Inlandsnachrichten, Nobember 2013
 
 
26.11.2013
„Space of Grace“ – Gottesdienst in der Berliner Marienkirche am 26.11.2013
Zwölf LSBT-Aktivistinnen und Aktivisten aus afrikanischen Ländern zu Gast
Anlässlich des Besuchs von zwölf Menschenrechtsaktivisten aus Subsahara-Afrika zum Thema „Homosexualität und Kirche“ findet am 26. November 2013 ein Gottesdienst in der St. Marienkirche in Berlin statt. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
Homosexualität und Kirche, dieses Thema beschäftigt Menschen weltweit: Auf Einladung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und mit Unterstützung des Auswärtigen Amts besuchen vom 25. bis 29. November zwölf Menschenrechtsaktivisten Berlin. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) aus der Region Subsahara-Afrika werden über Homosexualität und Religion diskutieren und Strategien zur Stärkung der LSBT-Bewegung beraten.
Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung laden anlässlich dieses wichtigen Besuchs zum Gottesdienst in der St. Marienkirche ein. Der Kirchenkreis Berlin Stadtmitte sieht sich dem Thema Vielfalt verpflichtet. Superintendent Bertold Höcker: „Sich für Gleichbehandlung einzusetzen, ist theologisch geboten. Diesen Paradigmenwechsel hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland vollzogen. Inzwischen ist klar, dass es nicht mehr nur um die Form einer Beziehung geht, sondern um deren Inhalt.“
In vielen anderen Teilen der Welt sind die Kirchen weniger aufgeschlossen. Ghana, Kamerun, Malawi, Namibia, Nigeria, Ruanda, Simbabwe, Sambia, Südafrika und Uganda, in den Heimatländern der Gäste, beteiligen sich religiöse Führer häufig aktiv an der Verfolgung von Homo- und Transsexuellen. Immer wieder wird die Religion instrumentalisiert, um gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu hetzen. Gleichzeitig erfahren gerade in Afrika viele Homo- und Transsexuelle die Religion als stärkende und persönlich wichtige Bezugsquelle. Daher freuen wir uns sehr, dass die Evangelische Kirchengemeinde St. Petri – St. Marien und der Kirchenkreis Berlin Stadtmitte in Berlin zusammen mit den Gästen einen Abendmahlsgottesdienst mit Liturgie und Predigt ausrichtet.
„Space of Grace“ - der Gottesdienst in der St. Marienkirche erinnert ausdrücklich an den Auftrag der Kirche, Menschenrechte zu verteidigen und Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität zu lieben und zu unterstützen. Geleitet wird die Veranstaltung vom Superintendenten Bertold Höcker, Pfarrerin Silke Radosh-Hinder und Pfarrer Nils Huchthausen. Auf dem anschließenden Empfang gibt es die Möglichkeit, mit den Gästen ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.
Wann: Dienstag, 26. November 2013 um 18.00 Uhr
Wo: St. Marienkirche, Karl-Liebknecht-Straße 8, Berlin Mitte
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
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26.11.2013
Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
Koalitionsvertrag muss endlich die Gleichstellung besiegeln
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf, der staatlichen Diskriminierungspolitik ein Ende zu bereiten: Anstatt Benachteiligungen fortzuschreiben muss der neue Koalitionsvertrag endlich die Gleichstellung besiegeln. Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe einschließlich des Adoptionsrechts und ein Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität auch im Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klar gemacht, dass die rechtliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen gegen die Verfassung verstößt. Auch der Bundesrat hat sich klar für ein Gesetz zur Öffnung der Ehe ausgesprochen. Die Union muss sich endlich bewegen und ihre ideologische, homophobe Blockade aufgeben. Es ist unverschämt, Lesben und Schwule weiterhin als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandeln zu wollen. Wir warnen die SPD vor faulen Kompromissen. An unverbindlichen, wachsweichen Formulierungen im Koalitionsvertrag ist schon die FDP gescheitert.
Die Bundesrepublik Deutschland braucht einen umfassenden Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen. Ebenso notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende Homo- und Transphobie im Osten Europas und anderen Teilen der Welt sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer menschenrechtswidriger Strafverfolgung in Deutschland.
Auch eine 80-Prozent-Mehrheit der Sitze im Deutschen Bundestag ist keinerlei Legitimation dafür, einem Teil der Menschen in unserem Land weiter gleiche Bürgerrechte vorzuenthalten. Diskriminierung ist schlicht verfassungswidrig.
Bildmaterial: http://www.lsvd-blog.de/?p=6479
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
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26.11.2013
Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Protest vor SPD-Zentrale anlässlich der Koalitionsverhandlungen
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist überfällig
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert heute ab 11.30 Uhr vor dem Willy-Brandt-Haus, wo die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD stattfinden. Bei den Koalitionsverhandlungen droht die Gleichstellung von Lesben und Schwulen an der Blockade der Union zu scheitern.
Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: „Der Staat darf Lesben und Schwule nicht länger wie Bürgerinnen und Bürger 2. Klasse behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund gegen die Öffnung der Ehe einschließlich des Adoptionsrechts.“
In einem Grußwort an den Lesben- und Schwulenverband bezeichnete Sigmar Gabriel die „vollständige Gleichstellung“ vergangene Woche als „überfälligen Schritt“. „Die SPD darf in diesem Punkt nicht nachgeben, wenn sie glaubwürdig bleiben will. Die bisherige Blockadehaltung von Merkel und Seehofer ist irrational“, so Steinert.
Eine unter der letzten Großen Koalition im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie des Bayerischen Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg hat ergeben, dass lesbische Mütter und schwule Väter in ihren elterlichen Kompetenzen heterosexuellen Eltern nicht nachstehen und die Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern in Regenbogenfamilien gut verläuft.
Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Sukzessivadoption und im Steuerrecht verfassungswidrig sind. Weitere Verfahren sind anhängig. So hat das Amtsgericht Schöneberg in zwei Familiensachen, bei denen es um die Adoption von jetzt volljährigen bisherigen Pflegekindern durch die Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft geht, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Jörg Steinert erklärt hierzu: „Während Regenbogenfamilien längst Lebensrealität sind und die Deutsche Bank am vergangenen Freitag Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum für seine praktische Arbeit ausgezeichnet hat, findet häufig eine theoriegeleitete Debatte auf bundespolitischer Ebene statt.“
Das Grußwort von Sigmar Gabriel finden Sie hier: http://www.berlin.lsvd.de/grussworte_regenbogenfamilien
LSVD Berlin-Brandenburg
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22.11.2013
Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
Protestkundgebung zu den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Teilnahme an einer Protestkundgebung für gleiche Rechte und gegen die Fortsetzung der Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen auf.
Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
Bei den Koalitionsverhandlungen droht die Gleichstellung von Lesben und Schwulen unter den Tisch zu fallen. Die ideologische Blockade der Union muss endlich aufhören.
Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe einschließlich des Adoptionsrechts, ein Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität auch im Grundgesetz, einen umfassenden Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen. Ebenso notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende Homo- und Transphobie im Osten Europas und anderen Teilen der Welt sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer menschenrechtswidriger
Strafverfolgung in Deutschland.
Der Staat darf nicht länger diskriminieren. Auch eine 80-Prozent-Mehrheitder Sitze im Deutschen Bundestag ist keinerlei Legitimation dafür, einem Teil der Menschen in unserem Land weiter gleiche Bürgerrechte vorzuenthalten. Diskriminierung ist schlicht verfassungswidrig.
LSVD-Kundgebung am Ort der Koalitionsverhandlungen Wann: Dienstag, den 26. November 2013 von 11.30 bis 13 Uhr. Wo: Wilhelmstr. 140/Stresemannstraße, 10963 Berlin (vor dem
Willy-Brandt-Haus)
LSVD-Bundesverband
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20.11.2013
15. Transgender Day of Remembrance
Gedenken und kämpfen – Video „She is there“
Anlässlich des heutigen 15. Internationalen Transgender Day of Remembrance (TDoR) erklärt Deborah Reinert, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Köln:

Der heutige internationale Transgender Day of Remembrance erinnert an die vielen Opfer transphober Gewalt und Diskriminierung. Auch in Deutschland haben Trans*Menschen tagtäglich mit Transphobie und Diskriminierung zu kämpfen. Das wird auch durch die vom LSVD 2012 veröffentlichte Studie zur Lebenssituation transsexueller Menschen in Nordrhein-Westfalen belegt. Ursache hierfür sind neben mangelndem Wissen über Transgeschlechtlichkeit vor allem Vorurteile und Ignoranz.
Um Trans*Menschen und ihren Alltag sichtbar zu machen, veröffentlicht die Deborah Campbell Band und sistasinspiration in Kooperation mit dem LSVD und der Kampagne „Anders und gleich“ des Landes Nordrhein-Westfalen heute das Musikvideo „She is there”.
Wer Normvorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit in Frage stellt oder sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten lässt, hat ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko. Transphobie geht uns folglich alle an! Der LSVD fordert daher Zugang zu verlässlichen Informationen und proaktive Aufklärung und Sensibilisierung über Transgeschlechtlichkeit um Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam entgegenzutreten.
Das Musikvideo wird heute um 20 Uhr auch in der Iron Bar, Schaafenstraße 45 in Köln präsentiert.
Zur Studie
Zum Hintergrund: Im November 1998 wurde in den USA die transsexuelle Rita Hester ermordet. Am darauffolgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der Transgender Day of Remembrance jährlich am 20. November statt.
Zum Video: „She is there“ ist dieses Jahr bereits das zweite Video der Deborah Campbell Band und sistasinspiration, dass sich mit Transphobie auseinandersetzt. Zum internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie wurde am 17. Mai 2013 „Nothing wrong with me“ veröffentlicht
http://www.lsvd-koeln.de

http://www.nrw.lsvd.de
http://www.trans-nrw.de
 
 
 
19.11.2013
Es folgen zwei Meldungen aus Berlin:
Senatorin Kolat zum Gedenktag für Opfer transphober Gewalt am 20. November
Weltweit werden Menschen ermordet, weil sie transgeschlechtlich sind. Allein im Jahr 2013 wurden international 238 solcher Taten bekannt.
Der 20. November ist der internationale Tag des Gedenkens an die Ermordeten. Er soll daran erinnern, dass Vorurteile, Hass und Diskriminierung gegen transgeschlechtliche Menschen bekämpft werden müssen. Auch in Berlin erleben sie Gewalt, Beleidigungen und sie werden diskriminiert. Öffentliche Orte wie S-Bahnhöfe, Gaststätten und Versammlungsorte waren in Berlin in diesem Jahr immer wieder Tatorte der Gewalt gegen transgeschlechtliche Menschen.
Dazu Senatorin Kolat: „Als Senatorin bin ich für die Belange von lesbischen, schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zuständig. Die begangenen Gewalttaten verurteile ich auch ganz persönlich entschieden. Opfer von homo- oder transphober Gewalt dürfen nicht alleine gelassen werden! Die Antigewaltarbeit ist deswegen auch ein Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung des Berliner Maßnahmenpakets gegen Homo- und Transphobie (ISV). Die Landesantidiskriminierungsstelle in meinem Haus fördert hierbei Berliner Projekte, die Opfer von transphober Gewalt beraten und begleiten.“
Sehr häufig erleben transgeschlechtliche Menschen Diskriminierung und Ablehnung auch in der Arbeitswelt oder bei der Suche nach Arbeit. Seit Juni diesen Jahres führt die Berliner Landesantidiskriminierungsstelle das Projekt „Trans* in Arbeit“ durch, das mit Mitteln der EU gefördert wird. Ziel ist, die Situation transgeschlechtlicher Menschen in der Arbeitswelt zu verbessern.
„Es ist wichtig, dass Berlin auch hier mit gutem Beispiel voran geht. Um die Situation von transgeschlechtlichen Menschen zu verbessern, konnten wir bereits viele Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und Initiativen gewinnen. Das zeigt die hohe Bereitschaft arbeitsmarktpolitischer Akteurinnen und Akteure, sich für Vielfalt und Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzusetzen“ so Senatorin Kolat weiter.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
 
 
Homosexuelle Eltern und ihre Kinder feiern
Berliner Regenbogenfamilienzentrum ist eine ausgezeichnete Idee für die Stadt von morgen
Im bundesweiten Innovationswettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ 2013/14 wird der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg am 22. November für sein Regenbogenfamilienzentrum ausgezeichnet. Zum Thema „Ideen finden Stadt“ liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine überzeugende Antwort auf die Frage, wie Familien in der Stadt der Zukunft ihre individuellen Lebensmodelle durch gute Beratung und Vernetzung umsetzen können.
Die Stadt der Zukunft wird bunter und die Lebensmodelle vielfältiger. Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum in Berlin unterstützt homosexuelle, bisexuelle und transidente Menschen mit Kinderwunsch und Regenbogenfamilien, ihren Alltag zu meistern und berät sie bei ihrer Lebensplanung: Wie adoptiere ich ein Kind? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir eine leibliche Tochter oder einen leiblichen Sohn wünsche? Wie erzähle ich meiner Familie, dass ich homosexuell bin? Auf diese und weitere Fragen gibt es hier kompetente Antworten. Im Zentrum können sich Menschen zudem austauschen, ohne diskriminiert zu werden.
Die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ und die Deutsche Bank zeichnen im Rahmen des Wettbewerbs gemeinsam Ideen und Projekte aus, die Lösungen für die Herausforderungen der Städte und Regionen von morgen bereithalten. Aus rund 1.000 Bewerbungen wählte die Expertenjury aus Wissenschaftlern, Wirtschaftsmanagern, Journalisten und Politikern gemeinsam mit einem vierköpfigen Fachbeirat den LSVD Berlin-Brandenburg für sein Familienzentrum als Preisträger aus.
Bei der Preisverleihung werden Regenbogenfamilien, Kooperationspartner sowie Mitglieder des Deutschen Bundestags, des Berliner Senats, des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung zugegen sein. Um Akkreditierung wird gebeten.
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
Meldungen bezüglich Koalitionsverhandllungen
 
18.11.2013
Union bleibt bei Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ideologisch blockiert
Zur Koalitions-Arbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:

Es ist kaum zu glauben, mit welcher ideologischen Blockade sich die Union gegen eine volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften wehrt. In den Koalitionsverhandlungen wurde erneut deutlich, dass die Union die verfassungsrechtliche Notwendigkeit missachtet. Die Union scheut sich, eine klare Position einzunehmen. Statt klar und deutlich zu sagen, dass die volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften gesellschaftlich gewünscht ist, will die Union lediglich darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Diese Formulierung bietet Chancen und Risiken.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar erklärt, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnern eine Diskriminierung darstellt. Also muss sie beendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, die Sukzessivadoption für Lebenspartnerschaften zu ermöglichen. Eine Verhinderung stellt eine Diskriminierung dar – auch die muss beendet werden. Und was für die Sukzessivadoption gilt, muss auch für die Volladoption gelten. Statt einer klaren Position wurde eine schwammige Definition gewählt die eins sicher macht: Streit in einer neuen Koalition über die Auslegung dieses Passus. Und dieser Streit wäre vermeidbar.
Die Union hat leider deutlich gezeigt, dass ihr das Durchsetzen einer verfassungswidrigen Ideologie mehr wert ist, als ein Fortschritt in der Sache. Menschlich unverständlich – staatspolitisch ein Armutszeugnis.
http://www.spd.de
Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: http://www.spd.de/presse/
 
 
13.11.2013
Vogt/ Dittmar:
Gleichstellung von Lebenspartnern endlich abschließen
Zu den Streitigkeiten in den aktuellen Koalitionsverhandlungen wegen der vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und der Schaffung eines einheitlichen Instituts Ehe erklären der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), Alexander Vogt und der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
„Wir appellieren an die Verhandlungsführer in den Koalitionsverhandlungen, die Gleichstellung von Lebenspartnern endlich abschließend umzusetzen und sich nicht auf Formelkompromisse zurückzuziehen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist am 01.08.2001 in Kraft getreten und soll die partnerschaftlichen Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren regeln. Diese Paare entscheiden sich bewusst für die rechtliche Statuierung ihrer Beziehung zueinander. In diesen Beziehungen werden Werte gelebt von Vertrauen und Verständnis, sowie der Sehnsucht nach einem gelingenden Leben in partnerschaftlicher und verlässlicher Verbindung. Sie sind Anerkennung und Bejahung zweier Menschen.
Diese unbedingte Anerkennung wird erweitert, wenn diese Beziehung zur Familie wird. In Deutschland gibt es ca. 7.000 Regenbogenfamilien (Stand 2010), in denen leibliche oder Adoptiveltern mit ihren Kindern gemeinsam leben. Das sind Eltern, die sich bewusst für Kinder entschieden haben, sich um sie kümmern, ihnen Halt und Richtung geben für ein selbstbestimmtes Leben.
Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft leben, eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden.
Im Mai folgte die Entscheidung, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting eine am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung darstellt.
Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht in beiden Entscheidungen eine klare verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Gleichstellung von Lebenspartnern sowohl im Steuerrecht als auch beim Adoptionsrecht festgestellt. Dies korrespondiert mit der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft, die eine volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe fordert (ARD Deutschlandtrend, März 2013).
Es besteht jetzt die Chance für Union und SPD, diese Ungleichbehandlung endlich zu beenden - 12 Jahre nach der Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts. 12 Jahre eines quälenden Kampfes für die Betroffenen, 12 Jahre eines quälenden Entscheidungsfindungsprozess in den Parteien und 12 Jahre, um zu akzeptieren, dass sich die Gesellschaft weiter entwickelt hat.
Wir fordern die große Runde auf, diese Chance zu nutzen und endlich die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern zu beenden. Gerade weil erwartet wird, dass Große Koalitionen notwendige gesellschaftliche Reformen durchsetzen, ist auch die Gleichstellung endlich abzuschließen.“
 
 
12.11.2013
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erinnert CSD Nord e.V. die Sozialdemokraten an ihr Wahlversprechen 2013:
„100 % Gleichstellung nur mit uns.“
CSD Nord e.V. beobachtet die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erwartungsvoll. Auf der Klausurtagung am 9. November 2013 in Lübeck hat sich CSD Nord e.V., ein Zusammenschluss von zwölf CSD- und PRIDE-VeranstalterInnen in Norddeutschland, ausführlich mit den laufenden Koalitionsgesprächen in Berlin beschäftigt:
„Sehr geehrter Herr Gabriel,
wir blicken mit großen Erwartungen auf die anstehende Runde am Mittwoch, bei der über die volle rechtliche Gleichstellung von LGBTIQ gesprochen wird. Eines der zentralen Wahlversprechen der SPD lautete: 100 % Gleichstellung nur mit uns. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in beeindruckender Regelmäßigkeit Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen verurteilt und ein Ende der Ungleichbehandlungen angemahnt hat, gehen alle VertreterInnen vom CSD Nord e.V. davon aus, dass die Unterhändler Ihrer Partei das Versprechen der vollständigen Gleichstellung nun gegenüber der CDU/CSU durchsetzen und im Koalitionsvertrag festschreiben werden. Wir begrüßen daher die starken Signale von SPD-Vize Manuela Schwesig, dass Grundrechte kein Gegenstand von Koalitionsverhandlungen sind! Wir fordern Sie daher auf, sich Ihrer gesellschaftspolitischen Rolle weiterhin bewusst zu sein. Aktuelle Umfragen haben gezeigt, dass auch in der Bevölkerung Deutschlands der Wunsch nach Gleichstellung und Gleichbehandlung von LGBTIQ vorherrscht. Nun vertrauen wir auf die Sozialdemokraten, dieses Stimmungsbild der BundesbürgerInnen sowie das eigene Wahlversprechen nicht zu vergessen. Bei der turnusgemäßen Tagung des CSD Nord e.V. Ende Januar 2014 werden wir den dann vermutlich unterzeichneten Koalitionsvertrag unter diesem Aspekt prüfen und ggf. notwendige Konsequenzen ziehen.“

Unterzeichnet vom CSD Nord e.V.
Unterzeichner:
CSD Braunschweig, CSD Hannover, CSD Kiel, CSD Magdeburg, CSD Neumünster, CSD Oldenburg, CSD Rostock, CSD Schwerin, Hamburg Pride, Hannover Pride, Lübeck Pride, Tag der Akzeptanz Greifswald
Informationen über CSD Nord e.V.: http://www.csd-nord.de
 
 
12.11.2013
Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen
CDU/CSU müssen bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen endlich einlenken
Zu den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die klare Haltung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Manuela Schwesig zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen.
Der LSVD fordert Union und SPD auf, einen Schlussstrich unter die rechtliche Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität zu ziehen. Die Union muss endlich ihre ideologische Blockade aufgeben und ihre verfassungsfeindliche Diskriminierungspolitik beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung in sechs Entscheidungen festgeschrieben. Die Gleichstellung wird auch von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung bejaht. Die SPD darf hier nicht einknicken.
Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe einschließlich des Adoptionsrechts, ein Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität auch im Grundgesetz, einen umfassenden Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen. Ebenso notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende Homophobie im Osten Europas und anderen Teilen der Welt sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer menschenrechtswidriger homophober Strafverfolgung in Deutschland.
Die SPD muss auch an dieser Frage entscheiden, ob sie dazu bereit ist, mit einer Partei zu koalieren, die sich weigert alle Menschen in Deutschland gleich zu behandeln. Die SPD ist nicht Frau Merkel und ihrem Wunsch Kanzlerin zu bleiben verpflichtet, sondern den Menschen, die diese Partei wegen ihrer Versprechen gewählt haben. Es wäre ein schlechtes Omen für eine „Große Koalition“, wenn sie kleinkariert verfassungswidrige Ungleichbehandlung fortschreibt. Denn alles andere als Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung.
LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
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12.11.2013
Homophober Interpret in Berlin
Sehr geehrte Redaktionen,
am morgigen Mittwoch soll im YAAM in Berlin der jamaikanische Interpret Beenie Man, mit bürgerlichem Namen Anthony M. Davis, auftreten. In mehreren Songs ruft er dazu auf, schwule Männer aufzuhängen, zu exekutieren und zu ermorden.
Die Schreiben des Lesben- und Schwulenverbandes an Polizeipräsident und Veranstaltungsort können Sie der Anlage entnehmen:
Brief_Polizeipraesident
Brief_YAAM
Das Landeskriminalamt hat auf dieser Grundlage vergangene Woche ein erstes Sensibilisierungsgespräch mit dem YAAM geführt. Es wurde vereinbart, dass der Künstler entsprechend belehrt wird und eine von der Polizei vorbereitete Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, in der der Verzicht auf das Vortragen strafrechtlich relevanter Lieder erklärt wird.
Ein Telefonat zwischen dem Stab des Polizeipräsidenten und dem Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg hat gestern stattgefunden.
Im Hinblick auf das YAAM, welches sich noch in diesem Jahr am Internationalen Tag gegen Homophobie (17.5.) bei einer Aktion beteiligt hat, erklärt LSVD-Vorstandsmitglied Katayun Pirdawari: „Wir sind sehr verwundert, dass das YAAM Beenie Man ein Plattform bietet.“
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne unter 030 – 70 71 75 80 zur Verfügung.
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
 
 
11.11.2013
Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
Aufruf des LSVD an Union und SPD
Der LSVD hat die Parteivorsitzenden von CDU/CSU und SPD aufgefordert, in den Koalitionsverhandlungen eine Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen festzuschreiben. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Zu den Punkten, in denen Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen weit auseinander liegen, gehört die Gleichstellungspolitik für Homosexuelle. Die Union bleibt bei ihrer Blockade-Haltung, die SPD fordert die Öffnung der Ehe und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Eine Entscheidung wird von den Parteiführungen herbeigeführt werden müssen.
Deshalb hat der LSVD erneut an die Vorsitzenden der Union, Angela Merkel und Horst Seehofer sowie Sigmar Gabriel von der SPD geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung in sechs Entscheidungen festgeschrieben. Sie wird auch von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung bejaht. Deshalb darf die große Koalition jetzt nicht die alte, überholte Diskriminierungspolitik fortsetzen. Sie trägt die Verantwortung für gleiche Bürgerrechte für Lesben, Schwule, Transgender und Intersexuelle in Deutschland. Eine deutsche Bundesregierung muss darüber hinaus auch das Menschenrecht der sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität weltweit verteidigen und fördern.
„Es wäre ein schlechtes Omen für eine „Große Koalition“, wenn sie kleinkariert verfassungswidrige Ungleichbehandlung fortschreibt. Denn alles andere als Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung“, heißt es in dem Brief.
Um dieser Tatsache Nachdruck zu verleihen, ruft der LSVD die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich ebenfalls an die Parteivorsitzenden zu wenden. Der Brief und die dazu notwendigen Information sind unter http://www.lsvd-blog.de/?p=6417 zu finden.
http://www.lsvd.de
 
 
08.11.2013
LSVD-Bundesverband:
Wir haben etwas gegen Homophobie: Die Menschenrechte
Neue Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Zum Relaunch der Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (www.hirschfeld-eddy-stiftung.de) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und Vorstand der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
„Wir haben etwas gegen Homophobie: Die Menschenrechte“. Der von der Agentur Scholz&Friends entwickelte neue Slogan der Hirschfeld-Eddy-Stiftung steht im Zentrum der neuen Webseite. Der prägnante Satz kennzeichnet die Bedeutung der Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender und zugleich den Fokus der Arbeit der 2007 gegründeten Menschenrechtsstiftung des LSVD.
Die Demonstrationsschilder als Key-Visual für die Hirschfeld-Eddy-Stiftung verdeutlichen, dass der Kampf um die Anerkennung und die Verteidigung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Öffentlichkeit geführt werden muss. Die neue Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zeigt die Demonstrationsschilder mit kurzen provokanten Slogans, die zum Nachdenken, zum Anklicken und Weiterlesen anregen. Um eine lebendige und aktuelle Webseite zu haben, werden die Texte hinter den Schildern regelmäßig erneuert.
Dazu erklärt Dr. Norbert Taubken, Business Director bei Scholz & Friends Reputation: „Soziale Organisationen müssen heutzutage immer professioneller auftreten, um in der Ökonomie der Aufmerksamkeit zu bestehen. Wir freuen uns, die Hirschfeld-Eddy-Stiftung darin unterstützen zu können und sind froh über ihren Mut, einen neuen konzeptionellen Ansatz in der Ansprache zu gehen.”
Der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung danken der Agentur Scholz&Friends für die großzügige Pro-Bono-Unterstützung.
Die technische Umsetzung in TYPO3 mit einer auch für mobile Betriebssysteme angepassten Oberfläche wurde von der Firma Digilog multimedia aus Saarbrücken unter der fachkundigen Leitung von Jörg Wagner großartig umgesetzt.
Wir haben etwas gegen Homophobie: http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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07.11.2013
Europäische Gerichte stärken Rechte von Lesben und Schwulen
Drei positive Urteile zu Gleichstellung und Respekt
Zu den heute veröffentlichten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der LSVD begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung des Asylrechts für Homosexuelle sowie die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für gleiche Rechte bei zivilen Partnerschaften und zur Rehabilitierung von verfolgten Homosexuellen. Die Urteile machen deutlich, dass Lesben und Schwulen europaweit die gleichen Rechte zustehen.
Die europäischen Staaten sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass die EU auch für Lesben und Schwule ein
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist. Sehr erfreulich ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung von Homosexuellen als verfolgte soziale Gruppe im Sinne der
Genfer Konvention. Das Gericht führt aus, dass die sexuelle Orientierung ein für die Identität bedeutendes Merkmal ist und daher von einem Asylbewerber nicht erwartet werden kann, die Homosexualität im Herkunftsland geheim zu halten oder sich beim Ausleben zurückzuhalten, um eine Verfolgung zu
vermeiden.
Viele deutsche Gerichte hatten Asylgesuche von Homosexuellen jahrelang mit der Begründung abgelehnt, dass sie keine Verfolgung zu befürchten hätten, wenn sie ihre sexuelle Identität geheim halten und sich auf sexuelle Kontakte in ihrem privaten Umfeld beschränken. Allerdings hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Praxis schon aufgegeben, nachdem der EuGH durch Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11 und
C-99/11 (Rs. Y und Z) entschieden hatte, dass die Behörden Asylbewerbern wegen Verfolgung aus religiösen Gründen nicht zumuten dürfen, auf diese religiösen Betätigungen zu verzichten und sich auf eine religiöse Betätigung im privaten Raum zu beschränken.
Als Verletzung von Artikel 14 und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Ausschluss von homosexuellen Paaren im Gesetz für die Eintragung von Lebenspartnerschaften gerügt, das Griechenland erlassen hatte (Vallianatos and Others v. Greece). Es gab der Klage von vier Paaren Recht, die eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes gerügt hatten und verurteilte Griechenland zu einer Entschädigung.
Auch die fehlende Rehabilitierung von verfolgten Homosexuellen war Thema im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Gericht hat österreichischen Opfern, die auf Grund der bis 2002 geltenden Regelung für eine unterschiedliche Schutzaltersgrenze verurteilt wurden, eine Entschädigung zugesprochen (E.B. and Others v. Austria). Dieses Urteil ist auch für Deutschland wichtig, das sich bislang geweigert hat, Homosexuelle, die nach 1945 verfolgt wurden, zu rehabilitieren.
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04.11.2013
Zur Praxis der Finanzämter bei der Korrektur früherer Einkommensteuerbescheide, Hinweise für die Betroffenen
Hallo,
da Lebenspartner bisher nur als Ledige veranlagt worden sind, muss die EDV der Finanzverwaltungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Die programmtechnischen Probleme sind so gravierend, dass sich die abschließende Klärung auf Bundesebene bis Anfang des nächsten Jahres hinziehen wird.
Deshalb haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer ihre Finanzämter angewiesen, die Lebenspartner maschinell als Ehegatten zu veranlagen und das Ergebnis manuell für Lebenspartnerschaften nachzuarbeiten.
Lebenspartner, die gegen ihre Veranlagung als Ledige Einspruch eingelegt haben oder die jetzt Zusammenveranlagung beantragen, werden daher von den Finanzämtern um Einwilligung gebeten, dass sie in den Bescheiden als „Ehegatten“ angeredet werden. Außerdem sollen sie einen der Lebenspartner als Empfangsbevollmächtigten benennen und angeben, auf welches Konto etwaige Erstattungen überwiesen werden sollen. Dieser Bitte können Sie unbedenklich nachkommen.
Als nächstes erhalten Lebenspartner Aufhebungsbescheide, in denen Nachzahlungen festgesetzt sind, Bescheide über Nachzahlungszinsen und durchweg auch Zahlungsaufforderungen. Meist weisen die Finanzämter nicht darauf hin, dass die Lebenspartner die Nachzahlungen und Nachzahlungszinsen nicht zu bezahlen brauchen, weil sie mit den höheren Erstattungen verrechnet werden, die sich aufgrund der nachfolgenden Zusammenveranlagung ergeben.
Gegen die Nachzahlungsbescheide sollten Sie vorsorglich Einspruch einlegen, siehe die Vorlage in unserem Mustertext. Irgendwann folgen dann die neuen Bescheide über die Zusammenveranlagung. Dort werden in der Regel Erstattungsbeträge und Erstattungszinsen ausgewiesen. Meist gelingt es nicht, die Aufhebungs-, Nachzahlungs- und Zusammenveranlagungs-Bescheide nachzuvollziehen.
Eine Anleitung, wie Sie die neuen Bescheide daraufhin überprüfen können, ob das Ergebnis richtig ist, finden Sie ebenfalls in unseren Mustertext.
Meist werden in den neuen Einkommensteuerbescheiden die vollen Erstattungszinsen ausgewiesen, ohne davon die Nachzahlungszinsen abzusetzen. Das ist für die Betroffenen nachteilig, weil Sie die überhöhten Erstattungszinsen bei der Einkommensteuerveranlagung 2013 im nächsten Jahr als Einkommen angeben müssen, die Nachzahlungszinsen aber nicht abziehen können. Deshalb sollten Sie gegen solche Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen, siehe die Vorlage in unserem Mustertext.
Wenn die neuen Einkommensteuerbescheide bzw. die Gesamtabrechnung geringer ist als das Ergebnis Ihrer ursprünglichen Veranlagung als Ledige, müssen Sie gegen die neuen Einkommensteuerbescheide ebenfalls Einspruch einlegen und den Antrag auf Zusammenveranlagung zurücknehmen. Dann muss das Finanzamt die alten Bescheide wiederherstellen.
Wenn in den neuen Einkommensteuerbescheiden Kirchgeld festgesetzt worden ist, sollten Sie dagegen ebenfalls Einspruch einlegen, siehe dazu unseren Mustertext.
Für die Erhebung von Kirchgeld gibt es keine Rechtsgrundlage, weil die Kirchensteuergesetze der Bundesländer und die Kirchensteuerordnungen und -beschlüsse der Kirchen nur bei glaubensverschiedenen Ehegatten ein Kirchgeld zulassen und vorsehen, nicht dagegen bei glaubensverschiedenen Lebenspartnern. Die Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerordnungen können nur für die Zukunft geändert werden, nicht für die Vergangenheit.
Wir gehen außerdem davon aus, dass die Katholische Kirche von glaubensverschiedenen Lebenspartnern auch in Zukunft kein Kirchgeld erheben wird.
Beste Grüße, Manfred Bruns
Internet: http://www.lsvd.de
 
 
28.10.2013
Schwusos:
Der Kampf um volle Gleichstellung hat erst begonnen
Anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen haben der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) sowie die VertreterInnen aus den Landesverbänden und den FachsprecherInnen der Fraktionen am Wochenende in einer gemeinsamen Klausur in Düsseldorf getagt. Dort wurde folgende Resolution beschlossen:
 
Der Kampf um volle Gleichstellung hat erst begonnen
Die Diskussion um die Koalitionsverhandlungen sind im vollen Gange. Dabei stellen wir fest, dass die Entwicklung der Debatte um die volle Gleichstellung von Lesben und Schwulen in eine falsche Richtung führt. Es geht nicht um einen Kompromiss bei unterschiedlichen Positionen, sondern um die Umsetzung unverhandelbarer Gleichheitsrechte und die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen.
Die volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften sowie die Öffnung der Ehe sind eine Ausgestaltung von verfassungsgemäßen und diskriminierungsfreien Rahmenbedingungen. Lesben und Schwule sind gesellschaftliche mehrheitlich akzeptiert.
Die Union hat schon in den Sondierungsverhandlungen deutlich gemacht, dass sie von ihrem bisherigen diskriminierenden und verfassungswidrigen Kurs nicht abweicht. Es ist ein falscher Kurs.
Homosexuelle wurden über Jahrzehnte in der Bundesrepublik diskriminiert. Lange Zeit durch den Schandparagrafen 175 des Strafgesetzbuchs, darüber hinaus, weil ihren Beziehungen lange Zeit die Rechte vorenthalten wurden – bis heute. Während die Gesellschaft einen immer stärkeren Wandel durchlaufen hat und Homosexualität heute akzeptiert ist, bleibt die Union und an ihrer Spitze die Bundeskanzlerin bei ihrer diskriminierenden Verweigerungshaltung, Lesben und Schwulen gleiche Rechte zuzugestehen. Diese Weigerung kann noch nicht mal durch eindeutige und klare Warnungen des Bundesverfassungsgerichts beseitigt werden – vielmehr werden sogar Verfassungsgerichtsurteile ignoriert.
Es ist die Zeit der gesellschaftlichen Veränderung. Die Gesellschaft unterstützt mehrheitlich die Forderung nach voller Gleichstellung, wie Umfragen immer wieder darlegen. Die Gesellschaft unterstützt auch die Forderung nach Öffnung der Ehe. Sinn und Zweck des Schutzes der Ehe als Institution ist es, eine Verantwortungsgemeinschaft als Keimzelle in der Gesellschaft zu begründen. Damit wird auch eine ökonomische Verantwortung übernommen. Dem stehen Rechte innerhalb der staatlichen Gemeinschaft gegenüber (z. B. Ehegattensplitting). Lebenspartnerschaften müssen diese Rechte ebenfalls zustehen. Aktionspläne zur Gleichstellung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Trans*, Bi- und Intersexuellen werden in mehreren Bundesländern erfolgreich umgesetzt. Dies muss auch auf Bundeseben geschehen.
Es ist die Zeit der gesellschaftlichen Gruppen. Derzeit beobachten die Gruppen nur von der Seite aus und wundern sich nur über die Union. Aufgrund ihrer neuen Stärke glaubt sie, dass sie auch eine Legitimation für ihren diskriminierenden Kurs der Ablehnung gleicher Rechte erhalten hat. Das ist falsch – und hier müssen sich auch die gesellschaftlichen Gruppen einmischen, um darauf hinzuweisen.
Es ist die Zeit, auch in der Union Nein zu sagen. Gerade viele Großstadt-Unionisten wissen, dass die anhaltende Ablehnung gleicher Rechte von Lesben und Schwulen auf Dauer nicht zu tragen ist. Dennoch wird der eigenen Führung nicht die Gefolgschaft versagt. Es müssen nun auch aufrechte Unions-Mitglieder aufstehen und Nein sagen. Ein diskriminierender Kurs passt in kein christliches und konservatives Weltbild. Der britische Konservative Premierminister David Cameron hat vorgemacht, dass die Öffnung der Ehe auch von Konservativen umgesetzt wird und kein Spielball der politischen Linken ist.
Es geht um Gerechtigkeit – es geht um die Umsetzung von Menschenrechten – und die sind nicht verhandelbar! Der Kampf um die volle Gleichstellung hat jetzt erst begonnen!
http://www.spd.de/spd_organisationen/schwusos/
 
 
27.10.2011
Öffnung der Ehe, Aktionsplan und Ergänzung der Verfassung
Anlässlich der zweiten Runde der Koalitionsverhandlungen erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband fordert die Verhandlungspartner auf, im Koalitionsvertrag die überfällige rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender zu beschließen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Diskriminierung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Verfassung verstößt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert worden, das Steuerrecht und das Adoptionsrecht zu reformieren. Das ist bislang nicht oder nur lückenhaft erfolgt. Verfassungswidrige Regelungen müssen reformiert werden. Dieser Aufgabenstellung muss sich die neue Bundesregierung stellen. Am sinnvollsten ist das mit einer Änderung von § 1353 BGB, so dass auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können. Die Öffnung der Ehe gehört zu den Wahlversprechen der SPD, wir werden das nicht vergessen. Vielmehr erwarten wir, dass sich die SPD für die Umsetzung dieses Versprechens, mit gleichem Nachdruck einsetzt, wie für andere Ziele ihres Wahlprogramms.
Der LSVD und ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordern seit Jahren, das Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 GG zu verankern. Die große Koalition sollte ihr verfassungsändernde Mehrheit nutzen und als Bundesregierung die Ergänzung des Grundgesetzes in die Wege leiten. Als Mitglied er Kampagne „3+“ sollte gerade die SPD dafür sorgen, dass dies als klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag steht.
Wir werden aber auch die Union nicht aus ihrer Verantwortung für die Rechte von Homosexuellen und Transgender entlassen. Frau Merkel und Herr Seehofer haben im Wahlkampf immer wieder betont, dass sie gegen Diskriminierung sind und sich für Respekt gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender in der Gesellschaft einsetzen. Gleiche Rechte zu verweigern, ist aber das glatte Gegenteil von Respekt. Auch auf Bundesebene muss ein Aktionsplan für Gleichberechtigung, Vielfalt und Respekt verankert werden.
Wir appellieren an Frau Merkel, Herrn Gabriel und Herrn Seehofer: Stärken sie die Bürgerrechte von Lesben und Schwulen. Eine Bundesregierung die mit dem Makel bewusster und fortgesetzter Diskriminierung startet, ist ansonsten nur zahlenmäßig eine große Koalition.
LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de