiligungsworkshops zur Vorbereitung des Aktionsplans hatte
der LSVD diese Studien gefordert. so Landesvorstand Haus
vom LSVD Sachsen weiter.
Hintergrund
Antrag Fraktion Die Linke: Lebenslagen von lesbischen, schwulen,
bisexuellen, transgender,transsexuellen, intergeschlechtlichen
und queeren Menschen (LSBTTIQ*) im Freistaat Sachsen untersuchen
(6/8236)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8236&dok_art=Drs&leg_per=6
Aktionsplan zur Förderung von Akzeptanz bleibt weit hinter
Erwartungen zurück Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
kritisiert unzureichende Ausgestaltung
http://sachsen.lsvd.de/wp-content/uploads/2017_09_21-pm-final-aktionsplan-zur-foerderung-von-akzeptanz-bleibt-hinter-erwartungen-zurueck.pdf
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb nimmt der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) Sachsen die neuen Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) sehr ernst. Damit wir Sie aktuell über unsere Arbeit
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Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
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http://www.sachsen.lsvd.de
http://www.facebook.com/lsvdsachsen
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- 22.05.2018
Tag des Grundgesetzes: Gleichstellung
im Grundgesetz verankern
Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben,
Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen
(LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und
geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019
wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass,
um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg
zu bringen.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist
der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten
ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung
kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch
den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht
zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung
von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war
auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von
Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel
ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels
unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten
Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.
Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante
Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz
zur Ergänzung des Grundgesetzes.
Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän
selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren
auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen
die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit.
Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote
in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig.
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind
dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf
die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird,
läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen
Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht
in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber
diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten
von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit
Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es
bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen
Landesverfassung.
LSVD:
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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- 24.05.18
- Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
10 Jahre Denkmal
10 Jahre Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen
- Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier am 3. Juni 2018
Lesung von Biografien am 28. Juni 2018, u.a. mit Bundesministerin
Katarina Barley
- Aus Anlass des zehnten Jahrestages der Übergabe
des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
an die Öffentlichkeit laden die Stiftung Denkmal für
die ermordeten Juden Europas, der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld herzlich zu einem
Festakt am 3. Juni 2018 ein. Für Ihre Teilnahme und die
Ihrer Begleitung ist eine Anmeldung bis zum 28. Mai unter veranstaltungen@stiftung-denkmal.de
unbedingt erforderlich.
- Wann: Sonntag, der 3. Juni 2018, 11 Uhr
Wo: Denkmal für die verfolgten Homosexuellen, Tiergarten/Ebertstraße,
gegenüber dem Holocaustdenkmal, 10117 Berlin
- Reden:
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Michael Müller, Regierender Bürgermeister von
Berlin
Günter Dworek, Mitinitiator des Denkmals und Vertreter
des LSVD
Gulya Sultanova, LGBT-Filmfestival Side by Side,
Sankt Petersburg
- Am 28.06. wird es zudem eine Lesung von Biografien
Schwuler, Lesben und Trans* geben. Um Anmeldung bis 25. Juni
2018 unter veranstaltungen@stiftung-denkmal.de wird gebeten.
- Wann: Donnerstag, der 28. Juni 2018, 19.30
Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Wo: Theater im Delphi, Gustav-Adolf-Straße 2, 13086 Berlin
Der Eintritt ist frei
- Lesung mit Katarina Barley, Daniel Baranowski,
Hamze Bytyçim, Franz Dinda, Günter Dworek, Alice
Dwyer, Klaus Lederer, Petra Michalski, Uwe Neumärker, Marianne
Rosenberg, Lala Süsskind, Sabin Tambrea, Ulrike Tscharre,
Heinz Weichenberger.
LSVD Berlin-Brandenburg
Jörg Steinert
Geschäftsführer und Pressesprecher
Kleiststraße 35
10787 Berlin
Tel.: 030 - 22 50 22 15
landespressestelle@lsvd.de
http://www.berlin.lsvd.de
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- Zur Onlineversion dieses Newsletters
Tag des Grundgesetzes: Gleichstellung
im Grundgesetz verankern
- Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale
der sexuellen und geschlechtlichen
Identität
- Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
- Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres
Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme
der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel.
2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter
Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf
den Weg zu bringen.
- Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden
Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz
des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche
Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden,
wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und
somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche
Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach
1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies
nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der
sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel
ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels
unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten
Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.
- Der LSVD begrüßt und unterstützt
daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen
mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.
- Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän
selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren
auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen
die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit.
Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote
in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig.
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind
dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf
die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird,
läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen
Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht
in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber
diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten
von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit
Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es
bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen
Landesverfassung.
- Pressemeldung als pdf
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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- Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Dr. Magnus Hirschfelds 150. Geburtstag:
Gedenken an Dr. Magnus Hirschfeld
Montag, 14. Mai 2018, 16.00 Uhr, Gedenkstele,
Otto-Suhr-Allee 93, 10585 Berlin-Charlottenburg, gegenüber
dem Rathaus Charlottenburg
- Am 14. Mai 2018 jährte sich der 150.
Geburtstag von Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935). Die Bundesstiftung
Magnus Hirschfeld, die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft und der
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg luden aus diesem
Anlass zusammen mit Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann
und weiteren Engagierten zu einer Gedenkveranstaltung ein.
Diese fand um 16 Uhr an der Stele in der Otto-Suhr-Allee 93 in
Berlin-Char-lottenburg statt.
Im Anschluss an das Gedenken eröffnete Bezirksbürgermeister
Reinhard Naumann die von der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft initiierte
Wanderausstellung Magnus Hirschfelds Gästebuch aus
dem französischen Exil in der Rat-hausgalerie im Rathaus
Charlottenburg, die bis zum 14. Juni 2018 montags bis freitags
von 6 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt besichtigt werden kann.
Ab 18 Uhr fand im Haus der Kulturen der Welt (HWK) der von der
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld organisierte Festakt zum Jubiläum
statt.
Gegenüber dem HWK hat der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
in Kooperation mit der Universität der Künste Berlin
und mit Unterstützung der Lotto-Stiftung Berlin im September
2017 das Denkmal für die weltweit erste homosexuelle Emanzipationsbewegung
errichtet. Dr. Magnus Hirschfeld war Initiator dieser Bewegung.
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- LUSTBLÄTTCHEN
- Open-Ohr-Festival vom 18.05. bis 21.05.
Auf der Zitadelle in Mainz
- Dieses jahr zu Pfingsten geht es um das
Thema geht es um den Körperbau
Dieses Thema ist vielfältig und facettenreich. Die BesucherInnen
können zahlreiche Beiträge rund um dieses Thema erwarten.
Das OPEN OHR Festival ist Anziehungspunkt für jährlich
ca. 10.000 Besucherinnen und Besucher, Platform für Diskussion
und Weiterbildung mit Referentinnen und Referenten aus Politik,
Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft (ca. 100 Sprecher-Innen),
vier Tage voller Musik, Theater, Kleinkunst, Kabarett und Aktionskunst
(ca. 300 KünstlerInnen), Ort der Berichterstattung für
eine Vielzahl von MedienvertreterInnen aus Radio, Fernsehen und
Presse, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Initiativen,
Vereinen und sozialen Bewegungen.
Das OPEN OHR Festival ist einmalig und lädt jedes
Jahr zu Pfingsten Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und
Freunde auf die Mainzer Zitadelle ein, um Teil dieses Festivals
zu sein und ein offenes Ohr zu haben!
Unter anderen wird auch die ROSA LÜSTE wieder anwesend
sein und zu ihrem Gender-Spiel einladen, das gut zum Thema Körperbau
passt.
Eintrittspreise:
Dauerkarte (4 Tage): 36,20 Euro incl. VVK- und System-Gebühr;
40,00 Euro Tages- und Abendkasse. Dauerkarte mit Zeltplatz (4
Tage): 56,00 Euro incl. VVK- und System-Gebühr; 58,00 Euro
Tages- und Abendkasse. Tageskarte für Freitag, Samstag oder
Sonntag: 23,00 Euro (jeweils morgens ab 9:00 Uhr erhältlich,
freitags erst ab 11 Uhr). Tageskarte für Montag: 11,00 Euro
(ab Montagmorgen 9:00 Uhr erhältlich)
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen
sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlags-pflichtigen Verkehrsmitteln
(in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund
Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
- Ticketing beim OPEN OHR 2018
Das in den letzten Jahren optimierte Vorgehen beim Kartenvorverkauf
hat sich bewährt.
Seit dem 24.11.17 kann man Dauerkarten ohne Zeltplatzund Dauerkarten
mit Zeltplatz im Vorverkauf bei unserem Ticketanbieter erwerben.
Die Zeltplatzkarten für die Zeltplätze in den Grünanlagen
Drususwall erhält man im Vorverkauf nur gemeinsam mit einer
Dauerkarte.
Wohnmobilplatz: Auch für den neuen Wohnmobilplatz benötigt
man ab sofort eine Zeltplatzkarte, die man im Vorverkauf gemeinsam
mit einer Dauerkarte erwerben kann.
Alle Infos rund um das Thema Zelten und über den neuen Wohnmobilplatz
findet ihr hier.
Die Zeltplatzkarten für die Zeltplätze in den Grünanlagen
Drususwall erhält man im Vorverkauf nur gemeinsam mit einer
Dauerkarte.
Wohnmobilplatz: Auch für den neuen Wohnmobilplatz benötigt
man ab sofort eine Zeltplatzkarte, die man im Vorverkauf gemeinsam
mit einer Dauerkarte erwerben kann.
Alle Infos rund um das Thema Zelten und über den neuen Wohnmobilplatz
findet ihr hier.
- Eintrittspreise
Ermäßigungen
Zelten
Anreise
Barrierefreiheit
Öffnungszeiten Tageskasse
FAQs
- Möglichkeiten zum Ticketkauf
Ihr habt drei verschiedenen Möglichkeiten, Tickets für
das 44. OPEN OHR Festival im Vorverkauf zu erwerben:
1. Online:Hier könnt ihr eure Tickets online buchen. Sie
werden euch dann per Post zugeschickt.
Die Zahlung erfolgt über Lastschrift oder Kreditkarte. Pro
Buchung fallen zu den Ticketpreisen noch 4,- Versand-
und Bearbeitungskosten an.
2. Telefonisch könnt ihr eure Tickets rund um die Uhr über
die Ticket-Hotline bestellen: 0180 6050400 (0,20 /Anruf
inkl. MwSt aus den Festnetzen, max. 0,60 /Anruf inkl. MwSt
aus den Mobilfunknetzen). Auch hier fallen pro Buchung zu den
Ticketpreisen noch 4,- Versand- und Bearbeitungskosten
an.
3. Vorverkaufsstellen: Ihr erhaltet die Tickets auch an zahlreichen
Vorverkaufsstellen in Deutschland. Hier eine Liste aller an das
Ticketsystem angeschlossenen Stellen.
Bitte beachten:
- Tageskarten gibt es weiterhin nur an der Tageskasse. Öffnungszeiten
der Tageskassen findet ihr hier.
- Der Verkauf von ermäßigten Karten ist ausschließlich
an der Abendkasse möglich. Eine Erstattung des Ermäßigungspreises
von im Vorverkauf erworbenen Karten ist vor Ort nicht möglich.
Eintrittspreise
Dauerkarte (4 Tage): 36,20 incl. VVK- und System-Gebühr;
40,00 Tages- und Abendkasse
Dauerkarte mit Zeltplatz (4 Tage): 56,00 incl. VVK- und
System-Gebühr; 58,00 Tages- und Abendkasse
Tageskarte für Freitag, Samstag oder Sonntag: 23,00
(jeweils morgens ab 9:00 Uhr erhältlich, freitags erst ab
11:00 Uhr).Tageskarte für Montag: 11,00 (ab Montagmorgen
9:00 Uhr erhältlich)
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen
sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln
(in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund
Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
Das OPEN OHR Festival ist...
Anziehungspunkt für jährlich ca. 10.000 Besucherinnen
und Besucher
Platform für Diskussion und Weiterbildung mit Referentinnen
und Referenten aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft
(ca. 100 SprecherInnen)
vier Tage voller Musik, Theater, Kleinkunst, Kabarett und Aktionskunst
(ca. 300 KünstlerInnen)
Ort der Berichterstattung für eine Vielzahl von MedienvertreterInnen
aus Radio, Fernsehen und Presse
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Initiativen, Vereinen
und sozialen Bewegungen
Das OPEN OHR Festival ist einmalig und lädt jedes Jahr zu
Pfingsten Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Freunde
auf die Mainzer Zitadelle ein, um Teil dieses Festivals zu sein
und ein offenes Ohr zu haben!
Wie komme ich zum OPEN OHR?
Mit der Bahn bis 'Hauptbahnhof-Mainz' oder direkt bis Bahnhof
'Mainz-Römisches Theater' (ehemals Mainz-Süd).
Die schnellste Verbindung vom Hauptbahnhof zum Zitadellengelände
ist mit den Straßenbahnlinien 50, 52 oder 53 bis Haltestelle
'Am Gautor' (Linien in Richtung Hechtsheim, Abfahrt von der Haltestelle
Hauptbahnhof West/Taubertsbergbad). Von dort noch etwa 10 Minuten
Fußweg bis zum Zitadellengelände.
Bändchen = Fahrkarte. Die Vorverkaufskarte sowie die Dauerkarten-Bändchen
sind als Fahrkarte auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln
(in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 65 (Verkehrsverbund
Mainz-Wiesbaden) sowie im RNN gültig.
Hier der aktuelle Wabenplan des gültigen Tarifgebiets.
Weitere Buslinien aus dem Stadtgebiet zum Gelände: Linien
70, 71 (Haltestelle 'Eisgrubweg') und Linien 64, 65, 90, 92 (Haltestelle
'Zitadellenweg/Bahnhof Römisches Theater').
Weitere Infos zu den Buslinien und Abfahrtszeiten bei der Mainzer
Mobilität.
Die Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge rund um die
Zitadelle sind sehr begrenzt. Bitte nutzt nach Möglichkeit
zur Anreise den ÖPNV.
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- Zum 01. Mai 2018
- DGB 1. Mai
Frankfurt:
1. Mai 2018 in Frankfurt am Main
Unter dem Motto "Vielfalt, Gerechtigkeit, Solidarität"
wird ab 10.30 Uhr vom Güntersburgpark bis zum Römerberg
demonstriert. Die Kundgebung findet um 12.00 Uhr statt. Redner
sind:
- Peter Feldmann, Oberbürgermeister Frankfurt
am Main
- Michaela Rosenberger, Bundesvorsitzende der
Gewerkschaft NGG
- Philipp Jacks, DGB-Vorsitzender Frankfurt
am Main
- Iris Schaffrina, ver.di-Jugend Frankfurt
am Main und Region
- Musik: Caro Kiste Kontrabass
- Spielmobil der DGB-Jugend Frankfurt
- Leckeres Essen und erfrischende Getränke
- ACHTUNG: Anfangszeiten geändert!!
Demonstrationsbeginn: 10.30 Uhr
Kundgebung: 12.00 Uhr
- Wiesbaden
1. Mai 2018 in Wiesbaden
- Termin: 01.05.2018, 11:00 bis 15:00 Uhr Ort:
Kranzplatz Wiesbaden Veranstalter:DGB Kreisverband Wiesbaden
Rheingau-Taunus.
Kundgebung ab 11 Uhr
- Kranzplatz Wiesbaden
- Es sprechen:
- Andreas Fisahn, Mitglied im wissenschaftlichen
Beirat von attac- Zeit für Gerechtigkeit
- Anja Golder, ver.di Wiesbaden - Arbeitsbedingungen
in Zeiten der Kommerzialisierung des Gesundheitswesens
- Jenifer Plater, IG Metall-Jugend Wiesbaden-Limburg
- Neue Perspektiven für junge Beschäftigte
- Familienfest mit Essen und Getränken,
Infoständen,
- Kinderschminken mit Kraußemotions
- und Live-Musik von:
- Skully & Flynn Rhythm &
Blues, Soul, Reggae, Folk
- Limburg
- 1. Mai 2018 in Limburg
- Termin: 01.05.2018, 09:30 bis 15:00Ort:Limburg
Bahnhofsvorplatz und Kauflandgelände Westerwaldstr. 111-113.
Ab 9.30 Uhr Demo für Solidarität Vielfalt
Gerechtigkeit vom Bahnhofsvorplatz zum Kundgebungsort,
- ab 10.30 Uhr 1. Mai-Kundgebung
- Westerwaldstraße 111-113 (Kauflandgelände)
- Grußworte und Redebeiträge:
- Dr. Marius Hahn, Bürgermeister der Stadt
Limburg
- Viktoria Spiegelberg-Kamens, DGB-Kreisvorsitzende
Limburg-Weilburg
- Thomas Dauenhauer, Stellvertretender Vorsitzender
des IG BAU Bezirksvorstandes Wiesbaden-Limburg
- JAV des St. Vincenz-Krankenhauses
- DGB Jugend & Bündnis Courage
- Musik mit der Live-Band CATROCK meets
JUKEBOX, Band der Lebenshilfe Limburg/Diez
- Für das leibliche Wohl, Essen und Getränke
ist bestens gesorgt.
- Für die Kinder wird eine Hüpfburg
und Kinderschminken angeboten.
- Kundgebung: Mainz 11 Uhr, Leichhof