Juni 2011
 
30.06.2011 - Volker Beck MdB - Rede TOP 12 zu Protokoll
Sexuelle Identität im GG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Achtung vor der Würde des Menschen und die gesellschaftliche Pluralität bedingen, dass die heterosexuelle Identität der Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr länger als die einzige akzeptable Identität eines seine Persönlichkeit frei entfaltenden Menschen angesehen wird. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen weiterhin rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Im Grundgesetz werden sie aber mit ihrer sexuellen Identität ignoriert.
Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Selektionspolitik hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu verankern, welche persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher Differenzierung schlechthin ausscheiden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Zwei der im nationalsozialistischen Deutschland systematisch verfolgten Personengruppen fehlten in dieser Aufzählung: Behinderte und Homosexuelle. Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes galt Homosexualität noch als sittenwidrig und war in § 175 StGB mit einem strafrechtlichen Verbot belegt. Eine Anerkennung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen als verfassungsrechtlich vor Benachteiligung zu schützende Personen war zu dieser Zeit jenseits der Vorstellungswelt über alle Parteigrenzen hinweg.
Im Rahmen der Überarbeitung des Grundgesetzes nach der Deutschen Einheit wurde 1994 in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Behinderung aufgenommen. In der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat sprach sich zwar eine Mehrheit für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots aufgrund der sexuellen Identität aus, die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde jedoch nicht erreicht (BT-Drs. 12/6000, S. 54).
Aber nicht nur aus Verantwortung vor der Geschichte der Verfolgung und Unterdrückung vor und nach 1945 sollte der Katalog der Diskriminierungsverbote ergänzt werden. Vielmehr würde damit auch die folgerichtige Konsequenz aus den Tendenzen der internationalen Menschenrechtspolitik gezogen und damit eine neue, verfassungsrechtliche Grundlage und Legitimität für die Umsetzung der Politik auf nationaler Ebene geschaffen. Nachdem nichtheterosexuelle Menschen vom Schutz der internationalen Menschenrechtsübereinkommen jahrelang ausgeschlossen waren, widmet sich die aktive Menschenrechtspolitik seit den neunziger Jahren auch dem Problem der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität. Der Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und die zunehmende Akzeptanz führten dazu, dass gerade auch in Europa die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität eine breitere Resonanz fand.
Und gerade vor zwei Wochen hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf in einem historischen Votum eine Resolution zu Menschenrechten und sexueller Identität verabschiedet. Kriminalisierung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wurden dort klipp und klar verurteilt. Eine deutsche Außenpolitik, die sich weltweit für Minderheitenrechte einsetzen will, würde durch die vorgeschlagene Grundgesetzänderung deutlich an die Glaubwürdigkeit gewinnen.
Die vorgeschlagene Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 S.1 würde ferner eine objektiv-rechtliche Funktion haben. Die neue Formulierung würde dementsprechend neue verfassungsrechtliche objektive Norm schaffen, die den Wert der Toleranz gegenüber Homo-, Bi- und Transsexuellen im Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Und nicht zuletzt würde sie eine Richtungsentscheidung für alle Bereiche des Rechts darstellen und damit Impulse für Gesetzgebung, Verwaltung und nicht zuletzt Rechtsprechung geben.
Schließlich zeigen die deutschen sowie europäischen Erfahrungen, dass Diskriminierungsverbote ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Strategie sein können, mit der ein Wandel der Einstellungen und Verhaltensweisen erreicht werden kann. Solche Leitlinien machen nämlich deutlich, welches Verhalten in der Gesellschaft akzeptiert wird, und welches nicht.
Deshalb rufe ich die Koalitionsfraktionen dazu auf: folgen sie Ihren Parteikolleginnen und –kollegen aus dem saarländischen Landtag und stimmen sie der Ergänzung der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu. Ich bin nämlich sicher, dass sie, liebe CDU-Abgeordnete ihrem Landtagskollegen, Thomas Schmitt nicht widersprechen werden, der in der Debatte über Ergänzung der Diskriminierungsverbote in der saarländischen Verfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ feststellte: „Wir wollen aber, dass unsere Verfassung eine klare Entscheidung für eine tolerante und akzeptierende Gesellschaft zum Ausdruck bringt. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche Ergänzung mittlerweile gesellschaftlichen Konsens wiedergibt. Sie wird auch Bestätigung für diejenigen sein, die sich gegen Benachteiligungen einsetzen, und sie wird ein Zeichen für Respekt und Anerkennung sein.“ Genauso ist es.
Sie haben schon die Wehrpflicht abgeschafft, sie steigen aus der Atomkraft aus, sie wollen die Hauptschule abschaffen. Noch ein Richtungswechsel hin zu richtigen Weichenstelllungen kann Ihnen doch nicht mehr viel ausmachen. Tun sie das nicht zuletzt für die in der Union engagierten Schwulen, Lesben und Transgender, die gerade heute Abend in der Vertretung des Saarlands ein Sommerfest veranstalten. +++
+++ Ein Informationsdienst von Volker Beck MdB +++
 
29.06.2011
Informationsdienst von Volker Beck MdB
Offener Rechtsbruch der Bundesregierung:
keine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im öffentlichen Dienstrecht
Heute hat der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften” (BT-Drs 17/3972) ohne Änderungen passieren lassen. Morgen wird im Plenum darüber abschließend beraten. Dazu erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen:
Es ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung, wenn die amtierende Bundesjustizministerin dazu auffordern muss, gegen die Gesetzte ihrer Koalition zu klagen, um zu seinem Recht zu kommen. Die Bundesregierung begeht hier einen offenen Rechtsbruch. Dieser Gesetzentwurf ist so eindeutig europarechtswidrig, dass selbst Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Betroffenen ermutigt, vor Gericht zu ziehen.
Die Koalition ist in einem wesentlichen menschenrechtlichen Aspekt tief gespalten. Die Union will den Lesben und Schwulen ihre Rechte vorenthalten, weil sie für sie offenbar keine vollwertigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind. Die FDP hingegen betreibt nur verbale Imagepflege, will aber für die Rechte von Lesben und Schwulen keinen Koalitionskrach riskieren.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die verpartnerten Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem 1. Januar 2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011 in der Rechtssache Römer (C-147/08). Der EuGH hat entschieden, dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schrieb dazu dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschlands (LSVD), dass Betroffene ihre Ansprüche direkt aus der Richtlinie vor Gericht geltend machen sollten und „nicht abwarten, dass der nationale Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften mit dem Unionsrecht in Einklang bringt.
 
29.06.2011
LGBT-Rechte sind Menschenrechte
Der Europarat veröffentlichte letzte Woche die erste umfassende Studie zur rechtlichen und sozialen Situation von LGBT in allen 47 Mitgliedsstaaten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen den wichtigen Bericht "Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe" (http://www.coe.int/t/Commissioner/Source/LGBT/LGBTStudy2011_en.pdf), den Menschenrechtskommissar Hammarberg vergangene Woche vorgelegt hat. Er liefert eine umfassende Übersicht zu homophoben und transphoben Einstellungen und zu rechtlichen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität in Europa.
Zudem enthält der Bericht konkrete Empfehlungen an alle Mitgliedsstaaten zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierungen und zur Steigerung der Akzeptanz von LGBT. Er macht deutlich, dass LGBT-Rechte Menschenrechte sind.
Besondere Bedeutung kommt dem Bericht für die weitere Entwicklung der Situation von LGBT in vielen Staaten Osteuopas zu, wo LGBT-Organisationen die Registrierung verweigert oder LGBT die Versammlungsfreiheit vorenthalten wird. Dies ist mit europäischen Standards unvereinbar.
Thomas Hammarberg bringt es auf den Punkt: "Millionen Menschen werden in Europa diskriminiert, stigmatisiert und sogar Opfer von Gewalttaten wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Identität. Sie werden universeller Menschenrechte beraubt. Alle europäischen Regierungen sind dringend gefordert zu handeln, politische und rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Homophobie und Transphobie zu ergreifen".
Auch Deutschland findet im Bericht wegen homosexuellenfeindlicher Äußerungen in den Medien, die Benachteiligung von Trans Personen im Arbeitsleben, Entscheidungen zu homosexuellen Asylbewerbern oder antihomosexueller Gewalttaten Erwähnung.
Deutschland muss bestehende Missstände bekämpfen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Dazu gehören der Abbau weiterhin bestehender rechtlicher Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften, die Öffnunng der Ehe, ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz, ein Aktionsplan gegen Homophobie, ein nachhaltiges Programm gegen Homophobie im Sport oder ein Abschiebeverbot von homosexuellen Asylbewerbern sowie der aktive Schutz von verfolgten LGBT.
http://www.lsvd.de
 
27.06.2011
Der Bund wird das bindende Urteil des EuGH in der Sache Römer nicht umsetzen
Die Bundesjustizministerin an den LSVD: Die Betroffenen können ja klagen

25.06.2011 - Zur abschließenden Lesung des "Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften" am 30.06.2011 im Deutschen Bundestag (BT-Drs 17/3972) erklärt Manfred Bruns, Sprecher das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):
Nach dem Gesetzentwurf sollen die verpartnerten Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes erst ab dem 01.01.2009 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Das widerspricht dem bindenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.05.2011 in der Rechtssache Römer (C-147/08). Der EuGH hat entschieden, dass die Betroffenen ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 03.12.2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht.
Darauf hat der LSVD den Innenausschuss des Deutschen Bundestages, den Bundesminister des Innern und die Bundesjustizministerin mit Schreiben vom 10.05.2011 hingewiesen. Die Bundesjustizministerin hat in ihrem Antwortschreiben vom 23.06.2011 die Rechtsauffassung des LSVD bestätigt. Wörtlich schreibt Sie:
„Der Europäische Gerichtshof hat am 10. Mai 2011 entschieden, dass Betroffene das durch die Richtlinie 2000/78/EG gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist, also ab dem 3. Dezember 2003, unmittelbar aus der Richtlinie geltend machen können. Dabei müssen sie nach der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts gerade nicht abwarten, dass der nationale Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften mit dem Unionsrecht in Einklang bringt.“
Aber die Bundesjustizministerin sieht „keine Aussicht, hierüber im bereits seit längerer Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielen zu können.“
Die Koalition wird also am kommenden Donnerstag ganz bewusst das Recht brechen: Die CDU/CSU, weil für sie Lesben und Schwule keine vollwertigen Staatsbürger sind, und die FDP, weil sie wegen der Lesben und Schwulen mit der CDU/CSU keinen Koalitionskrach beginnen will.
Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.
http://www.lsvd.de

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
 
24.06.2011
Kroatischer Botschafter empfängt Vertreter der Lesben- und Schwulenorganisationen
(24.06.2011) Am 21. Juni trafen Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des Anti-Gewalt-Projekts MANEO in Berlin mit dem Botschafter der Republik Kroatien, Dr. Miro Kovac, zusammen. An dem Gespräch nahmen von deutscher Seite teil: Günter Dworek, Axel Hochrein (beide LSVD-Bundesvorstand), Bastian Finke (MANEO) sowie Tom Schreiber MdA.
Der Botschafter hatte zu dem Gespräch eingeladen, um die Haltung Kroatiens zu den Ausschreitungen gegen den Gay Pride in der Stadt Split am 11. Juni zu erläutern. Dort waren mehrere Menschen verletzt worden, als homophobe Gegendemonstranten die Pride-Parade angriffen. MANEO und LSVD brachten ihre Sorge darüber zum Ausdruck und warben für aktive Maßnahmen zur Förderung von Gleichberechtigung, Respekt und Akzeptanz.
Botschafter Dr. Kovac räumte ein, dass es in der Gesellschaft noch Vorbehalte gebe, er betonte aber, dass Kroatien für eine offene, vielfältige und tolerante Gesellschaft stehe. Der kroatische Staatspräsident wie auch die Premierministerin haben die Ausschreitungen scharf verurteilt. Er wies auch darauf hin, dass der CSD in Zagreb störungsfrei ablaufen konnte.
Im Gespräch wurde erörtert, wie homophoben Einstellungen im Alltag wirksam begegnet, Diskriminierung und Gewalt entgegengewirkt werden kann. Die Themen reichten vom Fußball bis zu den Medien. Es wurde Erfahrungen ausgetauscht über Gewaltprävention, Zusammenarbeit zwischen Polizei und Community sowie Menschenrechtsbildung in Schule und Jugendarbeit.
Einigkeit bestand, dass Impulse und Konzepte dafür aus der Zivilgesellschaft kommen sollten. Von Verbändeseite wurde aber betont, dass eine deutliche und sichtbare Unterstützung durch Politik und Behörden notwendig sei, um langfristig Erfolge gegen Homophobie erzielen zu können. Auch Dr. Kovac äußerte die Erwartung, dass die Vorfälle in Split Anlass sein könnten, stärker aktiv gegen Vorurteile vorzugehen.
Klaus Jetz, Geschäftsführer, Lesben- und Schwulenverband LSVD
 
24.06.2011
Papa-Mobil beim CSD in Berlin
Päpstinnen und Päpste demonstrieren für menschenfreundliche Geschlechter- und Sexualpolitik
Bei der morgigen CSD Parade in Berlin, die um 12.30 Uhr am Kurfürstendamm startet, werden auch zwei Päpstinnen und zwei Päpste im Papa-Mobil mitdemonstrieren. Das Papa-Mobil hat die Wagen-Nummer 16.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg lädt alle Menschen dazu ein, an der Seite des Papa-Mobils für eine menschenfreundliche Geschlechter- und Sexualpolitik zu demonstrieren. Für musikalische Unterstützung ist gesorgt.
CSD Parade in Berlin, Papa-Mobil startet als 16. Fahrzeug, Samstag, 25. Juni 2011, ab 12.30 Uhr Start: Kurfürstendamm.
http://www.DerPapstkommt.de
 
20.06.2011
Gedenkfeier für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus
Gedenken am Christopher Street Day

Am Christopher Street Day (25. Juni 2011) veranstalten der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Kooperation mit dem Berliner CSD e.V. eine Gedenkstunde am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Die Feier findet um 11 Uhr im Vorfeld der traditionellen Demonstration zum Christopher Street Day statt.
Bei der Veranstaltung werden Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, und Dr. Ulrich Baumann, stellvertretender Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, eine Rede halten. Darüber hinaus werden Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, und Bodo Niendel, Vorstandsmitglied beim Berliner CSD e.V., sprechen.
Die Nationalsozialisten verschärften die antihomosexuellen Strafbestimmungen des §175 am 28. Juni 1935, so dass selbst ein Kuss zwischen zwei Männern mit Gefängnis geahndet werden konnte. Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden 100.000 homosexuelle Männer polizeilich erfasst, 50.000 wurden nach § 175 verurteilt. Etwa 10.000 homosexuelle Männer wurden nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Qualen nicht.
Auch nach 1945 wurden schwule Männer in beiden deutschen Staaten weiter verfolgt und inhaftiert. Bis heute wurden sie nicht rehabilitiert, so dass diese Unrechtsurteile weiter Bestand haben.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Samstag, 25. Juni 2011, 11.00 Uhr
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe der Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
http://www.berlin.lsvd.de - http://www.csd-berlin.de - http://www.stiftung-denkmal.de
 
17.06.2011
Gay-Pride Aktionen (CSD) am Pfingstsamstag,
homophobe Gewalt und hoffnungsvolle Entwicklungen

Der erste CSD in der kroatischen Hafenstadt Split ist am Samstag von Gewalt und einem großen Gegenprotest erschüttert worden. Als die Demonstration mit rund 300 Teilnehmern am Hafen ankam, warteten dort, von der Polizei abgetrennt, mehrere Tausend Gegendemonstranten. Sprechchöre wie "Tötet die Schwulen" waren zu hören.
Einige der Gegendemonstranten bewarfen die CSD-Teilnehmer mit Eiern, Tomaten, Blumen, Feuerwerkskörpern, Flaschen und auch Steinen. Fünf Personen suchten mit leichten Verletzungen ein Krankenhaus auf, darunter ein Kameramann von RTL, der mit einem Stein verletzt wurde. Unter den insgesamt sieben Verletzten befinden sich zwei weitere Journalisten, zwei Polizisten, ein CSD-Teilnehmer und ein Gegendemonstrant.
Die Polizei nahm 137 Gegendemonstranten fest, 25 von ihnen sollen minderjährig sein. Während internationale Nachrichtenagenturen von 10.000 Gegendemonstranten sprechen, ist in kroatischen Medien von bis zu 8.000 die Rede. Geht man das Video- und Fotomaterial des Tages durch, scheint auch diese Zahl deutlich zu hoch gegriffen. An den direkten Konfrontationen sollen bis zu 300 Menschen beteiligt gewesen sein, berichtet der kroatische RTL-Ableger.
Die Polizei der Stadt versprach in einer Pressekonferenz, ihr Verhalten während des Tages aufzuklären sowie Filmaufnahmen nach Rädelsführern und Gewalttätern zu durchsuchen. Ein Sprecher sagte, es sei schwer gewesen, für Ordnung zu sorgen, da sich zwischen den radikalen Gegendemonstranten auch Kinder und alte Leute befunden hätten. Bereits vor Beginn der Demo hatte die Polizei rund 50 Personen verhaftet.
Die Organisatoren haben angekündigt, im nächsten Jahr wieder einen CSD abzuhalten. Die Zeitung "Jutarnji list" kommentierte, der CSD habe gezeigt, auf welche Seite man sich zu stellen habe. Dort die Schwulen und Lesben: "jung, anständig, friedlich und intelligent". Auf der anderen Seite eine gewalttätige Masse. Das müsse jeder erkennen: die Bürger von Split, die Politiker und auch die Bischofskonferenz (die gegen den Pride gewettert hatte). Nach diesem Tag der Schande hätten die Rechtsextremen verloren.
Auch in Warschau demonstrierten Schwule und Lesben am Samstag unter Polizeischutz. Ein Jahr nach dem Europride in der polnischen Hauptstadt kamen rund 3.000 Menschen zur "Parade der Gleichheit". Auch mehrere linke und sozialdemokratische Politiker nahmen teil. Der Palast für Kultur und Wissenschaft wurde in Regenbogenfarben beleuchtet. Mehrere hundert Menschen, hauptsächlich junge Rechtsradikale, protestierten gegen den Pride und warfen am Anfang Knallkörper in die Menge. Niemand wurde verletzt und danach blieb es friedlich.
In Rom versammelten sich zeitgleich mehrere hunderttausend Menschen zur Parade des Europride, an dem 39 Wagen teilnahmen - und ein junger Mann mit dem T-Shirt "Habemus Gaga". Die Sängerin gab am Abend bei der Abschlussveranstaltung im Circus Maximus ein Konzert. "Wir kämpfen für Gerechtigkeit", rief Lady Gaga in einer längeren Rede. "Wir wollen wirkliche Gleichberechtigung. Jetzt" (Video der gesamten Rede) Zuvor war bereits ein Grußwort der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton verlesen worden. Die Organisatoren sagten in der Arena, am Europride hätten gar über eine Millionen Menschen teilgenommen. Zwei sehr kleine, spontane Gegendemos waren von der Polizei aufgelöst worden.
Auch in Deutschland wurde CSD gefeiert: In Hannover zog eine Parade durch die Innenstadt, das Straßenfest ging am Sonntag weiter. Bereits am Freitag feierten rund 100.000 Menschen den CSD in Tel Aviv.
 
17.06.2011
Wichtiger Beschluss des UN-Menschenrechtsrates
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am Freitag, 17.06.2011 in einer mit knapper Mehrheit verabschiedeten Resolution erstmals ganz offiziell die Diskriminierung von Schwulen und Lesben in der Welt kritisiert.

In der UN-Organisation stimmten am Freitag 23 Länder für die von Südafrika eingebrachte Resolution "Menschenrechte, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität", 19 Staaten votierten dagegen bei drei Enthaltungen. Der Beschluss wurde von der EU, den USA sowie lateinamerikanischen Ländern unterstützt, während sich afrikanische und arabische Staaten dagegen aussprachen. Auch Russland stimmte gegen die Resolution, China enthielt sich der Stimme. Vor der Abstimmung haben insbesondere Nigeria und Pakistan im Menschenrechtsrat gegen die Resolution protestiert.
In dem kurzen Resolutionstext wird an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 erinnert und erklärt, dass diese auch für Schwule und Lesben gelte. Man sei "tief besorgt" über Gewalt, die gegen Menschen aufgrund deren sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität verübt wird. Laut Resolution soll Menschenrechtskommissarin bis Ende des Jahres eine detaillierte Übersicht über diskriminierende Gesetze sowie Übergriffe gegen Schwule und Lesben in der Welt vorlegen. Danach soll ein Dialog gestartet werden, um diese Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Der deutsche Lesben- und Schwulenverband nannte die Verabschiedung "historisch": Die Resolution werde "die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Liebe unterstützen und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen,Bisexuellen, Trans und Intersexuellen in aller Welt stärken", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
 
08.06.2011
30 Organisationen protestieren gegen die menschenfeindliche Politik des Papstes
Über 800 Menschen unterzeichnen Resolution innerhalb von 3 Tagen

Das vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) initiierte und von mittlerweile 30 Organisationen getragene Bündnis „Der Papst kommt“ lädt am kommenden Donnerstag um 19 Uhr zum dritten Netzwerktreffen ein. Das Treffen findet beim DGB Berlin-Brandenburg (Keithstraße 1/3, 10787 Berlin) statt.
Beim zweiten Netzwerktreffen im Nachbarschaftshaus Moabit wurde eine gemeinsame Resolution erarbeitet und verabschiedet. Die Resolution kann seit Freitagabend unter http://www.DerPapstkommt.de unterzeichnet werden. Innerhalb von drei Tagen haben über 800 Menschen die Resolution, die sich gegen die menschenfeindlichen Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes wendet, unterzeichnet.
Am 22. September 2011 findet anlässlich des Besuches von Papst Benedikt XVI. in Berlin eine Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes statt. Organisiert wird die Demo des Bündnisses „Der Papst kommt“ vom Berliner CSD e.V.. Comic-Zeichner Ralf König hat zur Bewerbung des Protestes eine Illustration angefertigt. T-Shirts, Buttons und Frühstückspötte mit dem Motiv können im Online-Shop unter http://www.DerPapstKommt.de bestellt werden.
Bereits im Vorfeld des Papstbesuches sind Aktionen, Lesungen und Diskussionsveranstaltung geplant.
 
07.06.2011
Schwuler Häftling in Kamerun
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-166-2011/homosexuell-drei-jahre-haft
Amnesty International:
Jean-Claude Roger Mbede ist wegen Homosexualität zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Homosexualität stellt nach Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs eine Straftat dar. Herr Mbede verbüßt die Strafe derzeit im Zentralgefängnis Kondengui im Yaoundé, der Hauptstadt von Kamerun. Ihm drohen körperliche Übergriffe und andere Formen der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aufgrund seiner vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung. Amnesty International betrachtet Jean-Claude Roger Mbede als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund seiner sexuellen Orientierung in Haft befindet.
Am 2. März wurde Jean-Claude Roger Mbede bei einem Treffen mit einem männlichen Bekannten von Angehörigen eines dem Verteidigungsministeriums angegliederten Sicherheitsdienstes (Secretary of State for Defence - SED) festgenommen. Vor diesem Treffen hatte sein Bekannter der Polizei SMS-Nachrichten gezeigt, die er von Jean-Claude Roger Mbede erhalten hatte, und sie darüber informiert, dass sie sich gleich treffen würden. Jean-Claude Roger Mbede wurde unter dem Verdacht der Homosexualität in der Hafteinrichtung Gendarmerie du Lac in Yaoundé in Gewahrsam genommen. Dort hielt man ihn sieben Tage lang fest, ehe Anklage wegen Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen erhoben wurde und man ihn am 9. März in das Zentralgefängnis Kondengui verlegte.
Am 10. und 24. März fand Jean-Claude Roger Mbedes Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen Gericht (Tribunal de première instance) in Yaoundé statt. Am 28. April befand ihn das Gericht der Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis. Er verbüßt die Strafe im Zentralgefängnis Kondengui. Dort drohen ihm aufgrund seiner vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung homosexuellenfeindliche Übergriffe sowie Misshandlungen durch andere Gefängnisinsassen oder Gefängnisangestellte. Darüber hinaus sind die Haftbedingungen im Zentralgefängnis in Kondengui sehr schlecht und die Gefangenen leiden unter der Überbelegung der Hafteinrichtung, schlechten sanitären Verhältnissen und unzureichender Nahrung. Die AnwältInnen von Jean-Claude Roger Mbede haben am 3. Mai Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Abschnitt 347a des Strafgesetzbuches von Kamerun führt aus: "Sexuelle Handlungen mit einer Person desselben Geschlechts werden mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft und mit einer Geldstrafe zwischen 20 000 und 200 000 CFA-Francs (etwa 30,50 - 305 Euro) belegt. Dies verstößt gegen internationale und regionale Menschenrechtsabkommen, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die Kamerun unterzeichnet und ratifiziert hat.
 
EMPFOHLENE AKTIONEN:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
* Ich appelliere an Sie, Jean-Claude Roger Mbede umgehend und ohne Auflagen aus der Haft zu entlassen.
Jean-Claude Roger Mbede ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der sich allein wegen seiner sexuellen Orientierung in Haft befindet.
Ich möchte Sie dringend auffordern, Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs aufzuheben und damit Ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker nachzukommen, deren Vertragsstaat Kamerun ist.
Bitte gewährleisten Sie die körperliche Unversehrtheit von Jean-Claude Roger Mbede in Haft und sorgen Sie dafür, dass er aufgrund seiner sexuellen Orientierung weder schikaniert noch misshandelt wird und keine Gewaltakte gegen ihn verübt werden.

APPELLE AN PRÄSIDENT VON KAMERUN
His Excellency Paul Biya
President of the Republic, Office of the President
P.O. Box 100
Yaoundé
REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Präsident / Your Excellency / Son Excellence)
Fax: (00 237) 2222 0870
E-Mail: cellcom@prc.cm
 
VIZE-PREMIERMINISTER UND JUSTIZMINISTER
M Amadou Ali
Deputy Prime Minister
Minister of Justice, Keeper of the Seals
Ministry of Justice
Yaoundé
REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Vizepräsident / Dear Deputy Prime Minister / Mr le Vice Premier Ministre)
Fax: (00 237) 2223 4090
 
KOPIEN AN
STAATSMINISTER FÜR TERRITORIALE VERWALTUNG UND DEZENTRALISIERUNG
M Marafa Hamidou Yaya
Minister of State for Territorial Administration and Decentralisation
Ministry of State for Territorial Administration and Decentralisation
Yaoundé, REPUBLIK KAMERUN
Fax: (00 237) 2222 3735
 
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KAMERUN
S. E. Herrn Jean-Marc Mpay
Ulmenallee 32
14050 Berlin
Fax: 030-8 90 68 09 29
E-Mail: über die Website http://www.ambacam.de/index.php?pid=40
 
07.06.2011
Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer auch in "Altfällen", Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster vom 24.03.2011
Lebenspartner sind durch Art. 29 des "Jahressteuergesetzes 2010" bei der Grunderwerbsteuer mit Ehegatten gleichgestellt worden. Diese Neufassung ist aber nach § 23 Abs. 9 GrErStG „erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind.“
Für Grundstücksübertragungen unter Lebenspartnern vor dem 13.12.2010 gilt die Befreiung nicht.
Das hat das Finanzgericht Münster jetzt durch Beschluss vom 24.03.2011 - 8 K 2430/09 GrE - als verfassungswidrig bezeichnet und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Einige Finanzämter haben schon bisher in den noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen „Altfällen“ die Vollziehung der verfassungswidrigen Grunderwerbsteuerbescheide aufgehoben. Andere Finanzämter haben das abgelehnt. In diesen Fällen können die Betroffenen jetzt unter Berufung auf den Beschluss des Finanzgerichts Münster die Aufhebung der Vollziehung der Grunderwerbsteuerbescheide verlangen.
Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), Rn. 4.6.1 zu § 361 AO, müssen die Finanzämter die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung gewähren, wenn der Bundesfinanzhof oder ein Finanzgericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm überzeugt ist und deshalb diese Norm gemäß Art. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat.
Wenn das Finanzamt die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids aufhebt, erhalten die Betroffenen die gezahlte Grunderwerbsteuer „vorläufig“ zurück. Die Klage gegen den Grunderwerbsteuerbescheid kann dann bis zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhen.
Den Beschluss des Finanzgerichts Münster könnt Ihr hier herunterladen: http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
 
01.06.2011
Regierender Bürgermeister, BVG-Vorsitzende und LSVD-Geschäftsführer hissen Regenbogenfahne
Gewalt und Homophobie haben in Berlin keinen Platz

Heute haben Klaus Wowereit, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), und Jörg Steinert vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) am U-Bahnhof Nollendorfplatz durch Hissen der Regenbogenfahne die Pride Weeks eröffnet.
Berlins Regierender Bürgermeister betonte bei dem Festakt, dass sich das gesellschaftliche Klima gegenüber allen Minderheiten bessern müsse und die lesbisch-schwule Community heute hier stellvertretend auch für andere Minderheiten stehe.
LSVD-Geschäftsführer Jörg Steinert wies in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor verbreitete Homosexuellenfeindlichkeit in Berlin hin und lud die zahlreichen anwesenden Personen zu den Respect Gaymes am kommenden Samstag ein.
Die Regenbogenfahne wurde aufgrund von Bauarbeiten am Roten Rathaus in diesem Jahr am U-Bahnhof Nollendorfplatz gehisst. Im Schöneberger Kiez um den Nollendorfplatz blühte bereits in den 1920er Jahren das lesbisch-schwule Leben.
Anlässlich der diesjährigen Fahnenhissung am U-Bahnhof Nollendorfplatz erklärt Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):
Die BVG ist gelebte Toleranz. Bei uns arbeiten nicht nur Menschen aus 30 Nationen, auch Schwule und Lesben sind seit Jahren vollständig integriert und arbeiten gut und reibungslos zusammen mit ihren heterosexuellen Kollegen. Als Berliner Traditionsunternehmen beteiligen wir uns aktiv am CSD und wir sind Mitglied geworden im „Bündnis gegen Homophobie“. Dass die Regenbogen-Fahne gerade in diesem Jahr am U-Bahnhof Nollendorfplatz hängt, ist somit kein Zufall, sondern sichtbarer Beweis dieses Engagements. Ich denke Toleranz und gegenseitiger Respekt sind die beste Basis für ein gutes Miteinander sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im menschlichen Zusammensein.
Während der Pride Weeks wird in Berlin traditionell die Regenbogenfahne an den Bezirksrathäusern gehisst. Auf Initiative des LSVD Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt. Seitdem zeigten von Jahr zu Jahr mehr und mehr Bezirke Flagge gegen Homophobie und für Respekt gegenüber Schwulen und Lesben – im Jahr 2008 beteiligten sich erstmals alle Berliner Bezirke.
http://www.berlin.lsvd.de
 
01.06.2011 Köln
30 Jahre AIDS
Am 5. Juni 1981 - am nächsten Sonntag vor genau 30 Jahren - berichtete der “Morbidity and Mortality Weekly Report” (siehe Anlage) über die Häufung einer seltenen Form der Lungenentzündung bei schwulen Männern. Dieser Bericht ist die erste Veröffentlichung zu einer Krankheit, die seit Herbst 1982 als AIDS bezeichnet wird.
Damit hat AIDS seit drei Jahrzehnten schwules Leben und schwules Bewusstsein schmerzhaft und radikal verändert. Was zunächst wie ein vorübergehendes medizinisches Problem wirkte, entwickelte sich rasch zu einer weltweiten Pandemie.
In Köln hatte sich 1985 die Kölner AIDS-Hilfe und 1991 die Gruppe Schwule Initiative für Pflege und Soziales (SchwIPS) gegründet, die zu allen Fragen über HIV/AIDS informieren und beraten. Das beiliegende Foto der Kölner AIDS-Hilfe stammt vermutlich aus dem Jahr 1988. Einige der Abgebildeten sind bereits an den Folgen von AIDS gestorben, wie z.B. unser lieber Freund (RoLü Wiesbaden) Jean Claude Letist (rechts mit Vollbart).
Dass sich am Ende der 80er Jahre eine politische Mehrheit für den liberalen Aufklärungskurs von Gesundheitsministerin Rita Süssmuth finden konnte - entgegen dem repressiven Kurs des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium Peter Gauweiler und entgegen der Hetze im Spiegel - war zunächst nicht abzusehen.
Trotz aller Fortschritte, die erreicht worden sind, bleibt AIDS eine der größten politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Das Projekt Namen und Steine am Rheinufer und die Gedenkstele an der Kirche St. Maria im Kapitol erinnern uns an die vielen Menschen, die Opfer dieser Krankheit geworden sind. http://www.csgkoeln.de/
 
Kölner und bundesweite Chronik zu HIV/AIDS
1981:
Am 5. Juni berichtet der "Morbidity and Mortality Weekly Report" über die Häufung einer seltenen Form der Lungenentzündung. HIV/AIDS war zu diesem Zeitpunkt schon seit vielen Jahren unerkannt in kleinem Umfang verbreitet.
1982: Im Heft 22 berichtet der Spiegel erstmals über die Krankheit
Im Herbst wird die Krankheit unter den Namen AIDS bekannt.
In Deutschland wird die Krankheit erstmalig bei einem Patienten aus Frankfurt/Main diagnostiziert.
1983: Der Virologe Luc Montagnier und Robert Charles Gallo entdecken das HI-Virus.
Im Heft 23 widmet der Spiegel der Krankheit die erste Titelgeschichte und beginnt mit einer Hetzkampagne gegen schwule Männer.
Im Juli erscheint das erste Infoblatt über AIDS vom glf-Sozialwerk und der Uni-Hautklinik.
1984: Der erste HIV-Antikörpertest wird vorgestellt.
1985: Die erste Informationsbroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema AIDS erscheint.
In Atlanta/USA findet die erste internationale AIDS-Konferenz statt.
In Deutschland wird der Test aller Blutprodukte auf HIV Pflicht.
Die Kölner AIDS-Hilfe und die AIDS-Hilfe NRW werden gegründet.
Am 2. Oktober stirbt als erster Prominenter Rock Hudson an den Folgen von AIDS. Viele weitere schwule Prominente sterben in der darauffolgenden Zeit - wie z.B. Robert Mapplethorpe (09.03.1989), Keith Haring (16.02.1990) und Freddie Mercury (24.11.1991).
Mit dem Kinofilm Buddies (USA, 1985) und dem Fernsehfilm Früher Frost (USA, 1985) erscheinen die ersten Filme über AIDS.
1987: Die Kampagne "Gib AIDS keine Chance" der BZgA startet.
Die Deutsche AIDS-Stiftung "Positiv leben", die Nationale AIDS Stiftung und der Nationale AIDS-Beirat der Bundesregierung werden ins Leben gerufen.
Die Kölner AIDS-Hilfe bezieht ein Haus in der Beethovenstraße, indem sie sich bis heute befindet.
1988: Der erste Welt-AIDS-Tag wird von den Vereinten Nationen ausgerufen.
In der Kölner Limburger Straße wird der Condomi-Laden als Deutschlands erstes "Fachgeschäft für Erektionsbekleidung" gegründet.
1990: Am 28. Februar stirbt Jean-Claude Letist an den Folgen von AIDS. Er war u.a. Vorstandsmitglied der glf-Köln und Mitbegründer der AIDS-Hilfe Köln.
1991: Die Rote Schleife wird zum ersten Mal als Zeichen für Solidarität mit HIV-Betroffenen getragen.
1991: In Köln gründet sich die Gruppe Schwips (Schwule Initiative für Pflege und Soziales).
1992: Am 19. Oktober stirbt Jörg Vathke an den Folgen von AIDS. Er war Gründungsmitglied der Kölner AIDS-Hilfe. Für seine Tätigkeit verlieh ihm der Bundespräsident die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
1993: Am 1. Mai wird der schwule Informations- und Beratungsladen Checkpoint in Köln eröffnet.
Am 20. Mai stirbt Siegfried Dunde in Bonn an den Folgen von AIDS. Er beschäftigte sich in Vorträgen und Publikationen mit Vorurteilen gegenüber Homosexuellen und Aids-Kranken und war stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Aids-Stiftung "Positiv Leben".
1994: Am 29. August stirbt unser (RoLü Wiesbaden) lieber Freund Claus Gillmann an den Folgen von AIDS. Er war einer der führenden Köpfe der Kölner Schwulenbewegung. Gründer des Rheinischen Schwulenarchivs und Mitbegründer des "Arbeitskreis Schwule Geschichte Köln", aus denen das CSG hervorging.
Am 9. Oktober wird auf dem Lichhof, hinter der Kirche St. Maria im Kapitol, eine Gedenkstele für die an den Folgen von Aids verstorbenen Kölner Frauen und Männer errichtet.
Mit Philadelphia (USA, 1994) erscheint der erste Hollywood-Film über AIDS.
1995 Am 17. September findet in Köln der erste Red-Ribbon-Walk nach New Yorker Vorbild zum Zeichen der Solidarität mit HIV-Infizierten und AIDS-Kranken statt.
1996: Die Deutsche AIDS-Stiftung und die Nationale AIDS-Stiftung schließen sich zur Deutschen AIDS-Stiftung zusammen.
Die Kombinationstherapie löst auf dem Welt-AIDS-Kongress Euphorie aus.
Mit einer überdimensionalen Roten Schleife auf der Kölner Domplatte erinnert am 16. März „Red Ribbon Move", Förderkreis der Deutschen Aidsstiftung, an die 1792 deutschen Aidsopfer des Jahres 1995.
1998 Die Installation "Denkraum: Namen und Steine" des Berliner Künstlers Tom Fecht wird in der Markmannsgasse / Nähe Deutzer Brücke im August an die Stadt Köln übergeben und erinnert an Menschen, die an den Folgen von AIDS gestorben sind. Die Steine waren bereits 1994 auf dem Alter Markt eingelassen worden, mussten aber dort aus Rücksicht auf die dort feiernden Karnevalisten wieder entfernt werden.
90er Jahre: In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 2000 HIV-Neuinfektionen.
2000 Am 29. Juni wird der Platz Lindenstraße / Ecke Händelstraße nach Jean-Claude Letist benannt. Es ist der erste Platz, der nach einem schwulen Aktivisten benannt wurde. Sein Engagement im Bereich AIDS wird auf drei Straßenschildern immer noch hervorgehoben.
Ab 2000: Von 2000 bis 2007 stieg die Zahl der Neuinfektionen jährlich kontinuierlich an.
Seit 2007: Die jährlichen Neuinfektionen in Deutschland stabilisieren sich bei 3000 pro Jahr.
2008: Im Oktober beginnen in Weidenpesch in der Neusser Straße 672 die Bauarbeiten zu einem Wohnprojekt, das Menschen mit HIV und AIDS ein betreutes Zuhause bietet.
2011: Das 2008 begonnene Wohnprojekt in Weiden wird im April als Jean-Claude-Letist-Haus eingeweiht.
In Kooperation mit der Kölner AIDS-Hilfe bereitet das Centrum Schwule Geschichte zur Zeit eine Plakataktion zu "30 Jahren AIDS" vor. Anhand lokaler, nationaler und internationaler Plakate soll der unterschiedliche Umgang mit der Krankheit verdeutlicht und unterschiedliche Gestaltungsweisen veranschaulicht werden. Die Ausstellung ist für November 2011 geplant und soll auch im Rahmen der Museumsnacht gezeigt werden.