- Juni 2011
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- 30.06.2011 - Volker Beck MdB - Rede TOP 12
zu Protokoll
- Sexuelle Identität im GG
- Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Achtung vor der Würde des Menschen und die gesellschaftliche
Pluralität bedingen, dass die heterosexuelle Identität
der Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr länger als die
einzige akzeptable Identität eines seine Persönlichkeit
frei entfaltenden Menschen angesehen wird. Dennoch sind homosexuelle
Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder
intersexuelle Menschen weiterhin rechtlichen und gesellschaftlichen
Diskriminierungen ausgesetzt. Im Grundgesetz werden sie aber
mit ihrer sexuellen Identität ignoriert.
Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungs- und
Selektionspolitik hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49
dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot
des Artikel 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu verankern, welche
persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher
Differenzierung schlechthin ausscheiden: Niemand darf wegen
seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden.
Zwei der im nationalsozialistischen Deutschland systematisch
verfolgten Personengruppen fehlten in dieser Aufzählung:
Behinderte und Homosexuelle. Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes
galt Homosexualität noch als sittenwidrig und war in §
175 StGB mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Anerkennung
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen
und intersexuellen Menschen als verfassungsrechtlich vor Benachteiligung
zu schützende Personen war zu dieser Zeit jenseits der Vorstellungswelt
über alle Parteigrenzen hinweg.
Im Rahmen der Überarbeitung des Grundgesetzes nach der Deutschen
Einheit wurde 1994 in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz das
Verbot der Benachteiligung aufgrund der Behinderung aufgenommen.
In der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat
sprach sich zwar eine Mehrheit für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots
aufgrund der sexuellen Identität aus, die erforderliche
Zweidrittelmehrheit wurde jedoch nicht erreicht (BT-Drs. 12/6000,
S. 54).
Aber nicht nur aus Verantwortung vor der Geschichte der Verfolgung
und Unterdrückung vor und nach 1945 sollte der Katalog der
Diskriminierungsverbote ergänzt werden. Vielmehr würde
damit auch die folgerichtige Konsequenz aus den Tendenzen der
internationalen Menschenrechtspolitik gezogen und damit eine
neue, verfassungsrechtliche Grundlage und Legitimität für
die Umsetzung der Politik auf nationaler Ebene geschaffen. Nachdem
nichtheterosexuelle Menschen vom Schutz der internationalen Menschenrechtsübereinkommen
jahrelang ausgeschlossen waren, widmet sich die aktive Menschenrechtspolitik
seit den neunziger Jahren auch dem Problem der Diskriminierung
aufgrund sexueller Identität. Der Wandel der gesellschaftlichen
Verhältnisse und die zunehmende Akzeptanz führten dazu,
dass gerade auch in Europa die Bekämpfung der Diskriminierung
aufgrund sexueller Identität eine breitere Resonanz fand.
Und gerade vor zwei Wochen hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf
in einem historischen Votum eine Resolution zu Menschenrechten
und sexueller Identität verabschiedet. Kriminalisierung
und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wurden
dort klipp und klar verurteilt. Eine deutsche Außenpolitik,
die sich weltweit für Minderheitenrechte einsetzen will,
würde durch die vorgeschlagene Grundgesetzänderung
deutlich an die Glaubwürdigkeit gewinnen.
Die vorgeschlagene Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 S.1 würde
ferner eine objektiv-rechtliche Funktion haben. Die neue Formulierung
würde dementsprechend neue verfassungsrechtliche objektive
Norm schaffen, die den Wert der Toleranz gegenüber Homo-,
Bi- und Transsexuellen im Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Und
nicht zuletzt würde sie eine Richtungsentscheidung für
alle Bereiche des Rechts darstellen und damit Impulse für
Gesetzgebung, Verwaltung und nicht zuletzt Rechtsprechung geben.
Schließlich zeigen die deutschen sowie europäischen
Erfahrungen, dass Diskriminierungsverbote ein wesentlicher Bestandteil
einer wirksamen Strategie sein können, mit der ein Wandel
der Einstellungen und Verhaltensweisen erreicht werden kann.
Solche Leitlinien machen nämlich deutlich, welches Verhalten
in der Gesellschaft akzeptiert wird, und welches nicht.
Deshalb rufe ich die Koalitionsfraktionen dazu auf: folgen sie
Ihren Parteikolleginnen und kollegen aus dem saarländischen
Landtag und stimmen sie der Ergänzung der verfassungsrechtlichen
Diskriminierungsverbote um das Merkmal sexuelle Identität
zu. Ich bin nämlich sicher, dass sie, liebe CDU-Abgeordnete
ihrem Landtagskollegen, Thomas Schmitt nicht widersprechen werden,
der in der Debatte über Ergänzung der Diskriminierungsverbote
in der saarländischen Verfassung um das Merkmal sexuelle
Identität feststellte: Wir wollen aber, dass
unsere Verfassung eine klare Entscheidung für eine tolerante
und akzeptierende Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Ich bin der
festen Überzeugung, dass eine solche Ergänzung mittlerweile
gesellschaftlichen Konsens wiedergibt. Sie wird auch Bestätigung
für diejenigen sein, die sich gegen Benachteiligungen einsetzen,
und sie wird ein Zeichen für Respekt und Anerkennung sein.
Genauso ist es.
Sie haben schon die Wehrpflicht abgeschafft, sie steigen aus
der Atomkraft aus, sie wollen die Hauptschule abschaffen. Noch
ein Richtungswechsel hin zu richtigen Weichenstelllungen kann
Ihnen doch nicht mehr viel ausmachen. Tun sie das nicht zuletzt
für die in der Union engagierten Schwulen, Lesben und Transgender,
die gerade heute Abend in der Vertretung des Saarlands ein Sommerfest
veranstalten. +++
+++ Ein Informationsdienst von Volker Beck MdB +++
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- 29.06.2011
- Informationsdienst von Volker Beck MdB
Offener Rechtsbruch der Bundesregierung:
- keine Gleichstellung der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht
Heute hat der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen
im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
(BT-Drs 17/3972) ohne Änderungen passieren lassen. Morgen
wird im Plenum darüber abschließend beraten. Dazu
erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
und Sprecher für Menschenrechtspolitik der Bundestagsfraktion
von Bündnis 90 / Die Grünen:
Es ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung, wenn die
amtierende Bundesjustizministerin dazu auffordern muss, gegen
die Gesetzte ihrer Koalition zu klagen, um zu seinem Recht zu
kommen. Die Bundesregierung begeht hier einen offenen Rechtsbruch.
Dieser Gesetzentwurf ist so eindeutig europarechtswidrig, dass
selbst Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die
Betroffenen ermutigt, vor Gericht zu ziehen.
Die Koalition ist in einem wesentlichen menschenrechtlichen Aspekt
tief gespalten. Die Union will den Lesben und Schwulen ihre Rechte
vorenthalten, weil sie für sie offenbar keine vollwertigen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Die FDP hingegen
betreibt nur verbale Imagepflege, will aber für die Rechte
von Lesben und Schwulen keinen Koalitionskrach riskieren.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die verpartnerten Beamten, Richter,
Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem
1. Januar 2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten
gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011 in
der Rechtssache Römer (C-147/08). Der EuGH hat entschieden,
dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie
2000/78/EG am 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt
wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig
davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert
oder nicht.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schrieb dazu
dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschlands (LSVD), dass
Betroffene ihre Ansprüche direkt aus der Richtlinie vor
Gericht geltend machen sollten und nicht abwarten, dass
der nationale Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften
mit dem Unionsrecht in Einklang bringt.
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- 29.06.2011
LGBT-Rechte sind Menschenrechte
Der Europarat veröffentlichte letzte Woche die erste umfassende
Studie zur rechtlichen und sozialen Situation von LGBT in allen
47 Mitgliedsstaaten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen den wichtigen Bericht "Discrimination
on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe"
(http://www.coe.int/t/Commissioner/Source/LGBT/LGBTStudy2011_en.pdf),
den Menschenrechtskommissar Hammarberg vergangene Woche vorgelegt
hat. Er liefert eine umfassende Übersicht zu homophoben
und transphoben Einstellungen und zu rechtlichen Diskriminierungen
aufgrund der sexuellen Identität in Europa.
- Zudem enthält der Bericht konkrete Empfehlungen
an alle Mitgliedsstaaten zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierungen
und zur Steigerung der Akzeptanz von LGBT. Er macht deutlich,
dass LGBT-Rechte Menschenrechte sind.
Besondere Bedeutung kommt dem Bericht für die weitere Entwicklung
der Situation von LGBT in vielen Staaten Osteuopas zu, wo LGBT-Organisationen
die Registrierung verweigert oder LGBT die Versammlungsfreiheit
vorenthalten wird. Dies ist mit europäischen Standards unvereinbar.
Thomas Hammarberg bringt es auf den Punkt: "Millionen Menschen
werden in Europa diskriminiert, stigmatisiert und sogar Opfer
von Gewalttaten wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten
sexuellen Identität. Sie werden universeller Menschenrechte
beraubt. Alle europäischen Regierungen sind dringend gefordert
zu handeln, politische und rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung
von Homophobie und Transphobie zu ergreifen".
Auch Deutschland findet im Bericht wegen homosexuellenfeindlicher
Äußerungen in den Medien, die Benachteiligung von
Trans Personen im Arbeitsleben, Entscheidungen zu homosexuellen
Asylbewerbern oder antihomosexueller Gewalttaten Erwähnung.
Deutschland muss bestehende Missstände bekämpfen und
entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören der
Abbau weiterhin bestehender rechtlicher Diskriminierungen von
eingetragenen Lebenspartnerschaften, die Öffnunng der Ehe,
ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität
im Grundgesetz, ein Aktionsplan gegen Homophobie, ein nachhaltiges
Programm gegen Homophobie im Sport oder ein Abschiebeverbot von
homosexuellen Asylbewerbern sowie der aktive Schutz von verfolgten
LGBT.
http://www.lsvd.de
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- 27.06.2011
Der Bund wird das bindende Urteil des
EuGH in der Sache Römer nicht umsetzen
Die Bundesjustizministerin an den LSVD: Die Betroffenen können
ja klagen
25.06.2011 - Zur abschließenden Lesung des "Entwurfs
eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im
öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften"
am 30.06.2011 im Deutschen Bundestag (BT-Drs 17/3972) erklärt
Manfred Bruns, Sprecher das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):
Nach dem Gesetzentwurf sollen die verpartnerten Beamten, Richter,
Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem
01.01.2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten
gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.05.2011 in der
Rechtssache Römer (C-147/08). Der EuGH hat entschieden,
dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie
2000/78/EG am 03.12.2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt
wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig
davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert
oder nicht.
Darauf hat der LSVD den Innenausschuss des Deutschen Bundestages,
den Bundesminister des Innern und die Bundesjustizministerin
mit Schreiben vom 10.05.2011 hingewiesen. Die Bundesjustizministerin
hat in ihrem Antwortschreiben vom 23.06.2011 die Rechtsauffassung
des LSVD bestätigt. Wörtlich schreibt Sie:
Der Europäische Gerichtshof hat am 10. Mai 2011 entschieden,
dass Betroffene das durch die Richtlinie 2000/78/EG gewährleistete
Recht auf Gleichbehandlung ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist,
also ab dem 3. Dezember 2003, unmittelbar aus der Richtlinie
geltend machen können. Dabei müssen sie nach der ausdrücklichen
Feststellung des Gerichts gerade nicht abwarten, dass der nationale
Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften mit dem Unionsrecht
in Einklang bringt.
Aber die Bundesjustizministerin sieht keine Aussicht, hierüber
im bereits seit längerer Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahren
mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielen zu können.
Die Koalition wird also am kommenden Donnerstag ganz bewusst
das Recht brechen: Die CDU/CSU, weil für sie Lesben und
Schwule keine vollwertigen Staatsbürger sind, und die FDP,
weil sie wegen der Lesben und Schwulen mit der CDU/CSU keinen
Koalitionskrach beginnen will.
Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 24.06.2011
Kroatischer Botschafter empfängt
Vertreter der Lesben- und Schwulenorganisationen
(24.06.2011) Am 21. Juni trafen Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD) und des Anti-Gewalt-Projekts MANEO in Berlin mit dem Botschafter
der Republik Kroatien, Dr. Miro Kovac, zusammen. An dem Gespräch
nahmen von deutscher Seite teil: Günter Dworek, Axel Hochrein
(beide LSVD-Bundesvorstand), Bastian Finke (MANEO) sowie Tom
Schreiber MdA.
Der Botschafter hatte zu dem Gespräch eingeladen, um die
Haltung Kroatiens zu den Ausschreitungen gegen den Gay Pride
in der Stadt Split am 11. Juni zu erläutern. Dort waren
mehrere Menschen verletzt worden, als homophobe Gegendemonstranten
die Pride-Parade angriffen. MANEO und LSVD brachten ihre Sorge
darüber zum Ausdruck und warben für aktive Maßnahmen
zur Förderung von Gleichberechtigung, Respekt und Akzeptanz.
Botschafter Dr. Kovac räumte ein, dass es in der Gesellschaft
noch Vorbehalte gebe, er betonte aber, dass Kroatien für
eine offene, vielfältige und tolerante Gesellschaft stehe.
Der kroatische Staatspräsident wie auch die Premierministerin
haben die Ausschreitungen scharf verurteilt. Er wies auch darauf
hin, dass der CSD in Zagreb störungsfrei ablaufen konnte.
Im Gespräch wurde erörtert, wie homophoben Einstellungen
im Alltag wirksam begegnet, Diskriminierung und Gewalt entgegengewirkt
werden kann. Die Themen reichten vom Fußball bis zu den
Medien. Es wurde Erfahrungen ausgetauscht über Gewaltprävention,
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Community sowie Menschenrechtsbildung
in Schule und Jugendarbeit.
Einigkeit bestand, dass Impulse und Konzepte dafür aus der
Zivilgesellschaft kommen sollten. Von Verbändeseite wurde
aber betont, dass eine deutliche und sichtbare Unterstützung
durch Politik und Behörden notwendig sei, um langfristig
Erfolge gegen Homophobie erzielen zu können. Auch Dr. Kovac
äußerte die Erwartung, dass die Vorfälle in Split
Anlass sein könnten, stärker aktiv gegen Vorurteile
vorzugehen.
Klaus Jetz, Geschäftsführer, Lesben- und Schwulenverband
LSVD
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- 24.06.2011
Papa-Mobil beim CSD in Berlin
Päpstinnen und Päpste
demonstrieren für menschenfreundliche Geschlechter- und
Sexualpolitik
Bei der morgigen CSD Parade in Berlin, die um 12.30 Uhr am Kurfürstendamm
startet, werden auch zwei Päpstinnen und zwei Päpste
im Papa-Mobil mitdemonstrieren. Das Papa-Mobil hat die Wagen-Nummer
16.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg lädt
alle Menschen dazu ein, an der Seite des Papa-Mobils für
eine menschenfreundliche Geschlechter- und Sexualpolitik zu demonstrieren.
Für musikalische Unterstützung ist gesorgt.
CSD Parade in Berlin, Papa-Mobil startet als 16. Fahrzeug, Samstag,
25. Juni 2011, ab 12.30 Uhr Start: Kurfürstendamm.
http://www.DerPapstkommt.de
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- 20.06.2011
- Gedenkfeier für die homosexuellen
Opfer des Nationalsozialismus
Gedenken am Christopher Street Day
Am Christopher Street Day (25. Juni 2011) veranstalten der Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung
Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Kooperation
mit dem Berliner CSD e.V. eine Gedenkstunde am Denkmal für
die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier
findet um 11 Uhr im Vorfeld der traditionellen Demonstration
zum Christopher Street Day statt.
Bei der Veranstaltung werden Petra Pau, Vizepräsidentin
des Deutschen Bundestages, und Dr. Ulrich Baumann, stellvertretender
Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas,
eine Rede halten. Darüber hinaus werden Ulrich Keßler,
Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg,
und Bodo Niendel, Vorstandsmitglied beim Berliner CSD e.V., sprechen.
Die Nationalsozialisten verschärften die antihomosexuellen
Strafbestimmungen des §175 am 28. Juni 1935, so dass selbst
ein Kuss zwischen zwei Männern mit Gefängnis geahndet
werden konnte. Während der nationalsozialistischen Herrschaft
wurden 100.000 homosexuelle Männer polizeilich erfasst,
50.000 wurden nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 homosexuelle
Männer wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafe
in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten
diese Qualen nicht.
Auch nach 1945 wurden schwule Männer in beiden deutschen
Staaten weiter verfolgt und inhaftiert. Bis heute wurden sie
nicht rehabilitiert, so dass diese Unrechtsurteile weiter Bestand
haben.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten
Homosexuellen Samstag, 25. Juni 2011, 11.00 Uhr
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen,
Ebertstraße auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße,
Berlin-Tiergarten
- http://www.berlin.lsvd.de
- http://www.csd-berlin.de
- http://www.stiftung-denkmal.de
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- 17.06.2011
Gay-Pride Aktionen (CSD) am Pfingstsamstag,
homophobe Gewalt und hoffnungsvolle Entwicklungen
Der erste CSD in der kroatischen Hafenstadt Split ist am Samstag
von Gewalt und einem großen Gegenprotest erschüttert
worden. Als die Demonstration mit rund 300 Teilnehmern am Hafen
ankam, warteten dort, von der Polizei abgetrennt, mehrere Tausend
Gegendemonstranten. Sprechchöre wie "Tötet die
Schwulen" waren zu hören.
Einige der Gegendemonstranten bewarfen die CSD-Teilnehmer mit
Eiern, Tomaten, Blumen, Feuerwerkskörpern, Flaschen und
auch Steinen. Fünf Personen suchten mit leichten Verletzungen
ein Krankenhaus auf, darunter ein Kameramann von RTL, der mit
einem Stein verletzt wurde. Unter den insgesamt sieben Verletzten
befinden sich zwei weitere Journalisten, zwei Polizisten, ein
CSD-Teilnehmer und ein Gegendemonstrant.
Die Polizei nahm 137 Gegendemonstranten fest, 25 von ihnen sollen
minderjährig sein. Während internationale Nachrichtenagenturen
von 10.000 Gegendemonstranten sprechen, ist in kroatischen Medien
von bis zu 8.000 die Rede. Geht man das Video- und Fotomaterial
des Tages durch, scheint auch diese Zahl deutlich zu hoch gegriffen.
An den direkten Konfrontationen sollen bis zu 300 Menschen beteiligt
gewesen sein, berichtet der kroatische RTL-Ableger.
Die Polizei der Stadt versprach in einer Pressekonferenz, ihr
Verhalten während des Tages aufzuklären sowie Filmaufnahmen
nach Rädelsführern und Gewalttätern zu durchsuchen.
Ein Sprecher sagte, es sei schwer gewesen, für Ordnung zu
sorgen, da sich zwischen den radikalen Gegendemonstranten auch
Kinder und alte Leute befunden hätten. Bereits vor Beginn
der Demo hatte die Polizei rund 50 Personen verhaftet.
Die Organisatoren haben angekündigt, im nächsten Jahr
wieder einen CSD abzuhalten. Die Zeitung "Jutarnji list"
kommentierte, der CSD habe gezeigt, auf welche Seite man sich
zu stellen habe. Dort die Schwulen und Lesben: "jung, anständig,
friedlich und intelligent". Auf der anderen Seite eine gewalttätige
Masse. Das müsse jeder erkennen: die Bürger von Split,
die Politiker und auch die Bischofskonferenz (die gegen den Pride
gewettert hatte). Nach diesem Tag der Schande hätten die
Rechtsextremen verloren.
Auch in Warschau demonstrierten Schwule und Lesben am Samstag
unter Polizeischutz. Ein Jahr nach dem Europride in der polnischen
Hauptstadt kamen rund 3.000 Menschen zur "Parade der Gleichheit".
Auch mehrere linke und sozialdemokratische Politiker nahmen teil.
Der Palast für Kultur und Wissenschaft wurde in Regenbogenfarben
beleuchtet. Mehrere hundert Menschen, hauptsächlich junge
Rechtsradikale, protestierten gegen den Pride und warfen am Anfang
Knallkörper in die Menge. Niemand wurde verletzt und danach
blieb es friedlich.
In Rom versammelten sich zeitgleich mehrere hunderttausend Menschen
zur Parade des Europride, an dem 39 Wagen teilnahmen - und ein
junger Mann mit dem T-Shirt "Habemus Gaga". Die Sängerin
gab am Abend bei der Abschlussveranstaltung im Circus Maximus
ein Konzert. "Wir kämpfen für Gerechtigkeit",
rief Lady Gaga in einer längeren Rede. "Wir wollen
wirkliche Gleichberechtigung. Jetzt" (Video der gesamten
Rede) Zuvor war bereits ein Grußwort der amerikanischen
Außenministerin Hillary Clinton verlesen worden. Die Organisatoren
sagten in der Arena, am Europride hätten gar über eine
Millionen Menschen teilgenommen. Zwei sehr kleine, spontane Gegendemos
waren von der Polizei aufgelöst worden.
Auch in Deutschland wurde CSD gefeiert: In Hannover zog eine
Parade durch die Innenstadt, das Straßenfest ging am Sonntag
weiter. Bereits am Freitag feierten rund 100.000 Menschen den
CSD in Tel Aviv.
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- 17.06.2011
Wichtiger Beschluss des UN-Menschenrechtsrates
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am Freitag,
17.06.2011 in einer mit knapper Mehrheit verabschiedeten Resolution
erstmals ganz offiziell die Diskriminierung von Schwulen und
Lesben in der Welt kritisiert.
In der UN-Organisation stimmten am Freitag 23 Länder für
die von Südafrika eingebrachte Resolution "Menschenrechte,
sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität", 19
Staaten votierten dagegen bei drei Enthaltungen. Der Beschluss
wurde von der EU, den USA sowie lateinamerikanischen Ländern
unterstützt, während sich afrikanische und arabische
Staaten dagegen aussprachen. Auch Russland stimmte gegen die
Resolution, China enthielt sich der Stimme. Vor der Abstimmung
haben insbesondere Nigeria und Pakistan im Menschenrechtsrat
gegen die Resolution protestiert.
In dem kurzen Resolutionstext wird an die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 erinnert und erklärt,
dass diese auch für Schwule und Lesben gelte. Man sei "tief
besorgt" über Gewalt, die gegen Menschen aufgrund deren
sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verübt
wird. Laut Resolution soll Menschenrechtskommissarin bis Ende
des Jahres eine detaillierte Übersicht über diskriminierende
Gesetze sowie Übergriffe gegen Schwule und Lesben in der
Welt vorlegen. Danach soll ein Dialog gestartet werden, um diese
Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Der deutsche Lesben- und Schwulenverband nannte die Verabschiedung
"historisch": Die Resolution werde "die Entkriminalisierung
gleichgeschlechtlicher Liebe unterstützen und die Akzeptanz
von Lesben, Schwulen,Bisexuellen, Trans und Intersexuellen in
aller Welt stärken", erklärte LSVD-Sprecher Manfred
Bruns.
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- 08.06.2011
- 30 Organisationen protestieren gegen die
menschenfeindliche Politik des Papstes
Über 800 Menschen unterzeichnen Resolution
innerhalb von 3 Tagen
Das vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD)
initiierte und von mittlerweile 30 Organisationen getragene Bündnis
Der Papst kommt lädt am kommenden Donnerstag
um 19 Uhr zum dritten Netzwerktreffen ein. Das Treffen findet
beim DGB Berlin-Brandenburg (Keithstraße 1/3, 10787 Berlin)
statt.
Beim zweiten Netzwerktreffen im Nachbarschaftshaus Moabit wurde
eine gemeinsame Resolution erarbeitet und verabschiedet. Die
Resolution kann seit Freitagabend unter http://www.DerPapstkommt.de unterzeichnet
werden. Innerhalb von drei Tagen haben über 800 Menschen
die Resolution, die sich gegen die menschenfeindlichen Geschlechter-
und Sexualpolitik des Papstes wendet, unterzeichnet.
Am 22. September 2011 findet anlässlich des Besuches von
Papst Benedikt XVI. in Berlin eine Demonstration gegen
die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes
statt. Organisiert wird die Demo des Bündnisses Der
Papst kommt vom Berliner CSD e.V.. Comic-Zeichner Ralf
König hat zur Bewerbung des Protestes eine Illustration
angefertigt. T-Shirts, Buttons und Frühstückspötte
mit dem Motiv können im Online-Shop unter http://www.DerPapstKommt.de bestellt werden.
Bereits im Vorfeld des Papstbesuches sind Aktionen, Lesungen
und Diskussionsveranstaltung geplant.
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- 07.06.2011
- Schwuler Häftling in Kamerun
- http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-166-2011/homosexuell-drei-jahre-haft
- Amnesty International:
Jean-Claude Roger Mbede ist wegen Homosexualität zu 36 Monaten
Gefängnis verurteilt worden. Homosexualität stellt
nach Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs eine Straftat
dar. Herr Mbede verbüßt die Strafe derzeit im Zentralgefängnis
Kondengui im Yaoundé, der Hauptstadt von Kamerun. Ihm
drohen körperliche Übergriffe und andere Formen der
grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aufgrund
seiner vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung.
Amnesty International betrachtet Jean-Claude Roger Mbede als
gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund
seiner sexuellen Orientierung in Haft befindet.
Am 2. März wurde Jean-Claude Roger Mbede bei einem Treffen
mit einem männlichen Bekannten von Angehörigen eines
dem Verteidigungsministeriums angegliederten Sicherheitsdienstes
(Secretary of State for Defence - SED) festgenommen. Vor diesem
Treffen hatte sein Bekannter der Polizei SMS-Nachrichten gezeigt,
die er von Jean-Claude Roger Mbede erhalten hatte, und sie darüber
informiert, dass sie sich gleich treffen würden. Jean-Claude
Roger Mbede wurde unter dem Verdacht der Homosexualität
in der Hafteinrichtung Gendarmerie du Lac in Yaoundé in
Gewahrsam genommen. Dort hielt man ihn sieben Tage lang fest,
ehe Anklage wegen Homosexualität und versuchter homosexueller
Handlungen erhoben wurde und man ihn am 9. März in das Zentralgefängnis
Kondengui verlegte.
Am 10. und 24. März fand Jean-Claude Roger Mbedes Gerichtsverhandlung
vor dem zuständigen Gericht (Tribunal de première
instance) in Yaoundé statt. Am 28. April befand ihn das
Gericht der Homosexualität und versuchter homosexueller
Handlungen für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren
Gefängnis. Er verbüßt die Strafe im Zentralgefängnis
Kondengui. Dort drohen ihm aufgrund seiner vermeintlichen oder
tatsächlichen sexuellen Orientierung homosexuellenfeindliche
Übergriffe sowie Misshandlungen durch andere Gefängnisinsassen
oder Gefängnisangestellte. Darüber hinaus sind die
Haftbedingungen im Zentralgefängnis in Kondengui sehr schlecht
und die Gefangenen leiden unter der Überbelegung der Hafteinrichtung,
schlechten sanitären Verhältnissen und unzureichender
Nahrung. Die AnwältInnen von Jean-Claude Roger Mbede haben
am 3. Mai Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Abschnitt 347a des Strafgesetzbuches von Kamerun führt aus:
"Sexuelle Handlungen mit einer Person desselben Geschlechts
werden mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten
und fünf Jahren bestraft und mit einer Geldstrafe zwischen
20 000 und 200 000 CFA-Francs (etwa 30,50 - 305 Euro) belegt.
Dies verstößt gegen internationale und regionale Menschenrechtsabkommen,
darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und
politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte
und Rechte der Völker, die Kamerun unterzeichnet und ratifiziert
hat.
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- EMPFOHLENE AKTIONEN:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
* Ich appelliere an Sie, Jean-Claude Roger Mbede umgehend und
ohne Auflagen aus der Haft zu entlassen.
- Jean-Claude Roger Mbede ist ein gewaltloser
politischer Gefangener, der sich allein wegen seiner sexuellen
Orientierung in Haft befindet.
Ich möchte Sie dringend auffordern, Abschnitt 347a des kamerunischen
Strafgesetzbuchs aufzuheben und damit Ihren Verpflichtungen aus
dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte
der Völker nachzukommen, deren Vertragsstaat Kamerun ist.
Bitte gewährleisten Sie die körperliche Unversehrtheit
von Jean-Claude Roger Mbede in Haft und sorgen Sie dafür,
dass er aufgrund seiner sexuellen Orientierung weder schikaniert
noch misshandelt wird und keine Gewaltakte gegen ihn verübt
werden.
APPELLE AN PRÄSIDENT VON KAMERUN
His Excellency Paul Biya
President of the Republic, Office of the President
P.O. Box 100
Yaoundé
REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Präsident / Your Excellency
/ Son Excellence)
Fax: (00 237) 2222 0870
E-Mail: cellcom@prc.cm
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- VIZE-PREMIERMINISTER UND JUSTIZMINISTER
M Amadou Ali
Deputy Prime Minister
Minister of Justice, Keeper of the Seals
Ministry of Justice
Yaoundé
REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Vizepräsident / Dear
Deputy Prime Minister / Mr le Vice Premier Ministre)
Fax: (00 237) 2223 4090
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- KOPIEN AN
STAATSMINISTER FÜR TERRITORIALE VERWALTUNG UND DEZENTRALISIERUNG
M Marafa Hamidou Yaya
Minister of State for Territorial Administration and Decentralisation
Ministry of State for Territorial Administration and Decentralisation
Yaoundé, REPUBLIK KAMERUN
Fax: (00 237) 2222 3735
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- BOTSCHAFT DER REPUBLIK KAMERUN
S. E. Herrn Jean-Marc Mpay
Ulmenallee 32
14050 Berlin
Fax: 030-8 90 68 09 29
E-Mail: über die Website http://www.ambacam.de/index.php?pid=40
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- 07.06.2011
- Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer
auch in "Altfällen", Vorlagebeschluss
des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2011
Lebenspartner sind durch Art. 29 des "Jahressteuergesetzes
2010" bei der Grunderwerbsteuer mit Ehegatten gleichgestellt
worden. Diese Neufassung ist aber nach § 23 Abs. 9 GrErStG
erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach
dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind.
- Für Grundstücksübertragungen
unter Lebenspartnern vor dem 13.12.2010 gilt die Befreiung nicht.
Das hat das Finanzgericht Münster jetzt durch Beschluss
vom 24.03.2011 - 8 K 2430/09 GrE - als verfassungswidrig bezeichnet
und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht
vorgelegt.
Einige Finanzämter haben schon bisher in den noch nicht
rechtskräftig abgeschlossenen Altfällen
die Vollziehung der verfassungswidrigen Grunderwerbsteuerbescheide
aufgehoben. Andere Finanzämter haben das abgelehnt. In diesen
Fällen können die Betroffenen jetzt unter Berufung
auf den Beschluss des Finanzgerichts Münster die Aufhebung
der Vollziehung der Grunderwerbsteuerbescheide verlangen.
Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), Rn. 4.6.1
zu § 361 AO, müssen die Finanzämter die Aussetzung
oder Aufhebung der Vollziehung gewähren, wenn der Bundesfinanzhof
oder ein Finanzgericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden
Norm überzeugt ist und deshalb diese Norm gemäß
Art. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt
hat.
Wenn das Finanzamt die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids
aufhebt, erhalten die Betroffenen die gezahlte Grunderwerbsteuer
vorläufig zurück. Die Klage gegen den Grunderwerbsteuerbescheid
kann dann bis zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen.
Den Beschluss des Finanzgerichts Münster könnt Ihr
hier herunterladen: http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
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- 01.06.2011
- Regierender Bürgermeister, BVG-Vorsitzende
und LSVD-Geschäftsführer hissen Regenbogenfahne
Gewalt und Homophobie haben in Berlin
keinen Platz
Heute haben Klaus Wowereit, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende
der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), und Jörg Steinert vom
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) am U-Bahnhof
Nollendorfplatz durch Hissen der Regenbogenfahne die Pride Weeks
eröffnet.
- Berlins Regierender Bürgermeister betonte
bei dem Festakt, dass sich das gesellschaftliche Klima gegenüber
allen Minderheiten bessern müsse und die lesbisch-schwule
Community heute hier stellvertretend auch für andere Minderheiten
stehe.
- LSVD-Geschäftsführer Jörg
Steinert wies in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor verbreitete
Homosexuellenfeindlichkeit in Berlin hin und lud die zahlreichen
anwesenden Personen zu den Respect Gaymes am kommenden Samstag
ein.
Die Regenbogenfahne wurde aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus
in diesem Jahr am U-Bahnhof Nollendorfplatz gehisst. Im Schöneberger
Kiez um den Nollendorfplatz blühte bereits in den 1920er
Jahren das lesbisch-schwule Leben.
Anlässlich der diesjährigen Fahnenhissung am U-Bahnhof
Nollendorfplatz erklärt Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende
der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
Die BVG ist gelebte Toleranz. Bei uns arbeiten nicht
nur Menschen aus 30 Nationen, auch Schwule und Lesben sind seit
Jahren vollständig integriert und arbeiten gut und reibungslos
zusammen mit ihren heterosexuellen Kollegen. Als Berliner Traditionsunternehmen
beteiligen wir uns aktiv am CSD und wir sind Mitglied geworden
im Bündnis gegen Homophobie. Dass die Regenbogen-Fahne
gerade in diesem Jahr am U-Bahnhof Nollendorfplatz hängt,
ist somit kein Zufall, sondern sichtbarer Beweis dieses Engagements.
Ich denke Toleranz und gegenseitiger Respekt sind die beste Basis
für ein gutes Miteinander sowohl im öffentlichen Nahverkehr
als auch im menschlichen Zusammensein.
Während der Pride Weeks wird in Berlin traditionell die
Regenbogenfahne an den Bezirksrathäusern gehisst. Auf Initiative
des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die
Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg
beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke
Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen
und Lesben im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle
Berliner Bezirke.
http://www.berlin.lsvd.de
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- 01.06.2011 Köln
- 30 Jahre AIDS
Am 5. Juni 1981 - am nächsten Sonntag vor genau 30 Jahren
- berichtete der Morbidity and Mortality Weekly Report
(siehe Anlage) über die Häufung einer seltenen Form
der Lungenentzündung bei schwulen Männern. Dieser Bericht
ist die erste Veröffentlichung zu einer Krankheit, die seit
Herbst 1982 als AIDS bezeichnet wird.
Damit hat AIDS seit drei Jahrzehnten schwules Leben und schwules
Bewusstsein schmerzhaft und radikal verändert. Was zunächst
wie ein vorübergehendes medizinisches Problem wirkte, entwickelte
sich rasch zu einer weltweiten Pandemie.
- In Köln hatte sich 1985 die Kölner
AIDS-Hilfe und 1991 die Gruppe Schwule Initiative für Pflege
und Soziales (SchwIPS) gegründet, die zu allen Fragen über
HIV/AIDS informieren und beraten. Das beiliegende Foto der Kölner
AIDS-Hilfe stammt vermutlich aus dem Jahr 1988. Einige der Abgebildeten
sind bereits an den Folgen von AIDS gestorben, wie z.B. unser
lieber Freund (RoLü Wiesbaden) Jean Claude Letist (rechts
mit Vollbart).
Dass sich am Ende der 80er Jahre eine politische Mehrheit für
den liberalen Aufklärungskurs von Gesundheitsministerin
Rita Süssmuth finden konnte - entgegen dem repressiven Kurs
des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium Peter
Gauweiler und entgegen der Hetze im Spiegel - war zunächst
nicht abzusehen.
Trotz aller Fortschritte, die erreicht worden sind, bleibt AIDS
eine der größten politischen und gesellschaftlichen
Herausforderungen unserer Zeit. Das Projekt Namen und Steine
am Rheinufer und die Gedenkstele an der Kirche St. Maria im Kapitol
erinnern uns an die vielen Menschen, die Opfer dieser Krankheit
geworden sind. http://www.csgkoeln.de/
-
- Kölner und bundesweite Chronik zu
HIV/AIDS
1981: Am 5. Juni berichtet der "Morbidity
and Mortality Weekly Report" über die Häufung
einer seltenen Form der Lungenentzündung. HIV/AIDS war zu
diesem Zeitpunkt schon seit vielen Jahren unerkannt in kleinem
Umfang verbreitet.
1982: Im Heft 22 berichtet der Spiegel erstmals über
die Krankheit
Im Herbst wird die Krankheit unter den Namen AIDS bekannt.
In Deutschland wird die Krankheit erstmalig bei einem Patienten
aus Frankfurt/Main diagnostiziert.
1983: Der Virologe Luc Montagnier und Robert Charles Gallo
entdecken das HI-Virus.
Im Heft 23 widmet der Spiegel der Krankheit die erste
Titelgeschichte und beginnt mit einer Hetzkampagne gegen
schwule Männer.
Im Juli erscheint das erste Infoblatt über AIDS vom glf-Sozialwerk
und der Uni-Hautklinik.
1984: Der erste HIV-Antikörpertest wird vorgestellt.
1985: Die erste Informationsbroschüre der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung zum Thema AIDS erscheint.
In Atlanta/USA findet die erste internationale AIDS-Konferenz
statt.
In Deutschland wird der Test aller Blutprodukte auf HIV Pflicht.
Die Kölner AIDS-Hilfe und die AIDS-Hilfe NRW werden gegründet.
Am 2. Oktober stirbt als erster Prominenter Rock Hudson an den
Folgen von AIDS. Viele weitere schwule Prominente sterben in
der darauffolgenden Zeit - wie z.B. Robert Mapplethorpe (09.03.1989),
Keith Haring (16.02.1990) und Freddie Mercury (24.11.1991).
Mit dem Kinofilm Buddies (USA, 1985) und dem Fernsehfilm Früher
Frost (USA, 1985) erscheinen die ersten Filme über AIDS.
1987: Die Kampagne "Gib AIDS keine Chance" der
BZgA startet.
Die Deutsche AIDS-Stiftung "Positiv leben", die Nationale
AIDS Stiftung und der Nationale AIDS-Beirat der Bundesregierung
werden ins Leben gerufen.
Die Kölner AIDS-Hilfe bezieht ein Haus in der Beethovenstraße,
indem sie sich bis heute befindet.
1988: Der erste Welt-AIDS-Tag wird von den Vereinten Nationen
ausgerufen.
In der Kölner Limburger Straße wird der Condomi-Laden
als Deutschlands erstes "Fachgeschäft für Erektionsbekleidung"
gegründet.
1990: Am 28. Februar stirbt Jean-Claude Letist an den
Folgen von AIDS. Er war u.a. Vorstandsmitglied der glf-Köln
und Mitbegründer der AIDS-Hilfe Köln.
1991: Die Rote Schleife wird zum ersten Mal als Zeichen
für Solidarität mit HIV-Betroffenen getragen.
1991: In Köln gründet sich die Gruppe Schwips
(Schwule Initiative für Pflege und Soziales).
1992: Am 19. Oktober stirbt Jörg Vathke an den Folgen
von AIDS. Er war Gründungsmitglied der Kölner AIDS-Hilfe.
Für seine Tätigkeit verlieh ihm der Bundespräsident
die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland.
1993: Am 1. Mai wird der schwule Informations- und Beratungsladen
Checkpoint in Köln eröffnet.
Am 20. Mai stirbt Siegfried Dunde in Bonn an den Folgen von AIDS.
Er beschäftigte sich in Vorträgen und Publikationen
mit Vorurteilen gegenüber Homosexuellen und Aids-Kranken
und war stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Aids-Stiftung
"Positiv Leben".
1994: Am 29. August stirbt unser (RoLü Wiesbaden)
lieber Freund Claus Gillmann an den Folgen von AIDS. Er war einer
der führenden Köpfe der Kölner Schwulenbewegung.
Gründer des Rheinischen Schwulenarchivs und Mitbegründer
des "Arbeitskreis Schwule Geschichte Köln", aus
denen das CSG hervorging.
Am 9. Oktober wird auf dem Lichhof, hinter der Kirche St. Maria
im Kapitol, eine Gedenkstele für die an den Folgen von Aids
verstorbenen Kölner Frauen und Männer errichtet.
Mit Philadelphia (USA, 1994) erscheint der erste Hollywood-Film
über AIDS.
1995 Am 17. September findet in Köln der erste Red-Ribbon-Walk
nach New Yorker Vorbild zum Zeichen der Solidarität mit
HIV-Infizierten und AIDS-Kranken statt.
1996: Die Deutsche AIDS-Stiftung und die Nationale AIDS-Stiftung
schließen sich zur Deutschen AIDS-Stiftung zusammen.
Die Kombinationstherapie löst auf dem Welt-AIDS-Kongress
Euphorie aus.
Mit einer überdimensionalen Roten Schleife auf der Kölner
Domplatte erinnert am 16. März Red Ribbon Move",
Förderkreis der Deutschen Aidsstiftung, an die 1792 deutschen
Aidsopfer des Jahres 1995.
1998 Die Installation "Denkraum: Namen und Steine"
des Berliner Künstlers Tom Fecht wird in der Markmannsgasse
/ Nähe Deutzer Brücke im August an die Stadt Köln
übergeben und erinnert an Menschen, die an den Folgen von
AIDS gestorben sind. Die Steine waren bereits 1994 auf dem Alter
Markt eingelassen worden, mussten aber dort aus Rücksicht
auf die dort feiernden Karnevalisten wieder entfernt werden.
90er Jahre: In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 2000
HIV-Neuinfektionen.
2000 Am 29. Juni wird der Platz Lindenstraße / Ecke
Händelstraße nach Jean-Claude Letist benannt. Es ist
der erste Platz, der nach einem schwulen Aktivisten benannt wurde.
Sein Engagement im Bereich AIDS wird auf drei Straßenschildern
immer noch hervorgehoben.
Ab 2000: Von 2000 bis 2007 stieg die Zahl der Neuinfektionen
jährlich kontinuierlich an.
Seit 2007: Die jährlichen Neuinfektionen in Deutschland
stabilisieren sich bei 3000 pro Jahr.
2008: Im Oktober beginnen in Weidenpesch in der Neusser Straße
672 die Bauarbeiten zu einem Wohnprojekt, das Menschen mit HIV
und AIDS ein betreutes Zuhause bietet.
2011: Das 2008 begonnene Wohnprojekt in Weiden wird im
April als Jean-Claude-Letist-Haus eingeweiht.
In Kooperation mit der Kölner AIDS-Hilfe bereitet das Centrum
Schwule Geschichte zur Zeit eine Plakataktion zu "30 Jahren
AIDS" vor. Anhand lokaler, nationaler und internationaler
Plakate soll der unterschiedliche Umgang mit der Krankheit verdeutlicht
und unterschiedliche Gestaltungsweisen veranschaulicht werden.
Die Ausstellung ist für November 2011 geplant und soll auch
im Rahmen der Museumsnacht gezeigt werden.