- Inlandsnachrichten,
Nobember 2013
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- 26.11.2013
Space of Grace Gottesdienst
in der Berliner Marienkirche am 26.11.2013
- Zwölf LSBT-Aktivistinnen und Aktivisten
aus afrikanischen Ländern zu Gast
- Anlässlich des Besuchs von zwölf
Menschenrechtsaktivisten aus Subsahara-Afrika zum Thema Homosexualität
und Kirche findet am 26. November 2013 ein Gottesdienst
in der St. Marienkirche in Berlin statt. Dazu erklärt Axel
Hochrein, Sprecher der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
- Homosexualität und Kirche, dieses Thema
beschäftigt Menschen weltweit: Auf Einladung der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
und mit Unterstützung des Auswärtigen Amts besuchen
vom 25. bis 29. November zwölf Menschenrechtsaktivisten
Berlin. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) aus
der Region Subsahara-Afrika werden über Homosexualität
und Religion diskutieren und Strategien zur Stärkung der
LSBT-Bewegung beraten.
- Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte
und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung laden anlässlich dieses
wichtigen Besuchs zum Gottesdienst in der St. Marienkirche ein.
Der Kirchenkreis Berlin Stadtmitte sieht sich dem Thema Vielfalt
verpflichtet. Superintendent Bertold Höcker: Sich
für Gleichbehandlung einzusetzen, ist theologisch geboten.
Diesen Paradigmenwechsel hat auch die Evangelische Kirche in
Deutschland vollzogen. Inzwischen ist klar, dass es nicht mehr
nur um die Form einer Beziehung geht, sondern um deren Inhalt.
- In vielen anderen Teilen der Welt sind die
Kirchen weniger aufgeschlossen. Ghana, Kamerun, Malawi, Namibia,
Nigeria, Ruanda, Simbabwe, Sambia, Südafrika und Uganda,
in den Heimatländern der Gäste, beteiligen sich religiöse
Führer häufig aktiv an der Verfolgung von Homo- und
Transsexuellen. Immer wieder wird die Religion instrumentalisiert,
um gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender zu hetzen.
Gleichzeitig erfahren gerade in Afrika viele Homo- und Transsexuelle
die Religion als stärkende und persönlich wichtige
Bezugsquelle. Daher freuen wir uns sehr, dass die Evangelische
Kirchengemeinde St. Petri St. Marien und der Kirchenkreis
Berlin Stadtmitte in Berlin zusammen mit den Gästen einen
Abendmahlsgottesdienst mit Liturgie und Predigt ausrichtet.
- Space of Grace - der Gottesdienst
in der St. Marienkirche erinnert ausdrücklich an den Auftrag
der Kirche, Menschenrechte zu verteidigen und Menschen unabhängig
von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
zu lieben und zu unterstützen. Geleitet wird die Veranstaltung
vom Superintendenten Bertold Höcker, Pfarrerin Silke Radosh-Hinder
und Pfarrer Nils Huchthausen. Auf dem anschließenden Empfang
gibt es die Möglichkeit, mit den Gästen ins Gespräch
zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.
- Wann: Dienstag, 26. November 2013 um 18.00
Uhr
- Wo: St. Marienkirche, Karl-Liebknecht-Straße
8, Berlin Mitte
- Hirschfeld-Eddy-Stiftung
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 26.11.2013
- Mit Diskriminierung ist kein Staat zu
machen!
- Koalitionsvertrag muss endlich die Gleichstellung
besiegeln
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert
die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD auf, der staatlichen
Diskriminierungspolitik ein Ende zu bereiten: Anstatt Benachteiligungen
fortzuschreiben muss der neue Koalitionsvertrag endlich die Gleichstellung
besiegeln. Mit Diskriminierung ist kein Staat zu machen!
- Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe
einschließlich des Adoptionsrechts und ein Verbot der Diskriminierung
auf Grund der sexuellen Identität auch im Grundgesetz.
- Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren
Entscheidungen klar gemacht, dass die rechtliche Diskriminierung
von Lesben und Schwulen gegen die Verfassung verstößt.
Auch der Bundesrat hat sich klar für ein Gesetz zur Öffnung
der Ehe ausgesprochen. Die Union muss sich endlich bewegen und
ihre ideologische, homophobe Blockade aufgeben. Es ist unverschämt,
Lesben und Schwule weiterhin als Bürgerinnen und Bürger
zweiter Klasse behandeln zu wollen. Wir warnen die SPD vor faulen
Kompromissen. An unverbindlichen, wachsweichen Formulierungen
im Koalitionsvertrag ist schon die FDP gescheitert.
- Die Bundesrepublik Deutschland braucht einen
umfassenden Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen.
Ebenso notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende
Homo- und Transphobie im Osten Europas und anderen Teilen der
Welt sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer
menschenrechtswidriger Strafverfolgung in Deutschland.
- Auch eine 80-Prozent-Mehrheit der Sitze im
Deutschen Bundestag ist keinerlei Legitimation dafür, einem
Teil der Menschen in unserem Land weiter gleiche Bürgerrechte
vorzuenthalten. Diskriminierung ist schlicht verfassungswidrig.
- Bildmaterial: http://www.lsvd-blog.de/?p=6479
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 26.11.2013
- Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
Protest vor SPD-Zentrale anlässlich
der Koalitionsverhandlungen
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ist überfällig
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) protestiert
heute ab 11.30 Uhr vor dem Willy-Brandt-Haus, wo die Koalitionsverhandlungen
zwischen CDU, CSU und SPD stattfinden. Bei den Koalitionsverhandlungen
droht die Gleichstellung von Lesben und Schwulen an der Blockade
der Union zu scheitern.
- Hierzu erklärt Jörg Steinert, Geschäftsführer
des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg: Der
Staat darf Lesben und Schwule nicht länger wie Bürgerinnen
und Bürger 2. Klasse behandeln. Es gibt keinen sachlichen
Grund gegen die Öffnung der Ehe einschließlich des
Adoptionsrechts.
- In einem Grußwort an den Lesben- und
Schwulenverband bezeichnete Sigmar Gabriel die vollständige
Gleichstellung vergangene Woche als überfälligen
Schritt. Die SPD darf in diesem Punkt nicht nachgeben,
wenn sie glaubwürdig bleiben will. Die bisherige Blockadehaltung
von Merkel und Seehofer ist irrational, so Steinert.
- Eine unter der letzten Großen Koalition
im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie des
Bayerischen Instituts für Familienforschung an der Universität
Bamberg hat ergeben, dass lesbische Mütter und schwule Väter
in ihren elterlichen Kompetenzen heterosexuellen Eltern nicht
nachstehen und die Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern
in Regenbogenfamilien gut verläuft.
- Im Jahr 2013 hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass die Regelungen zur Sukzessivadoption und im
Steuerrecht verfassungswidrig sind. Weitere Verfahren sind anhängig.
So hat das Amtsgericht Schöneberg in zwei Familiensachen,
bei denen es um die Adoption von jetzt volljährigen bisherigen
Pflegekindern durch die Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
geht, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Jörg Steinert erklärt hierzu: Während
Regenbogenfamilien längst Lebensrealität sind und die
Deutsche Bank am vergangenen Freitag Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum
für seine praktische Arbeit ausgezeichnet hat, findet häufig
eine theoriegeleitete Debatte auf bundespolitischer Ebene statt.
- Das Grußwort von Sigmar Gabriel finden
Sie hier: http://www.berlin.lsvd.de/grussworte_regenbogenfamilien
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 22.11.2013
- Mit Diskriminierung ist kein Staat zu
machen!
Protestkundgebung zu den Koalitionsverhandlungen
zwischen Union und SPD
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ruft zur Teilnahme an
einer Protestkundgebung für gleiche Rechte und gegen die
Fortsetzung der Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen
auf.
- Mit Diskriminierung ist kein Staat zu
machen!
Bei den Koalitionsverhandlungen droht die Gleichstellung von
Lesben und Schwulen unter den Tisch zu fallen. Die ideologische
Blockade der Union muss endlich aufhören.
Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe einschließlich
des Adoptionsrechts, ein Verbot der Diskriminierung auf Grund
der sexuellen Identität auch im Grundgesetz, einen umfassenden
Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen. Ebenso
notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende
Homo- und Transphobie im Osten Europas und anderen Teilen der
Welt sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer
menschenrechtswidriger
Strafverfolgung in Deutschland.
Der Staat darf nicht länger diskriminieren. Auch eine 80-Prozent-Mehrheitder
Sitze im Deutschen Bundestag ist keinerlei Legitimation dafür,
einem Teil der Menschen in unserem Land weiter gleiche Bürgerrechte
vorzuenthalten. Diskriminierung ist schlicht verfassungswidrig.
LSVD-Kundgebung am Ort der Koalitionsverhandlungen Wann:
Dienstag, den 26. November 2013 von 11.30 bis 13 Uhr. Wo:
Wilhelmstr. 140/Stresemannstraße, 10963 Berlin (vor
dem
Willy-Brandt-Haus)
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 20.11.2013
15. Transgender Day of Remembrance
Gedenken und kämpfen Video
She is there
Anlässlich des heutigen 15. Internationalen
Transgender Day of Remembrance (TDoR) erklärt Deborah Reinert,
Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Köln:
Der heutige internationale Transgender Day of Remembrance erinnert
an die vielen Opfer transphober Gewalt und Diskriminierung. Auch
in Deutschland haben Trans*Menschen tagtäglich mit Transphobie
und Diskriminierung zu kämpfen. Das wird auch durch die
vom LSVD 2012 veröffentlichte Studie zur Lebenssituation
transsexueller Menschen in Nordrhein-Westfalen belegt. Ursache
hierfür sind neben mangelndem Wissen über Transgeschlechtlichkeit
vor allem Vorurteile und Ignoranz.
Um Trans*Menschen und ihren Alltag sichtbar zu machen, veröffentlicht
die Deborah Campbell Band und sistasinspiration in Kooperation
mit dem LSVD und der Kampagne Anders und gleich des
Landes Nordrhein-Westfalen heute das Musikvideo She is there.
Wer Normvorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit
in Frage stellt oder sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten
lässt, hat ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko. Transphobie
geht uns folglich alle an! Der LSVD fordert daher Zugang zu verlässlichen
Informationen und proaktive Aufklärung und Sensibilisierung
über Transgeschlechtlichkeit um Diskriminierung in allen
gesellschaftlichen Bereichen wirksam entgegenzutreten.
Das Musikvideo wird heute um 20 Uhr auch in der Iron Bar, Schaafenstraße 45 in Köln
präsentiert.
- Zur Studie
Zum Hintergrund: Im November 1998 wurde in den USA die transsexuelle
Rita Hester ermordet. Am darauffolgenden Freitag versammelten
sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über
den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der Transgender Day
of Remembrance jährlich am 20. November statt.
Zum Video: She is there ist dieses Jahr bereits das
zweite Video der Deborah Campbell Band und sistasinspiration,
dass sich mit Transphobie auseinandersetzt. Zum internationalen
Tag gegen Homo- und Transphobie wurde am 17. Mai 2013 Nothing
wrong with me veröffentlicht
http://www.lsvd-koeln.de
http://www.nrw.lsvd.de
http://www.trans-nrw.de
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- 19.11.2013
Es folgen zwei Meldungen aus Berlin:
- Senatorin Kolat zum Gedenktag für
Opfer transphober Gewalt am 20. November
Weltweit werden Menschen ermordet, weil
sie transgeschlechtlich sind. Allein im Jahr 2013 wurden international
238 solcher Taten bekannt.
- Der 20. November ist der internationale Tag
des Gedenkens an die Ermordeten. Er soll daran erinnern, dass
Vorurteile, Hass und Diskriminierung gegen transgeschlechtliche
Menschen bekämpft werden müssen. Auch in Berlin erleben
sie Gewalt, Beleidigungen und sie werden diskriminiert. Öffentliche
Orte wie S-Bahnhöfe, Gaststätten und Versammlungsorte
waren in Berlin in diesem Jahr immer wieder Tatorte der Gewalt
gegen transgeschlechtliche Menschen.
Dazu Senatorin Kolat: Als Senatorin bin ich für die
Belange von lesbischen, schwulen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen zuständig. Die begangenen Gewalttaten verurteile
ich auch ganz persönlich entschieden. Opfer von homo- oder
transphober Gewalt dürfen nicht alleine gelassen werden!
Die Antigewaltarbeit ist deswegen auch ein Schwerpunkt bei der
Weiterentwicklung des Berliner Maßnahmenpakets gegen Homo-
und Transphobie (ISV). Die Landesantidiskriminierungsstelle in
meinem Haus fördert hierbei Berliner Projekte, die Opfer
von transphober Gewalt beraten und begleiten.
Sehr häufig erleben transgeschlechtliche Menschen Diskriminierung
und Ablehnung auch in der Arbeitswelt oder bei der Suche nach
Arbeit. Seit Juni diesen Jahres führt die Berliner Landesantidiskriminierungsstelle
das Projekt Trans* in Arbeit durch, das mit Mitteln
der EU gefördert wird. Ziel ist, die Situation transgeschlechtlicher
Menschen in der Arbeitswelt zu verbessern.
Es ist wichtig, dass Berlin auch hier mit gutem Beispiel
voran geht. Um die Situation von transgeschlechtlichen Menschen
zu verbessern, konnten wir bereits viele Unternehmen, Gewerkschaften,
Verbände und Initiativen gewinnen. Das zeigt die hohe Bereitschaft
arbeitsmarktpolitischer Akteurinnen und Akteure, sich für
Vielfalt und Chancengleichheit in der Arbeitswelt einzusetzen
so Senatorin Kolat weiter.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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- Homosexuelle Eltern und ihre Kinder feiern
Berliner Regenbogenfamilienzentrum ist eine ausgezeichnete Idee
für die Stadt von morgen
Im bundesweiten Innovationswettbewerb Ausgezeichnete Orte
im Land der Ideen 2013/14 wird der Lesben- und Schwulenverband
(LSVD) Berlin-Brandenburg am 22. November für sein Regenbogenfamilienzentrum
ausgezeichnet. Zum Thema Ideen finden Stadt liefert
das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine überzeugende
Antwort auf die Frage, wie Familien in der Stadt der Zukunft
ihre individuellen Lebensmodelle durch gute Beratung und Vernetzung
umsetzen können.
Die Stadt der Zukunft wird bunter und die Lebensmodelle vielfältiger.
Deutschlands erstes Regenbogenfamilienzentrum in Berlin unterstützt
homosexuelle, bisexuelle und transidente Menschen mit Kinderwunsch
und Regenbogenfamilien, ihren Alltag zu meistern und berät
sie bei ihrer Lebensplanung: Wie adoptiere ich ein Kind? Welche
Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir eine leibliche Tochter
oder einen leiblichen Sohn wünsche? Wie erzähle ich
meiner Familie, dass ich homosexuell bin? Auf diese und weitere
Fragen gibt es hier kompetente Antworten. Im Zentrum können
sich Menschen zudem austauschen, ohne diskriminiert zu werden.
Die Initiative Deutschland Land der Ideen
und die Deutsche Bank zeichnen im Rahmen des Wettbewerbs gemeinsam
Ideen und Projekte aus, die Lösungen für die Herausforderungen
der Städte und Regionen von morgen bereithalten. Aus rund
1.000 Bewerbungen wählte die Expertenjury aus Wissenschaftlern,
Wirtschaftsmanagern, Journalisten und Politikern gemeinsam mit
einem vierköpfigen Fachbeirat den LSVD Berlin-Brandenburg
für sein Familienzentrum als Preisträger aus.
Bei der Preisverleihung werden Regenbogenfamilien, Kooperationspartner
sowie Mitglieder des Deutschen Bundestags, des Berliner Senats,
des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung
zugegen sein. Um Akkreditierung wird gebeten.
http://www.berlin.lsvd.de
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- Meldungen bezüglich Koalitionsverhandllungen
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- 18.11.2013
Union bleibt bei Gleichstellung homosexueller
Lebenspartnerschaften ideologisch blockiert
Zur Koalitions-Arbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung
erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der
Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:
Es ist kaum zu glauben, mit welcher ideologischen Blockade sich
die Union gegen eine volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
wehrt. In den Koalitionsverhandlungen wurde erneut deutlich,
dass die Union die verfassungsrechtliche Notwendigkeit missachtet.
Die Union scheut sich, eine klare Position einzunehmen. Statt
klar und deutlich zu sagen, dass die volle Gleichstellung von
Lebenspartnerschaften gesellschaftlich gewünscht ist, will
die Union lediglich darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in allen gesellschaftlichen
Bereichen beendet werden. Diese Formulierung bietet Chancen und
Risiken.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar erklärt, dass die
steuerliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnern eine Diskriminierung
darstellt. Also muss sie beendet werden. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Bundesregierung aufgefordert, die Sukzessivadoption für
Lebenspartnerschaften zu ermöglichen. Eine Verhinderung
stellt eine Diskriminierung dar auch die muss beendet
werden. Und was für die Sukzessivadoption gilt, muss auch
für die Volladoption gelten. Statt einer klaren Position
wurde eine schwammige Definition gewählt die eins sicher
macht: Streit in einer neuen Koalition über die Auslegung
dieses Passus. Und dieser Streit wäre vermeidbar.
Die Union hat leider deutlich gezeigt, dass ihr das Durchsetzen
einer verfassungswidrigen Ideologie mehr wert ist, als ein Fortschritt
in der Sache. Menschlich unverständlich staatspolitisch
ein Armutszeugnis.
http://www.spd.de
Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: http://www.spd.de/presse/
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- 13.11.2013
- Vogt/ Dittmar:
- Gleichstellung von Lebenspartnern endlich
abschließen
- Zu den Streitigkeiten in den aktuellen
Koalitionsverhandlungen wegen der vollständigen Gleichstellung
von Lebenspartnerschaften mit der Ehe und der Schaffung eines
einheitlichen Instituts Ehe erklären der Bundesvorsitzende
der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), Alexander Vogt und
der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und
Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
- Wir appellieren an die Verhandlungsführer
in den Koalitionsverhandlungen, die Gleichstellung von Lebenspartnern
endlich abschließend umzusetzen und sich nicht auf Formelkompromisse
zurückzuziehen.
- Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist am 01.08.2001
in Kraft getreten und soll die partnerschaftlichen Rechte von
gleichgeschlechtlichen Paaren regeln. Diese Paare entscheiden
sich bewusst für die rechtliche Statuierung ihrer Beziehung
zueinander. In diesen Beziehungen werden Werte gelebt von Vertrauen
und Verständnis, sowie der Sehnsucht nach einem gelingenden
Leben in partnerschaftlicher und verlässlicher Verbindung.
Sie sind Anerkennung und Bejahung zweier Menschen.
- Diese unbedingte Anerkennung wird erweitert,
wenn diese Beziehung zur Familie wird. In Deutschland gibt es
ca. 7.000 Regenbogenfamilien (Stand 2010), in denen leibliche
oder Adoptiveltern mit ihren Kindern gemeinsam leben. Das sind
Eltern, die sich bewusst für Kinder entschieden haben, sich
um sie kümmern, ihnen Halt und Richtung geben für ein
selbstbestimmtes Leben.
- Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht
festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen
oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer
Gemeinschaft leben, eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte
Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden.
Im Mai folgte die Entscheidung, dass die Ungleichbehandlung von
Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften
des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting eine am allgemeinen
Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu messende mittelbare Ungleichbehandlung
wegen der sexuellen Orientierung darstellt.
- Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht
in beiden Entscheidungen eine klare verfassungsrechtliche Notwendigkeit
einer Gleichstellung von Lebenspartnern sowohl im Steuerrecht
als auch beim Adoptionsrecht festgestellt. Dies korrespondiert
mit der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft, die eine
volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe fordert
(ARD Deutschlandtrend, März 2013).
- Es besteht jetzt die Chance für Union
und SPD, diese Ungleichbehandlung endlich zu beenden - 12 Jahre
nach der Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts. 12 Jahre
eines quälenden Kampfes für die Betroffenen, 12 Jahre
eines quälenden Entscheidungsfindungsprozess in den Parteien
und 12 Jahre, um zu akzeptieren, dass sich die Gesellschaft weiter
entwickelt hat.
Wir fordern die große Runde auf, diese Chance zu nutzen
und endlich die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern zu beenden.
Gerade weil erwartet wird, dass Große Koalitionen notwendige
gesellschaftliche Reformen durchsetzen, ist auch die Gleichstellung
endlich abzuschließen.
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- 12.11.2013
Anlässlich der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und
SPD erinnert CSD Nord e.V. die Sozialdemokraten an ihr Wahlversprechen
2013:
100 % Gleichstellung nur
mit uns.
CSD Nord e.V. beobachtet die Koalitionsverhandlungen
von CDU/CSU und SPD erwartungsvoll. Auf der Klausurtagung am
9. November 2013 in Lübeck hat sich CSD Nord e.V., ein Zusammenschluss
von zwölf CSD- und PRIDE-VeranstalterInnen in Norddeutschland,
ausführlich mit den laufenden Koalitionsgesprächen
in Berlin beschäftigt:
Sehr geehrter Herr Gabriel,
wir blicken mit großen Erwartungen auf die anstehende Runde
am Mittwoch, bei der über die volle rechtliche Gleichstellung
von LGBTIQ gesprochen wird. Eines der zentralen Wahlversprechen
der SPD lautete: 100 % Gleichstellung nur mit uns. Nachdem das
Bundesverfassungsgericht in beeindruckender Regelmäßigkeit
Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen
verurteilt und ein Ende der Ungleichbehandlungen angemahnt hat,
gehen alle VertreterInnen vom CSD Nord e.V. davon aus, dass die
Unterhändler Ihrer Partei das Versprechen der vollständigen
Gleichstellung nun gegenüber der CDU/CSU durchsetzen und
im Koalitionsvertrag festschreiben werden. Wir begrüßen
daher die starken Signale von SPD-Vize Manuela Schwesig, dass
Grundrechte kein Gegenstand von Koalitionsverhandlungen sind!
Wir fordern Sie daher auf, sich Ihrer gesellschaftspolitischen
Rolle weiterhin bewusst zu sein. Aktuelle Umfragen haben gezeigt,
dass auch in der Bevölkerung Deutschlands der Wunsch nach
Gleichstellung und Gleichbehandlung von LGBTIQ vorherrscht. Nun
vertrauen wir auf die Sozialdemokraten, dieses Stimmungsbild
der BundesbürgerInnen sowie das eigene Wahlversprechen nicht
zu vergessen. Bei der turnusgemäßen Tagung des CSD
Nord e.V. Ende Januar 2014 werden wir den dann vermutlich unterzeichneten
Koalitionsvertrag unter diesem Aspekt prüfen und ggf. notwendige
Konsequenzen ziehen.
Unterzeichnet vom CSD Nord e.V.
Unterzeichner:
CSD Braunschweig, CSD Hannover, CSD Kiel, CSD Magdeburg, CSD
Neumünster, CSD Oldenburg, CSD Rostock, CSD Schwerin, Hamburg
Pride, Hannover Pride, Lübeck Pride, Tag der Akzeptanz Greifswald
Informationen über CSD Nord e.V.: http://www.csd-nord.de
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- 12.11.2013
- Mit Diskriminierung ist kein Staat zu
machen
- CDU/CSU müssen bei der Gleichstellung
von Lesben und Schwulen endlich einlenken
- Zu den Koalitionsverhandlungen in der
Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung erklärt
Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
- Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt
die klare Haltung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Manuela
Schwesig zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen.
- Der LSVD fordert Union und SPD auf, einen
Schlussstrich unter die rechtliche Diskriminierung von Menschen
wegen ihrer sexuellen Identität zu ziehen. Die Union muss
endlich ihre ideologische Blockade aufgeben und ihre verfassungsfeindliche
Diskriminierungspolitik beenden. Das Bundesverfassungsgericht
hat die Gleichstellung in sechs Entscheidungen festgeschrieben.
Die Gleichstellung wird auch von der weit überwiegenden
Mehrheit der Bevölkerung bejaht. Die SPD darf hier nicht
einknicken.
- Es braucht jetzt die Öffnung der Ehe
einschließlich des Adoptionsrechts, ein Verbot der Diskriminierung
auf Grund der sexuellen Identität auch im Grundgesetz, einen
umfassenden Aktionsplan für Respekt und Gleichbehandlung
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen.
Ebenso notwendig ist eine deutliche Position gegen die aufflammende
Homophobie im Osten Europas und anderen Teilen der Welt sowie
die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer menschenrechtswidriger
homophober Strafverfolgung in Deutschland.
- Die SPD muss auch an dieser Frage entscheiden,
ob sie dazu bereit ist, mit einer Partei zu koalieren, die sich
weigert alle Menschen in Deutschland gleich zu behandeln. Die
SPD ist nicht Frau Merkel und ihrem Wunsch Kanzlerin zu bleiben
verpflichtet, sondern den Menschen, die diese Partei wegen ihrer
Versprechen gewählt haben. Es wäre ein schlechtes Omen
für eine Große Koalition, wenn sie kleinkariert
verfassungswidrige Ungleichbehandlung fortschreibt. Denn alles
andere als Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung.
- LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
- http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 12.11.2013
- Homophober Interpret in Berlin
- Sehr geehrte Redaktionen,
- am morgigen Mittwoch soll im YAAM in Berlin
der jamaikanische Interpret Beenie Man, mit bürgerlichem
Namen Anthony M. Davis, auftreten. In mehreren Songs ruft er
dazu auf, schwule Männer aufzuhängen, zu exekutieren
und zu ermorden.
- Die Schreiben des Lesben- und Schwulenverbandes
an Polizeipräsident und Veranstaltungsort können Sie
der Anlage entnehmen:
- Brief_Polizeipraesident
- Brief_YAAM
- Das Landeskriminalamt hat auf dieser Grundlage
vergangene Woche ein erstes Sensibilisierungsgespräch mit
dem YAAM geführt. Es wurde vereinbart, dass der Künstler
entsprechend belehrt wird und eine von der Polizei vorbereitete
Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet, in der der
Verzicht auf das Vortragen strafrechtlich relevanter Lieder erklärt
wird.
- Ein Telefonat zwischen dem Stab des Polizeipräsidenten
und dem Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbandes
Berlin-Brandenburg hat gestern stattgefunden.
- Im Hinblick auf das YAAM, welches sich noch
in diesem Jahr am Internationalen Tag gegen Homophobie (17.5.)
bei einer Aktion beteiligt hat, erklärt LSVD-Vorstandsmitglied
Katayun Pirdawari: Wir sind sehr verwundert, dass das YAAM
Beenie Man ein Plattform bietet.
- Für weitere Rückfragen stehen wir
gerne unter 030 70 71 75 80 zur Verfügung.
LSVD Berlin-Brandenburg
http://www.berlin.lsvd.de
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- 11.11.2013
Mit Diskriminierung ist kein Staat
zu machen!
- Aufruf des LSVD an Union und SPD
- Der LSVD hat die Parteivorsitzenden von CDU/CSU
und SPD aufgefordert, in den Koalitionsverhandlungen eine Beendigung
der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen festzuschreiben.
Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
- Zu den Punkten, in denen Union und SPD bei
den Koalitionsverhandlungen weit auseinander liegen, gehört
die Gleichstellungspolitik für Homosexuelle. Die Union bleibt
bei ihrer Blockade-Haltung, die SPD fordert die Öffnung
der Ehe und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche
Paare. Eine Entscheidung wird von den Parteiführungen herbeigeführt
werden müssen.
- Deshalb hat der LSVD erneut an die Vorsitzenden
der Union, Angela Merkel und Horst Seehofer sowie Sigmar Gabriel
von der SPD geschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die
Gleichstellung in sechs Entscheidungen festgeschrieben. Sie wird
auch von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung
bejaht. Deshalb darf die große Koalition jetzt nicht die
alte, überholte Diskriminierungspolitik fortsetzen. Sie
trägt die Verantwortung für gleiche Bürgerrechte
für Lesben, Schwule, Transgender und Intersexuelle in Deutschland.
Eine deutsche Bundesregierung muss darüber hinaus auch das
Menschenrecht der sexuellen Orientierung und Geschlechts-Identität
weltweit verteidigen und fördern.
- Es wäre ein schlechtes Omen für
eine Große Koalition, wenn sie kleinkariert
verfassungswidrige Ungleichbehandlung fortschreibt. Denn alles
andere als Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung,
heißt es in dem Brief.
- Um dieser Tatsache Nachdruck zu verleihen,
ruft der LSVD die Bürgerinnen und Bürger dazu auf,
sich ebenfalls an die Parteivorsitzenden zu wenden. Der Brief
und die dazu notwendigen Information sind unter http://www.lsvd-blog.de/?p=6417
zu finden.
http://www.lsvd.de
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- 08.11.2013
- LSVD-Bundesverband:
- Wir haben etwas gegen Homophobie: Die
Menschenrechte
- Neue Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
- Zum Relaunch der Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
(www.hirschfeld-eddy-stiftung.de) erklärt Manfred Bruns,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und Vorstand
der Hirschfeld-Eddy-Stiftung:
- Wir haben etwas gegen Homophobie: Die
Menschenrechte. Der von der Agentur Scholz&Friends
entwickelte neue Slogan der Hirschfeld-Eddy-Stiftung steht im
Zentrum der neuen Webseite. Der prägnante Satz kennzeichnet
die Bedeutung der Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle
und Transgender und zugleich den Fokus der Arbeit der 2007 gegründeten
Menschenrechtsstiftung des LSVD.
- Die Demonstrationsschilder als Key-Visual
für die Hirschfeld-Eddy-Stiftung verdeutlichen, dass der
Kampf um die Anerkennung und die Verteidigung der Menschenrechte
von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in der Öffentlichkeit
geführt werden muss. Die neue Webseite der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
zeigt die Demonstrationsschilder mit kurzen provokanten Slogans,
die zum Nachdenken, zum Anklicken und Weiterlesen anregen. Um
eine lebendige und aktuelle Webseite zu haben, werden die Texte
hinter den Schildern regelmäßig erneuert.
- Dazu erklärt Dr. Norbert Taubken, Business
Director bei Scholz & Friends Reputation: Soziale Organisationen
müssen heutzutage immer professioneller auftreten, um in
der Ökonomie der Aufmerksamkeit zu bestehen. Wir freuen
uns, die Hirschfeld-Eddy-Stiftung darin unterstützen zu
können und sind froh über ihren Mut, einen neuen konzeptionellen
Ansatz in der Ansprache zu gehen.
- Der LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung
danken der Agentur Scholz&Friends für die großzügige
Pro-Bono-Unterstützung.
- Die technische Umsetzung in TYPO3 mit einer
auch für mobile Betriebssysteme angepassten Oberfläche
wurde von der Firma Digilog multimedia aus Saarbrücken unter
der fachkundigen Leitung von Jörg Wagner großartig
umgesetzt.
- Wir haben etwas gegen Homophobie: http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
- LSVD-Bundesverband
- Hauptstadtbüro
- http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 07.11.2013
- Europäische Gerichte stärken
Rechte von Lesben und Schwulen
Drei positive Urteile zu Gleichstellung
und Respekt
- Zu den heute veröffentlichten Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
- Der LSVD begrüßt die Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung des
Asylrechts für Homosexuelle sowie die Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
für gleiche Rechte bei zivilen Partnerschaften und zur Rehabilitierung
von verfolgten Homosexuellen. Die Urteile machen deutlich, dass
Lesben und Schwulen europaweit die gleichen Rechte zustehen.
- Die europäischen Staaten sind aufgerufen,
dafür zu sorgen, dass die EU auch für Lesben und Schwule
ein
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist. Sehr erfreulich
ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
zur Anerkennung von Homosexuellen als verfolgte soziale Gruppe
im Sinne der
Genfer Konvention. Das Gericht führt aus, dass die sexuelle
Orientierung ein für die Identität bedeutendes Merkmal
ist und daher von einem Asylbewerber nicht erwartet werden kann,
die Homosexualität im Herkunftsland geheim zu halten oder
sich beim Ausleben zurückzuhalten, um eine Verfolgung zu
vermeiden.
- Viele deutsche Gerichte hatten Asylgesuche
von Homosexuellen jahrelang mit der Begründung abgelehnt,
dass sie keine Verfolgung zu befürchten hätten, wenn
sie ihre sexuelle Identität geheim halten und sich auf sexuelle
Kontakte in ihrem privaten Umfeld beschränken. Allerdings
hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
diese Praxis schon aufgegeben, nachdem der EuGH durch Urteil
vom 05.09.2012 - C-71/11 und
C-99/11 (Rs. Y und Z) entschieden hatte, dass die Behörden
Asylbewerbern wegen Verfolgung aus religiösen Gründen
nicht zumuten dürfen, auf diese religiösen Betätigungen
zu verzichten und sich auf eine religiöse Betätigung
im privaten Raum zu beschränken.
- Als Verletzung von Artikel 14 und Artikel
8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Ausschluss von
homosexuellen Paaren im Gesetz für die Eintragung von Lebenspartnerschaften
gerügt, das Griechenland erlassen hatte (Vallianatos and
Others v. Greece). Es gab der Klage von vier Paaren Recht, die
eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes gerügt hatten
und verurteilte Griechenland zu einer Entschädigung.
- Auch die fehlende Rehabilitierung von verfolgten
Homosexuellen war Thema im Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR). Das Gericht hat österreichischen
Opfern, die auf Grund der bis 2002 geltenden Regelung für
eine unterschiedliche Schutzaltersgrenze verurteilt wurden, eine
Entschädigung zugesprochen (E.B. and Others v. Austria).
Dieses Urteil ist auch für Deutschland wichtig, das sich
bislang geweigert hat, Homosexuelle, die nach 1945 verfolgt wurden,
zu rehabilitieren.
LSVD-Bundesverband
Hauptstadtbüro
http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de
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- 04.11.2013
Zur Praxis der Finanzämter bei
der Korrektur früherer Einkommensteuerbescheide, Hinweise
für die Betroffenen
- Hallo,
- da Lebenspartner bisher nur als Ledige veranlagt
worden sind, muss die EDV der Finanzverwaltungen an die neue
Rechtslage angepasst werden. Die programmtechnischen Probleme
sind so gravierend, dass sich die abschließende Klärung
auf Bundesebene bis Anfang des nächsten Jahres hinziehen
wird.
- Deshalb haben die Finanzverwaltungen der
Bundesländer ihre Finanzämter angewiesen, die Lebenspartner
maschinell als Ehegatten zu veranlagen und das Ergebnis manuell
für Lebenspartnerschaften nachzuarbeiten.
- Lebenspartner, die gegen ihre Veranlagung
als Ledige Einspruch eingelegt haben oder die jetzt Zusammenveranlagung
beantragen, werden daher von den Finanzämtern um Einwilligung
gebeten, dass sie in den Bescheiden als Ehegatten
angeredet werden. Außerdem sollen sie einen der Lebenspartner
als Empfangsbevollmächtigten benennen und angeben, auf welches
Konto etwaige Erstattungen überwiesen werden sollen. Dieser
Bitte können Sie unbedenklich nachkommen.
- Als nächstes erhalten Lebenspartner
Aufhebungsbescheide, in denen Nachzahlungen festgesetzt sind,
Bescheide über Nachzahlungszinsen und durchweg auch Zahlungsaufforderungen.
Meist weisen die Finanzämter nicht darauf hin, dass die
Lebenspartner die Nachzahlungen und Nachzahlungszinsen nicht
zu bezahlen brauchen, weil sie mit den höheren Erstattungen
verrechnet werden, die sich aufgrund der nachfolgenden Zusammenveranlagung
ergeben.
- Gegen die Nachzahlungsbescheide sollten Sie
vorsorglich Einspruch einlegen, siehe die Vorlage in unserem Mustertext. Irgendwann folgen
dann die neuen Bescheide über die Zusammenveranlagung. Dort
werden in der Regel Erstattungsbeträge und Erstattungszinsen
ausgewiesen. Meist gelingt es nicht, die Aufhebungs-, Nachzahlungs-
und Zusammenveranlagungs-Bescheide nachzuvollziehen.
- Eine Anleitung, wie Sie die neuen Bescheide
daraufhin überprüfen können, ob das Ergebnis richtig
ist, finden Sie ebenfalls in unseren Mustertext.
- Meist werden in den neuen Einkommensteuerbescheiden
die vollen Erstattungszinsen ausgewiesen, ohne davon die Nachzahlungszinsen
abzusetzen. Das ist für die Betroffenen nachteilig, weil
Sie die überhöhten Erstattungszinsen bei der Einkommensteuerveranlagung
2013 im nächsten Jahr als Einkommen angeben müssen,
die Nachzahlungszinsen aber nicht abziehen können. Deshalb
sollten Sie gegen solche Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen,
siehe die Vorlage in unserem Mustertext.
- Wenn die neuen Einkommensteuerbescheide bzw.
die Gesamtabrechnung geringer ist als das Ergebnis Ihrer ursprünglichen
Veranlagung als Ledige, müssen Sie gegen die neuen Einkommensteuerbescheide
ebenfalls Einspruch einlegen und den Antrag auf Zusammenveranlagung
zurücknehmen. Dann muss das Finanzamt die alten Bescheide
wiederherstellen.
- Wenn in den neuen Einkommensteuerbescheiden
Kirchgeld festgesetzt worden ist, sollten Sie dagegen ebenfalls
Einspruch einlegen, siehe dazu unseren Mustertext.
- Für die Erhebung von Kirchgeld gibt
es keine Rechtsgrundlage, weil die Kirchensteuergesetze der Bundesländer
und die Kirchensteuerordnungen und -beschlüsse der Kirchen
nur bei glaubensverschiedenen Ehegatten ein Kirchgeld zulassen
und vorsehen, nicht dagegen bei glaubensverschiedenen Lebenspartnern.
Die Kirchensteuergesetze und Kirchensteuerordnungen können
nur für die Zukunft geändert werden, nicht für
die Vergangenheit.
- Wir gehen außerdem davon aus, dass
die Katholische Kirche von glaubensverschiedenen Lebenspartnern
auch in Zukunft kein Kirchgeld erheben wird.
- Beste Grüße, Manfred Bruns
Internet: http://www.lsvd.de
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- 28.10.2013
- Schwusos:
- Der Kampf um volle Gleichstellung hat
erst begonnen
- Anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen
haben der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und
Schwulen in der SPD (Schwusos) sowie die VertreterInnen aus den
Landesverbänden und den FachsprecherInnen der Fraktionen
am Wochenende in einer gemeinsamen Klausur in Düsseldorf
getagt. Dort wurde folgende Resolution beschlossen:
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- Der Kampf um volle Gleichstellung hat
erst begonnen
- Die Diskussion um die Koalitionsverhandlungen
sind im vollen Gange. Dabei stellen wir fest, dass die Entwicklung
der Debatte um die volle Gleichstellung von Lesben und Schwulen
in eine falsche Richtung führt. Es geht nicht um einen
Kompromiss bei unterschiedlichen Positionen, sondern um die Umsetzung
unverhandelbarer Gleichheitsrechte und die gesellschaftliche
Akzeptanz von Lesben und Schwulen.
- Die volle Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
sowie die Öffnung der Ehe sind eine Ausgestaltung von verfassungsgemäßen
und diskriminierungsfreien Rahmenbedingungen. Lesben und Schwule
sind gesellschaftliche mehrheitlich akzeptiert.
- Die Union hat schon in den Sondierungsverhandlungen
deutlich gemacht, dass sie von ihrem bisherigen diskriminierenden
und verfassungswidrigen Kurs nicht abweicht. Es ist ein falscher
Kurs.
- Homosexuelle wurden über Jahrzehnte
in der Bundesrepublik diskriminiert. Lange Zeit durch den Schandparagrafen
175 des Strafgesetzbuchs, darüber hinaus, weil ihren Beziehungen
lange Zeit die Rechte vorenthalten wurden bis heute. Während
die Gesellschaft einen immer stärkeren Wandel durchlaufen
hat und Homosexualität heute akzeptiert ist, bleibt die
Union und an ihrer Spitze die Bundeskanzlerin bei ihrer diskriminierenden
Verweigerungshaltung, Lesben und Schwulen gleiche Rechte zuzugestehen.
Diese Weigerung kann noch nicht mal durch eindeutige und klare
Warnungen des Bundesverfassungsgerichts beseitigt werden
vielmehr werden sogar Verfassungsgerichtsurteile ignoriert.
- Es ist die Zeit der gesellschaftlichen Veränderung.
Die Gesellschaft unterstützt mehrheitlich die Forderung
nach voller Gleichstellung, wie Umfragen immer wieder darlegen.
Die Gesellschaft unterstützt auch die Forderung nach Öffnung
der Ehe. Sinn und Zweck des Schutzes der Ehe als Institution
ist es, eine Verantwortungsgemeinschaft als Keimzelle in der
Gesellschaft zu begründen. Damit wird auch eine ökonomische
Verantwortung übernommen. Dem stehen Rechte innerhalb der
staatlichen Gemeinschaft gegenüber (z. B. Ehegattensplitting).
Lebenspartnerschaften müssen diese Rechte ebenfalls zustehen.
Aktionspläne zur Gleichstellung und gesellschaftlichen Akzeptanz
von Lesben, Schwulen, Trans*, Bi- und Intersexuellen werden in
mehreren Bundesländern erfolgreich umgesetzt. Dies muss
auch auf Bundeseben geschehen.
- Es ist die Zeit der gesellschaftlichen
Gruppen. Derzeit beobachten die Gruppen nur von der Seite aus
und wundern sich nur über die Union. Aufgrund ihrer neuen
Stärke glaubt sie, dass sie auch eine Legitimation für
ihren diskriminierenden Kurs der Ablehnung gleicher Rechte erhalten
hat. Das ist falsch und hier müssen sich auch die
gesellschaftlichen Gruppen einmischen, um darauf hinzuweisen.
- Es ist die Zeit, auch in der Union Nein zu
sagen. Gerade viele Großstadt-Unionisten wissen, dass die
anhaltende Ablehnung gleicher Rechte von Lesben und Schwulen
auf Dauer nicht zu tragen ist. Dennoch wird der eigenen Führung
nicht die Gefolgschaft versagt. Es müssen nun auch aufrechte
Unions-Mitglieder aufstehen und Nein sagen. Ein diskriminierender
Kurs passt in kein christliches und konservatives Weltbild. Der
britische Konservative Premierminister David Cameron hat vorgemacht,
dass die Öffnung der Ehe auch von Konservativen umgesetzt
wird und kein Spielball der politischen Linken ist.
- Es geht um Gerechtigkeit es geht um
die Umsetzung von Menschenrechten und die sind nicht verhandelbar!
Der Kampf um die volle Gleichstellung hat jetzt erst begonnen!
- http://www.spd.de/spd_organisationen/schwusos/
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- 27.10.2011
- Öffnung der Ehe, Aktionsplan und
Ergänzung der Verfassung
- Anlässlich der zweiten Runde der Koalitionsverhandlungen
erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes
(LSVD):
- Der Lesben- und Schwulenverband fordert die
Verhandlungspartner auf, im Koalitionsvertrag die überfällige
rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender
zu beschließen.
- Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren
Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Diskriminierung von
Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Verfassung verstößt.
Der Gesetzgeber ist aufgefordert worden, das Steuerrecht und
das Adoptionsrecht zu reformieren. Das ist bislang nicht oder
nur lückenhaft erfolgt. Verfassungswidrige Regelungen müssen
reformiert werden. Dieser Aufgabenstellung muss sich die neue
Bundesregierung stellen. Am sinnvollsten ist das mit einer Änderung
von § 1353 BGB, so dass auch gleichgeschlechtliche Paare
die Ehe eingehen können. Die Öffnung der Ehe gehört
zu den Wahlversprechen der SPD, wir werden das nicht vergessen.
Vielmehr erwarten wir, dass sich die SPD für die Umsetzung
dieses Versprechens, mit gleichem Nachdruck einsetzt, wie für
andere Ziele ihres Wahlprogramms.
- Der LSVD und ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher
Organisationen fordern seit Jahren, das Verbot der Diskriminierung
auf Grund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3
GG zu verankern. Die große Koalition sollte ihr verfassungsändernde
Mehrheit nutzen und als Bundesregierung die Ergänzung des
Grundgesetzes in die Wege leiten. Als Mitglied er Kampagne 3+
sollte gerade die SPD dafür sorgen, dass dies als klare
Vereinbarung im Koalitionsvertrag steht.
- Wir werden aber auch die Union nicht aus
ihrer Verantwortung für die Rechte von Homosexuellen und
Transgender entlassen. Frau Merkel und Herr Seehofer haben im
Wahlkampf immer wieder betont, dass sie gegen Diskriminierung
sind und sich für Respekt gegenüber Lesben, Schwulen
und Transgender in der Gesellschaft einsetzen. Gleiche Rechte
zu verweigern, ist aber das glatte Gegenteil von Respekt. Auch
auf Bundesebene muss ein Aktionsplan für Gleichberechtigung,
Vielfalt und Respekt verankert werden.
- Wir appellieren an Frau Merkel, Herrn Gabriel
und Herrn Seehofer: Stärken sie die Bürgerrechte von
Lesben und Schwulen. Eine Bundesregierung die mit dem Makel bewusster
und fortgesetzter Diskriminierung startet, ist ansonsten nur
zahlenmäßig eine große Koalition.
- LSVD-Bundesverband, Hauptstadtbüro
- http://www.lsvd.de
HTTP://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de