September-Oktober 2018
 
Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufheben
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
(26.10.2018) Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Arbeitnehmerrechte müssen auch für Beschäftigte der Kirchen gelten. Nun ist der Gesetzgeber gefragt. Diese Entscheidung muss Eingang in eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes finden, um den rechtlichen Diskriminierungsschutz auszubauen und wirksamer zu gestalten. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden.
Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig, dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen Krankenhausverwaltungsdirektorin oder eines Lehrers an einem Gymnasium den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung erlangen.
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Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Menschenrechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank.
 
 
26.10.18
Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen und Zwangsoperationen müssen verboten werden
Intersex Awareness Day: Grundrechte intergeschlechtlicher Menschen verwirklichen
(26.10.2018) Anlässlich des Intersex Awareness Day am 26. Oktober erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Dem muss die geplante Reform des Personenstandsrechts zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum dritten Geschlechtseintrag Rechnung tragen. Der LSVD fordert daher eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, über den der Bundestag zurzeit berät.
Bislang ist vorgesehen, dass intergeschlechtliche Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen wollen, eine „ärztliche Bescheinigung“ darüber vorlegen müssen, dass sie intergeschlechtlich sind. Das ist unzumutbar, angesichts der Gewalterfahrungen, die sie häufig mit der Medizin gemacht haben. Zumal damit weiterhin signalisiert wird, dass Intergeschlechtlichkeit eine Krankheit sei. Die vorgesehene enge Definition von Intergeschlechtlichkeit würde auch dazu führen, dass noch nicht einmal alle intergeschlechtlichen Menschen von der Möglichkeit der Personenstandseintragung „divers“ Gebrauch machen könnten.
Die im Gesetzentwurf geplante Beschränkung des Anwendungsbereichs der Regelung auf Menschen mit nachgewiesenen „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Berücksichtigung des nachhaltig empfundenen Geschlechts wesentlich. Der geplante Geschlechtseintrag „divers“ muss allen Menschen offenstehen stehen, die ihn benötigen und wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität leben zu können. Der LSVD fordert daher, dass Änderungen des Vornamen und des rechtlichen Geschlechts künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein sollten, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.
Zudem fordert der LSVD, dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung zu verschaffen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute unnötige Genitaloperationen an Kindern. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot muss endlich auf den Weg gebracht werden. Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.
Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Offener Brief vom 10.10.2018 von Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V., pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesvereinigung Trans* e.V. (BVT*), Intersexuelle Menschen e.V. Bundesverband
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14.10.18
Der in Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben endlich angemessen gedenken
Lesbisches Leid anerkennen und sichtbar machen
(14.10.2018) Anlässlich der Debatte um ein würdiges Gedenken an die lesbischen Häftlinge im Konzentrationslager Ravensbrück erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Unrecht kennt kein Geschlecht. Leid kennt kein Geschlecht. Lesbische Frauen wurden im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet.
Der LSVD-Bundesverband begrüßt, dass der Landesverband Berlin-Brandenburg seinen Antrag zum Thema lesbisches Gedenken in Ravensbrück zurückgezogen hat. Dies ermöglicht der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und ihren Gremien eine zeitnahe Entscheidung für ein würdiges und längst überfälliges Erinnern an die lesbischen Frauen im KZ Ravensbrück.
Ein dauerhaftes Zeichen des würdigen Gedenkens an die lesbischen Frauen ist für den LSVD-Bundesverband der Beginn einer notwendigen und grundlegenden Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte lesbischer Frauen. Es gilt, die Unsichtbarkeit der Verfolgung von Lesben zu thematisieren und den unbeantworteten Fragen zu Leben, Verfolgung und Ermordung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus nachzugehen.
Der LSVD setzt sich für eine größere Sichtbarkeit von Lesben ein. Das bedeutet für uns alle, lesbische Frauen in ihrem Engagement für Gleichberechtigung, Vielfalt und Selbstbestimmung zu stärken. Frauen sind bis heute eine benachteiligte Mehrheit, Lesben sind von dieser Situation besonders betroffen.
Auf Initiative vieler engagierter Lesben wandelte sich der Schwulenverband (SVD) 1999 zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Seitdem arbeiten im Bundesverband lesbische Frauen und schwule Männer erfolgreich und vertrauensvoll zusammen. Dazu ist für uns ein respektvoller und solidarischer Umgang miteinander unerlässlich. Das gilt für den Gesamtverband auf allen Ebenen.
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11.10.18
AfD will Ehe für alle wieder verbieten
Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge

(11.10.2018) Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten. Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD noch für eine „normale Partei“ halten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar, dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden, dass für die große Mehrheit in diesem Land längst gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, machen das Eheverständnis aus.
Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig.
Hintergrund
AfD - eine unberechenbare Alternative
Pressemitteilung als pfd
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08.10.18
Rumänien erteilt homophobem Referendum eine Absage
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt Boykott des Referendums

08. Oktober 2018. Berlin. Am Wochenende stimmten die Bürger*innen Rumäniens darüber ab, ob die Ehe in der Verfassung als alleinige Verbindung zwischen Mann und Frau festgeschrieben werden soll. Diese Änderung hätte Lesben und Schwulen den Weg zum Standesamt für viele Jahre versperrt. Ein Bündnis aus nationalkonservativen Kräften und religiösen Fundamentalisten hatte unter dem Deckmantel von traditioneller Ehe, Familie und Kinderschutz massiv für die Unterstützung des homophoben Referendums geworben. Nach ersten Hochrechnungen beteiligten sich nur rund 20,41 % an der Abstimmung. Das notwendige Quorum für die Verfassungsänderung konnte nicht erreicht werden.
„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist erleichtert, dass die Bürger*innen Rumäniens dem homophoben Kurs der Regierung eine Absage erteilt haben. Die Regierung in Bukarest muss jetzt endlich auch anerkennen, dass es Zeit ist die Ehe auch für Lesben und Schwule in Rumänien zu öffnen.“, erklärt Helmut Metzner aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).
Rumänien hat bisher weder die Ehe geöffnet noch die Lebenspartnerschaft eingeführt. Die Regierung in Bukarest ignoriert damit seit 2015 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Gerichtshof hatte bereits Italien aufgefordert, ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen, wenn die Ehe nicht auch für Lesben und Schwule offen steht. Alle Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention (ERMK) anerkennen, sind verpflichtet eine entsprechende Regelung zu schaffen, das gilt auch für Rumänien.
„Wir möchten die Bürger*innen Rumäniens darin bestärken, sich weiter in ihrem Land für mehr Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und Demokratie einzusetzen. Die Bevölkerung darf sich nicht von den Täuschungsmanövern zur Vertuschung von Amtsmissbrauch und Korruption ablenken lassen. Wenn friedliche Demonstrationen von Sicherheitskräften niedergeschlagen werden oder Kinder instrumentalisiert werden, um menschenfeindliche Einstellungen zu legitimieren, muss ein Aufschrei durch die streitbare Demokratie gehen.“, so LSVD-Bundesvorstand Metzner weiter.
Das Europäische Parlament sieht in den jüngsten Entwicklungen in Rumänien eine akute Gefahr für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Neben der Justizreform, die es zukünftig erschweren würde, Amtsmissbrauch und Korruption strafrechtlich zu verfolgen, kritisierte das Parlament auch die brutale Niederschlagung einer friedlichen Großdemonstration im August durch Polizeieinheiten.
Pressemeldung als pdf
Hintergrund
EGMR-Urteil: Gleichgeschlechtlichen Paaren steht eine rechtliche Absicherung zu - Italien muss Eingetragene Lebenspartnerschaft einführen
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04.10.18
Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens
Dokumentation der gemeinsamen Fachtagung von LSVD und Zukunftsforum Familie

(04.10.2018) Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre hier eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen; hier besteht dringender Reformbedarf insbesondere im Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht zuallererst zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden. Die Frage der rechtlichen und sozialen Gleichbehandlung aller Familienformen ist damit eine zutiefst demokratische Frage.
Unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ fand dazu im Juni 2018 eine gemeinsame Fachtagung des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und des Zukunftsforum Familie (ZFF) statt. Ziel der Veranstaltung war es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen. Nun ist die Dokumentation mit den Ergebnissen und Handlungsimpulsen erschienen. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Link zur Dokumentation
“Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre hier eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien.” Begrüßung von LSVD-Bundesvorstand Gabriela Lünsmann auf der Fachtagung: Vielfalt im Blick — Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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28.09.18
Ein Jahr Ehe für alle
Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz

(28.09.2018) Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft. Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland.
Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.
Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.
30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik
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25.09.2018
Deutschland im Prüfverfahren für den UN-Sozialpakt
LSVD fordert Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und bessere Bekämpfung von Hasskriminalität
(25.09.2018) Heute überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Entwicklung eines wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie und Transfeindlichkeit, sowie eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität. Diese beiden Forderungen hat der LSVD als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des „Forum Menschenrechte“ zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Diesen Absichtserklärungen müssen nun Taten folgen.
2017 hat es die letzte Große Koalition verpasst, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu erweitern. Die nun versprochene Weiterführung und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen.
Nachgebessert werden muss auch in der Hasskriminalitätsgesetzgebung. In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der Reform 2015 ignoriert. Doch wenn homosexuellen- und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den Tisch.
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