- Juli 2011
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- 28.07.2011
- Hassmusik ist Volksverhetzung!
- Am 19.08.2011 soll in Berlin auf Betreiben
des Calabash Clubs der jamaikanische Interpret Bounty Killer,
mit bürgerlichem Namen Rodney Price, geb. 12.06.1972, auftreten.
Wir haben das Berliner Polizeipräsidium über den geplanten
Auftritt informiert und gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass dem Interpreten keine Bühne geboten wird und dass menschenverachtende
Hasslieder, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen,
nicht zur Aufführung gebracht werden. Uns scheint in diesem
Fall der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten
gem. § 111 StGB und der Tatbestand der Volksverhetzung gem.
§ 130 StGB gegeben zu sein. Strafbar machten sich auch die
Veranstalter. Wir haben auch die Betreiber des Calabash Clubs
gebeten, Bounty Killer keine Bühne zu bieten.
In seinem Lied "Another level" ruft Bounty Killer offen
dazu auf, schwule Männer zu verbrennen oder zu ertränken.
Auch in anderen Songs ruft er zu Mord an Schwulen auf. Zu Recht
wurden mehrere CDs des Interpreten von der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien indiziert.
Zudem liegen uns zahlreiche Berichte vor, dass gegen den Interpreten
in Jamaika Verfahren wegen Gewalttaten und Waffenbesitz anhängig
sind. Auch soll er für die USA kein Einreisevisum bekommen,
so dass er dort keine Auftritte mehr absolvieren kann.
Wegen des geplanten Auftritts von Capleton beim Chiemsee Reggae
Summer, das vom 26. bis 28. August stattfindet, haben wir bereits
im April den bayrischen Staatsminister des Innern angeschrieben.
Das Innenministerium hat uns daraufhin mitgeteilt, dass im Auflagenbescheid
zum Musikprogramm ein Passus eingefügt wurde, der sicherstellen
soll, "dass keine gesetzeswidrigen Texte veröffentlicht
werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen."
Zudem stehe Capletons Auftritt unter polizeilicher Beobachtung,
"alle rechtlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr
(werden) konsequent ausgeschöpft", Rechtsverstöße
"konsequent verfolgt".
Interpreten, die menschenverachtende, minderheitenfeindliche
Inhalte in ihrem Repertoire führen, darf hierzulande kein
Forum geboten werden. Es kann nicht angehen, dass auf hiesigen
Bühnen von denselben Leuten zu Mord und Totschlag aufgerufen
wird, die in Jamaika regelmäßig für eine unvorstellbare
Schwulenhatz sorgen. Von Dancehall-Bühnen herab sorgen Interpreten
wie Bounty Killer dafür, dass Konzertbesucher immer wieder
(vermeintlich) schwule Männer durch die Straßen jagen
und erschlagen.
Klaus Jetz, Geschäftsführer
Lesben- und Schwulenverband LSVD
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- 27.07.2011
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
von Einkommensteuerbescheiden und auf Änderung der Lohnsteuerklassen
Noch immer keine Klarheit über die
Haltung des Bundesfinanzhofs
- Hallo,
viele Lebenspartner haben nach der Ablehnung ihres Antrags auf
Zusammenveranlagung die Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung
beantragt. Außerdem haben viele beantragt, ihre Lohnsteuerklassen
für das Jahr 2011 von I / I in III / V zu ändern.
- Einige Finanzämter haben diesen Anträgen
stattgegeben, siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338. Die
meisten Finanzämter haben sie dagegen - wohl auf Weisung
abgelehnt, auch wenn sie solchen Anträgen ursprünglich
stattgegeben hatten.
- Zur Aussetzung der Vollziehung gibt es zwei
positive Entscheidungen des Finanzgerichts Niedersachsen, zur
Änderung der Lohnsteuerklassen eine positive Entscheidung
des Finanzgerichts Niedersachsen und eine positive Entscheidungen
des Finanzgerichts Baden-Württemberg, siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338.
Mehrere andere Finanzgerichte haben die Anträge abgelehnt.
- Gegen die stattgebenden Entscheidungen haben
die Finanzämter Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt,
gegen die ablehnenden Entscheidungen die Antragsteller, wenn
die Finanzgerichte die Beschwerde zugelassen hatten.
- Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerde des
Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung durch den ersten
Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen vom 09.11.2010 - 10
V 309/10 - zwar als unbegründet zurückgewiesen - Beschl.
v. 23.05.2011 - III B 211/10 -, aber nur aus formalen Gründen.
Auf den Beschluss kann man sich deshalb nicht berufen. Die gegenteilige
Aussage in der Newsletter-Mitteilung vom 13.07.2011 trifft leider
nicht zu.
- Nach Auskunft der Geschäftsstelle des
III. Senats des Bundesfinanzhofs hat dieser der Beschwerde des
Finanzamts gegen den Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen
v. 01.12.2010 - 13 V 239/10 - über die Änderung der
Lohnsteuerklassen schon Anfang Juli teilweise stattgegeben und
die für 2011 bewilligte Änderung der Lohnsteuerklassen
aufgehoben (Az. des Bundesfinanzhofs III B 210/10). Der Beschluss
ist aber vom Bundesfinanzhof noch immer nicht veröffentlicht
worden, obwohl das für heute angekündigt worden war.
Wahrscheinlich wird sich der Bundesfinanzhof wieder mit formalen
Argumenten vor einer Entscheidung gedrückt haben wie z.B.
dass den Betroffenen ein Zuwarten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zugemutet werden kann.
- Die Erfolgsaussichten von Anträgen und
Beschwerden sind daher nach wie vor unklar. Ich muss es deshalb
Euch überlassen, ob Ihr weiterhin Anträge auf Aussetzung
der Vollziehung und Änderung der Lohnsteuerklassen stellen
wollt. Soweit solche Anträge schon anhängig sind, rate
ich dazu, diese weiter zu verfolgen. Das Kostenrisiko ist nicht
sehr hoch.
- Wann der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
über die bei ihm schon seit 2006 anhängigen einschlägigen
Verfassungsbeschwerden entscheiden wird, ist nach wie vor ungewiss.
Einer der Beschwerdeführer hat die Auskunft erhalten, der
Senat strebe an, noch in diesem Jahr zu entscheiden.
- Manfred Bruns, LSVD
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- 27.07.2011
ILGA, der internationale lesbisch-schwule
Dachverband, hat wieder Beraterstatus bei den Vereinten Nationen
Die ILGA-Vertreter Patricia Curzi, Renato Sabbadini und Pedro
Paradiso Sottile haben in Genf erreicht, dass der internationale
lesbisch-schwule Dachverband wieder einen Berater-Atatus bei
den Vereinten Nationen erhält. Etwa 750 Organisationen sind
weltweit Mitglied der Ilga.
Für die ILGA-Aufnahme stimmten 29 Staaten: Argentinien,
Australien, Belgien, Chile, Deutschland, Ecuador, Estland, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada,
Lettland, Malta, Mexiko, Mongolei, Nicaragua, Norwegen, Peru,
Schweiz, Slowakei, Spanien, Südkorea, Ukraine, Ungarn, USA,
Venezuela.
Dagegen stimmten 13 Staaten: Ägypten, Bangladesh,
China, Ghana, Irak, Kamerun, Katar, Marokko, Namibia, Pakistan,
Russland, Saudi-Arabien, Senegal.
Es enthielten sich 6 Staaten: Bahamas, Elfenbeinküste,
Guatemala, Mauritius, Philippinen, Ruanda.
Die Ilga hatte shon einmal 1993 diesen Beratersratus,der
ihr jedoch vor 17 Jahren 1994 wieder entzogen worden ist. Nach
dem ILGA-Ausschluss nahm der Wirtschafts- und Sozialrat erst
2006 mit dem deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der
dänischen schwul-lesbische Bürgervereinigung (LBL)
und der ILGA Europe wieder Organisationen auf, die sich für
die Gleichstellung von Homosexuellen einsetzten. Später
erhielten weitere schwul-lesbische Gruppen den Beraterstatus.
Der Beraterstatus war nach einer Kampagne, die vom konservativen
amerikanischen Senator Jesse Helms angeführt wurde, entzogen
worden. Helms fand allerdings auch argumentative Möglichkeiten
vor, die seinen Ambitionen entgegen kamen. Damals duldeten auch
viele Gruppen pädophile Mitglieder in ihren Reihen und es
waren auch Gruppen in der Ilga Mitglied, die "die Legalisierung
von einvernehmlichem Sex zwischen Kindern und Erwachsenen"
forderten, wie u.a. die North American Man/Boy Love Association
(NAMBLA). Diese Gruppen sind schon seit langem entweder nicht
mehr existent oder haben sich ihrerseits von Pädophilie
distanziert. Auf jeden Fall sind keine Gruppen, die sich mit
Pädophilen soöidarisieren, mehr Mitglied in der ILGA,
die sich deutlich von Pädophilie distanziert.
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- 25.07.2011
- Nix ist los. Offenbar eine Saure-Gurken-Zeit
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- 12.07.2011
- Hochzeitsbroschüre für lesbische
und schwule Paare
Jubiläumsausgabe zu 10 Jahre Lebenspartnerschaft
Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Lebenspartnerschaftsgesetzes
hat die RIVerlags GmbH die 82-seitige Broschüre Der
Bund fürs Leben herausgegeben. Die vom Lesben- und
Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) in Teilen redaktionell
unterstützte Broschüre enthält neben Informationen
zum Lebenspartnerschaftsgesetz und Hinweisen zu Formalitäten
nützliche Hinweise und Tipps für die Hochzeitsvorbereitungen
sowie die Hochzeitsfeier.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Sichtbarkeit und Akzeptanz
von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft spürbar erhöht.
Seit schwule und lesbische Paare im Gesetz stehen, können
gleichgeschlechtliche Lebensweisen nicht mehr so leicht ignoriert
werden. Die Eingetragene Partnerschaft ist zwar ein großer
Etappenerfolg, kann aber nur ein Übergang sein. Das Ziel
des LSVD ist die Öffnung der Ehe.
www.berlin.lsvd.de
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- 05.07.2011
- Zu der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage zu Reisewarnungen für schwule, lesbische
oder transsexuelle Reisende erklärt Volker Beck, menschenrechtspolitischer
Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen:
"Die Bundesregierung hat in Folge unserer Kleinen Anfrage
erkannt, dass sie mehr tun muss, um lesbische, schwule und transsexuelle
Reisende zu schützen. Nicht umsonst betont sie in der Vorbemerkung
ihrer Antwort gleich zwei mal, dass sie diese Anfrage zum Anlass
genommen habe, um dringend erforderliche Schritte einzuleiten.
Ich frage mich, warum man das Auswärtige Amt erst mit der
Nase auf das Problem stoßen muss? Weiß der Bundesaußenminister
denn nicht, dass man etwa als schwuler Mann in vielen Ländern
der Welt offen diskriminiert oder sogar strafrechtlich verfolgt
wird?
Für 55 Staaten dieser Welt veröffentlicht das Auswärtige
Amt Reise- und Sicherheitswarnungen aufgrund der strafrechtlichen
Verfolgung homosexueller Handlungen. Und viele Länder, wie
etwa die Vereinigten Arabischen Emirate sind noch nicht einmal
darunter. Hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Staaten, in denen
empfohlen wird, auf die sogenannten religiösen, kulturellen
und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu nehmen.
Was das allerdings für das konkrete Verhalten der Reisenden
bedeuten soll, weiß das Auswärtige Amt an vielen Punkten
selbst nicht zu sagen."
Ein Informationsdienst von Volker Beck MdB
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- 01.07.2011
Schwarz-gelb will weiter ein bisschen diskriminieren dürfen
Gleichstellung im Grundgesetz abgelehnt,
Gleichstellung im Beamtenrecht nur unvollständig umgesetzt
Die Koalitionsmehrheit im Bundestag hat Gesetzentwürfe von
SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Ergänzung
des Grundgesetzes um ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen
Identität abgelehnt. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Die schwarz-gelbe Koalition signalisiert den lesbischen Bürgerinnen
und Bürgern: Ihr seid es nicht wert, im Grundgesetz zu stehen.
Die Regierungskoalition will offenbar weiter ein bisschen diskriminieren
dürfen. Das ist enttäuschend, aber nicht unerwartet.
Schon bislang musste jeder Fortschritt für Lesben und Schwule
in jahrelangen Kämpfen errungen werden. CDU/CSU und FDP
hatten vor über 10 Jahren im Bundestag auch gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz
gestimmt. Es wurde dennoch durchgesetzt und ist heute breit akzeptiert.
Niemand darf wegen der sexuellen Identität diskriminiert
werden. Dazu hat sich der UN-Menschenrechtsrat bekannt. Dieser
Grundsatz ist ausdrücklich in der Europäischen Grundrechtecharta
verankert. Im Grundgesetz will die schwarz-gelbe Koalition diese
Aussage aber nicht haben.
Der LSVD wird sich nicht entmutigen lassen, sondern weiter für
ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
kämpfen. Wir haben bereits viel Unterstützung aus der
Zivilgesellschaft erhalten von Frauenverbänden bis
Gewerkschaften. Im Saarland wurde erst vor kurzem einstimmig
auch mit den Stimmen von Union und FDP eine entsprechende
Ergänzung der Landesverfassung vorgenommen. Wir arbeiten
daran, dass beide Parteien auch im Bund endlich zur Besinnung
kommen.
Wie wichtig eine solche Grundgesetzergänzung wäre,
zeigt das im Bundestag gestern verabschiedete Gesetz zur Anerkennung
der Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht. Der LSVD begrüßt,
dass verpartnerte Beamtinnen und Beamte nun in Zukunft auch gesetzlich
Ehegatten gleichgestellt sind. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben das erzwungen.
Aber das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es bereits seit 10 Jahren.
Anstelle einer ausreichenden Rückwirkung, sieht schwarz-gelb
nur eine rückwirkende Gleichstellung bis 2009 vor. Das steht
im Gegensatz zur Rechtsprechung des EuGH und ist damit offen
rechtswidrig. Ein grundgesetzliches Verbot der Diskriminierung
wegen der sexuellen Identität würde solcher Willkür
endlich einen Riegel vorschieben. http://www.lsvd.de