- November - Dezember 2018
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- Ausstellung im Gießener Rathaus
"Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen
und Akzeptanz für die Gegenwart und Zukunft fördern."
- Gießen. Anlässlich der Eröffnung
der Ausstellung "Unverschämt. Lesbische Frauen und
schwule Männer in Hessen von 1945 bis 1985." heute
im Gießener Rathaus gemeinsam mit Oberbürgermeisterin
Dietlind Grabe-Bolz erklärte Staatssekretär Kai Klose,
Bevollmächtigter des Landes für Integration und Antidiskriminierung,
in Wiesbaden: "Vor dem Hintergrund des ehemaligen
§175 StGB, der männliche Homosexualität über
viele Jahrzehnte unter Strafe stellte, tragen wir eine besondere
Verantwortung. Die staatliche Unterdrückung, die Schwule
und Lesben lange Zeit erfahren haben, war gegen die freie Entfaltung
der Persönlichkeit gerichtet und führte zu Repression
und Verurteilungen. Dadurch haben Generationen von Lesben und
Schwulen in der Bundesrepublik gesellschaftliche Abwertung, Ausgrenzung
und Stigmatisierung erlebt, ihre Biografien wurden beeinträchtigt,
ihre Lebenswege nachhaltig geprägt."
- Susanne Stedtfeld, Leiterin der Stabsstelle
Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales
und Integration, machte in Vertretung des Staatssekretärs
und Bevollmächtigten für Integration und Antidiskriminierung
deutlich, dass die Ausstellung nicht in der Beschreibung der
Vergangenheit stehen bleibe, sondern Mut für Gegenwart und
Zukunft mache: "Sie dokumentiert neben den Schicksalen auch
die Geschichte der Emanzipationsbewegungen, in denen viele Menschen
unter großem Einsatz, mit viel Leidenschaft und hohen persönlichen
Risiken dafür gekämpft haben, dass dieses Unrecht beendet
wird und stattdessen Anerkennung, Akzeptanz und Wertschätzung
gesellschaftlich gelebt werden."
Auch die Gießener Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz
betont, dass sie besonders stolz darauf ist, dass Gießen
für das vielfältige Engagement zur Stärkung von
LGBTI*Q in der Region und darüber hinaus bekannt ist. "Gießen
ist und bleibt bunt, das zeigt auch unser großes Engagement
in der Zusammenarbeit mit zahlreichen LGBTI*Q - Gruppen und Initiativen
aus der Stadt Gießen", so Grabe-Bolz.
- Die Ausstellung wird bis zum 7. Januar
2019 im Gießener Rathaus zu sehen sein. Stedtfeld verwies darauf, dass der Hessische Landtag
am 12. September 2012 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen
habe, sich bei den Opfern des §175 zu entschuldigen. Die
wissenschaftliche Aufarbeitung ist auch Teil des Hessischen Aktionsplan
für Akzeptanz und Vielfalt. Dieser beinhaltet zahlreiche
Maßnahmen zur Förderung von Akzeptanz von LSBT*IQ,
also Personen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans*-, intergeschlechtlich
oder queer sind.
- Abschließend bemerkte Klose in Wiesbaden:
"Akzeptanz und Wertschätzung für Vielfalt sind
nicht selbstverständlich, sie erfordern ständigen Einsatz.
Wir müssen uns jeden Tag dafür starkmachen, dass das
Erreichte bewahrt und weitere Verbesserungen erreicht werden
- sowohl von staatlicher als auch gesellschaftlicher Seite. Besonders
in den Bereichen Inter und Trans* ist hier aktuell viel zu tun."
- Hintergrundinformationen:
Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde
im Frühsommer vergangenen Jahres vom Kabinett beschlossen
und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Hessischen Aktionsplan
für Akzeptanz und Vielfalt enthaltenen Maßnahmen fördern
die Akzeptanz von LSBT*IQ in Hessen.
- Auftragnehmer für das Forschungsprojekt
zur Aufarbeitung der Opfer des ehemaligen §175 StGB in Hessen
war der Verein Freunde des Schwulen Museums e.V. (Berlin) als
Träger des Schwulen Museums Berlin (www.schwulesmuseum.de<http://www.schwulesmuseum.de>).
Aufgrund der Tatsache, dass staatliche Repression nicht nur schwule
Männer, sondern auch lesbische Frauen betraf, hat sich das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration als Auftraggeber
für ein "Drei-Säulen-Modell" entschieden.
Dieses Modell berücksichtigte neben der Dokumentation der
strafrechtlichen Verfolgung schwuler Männer aufgrund des
ehemaligen § 175 StGB (erste Säule) auch die Darstellung
der Geschichte der nicht-strafrechtlichen Unterdrückung
schwuler Männer bis hin zu den Emanzipationsbewegungen (zweite
Säule) und die Geschichte der Ausgrenzung und Repression
lesbischer Frauen und ihrer Emanzipationsbewegung (dritte Säule).
- Eine als "Pocketausstellung" konzipierte
Broschüre zur Ausstellung kann auf den Seiten des Hessischen
Ministeriums für Soziales und Integration unter
https://soziales.hessen.de/integration/antidiskriminierungsstelle-hessen/herzlich-willkommen-bei-der-hessischen
heruntergeladen werden.
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde neben der Wanderausstellung
auch ein Forschungsbericht erstellt. Die wissenschaftliche Aufarbeitung
wurde von den beiden Historiker_innen Dr. Kirsten Plötz
und Marcus Velke erarbeitet und im Rahmen eines Fachtages am
22.06.2018 im Rahmen eines Fachtages vorgestellt. Der Forschungsbericht
kann in Kurz- und Langfassung ebenfalls von der Website heruntergeladen
werden.
***
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
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- 30.11.18
Welt-AIDS-Tag: HIV-Prävention stärken und modernisieren
Die soziale Situation von Menschen
mit HIV und AIDS verbessern
Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt
Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erinnert an die vielen
Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit
verloren haben. Auch heute leiden weltweit Millionen an der Immunschwächekrankheit,
an mangelnder gesundheitlicher Versorgung, an Ausgrenzung und
Verelendung. Vorurteile, religiöse Dogmen und nationalistische
Ideologien behindern vielerorts wirksame Prävention. Die
Bundesrepublik ist aufgefordert, sich auf sämtlichen Ebenen
für den Kampf gegen AIDS und für die Menschenrechte
der Betroffenen mit aller Kraft zu engagieren.
In Deutschland können inzwischen die meisten Menschen mit
einer HIV-Infektion dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung
ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein
angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.
Sein Leben selbstbewusst, offen und ohne Angst vor Ausgrenzung
gestalten zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für
erfolgreiche Prävention und wirksame Therapie. Präventionsbotschaften
und Vermittlungsmethoden müssen ständig auf die veränderte
Wahrnehmung von HIV und AIDS überprüft und aktualisiert
werden. Die Prävention muss die ganze Vielfalt der Beziehungs-
und Lebensformen und sexuellen Begegnungen im Auge haben. Sie
muss passgenaue und realistische Wege für verantwortliches
Verhalten aufzeigen.
Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die
HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch
Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung
vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Wir fordern
den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme
durch die Solidargemeinschaft. Der LSVD setzt sich für eine
Verstärkung und bessere finanzielle Ausstattung der Präventionsarbeit
im Bereich von HIV, anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
und Hepatitis ein. Mittel, die heute in der Prävention gespart
werden, müssen morgen, um ein Vielfaches erhöht, für
die Patientenversorgung ausgegeben werden. Das gilt auch hinsichtlich
PrEP. Private und gesetzliche Krankenkassen sollten in der Finanzierung
der HIV-Prävention engagiert mitwirken. Auch die Pharmaindustrie
muss sich hier engagieren.
Menschen mit HIV, in besonderem Maße aber an AIDS erkrankte
Menschen, haben aufgrund der verbesserten Therapien heute eine
deutlich gestiegene Lebenserwartung. Das muss sich auch im Versicherungswesen
und im Bereich der Alterssicherung widerspiegeln. Hier stehen
HIV-positive Menschen vor dem Problem, dass es ihnen nicht möglich
ist, neben der staatlichen Alterssicherung oder der für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konzipierten Riester-Rente
eine private Alterssicherung zu erreichen, da private Versicherungen
den Abschluss von Verträgen mit HIV-positiven Menschen ablehnen.
Die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind aber an die gleiche Entwicklungsformel
wie Altersrenten gebunden. Damit wird eine Abwärtsspirale
in die Verarmung im Alter eingeleitet. Der LSVD fordert eine
Sozialpolitik, die den besonderen Lebensumständen der Menschen
mit HIV und AIDS gerecht wird und ihnen ausreichende Renten im
Alter ermöglicht.
Auch die Sozialhilfe und das ALG II decken den spezifischen Bedarf
nur unzureichend ab. Hier setzen wir uns für die Anerkennung
anderer Mehrbedarfe ein, um flexibel auf die gesundheitliche
Situation von Menschen mit HIV und AIDS reagieren zu können.
Auch bei den Kostenträgern von Rehabilitationsleistungen
ist angesichts der stark verlängerten Lebenserwartung von
Menschen mit HIV/AIDS ein Umdenken erforderlich.
Pressemitteilung als pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
werden.
http://www.lsvd.de
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- 24.11.2018
- Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
- Lesben- und transfeindliche Gewalt ist
geschlechtsspezifische Gewalt
(24.11.2018) Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt
an Frauen am 25. November erklärt Henny Engels,
- Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich gegen Frauen, die
gegen Geschlechterstereotype aufbegehren. Mit ihrem
- Auftreten, Erscheinen oder ihren Partnerschaften
verstoßen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
- Frauen oftmals gegen vorherrschende Normen,
Konventionen und Zwänge, wie Frauen auszusehen, zu sein
oder zu
- begehren und lieben zu haben. Der Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Adressierung
lesben- und transfeindlicher Gewalt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention,
dem Übereinkommen des
- Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
- Die Istanbul-Konvention fordert ausdrücklich
positive Aktionen, um dafür Sorge zu tragen, dass Präventionsmaßnahmen
speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen
entsprechen und meint dabei explizit auch lesbische, bisexuelle,
trans- und intergeschlechtliche Frauen. Diese Gruppe muss daher
auch in dem von der Bundesregierung versprochenen Aktionsprogramm
zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen
Frauen und Kindern, der bundesweiten Öffentlichkeitskampagne
zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie dem von Bundesfamilienministerin
Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen
adressiert und berücksichtigt werden.
- Prävention und Bekämpfung lesben-
und transfeindlicher Gewalt beginnt mit der Sichtbarmachung.
Bislang wird diese
- Form geschlechtsspezifischer Gewalt weder
in den Zahlen zu gegen die sexuelle Orientierung gerichteter
Hasskriminalität noch in der Auswertung von Gewalt gegen
Frauen explizit berücksichtigt. Der LSVD fordert daher
- eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme,
damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt
und in ihren
- realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar
wird.
In seiner Stellungnahme zum Staatenbericht der Bundesregierung
zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens
- zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung
der Frau (CEDAW) hat der LSVD notwendige Maßnahmen zur
Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer
Gewalt gegen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche
Frauen aufgeführt. Alle Frauen haben ein Recht darauf, gewalt-,
angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren
Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu
können.
- Hintergrund
- Auszüge aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zum kombinierten
siebten und achten CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung von
Deutschland
- Pressemitteilung als pdf
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
- von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-
und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte,
- Vielfalt und Respekt wir wollen, dass
LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität
akzeptiert und anerkannt werden.
- Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft
können Sie uns und unsere Arbeit für "Gleiche
Rechte, Vielfalt und
- Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
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- 21.11.18
Bundesbildungsministerin Karliczek
ignoriert Studien zu Regenbogenfamilien, um eigene Vorurteile
zu pflegen
Forschungen über Entstehung und Beharrlichkeit von Homophobie
und Transfeindlichkeit wären wichtiger
- (21.11.2018) In einem Interview fordert die
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eine Langzeitstudie über
Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Dazu erklärt
Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
Wie viele Studien braucht die Bundesbildungsministerin Karliczek
noch, um ihre Vorurteile gegenüber Familien mit
- gleichgeschlechtlichen Eltern aufzugeben?
Zahlreiche Studien belegen bereits, dass es den Kindern, die
von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen werden, mindestens
genauso gut geht wie Kindern, die in gemischtgeschlechtlichen
Partnerschaften großgezogen werden. Es ist einer Bundesbildungsministerin
unwürdig, den
- Forschungsstand konsequent zu ignorieren,
um die eigenen Vorurteile zu pflegen.
Statt die xte Studie über Regenbogenfamilien, fordert der
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine Politik, die dem
- Kindeswohl in Regenbogenfamilien tatsächlich
zu Gute kommt. Regenbogenfamilien müssen in ihren diversen
- Konstellationen endlich rechtlich anerkannt
werden, zum Beispiel, indem auch zwei miteinander verheiratete
Frauen
- von Geburt an rechtlich anerkannte Eltern
werden können.
Karliczek sollte lieber eine Studie in Auftrag geben über
die Frage, wie Homophobie und Transfeindlichkeit entstehen
- und warum sie sich so hartnäckig halten.
Der LSVD fordert die Förderung einer umfassenden interdisziplinären
- Erforschung der Abwehr, Feindlichkeit und
Gewalt gegen Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Die Erkenntnisse wären sicherlich auch
für Karliczek gewinnbringend.
- Außerdem sollte das Bundesbildungsministerium
eine diskriminierungsfreie Forschung und Bildung fördern.
Es gibt zwar inzwischen vermehrt Forschung über die Lebenssituation
von (LSBTI) in Deutschland, ebenso zu Diskriminierung und LSBTI-Feindlichkeit.
Dennoch sind noch viele sozialwissenschaftliche Forschungen heteronormativ
angelegt. In ihnen bleiben LSBTI als Teil der Bevölkerung
häufig unberücksichtigt. In den Hochschulen, in Forschung
und vor allem in der Lehre muss die Lebenssituation von LSBTI
endlich angemessen berücksichtigt werden. Das betrifft viele
Fakultäten, z.B. Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften,
Geschichtswissenschaft, Theologie, Psychologie, Medizin und insbesondere
auch alle Sparten der Pädagogik. Die Vermittlung von Informationen
über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher
Identität muss ein selbstverständlicher Bestandteil
der Studiengänge und Lehrinhalte werden. Die entsprechenden
Studienordnungen sind dahingehend zu ändern und zu ergänzen.
- Quellen
What does the scholarly research say about the well-being of
children with gay or lesbian parents?
Studien: Viel Wärme wenig Konflikte in Regenbogenfamilien
- Pressemitteilung als pdf
https://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/PMs/2018_11_21_Bildungsministerin_Karliczek.pdf
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
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Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt
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- 20.11.18
Hassgewalt bekämpfen
Transgender Day of Remembrance (TDoR)
(20.11.2018) Anlässlich des heutigen internationalen Transgender
Day of Remembrance (TDoR) erklärt Gabriela
- Lünsmann, Mitglied des Bundesvorstands
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gedenkt am heutigen Transgender
Day of Remembrance all jenen, die Opfer transfeindlicher Gewalt
wurden. Hassgewalt ist die massivste Ausdrucksform von Transfeindlichkeit.
Sie zielt
- nicht nur auf die Menschen als Individuen,
sondern immer auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern
und in die gesellschaftliche Unsichtbarkeit zu drängen.
Für die Innenministerien in Bund und Ländern ist Gewalt
gegen transgeschlechtliche Menschen kein relevantes Thema.
- So wird Hasskriminalität gegen transgeschlechtliche
Personen noch nicht einmal gesondert erfasst. Der LSVD fordert
daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit
Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in
ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird.
Erforderlich ist zudem ein Bund-Länder-Programm gegen Gewalt
gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und
- intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Neben
kriminologischer Forschung und Rechtstatsachenforschung muss
auch die Entwicklung zielgenauer Konzepte zu Prävention,
zur Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz sowie zur ausreichenden
Unterstützung von Opferhilfe-Einrichtungen Ziel dieses Bund-Länder-Programms
sein. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LSBTI-Anti-Gewalt-Projekten
angemessen fördern.
In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das
Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssen ausdrücklich
- auch LSBTI-feindliche Motive benannt werden.
Denn alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transfeindliche
- Hasskriminalität nicht ausdrücklich
im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der
polizeilichen und
- staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit
auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.
Hintergrund zum Transgender Day of RemembranceIm November 1998
wurde in den USA die afro-amerikanische
- Transfrau Rita Hester ermordet. Am darauffolgenden
Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer
und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet
der Transgender Day of Remembrance jährlich am 20. November
statt.
- Pressemitteilung als pdf
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- 14.11.18
Junge Union fällt mit Homophobie und Wehrmachtsverherrlichung
auf
LSVD fordert konsequentes Einschreiten vom Bundesvorsitzenden
Ziemiak
(14.11.2018) Presseberichten zufolge hat eine rund fünfzehnköpfige
Gruppe der Jungen Union Hessen im Rahmen
- einer Exkursion nach Berlin und
nach einem Treffen mit ihrem Bundesvorsitzenden Paul Ziemiak
am 9. November in einer Berliner Gaststätte homophobe Parolen
(Schwuchteln) gegrölt und das Westerwaldlied
angestimmt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist entsetzt über
die Ausfälle von Vertretern der Jungen Union. Wir erwarten
von Paul Ziemiak als Bundesvorsitzenden der Jungen Union unverzüglich
Aufklärung über diesen Vorfall. Die Junge Union muss
sich von diesem Verhalten unmissverständlich distanzieren
und glaubwürdig und konsequent gegen
- homophobe und wehrmachtsverherrlichende Tendenzen
in ihrer Organisation einschreiten. Das hat der LSVD auch in
einem offenen Brief an Ziemiak deutlich gemacht.
- Die Junge Union ist die Jugendorganisation
von CDU und CSU. Beide Parteien trugen in der Vergangenheit die
- politische Hauptverantwortung dafür,
dass homosexuelle Menschen in der Bundesrepublik auch nach Ende
des
- Nationalsozialismus noch jahrzehntelang menschenrechtswidrig
staatlich verfolgt wurden. Erst im letzten Jahr hat der Bundestag
die Opfer dieser Verfolgung rechtlich rehabilitiert. Umso unfassbarer
ist es, dass sich offenbar Mitglieder der Jungen Union in beleidigenden
homophoben Ausfällen ergehen.
- Pressemitteilung als pdf
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- 14.11.2018
Unser Druck hat gewirkt: Die Koalition
hat nachgegeben
Die rückwirkende Gleichstellung von
gleichgeschlechtlichen Ehegatten im Einkommensteuerrecht ist
beschlossene Sache
(14.11.2018) Der Bundestag hat am 08.11.2018 beschlossen, dass
gleichgeschlechtliche Ehegatten rückwirkend im
- Einkommensteuerrecht gleichgestellt werden,
wenn sie ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine
Ehe
- umwandeln und bis zum 31.12.2020 die Aufhebung
der Steuerbescheide beantragen, die nach der Gleichstellung im
- Jahre 2013 nicht mehr geändert werden
konnten, weil sie bereits bestandskräftig waren oder weil
die Festsetzungsfrist abgelaufen war.
- Dazu erklärt Manfred Bruns, Justiziar
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die Steuerverwaltung ist 2017 vom Eheöffnungsgesetz (BGBl.
I S. 2787) überrascht worden. Dort steht in Art. 3 Abs.
2, dass für die Ehegatten nach der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft
in eine Ehe der Tag der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft
weiterhin maßgebend bleibe. Dazu wird in der Begründung
gesagt, man habe mit dieser Regelung die noch immer bestehende
Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
rückwirkend beseitigen wollen.
Das war der Steuerverwaltung zu viel. Sie befürchtete hohe
Rückforderung und behauptete deshalb, eine rückwirkende
Aufhebung schon bestandskräftiger Bescheide sei vom Gesetzgeber
nicht gewollt. Das Bundesfinanzministerium hat
- versucht, diese Auffassung in dem Entwurf
des Gesetzes zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes unterzubringen,
über den der Bundestag gerade berät. Auch die gegenteilige
Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 31.07.2018 (1
- K 92/18) hat das Bundesfinanzministerium
nicht beeindruckt. Das Finanzamt musste gegen das Urteil Revision
Bundesfinanzhof einlegen.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat mit Briefen und Gesprächen
immer wieder versucht, das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium
umzustimmen, und darauf hingewiesen, dass die Betroffenen empört
seien, dass ausgerechnet zwei SPD-geführte Ministerien die
Gleichstellung wieder so torpedierten wie früher die
- CDU/CSU.
Der LSVD ist daher froh, dass der Streit jetzt beendet ist. Das
vom Bundestag am 08.11.2018 beschlossene
- Jahressteuergesetz (vgl. BR-Drs. 559/18)
enthält in Art. 13 eine klare Regelung. Sie ist zugleich
eine gesetzliche
- Interpretation des Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG,
die auch für die rückwirkende Gleichstellung bei der
- Grunderwerbsteuer und beim Familienzuschlag
Klarheit bringt.
- Auf das neue Gesetz können sich die
Betroffenen allerdings erst berufen, wenn es im Bundesgesetzblatt
verkündet
- worden ist. Vorher muss der Bundesrat noch
zustimmen. Das ist aber hinsichtlich des Art. 13 nur eine Formalie.
- Hintergrund zur Rechtslage
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt
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- 13.11.2018
- Richterposten CDU
- PM zum Vorschlag Stephan Harbarth als
Bundesverfassungsrichter (Veröffentlichung am 13. November
2018) Stephan Harbarth als Kandidat für das höchste
deutsche Richteramt ungeeignet
Bis vor kurzem wurde noch CDU-Staatssekretär Günter
Krings, der sich in den vergangen Jahren immer wieder gegen die
Gleichstellung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten
positionierte, als Favorit für einen frei werdenden Richterposten
am Bundesverfassungsgericht gehandelt. Nicht zuletzt auch aufgrund
der Ablehnung der SPD ist dieser Vorschlag nun vom Tisch. Laut
einem Bericht im Spiegel will die Union nun ihren Abgeordneten
Stephan Harbarth für das höchste deutsche Richteramt
nominieren. Harbarth hat sich in der Vergangenheit jedoch auch
gegen eine Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie
trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTTIQ*) positioniert.
So sprach er sich gegen eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes
für LSBTTIQ* aus. Ebenso vertritt er die Meinung, dass die
Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig
sei.
Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra
Nowacki:
Als Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung
lehnen wir die Nominierung von Stephan Harbarth für das
frei werdende Amt am Bundesverfassungsgericht entschieden ab.
Es wirkt befremdlich, dass die Union nach dem LSBTTIQ*-Gegner
Günter Krings mit Harbath nun einen nicht minder umstrittenen
Kandidaten ins Rennen schicken will. Nicht nur, dass Harbarth
sich mit der inakzeptablen Begründung, dass er ein Verbot
von gleichgeschlechtlichen Ehen im Grundgesetz verankert sehe,
gegen die Öffnung der Ehe aussprach. Auch den Schutz von
sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten lehnt Harbarth ab.
Dies ist Haltung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die
am Bundesverfassungsgericht zu besetzende Position den Ersten
Senat betrifft. Dieser ist für Grundrechte zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht ist oberste Hüterin unserer
Grundrechte, zu denen auch Gleichberechtigung und der Schutz
vor Diskriminierung zählen.
Mit seinen inhaltlichen Positionen ist Stephan Harbarth daher
als Kandidat für das höchste deutsche Richteramt ungeeignet.
SPDqueer Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung
PETRA NOWACKI, BUNDESVORSITZENDER
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- 13.11.18
Um Freiheit, Gleichheit und Respekt
muss täglich neu gerungen werden
- Unterstützt mit Eurer Spende uns
und unsere Arbeit
Liebe Freund*innen,
- zerstörte Gedenkstätten, Hassreden
im Bundestag und in den Landtagen, Gewalt auf offener Straße
gegen LSBTI. Lange her? Leider nein. Geschehen in Deutschland
2018.
- Das gesellschaftliche Klima hat sich in diesem
Jahr weiterhin spürbar abgekühlt. Minderheiten aller
Couleur stehen wieder im Fokus verbaler und tätlicher Übergriffe.
Tabugrenzen wurden deutlich und bewusst verschoben. Besonders
in den Diskussionen in den sozialen Medien stehen allzu oft Fakten
und Sachlichkeit einer Flut von Aggressionen, Beleidigungen und
Hetze gegenüber.Die Lage in Deutschland passt in das Bild
einer gesamteuropäischen Entwicklung. Dunja Mijatovic, Menschenrechtskommissarin
des Europarats, zufolge war die Abwertung von LSBTI im zurückliegenden
Jahr besonders schlimm. Hass auf lesbische, schwule, bisexuelle,
trans- und intergeschlechtliche Menschen ist in Europa laut der
Menschenrechtskommissarin des Europarates erschreckend weit verbreitet.
In vielen europäischen Ländern hinderten Vorurteile
und Gewalt LSBTI daran, frei und sicher zu leben, so Mijatovic.
- Zeitenwende? Nein! Der LSVD nimmt die Herausforderungen
an! Unterstützt uns mit Eurer persönlichen Spende und
- sichert unseren gemeinsamen Wertvorstellungen
erhöhte Aufmerksamkeit und Durchschlagskraft.Zusammen mit
unseren Partner*innen in Europa, Unterstützer*innen aus
Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft halten wir rechten, autoritären
und religiös-fundamentalistischen Gesinnungen oder einem
Familienbild der 1950er Jahre unsere Wertvorstellungen entgegen
- für ein vielfältiges und buntes Deutschland in einem
demokratischen und vielfältigen Europa, in dem Minderheiten
ihren festen Platz in der Gesellschaft haben.
- Der LSVD vertritt LSBTI, unsere Werte werden
jedoch inzwischen von einer breiten Mehrheit der Gesellschaft
- getragen. Darauf bauen wir. Zur Europawahl
im kommenden Jahr wollen wir diese Kräfte mobilisieren.
Mit
- Sensibilisierungsarbeit und konkreten Projekten
in Deutschland und auswärts.
- Mit dem Regenbogenparlament im
Rahmen des Projekts Miteinander stärken konnte
der LSVD in diesem Jahr ein
- neues Forum ins Leben rufen, mit dem die
Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher
Allianzen gegen Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit, Rassismus,
Antisemitismus eine neue Plattform gefunden hat. Fortsetzung
folgt!
- Unser Part für 2019 ist klar definiert.
LSBTI in die Verfassung, Vielfalt und Akzeptanz sichern und fördern
sowie rechten Tendenzen und Angriffen auf die Menschenrechte
von Minderheiten entgegentreten. Zusammen mit der aufgeschlossenen
Mehrheitsgesellschaft in diesem Land.
- Möglich macht unsere Arbeit Eure Unterstützung,
für die wir uns ganz herzlich bedanken möchten. Und
auch fürs neue Jahr bitten wir um Eure ideelle und finanzielle
Unterstützung. Macht Euch weiter in Euren Familien, Freund*innen-
und Bekanntenkreisen stark für den LSVD und werbt für
unsere gemeinsamen Positionen und Ziele.
- Unterstützt uns mit Eurer persönlichen
Spende und sichert unseren gemeinsamen Wertvorstellungen erhöhte
Aufmerksamkeit und Durchschlagskraft. Schon 20, 50 oder 100 Euro
können viel bewirken. Spenden ist ganz einfach
- und auch online möglich.
- SPENDENKONTOLSVD e.V.
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN: DE30 3702 0500 0007 0868 00
BIC: BFSWDE33XXX
- Jeder Euro hilft.Mit Eurer Spende, leistet
Ihr einen starken Beitrag, damit Deutschland auch weiterhin bunt
und vielfältig bleibt.
- Vielen Dank dafür.
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- 08.11.18
Algerien, Marokko und Tunesien sind Verfolgerstaaten
Bundestag darf keinen Freifahrtschein
für Kriminalisierung von Homosexualität ausstellen
(08.11.2018) Anlässlich der Ersten Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
- Einstufung Georgiens, der Demokratischen
Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der
Tunesischen
- Republik als sichere Herkunftsstaaten erklärt
Marion Lüttig, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und
- Schwulenverbandes (LSVD):
- Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sogenannte
sichere Herkunftsstaaten wäre eine skandalöse Verharmlosung
der
- dortigen Menschenrechtslage. Staaten, die
Homosexualität kriminalisieren, sind nicht sicher, sondern
sind Verfolgerstaaten. Für Lesben und Schwule besteht in
allen drei Ländern Verfolgungsgefahr. Sie sind gezwungen,
ihre
- Homosexualität zu verbergen, da sie
andernfalls schwerwiegende Übergriffe und Diskriminierung
durch staatliche wie nichtstaatliche Akteure zu befürchten
haben. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert den Bundestag
auf, dieses Gesetzesvorhaben zu Fall zu bringen.
- Erst 2017 hat der Bundestag ein Gesetz zur
Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 auch
in der Bundesrepublik verabschiedet. Es wäre fatal, wenn
er nun Staaten für sicher erklärt, die
ein ähnliches menschenrechtswidriges strafrechtliches Verbot
von Homosexualität in ihrer Gesetzgebung haben. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung verstößt gegen geltende Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts und stellt Menschenrechtsverfolgungen
einen Freifahrtschein aus. Gerade für lesbische, schwule,
bisexuelle und transgeschlechtliche (LSBTI) Asylsuchende aus
diesen Ländern bedeutet diese Einstufung zudem, dass sie
faktisch
- von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe
ausgeschlossen werden.
- LSBTI-Geflüchtete aus sicheren
Herkunftsstaaten können sich zwar auf ihre Verfolgung
wegen ihrer sexuellen
- Orientierung oder Geschlechtsidentität
berufen, aber das Verfahren ist so verkürzt, dass sie es
schwer haben, die
- ihnen drohende Verfolgung geltend zu machen.
Sie haben keinen Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem
Rechtsschutz. Oft wissen Geflüchtete nicht, dass eine Verfolgung
aufgrund der sexuellen Orientierung oder
- Geschlechtsidentität ein anerkannter
Fluchtgrund ist.
- LSBTI flüchten nach Deutschland aus
Ländern, in denen Homosexualität oder Trans/Intergeschlechtlichkeit
massiv
- geächtet und tabuisiert sind. So ist
es vielen zunächst (noch) nicht möglich, offen über
ihre sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität
und entsprechende Verfolgung zu berichten, wenn es ihre bisherige
Überlebensstrategie war, diese gegenüber Dritten geheim
zu halten. Ein Coming-out vor fremden Behördenmitarbeiter*innen
stellt für sie eine immense Barriere dar. Auch befürchten
viele eine Weitergabe ihrer Informationen etwa an das Herkunftsland.
Damit für LSBTI faire und qualifizierte Asylverfahren tatsächlich
gewährleistet sind, muss diese Ausgangssituation umfassend
und kultursensibel kompetent berücksichtigt werden.
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
- Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft
können Sie uns und unsere Arbeit für "Menschenrechte,
Vielfalt und
- Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
-
-
- 06.11.18
OSZE lässt Menschenrechtsverletzungen
in Tschetschenien untersuchen
Auslösung des Moskauer-Mechanismus ist ein wichtiger Schritt
für die Aufarbeitung der Taten und Bestrafung der Verantwortlichen
Berlin, 06. November 2018. Auf Druck von 16 Mitgliedsländern,
darunter auch Deutschland, hat die Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am vergangenen Donnerstag
ihren Moskau-Mechanismus ausgelöst, um die bereits
im April 2017 bekanntgewordenen schweren, homo- und transphob
motivierten Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien aufzuklären.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des
Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die
Auslösung des Moskau-Mechanismus der OSZE. Es
ist
- höchste Zeit, dass eine Erkundungsmission
entsandt wird, damit die unglaublichen Grausamkeiten, Morde und
- Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien
untersucht, in einem Bericht dokumentiert werden und politische
wie
- rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen
haben.
- Auch der LSVD hatte sich in einem Schreiben
an Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt, gewandt
und um
- die Unterstützung Deutschlands bei der
Einleitung des Moskauer-Mechanismus gebeten.Deutschland muss
weiterhin hartnäckig bei jeder sich bietenden Gelegenheit
auf Aufklärung der Morde, Bestrafung der Schuldigen und
sofortigen Stopp der Verfolgung bestehen. Des Weiteren müssen
die bislang veröffentlichten schrecklichen Berichte Einfluss
auf die Entscheidungen über laufende Asylverfahren haben.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) darf nach Kenntnis der derzeitigen Situation die Asylanträge
lesbischer, schwuler, bisexueller und transgeschlechtlicher Tschetschenen
nicht ablehnen. Eine Aufforderung, Schutz in
- anderen Teilen Russlands zu suchen, ist angesichts
der dortigen Menschenrechtslage ebenfalls keine Alternative.
Zu groß ist die Gefahr, dass die Familien den Wohnort erfahren,
die Geflüchteten dort angreifen oder ermorden.
Pressemeldung als pdf
Hintergrund
Anfang April 2017 berichtete die russische Zeitung Nowaja Gaseta
erstmalig von einer brutalen Verfolgungswelle durch
- staatliche Milizen gegen schwule und bisexuelle
Männer in Tschetschenien. Danach wurden seit Februar 2017
drei schwule Männer ermordet, über 100 weitere Männer
von staatlichen Milizen willkürlich in Geheimgefängnisse
verschleppt und dort gefoltert. Dem tschetschenischen Parlamentsvorsitzenden
Magomed Daudow wird eine direkte
- Beteiligung vorgeworfen. Im April 2018 gab
es neue Berichte über anhaltende außergesetzliche
Haft und Folter, die sich auch gegen lesbische und transgeschlechtliche
Frauen richten. Im Juni 2018 hat auch der Europarat einen detailliert
recherchierten Bericht zu den Vorkommnissen veröffentlicht
.Die Auslösung des Moskauer-Mechanismus ist die Konsequenz
aus der Weigerung russischer Behörden im Rahmen des Wiener
Mechanismus zu kooperieren und stattdessen die Ermittlungen zu
Menschenrechtsverletzungen in der teilautonomen Region Tschetschenien
weiterhin zu
- verschleppen oder zu behindern.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt
werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns
und unsere Arbeit für "Menschenrechte, Vielfalt und
- Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
- LSVD-Bundesverband
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10119 Berlin
http://www.lsvd.de