Mai 2011
 
30.05.2011
Berlin, 60 Fußballmannschaften gegen Homophobie
Lesbisch-schwuler Monat startet mit dem Hissen der Regenbogenfahne am U-Bahnhof Nollendorfplatz

Der lesbisch-schwule Monat in Berlin startet sportlich. Am 4. Juni 2011 treten 60 Fußballmannschaften bei den vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) veranstalteten Respect Gaymes unter dem Motto „Zeig Respekt für Schwule und Lesben“ gegeneinander an. Darüber hinaus werden ein Streetball- und Beachvolleyball-Turnier, diverse Workshops sowie ein Breakdance Battle angeboten.
Anlässlich der Respect Gaymes und den im Juni folgenden lesbisch-schwulen Events werden am 1. Juni 2011 Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, und Jörg Steinert vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg am U-Bahnhof Nollendorfplatz die Regenbogenfahne hissen.
Bereits in den vergangenen Wochen wurde berlinweit mit einer Kampagne für ein respektvolles Miteinander geworben. An Bushaltestelle, in Schulen sowie in Bezirksämtern hingen Plakate mit dem Slogan „Zeig Respekt für Schwule und Lesben“. Das Highlight stellte die digitale Werbung am U-Bahnhof Friedrichstraße dar. Der U-Bahnhof Friedrichstraße ist der erste U-Bahnhof weltweit, der ausschließlich mit digitalen Werbeträgern ausgestattet ist. Die Wall AG hat die digitalen Werbeflächen zur Verfügung gestellt.
Mittwoch, 1. Juni 2011, 10.00 Uhr Klaus Wowereit und Dr. Sigrid Nikutta hissen die Regenbogenfahne, U-Bahnhof Nollendorfplatz, Ausgang Motzstraße,
Samstag, 4. Juni 2011, 10.00-21.00 Uhr RESPECT GAYMES 2011, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Cantianstraße 24, Berlin-Prenzlauer Berg
http://www.respect-gaymes.de
 
19.05.2011
Paul: Ein überfälliger Schritt:
NRW stellt BeamtInnen gleich!
Zum heutigen Beschluss des Landtags, die beamtenrechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft endlich umzusetzen, erklärt Josefine Paul MdL, queerpolitische Sprecherin:

„Dies ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. In Deutschland gibt es bereits seit 2001 die Möglichkeit, eine gleichgeschlechtliche Beziehung im Rahmen einer eingetragenen Partnerschaft auch offiziell anerkennen zu lassen. Während die Pflichten, die aus einer solchen Partnerschaft entstehen, mit denen einer herkömmlichen Ehe von Anfang an vergleichbar sind, wurden jedoch bisher nicht alle ehelichen Rechte eins zu eins übertragen. Viele dieser Rechte müssen bis heute noch mühsam erstritten werden – oftmals sogar auf dem Rechtsweg.
Ein wichtiger Punkt in diesem Bereich ist die beamtenrechtliche Gleichstellung. Beamtinnen und Beamte in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft waren in NRW bis heute, besonders was die Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag angeht, benachteiligt. Dies haben wir nun geändert – 10 Jahre nach Einführung der eingetragenen Partnerschaft. NRW ist eines der letzten Bundesländer, das hier tätig wurde. Die abgewählte schwarz-gelbe Regierung hatte das Thema schlichtweg ignoriert.
Die jetzt beschlossene Gleichstellung wird rückwirkend ab 2003 erfolgen. Ein kürzerer Rückwirkungszeitraum, wie er von verschiedenen Seiten aus Kostengründen gefordert wurde, kam für uns Grüne nie in Frage. Dabei handelt es sich keinesfalls um unser persönliches Rechtsempfinden: Zahlreiche diesbezügliche Urteile belegen, dass ein kürzerer Rückwirkungszeitraum keinen Bestand haben würde.“
http://www.gruene.landtag.nrw.de
 
19.05.2011
Nordrhein-Westfalen vollzieht Gleichstellung im Beamtenrecht
Landesregierung löst Versprechen ein
19. Mai 2011. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist gestern das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht (Drucksache 15/1269) in dritter Lesung verabschiedet worden. Dazu erklärt Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes NRW (LSVD):

Wir begrüßen, dass Nordrhein-Westfalen die Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit der Ehe gleichgestellt hat. Die schwulen und lesbischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab sofort die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension wie die Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ehe leben. Die Gleichstellung wird rückwirkend zum 03.12.2003 erfolgen (dem Zeitpunkt der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG), wie das aufgrund des neuen Urteils des EuGH vom 10.05.2011 in der Sache Römer geboten ist.
Mit diesem Gesetz kommt die neue Landesregierung einer langjährigen Forderung des LSVD nach: Die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Landesrecht. Das war von der alten schwarz-gelben Regierung immer wieder abgelehnt worden. Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung eines der Versprechen des Koalitionsvertrages nun eingelöst hat.
Die Gleichstellung in Thüringen wird demnächst folgen. Lediglich in Sachsen lehnt die dortige schwarz-gelbe Koalition die Gleichstellung weiterhin kategorisch ab. In Baden-Württemberg war das bisher genauso, der LSVD erwartet, dass die neue grün-rote Regierung dort die Gleichstellung zügig in Angriff nimmt.
 
17.05.2011
Homophobie ist ein Angriff auf die Grundwerte unserer Gesellschaft
Schwulenfeindlicher Übergriff in der Nacht zum Internationaler Tag gegen Homophobie
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD):
„Homophobie ist ein Angriff auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Hinsichtlich der Menschenwürde, des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und des Gleichheitsgrundsatzes kann es im demokratischen Staat keine Relativierung geben. Menschenfeindlichkeit lässt sich nicht rechtfertigen. Die gesamte Gesellschaft ist gefordert, Homophobie entschieden entgegenzutreten.
Gerade in Berlin zeigt sich eine paradoxe Form der Ungleichzeitigkeit im Verhältnis zu Homosexualität: Einerseits suggerieren mediale Diskussion und öffentliche Meinung ein Klima der Liberalisierung und Enttabuisierung. Andererseits finden Beleidigungen, Pöbeleien und Gewalt dort statt, wo Homosexualität sichtbar gelebt wird. Laut der Berliner Polizei fand erst in der vergangenen Nacht wieder ein schwulenfeindlicher Übergriff in Kreuzberg statt. Diese Nachricht ist erschreckend.
In Berliner Schulen ist „schwul“ das am häufigsten verwendete Schimpfwort. Diesem Umstand muss noch stärker präventiv Rechnung getragen werden. Die diesbezügliche Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit gilt es weiter auszubauen. Eine Evaluation der Humboldt-Universität zu Berlin hat ergeben, dass derlei Maßnahmen zu einem generellen Umdenken im Sinne von Gleichberechtigung und Antidiskriminierung führen.“
www.berlin.lsvd.de
 
16.05.2011
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz.
Verfassung muss sich gegen Homophobie stark machen
Zum internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz muss sich endlich gegen Homophobie stark machen. Der LSVD fordert eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal der "sexuellen Identität". Unserer Verfassung fehlt bislang die Klarstellung, dass Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte zustehen.
Wir begrüßen nachdrücklich, dass sich heute die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zu der Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes bekannt hat. Die Unterstützung der Antidiskriminierungsstelle zeigt, wie wichtig die klare Benennung der Rechte von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und intersexuellen Menschen im Grundgesetz für die Betroffenen und die Antidiskriminierungsarbeit ist.
Gerade staatliche Stellen und Gerichte, die für Gleichstellung sorgen müssten, weigern sich wiederholt unsere Rechte anzuerkennen. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ausreden und Vertröstungen von Seiten der Regierung haben wir lange genug gehört.
Wir fordern die Regierungsparteien auf, den im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfen auf Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal "sexuelle Identität" zuzustimmen.
http://www.artikeldrei.de
 
13.05.2011
Etappenerfolg in Uganda.
Anti-Homosexualitäts-Gesetz vorläufig vom Tisch, Situation aber weiter prekär
Der von christlichen Fundamentalisten initiierte Gesetzentwurf zu einem
"Anti-Homosexualitäts-Gesetz", das heute auf der Tagesordnung des Ugandischen Parlaments stand, ist nicht behandelt worden. Das ugandische Parlament hat die achte Legislaturperiode mit einem Gebet beendet. Alle nicht verabschiedeten Gesetzentwürfe verfallen dann aufgrund des parlamentarischen Grundsatzes der "Diskontinuität".
In der kommenden Woche tritt das neue Parlament zusammen. Der Parlamentssprecher Francis M. Ssekandi gab in seiner Abschlussrede zu erkennen, dass nicht beabsichtigt sei, das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode zu behandeln.
Der LSVD hatte am Montag das Auswärtige Amt aufgefordert, aktiv zu werden. Wir begrüßen das Engagement des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Markus Löning und seines Teams. Wir sind froh, dass das Gesetz nicht behandelt oder gar verabschiedet wurde, es gibt aber keinen Grund zur Entwarnung. Nach wie vor sind christliche Fundamentalisten aktiv, auch der Erfinder des Gesetzes David Bahati, Abgeordneter der Partei NRM ist unter den Abgeordneten der 9. Legislaturperiode. Der Gesetzentwurf kann unter neuem Namen und veränderten Inhalten sehr wohl wieder eingebracht werden.
Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung ruft weiterhin zu Spenden für die Freundinnen und Freunde von "Sexual Minorities Uganda (SMUG) auf: "Wir brauchen diese Unterstützung im Kampf gegen das drohende Anti-Homosexualitätsgesetz, wir müssen aufklären und den Leuten klar machen, was uns hier droht, sollte das Gesetz in Kraft treten", schreibt uns der SMUG-Vorsitzende Frank Mugisha.
Wir rufen die zahlreichen in Uganda aktiven Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit auf, sich für Akzeptanz homosexueller und transsexueller Menschen stark zu machen und auch gegenüber Partnerorganisationen für die Unterstützung und Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu werben. (LSVD)
 
11.05.2011
12 Stunden um das Anti-Homosexuellen Gesetz in Uganda zu verhindern!
Update: May 9 2011 In 12 Stunden könnte das ugandische Parlament über ein brutales neues Gesetz abstimmen, das Homosexualität mit dem Tod bestraft. Tausenden von Ugandern könnte die Hinrichtung drohen -- einfach nur, weil sie homosexuell sind.

Wir haben schon einmal dabei geholfen, dieses Gesetz zu verhindern, und wir können es wieder tun. Nach einem massiven globalen Aufschrei im vergangenen Jahr hat der ugandische Präsident Museveni den Gesetzesfortschritt angehalten. Doch aufgrund der zunehmenden politischen Unruhen in Uganda hoffen religiöse Extremisten im Parlament, dass das Durcheinander und die Gewalt auf den Straßen die internationale Gemeinschaft von einem zweiten Versuch, dieses hasserfüllte Gesetz zu verabschieden, ablenken werden.
Wir können ihnen zeigen, dass die Welt immer noch zuschaut. Wenn wir die Abstimmung noch 12 Stunden lang, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode, verhindern können, dann wird das Gesetz für immer verfallen.
Wir haben keine zeit zu verlieren Lassen Sie uns in den nächsten 12 Stunden eine Million Stimmen gegen das ugandische Gesetz zur Todesstrafe für Homosexuelle sammeln -- unterschreiben Sie jetzt und erzählen Sie allen von dieser Kampagne!
https://secure.avaaz.org/de/uganda_stop_homophobia_petition/?fp
"Aktualisierung 13. Mai 2011
Großartige Neuigkeiten -- der Gesetzesentwurf wurde zu den Akten gelegt!
Gemeinsam erzielten wir einen sagenhaften Erfolg für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Über 1.6 Millionen von uns haben die Petition gegen das Anti-Homosexuellen Gesetz unterzeichnet, zehntausende haben ihre Staats-und Regierungschefs angerufen und gemeinsam haben wir die Aufmerksamkeit der internationalen Medien erfolgreich auf den Angriff auf die Rechte der Homosexuellen in Uganda gelenkt und die Strategie ging auf.
In der heutigen Notfall-Sitzung hat der Sprecher des Parlaments unter grossem internationalem Druck eine Abstimmung verhindert. Das Parlament hat geschlossen und das Gesetz vorerst begraben. Dies bedeutet nicht, dass es für immer verschwunden ist, doch es müsste nun noch einmal als neuer Gesetzesentwurf vorgebracht werden und den ganzen parlamentarischen Prozess durchlaufen -- dies dauerte letztes Mal 18 Monate.
Unser globaler Protest zeigte den verantwortlichen Politikern in Uganda, dass die Augen der Weltöffentlichkeit auf sie gerichtet sind und sich für den Einhalt der Menschenrechte einsetzen. Heute feiern wir gemeinsam mit unseren Freunden in Uganda einen wichtigen Erfolg, der die Rettung von tausenden von Menschenleben zur Folge haben könnte."
LUST-Kommentar: Die o.a. Internet-Initiative sammelt weiter Einträge in dieser Angelegnheit. Es sind nunmehr schon mehr als 1,6 Millionen Eintäge zusammengekommen.
 
10.05.2011
Der Europäische Gerichtshof korrigiert die deutschen Gerichte ein zweites Mal
Verpartnerte Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden

Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Römer (C-147/08) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das ist das zweite Urteil, mit dem der EuGH in den innerdeutschen Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eingreift. 2008 hatte er in der Rechtssache Maruko (C-276/06) entschieden, dass verpartnerte Beschäftigte Anspruch auf dasselbe Entgelt wie verheiratete Beschäftigte haben, wenn sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren Lage befinden. Ob das der Fall ist, haben die nationalen Gerichte zu beurteilen.
Diesen Entscheidungsspielraum haben die deutschen Gerichte benutzt, um die Gleichstellung mit immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten zu verhindern. Sie behaupteten z.B., die streitige Leistung habe einen familienpolitischen Zweck, der nur bei Ehen gegeben sei. Damit ist nun Schluss. Die deutschen Gerichte dürfen nur noch auf die gegenseitigen Unterhalts- und
Beistandspflichten abstellen. Die stimmten aber bei Lebenspartnern und Ehegatten schon immer überein.
Deshalb können die verpartnerten Beschäftigten jetzt ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 die Leistungen nachfordern, die ihnen bisher vorenthalten worden sind.
Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003. Wir fordern diese Bundesländer auf, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern. Auf Bundesebene wird ein solches Gleichstellungsgesetz beraten, die Bundesregierung hat vor, die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erst ab dem 1.1.2009 gleichzustellen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Gleichstellung im Beamtenrecht jetzt endlich europarechtskonform zu einem Abschluss zu bringen.
Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.
http://www.lsvd.de, http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
10.07.2011
Gedenkfeier für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
Redebeiträge von Petra Pau (LINKE) und Renate Künast (GRÜNE)

Am Christopher Street Day (25. Juni 2011) veranstalten der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Kooperation mit dem Berliner CSD e.V. eine Gedenkstunde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier findet um 11 Uhr im Vorfeld der traditionellen Demonstration zum Christopher Street Day statt.
Bei der Veranstaltung werden Petra Pau (LINKE), Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, und Renate Künast (Grüne), Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag, eine Rede halten. Darüber hinaus werden Dr. Ulrich Baumann, stellvertretender Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, sowie Bodo Niendel, Vorstandsmitglied beim Berliner CSD e.V., und Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, sprechen.
Die Nationalsozialisten verschärften die antihomosexuellen Strafbestimmungen des §175 am 28. Juni 1935, so dass selbst ein Kuss zwischen zwei Männern mit Gefängnis geahndet werden konnte. Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden 100.000 homosexuelle Männer polizeilich erfasst, 50.000 wurden nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 homosexuelle Männer wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Qualen nicht.
Auch nach 1945 wurden schwule Männer in beiden deutschen Staaten weiter verfolgt und inhaftiert. Bis heute wurden sie nicht rehabilitiert.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Samstag 25. Juni 2009, 11.00 Uhr, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
www.berlin.lsvd.de, www.csd-berlin.de, www.stiftung-denkmal.de
 
10.07.2011
Gottesdienste im Vorfeld von CSD und schwul-lesbischem Stadtfest
Evangelische Kirche und Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg laden ein
Der Berliner Christopher Street Day 2011 startet bereits am Vorabend, Freitag, 24. Juni, mit einer festlichen evangelischen Messe in der St. Marienkirche unter dem Funkturm. Der Kirchenkreis Berlin-Mitte lädt dazu in Kooperation mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) ein. Beginn ist um 18.00 Uhr. Einer der Mitwirkenden ist der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit. Der Superintendent von Mitte, Dr. Bertold Höcker, predigt über „Von der Identitätsfindung zum Engagement für alle“.
Die Glocken der Schöneberger Zwölf-Apostel-Kirche läuten eine Woche davor eine Eröffnungsvesper zum 19. schwul-lesbische Stadtfest des Regenbogenfonds (18. - 19. Juni) ein. Das Ökumenische Rogate-Kloster St. Michael zu Berlin lädt am Freitag, 17. Juni, 19.30 Uhr, in die Kirche in der Nähe des Nollendorfplatzes. Titel hier: „Sei der zu dem Gott dich bestimmt hat und du wirst die Welt entflammen“. Beginn ist um 19.30 Uhr. Die Schöneberger Superintendentin Birgit Klostermeier predigt. Musikalisch wirkt der schwule Chor Männer-Minne mit. Pfarrer Daniel G. Conklin und Frater Franziskus gestalten die Feier liturgisch.
Zu beiden Gottesdiensten laden die evangelische Kirche, der LSVD Berlin-Brandenburg und das Rogate-Kloster St. Michael herzlich ein.
Adressen: St. Marien-Kirche, Karl-Liebknecht-Str. 8, 10178 Berlin-Mitte, U-Bhf. Alexanderplatz. Rogatekloster in der Zwölf-Apostel-Kirche, An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin-Schöneberg, U-Bhf. Nollendorfplatz
 
05.05.2011
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, begrüßt die Absage von Frittenbude für den Chiemsee-Reggae-Summer 2011:
"Frittenbude zeigt eine Haltung, die wir im Musik-Business viel zu selten erleben. Mit vermeintlichen Künstlern, die in ihren Songs zum Hass, Gewalt und Mord von Minderheiten aufrufen, macht man keine Party!
Ich fordere die Veranstalter, Sponsoren und Partner des Chiemsee-Reggae-Summers ebenfalls auf Haltung zu wahren. Bisher haben diese auf meine Schreiben nicht reagiert. Wegen einiger homophober jamaikanischer Sänger wie Capleton, Sizzla, Elephant Man, Bounty Killer oder Beenie Man - die allesamt zum Mord an Schwulen aufgerufen - wurde in Jamaika die Homophobie und damit die Gewalt gegen LGBT befördert."
Zum Hintergrund: Wegen der homophoben Künstler auf Chiemsee-Reggae-Summer steht Volker Beck seit Jahren im Konflikt mit den Veranstaltern. Im vergangenen Jahr konnte durch breiten Protest bereits der Auftritt des Hasssängers Sizzla verhindert werden. In diesem Jahr soll der Auftritt von Capleton verhindert werden. Wir haben den Veranstaltern bereits früh das Gespräch in einem Brief angeboten.
Die Band Frittenbude hat ihren Auftritt beim Chiemsee-Reggae-Summer abgesagt, solange Capleton oder irgend ein anderer homophober „Künstler“ auf dem Chiemsee-Reggae-Summer spielen. http://frittenbude.blogsport.de/2011/05/03/chiemseereggaesummer-2011/
Volker Beck MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und Menschenrechtspolitischer Sprecher
der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
 
Frittenbude:
CHIEMSEEREGGAESUMMER 2011
3. Mai 2011in AllgemeinSolange Capleton oder irgend ein anderer homophober „Künstler“ auf dem Chiemsee Reggae Summer spielt, ist unser Auftritt dort gecancelled. Wir haben unseren Gig explizit nur unter der Bedingung zugesagt, das auf dem kompletten Festival kein Battymantunes-Sänger seine idiotische Propaganda verbreiten wird. Weiter hielten wir das letztjährige Booking von Sizzla für den bisher einzigen Fehler des Chiemsee Reggae Summers in dieser Richtung, was anscheinend auch nicht der Fall ist. Manchmal sind wir wohl ein wenig naiv und zu gutgläubig. Boom.
An unsere Freunde/Fans/Pandas:? Es tut uns leid um jeden, der evtl. auch wegen uns ein Ticket erworben hat und jetzt ein wenig traurig ist. Doch das geht gegen alle unsere Prinzipien als klar denkende und fühlende Menschen.
PRO HOMO.?
HABT SEX UND HASZT SEXISMUS.
 
05.05.2011
Berufsverbot für Homosexuelle
Vatikan entzieht schwulem Theologen die Lehrerlaubnis

Das Erzbistum Köln hat dem homosexuellen Theologen David Berger die Lehrerlaubnis entzogen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Wir sind empört über die Entscheidung von Kardinal Joachim Meisner, David Berger die Lehrerlaubnis zu entziehen. Meisner und der Vatikan versuchen mit Sprech- und Berufsverboten ihre Lehrmeinung durchzusetzen. Aber die Wahrheit lässt sich so nicht verbergen.
Hier wird ein erfahrener Theologe aus dem Haus geworfen, weil er sich den Anforderungen der Bigotterie verweigert und offen zu seiner Homosexualität bekannt hat. David Berger hat die Doppelmoral der katholischen Amtskirche angeprangert und aufgedeckt, wie unheilig der Alltag vieler Amtsträger aussieht. Wir begrüßen den Mut und die Tapferkeit von David Berger. Er kommt aus dem inneren Zirkel der katholischen Kirche. Es ist typisch für die katholische Amtskirche, dass sie sich nicht mit ihren Kritikern auseinandersetzt, sondern diese mundtot zu machen versucht.
Wir wünschen uns, dass alle Theologinnen und Theologen, die sich privat von der menschenfeindlichen Sexualmoral der katholischen Kirche distanzieren, es ihm nach tun. Wenn das Volk Gottes aufsteht, helfen auch Berufsverbote und Maulkörbe nichts mehr."
 
05.05.2011
Rudolf Brazda wird Ritter der Ehrenlegion
Letzter Rosa-Winkel-Häftling mit höchstem französischem Orden ausgezeichnet

Das LSVD-Ehrenmitglied Rudolf Brazda hat von Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sakozy die höchste Auszeichnung des Landes, den Orden der Ehrenlegion, verliehen bekommen.
Brazda ist der letzte heute bekannte Zeitzeuge, der wegen seiner Homosexualität in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Im August 1942 verschleppten ihn die Nationalsozialisten nach Buchenwald, wo er bis zur Befreiung durch die Amerikaner im April 1945 gefangen gehalten wurde.
Bei der feierlichen Übergabe des Ordens am vergangenen Donnerstag wiesen sowohl die Widerstandskämpferin und Präsidentin der Stiftung für die Erinnerung an die Deportation Marie-José Chombart de Lauwe als auch der Politiker und Conseillier Regional de l'Ile de France Jean-Luc Romero darauf hin, wie lange es gedauert hat, bis die homosexuellen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung anerkannt wurden. Brazda steht nun in einer Reihe mit Persönlichkeiten wie dem Schauspieler Robert Redford, dem Dirigenten Sir Simon Rattle und dem Rennfahrer Michael Schumacher, die den Orden der Ehrenlegion im vergangenen Jahr verliehen bekamen.
Rudolf Brazda hatte sich im Mai 2008 anlässlich der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. gemeldet. Kurz darauf kam er auf Einladung des LSVD nach Berlin und besichtigte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit das neue Denkmal. Seit Herbst 2008 ist Rudolf Brazda Ehrenmitglied des Berliner LSVD.
Der LSVD hat seither zahlreiche Gedenkprojekte mit Rudolf Brazda organisiert. Der ehemalige Pressesprecher des LSVD, Alexander Zinn, hat vor kurzem eine umfangreiche Biographie über Brazdas Leben veröffentlicht. Das Buch trägt den Titel von Brazdas Lebensmotto „Das Glück kam immer zu mir“ (Campus Verlag).
www.berlin.lsvd.de
 
04.05.2011
Berliner Familienbericht 2011 verschweigt Existenz von Regenbogenfamilien
Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kindern wird ausgeblendet
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. ist enttäuscht vom Familienbericht 2011 des BERLINER BEIRATS FÜR FAMILIENFRAGEN.

Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
„Am 3. Juli 2007 hat der Berliner Senat den BERLINER BEIRAT FÜR FAMILIENFRAGEN mit der Erstellung eines Familienberichtes betraut. Nach über drei Jahren liegt der Bericht nun vor. Aus lesben- und schwulenpolitischer Perspektive ist das Ergebnis eine große Enttäuschung.
Die Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kindern wird von dem Bericht komplett ausgeblendet, obwohl Lesben und Schwule genau wie Heterosexuelle in ihren Beziehungen füreinander einstehen und auch gute Eltern sind.
Es gibt keine objektive Rechtfertigung für die Ausgrenzung von Regenbogenfamilien im Berliner Familienbericht. Der Bericht wird seinem eigenen Anspruch, einen „erweiterten Familienbegriff“ zu verwenden, nicht gerecht.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert den Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, dass homosexuelle Eltern mit ihren Kindern im Familienbericht sowie in der Familienpolitik berücksichtigt werden.“
In seiner morgigen Sitzung setzt sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses von Berlin mit dem Familienbericht „Zusammenleben in Berlin“ auseinander.
http://www.berlin.lsvd.de
 
30.04.2011
Homophobes Mobbing vor Gericht
Ein US-Student ist wegen des Selbstmords seines Mitbewohners angeklagt worden - er hatte seinen Kommilitonen beim Sex gefilmt und das Video im Internet veröffentlicht.

Tyler C., ein Erstsemester der Rutgers-Universität in New Jersey, hat sich im September letzten Jahres das Leben genommen - durch einen Sprung von der George-Washington-Brücke in New York City. Grund war ein heimlich aufgenommenes Video, das den ungeouteten C. beim Sex mit einem Mann zeigt. Es war am Tag vor dem Selbstmord ins Internet gestellt worden.
Der 19-jährige Dharun R., einer der beiden Verantwortlichen für die Videoübertragung, muss sich nun vor einem Gericht in Middlesex County verantworten. Die Anklageschrift umfasst 15 Punkte, darunter Einschüchterung, Verletzung der Privatsphäre und Beeinflussung von Zeugen. Außerdem soll er versucht haben, Beweismaterial verschwinden zu lassen; so hatte er eine Twitternachricht, die das Filmen von C. ankündigte, nachträglich geändert. Dem Angeklagten drohen nun bei einer Verurteilung fünf bis zehn Jahre Haft. Gegen seine Mittäterin soll zu einem späteren Zeitpunkt Anklage erhoben werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
 
30.04.2011
Gleichstellung und Aktionsplan gegen Homophobie
Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg verspricht Engagement für Respekt
Zu dem zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in Baden-Württemberg vereinbarten Koalitionsvertrag erklären Heinrich Kuck-Linse und Brigitte Aichele-Frölich vom LSVD:

Wir begrüßen den Entwurf des Koalitionsvertrags von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. In dem verabredeten Regierungsprogramm sind die Forderungen des LSVD nach Engagement für eine Kultur der Vielfalt, des Respekts und der Akzeptanz weitgehend übernommen worden.
So ist in dem Abschnitt „Lesben und Schwule – gleiche Rechte“ die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern im Landesrecht versprochen worden. Lesben und Schwule müssen das Recht haben, ihre Partnerschaft im Standesamt zu den gleichen Gebühren begründen zu können und sie müssen auch im Beamtenrecht endlich gleichgestellt werden. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte das wiederholt verweigert.
Sehr erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag einen landesweiten Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und die Einbeziehung der Lebensrealität unterschiedlicher sexueller Identitäten in die Bildungsstandards vorsieht. Außerdem ist die Förderung von Projekten gegen Gewalt, Rassismus und Homophobie im Sport vorgesehen. Auch unsere Forderung, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei zu benennen, ist berücksichtigt worden.
Auf Bundesebene verspricht die neue Regierung Baden-Württembergs, sich für die Gleichstellung im Steuerrecht, für das gemeinsame Adoptionsrecht und die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ im Grundgesetz stark zu machen. Begrüßenswert ist auch das Bekenntnis für eine Politik der Antidiskriminierung auf EU-Ebene.
http://www.ba-wue.lsvd.de