Juli 2011
 
28.07.2011
Hassmusik ist Volksverhetzung!
Am 19.08.2011 soll in Berlin auf Betreiben des Calabash Clubs der jamaikanische Interpret Bounty Killer, mit bürgerlichem Namen Rodney Price, geb. 12.06.1972, auftreten.
Wir haben das Berliner Polizeipräsidium über den geplanten Auftritt informiert und gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Interpreten keine Bühne geboten wird und dass menschenverachtende Hasslieder, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, nicht zur Aufführung gebracht werden. Uns scheint in diesem Fall der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gem. § 111 StGB und der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB gegeben zu sein. Strafbar machten sich auch die Veranstalter. Wir haben auch die Betreiber des Calabash Clubs gebeten, Bounty Killer keine Bühne zu bieten.
In seinem Lied "Another level" ruft Bounty Killer offen dazu auf, schwule Männer zu verbrennen oder zu ertränken. Auch in anderen Songs ruft er zu Mord an Schwulen auf. Zu Recht wurden mehrere CDs des Interpreten von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert.
Zudem liegen uns zahlreiche Berichte vor, dass gegen den Interpreten in Jamaika Verfahren wegen Gewalttaten und Waffenbesitz anhängig sind. Auch soll er für die USA kein Einreisevisum bekommen, so dass er dort keine Auftritte mehr absolvieren kann.
Wegen des geplanten Auftritts von Capleton beim Chiemsee Reggae Summer, das vom 26. bis 28. August stattfindet, haben wir bereits im April den bayrischen Staatsminister des Innern angeschrieben. Das Innenministerium hat uns daraufhin mitgeteilt, dass im Auflagenbescheid zum Musikprogramm ein Passus eingefügt wurde, der sicherstellen soll, "dass keine gesetzeswidrigen Texte veröffentlicht werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen." Zudem stehe Capletons Auftritt unter polizeilicher Beobachtung, "alle rechtlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr (werden) konsequent ausgeschöpft", Rechtsverstöße "konsequent verfolgt".
Interpreten, die menschenverachtende, minderheitenfeindliche Inhalte in ihrem Repertoire führen, darf hierzulande kein Forum geboten werden. Es kann nicht angehen, dass auf hiesigen Bühnen von denselben Leuten zu Mord und Totschlag aufgerufen wird, die in Jamaika regelmäßig für eine unvorstellbare Schwulenhatz sorgen. Von Dancehall-Bühnen herab sorgen Interpreten wie Bounty Killer dafür, dass Konzertbesucher immer wieder (vermeintlich) schwule Männer durch die Straßen jagen und erschlagen.
Klaus Jetz, Geschäftsführer
Lesben- und Schwulenverband LSVD
 
27.07.2011
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden und auf Änderung der Lohnsteuerklassen
Noch immer keine Klarheit über die Haltung des Bundesfinanzhofs
Hallo,
viele Lebenspartner haben nach der Ablehnung ihres Antrags auf Zusammenveranlagung die Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung beantragt. Außerdem haben viele beantragt, ihre Lohnsteuerklassen für das Jahr 2011 von I / I in III / V zu ändern.
Einige Finanzämter haben diesen Anträgen stattgegeben, siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338. Die meisten Finanzämter haben sie dagegen - wohl auf Weisung – abgelehnt, auch wenn sie solchen Anträgen ursprünglich stattgegeben hatten.
Zur Aussetzung der Vollziehung gibt es zwei positive Entscheidungen des Finanzgerichts Niedersachsen, zur Änderung der Lohnsteuerklassen eine positive Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen und eine positive Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg, siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338. Mehrere andere Finanzgerichte haben die Anträge abgelehnt.
Gegen die stattgebenden Entscheidungen haben die Finanzämter Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt, gegen die ablehnenden Entscheidungen die Antragsteller, wenn die Finanzgerichte die Beschwerde zugelassen hatten.
Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerde des Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung durch den ersten Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 09.11.2010 - 10 V 309/10 - zwar als unbegründet zurückgewiesen - Beschl. v. 23.05.2011 - III B 211/10 -, aber nur aus formalen Gründen. Auf den Beschluss kann man sich deshalb nicht berufen. Die gegenteilige Aussage in der Newsletter-Mitteilung vom 13.07.2011 trifft leider nicht zu.
Nach Auskunft der Geschäftsstelle des III. Senats des Bundesfinanzhofs hat dieser der Beschwerde des Finanzamts gegen den Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen v. 01.12.2010 - 13 V 239/10 - über die Änderung der Lohnsteuerklassen schon Anfang Juli teilweise stattgegeben und die für 2011 bewilligte Änderung der Lohnsteuerklassen aufgehoben (Az. des Bundesfinanzhofs III B 210/10). Der Beschluss ist aber vom Bundesfinanzhof noch immer nicht veröffentlicht worden, obwohl das für heute angekündigt worden war. Wahrscheinlich wird sich der Bundesfinanzhof wieder mit formalen Argumenten vor einer Entscheidung gedrückt haben wie z.B. dass den Betroffenen ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugemutet werden kann.
Die Erfolgsaussichten von Anträgen und Beschwerden sind daher nach wie vor unklar. Ich muss es deshalb Euch überlassen, ob Ihr weiterhin Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Änderung der Lohnsteuerklassen stellen wollt. Soweit solche Anträge schon anhängig sind, rate ich dazu, diese weiter zu verfolgen. Das Kostenrisiko ist nicht sehr hoch.
Wann der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die bei ihm schon seit 2006 anhängigen einschlägigen Verfassungsbeschwerden entscheiden wird, ist nach wie vor ungewiss. Einer der Beschwerdeführer hat die Auskunft erhalten, der Senat strebe an, noch in diesem Jahr zu entscheiden.
Manfred Bruns, LSVD
 
27.07.2011
ILGA, der internationale lesbisch-schwule Dachverband, hat wieder Beraterstatus bei den Vereinten Nationen
Die ILGA-Vertreter Patricia Curzi, Renato Sabbadini und Pedro Paradiso Sottile haben in Genf erreicht, dass der internationale lesbisch-schwule Dachverband wieder einen Berater-Atatus bei den Vereinten Nationen erhält. Etwa 750 Organisationen sind weltweit Mitglied der Ilga.
Für die ILGA-Aufnahme stimmten 29 Staaten: Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Deutschland, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Malta, Mexiko, Mongolei, Nicaragua, Norwegen, Peru, Schweiz, Slowakei, Spanien, Südkorea, Ukraine, Ungarn, USA, Venezuela.
Dagegen stimmten 13 Staaten: Ägypten, Bangladesh, China, Ghana, Irak, Kamerun, Katar, Marokko, Namibia, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Senegal.
Es enthielten sich 6 Staaten: Bahamas, Elfenbeinküste, Guatemala, Mauritius, Philippinen, Ruanda.
Die Ilga hatte shon einmal 1993 diesen Beratersratus,der ihr jedoch vor 17 Jahren 1994 wieder entzogen worden ist. Nach dem ILGA-Ausschluss nahm der Wirtschafts- und Sozialrat erst 2006 mit dem deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der dänischen schwul-lesbische Bürgervereinigung (LBL) und der ILGA Europe wieder Organisationen auf, die sich für die Gleichstellung von Homosexuellen einsetzten. Später erhielten weitere schwul-lesbische Gruppen den Beraterstatus.
Der Beraterstatus war nach einer Kampagne, die vom konservativen amerikanischen Senator Jesse Helms angeführt wurde, entzogen worden. Helms fand allerdings auch argumentative Möglichkeiten vor, die seinen Ambitionen entgegen kamen. Damals duldeten auch viele Gruppen pädophile Mitglieder in ihren Reihen und es waren auch Gruppen in der Ilga Mitglied, die "die Legalisierung von einvernehmlichem Sex zwischen Kindern und Erwachsenen" forderten, wie u.a. die North American Man/Boy Love Association (NAMBLA). Diese Gruppen sind schon seit langem entweder nicht mehr existent oder haben sich ihrerseits von Pädophilie distanziert. Auf jeden Fall sind keine Gruppen, die sich mit Pädophilen soöidarisieren, mehr Mitglied in der ILGA, die sich deutlich von Pädophilie distanziert.
 
25.07.2011
Nix ist los. Offenbar eine Saure-Gurken-Zeit
 
12.07.2011
Hochzeitsbroschüre für lesbische und schwule Paare
Jubiläumsausgabe zu 10 Jahre Lebenspartnerschaft

Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat die RIVerlags GmbH die 82-seitige Broschüre „Der Bund fürs Leben“ herausgegeben. Die vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) in Teilen redaktionell unterstützte Broschüre enthält neben Informationen zum Lebenspartnerschaftsgesetz und Hinweisen zu Formalitäten nützliche Hinweise und Tipps für die Hochzeitsvorbereitungen sowie die Hochzeitsfeier.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Sichtbarkeit und Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft spürbar erhöht. Seit schwule und lesbische Paare im Gesetz stehen, können gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr so leicht ignoriert werden. Die Eingetragene Partnerschaft ist zwar ein großer Etappenerfolg, kann aber nur ein Übergang sein. Das Ziel des LSVD ist die Öffnung der Ehe.
www.berlin.lsvd.de
 
05.07.2011
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Reisewarnungen für schwule, lesbische oder transsexuelle Reisende erklärt Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen:
"Die Bundesregierung hat in Folge unserer Kleinen Anfrage erkannt, dass sie mehr tun muss, um lesbische, schwule und transsexuelle Reisende zu schützen. Nicht umsonst betont sie in der Vorbemerkung ihrer Antwort gleich zwei mal, dass sie diese Anfrage zum Anlass genommen habe, um dringend erforderliche Schritte einzuleiten. Ich frage mich, warum man das Auswärtige Amt erst mit der Nase auf das Problem stoßen muss? Weiß der Bundesaußenminister denn nicht, dass man etwa als schwuler Mann in vielen Ländern der Welt offen diskriminiert oder sogar strafrechtlich verfolgt wird?
Für 55 Staaten dieser Welt veröffentlicht das Auswärtige Amt Reise- und Sicherheitswarnungen aufgrund der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen. Und viele Länder, wie etwa die Vereinigten Arabischen Emirate sind noch nicht einmal darunter. Hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Staaten, in denen empfohlen wird, auf die sogenannten religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen. Was das allerdings für das konkrete Verhalten der Reisenden bedeuten soll, weiß das Auswärtige Amt an vielen Punkten selbst nicht zu sagen."
Ein Informationsdienst von Volker Beck MdB
 
01.07.2011
Schwarz-gelb will weiter ein bisschen diskriminieren dürfen
Gleichstellung im Grundgesetz abgelehnt, Gleichstellung im Beamtenrecht nur unvollständig umgesetzt
Die Koalitionsmehrheit im Bundestag hat Gesetzentwürfe von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Ergänzung des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität abgelehnt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die schwarz-gelbe Koalition signalisiert den lesbischen Bürgerinnen und Bürgern: Ihr seid es nicht wert, im Grundgesetz zu stehen. Die Regierungskoalition will offenbar weiter ein bisschen diskriminieren dürfen. Das ist enttäuschend, aber nicht unerwartet. Schon bislang musste jeder Fortschritt für Lesben und Schwule in jahrelangen Kämpfen errungen werden. CDU/CSU und FDP hatten vor über 10 Jahren im Bundestag auch gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz gestimmt. Es wurde dennoch durchgesetzt und ist heute breit akzeptiert.
Niemand darf wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden. Dazu hat sich der UN-Menschenrechtsrat bekannt. Dieser Grundsatz ist ausdrücklich in der Europäischen Grundrechtecharta verankert. Im Grundgesetz will die schwarz-gelbe Koalition diese Aussage aber nicht haben.
Der LSVD wird sich nicht entmutigen lassen, sondern weiter für ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz kämpfen. Wir haben bereits viel Unterstützung aus der Zivilgesellschaft erhalten – von Frauenverbänden bis Gewerkschaften. Im Saarland wurde erst vor kurzem einstimmig – auch mit den Stimmen von Union und FDP – eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung vorgenommen. Wir arbeiten daran, dass beide Parteien auch im Bund endlich zur Besinnung kommen.
Wie wichtig eine solche Grundgesetzergänzung wäre, zeigt das im Bundestag gestern verabschiedete Gesetz zur Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht. Der LSVD begrüßt, dass verpartnerte Beamtinnen und Beamte nun in Zukunft auch gesetzlich Ehegatten gleichgestellt sind. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben das erzwungen. Aber das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es bereits seit 10 Jahren. Anstelle einer ausreichenden Rückwirkung, sieht schwarz-gelb nur eine rückwirkende Gleichstellung bis 2009 vor. Das steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des EuGH und ist damit offen rechtswidrig. Ein grundgesetzliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität würde solcher Willkür endlich einen Riegel vorschieben. http://www.lsvd.de