- Mai 2011
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- 30.05.2011
Berlin, 60 Fußballmannschaften
gegen Homophobie
Lesbisch-schwuler Monat startet mit dem Hissen der Regenbogenfahne
am U-Bahnhof Nollendorfplatz
Der lesbisch-schwule Monat in Berlin startet sportlich. Am 4.
Juni 2011 treten 60 Fußballmannschaften bei den vom Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) veranstalteten
Respect Gaymes unter dem Motto Zeig Respekt für Schwule
und Lesben gegeneinander an. Darüber hinaus werden
ein Streetball- und Beachvolleyball-Turnier, diverse Workshops
sowie ein Breakdance Battle angeboten.
Anlässlich der Respect Gaymes und den im Juni folgenden
lesbisch-schwulen Events werden am 1. Juni 2011 Berlins Regierender
Bürgermeister Klaus Wowereit, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta,
Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, und Jörg
Steinert vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg am
U-Bahnhof Nollendorfplatz die Regenbogenfahne hissen.
Bereits in den vergangenen Wochen wurde berlinweit mit einer
Kampagne für ein respektvolles Miteinander geworben. An
Bushaltestelle, in Schulen sowie in Bezirksämtern hingen
Plakate mit dem Slogan Zeig Respekt für Schwule und
Lesben. Das Highlight stellte die digitale Werbung am U-Bahnhof
Friedrichstraße dar. Der U-Bahnhof Friedrichstraße
ist der erste U-Bahnhof weltweit, der ausschließlich mit
digitalen Werbeträgern ausgestattet ist. Die Wall AG hat
die digitalen Werbeflächen zur Verfügung gestellt.
Mittwoch, 1. Juni 2011, 10.00 Uhr Klaus Wowereit und Dr.
Sigrid Nikutta hissen die Regenbogenfahne, U-Bahnhof Nollendorfplatz,
Ausgang Motzstraße,
Samstag, 4. Juni 2011, 10.00-21.00 Uhr RESPECT GAYMES 2011,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Cantianstraße 24, Berlin-Prenzlauer
Berg
http://www.respect-gaymes.de
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- 19.05.2011
- Paul: Ein überfälliger Schritt:
- NRW stellt BeamtInnen gleich!
Zum heutigen Beschluss des Landtags, die
beamtenrechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
endlich umzusetzen, erklärt Josefine Paul MdL, queerpolitische
Sprecherin:
Dies ist ein wichtiger und überfälliger Schritt.
In Deutschland gibt es bereits seit 2001 die Möglichkeit,
eine gleichgeschlechtliche Beziehung im Rahmen einer eingetragenen
Partnerschaft auch offiziell anerkennen zu lassen. Während
die Pflichten, die aus einer solchen Partnerschaft entstehen,
mit denen einer herkömmlichen Ehe von Anfang an vergleichbar
sind, wurden jedoch bisher nicht alle ehelichen Rechte eins zu
eins übertragen. Viele dieser Rechte müssen bis heute
noch mühsam erstritten werden oftmals sogar auf dem
Rechtsweg.
Ein wichtiger Punkt in diesem Bereich ist die beamtenrechtliche
Gleichstellung. Beamtinnen und Beamte in einer gleichgeschlechtlichen
Partnerschaft waren in NRW bis heute, besonders was die Hinterbliebenenversorgung
und den Familienzuschlag angeht, benachteiligt. Dies haben wir
nun geändert 10 Jahre nach Einführung der eingetragenen
Partnerschaft. NRW ist eines der letzten Bundesländer, das
hier tätig wurde. Die abgewählte schwarz-gelbe Regierung
hatte das Thema schlichtweg ignoriert.
Die jetzt beschlossene Gleichstellung wird rückwirkend ab
2003 erfolgen. Ein kürzerer Rückwirkungszeitraum, wie
er von verschiedenen Seiten aus Kostengründen gefordert
wurde, kam für uns Grüne nie in Frage. Dabei handelt
es sich keinesfalls um unser persönliches Rechtsempfinden:
Zahlreiche diesbezügliche Urteile belegen, dass ein kürzerer
Rückwirkungszeitraum keinen Bestand haben würde.
- http://www.gruene.landtag.nrw.de
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- 19.05.2011
- Nordrhein-Westfalen vollzieht Gleichstellung
im Beamtenrecht
Landesregierung löst Versprechen
ein
19. Mai 2011. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen
ist gestern das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht (Drucksache 15/1269)
in dritter Lesung verabschiedet worden. Dazu erklärt Arnulf
Sensenbrenner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes NRW
(LSVD):
Wir begrüßen, dass Nordrhein-Westfalen die Eingetragenen
Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit
der Ehe gleichgestellt hat. Die schwulen und lesbischen Beamtinnen
und Beamten sowie Richterinnen und Richter, die in Eingetragener
Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab sofort die gleichen Familienzuschläge
und die gleiche Hinterbliebenenpension wie die Kolleginnen und
Kollegen, die in einer Ehe leben. Die Gleichstellung wird rückwirkend
zum 03.12.2003 erfolgen (dem Zeitpunkt der Umsetzungsfrist der
Richtlinie 2000/78/EG), wie das aufgrund des neuen Urteils des
EuGH vom 10.05.2011 in der Sache Römer geboten ist.
Mit diesem Gesetz kommt die neue Landesregierung einer langjährigen
Forderung des LSVD nach: Die vollständige Gleichstellung
der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Landesrecht.
Das war von der alten schwarz-gelben Regierung immer wieder abgelehnt
worden. Wir freuen uns, dass die rot-grüne Landesregierung
eines der Versprechen des Koalitionsvertrages nun eingelöst
hat.
Die Gleichstellung in Thüringen wird demnächst folgen.
Lediglich in Sachsen lehnt die dortige schwarz-gelbe Koalition
die Gleichstellung weiterhin kategorisch ab. In Baden-Württemberg
war das bisher genauso, der LSVD erwartet, dass die neue grün-rote
Regierung dort die Gleichstellung zügig in Angriff nimmt.
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- 17.05.2011
- Homophobie ist ein Angriff auf die Grundwerte
unserer Gesellschaft
- Schwulenfeindlicher Übergriff in
der Nacht zum Internationaler Tag gegen Homophobie
- Anlässlich des Internationalen Tages
gegen Homophobie erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD):
- Homophobie ist ein Angriff auf die
Grundwerte unserer Gesellschaft. Hinsichtlich der Menschenwürde,
des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, der freien Entfaltung
der Persönlichkeit und des Gleichheitsgrundsatzes kann es
im demokratischen Staat keine Relativierung geben. Menschenfeindlichkeit
lässt sich nicht rechtfertigen. Die gesamte Gesellschaft
ist gefordert, Homophobie entschieden entgegenzutreten.
- Gerade in Berlin zeigt sich eine paradoxe
Form der Ungleichzeitigkeit im Verhältnis zu Homosexualität:
Einerseits suggerieren mediale Diskussion und öffentliche
Meinung ein Klima der Liberalisierung und Enttabuisierung. Andererseits
finden Beleidigungen, Pöbeleien und Gewalt dort statt, wo
Homosexualität sichtbar gelebt wird. Laut der Berliner Polizei
fand erst in der vergangenen Nacht wieder ein schwulenfeindlicher
Übergriff in Kreuzberg statt. Diese Nachricht ist erschreckend.
- In Berliner Schulen ist schwul
das am häufigsten verwendete Schimpfwort. Diesem Umstand
muss noch stärker präventiv Rechnung getragen werden.
Die diesbezügliche Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit
gilt es weiter auszubauen. Eine Evaluation der Humboldt-Universität
zu Berlin hat ergeben, dass derlei Maßnahmen zu einem generellen
Umdenken im Sinne von Gleichberechtigung und Antidiskriminierung
führen.
- www.berlin.lsvd.de
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- 16.05.2011
- Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz.
- Verfassung muss sich gegen Homophobie
stark machen
Zum internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai erklärt
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Grundgesetz muss sich endlich gegen Homophobie stark machen.
Der LSVD fordert eine Ergänzung des Gleichheitsartikels
im Grundgesetz um das Merkmal der "sexuellen Identität".
Unserer Verfassung fehlt bislang die Klarstellung, dass Lesben,
Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte
zustehen.
Wir begrüßen nachdrücklich, dass sich heute die
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine
Lüders, zu der Forderung nach einer Ergänzung des Grundgesetzes
bekannt hat. Die Unterstützung der Antidiskriminierungsstelle
zeigt, wie wichtig die klare Benennung der Rechte von Lesben,
Schwulen, Transsexuellen und intersexuellen Menschen im Grundgesetz
für die Betroffenen und die Antidiskriminierungsarbeit ist.
Gerade staatliche Stellen und Gerichte, die für Gleichstellung
sorgen müssten, weigern sich wiederholt unsere Rechte anzuerkennen.
Da muss ein Riegel vorgeschoben werden. Ausreden und Vertröstungen
von Seiten der Regierung haben wir lange genug gehört.
Wir fordern die Regierungsparteien auf, den im Bundestag vorliegenden
Gesetzentwürfen auf Ergänzung des Gleichheitsartikels
um das Merkmal "sexuelle Identität" zuzustimmen.
http://www.artikeldrei.de
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- 13.05.2011
- Etappenerfolg in Uganda.
- Anti-Homosexualitäts-Gesetz vorläufig
vom Tisch, Situation aber weiter prekär
Der von christlichen Fundamentalisten initiierte Gesetzentwurf
zu einem
"Anti-Homosexualitäts-Gesetz", das heute auf der
Tagesordnung des Ugandischen Parlaments stand, ist nicht behandelt
worden. Das ugandische Parlament hat die achte Legislaturperiode
mit einem Gebet beendet. Alle nicht verabschiedeten Gesetzentwürfe
verfallen dann aufgrund des parlamentarischen Grundsatzes der
"Diskontinuität".
In der kommenden Woche tritt das neue Parlament zusammen. Der
Parlamentssprecher Francis M. Ssekandi gab in seiner Abschlussrede
zu erkennen, dass nicht beabsichtigt sei, das Gesetz in der kommenden
Legislaturperiode zu behandeln.
Der LSVD hatte am Montag das Auswärtige Amt aufgefordert,
aktiv zu werden. Wir begrüßen das Engagement des Menschenrechtsbeauftragten
der Bundesregierung Markus Löning und seines Teams. Wir
sind froh, dass das Gesetz nicht behandelt oder gar verabschiedet
wurde, es gibt aber keinen Grund zur Entwarnung. Nach wie vor
sind christliche Fundamentalisten aktiv, auch der Erfinder des
Gesetzes David Bahati, Abgeordneter der Partei NRM ist unter
den Abgeordneten der 9. Legislaturperiode. Der Gesetzentwurf
kann unter neuem Namen und veränderten Inhalten sehr wohl
wieder eingebracht werden.
Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung ruft weiterhin zu Spenden für
die Freundinnen und Freunde von "Sexual Minorities Uganda
(SMUG) auf: "Wir brauchen diese Unterstützung im Kampf
gegen das drohende Anti-Homosexualitätsgesetz, wir müssen
aufklären und den Leuten klar machen, was uns hier droht,
sollte das Gesetz in Kraft treten", schreibt uns der SMUG-Vorsitzende
Frank Mugisha.
Wir rufen die zahlreichen in Uganda aktiven Organisationen der
Entwicklungszusammenarbeit auf, sich für Akzeptanz homosexueller
und transsexueller Menschen stark zu machen und auch gegenüber
Partnerorganisationen für die Unterstützung und Schutz
von Lesben, Schwulen und Transgender zu werben. (LSVD)
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- 11.05.2011
- 12 Stunden um das Anti-Homosexuellen Gesetz
in Uganda zu verhindern!
Update: May 9 2011 In 12 Stunden könnte das ugandische Parlament
über ein brutales neues Gesetz abstimmen, das Homosexualität
mit dem Tod bestraft. Tausenden von Ugandern könnte die
Hinrichtung drohen -- einfach nur, weil sie homosexuell sind.
Wir haben schon einmal dabei geholfen, dieses Gesetz zu verhindern,
und wir können es wieder tun. Nach einem massiven globalen
Aufschrei im vergangenen Jahr hat der ugandische Präsident
Museveni den Gesetzesfortschritt angehalten. Doch aufgrund der
zunehmenden politischen Unruhen in Uganda hoffen religiöse
Extremisten im Parlament, dass das Durcheinander und die Gewalt
auf den Straßen die internationale Gemeinschaft von einem
zweiten Versuch, dieses hasserfüllte Gesetz zu verabschieden,
ablenken werden.
- Wir können ihnen zeigen, dass die Welt
immer noch zuschaut. Wenn wir die Abstimmung noch 12 Stunden
lang, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode, verhindern
können, dann wird das Gesetz für immer verfallen.
Wir haben keine zeit zu verlieren Lassen Sie uns in den nächsten
12 Stunden eine Million Stimmen gegen das ugandische Gesetz zur
Todesstrafe für Homosexuelle sammeln -- unterschreiben Sie
jetzt und erzählen Sie allen von dieser Kampagne!
https://secure.avaaz.org/de/uganda_stop_homophobia_petition/?fp
- "Aktualisierung 13. Mai 2011
Großartige Neuigkeiten -- der Gesetzesentwurf wurde zu
den Akten gelegt!
- Gemeinsam erzielten wir einen sagenhaften
Erfolg für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit. Über
1.6 Millionen von uns haben die Petition gegen das Anti-Homosexuellen
Gesetz unterzeichnet, zehntausende haben ihre Staats-und Regierungschefs
angerufen und gemeinsam haben wir die Aufmerksamkeit der internationalen
Medien erfolgreich auf den Angriff auf die Rechte der Homosexuellen
in Uganda gelenkt und die Strategie ging auf.
In der heutigen Notfall-Sitzung hat der Sprecher des Parlaments
unter grossem internationalem Druck eine Abstimmung verhindert.
Das Parlament hat geschlossen und das Gesetz vorerst begraben.
Dies bedeutet nicht, dass es für immer verschwunden ist,
doch es müsste nun noch einmal als neuer Gesetzesentwurf
vorgebracht werden und den ganzen parlamentarischen Prozess durchlaufen
-- dies dauerte letztes Mal 18 Monate.
Unser globaler Protest zeigte den verantwortlichen Politikern
in Uganda, dass die Augen der Weltöffentlichkeit auf sie
gerichtet sind und sich für den Einhalt der Menschenrechte
einsetzen. Heute feiern wir gemeinsam mit unseren Freunden in
Uganda einen wichtigen Erfolg, der die Rettung von tausenden
von Menschenleben zur Folge haben könnte."
- LUST-Kommentar:
Die o.a. Internet-Initiative sammelt weiter Einträge in
dieser Angelegnheit. Es sind nunmehr schon mehr als 1,6 Millionen
Eintäge zusammengekommen.
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- 10.05.2011
Der Europäische Gerichtshof korrigiert
die deutschen Gerichte ein zweites Mal
Verpartnerte Beschäftigte dürfen
nicht benachteiligt werden
Zu dem heutigen Urteil des EuGH in der Rechtssache Römer
(C-147/08) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Das ist das zweite Urteil, mit dem der EuGH in den innerdeutschen
Streit um die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten
eingreift. 2008 hatte er in der Rechtssache Maruko (C-276/06)
entschieden, dass verpartnerte Beschäftigte Anspruch auf
dasselbe Entgelt wie verheiratete Beschäftigte haben, wenn
sie sich hinsichtlich des streitigen Entgelts in einer vergleichbaren
Lage befinden. Ob das der Fall ist, haben die nationalen Gerichte
zu beurteilen.
Diesen Entscheidungsspielraum haben die deutschen Gerichte benutzt,
um die Gleichstellung mit immer neuen juristischen Spitzfindigkeiten
zu verhindern. Sie behaupteten z.B., die streitige Leistung habe
einen familienpolitischen Zweck, der nur bei Ehen gegeben sei.
Damit ist nun Schluss. Die deutschen Gerichte dürfen nur
noch auf die gegenseitigen Unterhalts- und
Beistandspflichten abstellen. Die stimmten aber bei Lebenspartnern
und Ehegatten schon immer überein.
Deshalb können die verpartnerten Beschäftigten jetzt
ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am
03.12.2003 die Leistungen nachfordern, die ihnen bisher vorenthalten
worden sind.
Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten
Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend
zum Dezember 2003. Wir fordern diese Bundesländer auf, ihre
Gleichstellungsgesetze nachzubessern. Auf Bundesebene wird ein
solches Gleichstellungsgesetz beraten, die Bundesregierung hat
vor, die Bundesbeamten, Richter und Soldaten erst ab dem 1.1.2009
gleichzustellen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die
Gleichstellung im Beamtenrecht jetzt endlich europarechtskonform
zu einem Abschluss zu bringen.
Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit
der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen
einfordern können.
http://www.lsvd.de,
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 10.07.2011
Gedenkfeier für die homosexuellen
Opfer des Nationalsozialismus
Redebeiträge von Petra Pau (LINKE) und Renate Künast
(GRÜNE)
Am Christopher Street Day (25. Juni 2011) veranstalten der Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung
Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Kooperation
mit dem Berliner CSD e.V. eine Gedenkstunde am Denkmal für
die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier
findet um 11 Uhr im Vorfeld der traditionellen Demonstration
zum Christopher Street Day statt.
Bei der Veranstaltung werden Petra Pau (LINKE), Vizepräsidentin
des Deutschen Bundestages, und Renate Künast (Grüne),
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag,
eine Rede halten. Darüber hinaus werden Dr. Ulrich Baumann,
stellvertretender Direktor der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas, sowie Bodo Niendel, Vorstandsmitglied
beim Berliner CSD e.V., und Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, sprechen.
Die Nationalsozialisten verschärften die antihomosexuellen
Strafbestimmungen des §175 am 28. Juni 1935, so dass selbst
ein Kuss zwischen zwei Männern mit Gefängnis geahndet
werden konnte. Während der nationalsozialistischen Herrschaft
wurden 100.000 homosexuelle Männer polizeilich erfasst,
50.000 wurden nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 homosexuelle
Männer wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafe
in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten
diese Qualen nicht.
Auch nach 1945 wurden schwule Männer in beiden deutschen
Staaten weiter verfolgt und inhaftiert. Bis heute wurden sie
nicht rehabilitiert.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Samstag 25. Juni 2009, 11.00 Uhr, Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe der
Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
www.berlin.lsvd.de, www.csd-berlin.de, www.stiftung-denkmal.de
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- 10.07.2011
Gottesdienste im Vorfeld von CSD und schwul-lesbischem Stadtfest
Evangelische Kirche und Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg laden ein
Der Berliner Christopher Street Day 2011 startet bereits am Vorabend,
Freitag, 24. Juni, mit einer festlichen evangelischen Messe in
der St. Marienkirche unter dem Funkturm. Der Kirchenkreis Berlin-Mitte
lädt dazu in Kooperation mit dem Lesben- und Schwulenverband
Berlin-Brandenburg (LSVD) ein. Beginn ist um 18.00 Uhr. Einer
der Mitwirkenden ist der Regierende Bürgermeister Klaus
Wowereit. Der Superintendent von Mitte, Dr. Bertold Höcker,
predigt über Von der Identitätsfindung zum Engagement
für alle.
Die Glocken der Schöneberger Zwölf-Apostel-Kirche läuten
eine Woche davor eine Eröffnungsvesper zum 19. schwul-lesbische
Stadtfest des Regenbogenfonds (18. - 19. Juni) ein. Das Ökumenische
Rogate-Kloster St. Michael zu Berlin lädt am Freitag, 17.
Juni, 19.30 Uhr, in die Kirche in der Nähe des Nollendorfplatzes.
Titel hier: Sei der zu dem Gott dich bestimmt hat und du
wirst die Welt entflammen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Die
Schöneberger Superintendentin Birgit Klostermeier predigt.
Musikalisch wirkt der schwule Chor Männer-Minne mit. Pfarrer
Daniel G. Conklin und Frater Franziskus gestalten die Feier liturgisch.
Zu beiden Gottesdiensten laden die evangelische Kirche, der LSVD
Berlin-Brandenburg und das Rogate-Kloster St. Michael herzlich
ein.
Adressen: St. Marien-Kirche, Karl-Liebknecht-Str. 8, 10178 Berlin-Mitte,
U-Bhf. Alexanderplatz. Rogatekloster in der Zwölf-Apostel-Kirche,
An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin-Schöneberg, U-Bhf.
Nollendorfplatz
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- 05.05.2011
- Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher
der Grünen im Bundestag, begrüßt die Absage von
Frittenbude für den Chiemsee-Reggae-Summer
2011:
"Frittenbude zeigt eine Haltung, die wir im Musik-Business
viel zu selten erleben. Mit vermeintlichen Künstlern, die
in ihren Songs zum Hass, Gewalt und Mord von Minderheiten aufrufen,
macht man keine Party!
Ich fordere die Veranstalter, Sponsoren und Partner des Chiemsee-Reggae-Summers
ebenfalls auf Haltung zu wahren. Bisher haben diese auf meine
Schreiben nicht reagiert. Wegen einiger homophober jamaikanischer
Sänger wie Capleton, Sizzla, Elephant Man, Bounty Killer
oder Beenie Man - die allesamt zum Mord an Schwulen aufgerufen
- wurde in Jamaika die Homophobie und damit die Gewalt gegen
LGBT befördert."
Zum Hintergrund: Wegen der homophoben Künstler auf
Chiemsee-Reggae-Summer steht Volker Beck seit Jahren im Konflikt
mit den Veranstaltern. Im vergangenen Jahr konnte durch breiten
Protest bereits der Auftritt des Hasssängers Sizzla verhindert
werden. In diesem Jahr soll der Auftritt von Capleton verhindert
werden. Wir haben den Veranstaltern bereits früh das Gespräch
in einem Brief angeboten.
Die Band Frittenbude hat ihren Auftritt beim Chiemsee-Reggae-Summer
abgesagt, solange Capleton oder irgend ein anderer homophober
Künstler auf dem Chiemsee-Reggae-Summer spielen.
http://frittenbude.blogsport.de/2011/05/03/chiemseereggaesummer-2011/
Volker Beck MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und Menschenrechtspolitischer Sprecher
der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Frittenbude:
- CHIEMSEEREGGAESUMMER 2011
3. Mai 2011in AllgemeinSolange Capleton oder irgend ein anderer
homophober Künstler auf dem Chiemsee Reggae
Summer spielt, ist unser Auftritt dort gecancelled. Wir haben
unseren Gig explizit nur unter der Bedingung zugesagt, das auf
dem kompletten Festival kein Battymantunes-Sänger seine
idiotische Propaganda verbreiten wird. Weiter hielten wir das
letztjährige Booking von Sizzla für den bisher einzigen
Fehler des Chiemsee Reggae Summers in dieser Richtung, was anscheinend
auch nicht der Fall ist. Manchmal sind wir wohl ein wenig naiv
und zu gutgläubig. Boom.
An unsere Freunde/Fans/Pandas:? Es tut uns leid um jeden, der
evtl. auch wegen uns ein Ticket erworben hat und jetzt ein wenig
traurig ist. Doch das geht gegen alle unsere Prinzipien als klar
denkende und fühlende Menschen.
PRO HOMO.?
HABT SEX UND HASZT SEXISMUS.
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- 05.05.2011
- Berufsverbot für Homosexuelle
Vatikan entzieht schwulem Theologen die
Lehrerlaubnis
Das Erzbistum Köln hat dem homosexuellen Theologen David
Berger die Lehrerlaubnis entzogen. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
"Wir sind empört über die Entscheidung von Kardinal
Joachim Meisner, David Berger die Lehrerlaubnis zu entziehen.
Meisner und der Vatikan versuchen mit Sprech- und Berufsverboten
ihre Lehrmeinung durchzusetzen. Aber die Wahrheit lässt
sich so nicht verbergen.
Hier wird ein erfahrener Theologe aus dem Haus geworfen, weil
er sich den Anforderungen der Bigotterie verweigert und offen
zu seiner Homosexualität bekannt hat. David Berger hat die
Doppelmoral der katholischen Amtskirche angeprangert und aufgedeckt,
wie unheilig der Alltag vieler Amtsträger aussieht. Wir
begrüßen den Mut und die Tapferkeit von David Berger.
Er kommt aus dem inneren Zirkel der katholischen Kirche. Es ist
typisch für die katholische Amtskirche, dass sie sich nicht
mit ihren Kritikern auseinandersetzt, sondern diese mundtot zu
machen versucht.
Wir wünschen uns, dass alle Theologinnen und Theologen,
die sich privat von der menschenfeindlichen Sexualmoral der katholischen
Kirche distanzieren, es ihm nach tun. Wenn das Volk Gottes aufsteht,
helfen auch Berufsverbote und Maulkörbe nichts mehr."
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- 05.05.2011
- Rudolf Brazda wird Ritter der Ehrenlegion
Letzter Rosa-Winkel-Häftling mit
höchstem französischem Orden ausgezeichnet
Das LSVD-Ehrenmitglied Rudolf Brazda hat von Frankreichs Staatspräsident
Nicolas Sakozy die höchste Auszeichnung des Landes, den
Orden der Ehrenlegion, verliehen bekommen.
- Brazda ist der letzte heute bekannte Zeitzeuge,
der wegen seiner Homosexualität in einem Konzentrationslager
inhaftiert war. Im August 1942 verschleppten ihn die Nationalsozialisten
nach Buchenwald, wo er bis zur Befreiung durch die Amerikaner
im April 1945 gefangen gehalten wurde.
Bei der feierlichen Übergabe des Ordens am vergangenen Donnerstag
wiesen sowohl die Widerstandskämpferin und Präsidentin
der Stiftung für die Erinnerung an die Deportation Marie-José
Chombart de Lauwe als auch der Politiker und Conseillier Regional
de l'Ile de France Jean-Luc Romero darauf hin, wie lange es gedauert
hat, bis die homosexuellen Opfer der nationalsozialistischen
Verfolgung anerkannt wurden. Brazda steht nun in einer Reihe
mit Persönlichkeiten wie dem Schauspieler Robert Redford,
dem Dirigenten Sir Simon Rattle und dem Rennfahrer Michael Schumacher,
die den Orden der Ehrenlegion im vergangenen Jahr verliehen bekamen.
Rudolf Brazda hatte sich im Mai 2008 anlässlich der Einweihung
des Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.
gemeldet. Kurz darauf kam er auf Einladung des LSVD nach Berlin
und besichtigte gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister
Klaus Wowereit das neue Denkmal. Seit Herbst 2008 ist Rudolf
Brazda Ehrenmitglied des Berliner LSVD.
Der LSVD hat seither zahlreiche Gedenkprojekte mit Rudolf Brazda
organisiert. Der ehemalige Pressesprecher des LSVD, Alexander
Zinn, hat vor kurzem eine umfangreiche Biographie über Brazdas
Leben veröffentlicht. Das Buch trägt den Titel von
Brazdas Lebensmotto Das Glück kam immer zu mir
(Campus Verlag).
www.berlin.lsvd.de
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- 04.05.2011
- Berliner Familienbericht 2011 verschweigt
Existenz von Regenbogenfamilien
Lebensrealität von Lesben, Schwulen
und deren Kindern wird ausgeblendet
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V.
ist enttäuscht vom Familienbericht 2011 des BERLINER BEIRATS
FÜR FAMILIENFRAGEN.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg:
Am 3. Juli 2007 hat der Berliner Senat den BERLINER BEIRAT
FÜR FAMILIENFRAGEN mit der Erstellung eines Familienberichtes
betraut. Nach über drei Jahren liegt der Bericht nun vor.
Aus lesben- und schwulenpolitischer Perspektive ist das Ergebnis
eine große Enttäuschung.
Die Lebensrealität von Lesben, Schwulen und deren Kindern
wird von dem Bericht komplett ausgeblendet, obwohl Lesben und
Schwule genau wie Heterosexuelle in ihren Beziehungen füreinander
einstehen und auch gute Eltern sind.
Es gibt keine objektive Rechtfertigung für die Ausgrenzung
von Regenbogenfamilien im Berliner Familienbericht. Der Bericht
wird seinem eigenen Anspruch, einen erweiterten Familienbegriff
zu verwenden, nicht gerecht.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert den
Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, dass
homosexuelle Eltern mit ihren Kindern im Familienbericht sowie
in der Familienpolitik berücksichtigt werden.
In seiner morgigen Sitzung setzt sich der Ausschuss für
Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses von Berlin
mit dem Familienbericht Zusammenleben in Berlin auseinander.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 30.04.2011
- Homophobes Mobbing vor Gericht
Ein US-Student ist wegen des Selbstmords seines Mitbewohners
angeklagt worden - er hatte seinen Kommilitonen beim Sex gefilmt
und das Video im Internet veröffentlicht.
Tyler C., ein Erstsemester der Rutgers-Universität in New
Jersey, hat sich im September letzten Jahres das Leben genommen
- durch einen Sprung von der George-Washington-Brücke in
New York City. Grund war ein heimlich aufgenommenes Video, das
den ungeouteten C. beim Sex mit einem Mann zeigt. Es war am Tag
vor dem Selbstmord ins Internet gestellt worden.
Der 19-jährige Dharun R., einer der beiden Verantwortlichen
für die Videoübertragung, muss sich nun vor einem Gericht
in Middlesex County verantworten. Die Anklageschrift umfasst
15 Punkte, darunter Einschüchterung, Verletzung der Privatsphäre
und Beeinflussung von Zeugen. Außerdem soll er versucht
haben, Beweismaterial verschwinden zu lassen; so hatte er eine
Twitternachricht, die das Filmen von C. ankündigte, nachträglich
geändert. Dem Angeklagten drohen nun bei einer Verurteilung
fünf bis zehn Jahre Haft. Gegen seine Mittäterin soll
zu einem späteren Zeitpunkt Anklage erhoben werden, erklärte
die Staatsanwaltschaft.
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- 30.04.2011
- Gleichstellung und Aktionsplan gegen Homophobie
Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg
verspricht Engagement für Respekt
Zu dem zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in
Baden-Württemberg vereinbarten Koalitionsvertrag erklären
Heinrich Kuck-Linse und Brigitte Aichele-Frölich vom LSVD:
Wir begrüßen den Entwurf des Koalitionsvertrags von
Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. In dem verabredeten
Regierungsprogramm sind die Forderungen des LSVD nach Engagement
für eine Kultur der Vielfalt, des Respekts und der Akzeptanz
weitgehend übernommen worden.
So ist in dem Abschnitt Lesben und Schwule gleiche
Rechte die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern
im Landesrecht versprochen worden. Lesben und Schwule müssen
das Recht haben, ihre Partnerschaft im Standesamt zu den gleichen
Gebühren begründen zu können und sie müssen
auch im Beamtenrecht endlich gleichgestellt werden. Die schwarz-gelbe
Vorgängerregierung hatte das wiederholt verweigert.
Sehr erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag einen landesweiten
Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und die Einbeziehung
der Lebensrealität unterschiedlicher sexueller Identitäten
in die Bildungsstandards vorsieht. Außerdem ist die Förderung
von Projekten gegen Gewalt, Rassismus und Homophobie im Sport
vorgesehen. Auch unsere Forderung, Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen bei der Polizei zu benennen, ist berücksichtigt
worden.
Auf Bundesebene verspricht die neue Regierung Baden-Württembergs,
sich für die Gleichstellung im Steuerrecht, für das
gemeinsame Adoptionsrecht und die Aufnahme des Merkmals sexuelle
Identität im Grundgesetz stark zu machen. Begrüßenswert
ist auch das Bekenntnis für eine Politik der Antidiskriminierung
auf EU-Ebene.
http://www.ba-wue.lsvd.de