- September-Oktober 2018
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- Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufheben
- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
zum kirchlichen Arbeitsrecht
- (26.10.2018) Anlässlich der gestrigen
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben-
und Schwulenverband (LSVD):
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitnehmerrechte müssen
auch für Beschäftigte der Kirchen gelten. Nun ist der
Gesetzgeber gefragt. Diese Entscheidung muss Eingang in eine
längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
finden, um den rechtlichen Diskriminierungsschutz auszubauen
und wirksamer zu gestalten. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten
Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte
im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser
Träger zu beenden.
- Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig,
dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen
Krankenhausverwaltungsdirektorin oder eines Lehrers an einem
Gymnasium den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen
Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften
und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb
des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht
einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung
erlangen.
- Pressemitteilung als pdf
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
- Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft
können Sie uns und unsere Arbeit für "Menschenrechte,
Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
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- 26.10.18
Geschlechtseintrag divers muss allen offenstehen
und Zwangsoperationen müssen verboten werden
Intersex Awareness Day: Grundrechte
intergeschlechtlicher Menschen verwirklichen
(26.10.2018) Anlässlich des Intersex Awareness Day am 26.
Oktober erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand
des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprechen wir uns seit
langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche
Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können
und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Dem muss die
geplante Reform des Personenstandsrechts zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils
zum dritten Geschlechtseintrag Rechnung tragen. Der LSVD fordert
daher eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung,
über den der Bundestag zurzeit berät.
Bislang ist vorgesehen, dass intergeschlechtliche Menschen, die
ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen
wollen, eine ärztliche Bescheinigung darüber
vorlegen müssen, dass sie intergeschlechtlich sind. Das
ist unzumutbar, angesichts der Gewalterfahrungen, die sie häufig
mit der Medizin gemacht haben. Zumal damit weiterhin signalisiert
wird, dass Intergeschlechtlichkeit eine Krankheit sei. Die vorgesehene
enge Definition von Intergeschlechtlichkeit würde auch dazu
führen, dass noch nicht einmal alle intergeschlechtlichen
Menschen von der Möglichkeit der Personenstandseintragung
divers Gebrauch machen könnten.
- Die im Gesetzentwurf geplante Beschränkung
des Anwendungsbereichs der Regelung auf Menschen mit nachgewiesenen
Varianten der Geschlechtsentwicklung widerspricht
der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Berücksichtigung
des nachhaltig empfundenen Geschlechts wesentlich. Der geplante
Geschlechtseintrag divers muss allen Menschen offenstehen
stehen, die ihn benötigen und wollen. Das Bundesverfassungsgericht
hat dem Gesetzgeber eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu
ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität
leben zu können. Der LSVD fordert daher, dass Änderungen
des Vornamen und des rechtlichen Geschlechts künftig allein
auf Antrag beim Standesamt möglich sein sollten, ohne demütigende
Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.
- Zudem fordert der LSVD, dem Grundrecht intergeschlechtlicher
Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung
zu verschaffen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland
unternehmen bis heute unnötige Genitaloperationen an Kindern.
Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen
massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von
intergeschlechtlichen Menschen. Der LSVD fordert ein Ende dieser
Zwangsoperationen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot
muss endlich auf den Weg gebracht werden. Chirurgische, medikamentöse
und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund
der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen.
Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen
für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.
- Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Offener Brief vom 10.10.2018 von Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) e.V., pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesvereinigung
Trans* e.V. (BVT*), Intersexuelle Menschen e.V. Bundesverband
- Pressemitteilung als pdf
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist
ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt
wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher
Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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- 14.10.18
Der in Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten
Lesben endlich angemessen gedenken
Lesbisches Leid anerkennen und
sichtbar machen
(14.10.2018) Anlässlich der Debatte um ein würdiges
Gedenken an die lesbischen Häftlinge im Konzentrationslager
Ravensbrück erklärt der Bundesvorstand des Lesben-
und Schwulenverband (LSVD):
Unrecht kennt kein Geschlecht. Leid kennt kein Geschlecht. Lesbische
Frauen wurden im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert,
gefoltert, missbraucht und ermordet.
Der LSVD-Bundesverband begrüßt, dass der Landesverband
Berlin-Brandenburg seinen Antrag zum Thema lesbisches Gedenken
in Ravensbrück zurückgezogen hat. Dies ermöglicht
der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und ihren Gremien
eine zeitnahe Entscheidung für ein würdiges und längst
überfälliges Erinnern an die lesbischen Frauen im KZ
Ravensbrück.
Ein dauerhaftes Zeichen des würdigen Gedenkens an die lesbischen
Frauen ist für den LSVD-Bundesverband der Beginn einer notwendigen
und grundlegenden Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte lesbischer
Frauen. Es gilt, die Unsichtbarkeit der Verfolgung von Lesben
zu thematisieren und den unbeantworteten Fragen zu Leben, Verfolgung
und Ermordung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus nachzugehen.
- Der LSVD setzt sich für eine größere
Sichtbarkeit von Lesben ein. Das bedeutet für uns alle,
lesbische Frauen in ihrem Engagement für Gleichberechtigung,
Vielfalt und Selbstbestimmung zu stärken. Frauen sind bis
heute eine benachteiligte Mehrheit, Lesben sind von dieser Situation
besonders betroffen.
- Auf Initiative vieler engagierter Lesben
wandelte sich der Schwulenverband (SVD) 1999 zum Lesben- und
Schwulenverband (LSVD). Seitdem arbeiten im Bundesverband lesbische
Frauen und schwule Männer erfolgreich und vertrauensvoll
zusammen. Dazu ist für uns ein respektvoller und solidarischer
Umgang miteinander unerlässlich. Das gilt für den Gesamtverband
auf allen Ebenen.
- Pressemitteilung als pdf
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte,
Vielfalt und Respekt wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher
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- 11.10.18
AfD will Ehe für alle wieder verbieten
Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge
(11.10.2018) Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag
in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt,
Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung
der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten.
Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD
noch für eine normale Partei halten. Für
den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar,
dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur
Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und
Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations-
und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen
und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung
gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die
AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden,
dass für die große Mehrheit in diesem Land längst
gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das
Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander
da zu sein, machen das Eheverständnis aus.
Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit
und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien
verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit
der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung
nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten
folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle
im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war
für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher
Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung
notwendig.
- Hintergrund
AfD - eine unberechenbare Alternative
- Pressemitteilung als pfd
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
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- 08.10.18
Rumänien erteilt homophobem Referendum
eine Absage
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt Boykott
des Referendums
08. Oktober 2018. Berlin. Am Wochenende stimmten die Bürger*innen
Rumäniens darüber ab, ob die Ehe in der Verfassung
als alleinige Verbindung zwischen Mann und Frau festgeschrieben
werden soll. Diese Änderung hätte Lesben und Schwulen
den Weg zum Standesamt für viele Jahre versperrt. Ein Bündnis
aus nationalkonservativen Kräften und religiösen Fundamentalisten
hatte unter dem Deckmantel von traditioneller Ehe, Familie und
Kinderschutz massiv für die Unterstützung des homophoben
Referendums geworben. Nach ersten Hochrechnungen beteiligten
sich nur rund 20,41 % an der Abstimmung. Das notwendige Quorum
für die Verfassungsänderung konnte nicht erreicht werden.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist erleichtert,
dass die Bürger*innen Rumäniens dem homophoben Kurs
der Regierung eine Absage erteilt haben. Die Regierung in Bukarest
muss jetzt endlich auch anerkennen, dass es Zeit ist die Ehe
auch für Lesben und Schwule in Rumänien zu öffnen.,
erklärt Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben-
und Schwulenverbands (LSVD).
Rumänien hat bisher weder die Ehe geöffnet noch die
Lebenspartnerschaft eingeführt. Die Regierung in Bukarest
ignoriert damit seit 2015 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte. Der Gerichtshof hatte bereits Italien
aufgefordert, ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche
Paare zu schaffen, wenn die Ehe nicht auch für Lesben und
Schwule offen steht. Alle Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention
(ERMK) anerkennen, sind verpflichtet eine entsprechende Regelung
zu schaffen, das gilt auch für Rumänien.
Wir möchten die Bürger*innen Rumäniens darin
bestärken, sich weiter in ihrem Land für mehr Rechtsstaatlichkeit,
Vielfalt und Demokratie einzusetzen. Die Bevölkerung darf
sich nicht von den Täuschungsmanövern zur Vertuschung
von Amtsmissbrauch und Korruption ablenken lassen. Wenn friedliche
Demonstrationen von Sicherheitskräften niedergeschlagen
werden oder Kinder instrumentalisiert werden, um menschenfeindliche
Einstellungen zu legitimieren, muss ein Aufschrei durch die streitbare
Demokratie gehen., so LSVD-Bundesvorstand Metzner weiter.
Das Europäische Parlament sieht in den jüngsten Entwicklungen
in Rumänien eine akute Gefahr für Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie. Neben der Justizreform, die es zukünftig
erschweren würde, Amtsmissbrauch und Korruption strafrechtlich
zu verfolgen, kritisierte das Parlament auch die brutale Niederschlagung
einer friedlichen Großdemonstration im August durch Polizeieinheiten.
- Pressemeldung als pdf
- Hintergrund
- EGMR-Urteil: Gleichgeschlechtlichen Paaren
steht eine rechtliche Absicherung zu - Italien muss Eingetragene
Lebenspartnerschaft einführen
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
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- 04.10.18
Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale
Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens
Dokumentation der gemeinsamen Fachtagung
von LSVD und Zukunftsforum Familie
(04.10.2018) Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre
hier eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung
und Entlastung von Familien. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte
stoßen Regenbogenfamilien auf rechtliche Rahmenbedingungen,
die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen;
hier besteht dringender Reformbedarf insbesondere im Abstammungs-
und Kindschaftsrecht. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche
Diskriminierung geht zuallererst zu Lasten der Versorgung und
Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.
Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt
werden. Die Frage der rechtlichen und sozialen Gleichbehandlung
aller Familienformen ist damit eine zutiefst demokratische Frage.
Unter dem Titel Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale
Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens
fand dazu im Juni 2018 eine gemeinsame Fachtagung des Lesben-
und Schwulenverband (LSVD) und des Zukunftsforum Familie (ZFF)
statt. Ziel der Veranstaltung war es, Konzepte zur Förderung
vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu
diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik
zu öffnen. Nun ist die Dokumentation mit den Ergebnissen
und Handlungsimpulsen erschienen. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Link zur Dokumentation
Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre hier
eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung
von Familien. Begrüßung von LSVD-Bundesvorstand
Gabriela Lünsmann auf der Fachtagung: Vielfalt im Blick
Rechtliche und soziale Herausforderungen für die
Vielfalt des Familienlebens
LSVD-Positionspapier Regenbogenfamilien im Recht
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- 28.09.18
Ein Jahr Ehe für alle
Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz
(28.09.2018) Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland
auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt
Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband
(LSVD):
Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist
ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als
auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft.
Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes
für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte
in Deutschland.
Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus
der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im
Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle
Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als
selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität
respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für
Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden
Kinder.
Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung:
Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung
bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das
langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption.
Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur
bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet
werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder
eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide
Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern
ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs-
und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte
Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des
Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher
Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt
und unterstützt werden.
- 30 Jahre Kampf
Ehe für Alle. Eine Chronik
- Pressemeldung als pdf
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- 25.09.2018
Deutschland im Prüfverfahren für
den UN-Sozialpakt
LSVD fordert Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und bessere
Bekämpfung von Hasskriminalität
(25.09.2018) Heute überprüfen die Vereinten Nationen,
inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat.
Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des
Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Entwicklung
eines wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit,
sowie eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität.
Diese beiden Forderungen hat der LSVD als Mitgliedsorganisation
in den Parallelbericht des Forum Menschenrechte zur
Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten
Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet
und verspricht, dass alle Menschen unabhängig von ihrer
sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen.
Diesen Absichtserklärungen müssen nun Taten folgen.
2017 hat es die letzte Große Koalition verpasst, den Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen-
und Transfeindlichkeit zu erweitern. Die nun versprochene Weiterführung
und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance
für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren
Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen.
Nachgebessert werden muss auch in der Hasskriminalitätsgesetzgebung.
In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch
(§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen-
und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der
Reform 2015 ignoriert. Doch wenn homosexuellen- und transfeindliche
Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt
ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und
staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung
in der Regel unter den Tisch.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband
und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte,
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- LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
10119 Berlin
http://www.lsvd.de