- Nachrichten (überwiegend
Inlands-Nachrichten) und Pressemeldungen im November/Dezember
2014
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- 24.12.2014
- Hallo liebe LUSTBLÄTTCHEN-LeseInnen,
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- wir (Das Rosa-Lüste-Team) wünschen
Euch ein angenehmes Hineingleiten,
- in das Jahr 2015, das aufgrund der derzeitigen
sogenannten Weltlage
- keinen besonderen Optimismus verheißen
kann.
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- Dennoch wünschen wir Euch und uns ein
schönes und zufriedenstellendes Jahr 2015.
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- Euer LÜSTBLÄTTCHEN und Rosa-Lüste-Team
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- 23.12.2014
- Vom Stand der Dinge
Wie ist die Lage der Lesben und Schwulen
zu Beginn des Jahres 2015. Was ist erreicht und was müssen
wir noch für unsere Gleichstellung erreichen?
In den Jahren 2009 bis 2011 hat Jim Rakete exklusiv für
das Deutsche Filmmuseum Legenden, Macher und Talente des deutschsprachigen
Kinos fotografiert. Entstanden ist die Porträtreihe Stand
der Dinge, die sich zu einer umfangreichen Schau für
die neuen Ausstellungsräume des Filmmuseums entwickelte.
Die Schau im Filmmuseum wie der fast gleichnamige Film haben
nichts mit unserem Thema zu tun, nur die Überschrift passt.
Uns geht es um etwas anderes:
Wichtig ist, dass wir unsere Komfortzone verlassen,
hat der ARD-Toleranz-Beauftragte gesagt. Im Rahmen dieser Themenwoche
fand dann im HR-Fernsehen auch eine Diskussion mit dem selbsterklärten
homophoben Matthias Matussek statt. Und der Moderator
und Redaktionsleiter Meinhard Schmidt-Degenhard rechtfertigte
sich hinterher noch mit dem Satz: Meines Wissens ist Homophobie
nicht zwangsläufig menschenverachtend.
(Was ist denn dann? js) Aus dieser Komfortzone werden
wir gerade gründlich vertrieben: aus dem Glauben, dass wir
hinter bestimmte Standards nicht mehr zurückfallen würden.
Mit diesen Sätzen schließt Stefan Niggemeier seine
Rede, die er am 1. Dezember 2014 in der Paulskirche in Frankfurt
zum Weltaidstag gehalten hat. (Siehe auch S. 15 in diesem Heft).
Wir Lesben und Schwulen werden also von Homophoben aus der Konfortzone
vertrieben, in der wir uns sicher geglaubt hatten.
Stefan Niggemeier nutzte die ARD-Themenwoche Toleranz
um den Stand der Dinge aufzuzeigen.
Über einem schwarzen Mann stand die Frage: Belastung
oder Bereicherung? Und über einem sich zärtlich
zugewandten Männerpaar die Frage: Normal oder nicht
normal?
Als das eine Welle von Widerspruch und Empörung auslöste,
musste sich ARD-Koordinator Hans-Martin Schmidt rechtfertigen.
Er sagte:
Dass die Kampagne provoziert, war gewollt, wobei der Grad
der Provokation sicherlich im Auge des Betrachters variiert.
Wichtig ist bei dem Thema ja, dass wir unsere Komfortzone verlassen.
Der Redner bleibt bei dem Begriff Konfortzone und
meint dann:
Der Begriff passt ganz gut zum heiklen Begriff der Toleranz,
die ja im Gegensatz zur Akzeptanz ein Gedulden und
ein Ertragen von etwas beschreibt, das man eigentlich ablehnt
oder einem zumindest unangenehm ist etwas, das mindestens
außerhalb der eigenen Komfortzone liegt.
Offensichtlich hat man unter den Menschen der schweigenden
Mehrheit unterdessen genug davon, sich mit irgendwelchen
Andersartigen also auch mit Schwulitäten abzugeben, die
man eher hasst. Die Schweigende Mehrheit hat übrigens
unter Führung der NPD so langsam begonnen, sich demonstrativ
auf den Weg zu machen.
Er lautet auf Homosexuelle bezogen ungefähr so: Ihr habt
doch in den vergangenen Jahren schon so viele eurer Forderungen
erfüllt bekommen, jetzt gebt auch Ruhe, hört auf, uns
mit weiteren Forderungen zu behelligen und über-haupt:
mit eurer Andersar-tigkeit. Die Logik geht ungefähr: Ihr
musstet auffallen, um gegen eure Diskriminierung zu protestieren.
Nun gibt es keine Diskriminierung mehr, jetzt könnt ihr
auch aufhören, aufzufallen. Es ist der Wunsch, mit der weitgehenden
Gleichstellung von Homosexuellen würden die Homosexuellen
verschwinden. Das ist doppelt falsch. Es ist falsch, weil es
so tut, als gebe es keine Diskriminierung mehr. Und es ist falsch,
weil der Wille, sich nicht mehr verstecken und verstellen zu
müssen, so zentral ist für den Kampf von Lesben und
Schwulen die Sichtbarkeit ist nicht nur Zweck, sondern
auch Ziel.
Der Redner Niggemeier trifft mit seinen Beobachtungen den Stand
der Dinge und meint:
Über dem Diskurs liegt ein Gefühl von: Jetzt nehmt
Euch mal nicht so wichtig. Und: Irgendwann muss auch mal gut
sein.
Dahinter formuliert sich auch immer öfter, scheinbar aus
der Mitte der Gesellschaft, eine erstaunlich selbstbewusst formulierte
Ablehnung von Gleichstellung und Akzeptanz.
Der frühere Spiegel-Ressortleiter und heutige
Welt-Autor Mathias Matussek nennt sich stolz und
höchstens viertelironisch homophob. Der Katzenkrimi-Autor
Akif Pirincci wütet gegen die Verschwulung der
Gesellschaft.
Es formiert sich ein Widerstand, besonders massiv in der Frage,
wie sexuelle Vielfalt in der Schule behandelt werden soll.
Versuche, Homosexualität nicht nur als Form von Sexualität
zu behandeln, sondern als ein Thema, das ganz selbstverständlich
in allen Fächern eine Rolle spielt, werden als Versuche
der Sexualisierung diffamiert und als Umerziehungsversuch
bekämpft.
Die Reden zum Weltaidstag 2014 in der Paulskirche sind absolut
lesenswert. JS
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- Gehaltene Reden
http://www.frankfurt-aidshilfe.de/content/veranstaltung-der-paulskirche-das-ende-der-toleranz
Die Reden liegen dort als pdf-Dateien zum Runterladen bzw. Lesen
vor und sind auch mit Youtube verlinkt.
Christian Setzepfandt: Das Ende der Toleranz und der Weg
zur Akzeptanz
Stefan Niggemeier: Raus aus der Komfortzone
Margarete von Galen: Rechtsentwicklung zur Prostitution
- Bevormundung und Kontrolle
Herbert Gschwind: Rückkehr der Scham?
Es lohnt sich, diese Texte zu lesen bzw. über Youtube anzuhören.
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- 21.12.2014
- Hallo liebe LUSTBLÄTTCHEN-LeseInnen,
- wir (Das Rosa-Lüste-Team) wünschen
Euch zum Tannenbaumfest schöne und geruhsame Tage des Entspannens
und der Nachdenklichkeit.
- Euer LÜSTBLÄTTCHEN und Rosa-Lüste-Team
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- 18.12.2014
- Verbrechen aus Hass wiegen immer gleich
schwer
Regierungsentwurf für Hasskriminalitätsgesetz ist diskriminierend
- Der Rechtsausschuss führt am 17.12.2014
eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung
durch, mit dem rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige
menschenverachtende Ziele des Täters als Strafzumessungsgrund
in der Strafzumessungsregel des § 46 StGB besonders hervorgehoben
werden sollen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des
Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erachtet den Gesetzentwurf
der Bundesregierung für unzureichend.
Wir begrüßen es zwar ausdrücklich, dass rassistische
Motive nun explizit benannt werden sollen. Es ist jedoch völlig
unverständlich, dass anderen Formen der Hasskrimi-nalität
im Gesetzentwurf mit der Sammelrubrik sonstige menschenverachtende
Motive unsichtbar gemacht werden.
So wird alltägliche Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender
nicht bekämpft, sondern tabuisiert und fortgeschrieben.
Der Katalog der Hassdelikte, der seit 2001 vom Kriminalpolizeilichen
Meldedienst für die Erfassung politisch motivierter Kriminalität
verwandt wird, hat sich bewährt und sollte übernommen
werden.
Dort wird Hasskriminalität definiert als alle Straftaten,
die sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung,
Nationalität, Volkszuge-hörigkeit, Rasse, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren
Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung
oder ihres gesellschaftlichen Status richten.
Wenn man aus dem Katalog nur einzelne Kriminalitätsformen
herausgreift, wird von der Bundesregierung signalisiert, dass
sie die anderen Formen grup-penbezogener Menschenfeindlichkeit
für nicht so gravierend hält. Doch Verbrechen aus Hass
wiegen immer gleich schwer.
Wir erleben immer wieder, dass die Polizei bei Straftaten gegen
Lesben, Schwule und Trans-gender nur den Tathergang ermittelt,
aber sich nicht bemüht, aufzuklären, welche Beweggründe
die Täter veranlasst haben, Lesben, Schwule und Transgender
als Opfer auszusuchen.
Auch die Staatsanwaltschaften nehmen solche Straftaten oft nicht
ernst und verweisen die Opfer von Beleidigungen, tätlichen
Beleidigungen und Sachbeschädigungen auf den Pri-vatklageweg.
Ein Gesetz, das Homo- und Transphobie klar benennt und verurteilt,
würde in den Behörden zu mehr Sensibilisierung und
Unterstützung für die Betroffenen führen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist
mit seinem inklusiven Ansatz in seinen Regelungsvorschlägen
zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV) und zu § 130 StGB in die richtige Richtung.
Es ist deutlich wirksamer, wenn Kriminalität aus gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit umfassend angegangen werden soll.
http://www.lsvd.de
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- 03.12.2014
- EuGH: Von homosexuellen
Asylbewerbern darf kein sofortiges Coming-out verlangt werden
Bei ihrer Befragung muss ihre Intimsphäre gewahrt werden
Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat heute eine für die
deutsche Asylpraxis wichtige Entscheidung verkündet (Rechtssache
C-148/13, C-149/13 und C-150/13). Dazu erklärt Manfred Bruns,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Homosexuelle Asylsuchende werden vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) und den Verwaltungsgerichten als
unglaubwürdig abgelehnt, wenn sie sich nicht sofort bei
der ersten Befragung als homosexuell outen. Vielen lesbischen
und schwulen Flüchtlingen ist es aber wenige Tage nach ihrer
Ankunft in Deutschland (noch) nicht möglich, offen über
ihre sexuelle Identität und entsprechende Verfolgung zu
berichten. Ein Outing vor fremden Mitarbeitenden in Behörden
stellt für diese Menschen eine immense Barriere dar. Wenn
sie aber den eigentlichen Fluchtgrund erst später vorbringen,
wird das nicht selten als gesteigertes Vorbringen
abgetan, d. h. den Flüchtlingen wird vorgehalten, sie hätten
diese Gründe bereits in der ersten Anhörung mitteilen
können (und müssen); der neue Vortrag sei unglaubhaft.
Dieser Praxis hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EuGH) heute einen Riegel vorgeschoben. Er hat klargestellt,
dass die Asylbehörden die Aussagen von homosexuellen Asylsuchenden
nicht allein deshalb als unglaubwürdig werten dürfen,
weil sie ihre sexuelle Ausrichtung nicht sofort als Verfolgungsgrund
geltend gemacht haben.
Außerdem hat der EuGH Befragungen, die die Intimsphäre
der Asylbewerber verletzen, verboten.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Damit wird
endlich eine missbräuchliche Praxis der deutschen Asylbehörden
und Verwaltungsgerichte beendet, der bisher immer wieder vergeblich
gerügt worden ist.
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- Hintergrund
Drei Männer hatten vor dem Europäischen Gerichtshof
geklagt, nachdem ihre Anträge auf Asyl in den Niederlanden
abgewiesen wurden. Die von den Antragstellenden angegebene homosexuelle
Identität wurde von den zuständigen Behörden als
unglaubhaft abgelehnt.
- Urteil des Europäischen
Gerichtshofs
- http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-12/cp140162de.pdf
Asylrecht für Lesben und Schwule
http://www.lsvd.de/recht/andere-rechtsgebiete/asylrecht.html
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- 30.11.14
Welt-AIDS-Tag: Aufklärung darf
nicht nachlassen
Prävention muss weltweit an der Lebenswelt
der Menschen ansetzen
Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember 2014 erklärt
Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gedenkt anlässlich
des Welt-AIDS-Tages den vielen Millionen Menschen, die den Kampf
gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. Zugleich
gilt es Solidarität und Unterstützung mit HIV-positiven
und an AIDS erkrankten Menschen zu zeigen. Es ist erschreckend,
dass es nach wie vor Menschen gibt, die aus Unwissenheit oder
Vorurteilen HIV-Positiven oder an AIDS erkrankten Menschen etwa
nicht die Hand geben wollen. Die meisten Menschen können
heute in Deutschland aufgrund der medizinischen Fortschritte
und Versorgung auch mit einer HIV-Infektion ein selbstbestimmtes
Leben führen und in jedem Beruf arbeiten. Tabuisierung,
Diskriminierung und Stigmatisierung sind folglich fehl am Platz.
Dennoch ist jede Neuinfektion eine Infektion zu viel. Zielgruppengerechte
Aufklärung und Prävention bleiben weiterhin unabdingbar.
Dazu gehört selbstverständlich eine Aufklärung
an Schulen, die auch nicht-heterosexuelle Menschen anspricht
und informiert. AIDS-Prävention muss mit der Stärkung
schwuler und bisexueller Männer und ihrer rechtlichen und
gesellschaftlichen Gleichberechtigung einhergehen. Je offener
Menschen mit ihrer sexuellen Identität umgehen können,
desto reflektierter setzen sie sich mit Präventionsanforderungen
auseinander.
Doch der Kampf gegen HIV und AIDS ist ein weltweiter Kampf. In
vielen Staaten stehen HIV-positiven und AIDS erkrankten Menschen
die medizinischen Fortschritte nicht zur Verfügung. Deutschland
muss sich daher im Zuge seiner Entwicklungszusammenarbeit daran
beteiligen, dass der Zugang zu Informationen, Kondomen und Gesundheitsversorgung
für alle gesichert ist.
Ein Engagement gegen HIV und AIDS ist ohne den Kampf gegen die
Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen
nicht möglich. Die Deutsche Bischofskonferenz hat betont,
dass HIV / AIDS auch eine Realität innerhalb der Kirche
ist und der Kirche daher eine entscheidende Rolle im Kampf gegen
HIV und Aids zukommt. Nimmt sie diese Rolle ernst, dann muss
für eine Sexualmoral einstehen, die an der Realität
der Menschen ansetzt und nicht an moralischen Dogmen. Eine erfolgreiche
HIV-Prävention meint nicht die Propagierung von Enthaltsamkeit,
sondern Aufklärung über die Übertragungswege,
Zugang zu Kondomen und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Sexualität.
Der Einsatz gegen HIV / AIDS muss daher auch ein Einsatz für
die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern
sein.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- 29.11.2014
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Mehr als 30 Organisationen verabschieden
Klaus Wowereit feierlich
Lesben- und Schwulenverband sammelt Dankesgrüße
Die feierliche Verabschiedung von Klaus Wowereit am 10. Dezember
2014 im Roten Rathaus unterstützen Vertreterinnen und Vertreter
von über 30 Berliner Organisationen und Initiativen. Mit
einem Meer aus Regenbogenflaggen soll Klaus Wowereit als Regierender
Bürgermeister unter dem Motto Danke Wowi! Berlin ist
und bleibt bunt. verabschiedet werden. Der anschließende
Sektempfang wird von der NH Hotel Group Berlin gesponsert.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) sammelt
bis 4. Dezember 2014 um 12 Uhr Dankesgrüße. Organisationen,
aber auch Privatpersonen können Ihre Dankes- und Abschiedsgrüße
an Klaus Wowereit an joerg.steinert@lsvd.de senden. Jede Organisation
kann eine eigene A3-Seite gestalten. Bilder und Grafiken sollten
eine größtmögliche Auflösung (300 dpi auf
A3) haben. Die Grüße werden Klaus Wowereit in Form
eines Buches am 10. Dezember überreicht.
Mittwoch, 10. Dezember 2014, 16.00 Uhr
Feierliche Verabschiedung Danke Wowi! Berlin ist und bleibt
bunt.Foyer des Roten Rathauses, Rathausstraße 15,
10178 Berlin.
- http://www.berlin.lsvd.de
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- 27.11.14
Finnland öffnet die Ehe, Deutschland
schaut weiter zu
Gleichstellung ist eine zentrale Antwort auf Homophobie
Das finnische Parlament hat heute die Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare ermöglicht. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Finnland zu
seinem Votum für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. Während
in Deutschland die Union mit Bauchgefühlen Diskriminierung
legitimiert und es der SPD an Durchsetzungsvermögen fehlt,
hat Finnland sich dazu entschieden, Lesben und Schwule nicht
weiter als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse zu
behandeln.
Deutschland fällt derzeit bei der Gleichberechtigung gegenüber
anderen westlichen Ländern noch weiter zurück. Gerade
angesichts der neuen homophoben Mobilisierung ist es bestürzend,
dass in der Bundespolitik Stagnation bei der Gleichstellung stattfindet.
Denn die demokratische Antwort auf die homophobe Mobilisierung
muss heißen: Öffnung der Ehe. Denn nur so kann eine
Bundesregierung den homophoben Ideologien der Ungleichwertigkeit
glaubwürdig entgegentreten. Der finnische Ministerpräsident
Alexander Stubb betonte zu Recht, dass die Eheöffnung eine
Menschenrechtsfrage ist: Das ist eine Frage der Menschenrechte,
der Geschlechtergleichstellung und der Gleichbehandlung,
so Stubb.
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft hat viel gebracht, sie war
ein gesellschaftlicher und rechtlicher Erfolg, aber sie ist letztlich
doch ein Übergangskonstrukt. Die Zeit ist längst reif
für die Öffnung der Ehe. Denn nur so wird zum Ausdruck
gebracht: Für lesbische Bürgerinnen und schwule Bürger
darf real wie symbolisch kein minderes Recht gelten. Der Bundesrat
hat es mit seinem Entschluss vom März 2013 vorgemacht, wie
gleiche Rechte auch in Deutschland realisiert werden können:
Öffnung der Ehe durch Änderung von Paragraph 1353 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Abstimmung im finnischen Parlament war vom Fraktionszwang
freigegeben. Wir erwarten, dass die SPD aus der Erfahrung von
einem Jahr in Koalition mit der blockierenden Union und absolut
keinen Fortschritten bei der Gleichstellung, darauf hinwirkt,
dass auch in Deutschland die Abstimmung über die Eheöffnung
frei gegeben wird. Die Mehrheit im Parlament ist dazu da.
Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung. Das ist
eine zentrale Antwort auf Homophobie.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
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- 14. November 2014
- Gesetzesentwurf zu Hasskriminalität
macht Homo- und Transphobie unsichtbar
- Alltägliche Gewalt gegen Lesben,
Schwule und Trans* muss Berücksichtigung finden
- Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen
Gesetzentwurfs gegen Hasskriminalität (Drucksache 18/3007)
vorgelegt, mit dem das Strafgesetzbuch geändert werden und
auf die Tatmotive Bezug genommen werden soll. Anlässlich
der heutigen ersten Lesung im Bundestag erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
- Ein Gesetzentwurf zur Hasskriminalität,
der Homophobie und Transphobie totschweigt, ist diskriminierend.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert den Gesetzentwurf
der Bundesregierung als unzureichend und erwartet Nachbesserung
durch das Parlament. Wir begrüßen, dass rassistische
Motive nun explizit im Strafgesetzbuch benannt werden sollen.
Völlig unverständlich ist aber, warum der neue Gesetztest
ebenfalls häufig vorkommende Motive für Hasskriminalität,
wie Homophobie und Transphobie, nicht beim Namen nennen will,
sondern in die Sammelrubrik sonstige menschenverachtende
Motive abschiebt.
- Alle Erfahrung zeigt: Wenn homo- und transphobe
Hasskriminalität nicht ausdrücklich genannt ist, finden
diese Beweggründe in der Praxis der polizeilichen Ermittlungen
und strafrechtlichen Bewertung zu wenig Beachtung. Das gilt auch
für die Aus- und Fortbildung. Ein Gesetz gegen Hasskriminalität,
dass alle Erscheinungsformen klar benennt, würde zu mehr
Sensibilisierung in Polizei und Justiz führen und damit
auch die Opfer dieser Straftaten ernst nehmen.
- Täter, die aus Hass auf Schwule, Lesben
oder Transgender zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen
Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben. Es ist ein fatal falscher
Weg, wenn nun die Bundesregierung ihrerseits Homophobie und Transphobie
tabuisiert und unsichtbar macht.
- Eine konsequente Bekämpfung von Gewalt
darf sich zudem nicht in Strafverfolgung erschöpfen, sondern
erfordert Präventionsmaßnahmen. Der von der Bundesregierung
versprochene Aktionsplan gegen Homophobie muss endlich angegangen
werden. Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren,
jederzeit an jedem Ort ohne Angst und Anfeindung verschieden
sein zu können.
Hintergrund
- Gewalt gegen Lesben, Schwule und Transgender
gehört immer noch zum Alltag. Das bestätigen Überfalltelefone,
Polizeistatistik und Medienberichte. Homo- und transphobe Gewalt
richtet sich jedoch nicht nur gegen Lesben, Schwule oder Trans*,
sondern auch gegen all jene, denen eine Zugehörigkeit zu
dieser gesellschaftlichen Gruppe zugeschrieben wird.
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- 12. November 2014
- Stärkung von Lesben und Trans* in
Subsahara-Afrika
- Ein Projekt in Botswana, Sambia, Namibia,
Simbabwe und Südafrika
- Vortrag von Uta Schwenke, LSVD-Bundesvorstand
- Wie lässt sich die Handlungsmacht von
lesbischen, bisexuellen und transidentischen (LBT) Menschenrechtsverteidigerinnen
in Subsahara-Afrika stärken und ihre politische Strategien
bündeln? Wie können internationale Menschenrechtsstandards
und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von LBT
unterstützt werden? Das Projekt Allianzenbildung
hat dazu ein Konzept entwickelt. Ziel des vom Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützten
Projekts ist das Empowerment und überregionale Vernetzung
mit Fokus auf die Länder Botswana, Sambia, Namibia, Simbabwe
und Südafrika.
Uta Schwenke betreut für den LSVD/Hirschfeld-Eddy-Stiftung
das Projekt, hat den Kick-off in Johannesburg besucht und stellt
das Projekt und die laufende Arbeit vor. Dabei gibt sie einen
Überblick über die Heraus- und Anforderungen für
die Projektpartnerinnen vor Ort, aber auch für die Betreuung
von Deutschland aus.
Das Projekt wurde zusammen mit der Coalition of African Lesbians
(CAL) entwickelt und wird von CAL als Projektpartnerin über
drei Jahre vor Ort durchgeführt. Initiiert wurde es vom
LSVD / Hirschfeld-Eddy-Stiftung und zusammen mit filia.die frauenstiftung
auf den Weg gebracht.
Wann: Bochum, Freitag, den 21. November 2014, 18.30
Uhr
Wo: Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg Mensa, Wittener
Str. 61, 44789 Bochum, Eintritt frei.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit EXILE, der LAG-Lesben in
NRW, dem LSVD NRW und der Rosa Strippe e.V, im Rahmen der Reihe
Crossings and Alliances der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/vernetzung/crossings-alliances/
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- 11. November 2014
- Bedford-Strohm: Moderner Theologe mit
Durchsetzungskraft
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK)
e.V. zur Wahl des neuen
EKD-Ratsvorsitzenden
- Die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche
beglückwünscht den Bayerischen Landesbischof Bedford-Strohm
zu seiner Wahl als Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland. Der neue Vorsitzende gilt als offen und dialogfähig.
In heißen Debatten des Jahres 2013 stellte er sich hinter
die von der EKD veröffentlichte Orientierungshilfe "Zwischen
Autonomie und Angewiesenheit Familie als verlässliche
Gemeinschaft stärken". Darin bezeichnet die evangelische
Kirche erstmals homosexuelle Beziehungen als
"gleichwertig" mit heterosexuellen Ehen. Die
Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche erwartet vom neuen Ratsvorsitzenden,
dass er sich künftig für die volle Akzeptanz von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Trans-Menschen und Intersexuellen in der
Kirche einsetzen wird, sagt Markus Gutfleisch, Sprecher
der HuK.
- Bis diese verwirklicht ist, sind auch in
den Evangelischen Landeskirchen noch manche Baustellen zu bewältigen.
Eine davon betrifft die Situation der Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Trans-Menschen und Intersexuellen, die im kirchlichen Dienst
arbeiten.
- Als Bayerischer Landesbischof trug Bedford-Strohm
dazu bei, dass schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen grundsätzlich
mit Partner/Partnerin im Pfarrhaus leben dürfen. Allerdings
unterliegt dies in der
Bayerischen Lan-deskirche nach wie vor einer diskriminierenden
Einzelfallprüfung. Hier muss der Bischof in seiner eigenen
Kirche nachsteuern.
- Christliche Lesben, Schwule, Bisexuelle,
Trans-Menschen und Intersexuelle sehen in der Evangelischen Kirche
Deutschlands einen Partner, der sich in den letzten 20 Jahren
deutlich zu mehr Akzeptanz bewegt hat. Viele Landeskirchen haben
neue theologische Erkenntnisse aufgegriffen. Dieser Weg muss
weitergehen. Im Dialog
mit katholischen und orthodoxen Christinnen und Christen dürfen
sich die Protestanten nicht wegducken. Auch weltweit ist der
Einsatz der evangelischen Kirche für die Menschenrechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-Menschen und Intersexuellen
dringend gefragt. Leider beruft sich die Verfolgung bestimmter
Personengruppen nicht selten auf angebliche religiöse Grundlagen.