Mai, Juni 2017
 
28.06.17
Am Ende siegen Vernunft und der konsequente Kampf für die Öffnung der Ehe
Zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur „Ehe für alle“ erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Ende der rechtlichen Diskriminierung ist zum Greifen nah. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat mehrheitlich empfohlen, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden soll. Die Blockade ist aufgebrochen. Damit ist der Weg frei für die Abgeordneten des Bundestages, ihrem Gewissen zu folgen.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Abgeordneten auf, der Ehe für alle am Freitag mit breiter Mehrheit ihr Ja-Wort zu geben. Die Bevölkerung hat das längst getan. Langjährige Überzeugungsarbeit trägt nun endlich Früchte. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem wird in Gesellschaft und Parlament breit darüber diskutiert. Seitdem kämpft der LSVD auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe. Jetzt kommt der Tag der Entscheidung.
Wir sind froh, dass ein langer Weg, den unser Verband zusammen mit vielen Verbündeten gegangen ist, sich dem Ende nähert. Die Abgeordneten können nun das tun, wofür sie gewählt wurden: Dem Wohle des Volkes dienen und dafür sorgen, dass im Eherecht für alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Gleichheit vor dem Gesetz gilt.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
http://www.lsvd.de
 
 
28. Juni 2017
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung
Aktionstag für die EHE FÜR ALLE in Berlin
Homosexuelle Paare und Regenbogenfamilien zeigen Flagge
Den kommenden Freitag ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zum Aktionstag für die EHE FÜR ALLE aus. Regenbogenfamilien werden um 9.30 Uhr beim Hissen der Regenbogenflagge mit Spandaus Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank teilnehmen. Zeitgleich hisst auch Justizsenator Dr. Dirk Behrendt die Flagge an seinem Dienstsitz. Das Bündnis gegen Homophobie präsentiert seine Kampagne für die Akzeptanz und Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren bei der Flaggenhissung mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller um 11 Uhr am U-Bahnhof Nollendorfplatz. Ebenfalls um 11 Uhr hisst Hertha BSC die Regenbogenflagge, um 12.30 Uhr folgt die Flaggenhissung am neuen Unternehmensstandort von Stromnetz Berlin.
Alle Termine und Standorte finden Sie HIER
Der Berliner Lesben- und Schwulenverband lädt herzlich zur Teilnahme ein und ermutigt zur Initiierung von eigenen kleinen und großen Aktionen.
„Die EHE FÜR ALLE kommt, wenn auch 25 Jahre zu spät“, so LSVD-Landesgeschäftsführer Jörg Steinert. Vor 25 Jahren, am 19. August 1992, beantragten 250 homosexuelle Paare bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung. Mit der AKTION STANDESAMT wehrten sich Lesben und Schwule zum ersten Mal gegen das Eheverbot für Homosexuelle in Deutschland sichtbar.
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
27.06.2017.
Gleiche Rechte sind Auftrag des Grundgesetzes
Angela Merkel rückt von ihrer Blockade bei der Ehe-Öffnung ab und will gesichtswahrend auf Zeit spielen
Berlin, 27.06.2017. Zur Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Ehe-Öffnung als Gewissensentscheidung im Bundestag zu behandeln erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der LSVD begrüßt es, dass nach 15 Jahren ideologischer Blockade in der Frage der Ehe-Öffnung Frau Merkel und die Union bereit sind sich zu bewegen. Der Druck durch die gesellschaftliche Mehrheit und zuletzt auch die Selbstverpflichtungen der anderen Parteien keine neue Koalition ohne verbindliche Ehe-Öffnung einzugehen zeigen Wirkung. Die Bundeskanzlerin und die Union haben erkannt, dass eine weitere Blockade-Haltung im heraufziehenden Bundestagswahlkampf mehr schadet als nützt.
Um gesichtswahrend aus dieser unwürdigen Blockade-Sackgasse heraus zu kommen, schlägt die Bundeskanzlerin die Freigabe der Abstimmung im Parlament als Gewissensfrage für die Abgeordneten vor. Sie schwenkt damit auf eine schon lange existierende Forderung ein. Die Mehrheiten im Parlament für die Öffnung der Ehe sind vorhanden.
Gleiche Rechte für alle Menschen sind ein Gebot unseres Grundgesetzes. Sie dulden keine weitere Aufschiebung und bedürfen keiner weiteren Diskussion. Alle Argumente sind in den letzten 30 Jahren vielfach ausgetauscht worden.
Deshalb fordert der LSVD die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien auf, noch vor der Bundestagswahl die Ehe-Öffnung im Deutschen Bundestag zur Abstimmung zu stellen. Wir wollen in einem Land leben, in dem Lesben und Schwule nicht weiter diskriminiert werden!
Gerade wenn sich das Gewissen meldet, sollte man nicht länger zaudern. Die Abgeordneten der Koalition haben es nach dem Schwenk der Kanzlerin jetzt in der Hand, bereits morgen im Rechtsauschuss frei nach ihrem Gewissen für das Ende der Diskriminierung zu stimmen.
Und wenn die Kanzlerin eine „parteipolitische“ Aufladung vermeiden will, dann muss sie nur ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates geben. Dann könnte der Bundestag bereits am Freitag dieser Woche die Ehe für alle beschließen.
Hintergrund
Merkel rückt vom Nein der CDU ab. An der Homo-Ehe soll's nicht scheitern
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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27.06.17
Kanzlerin: Ehe für alle ist doch christlich -
Kauder und katholische Bischöfe im Abseits
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Ehe für alle
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat ihre Haltung zur Ehe für alle geändert.
Angesichts überdeutlicher Zustimmung in der Bevölkerung und bei allen möglichen Koalitionspartnern will sie die Ehe-Öffnung im Bundestag zurGewissensentscheidung machen.
Dazu sagt Markus Gutfleisch von der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK):
Wir fordern seit langem die Ehe für alle, weil wir sie für zutiefst christlich halten. Sie ist christlich, weil sie das Zusammenleben in lesbischen und schwulen Partnerschaften als gleichwertig definiert und umständliche,
diskriminierende Sonderbestimmungen überflüssig macht.
Blockadehaltung unwürdig
Für uns ist die langjährige Blockadehaltung der Union, die seit 2005 Regierungspartei ist, unwürdig. Gesellschaftspolitische und theologische Diskussionen hatten uns sehr ermutigt, zum Beispiel die Orientierungshilfe der
Evangelischen Kirche „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie alsverlässliche Gemeinschaft stärken“ Die Expertenkommission legte 2013 gute theologische Argumente für eine Öffnung des Ehe- und Familienverständnisses
vor, wurde aber vom Rat der EKD ausgebremst. Innerhalb der Unionsfraktion hat sich bisher nur eine kleine Gruppe für die Ehe für alle ausgesprochen.
Bleiben Gegner der Ehe für alle im Abseits?
Unionsfraktionschef Kauder, die Konservativen in der Partei und die katholischen Bischöfe stehen mehr als je im Abseits. Mit ihrem kläglichem Widerstand gegen gleiche Rechte, gegen neue theologische Sichten ist weiter zu rechnen. Solcher Einfalt setzt die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche seit 40 Jahren gelebte Vielfalt entgegen. Kirchtürme, so sagen wir, müssen Menschen zur Begegnung mit dieser Vielfalt einladen. Sie dürfen keine Macht- oder
Blockadeinstrumente sein. Die Deutsche Bischofskonferenz muss das Sehnen von Lesben und Schwulen nach dem Segen Gottes für ihre Partnerschaften, die sie als Ehe verstehen, ernst nehmen.
Gegen das Familien- und Gesellschaftsbild der Rechten Das Hickhack verschiedener Parteien rund um die Ehe für alle irritierend.
Dennoch setzt es ein klares Signal gegen die AfD, die mit einem völlig überholten Familenbild versucht, Wahlkampf zu machen. Eine klare Distanzierung von diesem Familien- und Gesellschaftsbild ist christlich, da sind sich viele von Linkspartei bis CSU einig. Wir hoffen, dass sich die katholischen Bischöfe diesem Bündnis nicht verweigern.
https://www.huk.org
 
23.06.17
Historischer erster Schritt zur Rehabilitierung
der Opfer von § 175
Es bleiben aber gravierende Lücken
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt rechtspolitische Konsequenzen
Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung weist gravierende Lücken auf
Entschädigungszahlungen sind zu gering
Unterschiedliche Schutzaltersgrenzen setzen Diskriminierung fort
Berlin, 22. Juni 2017 – Zur heute anstehenden Beschlussfassung des Bundestages zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB und weiterer Bestimmungen verurteilten Homosexuellen erklärt Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Endlich fasst der Bundestag einen Beschluss zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung. Nach langen Jahren der Ignoranz wird einem Teil der Opfer staatlicher Verfolgung ihre Würde zurückgegeben.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass erste rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden.
Das ist ein historischer Schritt. Es gibt aber bittere Wermutstropfen. Das Gesetz hat gravierende Lücken.
Erstens: Die vorgesehene Entschädigung für die Opfer, die durch eine menschenrechtswidrige Gesetzgebung verfolgt, inhaftiert und ihrer gesellschaftlichen Existenz beraubt wurden, ist viel zu gering. Schon die strafrechtliche Ermittlung nach § 175 StGB bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar, zum Beispiel bei der Höhe der Rente. Das muss ausgeglichen werden.
Zweitens: Die CDU/CSU hat in letzter Minute eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile durchgeboxt, die angeblich dem Jugendschutz dienen soll, in Wahrheit aber neue Ungerechtigkeiten schafft. Selbstverständlich dürfen keine Urteile zu sexuellem Missbrauch aufgehoben werden. Das Gesetz führt aber rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Es bleiben Bereiche von der Rehabilitierung ausgeschlossen, die bei Heterosexualität nie strafbar waren. Damit lässt man symbolisch einen Teil des § 175 StGB wiederauferstehen. Das ist Diskriminierung pur.
CDU/CSU tragen die politische Hauptverantwortung für die jahrzehntelange Fortexistenz des §175 StGB in der Bundesrepublik und damit für schwere Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen. Es ist an Schäbigkeit kaum zu überbieten, dass die Union selbst bei der Aufarbeitung des von ihr verursachten Unrechts erneut homophobe Vorurteile gesetzlich verankert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unterschiedliche Altersgrenzen bei Homo- und Heterosexualität längst als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft. Die CDU/CSU führt sie durch die Hintertür wieder ein. Es ist unverständlich, dass die SPD auch diese homophobe Volte der CDU/CSU wieder mitträgt.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
http://www.lsvd.de
 
 
"Testangebotserweiterung"
Meine Lieben, wir haben was Neues!
Peter von der AIDS-Hilfe Wiesbaden informiert:
Auf Grund der steigenden Zahlen von Syphilisinfektionen haben wir neben dem HIV-Schnelltest auch einen einen Kombitest im Angebot, der HIV und Syphilis testet. Die Termine findet ihr wie immer unter http://www.aidshilfe-wiesbaden.de
Die Syphilis ist eine bakterielle Infektion, die sich nicht nur leicht übertragen lässt, sondern die sich auch noch gut verstecken kann. Sollte die Erkrankung nicht entdeckt werden, dann kann sie einen chronischen Verlauf nehmen, der schwere Folgen hat. Wie bei den meisten Geschlechtskrankheiten sind wir Männer, die mit Männern Sex haben stark gefährdet.
Drei wichtige Punkte möchte ich euch nahe bringen, damit ihr euch schützen oder gegebenenfalls behandeln lassen könnt, zum einen die Übertragungswege, die Schutzmöglichkeiten und die Diagnose der Erkrankung.
Die Übertragung der Syphilis ist (bis auf die Mutter-Kind Übertragung) durch Sex möglich. Die Bakterien können über Schleimhäute oder kleinste Hautverletzungen in den Körper eindringen, das geschieht meist am Penis oder Hintern. Es ist aber auch eine Übertragung an den Lippen, dem Mund oder im Rachen möglich.
Der Kontakt mit syphilis- bedingten Haut/Schleimhautveränderungen, infiziertem Blut oder anderen Körpersekreten ist Voraussetzung für eine Übertragung. Außerdem ist bei dieser Erkrankung auch eine Schmierinfektion möglich, bei direktem und indirektem Kontakt mit diesen infektiösen Stellen oder Flüssigkeiten, beispielsweise bei gemeinsamem Gebrauch von Sexspielzeug.
Man kann sich vor Syphilis schützen, zum einen ist es wichtig bei Oral- oder Analverkehr Kondome zu verwenden und beim Fisten oder Fingerspielen sind Latexhandschuhe Pflicht. Außerdem solltet ihr den Kontakt zu nässenden Hautstellen oder offenen Wunden und Blut vermeiden. Wenn ihr gerne Spielzeug verwendet, dann macht es vor dem Weitergeben sauber (ordentlich mit Seife und Wasser) oder ihr bestückt euren Dildo mit einem Kondom und jeder sollte sein eigenes Gleitgel nehmen. Im Alltag solltet ihr keine Gegenstände teilen, die mit Blut in Kontakt kommen, wie Rasierer, Zahnbürste oder Nagelschere.
Zum letzten Thema der Diagnose, zum einen kann man im frühen Stadium die Erkrankung an einem schmerzlosen, nässenden Geschwür an der Eintrittsstelle der Bakterien erkennen. Danach, heilt dieses ab und die Krankheit zieht sich in den Körper zurück und breitet sich dort aus. Wenn ihr Veränderungen an eurem Körper feststellt, dann auf alle Fälle direkt zum Arzt gehen, damit er einen Syphilistest machen kann. Vielleicht solltet ihr auch einfach eine jährliche Untersuchung für HIV und Syphilis machen, so als Checkup.
 
Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl 2017
LSVD-Wahlprüfsteine unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen!“
Politik hat die Aufgabe, ein diskriminierungsfreies Lebensumfeld für alle zu schaffen. Sie muss es allen Menschen garantieren können, zu jederzeit, an jedem Ort und ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Sportverein, im Pflegeheim, im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz.
Unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ erhebt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017.
1. Ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander und Akzeptanz im Alltag stärken!
2. Endlich #EheFürAlle und volle Anerkennung von Regenbogenfamilien durchsetzen!
3. Diskriminierung gegen LSBTI* gesetzlich beseitigen!
4. Das Recht auf Respekt in allen Lebensaltern verwirklichen!
5. Eine geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen!
6. Eine LSBTI inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik umsetzen!
7. Menschenrechte von LSBTI in der Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik fördern!
Der LSVD hat seine Forderungen in Form von Wahlprüfsteinen an CDU, CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Die Linke und an die AfD versandt. Die Antworten wird der LSVD auswerten und veröffentlichen.
Welche Parteien machen sich für Vielfalt und gleiche Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in der Bundespolitik stark? Wer wird in der neuen Legislaturperiode unsere gleichstellungspolitischen Forderungen weiter blockieren? Mit wem wird es in Punkto Vielfalt und Akzeptanz in Deutschland und Europa vorrangehen und welche Parteien stehen für Stillstand oder Rückschritt?
Unsere Wahlprüfsteine können Sie hier nachlesen:
http://www.lsvd.de/politik/bundestagswahl-2017/sieben-lsvd-forderungen-zur-bundestagswahl.html
 
 
15.06.17
Koalitionsvertrag nicht eingehalten
Bundesregierung erweitert Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus nur unzureichend um das Thema LSBTIQ*-Feindlichkeit
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus durch die Bundesregierung erklären der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*):

Die Bundesregierung hat die Chance auf eine nachhaltige Erweiterung des Aktionsplans gegen Rassismus um die Themen Homo- und Transphobie vergeben. Gemeinsam mit dem Netz gegen Rassismus haben die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) deutlich gemacht, was für diskriminierungsfreies Zusammenleben notwendig wäre. Was zu einem effektiven Abbau von Benachteiligungen und einer präventiven Begegnung von Ideologien der Ungleichwertigkeit führen würde, zeigt das gemeinsame Papier „Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen“.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass erstmals auf nationaler Ebene der Versuch unternommen wurde, den Bedürfnissen und Lebenslagen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTIQ*) Rechnung zu tragen. Leider wird darin deutlich, dass die Große Koalition keine ernsthafte Strategie für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verfolgt.
Der von der Bundesregierung verabschiedete „Plan“ ist nicht in die Zukunft gerichtet und nachhaltig, sondern in weiten Teilen bloße beschönigende Rückschau. Er marginalisiert LSBTIQ*-Anliegen, beinhaltet keine konkreten Maßnahmen und bleibt unverbindlich. LSVD und BVT* sehen deshalb darin einen enttäuschenden Bruch des Koalitionsvertrags. Darin wurde die Erweiterung des „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ um das Thema Homo- und Transphobie versprochen.
Angesichts gegenwärtiger gesellschaftlicher Entwicklungen wäre das umso dringlicher gewesen. Religiöse Fundamentalist*innen, Rechtspopulist*innen und Rechtsextreme kämpfen mit großer Verve und zunehmend gut vernetzt dafür, LSBTIQ* weiterhin gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu verweigern und sie aus dem öffentlichen Leben zu drängen. LSBTIQ*-feindliche Einstellungen und Handlungen finden sich weit über das genannte Spektrum hinaus – auch in der so genannten „Mitte der Gesellschaft“. Der vollen gesellschaftlichen Teilhabe von LSBTIQ* und der umfassenden Verwirklichung ihrer Menschenrechte stehen weiterhin strukturelle und institutionelle Barrieren im Weg.
Gerade in einer sich wandelnden Gesellschaft, verbunden mit der Globalisierung der Wirtschaft und den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft müssen die grundlegenden Menschenrechte – wie z.B. das Verbot der Diskriminierung und das Recht auf Gleichbehandlung – im Alltag immer wieder neu durchgesetzt werden. Es bedarf der Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Religion, sozialer Zugehörigkeit, dem Vorhandensein einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität sowie dem Schutz vor rassistischer Diskriminierung.
 
 
06.06.2017
Religion und Akzeptanz sollten sich nicht ausschließen
Lesben- und Schwulenverband unterstützt Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold

(06.06.2017) Anlässlich der aktuellen Diskussionen über die Öffnung der Evangelischen Landeskirche Württemberg für Lesben und Schwule erklärt Brigitte Aichele-Frölich, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Landesverband Baden-Württemberg:
Kirchen müssen für Zusammenhalt eintreten und für die Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen werben. Religion und Akzeptanz von Lesben und Schwulen dürfen sich nicht ausschließen. Daher begrüßt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Baden-Württemberg den couragierten Einsatz der Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold.
Als LSVD Baden-Württemberg möchten wir die Landeskirche Württemberg und die Prälatin Arnold ermutigen, diesen wichtigen Diskurs weiter zu führen und sich für eine modern-protestantische Auslegung des Glaubens einzusetzen. In Württemberg brauchen wir eine neugierige und offene Landeskirche, die gesellschaftliche Vielfalt schätzt und akzeptiert.
Auch in der Evangelischen Kirche müssen Lesben und Schwule ein Zuhause finden können. Diese Botschaft sollte die Landeskirche Württemberg in ihrer Synode im Herbst aufnehmen und in die Landeskirche hinein vermitteln. Die Landeskirchen in Baden, im Rheinland und auch in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz haben bewiesen, dass die Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen in der Kirche möglich ist.
Hintergrund
Die Initiative Regenbogen, eine Aktion des Bündnisses Kirche und Homosexualität, wirbt schon jetzt für eine vielfältige Kirche. In bisher 25 Gemeinden setzt sich die Initiative dafür ein, dass lesbische und schwule Gemeindeglieder Akzeptanz und Respekt erfahren. Auch sprechen sie sich für Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aus und unterstützen alle Pfarrer*innen, die mit ihren Partner*innen im Pfarrhaus leben wollen.
Nach Auffassung fortschrittlicher protestantischer Theolog*innen kommt die Ehe durch den Konsens zweier Menschen zustande und wird voraussetzungslos geschlossen. Auch wenn die Evangelische Kirche (EKD) die Ehe lange Zeit ausschließlich als Verbindung von Mann und Frau definierte, wurde diese Sicht spätestens mit der Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ aufgegeben. Aus einer modern-protestantischen Perspektive wird heute nicht mehr nach der äußeren Form der Partnerschaft gefragt, sondern nach ihrem Inhalt und den in der Partnerschaft gelebten Werten.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V.
Landesvorstand LSVD Baden-Württemberg
http://www.ba-wue.lsvd.de
 
 
Wirksamer rechtspolitischer Schlussstrich unter eine Geschichte brutaler Verfolgung
Nachbesserung bei vorgesehenen Entschädigungszahlungen erforderlich
Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfs der Bundesregierung für das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt nachdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Rehabilitierung der Opfer der menschenrechtswidrigen strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen nach 1945 beabsichtigt wird. Sollten die einschlägigen Strafvorschriften vollständig umfasst sein, dann leistet der Gesetzentwurf tatsächlich einen wirksamen rechtspolitischen Schlussstrich unter eine Geschichte brutaler Verfolgung und jahrzehntelanger Ignoranz gegenüber den Opfern auch im demokratischen Staat.
Während der LSVD mit dem grundsätzlichen Ansatz des Gesetzentwurfs weitgehend einverstanden ist, gibt es bezüglich einzelner Punkte dringenden Nachbesserungsbedarf. Der LSVD befürwortet es, die Entschädigungsleistung zu pauschalieren. Komplizierte Beweisregelungen wären angesichts des hohen Alters der Betroffenen und der inzwischen verstrichenen Zeit unzumutbar. Allerdings müssen auch Menschen, die durch strafrechtliche Ermittlungsverfahren insbesondere durch Untersuchungshaft in ähnlicher Weise geschädigt wurden, ebenfalls in die Entschädigungsregelungen einbezogen werden, selbst wenn es am Ende zu keiner Verurteilung gekommen ist.
Die vorgesehenen Beträge findet der LSVD angesichts der Dimension des erlittenen Unrechts deutlich zu gering. Die menschenrechtswidrige Strafverfolgung hat die Biographien vieler Betroffener zerstört. Die staatliche Verfolgung bewirkte gesellschaftliche Ächtung, bedeutete oft den Verlust des Arbeitsplatzes und der gesamten beruflichen Karriere mit Auswirkungen bis heute z.B. auf die Höhe der Rente. Ergänzend zu der pauschalierten Einmalzahlung sollten deshalb auch laufende Renten für die Opfer menschenrechtswidriger Verfolgung vorgesehen werden, wenn sich die Verurteilten heute in einer Notlage im Sinne des Entschädigungsrechts befinden.
So müssen bei der Aufhebung der Strafurteile wirklich alle früheren strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homo- und Heterosexualität umfasst sein. Wenn Tatbestände von der Rehabilitierung ausgeschlossen werden, die vor 1994 für heterosexuelle Handlungen nicht strafbar waren, bliebe Menschen ein Strafmakel allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Zudem regt der LSVD an, dass beim Bundesamt für Justiz für die Abwicklung der Entschädigungsanträge ein Beirat eingerichtet wird, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen mitwirken können. Dies kann auch ein wichtiges Signal für diejenigen Betroffenen sein, die aufgrund ihrer Verfolgungsgeschichte auch heute noch Bedenken haben, sich gegenüber einer staatlichen Behörde zu outen.
Hintergrund
Für Homosexuelle war das NS-Unrechtsregime nach 1945 noch nicht zu Ende. Vom nationalsozialistischen Ungeist geprägt und mit demselben Eifer praktiziert wurde ihre Verfolgung bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik blieb § 175 StGB in der nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert geltendes Recht, wurde weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Viele kamen ins Gefängnis, verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Während die Urteile nach § 175 aus der NS-Zeit 2002 aufgehoben wurden, steht dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und der DDR noch aus.
Verurteilungen nach § 175 StGB
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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01.05. 2017: LSVD in den Medien, Pressespiegel April 2017
 
 
Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl 2017
LSVD-Wahlprüfsteine unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen!“
Politik hat die Aufgabe, ein diskriminierungsfreies Lebensumfeld für alle zu schaffen. Sie muss es allen Menschen garantieren können, zu jederzeit, an jedem Ort und ohne Angst vor Anfeindung verschieden sein zu können; sei es in der Schule, im Sportverein, im Pflegeheim, im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz.

Unter dem Motto „Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ erhebt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieben Forderungen zur Bundestagswahl 2017.
1. Ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander und Akzeptanz im Alltag stärken!
2. Endlich #EheFürAlle und volle Anerkennung von Regenbogenfamilien durchsetzen!
3. Diskriminierung gegen LSBTI* gesetzlich beseitigen!
4. Das Recht auf Respekt in allen Lebensaltern verwirklichen!
5. Eine geschlechter- und diversitätsgerechte Gesundheitsversorgung sicherstellen!
6. Eine LSBTI inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik umsetzen!
7. Menschenrechte von LSBTI in der Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik fördern!
 
Der LSVD hat seine Forderungen in Form von Wahlprüfsteinen an CDU, CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, Die Linke und an die AfD versandt. Die Antworten wird der LSVD auswerten und veröffentlichen.
Welche Parteien machen sich für Vielfalt und gleiche Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in der Bundespolitik stark? Wer wird in der neuen Legislaturperiode unsere gleichstellungspolitischen Forderungen weiter blockieren? Mit wem wird es in Punkto Vielfalt und Akzeptanz in Deutschland und Europa vorrangehen und welche Parteien stehen für Stillstand oder Rückschritt?
Unsere Wahlprüfsteine können Sie hier nachlesen:
http://www.lsvd.de/politik/bundestagswahl-2017/sieben-lsvd-forderungen-zur-bundestagswahl.html
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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Verfolgung von Homosexuellen in Tschetschenien hält an
Bundeskanzlerin muss aktiv werden!

Die brutale, staatlich organisierte Verfolgungswelle gegen Homosexuelle in der autonomen russischen Teilrepublik Tschetschenien hält an. Anfang April wurden dort drei Männer ermordet, über 100 schwule oder vermeintlich schwule Männer wurden verschleppt, sie werden seither in Lagern festgehalten und gefoltert. Darüber berichteten die Journalistin Elena Milaschina und ihre Kollegin Irina Gordijenko von der Zeitung Nowaja Gaseta. Die Journalistinnen sind seither massiven Drohungen der politischen und religiösen Führung Tschetscheniens ausgesetzt.
Homosexuelle genießen in Tschetschenien keinerlei Schutz. Sie sind der Willkür des Staates ausgeliefert und durch ein zutiefst homophobes gesellschaftliches Umfeld bedroht. Ehrenmorde durch Familienangehörige sind immer noch an der Tagessordnung.
Wir haben heute die Bundeskanzlerin aufgefordert aktiv zu werden: Frau Merkel muss die russische Regierung drängen, auf die Machthaber in Grosny einzuwirken, um die Menschenrechte von Homosexuellen in Tschetschenien zu schützen. Zudem muss sie die brutalen Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Tschetschenien bei ihrem Gespräch mit Präsident Putin am 2. Mai in Sotschi zum Thema machen.
Wir verlangen von der Bundeskanzlerin, dass sie auf Aufklärung der Morde, Bestrafung der Schuldigen und sofortiger Freilassung aller verschwundenen Männer besteht. Sie muss deutlich machen, dass auch Tschetschenien sich an menschenrechtliche Standards und Verpflichtungen zu halten hat. Die Angriffe auf die Menschenrechte sind nicht hinnehmbar, sie müssen sofort eingestellt, aufgeklärt und geahndet werden.
Darüber hinaus schlagen wir Bundeskanzlerin Merkel ein Treffen mit Vertreter*innen des Russian LGBT Network vor, um Informationen zu den Ereignissen aus erster Hand zu erhalten. Sie würde damit ein wichtiges Zeichen setzen, für die Unteilbarkeit, die Universalität und den Schutz der Menschenrechte.
Spendenaufruf
Unsere Kolleg*innen vom Russian LGBT Network unterstützen geflohene Tschetschenen, die der Verfolgung entkommen und nach Moskau oder St. Petersburg fliehen konnten. Diese Arbeit muss finanziell unterstützt werden. Spenden können über die Homepage der ILGA Europa getätigt werden. http://www.ilga-europe.org/chechnya/what-can-you-do
In Deutschland rufen Enough is Enough und das Aktionsbündnis gegen Homophobie zu Spenden auf. http://www.enough-is-enough.eu/
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.